GEFAHR, MACHT UND ANGEMESSENE HANDLUNG
IST DER WIDERSTAND GERECHTFERTIGT?
Einleitung
1. Einleitung
2. Interviews mit Feldbefreier*innen
3. Wann ist eine Feldbefreiung ein angemessenes Mittel?
4. Das Feld in Gießen: Warum ist der konkrete Gengerstenversuch rechtswidrig?
5. Fragen zum Gentechnikrecht
6. Notstandsregelungen und Urteile in anderen Ländern

Handlungen zu begehen, die kriminelle Akte des Staates verhindern, ist ebenso angemessen wie die Straßenverkehrsordnung zu stören, um einen Mord zu verhindern. Noam Chomsky
Was ist soziale Notwehr? Was ist ein rechtfertigender Notstand?
Aus einer Zusammenfassung des Plädoyers im Prozess gegen FeldbefreierInnen am 30.6.2006 in Rottenburg:
Es liegt ein Notstand nach § 34 vor, ein übergesetzlicher Notstand. Denn: Das Gericht hat ja zugegeben/geht davon aus, dass die in den Beweisanträgen erwähnten Sachverhalte wahr sind. Es geht damit davon aus, dass eine schleichende Verseuchung der Landwirtschaft und der Ökosysteme gegeben ist, also wahr ist. Das Gericht geht davon aus, dass es wahr ist, dass Koexistenz nicht möglich ist. Damit geht das Gericht auch davon aus, dass die Artenvielfalt in Zukunft durch Gentechnik abnehmen wird, dass Ökosysteme instabiler werden, dass Bienen betroffen sind und sterben ...
Aus einem Interview mit einer französischen Aktivistin in der taz, 27.8.2010
In drei Prozessen gab es Freisprüche. Die Richter begründeten das damit, dass wir eine Gefahr für das Allgemeinwohl abwenden wollten und alle anderen Mittel ausgeschöpft hatten. Wir hatten zum Beispiel mit Politikern gesprochen, aber die stehen unter Druck der Lobbyisten der Gentech-Industrie. Vor dem Berufungsgericht haben wir dann verloren. Es gab Bewährungs- und Geldstrafen.
- Abhandlung über rechtfertigenden Notstand und Gentechnik, in: GID Juni 2010
- Extra-Seite zu den allgemeinen, rechtlichen Fragen beim "Rechtfertigender Notstand" (Urteile, Kommentare, Rechtstipps und mehr)
- Interview: Eugen Pletsch im Gespräch mit dem Feldbefreier Jörg Bergstedt (erstellt: 11. Mai 2010)

