DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... ZWEITE INSTANZ
Auf dem Weg zum Prozess
1. Startschuss für die Berufung (2. Versuch)
2. Gerichte ...
3. Auf dem Weg zum Prozess
4. 10.3.2005: Rund um den ersten Prozesstag
5. Bericht vom 2. Fair..handlungstag: Mo., 21.03.05
6. 24.3.2005: Der dritte Prozesstag
7. 4.4.2005: Rund um den 4. Prozesstag
8. 7.4.2005: Berichte vom 5. Verha...ha..ndlungstag
9. 11.4.2005: Berichte vom 6. Verhandlungstag
10. 14.4.2005: Berichte vom 7. Verhörungstag
11. 18.4.2005: Rund um den achten Prozesstag
12. Berichte vom 9. Verhandlungstag: Mo., 21.04.05
13. 25.4.2005: Der zehnte Verhandlungstag
14. 29.4.2005: Berichte vom 11. Verhandlungstag
15. 3.5.2005: Zwölfter Tag und das Urteil: Wieder politische Justiz!
16. Spass am Rande: Rechnungen und mehr
17. Rückblick auf den Prozesszeitraum
18. Politische Prozesse der Folgezeit in Mittelhessen
19. Weitere Ermittlungsverfahren und Anklagen
20. Sonderseite zur neuen Polizeidokumentation!!!
21. Links zu verschiedenen Seiten zum Thema
Links: Aktuelle Presseinformation zum Berufungsprozess (PDF-Download)
Am 15.12.2003 fand die erste Instanz statt. Richter Wendel verurteilte "im Namen des Volkes" und mit reichtlich eigenwilliger Bewertung der vorangegangenen ZeugInnenaussagen einschließlich glatter und erkennbarer Lügen vor der Staatsschutzbeamten und des Stadtverordnetenvorstehers die Angeklagten in allen Punkten - 9 Monate ohne Bewährung. Genaue Berichte hier ... ++ Das war die Anklage (noch ohne den 13. Anklagepunkt).
Die Angeklagten legten Berufung ein. Gießens besonders williger Vollstrecker von Herrschaftsinteressen, Staatsanwalt Vaupel, tat das auch erstmal, um selbige dann aber wieder zurückzuziehen. Vielleicht tat er das mit Bedacht, denn es sollte später nochmal Verwendung finden ... gegen die Angeklagten!
Für 23.-25.6.2004 war die Berufung angesetzt. Die ungeheuren Sicherungsmaßnahmen waren das auffälligste eines von Pannen begleiteten Prozesses, der vor allem dokumentierte, das die Justiz nicht nur hinter der Hand alles andere als unabhängig ist, sondern auch ganz vordergründig. Denn die Liste der SchöffInnen setzte zwei RichterInnen neben die vorsitzende Berufsrichterin Brühl, die es in sich hatten: Beide hochrangige CDU-FunktionärInnen, beide in die Auseinandersetzungen persönlich verwickelt, einer als Zeuge im Prozess. Dieser letztere verzichtete von sich aus, aber die andere wollte unbedingt richten über die Projektwerkstättler. Das killte den Prozess und alles wurde am zweiten Tag abgebrochen - ohne dass auch diesmal allerhand absurde Dinge geschahen. Bericht hier ...
Dann war erstmal Pause. Schon während des Juni-Termins hatten die VerteidigerInnen der Angeklagten einen Antrag auf Pflichtverteidigung gestellt. Die Regelung der Beiordnung zur Pflichtverteidigung soll sicherstellen, dass angeklagte Menschen nicht an juristischer Unkenntnis scheitern, weil die Verfahren und rechtlichen Hintergründe kompliziert sind und sie kein Geld haben, sich WahlverteidigerInnen zu leisten. Das steht so in der StPO:
Dass die Rechtslage im Prozess schon reichlich verzwickt ist angesichts massiv gefälschter Akten, politischer Einflussnahme von außen, Vernichtung von Beweismitteln durch die Polizei und eine Reihe von Erfindungen durch Polizei und den Staatsanwalt, ist den Unterlagen zum Verfahren zu entnehmen. Der Berufungsversuch im Juni 2004 fügte dem noch etliche weitere Verkomplizierungen an. Eigentlich hätte bereits Staatsanwalt Vaupel die Pflichtverteidigung beantragen müssen, denn die Strafprozessordnung sagt:
Aber gut ... Vaupel ist von Beginn an mit einer unglaublichen und teilweise kriminellen Energie an der Verfolgung der Angeklagten interessiert gewesen - eine Verteidigung wollten er ihnen sicher nicht zugestehen. So beantragten die Angeklagten sie selbst - doch die vorsitzende Richterin Brühl lehnte mehrfach ab. Das tat nach einer entsprechenden Beschwerde auch das Oberlandesgericht - dieselbe Instanz, die auch die Aufnahme von Verfahren wegen der Straftaten von Polizei, PolitikerInnen usw. in Gießen ablehnte.
Das Oberlandesgericht macht es sich sehr einfach. Wer im Juni 2004 dabei war, wird nur kopfschüttelnd lesen, dass "auf dem Hintergrund des bisherigen Prozessverlaufs" nicht für einen komplizierten Sachverhalt sprechen soll. Alles sei "einfach gelagert", "umfangreiche und komplexe Aussagen" seien nicht zu erwarten - auch das ein Hohn angesichts der ersten Instanz mit ZeugInnenvernehmungen von jeweils bis zu einer Stunde. Am prägnantesten ist der Satz "Darüber hinaus sind eine nicht unerhebliche Anzahl von Zeugen erst auf Veranlassung des Angeklagten überhaupt geladen worden". Damit sagt das OLG aus, dass wer Präzision und gute Beweisführung in einem Prozess anstrebt, selbst schuld ist an der Verkomplizierung. Offenbar ist es den RichterInnen lieber, wenn Angeklagte einfach nur schweigen und sich keine Mühe mit ihrer Verteidigung geben.
In Zahlen: 24 ZeugInnen sind schon jetzt geladen! Davon 15 (also deutlich mehr als die Hälfte) Polizeizeugen, PolitikerInnen usw., die als BelastungszeugInnen auftreten wollen.
Das letztere ist eine bemerkenswerte Aussage, denn in der ersten Instanz wurde deutlich, dass der Richter die Angeklagten und auch die ZeugInnen überhaupt nicht ernst nahm. Eine Verteidigung war dort generell sinnlos, Wendel handelte im Auftrag herrschender Interessen und bezog sich in seinem Urteil gar nicht auf das Prozessgeschehen.
In der ersten Berufungsverhandlung kam es zu etlichen Prozessproblemen, bei denen die Angeklagten mangels Wissen und mangels formaler Möglichkeiten nicht ohne RechtsanwältInnen hätten handeln können. So wäre z.B. der Blick in die SchöffInnenlisten ihnen nicht möglich gewesen, was aber im Prozessverlauf eine wichtige Information bot. Insofern ist der Satz sehr deutlich gelogen und ein weiteres Beispiel interessengeleiteter Justiz.
Auch diese Sätze sind bemerkenswert. Die Angeklagten dürfen nicht selbst die Unterlagen zum Prozess haben. Wenn sie vor Gericht mit den Akten agieren wollen, brauchen sie VerteidigerInnen. Hier wird so argumentiert, als sei es nicht wichtig, die Gerichtsakten zu haben - womit das Gericht selbst aussagt, dass es bei Gerichtsverhandlungen nicht um Inhalte, Beweise u.ä. geht, sondern um die Interessen der Herrschenden. Unwahr ist auch die Behauptung, die Angeklagten könnten Abschriften aus der Akte erhalten. Dieses hatten sie beantragt und es wurde ihnen vor der ersten Berufungsverhandlung explizit abgelehnt. Sie konnten nur selbst in die Akten in einem Gerichtsraum hineingucken, aber keine Kopien mitnehmen. Das beweist das Schreiben des Landgerichts Gießen auf den Antrag hin, Kopien der Akten zu erhalten:
Die Formulierung des Oberlandesgerichtes bezüglich der Akten ist auch richtig "sieht ... die Möglichkeit vor" - offenbar legte das Gießener Gericht diese Kann-Regelung so aus, wie der Ausschnitt aus ihrem Brief zeigt.
Das perfide an dem Vorgang ist auch die bemerkenswerte Kreativität, mit der die Justiz hier trickst. So wird die Pflichtverteidigung u.a. deswegen abgelehnt, weil eine höhere Verurteilung als 9 Monate nicht mehr möglich ist in der Berufung. Das stimmt und hängt mit der Rücknahme der Berufung durch den Staatsanwalt zusammen. Hier bekommt dessen Taktik einen möglichen Grund. Auch was so aussieht als wäre es gut für die Angeklagten, wird schließlich gegen sie gewendet.
Die Polizei hat das Ergebnis schon bekannt gegeben. Die Polizeizeugen können nicht mehr frei aussagen.
Auch StA und Gerichte haben die Statistik als wahr definiert - befangen. Die Anklagepunkte dieses Prozesses gehören zu einem guten Teil dazu. Polizeipräsidium, StA ("Die dort dargestellten Daten entsprechen den Tatsachen") und Generalstaatsanwalt ("entspricht der Sach- und Rechtslage" und "wahre Tatsachen") haben bereits offiziell festgestellt, dass die Anklagepunkt schon bewiesen sind. Sie können hier kaum noch davon abweichen, weshalb der StA Vaupel persönlich sowie alle Beamten der Giessener Polizei aufgrund ihres Dienstverhältnisses als befangen gelten müssen. Infos zur Statistik ...
2. Beweismittelfälschung und Erfindungen
Die Polizei Gießen hat in etlichen belegten Fällen Beweismittel gefälscht, erfunden oder ganze Straftaten erfunden. Das ist in der "Dokumentation zu Erfindungen, Fälschungen und Hetze von Polizei, Justiz, Politik und Presse gegen politische Gruppen" genauestens dokumentiert.
Als besonderes Beispiel können die Festnahmen und das Nachspiel zum 9.12.2003 dienen, wo nacheinander mehrfach und mit wechselnden, sich direkt widersprechenden Vorwürfen und Erfindungen die Festgenommenen kriminalisiert wurden.
In Erinnerung ist auch der Versuch des damaligen Staatsschutzchefs Puff, sogar innerhalb der ersten Instanz und trotz besseren Wissens Strafvorwürfe gegen die Angeklagten zu erfinden. So sagte er in Bezug auf die Farbspuren an der Kleidung, diese seien der Farbe an der Gallushallte zuzuordnen. Puff wusste, dass das nicht stimmte. Zudem erhob er den Vorwurf, Personen würden sich illegal in Projektwerkstatt aufhalten.
Rechts: Demnächst erscheint die neue Dokumentation zu Fälschungen, Erfindungen und Hetze durch Polizei, Justiz, Politik und Presse in den vergangenen 12 Monaten ... Download und Infos über die Internetseite zu den Polizeidokumentationen.
Das Verfahren wird zu einem noch unbekannten Zeitpunkt wiederholt.
Was ein bißchen Freude bereitet angesichts der plumpen Versuche von Repression, hat auch Nachteile: Der Prozeß wird, sollten keine glatten Freisprüche herauskommen, teuerer. Darum bitten wir um Spenden - vor allem solche Menschen und Institutionen, die über Geld verfügen. Wir werden mindestens 6.000 Euro benötigen, weil der Prozeß inzwischen ziemlich groß geworden ist.
Spendenkonto "Spenden&Aktionen", Nr. 92881806, Volksbank Gießen, BZL 513 900 00. IBAN DE29 5139 0000 0092 8818 06, BIC VBMHDE5F.
Aktueller Spendeneingang für den Prozeß ... vielen Dank!
Aktuelle Termine siehe unten oder hier ...
Am 15.12.2003 fand die erste Instanz statt. Richter Wendel verurteilte "im Namen des Volkes" und mit reichtlich eigenwilliger Bewertung der vorangegangenen ZeugInnenaussagen einschließlich glatter und erkennbarer Lügen vor der Staatsschutzbeamten und des Stadtverordnetenvorstehers die Angeklagten in allen Punkten - 9 Monate ohne Bewährung. Genaue Berichte hier ... ++ Das war die Anklage (noch ohne den 13. Anklagepunkt).
Die Angeklagten legten Berufung ein. Gießens besonders williger Vollstrecker von Herrschaftsinteressen, Staatsanwalt Vaupel, tat das auch erstmal, um selbige dann aber wieder zurückzuziehen. Vielleicht tat er das mit Bedacht, denn es sollte später nochmal Verwendung finden ... gegen die Angeklagten!
Für 23.-25.6.2004 war die Berufung angesetzt. Die ungeheuren Sicherungsmaßnahmen waren das auffälligste eines von Pannen begleiteten Prozesses, der vor allem dokumentierte, das die Justiz nicht nur hinter der Hand alles andere als unabhängig ist, sondern auch ganz vordergründig. Denn die Liste der SchöffInnen setzte zwei RichterInnen neben die vorsitzende Berufsrichterin Brühl, die es in sich hatten: Beide hochrangige CDU-FunktionärInnen, beide in die Auseinandersetzungen persönlich verwickelt, einer als Zeuge im Prozess. Dieser letztere verzichtete von sich aus, aber die andere wollte unbedingt richten über die Projektwerkstättler. Das killte den Prozess und alles wurde am zweiten Tag abgebrochen - ohne dass auch diesmal allerhand absurde Dinge geschahen. Bericht hier ...
Dann war erstmal Pause. Schon während des Juni-Termins hatten die VerteidigerInnen der Angeklagten einen Antrag auf Pflichtverteidigung gestellt. Die Regelung der Beiordnung zur Pflichtverteidigung soll sicherstellen, dass angeklagte Menschen nicht an juristischer Unkenntnis scheitern, weil die Verfahren und rechtlichen Hintergründe kompliziert sind und sie kein Geld haben, sich WahlverteidigerInnen zu leisten. Das steht so in der StPO:
Auszug aus der Strafprozessordnung (StPO) im § 140:
(2) In anderen Fällen bestellt der Vorsitzende auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann - namentlich, weil dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Abs. 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Dem Antrag eines tauben oder stummen Beschuldigten ist zu entsprechen.
Dass die Rechtslage im Prozess schon reichlich verzwickt ist angesichts massiv gefälschter Akten, politischer Einflussnahme von außen, Vernichtung von Beweismitteln durch die Polizei und eine Reihe von Erfindungen durch Polizei und den Staatsanwalt, ist den Unterlagen zum Verfahren zu entnehmen. Der Berufungsversuch im Juni 2004 fügte dem noch etliche weitere Verkomplizierungen an. Eigentlich hätte bereits Staatsanwalt Vaupel die Pflichtverteidigung beantragen müssen, denn die Strafprozessordnung sagt:
§ 141:
(3) Der Verteidiger kann auch schon während des Vorverfahrens bestellt werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt dies, wenn nach ihrer Auffassung in dem gerichtlichen Verfahren die Mitwirkung eines Verteidigers nach § 140 Abs. 1 oder 2 notwendig sein wird. Nach dem Abschluß der Ermittlungen (§ 169a) ist er auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen.
(4) Über die Bestellung entscheidet der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist.
Aber gut ... Vaupel ist von Beginn an mit einer unglaublichen und teilweise kriminellen Energie an der Verfolgung der Angeklagten interessiert gewesen - eine Verteidigung wollten er ihnen sicher nicht zugestehen. So beantragten die Angeklagten sie selbst - doch die vorsitzende Richterin Brühl lehnte mehrfach ab. Das tat nach einer entsprechenden Beschwerde auch das Oberlandesgericht - dieselbe Instanz, die auch die Aufnahme von Verfahren wegen der Straftaten von Polizei, PolitikerInnen usw. in Gießen ablehnte.
Trickkiste der Justiz: Keine Pflichtverteidigung
10 Verhandlungstage sind angesetzt. Es gibt 13 Anklagepunkte, dahinter steht das komplexe Lügengebäude mittelhessischer Repressionsbehörden. In der ersten Instanz verteidigten sich die Angeklagten selbst - die Ergebnisse der ZeugInnenaussagen wurden vom parteiischen Obrigkeits-Richter Wendel einfach ignoriert. Das Urteil stand vorher fest. Im ersten Versuch der Berufung gab es schnell komplizierteste Verfahrensprobleme. Doch das Landgericht Gießen bleibt dabei: Die Angeklagten bekommen keine Pflichtverteidigung. Das bedeutet, dass sie RechtsanwältInnen selbst bezahlen müssen - bei 10 Verhandlungstagen fast nicht zu machen. Verzichten sie auf AnwältInnen, dürfen sie keine eigenen Akten haben, nicht in die Schöffenliste einsehen und vieles mehr. Das ist sicherlich auch dem Gericht bekannt und Sinn der Sache. Die Verteidigung soll erschwert werden. Justiz in Deutschland ist das Geschäft der Mächtigen. Auch wenn der alte Nazispruch "Im Namen des Volkes" das verschleiern soll. Das Oberlandesgericht hat die Ablehnung von PflichtverteidigerInnen gebilligt und den Widerspruch zurückgewiesen. Hier die sog. Argumentation:Das Oberlandesgericht macht es sich sehr einfach. Wer im Juni 2004 dabei war, wird nur kopfschüttelnd lesen, dass "auf dem Hintergrund des bisherigen Prozessverlaufs" nicht für einen komplizierten Sachverhalt sprechen soll. Alles sei "einfach gelagert", "umfangreiche und komplexe Aussagen" seien nicht zu erwarten - auch das ein Hohn angesichts der ersten Instanz mit ZeugInnenvernehmungen von jeweils bis zu einer Stunde. Am prägnantesten ist der Satz "Darüber hinaus sind eine nicht unerhebliche Anzahl von Zeugen erst auf Veranlassung des Angeklagten überhaupt geladen worden". Damit sagt das OLG aus, dass wer Präzision und gute Beweisführung in einem Prozess anstrebt, selbst schuld ist an der Verkomplizierung. Offenbar ist es den RichterInnen lieber, wenn Angeklagte einfach nur schweigen und sich keine Mühe mit ihrer Verteidigung geben.
In Zahlen: 24 ZeugInnen sind schon jetzt geladen! Davon 15 (also deutlich mehr als die Hälfte) Polizeizeugen, PolitikerInnen usw., die als BelastungszeugInnen auftreten wollen.
Das letztere ist eine bemerkenswerte Aussage, denn in der ersten Instanz wurde deutlich, dass der Richter die Angeklagten und auch die ZeugInnen überhaupt nicht ernst nahm. Eine Verteidigung war dort generell sinnlos, Wendel handelte im Auftrag herrschender Interessen und bezog sich in seinem Urteil gar nicht auf das Prozessgeschehen.
In der ersten Berufungsverhandlung kam es zu etlichen Prozessproblemen, bei denen die Angeklagten mangels Wissen und mangels formaler Möglichkeiten nicht ohne RechtsanwältInnen hätten handeln können. So wäre z.B. der Blick in die SchöffInnenlisten ihnen nicht möglich gewesen, was aber im Prozessverlauf eine wichtige Information bot. Insofern ist der Satz sehr deutlich gelogen und ein weiteres Beispiel interessengeleiteter Justiz.
Auch diese Sätze sind bemerkenswert. Die Angeklagten dürfen nicht selbst die Unterlagen zum Prozess haben. Wenn sie vor Gericht mit den Akten agieren wollen, brauchen sie VerteidigerInnen. Hier wird so argumentiert, als sei es nicht wichtig, die Gerichtsakten zu haben - womit das Gericht selbst aussagt, dass es bei Gerichtsverhandlungen nicht um Inhalte, Beweise u.ä. geht, sondern um die Interessen der Herrschenden. Unwahr ist auch die Behauptung, die Angeklagten könnten Abschriften aus der Akte erhalten. Dieses hatten sie beantragt und es wurde ihnen vor der ersten Berufungsverhandlung explizit abgelehnt. Sie konnten nur selbst in die Akten in einem Gerichtsraum hineingucken, aber keine Kopien mitnehmen. Das beweist das Schreiben des Landgerichts Gießen auf den Antrag hin, Kopien der Akten zu erhalten:
Die Formulierung des Oberlandesgerichtes bezüglich der Akten ist auch richtig "sieht ... die Möglichkeit vor" - offenbar legte das Gießener Gericht diese Kann-Regelung so aus, wie der Ausschnitt aus ihrem Brief zeigt.
Das perfide an dem Vorgang ist auch die bemerkenswerte Kreativität, mit der die Justiz hier trickst. So wird die Pflichtverteidigung u.a. deswegen abgelehnt, weil eine höhere Verurteilung als 9 Monate nicht mehr möglich ist in der Berufung. Das stimmt und hängt mit der Rücknahme der Berufung durch den Staatsanwalt zusammen. Hier bekommt dessen Taktik einen möglichen Grund. Auch was so aussieht als wäre es gut für die Angeklagten, wird schließlich gegen sie gewendet.
Grundsätzliche Probleme für diesen Prozess
1. Die KriminalitätsstatistikDie Polizei hat das Ergebnis schon bekannt gegeben. Die Polizeizeugen können nicht mehr frei aussagen.
Auch StA und Gerichte haben die Statistik als wahr definiert - befangen. Die Anklagepunkte dieses Prozesses gehören zu einem guten Teil dazu. Polizeipräsidium, StA ("Die dort dargestellten Daten entsprechen den Tatsachen") und Generalstaatsanwalt ("entspricht der Sach- und Rechtslage" und "wahre Tatsachen") haben bereits offiziell festgestellt, dass die Anklagepunkt schon bewiesen sind. Sie können hier kaum noch davon abweichen, weshalb der StA Vaupel persönlich sowie alle Beamten der Giessener Polizei aufgrund ihres Dienstverhältnisses als befangen gelten müssen. Infos zur Statistik ...
2. Beweismittelfälschung und Erfindungen
Die Polizei Gießen hat in etlichen belegten Fällen Beweismittel gefälscht, erfunden oder ganze Straftaten erfunden. Das ist in der "Dokumentation zu Erfindungen, Fälschungen und Hetze von Polizei, Justiz, Politik und Presse gegen politische Gruppen" genauestens dokumentiert.
Als besonderes Beispiel können die Festnahmen und das Nachspiel zum 9.12.2003 dienen, wo nacheinander mehrfach und mit wechselnden, sich direkt widersprechenden Vorwürfen und Erfindungen die Festgenommenen kriminalisiert wurden.
In Erinnerung ist auch der Versuch des damaligen Staatsschutzchefs Puff, sogar innerhalb der ersten Instanz und trotz besseren Wissens Strafvorwürfe gegen die Angeklagten zu erfinden. So sagte er in Bezug auf die Farbspuren an der Kleidung, diese seien der Farbe an der Gallushallte zuzuordnen. Puff wusste, dass das nicht stimmte. Zudem erhob er den Vorwurf, Personen würden sich illegal in Projektwerkstatt aufhalten.
Rechts: Demnächst erscheint die neue Dokumentation zu Fälschungen, Erfindungen und Hetze durch Polizei, Justiz, Politik und Presse in den vergangenen 12 Monaten ... Download und Infos über die Internetseite zu den Polizeidokumentationen.
Blick zurück: Juni 2003 .... Der Berufungs-Prozeß platzt
Das Verfahren wird zu einem noch unbekannten Zeitpunkt wiederholt.
Was ein bißchen Freude bereitet angesichts der plumpen Versuche von Repression, hat auch Nachteile: Der Prozeß wird, sollten keine glatten Freisprüche herauskommen, teuerer. Darum bitten wir um Spenden - vor allem solche Menschen und Institutionen, die über Geld verfügen. Wir werden mindestens 6.000 Euro benötigen, weil der Prozeß inzwischen ziemlich groß geworden ist.
Spendenkonto "Spenden&Aktionen", Nr. 92881806, Volksbank Gießen, BZL 513 900 00. IBAN DE29 5139 0000 0092 8818 06, BIC VBMHDE5F.
Aktueller Spendeneingang für den Prozeß ... vielen Dank!
- 500 Euro (Spenden und Unterstützung, Bunte Hilfe Darmstadt)
- 500 Euro (Spende aus Gießen)
- Spenden auf das Spendenkonto in Euro: 10+10+200+230+25+10
- Spenden in bar: 5+20
Übersicht über die Informationen im Internet
Aktuelle Termine siehe unten oder hier ...
- Hauptseite zum zweiten Versuch der Berufungsverhandlung
- Indymedia-Artikel zur Prozessladung
- Infoseiten zur ersten Instanz des Prozesses
- Hauptseite vor der 1. Instanz: mit Anklageschriften und Links zu den Berichten von Aktionen damals
- Informationen zur Law-and-Order-Politik in Gießen und dem Widerstand dagegen
- Umfangreiche Dokumentation zu Erfindungen und Hetze von Polizei, Justiz, Politik und Presse gegen politische Gruppen
- Justizwillkür: Staatsanwalt Vaupel (Ankläger im Prozeß) schützt Gießener Obrigkeit und die BelastungszeugInnen vor Strafverfolgung
- Ausgedachte Straftaten - eine Spezialkost in den Auseinandersetzungen ... Presse, Polizei und Politik kriminalisieren Protestgruppen nicht nur mit tatsächlich stattgefundenen Aktionen, sondern denken sich auch welche aus - von Farbanschlägen bis zu Bombendrohungen
- Kriminalitätsstatistik Mittelhessen: Für die Polizei sind die ProjektwerkstättlerInnen bereits die TäterInnen für fast alle der 138 politischen Straftaten in 2003 (657% Zunahme) ... Gerichtsverfahren sind da nicht mehr nötig, Rechtsstaatlichkeit gilt für die Polizei nicht mehr! Die ZeugInnen der Polizei sind schon dadurch völlig unglaubwürdig, denn für ihre Vorgesetzten geht es nur noch um die Bestätigung des schon öffentlich benannten.
- Verfassungsschutzbericht Hessen 2003: Auszüge für den Raum Gießen
- Gegen eine Vielzahl der BelastungszeugInnen aus Polizei und Politik sind Anzeigen wegen falscher Verdächtigung, Körperverletzung usw. gestellt worden. Mehr hier ...
- Wer woanders noch etwas Öffentlichkeitsarbeit machen will zum Prozeß, findet hier eine kleine Ausstellungen: PDF-Downloaden, ausdrucken, aneinanderkleben und dann überall aufhängen. Danke!!!
- Radiobeitrag zum Prozeß (Radio Unerhört)
- Rechtsstaatlicher Katechismus ... Liederbuch zum Prozeß
- Zur Seite der Projektwerkstatt in Saasen, u.a. einer Übersicht über die jahrelange Repression gegen sie
- Abgefahren: Prügelnder Richter und skandalöses Urteil, weil jemand eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht hat ...
- Nicht die einzigen Fälle ... politische Justiz in Erfurt ... viele Fälle unter www.justizirrtum.de