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GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ
Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links
Ein Feuerwerk an Absurdität findet sich im Urteil gegen zwei Projektwerkstättler. Diese waren in 13 Punkten angeklagt - einmal durch das typische Spektrum an Vorwürfen gegen politisch unerwünschte Personen: Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand, Körperverletzung, Hausfriedensbruch. Das gesamte Urteil ist ein bemerkenswertes Beispiel von Gesinnungsjustiz. [mehr]
BERUFUNGSVERHANDLUNG ZWEITER ANLAUF: PLÄDOYERS DER ANGEKLAGTEN
Spezielle Rahmenbedingungen dieses Verfahrens
1. Plädoyer allgemein, Anfang
2. Rahmenbedingungen eines jeden Gerichtsverfahrens
3. Spezielle Rahmenbedingungen dieses Verfahrens
4. Plädoyer allgemein, Ende
5. Symbolisch: Polizeigewalt am 2.3. und 11.4. in/vor dem Landgericht
6. Anklagepunkt „Wahlplakate“
7. Anklagepunkt "Farbschmierereien an der Gallushalle"
8. Anklagepunkt "Körperverletzung" (vermeintlicher Fusstritt)
9. Anklagepunkt "Hausfriedensbruch" (Gaile Lügen)
10. Anklagepunkt "Körperverletzung" (Puffs Daumen-Kino)
11. Anklagepunkt "Beleidigung" (Gülle prügelt)
Ablehnung Beiordnung ... trotz komplexen Verfahrens. Das hat sich eindeutig im Verlauf bewiesen – der Prozess steht für einen riesigen Komplex an Ermittlungen, komplizierten Hintergründen und Motiven der Ermittler, auch Intrigen, öffentlichen und politischen Verwirrungen usw. Zudem weiß ich nicht, welche Chancen wir ausgelassen, welche Fehler gemacht haben wegen des Fehlens von AnwältInnen? Keine Ahnung ... [mehr]
BERUFUNGSVERHANDLUNG ZWEITER ANLAUF: PLÄDOYERS DER ANGEKLAGTEN
Rahmenbedingungen eines jeden Gerichtsverfahrens
1. Plädoyer allgemein, Anfang
2. Rahmenbedingungen eines jeden Gerichtsverfahrens
3. Spezielle Rahmenbedingungen dieses Verfahrens
4. Plädoyer allgemein, Ende
5. Symbolisch: Polizeigewalt am 2.3. und 11.4. in/vor dem Landgericht
6. Anklagepunkt „Wahlplakate“
7. Anklagepunkt "Farbschmierereien an der Gallushalle"
8. Anklagepunkt "Körperverletzung" (vermeintlicher Fusstritt)
9. Anklagepunkt "Hausfriedensbruch" (Gaile Lügen)
10. Anklagepunkt "Körperverletzung" (Puffs Daumen-Kino)
11. Anklagepunkt "Beleidigung" (Gülle prügelt)
Sitzordnung
Allmacht Gericht: Ordnungsstrafen, Rechtsetzung, Entscheidung der Tagesordnung und Verhandlungspunkte – es gab sehr beeindruckende, schmerzende Momente, wo sich das zeigte, z.B. die dauernde Formel von der „ungebühr“, die auch im wörtlichen Sinne von oben herab die Dinge hier im Saal regelte bis zum traurigen Höhepunkt des zweifachen, rüden Rauswurf eines Menschen, der ohnehin überall in dieser Welt zu den Ausgegrenzten gehört. [mehr]
Allmacht Gericht: Ordnungsstrafen, Rechtsetzung, Entscheidung der Tagesordnung und Verhandlungspunkte – es gab sehr beeindruckende, schmerzende Momente, wo sich das zeigte, z.B. die dauernde Formel von der „ungebühr“, die auch im wörtlichen Sinne von oben herab die Dinge hier im Saal regelte bis zum traurigen Höhepunkt des zweifachen, rüden Rauswurf eines Menschen, der ohnehin überall in dieser Welt zu den Ausgegrenzten gehört. [mehr]
DACHBESETZUNG BEIM ATOMFORUM 2002 IN STUTTGART
Das Urteil
Im Prozeß konnten etliche Anschuldigungen eindeutig widerlegt werden. Kein Zeuge war sich mehr sicher, ob der Angeklagte jemals aufgefordert wurde, das Dach zu verlassen. Auch hatten die Aktivisten das Dach verlassen, nachdem sie eine Einigung mit der Polizei erreichten (die die Polizei dann brach). Sämtliche Behauptungen im Urteil sind freie Phantasie der Richterin - selbst der Staatsanwalt hatte es so nicht mehr aufrechterhalten. [mehr]
KRITISCHE POLIZISTEN (MUND)TOT
Einleitung
Siehe auch: Anti-Knast-Seiten +++ Antirepression +++ Polizeigewalt
Dokumentation zu Polizei-/Justizstrategien +++ Absurde Justiz in Gießen
Der Krieg gegen die kritischen PolizistInnen ...
Die "Kritischen Polizisten" gibt es schon länger ... eine kritische Stimme innerhalb der Polizei. [mehr]
Dokumentation zu Polizei-/Justizstrategien +++ Absurde Justiz in Gießen
Der Krieg gegen die kritischen PolizistInnen ...
Die "Kritischen Polizisten" gibt es schon länger ... eine kritische Stimme innerhalb der Polizei. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Links
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Übersichsseite zur Berufungsverhandlung
Übersicht zu Prozessen gegen Projektwerkstättler
Polizeidoku Giessen- über Fälschungen und Hetzte seitens Polizei, Presse und Politik [mehr]
Übersicht zu Prozessen gegen Projektwerkstättler
Polizeidoku Giessen- über Fälschungen und Hetzte seitens Polizei, Presse und Politik [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Übersicht:
a. Die Strafanzeige ist nicht rechtswirksam zustandegekommen. Dieses von den Angeklagten eingebrachten Verfahrenshemmnis ist weder im Prozess noch im Urteil gewürdigt worden. Es wurden unvollständig behandelt oder gar nicht erwähnt.
b. Die von den Angeklagten eingebrachten besonderen Umstände sind im Urteil nicht gewürdigt worden. Sie wurden schlicht nicht erwähnt.
c. Es gab offensichtliche Falschaussagen zum Zwecke der Belastung des Angeklagten. [mehr]
a. Die Strafanzeige ist nicht rechtswirksam zustandegekommen. Dieses von den Angeklagten eingebrachten Verfahrenshemmnis ist weder im Prozess noch im Urteil gewürdigt worden. Es wurden unvollständig behandelt oder gar nicht erwähnt.
b. Die von den Angeklagten eingebrachten besonderen Umstände sind im Urteil nicht gewürdigt worden. Sie wurden schlicht nicht erwähnt.
c. Es gab offensichtliche Falschaussagen zum Zwecke der Belastung des Angeklagten. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Sachrüge
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Der Unterzeichner rügt die Verletzung sachlichen Rechts. Es folgen Einzelausführungen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Sachrüge nicht auf die benannten Punkte beschränkt ist. Die Einzelausführungen entbinden das Revisionsgericht nicht von der Pflicht, das gerügte Urteil umfassend auf sachlich-rechtliche Fehler zu prüfen.
1) Materielle und sachliche Fehler zu den Anklagepunkten 1-8 (Sachbeschädigung Wahlplakate)
Übersicht:
a. [mehr]
1) Materielle und sachliche Fehler zu den Anklagepunkten 1-8 (Sachbeschädigung Wahlplakate)
Übersicht:
a. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Die vielen einseitig nicht eingehaltenen Vereinbarungen zwischen Gericht und Angeklagten haben die Verteidigung erheblich behindert und werden ein bemerkenswertes Bild auf die Prozessstrategie des Gerichts. Mehrfach waren die Angeklagten trotz anderer Abmachungen am Verfahrenstag davor und ohne jegliche höhere Gewalt auf unerwartete Prozesssituationen eingestellt. Von besonderer Bedeutung sind der letzte Prozesstag (siehe Punkt B. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
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Die mehrfache Ablehnung von Beiordnungsanträge war sachlich nicht gerechtfertigt. Dadurch wurden die Angeklagten in ihrer Verteidigung durchgehend stark eingeschränkt, da sie sich nur noch selbst verteidigen konnten.
Die Beiordnungsanträge waren mit dem äußerst umfangreichen Prozessinhalt und der komplexen Beweislage in jedem Anklagepunkt begründet. Dieses war schon vor dem Prozess absehbar. Der Prozess war schon von Beginn an auf mindestens sieben Verhandlungstage angesetzt. [mehr]
Die Beiordnungsanträge waren mit dem äußerst umfangreichen Prozessinhalt und der komplexen Beweislage in jedem Anklagepunkt begründet. Dieses war schon vor dem Prozess absehbar. Der Prozess war schon von Beginn an auf mindestens sieben Verhandlungstage angesetzt. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
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Am 5. Verhandlungstag (7 April 2005) stellten die Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen die Schöffin Ursula Schmidt wegen derer Mitwirkung im SPD-Unterbezirk Gießen (Bl. 133, Band V). Im Verhandlungsablauf zeigte sich, dass gegen die Angeklagten als Begründung für polizeiliche Massnahmen eine Sachbeschädigung vorgebracht wurde, bei der dieser SPD-Unterbezirk die Strafanzeige gestellt hatte. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
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Gerügt wird die Verletzung des § 261 in Bezug auf das Urteil in Bezug auf die Anklagepunkte 1-8 (Sachbeschädigung an Wahlplakaten). Es geht um den Vorwurf, der Unterzeichner und der zweite Angeklagte hätten in Reiskirchen verschiedene Wahlplakate mit Schriftstücken überklebt und entstellt. Zum Beweis seiner Unschuld hatte der Unterzeichners zwei Beweisanträge gestellt, die per Gerichtsbeschluss abgelehnt wurden, da die Tatsachen als wahr unterstellt wurden. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
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Gerügt wird die fehlende Beweiserhebung zu Anträgen der Angeklagten. Damit wurde ihr Recht auf faire Verteidigung beeinträchtigt. Vor allem Widersprüche in den Aussagen der Polizeizeugen erschienen dem Gericht so unter einem anderen Licht, weil es die Möglichkeit, dass diese Aussagen bewusst und zusammenhängend falsch erfolgten, von vorneherein ausschloss (Verstoß gegen § 261, Abs. 1 StPO). [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Zweimal wurde eine Person gewaltsam aus dem Saal entfernt, weil sie einen Hut aufhatte und diesen nicht absetzte. Es wird insgesamt bezweifelt, dass ein solches Verhalten einen Rauswurf aus einer Veranstaltung mit garantierter Öffentlichkeit führen kann.
Der erste Rauswurf erfolgte in der Sitzung vom 24. März 2005. Direkt darauf folgend stellte der Angeklagte Jörg Bergstedt einen Antrag zur Öffentlichkeit des Verfahrens, der als Anlage zu Protokoll gegeben wurde. [mehr]
Der erste Rauswurf erfolgte in der Sitzung vom 24. März 2005. Direkt darauf folgend stellte der Angeklagte Jörg Bergstedt einen Antrag zur Öffentlichkeit des Verfahrens, der als Anlage zu Protokoll gegeben wurde. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Bei den Eingangskontrollen kam es mehrfach zu Gewalttätigkeiten des leitenden durchsuchenden Beamten gegen die Angeklagten und gegen BesucherInnen. Dabei ging er offensichtlich zielgerichtet gegen Personen vor, die durch ihre äußere Erscheinung von der Norm abwichen.
Das wurde von den Angeklagten auch vorgebracht und gerügt. Zudem stellten sie Anträge, diese Form der Einschüchterung zu unterbinden, die geeignet ist die Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Im Protokoll der Sitzung vom 21. [mehr]
Das wurde von den Angeklagten auch vorgebracht und gerügt. Zudem stellten sie Anträge, diese Form der Einschüchterung zu unterbinden, die geeignet ist die Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Im Protokoll der Sitzung vom 21. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Gerügt wird die Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO. Das Fehlen von Ablichtungen der gesamten Gerichtsakten sowie ebenfalls relevanter Teile der zu Verhandlung am zweiten Verhandlungstag anstehenden Aktenteile verstößt gegen den § 147, Abs. 7 StPO.
Am zweiten Verhandlungstag, dem 21. März 2005, stand die Beweisaufnahme zu den Anklagepunkten 1-8 (Sachbeschädigung an Wahlplakaten) im Vordergrund. [mehr]
Am zweiten Verhandlungstag, dem 21. März 2005, stand die Beweisaufnahme zu den Anklagepunkten 1-8 (Sachbeschädigung an Wahlplakaten) im Vordergrund. [mehr]
REVISIONSSCHRIFT DES ANGEKLAGTEN P.N.
Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links
Gerügt wird die Verletzung der Vorschriften über die Verkündung des Urteils, § 260, Abs. 1 StPO.
Der elfte Verhandlungstag, der 29. April 2005, endete mit den Plädoyers der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft sowie dem letztem Wort der Angeklagten. Im Protokoll der Hauptverhandlung vom 29. April 2005 heißt es dazu: "Die Angeklagten hatten das letzte Wort." Am zwölften Verhandlungstag, dem 3. [mehr]
Der elfte Verhandlungstag, der 29. April 2005, endete mit den Plädoyers der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft sowie dem letztem Wort der Angeklagten. Im Protokoll der Hauptverhandlung vom 29. April 2005 heißt es dazu: "Die Angeklagten hatten das letzte Wort." Am zwölften Verhandlungstag, dem 3. [mehr]
ERMITTLUNGSVERFAHREN
Links
1. Liste aller Verfahren bis 2005
2. Einstellungssache ...
3. Links
Dokumentation zu Polizei- und Justizstrategien in Gießen
Justizskandale in Gießen
Zweiseitiger A4-Text zur Übernahme in Zeitungen, als Flugblatt usw. (PDF-Download)
Staatsanwälte schützen Polizei und Politiker bei Straftaten
Hintergrundinfos zur hessischen [mehr]
Justizskandale in Gießen
Zweiseitiger A4-Text zur Übernahme in Zeitungen, als Flugblatt usw. (PDF-Download)
Staatsanwälte schützen Polizei und Politiker bei Straftaten
Hintergrundinfos zur hessischen [mehr]
ERMITTLUNGSVERFAHREN
Einstellungssache ...
1. Liste aller Verfahren bis 2005
2. Einstellungssache ...
3. Links
Nach der ersten hohen Verurteilung (siehe Bericht vom Prozess) hat Staatsanwalt Vaupel einige kleine Verfahren eingestellt ... aber natürlich mit genau diesem Bezug, denn er bleibt seinem Prinzip treu: Jeder Verdacht gegen politisch Unerwünschte muss auf ewig gehalten werden - jeder Verdacht gegen Eliten muss weg. Die Einstellungen sahen durchgehend so aus:
[mehr]
[mehr]
GRUNDRECHTEREPORT 2005: AUSZUG AB SEITE 127
Auch Nervensägen haben Grundrechte: Gießener Polizeistrategien
Man kann sie schon nervig finden, Aktivisten in Mittelhessen, die sich gegen Gefahrenabwehrverordnungen, freiwilligen Polizeidienst und Polizeirepression wenden. Nicht nur ihre Themen und ihre Präsenz stören Politik und auch Polizei, es ist die Respektlosigkeit, die diese auf die Palme bringt. Was anderswo jedoch als Provinzposse belächelt würde, führt in Gießen zu größeren Konflikten zwischen der Staatsmacht auf der einen und ihren Gegnern auf der anderen Seite. [mehr]
BESCHERUNG MAL ANDERS: FARBATTACKE AUF JUSTIZGEBÄUDE AM 24./25.12.2005
Klammotten per DHL-Paket von Staatsanwaltschaft nach Gießen
1. Attacke auf Justiz in Gießen ... und Repression
2. Rechtliche Auseinandersetzungen
3. Landgericht verwirft Beschwerde ...
4. Das Finale: Kleinlaute Einstellung des Ganzen
5. Klammotten per DHL-Paket von Staatsanwaltschaft nach Gießen
6. Links und Hintergründe zum Prozess
Am 24. Juni 2006 wurden per DHL-Paket die im Zuge des Verfahrens beschlagnahmten Kleidungsstücke an die Betroffenen des Repressionsaktes zurück gegeben ... inklusive einer bisher unbenutzen Spraydose ... ein absurder Vorgang
[mehr]
[mehr]
BEFANGENHEITSANTRAG GEGEN RICHTER WENDEL
Gegendarstellung zur Ablehnung des Befangenheitsantrags
3. Gegendarstellung zur Ablehnung des Befangenheitsantrags
Die Abweisung des Befangenheitsantrags ist im wesentlichen unbegründet oder falsch begründet. Die vorgebrachten Momente des Verdachts der Befangenheit bleiben bestehen. [mehr]
DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)
Letztes Wort
1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort
Nach den Plädoyers, möglichen Erwiderungen und allem sonstigen hat der Angeklagte das letzte Wort. Er wies daraufhin, dass in dem ganzen Verfahren die eine Seite eine Masse teilweise erheblicher plus vieler kleiner Straftaten begangen und dazu noch mehrfach rechts- und einige Male grundrechtswidrig gehandelt hat. Vor Gericht aber steht nur das Opfer des Staatsterrors - wie immer. [mehr]
DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)
Weitere offene Fragen
1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort
Welcher Tatablauf überhaupt und wann?
Auf den im Verfahren betrachteten Videos ist keine Tathandlung zu erkennen. Möglich ist die Manipulation der Schlösser, die aber auch nur möglich, keinesfalls bewiesen ist nach den Videosequenzen. Zudem steht das nicht mehr zur Debatte, da die Schlösser nicht beschädigt wurden. [mehr]
Auf den im Verfahren betrachteten Videos ist keine Tathandlung zu erkennen. Möglich ist die Manipulation der Schlösser, die aber auch nur möglich, keinesfalls bewiesen ist nach den Videosequenzen. Zudem steht das nicht mehr zur Debatte, da die Schlösser nicht beschädigt wurden. [mehr]
DAS PLÄDOYER DES ANGEKLAGTEN IN DER ERSTEN INSTANZ AM 6. PROZESSTAG (20.11.2006)
Wendels Wille zur Verurteilung
1. Strafe und Knast
2. Das Jahr 2003
3. Showdown des 3.12.2003: Vor, während und nach der Tatnacht
4. 4.12.2003: Der Tag danach
5. Der 9.12.2003
6. Gigantischer Ermittlungsaufwand
7. Die Anklage
8. Die Verhandlung
9. Wendels Wille zur Verurteilung
10. Weitere offene Fragen
11. Letztes Wort
Eigentlich könnte das Resümee des Prozesses sein: Die Verteidigung hat auf ganzer Linie gewonnen. Mit viel Mühe, gegen den Willen der Anklage (die eben nicht ermittelt, sondern nur beschuldigt - alles Entlastende wird verdrängt) und gegen einen Haufen von Lügen konnte Beweismittel für Beweismittel zerlegt werden. Doch mit jedem Gutachten und jedem Zeugen, der nichts mehr taugte, deutete Richter Wendel an, dass er dann eben etwas anderes finden würde, um doch ein Urteil zu sprechen. [mehr]
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