Recht-Rxtremismus

MYTHEN ÜBER DEUTSCHLAND: GMBH, BESETZTES LAND, LICHTGESTALT DER WELT ... ODER WAS?

Von fehlenden Unterschriften bis zur Missachtung der tollen Gesetze


1. Einleitung
2. Die BRD existiert nicht
3. Deutschland existiert zwar, aber nur als GmbH
4. Deutschland existiert schon, ist aber von fremden Mächten besetzt und ohne Friedensvertrag
5. Deutschland existiert schon, soll aber vernichtet werden
6. Von fehlenden Unterschriften bis zur Missachtung der tollen Gesetze
7. Deutschland finanziert die Welt / viele andere Länder
8. Manipulierte Geschichte - das Deutschland der Weltvereinfacher
9. Bestreiten der Massenmorde (Holocaustleugnung)
11. Denk ich an Deutschland voll umnachtet ... konkrete Pläne für die nationalen Rettung
12. Links und Materialien

Damit nicht genug: Die "VerschwörungstheoretikerInnen" kommen bei ihrer fortwährenden Suche nach Beweisen für ihre Theorie, mit Deutschland sei etwas nicht in Ordnung, auf beeindruckend skurrile Gedanken. So wird behauptet, dass im Kaiserreich geschaffene Gesetze ein "wahres Meisterwerk" seien, aber leider die heutigen "Richter und Staatsanwälte mit Hilfe auch der Rechtsanwälte unsere erstklassigen Gesetze umgehen und aushebeln" (Zitate aus Beowulf von Prince u.a.: "Tue Deine Pflicht ..." ) . Hier wird das Recht als Quelle des Guten und seine Nichtanwendung als Ursache für das Böse betrachtet. Dabei geht es nicht nur um Einzelvorgänge, sondern auch um eine vermeintlich systematische Missachtung der geltenden Gesetze. Als Indiz für diese und einige andere Annahmen (z.B. dass die RichterInnen formal gar nicht im Amt sind, weil die BRD oder wesentliche Gesetze nicht mehr existieren) wird angeführt, dass Urteile und gerichtliche Beschlüsse nicht von den RichterInnen unterschrieben werden. Sie seien folglich auch nicht wirksam.
Die Frage, ob eine solche juristische Argumentation der Unwirksamkeit nicht unterschriebener Schriftstücke (wie Urteile) stichhaltig ist, ist erneut irrelevant. Der Grund ist der gleiche wie schon unter Punkt 1.: Ein Staat braucht keine Legitimation - seine Handlungen und Handelnden daher auch nicht. Es kommt allein darauf an, ob er die Mittel hat, das durch ihn geschaffene Recht und dessen Anwendung durchzusetzen. Ob ein Urteil unterschrieben ist oder nicht, ist für die Frage, ob eine darin verhängte Freiheitsstrafe vollzogen wird, völlig ohne Bedeutung. Denn Menschen einsperren kann, wer das Gewaltmonopol hat und einsetzt: Die Knarre, Handschellen, Überwachungskameras, Computer voller Daten und vergitterte Räume spielen die Hauptrolle, nicht die Unterschrift. Zudem lohnt ein Blick in die einschlägigen Gesetze. Dort ist ausgeführt, dass Ausfertigungen (Abschriften, Kopien u.ä.) von Ladungen, Urteilen usw. tatsächlich nicht von den RichterInnen abgezeichnet werden, sondern nur das Original, welches im Gericht verbleibt. Da Betroffene Akteneinsichtsrecht haben, lässt sich einfach nachgucken, ob ein Urteil unterschrieben ist - und von wem. Ausgerechnet an diesem Nebenschauplatz das Gerichtswesen in Frage zu stellen, stellt eine bemerkenswerte Ignoranz gegenüber der brutalen Wirkung von Strafe und Inszenierungen staatlicher Machtfülle dar. Sie existiert - ob mit oder ohne Unterschrift.

Stimmt aber wenigstens die Legende vom guten Recht und seiner schlechten Anwendung?
  • Der allmähliche Übergang von klerikaler oder kaiserlich-fürstlicher Willkürherrschaft zum modernen Rechtsstaat ist aus bestimmten Blickwinkeln ein Gewinn, z.B. an Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns. Doch dass die Gesetze dem Schutz der Angeklagten dienen sollten und auch tatsächlich dienen, ist eine Legende. Diese dient einigen vereinfachten Welterklärungen als Grundlage, dem heutigen Staat nachzusagen, er hätte Errungenschaften vernichtet. Dabei zeigt schon die oberflächliche, deutsche Geschichtsschreibung etwa in Schulbüchern, dass es immer ohne Probleme möglich war, Menschen zu unterdrücken, Recht zu beugen usw. Weder das Kaiserreich mit seiner Sozialistenverfolgung noch die Schreckensära der Nazis mussten die bestehenden Gesetze umfangreich aufheben. Sie standen und stehen Willkür nicht im Weg. Ob krasseste Diktatur, verträumte Monarchie oder Demokratie im Dauerwahlkampf - sie alle ähneln sich hinsichtlich der Existenz von Gesetzen und Gerichten.
  • Dass es bei Recht und Unrecht nur auf die Frage der Durchsetzungsgewalt ankommt, erkannte schon Gustav Radbruch - immerhin einer der wichtigsten Rechtstheoretiker dieses Landes. Er sagte das so: "Die Rechtsordnung gilt, die sich faktisch Wirksamkeit zu schaffen vermag ... Wer Recht durchzusetzen vermag, beweist damit, daß er Recht zu setzen berufen ist." Oder anders gesagt: Recht und Faustrecht sind kein Gegensatz, sondern Recht ist die Formalisierung des Faustrechts. So drückte es auch Georg Büchner in "Der Hessische Landbote" aus: "Das Gesetz ist das Eigentum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eigenes Machtwerk die Herrschaft zuspricht." Da ist es kein großer Schritt mehr zur folgenden Formulierung: "Recht bekommt, wer sich im Daseinskampf durchzusetzen versteht." Sie stammt nun allerdings aus einem 1939 verfassten Vorwort von Richard Donnevert zum Nazi-Propagandabuch "Wehrmacht und Partei". Es gilt also immer und zu allen Zeiten: Das Recht des Stärkeren und die Stärke des Rechts sind ein- und dasselbe. Gebrauch und Missbrauch von Recht, Gerechtigkeit und Willkür sind in der gesetzesbasierten Herrschaftsstruktur des Staates Begriffe für das Gleiche. In dieser Logik nähern sich auch Recht und Unrecht. Alles wird zu Recht, wenn die Mächtigen handeln. Die Enthüllung der Propaganda vom guten Recht ist wichtig. Aber es bedarf keiner "Verschwörungstheorie", um zu begründen, warum Rechtsprechung immer Willkür ist. Das ist, herrschaftsanalytisch gedacht, nie anders zu erwarten gewesen.
  • Beispiel aus der Praxis der BRD-WegdenkerInnen: Strafanzeigen & Co. wegen fehlender Unterschriften usw.

Auf einer Youtube-Seite (MenschenrechteTV) steht der interessante Satz "Wenn die Justiz keine Recht(s)form hat, ist sie nur eine Idee". Will dder Schreiberling damit ausdrücken, dass etwas nicht existiert, was keine Rechtsform hat? Dann gäbe es ziemlich viel nicht ... Deutlicher als mit diesem Satz kann das Missverständnis kaum begriffen werden: Legitimität und Existenz schöpft der Staat samt seiner Institutionen aus nichts anderem als seiner Stärke, seiner Macht, seiner Gewalt - oder platt gesagt: Seiner Waffen. Richtig wäre: "Wenn die Justiz keine Polizei und keine Gefängnisse hätte, wäre sie nur eine Idee".

Im Original: Nicht vorhandenes Gesetz ist doof
Offensichtlich wird der Widerspruch in einer Mail aus Weltvereinfachungskreisen vom 28.12.2014. Dort wird nun plötzlich das Gesetz, nachdem keine Originalunterschriften auf den Beschlüssen usw. sein brauchen, als doof bezeichnet - woanders gibt es keine Gesetzesgrundlage. Ja was denn nun?
Dass könnte theoretisch jeder machen: Heimlich die Regeln so abändern, dass der Gegner absichtlich getäuscht wird und dann sich auf die neue Regel berufen. Man stelle sich vor, dass der ganz normale sich Bürger seine eigenen Gesetze schreibt und sie dann nach Fristablauf dem gegnerischen Richter vorlegt.
Immer dann, wenn das eigene neue Gesetz leider schon zu bekannt geworden ist, ändert der Bürger es erneut und legt dann seine neue Fassung vor, jedes mal dann, wenn eine neue List notwendig ist.
Besser noch: ab 2017 ist das Urteil nur noch in Gedanken festzuhalten. Es bedarf keiner Richterunterschrift mehr. Rechtsmittelfrist beginnt mit der Verkündung per Telefonanruf, oder einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Zum 10.10.2013 gab es eine so genannte Gesetzesänderung entgegen des 126 BGB, dass die Gerichte den Bürgern im Zivilprozess gar keine Unterschrift schuldig sind. Man spricht von dem elektronischen Rechtsverkehr,der eine Unterschrift als unzumutbar erscheinen lässt. Sonderbarer Weise ist das Gerichtssigel nicht elektronisch und muss von Hand hinzugefügt werden. Hiernach wäre aber die Unterschrift kein Hindernis mehr.
Die Lüge ist also offenkundig.
Scheinamtliche Zivilprozessordnung
Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252)
Abschnitt 3 - Verfahren (§§ 128 - 252)
Titel 2 - Verfahren bei Zustellungen (§§ 166 - 195)
Untertitel 1 - Zustellungen von Amts wegen (§§ 166 - 190)
Heimlich abgeändert: ZPO § 169
Bescheinigung des Zeitpunktes der Zustellung; Beglaubigung
(1) Die Geschäftsstelle bescheinigt auf Antrag den Zeitpunkt der Zustellung.
(2) Die Beglaubigung der zuzustellenden Schriftstücke wird von der Geschäftsstelle vorgenommen. Dies gilt auch, soweit von einem Anwalt eingereichte Schriftstücke nicht bereits von diesem beglaubigt wurden.
(3) Eine in Papierform zuzustellende Abschrift kann auch durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt werden. (Unsinn)
Anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung ist die Abschrift mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Dasselbe gilt, wenn eine Abschrift per Telekopie zugestellt wird.
(4) Ein Schriftstück kann in beglaubigter elektronischer Abschrift zugestellt werden. Die Abschrift ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu versehen.
(5) Ein nach § 130b errichtetes gerichtliches elektronisches Dokument kann in Urschrift zugestellt werden; einer Beglaubigung bedarf es nicht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786) m.W.v. 01.07.2014.


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