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REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.

Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)


1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links 

Die vielen einseitig nicht eingehaltenen Vereinbarungen zwischen Gericht und Angeklagten haben die Verteidigung erheblich behindert und werden ein bemerkenswertes Bild auf die Prozessstrategie des Gerichts. Mehrfach waren die Angeklagten trotz anderer Abmachungen am Verfahrenstag davor und ohne jegliche höhere Gewalt auf unerwartete Prozesssituationen eingestellt. Von besonderer Bedeutung sind der letzte Prozesstag (siehe Punkt B. [mehr]
 

REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.

Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)


1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
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Die mehrfache Ablehnung von Beiordnungsanträge war sachlich nicht gerechtfertigt. Dadurch wurden die Angeklagten in ihrer Verteidigung durchgehend stark eingeschränkt, da sie sich nur noch selbst verteidigen konnten.

Die Beiordnungsanträge waren mit dem äußerst umfangreichen Prozessinhalt und der komplexen Beweislage in jedem Anklagepunkt begründet. Dieses war schon vor dem Prozess absehbar. Der Prozess war schon von Beginn an auf mindestens sieben Verhandlungstage angesetzt. [mehr]
 

REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.

Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)


1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
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Am 5. Verhandlungstag (7 April 2005) stellten die Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen die Schöffin Ursula Schmidt wegen derer Mitwirkung im SPD-Unterbezirk Gießen (Bl. 133, Band V). Im Verhandlungsablauf zeigte sich, dass gegen die Angeklagten als Begründung für polizeiliche Massnahmen eine Sachbeschädigung vorgebracht wurde, bei der dieser SPD-Unterbezirk die Strafanzeige gestellt hatte. [mehr]
 

REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.

Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)


1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
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Gerügt wird die Verletzung des § 261 in Bezug auf das Urteil in Bezug auf die Anklagepunkte 1-8 (Sachbeschädigung an Wahlplakaten). Es geht um den Vorwurf, der Unterzeichner und der zweite Angeklagte hätten in Reiskirchen verschiedene Wahlplakate mit Schriftstücken überklebt und entstellt. Zum Beweis seiner Unschuld hatte der Unterzeichners zwei Beweisanträge gestellt, die per Gerichtsbeschluss abgelehnt wurden, da die Tatsachen als wahr unterstellt wurden. [mehr]
 

REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.

Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)


1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
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Gerügt wird die fehlende Beweiserhebung zu Anträgen der Angeklagten. Damit wurde ihr Recht auf faire Verteidigung beeinträchtigt. Vor allem Widersprüche in den Aussagen der Polizeizeugen erschienen dem Gericht so unter einem anderen Licht, weil es die Möglichkeit, dass diese Aussagen bewusst und zusammenhängend falsch erfolgten, von vorneherein ausschloss (Verstoß gegen § 261, Abs. 1 StPO). [mehr]
 

REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.

Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung


1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
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Zweimal wurde eine Person gewaltsam aus dem Saal entfernt, weil sie einen Hut aufhatte und diesen nicht absetzte. Es wird insgesamt bezweifelt, dass ein solches Verhalten einen Rauswurf aus einer Veranstaltung mit garantierter Öffentlichkeit führen kann.

Der erste Rauswurf erfolgte in der Sitzung vom 24. März 2005. Direkt darauf folgend stellte der Angeklagte Jörg Bergstedt einen Antrag zur Öffentlichkeit des Verfahrens, der als Anlage zu Protokoll gegeben wurde. [mehr]
 

REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.

Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle


1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
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Bei den Eingangskontrollen kam es mehrfach zu Gewalttätigkeiten des leitenden durchsuchenden Beamten gegen die Angeklagten und gegen BesucherInnen. Dabei ging er offensichtlich zielgerichtet gegen Personen vor, die durch ihre äußere Erscheinung von der Norm abwichen.

Das wurde von den Angeklagten auch vorgebracht und gerügt. Zudem stellten sie Anträge, diese Form der Einschüchterung zu unterbinden, die geeignet ist die Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Im Protokoll der Sitzung vom 21. [mehr]
 

REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.

Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)


1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
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Gerügt wird die Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO. Das Fehlen von Ablichtungen der gesamten Gerichtsakten sowie ebenfalls relevanter Teile der zu Verhandlung am zweiten Verhandlungstag anstehenden Aktenteile verstößt gegen den § 147, Abs. 7 StPO.

Am zweiten Verhandlungstag, dem 21. März 2005, stand die Beweisaufnahme zu den Anklagepunkten 1-8 (Sachbeschädigung an Wahlplakaten) im Vordergrund. [mehr]
 

REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.

Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)


1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links 

Gerügt wird die Verletzung der Vorschriften über die Verkündung des Urteils, § 260, Abs. 1 StPO.

Der elfte Verhandlungstag, der 29. April 2005, endete mit den Plädoyers der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft sowie dem letztem Wort der Angeklagten. Im Protokoll der Hauptverhandlung vom 29. April 2005 heißt es dazu: "Die Angeklagten hatten das letzte Wort." Am zwölften Verhandlungstag, dem 3. [mehr]
 

ERMITTLUNGSVERFAHREN

Links


1. Liste aller Verfahren bis 2005
2. Einstellungssache ...
3. Links

Dokumentation zu Polizei- und Justizstrategien in Gießen

Justizskandale in Gießen

Zweiseitiger A4-Text zur Übernahme in Zeitungen, als Flugblatt usw. (PDF-Download)

Staatsanwälte schützen Polizei und Politiker bei Straftaten

Hintergrundinfos zur hessischen [mehr]
 

ERMITTLUNGSVERFAHREN

Einstellungssache ...


1. Liste aller Verfahren bis 2005
2. Einstellungssache ...
3. Links

Nach der ersten hohen Verurteilung (siehe Bericht vom Prozess) hat Staatsanwalt Vaupel einige kleine Verfahren eingestellt ... aber natürlich mit genau diesem Bezug, denn er bleibt seinem Prinzip treu: Jeder Verdacht gegen politisch Unerwünschte muss auf ewig gehalten werden - jeder Verdacht gegen Eliten muss weg. Die Einstellungen sahen durchgehend so aus:

[mehr]
 

GRUNDRECHTEREPORT 2005: AUSZUG AB SEITE 127

Auch Nervensägen haben Grundrechte: Gießener Polizeistrategien

Man kann sie schon nervig finden, Aktivisten in Mittelhessen, die sich gegen Gefahrenabwehrverordnungen, freiwilligen Polizeidienst und Polizeirepression wenden. Nicht nur ihre Themen und ihre Präsenz stören Politik und auch Polizei, es ist die Respektlosigkeit, die diese auf die Palme bringt. Was anderswo jedoch als Provinzposse belächelt würde, führt in Gießen zu größeren Konflikten zwischen der Staatsmacht auf der einen und ihren Gegnern auf der anderen Seite. [mehr]
 

BESCHERUNG MAL ANDERS: FARBATTACKE AUF JUSTIZGEBÄUDE AM 24./25.12.2005

Klammotten per DHL-Paket von Staatsanwaltschaft nach Gießen


1. Attacke auf Justiz in Gießen ... und Repression
2. Rechtliche Auseinandersetzungen
3. Landgericht verwirft Beschwerde ...
4. Das Finale: Kleinlaute Einstellung des Ganzen
5. Klammotten per DHL-Paket von Staatsanwaltschaft nach Gießen
6. Links und Hintergründe zum Prozess

Am 24. Juni 2006 wurden per DHL-Paket die im Zuge des Verfahrens beschlagnahmten Kleidungsstücke an die Betroffenen des Repressionsaktes zurück gegeben ... inklusive einer bisher unbenutzen Spraydose ... ein absurder Vorgang



[mehr]
 

BEFANGENHEITSANTRAG GEGEN RICHTER WENDEL

Gegendarstellung zur Ablehnung des Befangenheitsantrags


3. Gegendarstellung zur Ablehnung des Befangenheitsantrags

Die Abweisung des Befangenheitsantrags ist im wesentlichen unbegründet oder falsch begründet. Die vorgebrachten Momente des Verdachts der Befangenheit bleiben bestehen. [mehr]
 

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Letztes Wort


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Nach den Plädoyers, möglichen Erwiderungen und allem sonstigen hat der Angeklagte das letzte Wort. Er wies daraufhin, dass in dem ganzen Verfahren die eine Seite eine Masse teilweise erheblicher plus vieler kleiner Straftaten begangen und dazu noch mehrfach rechts- und einige Male grundrechtswidrig gehandelt hat. Vor Gericht aber steht nur das Opfer des Staatsterrors - wie immer. [mehr]
 

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Weitere offene Fragen


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Welcher Tatablauf überhaupt und wann?

Auf den im Verfahren betrachteten Videos ist keine Tathandlung zu erkennen. Möglich ist die Manipulation der Schlösser, die aber auch nur möglich, keinesfalls bewiesen ist nach den Videosequenzen. Zudem steht das nicht mehr zur Debatte, da die Schlösser nicht beschädigt wurden. [mehr]
 

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Wendels Wille zur Verurteilung


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Eigentlich könnte das Resümee des Prozesses sein: Die Verteidigung hat auf ganzer Linie gewonnen. Mit viel Mühe, gegen den Willen der Anklage (die eben nicht ermittelt, sondern nur beschuldigt - alles Entlastende wird verdrängt) und gegen einen Haufen von Lügen konnte Beweismittel für Beweismittel zerlegt werden. Doch mit jedem Gutachten und jedem Zeugen, der nichts mehr taugte, deutete Richter Wendel an, dass er dann eben etwas anderes finden würde, um doch ein Urteil zu sprechen. [mehr]
 

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Die Verhandlung


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Etliche Hinweise auf Lügen, Erfindungen und Widersprüche zu den Gutachten sind bereits oben aufgeführt. Aber das war noch nicht alles ...

Die Schilder ...

Zum Höhepunkt des Prozesses wurden aber Schilder, die es gar nicht gab. Das war nicht vorhersehbar, der Ablauf zeigt aber deutlicher als alles andere, was Rechtsprechung in Gießen praktisch bedeutet. [mehr]
 

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Die Anklage


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Es lohnt sich, das Ergebnis der Beweiserhebung mit der Anklage zu vergleichen. Teil des Plädoyers ist die Verlesung aller Abschnitte der Anklageschrift und Kommentierung (siehe Anklagetext). [mehr]
 

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Gigantischer Ermittlungsaufwand


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Beim Blick auf die Anzahl beteiligter Polizeibeamter, GutachterInnen usw. könnte mensch glauben, dass es hier um etwas richtig Großes geht. Niemand käme auf die Idee, dass eine Straftat verhandelt wird, die maximal eine Lappalie darstellt - bei der aber sogar das noch umstritten ist und durchaus der Schluss naheliegt, es hätte gar keine Sachbeschädigung stattgefunden. Der Aufwand der Ermittlungsbehörden ist politisch motiviert. [mehr]
 

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Der 9.12.2003


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Sechs Tage nach den Farbverschönerungen geschieht etwas Bemerkenswertes - wichtig auch deshalb, weil die handelnden Personen auf Seiten der Staatsmacht dieselben sind, die als Zeugen im Prozess aufgetreten sind. Was sie am 9.12.2003 und am Folgetag an Erfindungen und Lügen verbreiten, zeigt, wie weit sie bei dem Versuch der Kriminalisierung politisch Unerwünschter gehen.

Verhaftung wegen Gedichtslesens

Ereignis

Bewertung

Rechtsbrüche

9.12. [mehr]
 

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

4.12.2003: Der Tag danach


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Aufgrund des mit der Lüge über den Inhalt des Films ergaunerten Durchsuchungsanordnung wird am Folgetag die Projektwerkstatt von Staatsschutz, Polizeieinheiten und dem Staatsanwalt Vaupel heimgesucht.

Ereignis

Bewertung

Rechtsbrüche

Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt. Die hereinplatzenden BeamtInnen treffen auf eine Person, die von Körperstatur und Gesicht dem Verdächtigen extrem ähnlich sieht. Sie kontrollieren nur seine Personalien und lassen ihn dann gehen. [mehr]
 

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Die Geschehnisse unmittelbar vor und am 3.12.2003 sind wichtig für das Geschehen, aber auch für die Art der Ermittlungen.

Ereignis

Bewertung

Rechtsbrüche

24.11.2003: Drei Überwachungskameras werden angebracht. Sie filmen das Geschehen auf öffentlichem Raum. Jedoch werden keine Hinweisschilder angebracht. Die Standorte der drei Kameras können im gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren nicht geklärt werden. Nur zwei sind bekannt. [mehr]
 

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Das Jahr 2003


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Das Vorspiel der Aktionsnacht ist von Bedeutung vor allem für die Reaktionen der Repressionsbehörden, die an diesem Tag etwas mehr als ein Jahr unter Anspannung standen angesichts einer Fülle kreativer und subversiver Aktionsformen, die in Gießen um sich griffen - und auf die die Polizei keinerlei Antwort fand. [mehr]
 

DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)

Strafe und Knast


1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort

Im folgenden sind die Stichpunkte des Plädoyers benannt. Das Plädoyer wurde frei vorgetragen.

Hinweis auf das Gefängnis auf der anderen Straßenseite und die Brutalität von Strafe, die hier in den Gerichtssälen erzeugt wird. Der Knast ist quasi der Friedhof des sozialen Mordens, dessen Henkersstätte der Gerichtssaal ist. Soziales Morden bedeutet die Zerstörung des sozialen Daseins von Menschen, u.a. [mehr]
 
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