STRAFVERFAHREN IN HALLE:
ORDNUNGSHAFT, RECHTSBEUGUNG ...
Zweiter Versuch angesetzt - und wieder abgesagt: Einstellung!
1. Das Vorspiel zum Gerichtsverfahren ...
2. Dann: Der Strafbefehl
3. Das Richterium schlägt zurück ... Ordnungsgeld-Beschluss
4. Verweigerung der Haftentschädigung
5. Anträge und Anzeigen gegen Richter Maynicke und weitere
6. Der Beschluss zur Ordnungshaft durch Richter Maynicke
7. Das Gerichtsverfahren am 28.9.2005
8. Zweiter Versuch angesetzt - und wieder abgesagt: Einstellung!
Das Amtsgericht Halle scheint es kapiert zu haben: Das wäre eine harte Auseinandersetzung wegen einer Lappalie geworden. So haben sie die Notbremse gezogen:
Einstellung des Verfahren am 30.4.2007
Der am 28.9.2005 spektakulär gescheiterte Prozess (schon etwas her ... der Richter packte den Angeklagten in Ordnungshaft, weil er Akteneinsicht forderte!) sollte wiederholt werden. Inzwischen war ein anderer Richter zuständig, weil der bisherige wegen seiner Aktionen für befangen erklärt wurde. Sicherlich bestand die Gefahr, dass der nächste Richter oder die Richterin wegen der rechtswidrigen Maßnahmen umso härter agiert, um die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten einzuschränken. Häufige Erfahrung ist, dass der Richterberuf nicht dazu führt, dass so etwas wie Einsicht in eigene Fehler im Berufsalltag überhaupt noch vorhanden ist.
Auf jeden Fall wäre das Ganze ein öffentlicher Prozess und daher waren alle eingeladen zu der neuen Verhandlung. Fast schade ...
Positiv hätte sich auswirken können, dass inzwischen sieben ZeugInnen geladen sind, die offenbar alle zu Polizei, Bundespolizei und BSG gehören. Die vom Angeklagten benannten (und beim letzten Mal geladenen ZeugInnen) sind dagegen allesamt nicht geladen.
Der Angeklagte wird auf jeden mindestens einen Tag vorher in Halle sein, um Akteneinsicht zu nehmen. Gerne steht er für Vorkontakte, Interviews oder auch Veranstaltungen bereit - das darf gerne in Halle gestreut werden!
Einstellung des Verfahren am 30.4.2007
Der am 28.9.2005 spektakulär gescheiterte Prozess (schon etwas her ... der Richter packte den Angeklagten in Ordnungshaft, weil er Akteneinsicht forderte!) sollte wiederholt werden. Inzwischen war ein anderer Richter zuständig, weil der bisherige wegen seiner Aktionen für befangen erklärt wurde. Sicherlich bestand die Gefahr, dass der nächste Richter oder die Richterin wegen der rechtswidrigen Maßnahmen umso härter agiert, um die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten einzuschränken. Häufige Erfahrung ist, dass der Richterberuf nicht dazu führt, dass so etwas wie Einsicht in eigene Fehler im Berufsalltag überhaupt noch vorhanden ist.
Auf jeden Fall wäre das Ganze ein öffentlicher Prozess und daher waren alle eingeladen zu der neuen Verhandlung. Fast schade ...
Fällt also aus : Mittwoch, 23. Mai 2007, 13 Uhr, Amtsgericht Halle, Saal 2.048 (Thüringer Str. 16, 06112 Halle)
Positiv hätte sich auswirken können, dass inzwischen sieben ZeugInnen geladen sind, die offenbar alle zu Polizei, Bundespolizei und BSG gehören. Die vom Angeklagten benannten (und beim letzten Mal geladenen ZeugInnen) sind dagegen allesamt nicht geladen.
Der Angeklagte wird auf jeden mindestens einen Tag vorher in Halle sein, um Akteneinsicht zu nehmen. Gerne steht er für Vorkontakte, Interviews oder auch Veranstaltungen bereit - das darf gerne in Halle gestreut werden!