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Geschichte des Eigentums
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Interview mit ChatGPT zum Eigentum
Quelle: CGW-Rundbrief 2/2025Gab es bei den Indianern privates Grundeigentum?
Bei den indigenen Völkern Nordamerikas gab es in der Regel kein privates Grundeigentum im europäischen Sinne. Das Land wurde oft als gemeinschaftliches Gut betrachtet, das von der gesamten Gruppe genutzt wurde. Allerdings gab es Unterschiede zwischen den verschiedenen Stämmen und Kulturen: Nomadische Völker (z. B. PlainsIndianer wie die Lakota oder Cheyenne) nutzten große Landgebiete gemeinschaftlich für die Jagd, und es gab keine individuellen Landbesitzer.
Sesshafte Völker (z. B. Irokesen, Pueblo-Völker) kannten Formen des individuellen oder familiären Landnutzungsrechts, aber das Land selbst blieb oft Eigentum der Gemeinschaft oder des Clans.
Irokesen-Konföderation: Hier gehörte das Land dem jeweiligen Clan, wurde von Frauen verwaltet und an die nächsten Generationen weitergegeben.
Das europäische Konzept des Privateigentums an Land war den meisten indigenen Gesellschaften fremd, weshalb es zu vielen Missverständnissen und Konflikten mit den europäischen Kolonialmächten kam.
War das bei anderen eingeborenen Völkern ähnlich?
Ja, das Fehlen von individuellem Grundeigentum war bei vielen indigenen Völkern weltweit ähnlich, aber es gab Unterschiede je nach Region, Wirtschaftsweise und sozialer Organisation. Hier sind einige Beispiele:
- Afrika: Viele indigene Gesellschaften in Afrika betrachteten Land als Gemeinschaftseigentum, das von Clans, Familien oder Dorfgemeinschaften verwaltet wurde. Häuptlinge oder Ältestenräte verwalteten das Land, aber einzelne Familien hatten oft das Nutzungsrecht für Landwirtschaft oder Viehzucht. In einigen Gebieten (z. B. unter den Maasai) wurde Weideland gemeinschaftlich genutzt, während Felder für die Dauer der Bewirtschaftung einzelnen Familien gehörten.
- Australien (Aborigines): Das Konzept des Privateigentums an Land existierte nicht. Stattdessen gab es das System der „Songlines“ oder „Traumpfade“, das bestimmte Gruppen mit bestimmten Gebieten verband. Land wurde als heilig angesehen und hatte spirituelle Bedeutung; Menschen „gehörten“ eher dem Land als umgekehrt. Verschiedene Clans oder Familien hatten exklusive Nutzungsrechte für bestimmte Gebiete, aber es gab keine individuelle Besitzurkunde oder Verkaufsmöglichkeiten.
- Südamerika (Amazonas-Völker, Inka-Reich): Viele indigene Völker des Amazonas nutzten das Land kollektiv und besaßen es nicht im europäischen Sinne. Bei den Inka gab es eine Form von staatlich verwaltetem Gemeineigentum: Das Land war in staatliche, religiöse und gemeindliche Nutzungsflächen unterteilt, aber nicht im Privatbesitz. Kleinere Gruppen im Regenwald jagten und sammelten in territorialen Gebieten, die ihrer Gemeinschaft zugeordnet waren.
- Polynesien und Pazifikregion: In vielen traditionellen polynesischen Gesellschaften (z. B. Hawaii, Samoa) war Land gemeinschaftliches Eigentum, das von Stammeshäuptlingen (Ali‘i) verwaltet wurde. Nutzungsrechte konnten vererbt oder zugeteilt werden, aber Land war nicht frei verkäuflich oder einzeln besitzbar.
Mit der Kolonisierung führten europäische Mächte Privateigentum ein, oft zum Nachteil der indigenen Bevölkerung.
Wann hat sich in Europa privates Eigentum an Land entwickelt?
Das Konzept des privaten Grundeigentums in Europa entwickelte sich über einen langen Zeitraum hinweg und durchlief mehrere bedeutende Phasen:
- Antike: Im antiken Rom wurden die Grundlagen des heutigen Privateigentums gelegt. Das römische Rechtssystem entwickelte detaillierte Gesetze, die den Besitz von Land, Häusern und Gütern regelten. Der Besitz von Land bedeutete nicht nur Reichtum, sondern auch Macht und Einfluss. Der Begriff „Dominium“ – die vollständige Kontrolle über Eigentum – stammt aus dieser Zeit und hat das westliche Verständnis von Besitz bis heute geprägt.1
- Mittelalter: Im Mittelalter dominierte das Feudalsystem, bei dem Könige Land an Adelige vergaben, die es wiederum an ihre Untergebenen weiterverteilten. Landbesitz war gleichbedeutend mit Macht und Einfluss, und wer über Land verfügte, kontrollierte auch die darauf lebenden Bauern und ihre Erzeugnisse. Dieses System führte zu strikten Hierarchien, in denen der Besitz von Land eine zentrale Rolle spielte.2
- 15. bis 17. Jahrhundert: In dieser Zeit fanden wichtige rechtliche Entwicklungen statt, die den Weg für privaten Grundbesitz ebneten. Die Magna Carta von 1215 legte den Grundstein für das englische Common Law, das individuelle Rechte und Beschränkungen der monarchischen Macht festlegte. Rechtsreformen wie die „Statute of Uses“ (1535) und die „Statute of Frauds“ (1677) klärten Eigentumsrechte und formalisierten Übertragungsverfahren, wodurch der Grundstückshandel erleichtert wurde.3
- 16. bis 19. Jahrhundert: Die Enclosure-Bewegungen in England wandelten gemeinschaftlich genutztes Land in Privatbesitz um. Diese Einhegungen trieben die Kommerzialisierung der Landwirtschaft voran und führten zur Entstehung ertragsintensiver Agrarbetriebe. Historisch sind erste Ansätze bereits zwischen 1450 und 1630 zu finden, mit einem Höhepunkt der Enclosures zwischen 1760 und 1832.4
- Aufklärung: Im 17. Jahrhundert kamen erste Eigentumstheorien auf. Hugo Grotius ging zunächst von einer ursprünglichen Gütergemeinschaft aus, erkannte dann jedoch die Einführung des Privateigentums durch Okkupation und Sozialvertrag an. John Locke gilt als Begründer der modernen Legitimation des Eigentums. In der Zeit Lockes bedurfte privates Eigentum einer Rechtfertigung; ausgegangen wurde vom Naturrecht, demnach Gott die Erde den Menschen zur gemeinsamen Verfügung gegeben habe. Locke argumentierte, es sei die eigene Arbeit, die das Recht auf individuelles Eigentum begründe.5
Ein weiterer Bereich für die Frage nach Eigentum betrifft die Verfassung von Unternehmen.
Impulse aus unserer Broschüre: Damit Geld dient und nicht regiert Auf die Frage, wem der Betrieb gehört, werden die Mitarbeiter/innen richtiger Weise antworten: “niemandem” oder “sich selbst”. Denn was Einzelne in den Betrieb eingebracht haben, unterliegt der Abschreibung. Kein/e Mitarbeiter/in kann beim Ausscheiden etwas mitnehmen, weil dies den Betrieb zerstören würde. Geeignete Rechtsform wäre z.B. die Genossenschaft.
Privateigentum und Macht
Privateigentum sowohl an Boden als auch an großen Unternehmen verleiht große Macht. Das kann u.a. zur Gefahr für die Demokratie werden.Für Bodeneigentum gibt es schon konkrete Vorschläge für die Überführung in Gemeinschaftseigentum: Eine schrittweise Überführung reicht völlig aus, dafür kann z.B. das oft schon vorhandene Vorkaufsrecht der Gemeinde angewendet werden: Bei jedem Eigentumswechsel wird dieses Vorkaufsrecht angewendet, sodass nach und nach alle Grundstücke im Eigentum der Gemeinschaft sind. Nutzungsrechte werden z.B. über das Erbbaurecht vergeben. Pachtpreise können weiterhin nach den Regeln der Marktwirtschaft gebildet werden. Nur die Erlöse fließen nicht in private Hände, sondern stehen der Gemeinschaft zu Verfügung. Das ermöglicht Steuerentlastung an anderen Stellen.
Für Eigentum an Unternehmen sind uns keine solchen Vorschläge bekannt. Ein möglicher Impuls, Unternehmenseigentum in andere Formen umzwandeln, wäre eine Reform der Erbschaftssteuer.
(gewaltsame) Aneignung von Eigentum in vielen Jahrhunderten Kolonialisierung
Als Ergänzung zu den obigen Ausführungen: Der während der Kolonialisierung meist gewaltsam eroberte – also den Eingeborenen geraubte – Grund und Boden wurde weiterverkauft oder vererbt und befindet sich bis heute im Privatbesitz.
Auch die Erlöse aus der Arbeit der Sklaven sammelten sich zu Kapital – aus Ausbeutung –, das u.a. zum Aufbau der Industrialisierung verwendet wurde.
Deutscher Bauernkrieg 1525
Auch die „Zwölf Artikel der Bauernschaft“ auf Seite 7 geben Zeugnis, wie die damaligen Feudalherren sich z.B. Wälder, Wiesen und Äcker, die einer Gemeinde zugehörig waren und allen Mitgliedern zur Verfügung standen, einfach angeeignet haben und für die Nutzung Abgaben verlangen. Die Grundstücke sind vermutlich bis heute im Privatbesitz und werden von Generation zu Generation weitervererbt.
Fazit
In den meisten indigenen Kulturen war Land ein gemeinschaftliches Gut, das der gesamten Gruppe diente. Während es oft klare Regeln für die Nutzung und Vererbung gab, war der Gedanke, dass Einzelpersonen Land dauerhaft besitzen oder verkaufen konnten, selten. Erst mit der Kolonisierung wurde das europäische Konzept des privaten Grundeigentums verbreitet – häufig mit schweren Folgen für die indigene Bevölkerung.- www.geschichte-abitur.de/ von-der-antike-zur-moderne?utm_source=chatgpt.com
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- blog.nestiq.de/2024/03/02/ die-entwicklung-des-immobilienwesens-vom-feudalismuszum-privateigentum/?utm_source=chatgpt.com
- de.wikipedia.org/wiki/ Enclosure_Movement?utm_source=chatgpt.com
- de.wikipedia.org/ wiki/Privateigentum?utm_source=chatgpt.com

