FORMALIA: SATZUNG, GEMEINNÜTZIGKEIT, TRÄGERVEREIN
Geschäftsordnung der Stiftung FreiRäume
1. Satzung der Stiftung FreiRäume
2. Projekte und Projekthäuser direkt unterstützen!
3. Sachspenden für Häuser und Räume
4. Häuser und Grundstücke übertragen
5. Geschäftsordnung der Stiftung FreiRäume
6. Gemeinnützigkeit und Spenden
7. Trägerverein der Stiftung FreiRäume
Es gilt folgende vorläufige Geschäftsordnung:
Jedes Mitglied des Stiftungsrates kann die Stiftung nach außen allein vertreten, soweit nicht Beschlüsse des Stiftungsrates entgegenstehen.
Jedes Mitglied des Stiftungsrates kann die Stiftung nach außen allein vertreten, soweit nicht Beschlüsse des Stiftungsrates entgegenstehen.