Anti-Zwangspsychiatrie

DURCH DIE INSTANZEN ...

Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht


1. Sinn und Unsinn intensiver Gegenwehr vor Gericht
3. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
4. Berufung
5. Revision
6. Absolute Revisionsgründe
7. Weitere Gründe für Revisionen (unvollständig)
8. Gerichtsprotokolle
9. Probleme
10. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
11. Wiederaufnahmeverfahren
12. Links

Uns ist völlig klar, dass wir auf dem Instanzenweg keine Veränderung der Gesellschaft, nicht einmal eine Einzelfrage wie die Abschaltung der Atomanlagen bewirken können. Wir sehen in diesen Verfahren aber eine Möglichkeit, unsere Anliegen öffentlich zu thematisieren und so politischen Druck auf die Verantwortlichen auszuüben.
Politische Prozesse ermöglichen das Einbringen radikaler Positionen in die öffentliche Diskussion. Gleichzeitig können wir die Ablehnung solch fauler Kompromisse, wie den Atom-"Konsens", klarmachen. Juristisch aussichtslose Forderungen können wir inhaltlich begründen, verdeutlichen, dass wir eine Abstrafung durch das System ablehnen, zeigen, dass unsere Vorstellungen von einer anderen, besseren Welt im Widerspruch zum bestehenden System stehen.
Es gibt verschiedene Menschen, die den Bezug auf Gesetze in ihren Verfahren im Grundsatz ablehnen, mit unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Führung politischer Prozesse. Eigentlich stützen wir das System, wenn wir uns auf seine Gesetze berufen. Denn damit erkennen wir diese an und schaffen den Eindruck, dass Gesetze eine bessere Welt auch innerhalb dieses Systems ermöglichen könnten. Aber Gesetze sind immer Herrschaft, egal wie gut sie gemeint sein sollten. Eine geistig entwickelte Gesellschaft sollte zu einem Zusammenleben miteinander, füreinander fähig sein. Ein Leben, das auf Freiwilligkeit und Kooperation statt auf Zwang und Konkurrenz aufbaut.
Ganz ohne den Bezug auf Gesetze würden die meisten Verfahren im Ansatz steckenbleiben., da sie juristisch als offensichtlich unbegründet bzw. als mit dem Vorwurf nicht in Zusammenhang stehend abgelehnt würden. Wir sollten das Justiz-System verstehen und wissen, auf welchen Vorschriften es beruht. Dann können wir juristisch begründen, warum unsere Argumentation gehört werden muss.
Wichtig ist, dass wir uns in der konkreten inhaltlichen Argumentation nicht auf juristisches Fachgesimpel einlassen. Dieses ist für die Vermittlung unserer Inhalte an die Öffentlichkeit eh meist unverständlich. Außerdem gehen durch reine Paragraphen-Argumentationen die Inhalte verloren.
Eine Ausnahme sehen wir da, wo wir uns auf Paragraphen berufen können, die offensichtlich im Widerspruch zum restlichen System stehen. Dies sind beispielsweise die Grund- und Menschenrechte (nicht zu verwechseln mit dem gesamten Grundgesetz) und der § 34 im Strafgesetzbuch (Rechtfertigender Notstand). Diese Rechte stehen in klarem Widerspruch zu all den anderen einschränkenden Gesetzen (z.B. Polizeigesetze).
Ein anderes Beispiel sind der § 16 OWiG oder das Widerstandsrecht nach Art. 20 GG. Wir denken, dass auch diese bei konsequenter Umsetzung einen Widerspruch zur bestehenden Herrschaftspraxis darstellen. Sollte ihre Anwendung anerkannt werden, wäre ein Großteil der politischen Aktionen plötzlich legal und nicht mehr verfolgbar. Der § 16 OWiG besagt, dass "nicht rechtswidrig handelt, wer einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr" mit Ordnungswidrigkeiten entgegentritt, die geeignet sind, die Gefahr zu beseitigen. Einen ähnlichen Paragraphen gibt es auch für Straftaten. Art. 20 GG erlaubt Widerstand "gegen jeden, der es unternimmt diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".
Die Konsequenz einer Umsetzung dieser Widerstandsrechte wäre für politische Betätigungen immens. Deshalb hat es sich in der Rechtsprechung auch durchgesetzt, diese Paragraphen für nicht anwendbar zu erklären.
Natürlich ist zunächst das Ziel von Gerichtsverfahren, diese zu gewinnen. Gelingt es nicht, ist dies nicht unbedingt eine Katastrophe - vielleicht umso besser, um die Ablehnung des bestehenden Systems zum Ausdruck zu bringen. Wir müssen in diesen Verfahren immer wieder deutlich machen, dass ein Sieg nur eine kleine Verbesserung bedeuten würde und die grundsätzliche Ablehnung des Herrschaftssystems nicht ersetzt. Ob uns die Verbindung von Herrschaftskritik und die Durchsetzung unserer Forderungen auf dem Rechtsweg immer gelingen wird, ist nicht sicher - das wird also eine wichtige Zielstellung für unsere politischen Gerichtsverfahren sein.

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