Anti-Zwangspsychiatrie

ÜBERWACHUNG, OBSERVATION

Aktionen gegen Überwachung


1. Texte zum Thema
2. Rechtsgrundlagen der Observierung
3. Telefonüberwachung
4. Konkrete Fälle von Überwachungen und Folgestreitereien
5. Wie erkennt mensch Observierung?
6. Gegenmaßnahmen bei Wanzen, Richtmikrofonen und Co.
7. Aktionen gegen Überwachung
8. Links

Filmen, Beobachten, Observieren - diese und andere polizeiliche Handlungen sind weit verbreitet. Ersteres ist zwar gar nicht uneingeschränkt erlaubt, aber die Polizei kümmert sich grundsätzlich wenig darum, ob das, was sie tut, erlaubt ist oder nicht. Es lässt sich nämlich immer erst im Nachhinein überprüfen, was die Polizei so macht. Das wissen die Bullen auch und handeln erstmal drauf los. Im Notfall erfinden sie Straftaten oder behaupten, sie dokumentierten nur ihren eigenen Einsatz - das macht wieder alles rechtens. Und wer glaubt, Gerichte ständen den Menschen näher als der Staatsgewalt, die sie eigentlich unabhängig überprüfen sollen, hat ohnehin nicht recht verstanden, wie die Dinge hier so geregelt sind ...

Auf der anderen Seite darf der Überwachungswahn augenblicklicher Politik nicht verängstigen und schon gar nicht lähmen. Dann wäre nämlich das wichtigste Ziel der Law-and-Order-Fraktion erreicht: Die haben nämlich klar, dass ihre ganzen Daten kaum verwendbar sind. Es wären riesige Mengen zusätzlichen Personals notwendig, um die ganzen Bänder und Dateien auszuwerten. Es ist daher gar nicht so überraschend, dass vielerorts Videokameras & Co. die Straßen eher unsicherer machen, weil immer mehr BewacherInnen nur vor Bildschirmen sitzen – Sicherheit gemeint im Sinne der Herrschenden. Wer sich selbst observiert fühlt, kann richtig liegen, sollte aber bedenken, dass für jede Observation einer einzigen Person sicherlich zehn oder mehr Observierer nötig sind. Wer aber ist so wichtig ...

Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass Aktionen, die gar keine oder nur eine geringe Strafbarkeit haben, entweder nicht observiert oder die Daten nicht den lokalen Polizeistrukturen durchgegeben werden. Es würde also nur stören, wenn Beobachtungen später ausgewertet würden, falls es mal um mehr geht. Observation ist eine Sache von Landes- und Bundespolizeibehörden oder dem VS (Verfassungsschutz). Die haben meist keinen direkten Draht nach unten – wer dann Straßentheater macht oder ein Genfeld besetzt, würde das zwar in den Akten finden, sonst aber auch nichts. Vorsicht sollte trotzdem angesagt sein. Aber das gilt sowieso: Spuren vermeiden, nicht erkennbar sein, wenn immer es illegal wird.

Aktionsideen gegen Überwachung
Videokameras sind anfällig. Fest angebrachte können abgeklemmt, beklebt, verdreht, bemalt u.ä. werden - oder sie werden einfach auffällig gekennzeichnet (z.B. die erfasste Fläche auf dem Boden farbig markiert). Ansonsten ist „Kameramann, Arschloch!“ erstens platt, zweitens oft Anlass für ein Strafverfahren wegen Beleidigung und drittens dumm, weil es viel intelligenter geht, z.B. durch:
  • Subversion: Die Kamera bejubeln, die Oma in die Linse grüßen, Versteigerung der Kamera inszenieren, Ringfinger in die Kamera heben
  • Protest gegen nicht beleidigungsfähige Teile richten, also die Kamera selbst, den Film, die Daten, die Polizei als Ganzes, alle Kameras usw.
  • Sabotage: Nebelschwaden verteilen, Kamera blenden, großes Transpi passend halten, Ablenkungen.
  • Artikel "Überwachung: Sechs Tricks gegen Spitzel", in: Spiegelonline 2.11.2013

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