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DURCHSUCHUNGEN
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1. Polizeiliche Durchsuchungen von Personen und Sachen
2. Haus- oder Wohnungsdurchsuchung
3. Strafprozessordnung
4. Polizeirecht
5. Konkrete Fälle von Hausdurchsuchungen und Folgestreitereien
6. Tipps zum rechtlichen Zerlegen von Durchsuchungen
7. Links
Tipps für eine Verfassungsbeschwerde [mehr]
DURCHSUCHUNGEN
Konkrete Fälle von Hausdurchsuchungen und Folgestreitereien
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Polizei prügelnd in Projektwerkstatt unterwegs am 19.10.1999 (ohne Durchsuchungsbefehl)
Hausdurchsuchung der Projektwerkstatt am 11.1.2003 (ohne Durchsuchungsbefehl ++ Amtsgericht mit verzweifelter Rechtsbeugung im Nachhinein ++ Landgericht erklärt Durchsuchung als rechtswidrig)
Hausdurchsuchung der Projektwerkstatt am 4.12.2003 nach justizkrititischer [mehr]
Hausdurchsuchung der Projektwerkstatt am 11.1.2003 (ohne Durchsuchungsbefehl ++ Amtsgericht mit verzweifelter Rechtsbeugung im Nachhinein ++ Landgericht erklärt Durchsuchung als rechtswidrig)
Hausdurchsuchung der Projektwerkstatt am 4.12.2003 nach justizkrititischer [mehr]
DURCHSUCHUNGEN
Polizeirecht
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Wenn nicht nach StPO vorgegangen wird, zählt Polizeirecht. Das ist Ländersache. Im Folgenden ist beispielhaft das Hessische Polizeigesetz (HSOG) zitiert. Die Formulierungen in anderen Ländern sind ähnlich - die Anforderungen sind zudem denen der StPO vergleichbar. [mehr]
DURCHSUCHUNGEN
Strafprozessordnung
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Variante 1 der Rechtsgrundlagen für Hausdurchsuchungen ist die Strafprozessordnung. Sie kommt in Frage, wenn "Gefahr im Verzuge" ist bei der Verfolgung von Straftaten (Beweissicherung) und StraftäterInnen. [mehr]
DURCHSUCHUNGEN
Polizeiliche Durchsuchungen von Personen und Sachen
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Aus Gallwas, Hans-Ullrich, "Polizei und Bürger", dtv
Besonders heikel ist immer die Durchsuchung von Personen. Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass Personen grundsätzlich nur von Personen gleichen Geschlechts oder von Ärzten durchsucht werden dürfen. Darüber hinaus hat die Polizei hier peinlichst genau darauf zu sehen, dass der Betroffene nicht in seinem Recht auf Achtung der Person verletzt wird. [mehr]
Besonders heikel ist immer die Durchsuchung von Personen. Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass Personen grundsätzlich nur von Personen gleichen Geschlechts oder von Ärzten durchsucht werden dürfen. Darüber hinaus hat die Polizei hier peinlichst genau darauf zu sehen, dass der Betroffene nicht in seinem Recht auf Achtung der Person verletzt wird. [mehr]
SICHERSTELLUNG
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1. Sicherstellung und Verwahrung von Sachen
2. Strafprozessordnung
3. Links
Seite zu Durchsuchungen auf Wikipedia
Rechtstipps zu Beschlagnahmen bei der Roten Hilfe (dort werden offensive Strategien aber abgelehnt) [mehr]
Rechtstipps zu Beschlagnahmen bei der Roten Hilfe (dort werden offensive Strategien aber abgelehnt) [mehr]
SICHERSTELLUNG
Strafprozessordnung
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Variante 1 der Rechtsgrundlagen für Hausdurchsuchungen ist die Strafprozessordnung. Sie kommt in Frage, wenn "Gefahr im Verzuge" ist bei der Verfolgung von Straftaten (Beweissicherung) und StraftäterInnen. [mehr]
SICHERSTELLUNG
Sicherstellung und Verwahrung von Sachen
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Aus Gallwas, Hans-Ullrich, "Polizei und Bürger", dtv
Jeder Eigentümer kann mit den Sachen, die ihm gehören, nach Belieben verfahren und Dritte von jeder Einwirkung auf sie ausschließen. Dieses Nutzungsrecht gehört zum Inhalt der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums. Der Polizei ist damit grundsätzlich jeder eigenmächtige Zugriff auf die Sachen eines Privaten verwehrt. [mehr]
Jeder Eigentümer kann mit den Sachen, die ihm gehören, nach Belieben verfahren und Dritte von jeder Einwirkung auf sie ausschließen. Dieses Nutzungsrecht gehört zum Inhalt der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums. Der Polizei ist damit grundsätzlich jeder eigenmächtige Zugriff auf die Sachen eines Privaten verwehrt. [mehr]
PERSONALIENFESTSTELLUNG
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Ausweispflicht? · Rechtsgrundlagen · Aktionen · Links
Rechtstipps zu Festnahme und Gewahrsam
Tipps für Gerichtsverfahren ++ Broschüre als PDF-Download (Bestellen hier ...)
Tipps zu Verfassungsbeschwerden
Tipps für Widersprüche
Akteneinsicht
[mehr]
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PERSONALIENFESTSTELLUNG
Aktionen
Ausweispflicht? · Rechtsgrundlagen · Aktionen · Links
Es gibt eine Reihe von Vorschriften, die eine Personalienfeststellung mit unterschiedlichen Begründungen erlauben. Häufig nennt die Polizei höchst ungern eine Begründung oder eine rechtliche Grundlage. Ob ihr Euch - mit oder ohne Diskussion - darauf einlasst, hängt von Eurer Konfliktbereitschaft ab.
Während einer Versammlung ist die Personalienfeststellung nicht zulässig, erst nach deren Auflösung oder wenn ihr Euch von der Versammlung entfernt habt. [mehr]
Während einer Versammlung ist die Personalienfeststellung nicht zulässig, erst nach deren Auflösung oder wenn ihr Euch von der Versammlung entfernt habt. [mehr]
PERSONALIENFESTSTELLUNG
Rechtsgrundlagen
Ausweispflicht? · Rechtsgrundlagen · Aktionen · Links
Perso dabeihaben ...
PersAuswG § 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
gegen das Verbot
a) der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. [mehr]
PersAuswG § 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
gegen das Verbot
a) der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. [mehr]
PERSONALIENFESTSTELLUNG
Ausweispflicht?
Ausweispflicht? · Rechtsgrundlagen · Aktionen · Links
Irrtum: Man muss immer seinen Personalausweis bei sich tragen.
Richtig ist: Man muss zwar einen Personalausweis besitzen, braucht ihn aber nicht mit sich führen.
In kaum einem deutschen Portemonnaie fehlt der Personalausweis. Denn schließlich besteht ja Ausweispflicht, und wenn man den Ausweis nicht dabei hat, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Oder etwa nicht?
Eine Ausweispflicht gibt es in Deutschland tatsächlich. [mehr]
Richtig ist: Man muss zwar einen Personalausweis besitzen, braucht ihn aber nicht mit sich führen.
In kaum einem deutschen Portemonnaie fehlt der Personalausweis. Denn schließlich besteht ja Ausweispflicht, und wenn man den Ausweis nicht dabei hat, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Oder etwa nicht?
Eine Ausweispflicht gibt es in Deutschland tatsächlich. [mehr]
STÖREN. BLOCKIEREN. VERHINDERN.
RECHTLICH BETRACHTET
Störung von Betrieben
1. Nötigung - das Schwert der Macht gegen alles, was stört
2. Gefährlicher Eingriff in ... Straßenverkehr/Schienenverkehr usw.
3. Störung von Betrieben
Im Original: Kommentare und Ausführungen
Aus einem Schriftsatz der Staatsanwaltschaft Köln zu einer Gleisblockade der Kohlebahn Hambach
§ 316b StGB schützt als abstraktes Gefährdungsdelikt den Betrieb bestimmter, gemeinschaftswichtigen Zwecken dienender Unternehmen, Einrichtungen und Anlagen gegen störende Eingriffe. [mehr]
Aus einem Schriftsatz der Staatsanwaltschaft Köln zu einer Gleisblockade der Kohlebahn Hambach
§ 316b StGB schützt als abstraktes Gefährdungsdelikt den Betrieb bestimmter, gemeinschaftswichtigen Zwecken dienender Unternehmen, Einrichtungen und Anlagen gegen störende Eingriffe. [mehr]
RECHTSTIPPS ZU GRAFITTI
Keine Sachbeschädigung?
1. Grafitti-Rechtstipps und Repressionsschutz
2. Politische und rechtliche Einordnung des Sprayens
3. Keine Sachbeschädigung?
Bis Ende 2003 waren Graffities noch nicht automatisch eine Sachbeschädigung, sondern nur dann, wenn ein bleibender Schaden nachgewiesen werden konnte. Natürlich konnten RichterInnen oder AnklägerInnen hier tricksen, weil der Begriff des Schadens schwer festlegbar (siehe z.B. den absurden [mehr]
RECHTSTIPPS ZU GRAFITTI
Politische und rechtliche Einordnung des Sprayens
1. Grafitti-Rechtstipps und Repressionsschutz
2. Politische und rechtliche Einordnung des Sprayens
3. Keine Sachbeschädigung?
Aus "Von Wand-Alismus bis Wand-Kunst" in Fritz Gießen, Ausgabe April 2007 (S. 6)
Abhilfe gegen diese Form der Kriminalität könnten mehr Freiflächen sein. Wo die Kommunen das Sprayen erlauben, können ,Writer' ihre Kreativität auslassen, wohingegen den illegalen Bombern' der Reiz des Verbotenen genommen wird. "Gute Erfahrungen damit hat zum Beispiel die Stadt Karlsruhe gemacht. Seitdem die Stadt Wände für Graffiti freigegeben hat, sind Schmierereien stark zurückgegangen", erzählt Kai. [mehr]
Abhilfe gegen diese Form der Kriminalität könnten mehr Freiflächen sein. Wo die Kommunen das Sprayen erlauben, können ,Writer' ihre Kreativität auslassen, wohingegen den illegalen Bombern' der Reiz des Verbotenen genommen wird. "Gute Erfahrungen damit hat zum Beispiel die Stadt Karlsruhe gemacht. Seitdem die Stadt Wände für Graffiti freigegeben hat, sind Schmierereien stark zurückgegangen", erzählt Kai. [mehr]
RECHTSTIPPS ZU GRAFITTI
Grafitti-Rechtstipps und Repressionsschutz
1. Grafitti-Rechtstipps und Repressionsschutz
2. Politische und rechtliche Einordnung des Sprayens
3. Keine Sachbeschädigung?
Graffiti sind keine "häßlichen Schmierereien die das Stadtbild veschandeln". Und wird auch nicht gemacht von "orientierungslosen Jugendlichen, die graue Wände bunter machen wollen", wie öfter von verständnisvollen Sozpäds angenommen wird. Es ist viel einfacher: Graffiti ist - oft illegale - unkontrollierbare Straßenkultur! Es ist viel geiler ein schönes Bild zu sehen als noch so eine häßliche Reklame. [mehr]
BELEIDIGUNG - WILLKÜRLICH, UNBESTIMMT UND BRUCH DER MEINUNGSFREIHEIT
Kunstfreiheit
1. Urteile zu Beleidigung
2. Kann Beleidigung überhaupt strafbar sein
3. Einen Prozess offensiv führen: Tatsachenbehauptungen statt Schmähkritik
4. Meinungsfreiheit
5. Kunstfreiheit
6. Strafparagraphen aus dem Kaiserreich: Deutschland darf nicht beleidigt werden ...
7. Weitere Links
Art. 5, Abs. 3 GG: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Die folgenden Urteile und Festlegungen durch das Verfassungsgericht betreffen die Freiheit der Kunst, die zusätzlich zur Meinungsfreiheit dann greift, wenn der Rahmen, in dem eine Aussage erfolgt (verbal, schriftlich, andere künstlischerische Mittel), ein künstlerischer ist.
Im Original: Verfassungsgericht und mehr Urteile
2. [mehr]
Die folgenden Urteile und Festlegungen durch das Verfassungsgericht betreffen die Freiheit der Kunst, die zusätzlich zur Meinungsfreiheit dann greift, wenn der Rahmen, in dem eine Aussage erfolgt (verbal, schriftlich, andere künstlischerische Mittel), ein künstlerischer ist.
Im Original: Verfassungsgericht und mehr Urteile
2. [mehr]
BELEIDIGUNG - WILLKÜRLICH, UNBESTIMMT UND BRUCH DER MEINUNGSFREIHEIT
Weitere Links
1. Urteile zu Beleidigung
2. Kann Beleidigung überhaupt strafbar sein
3. Einen Prozess offensiv führen: Tatsachenbehauptungen statt Schmähkritik
4. Meinungsfreiheit
5. Kunstfreiheit
6. Strafparagraphen aus dem Kaiserreich: Deutschland darf nicht beleidigt werden ...
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Dokumentation zu Machenschaften bei Polizei, Justiz, Politik und der hetzenden Presse
Das "große" Verfahren gegen Projektwerkstättler ... Lügen, Erfindungen, Fälschungen! (1. Instanz, 1. Versuch zweite Instanz, 2. Versuch zweite Instanz, Revision, [mehr]
Das "große" Verfahren gegen Projektwerkstättler ... Lügen, Erfindungen, Fälschungen! (1. Instanz, 1. Versuch zweite Instanz, 2. Versuch zweite Instanz, Revision, [mehr]
BELEIDIGUNG - WILLKÜRLICH, UNBESTIMMT UND BRUCH DER MEINUNGSFREIHEIT
Strafparagraphen aus dem Kaiserreich: Deutschland darf nicht beleidigt werden ...
1. Urteile zu Beleidigung
2. Kann Beleidigung überhaupt strafbar sein
3. Einen Prozess offensiv führen: Tatsachenbehauptungen statt Schmähkritik
4. Meinungsfreiheit
5. Kunstfreiheit
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§ 90a StGB: Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [mehr]
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [mehr]
ALLTÄGLICHKEITEN
OWi ... ist das schön: Ordnungswidrigkeiten
1. Mundraub
2. Notwehr
3. Schwarz-/Buntfahren
4. Hausfriedensbruch
5. OWi ... ist das schön: Ordnungswidrigkeiten
Bundesrepublik Deutschland: "Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines [mehr]
ALLTÄGLICHKEITEN
Notwehr
1. Mundraub
2. Notwehr
3. Schwarz-/Buntfahren
4. Hausfriedensbruch
5. OWi ... ist das schön: Ordnungswidrigkeiten
Irrtum: Notwehr ist nur gegen tätliche Angriffe zulässig.
Richtig ist: Gegen jede Form von Angriffen darf man grundsätzlich Notwehr üben.
Was unter Notwehr zu verstehen ist, glaubt jeder genau zu wissen: Notwehr liegt dann vor, wenn man sich gegen einen tätlichen Angriff auf Leib oder Leben zur Wehr setzt.
Falsch ist diese Annahme natürlich nicht. Denn in der Tat hat man gegenüber einem rechtswidrigen tätlichen Angriff das Recht zur Notwehr. [mehr]
Richtig ist: Gegen jede Form von Angriffen darf man grundsätzlich Notwehr üben.
Was unter Notwehr zu verstehen ist, glaubt jeder genau zu wissen: Notwehr liegt dann vor, wenn man sich gegen einen tätlichen Angriff auf Leib oder Leben zur Wehr setzt.
Falsch ist diese Annahme natürlich nicht. Denn in der Tat hat man gegenüber einem rechtswidrigen tätlichen Angriff das Recht zur Notwehr. [mehr]
ZUGANG ZUM GERICHT
Schema: Welche Rechtswege gibt es?
1. Aus dem Grundgesetz
2. Urteile zum Zugang zu Gerichten
3. Klageerzwingung
4. Weitere Links
5. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
Erläuterung: Der jeweilige Rechtsweg ergibt sich einerseits nach Thema des Vorganges, zum anderen aber auch danach, wie schwerwiegend er ist. Je nach letzterem kann er nämlich bereits auf der 2. oder 3. Ebene ansetzen, was dann die Zahl der Möglichkeiten beschränken kann. [mehr]
ZUGANG ZUM GERICHT
Weitere Links
1. Aus dem Grundgesetz
2. Urteile zum Zugang zu Gerichten
3. Klageerzwingung
4. Weitere Links
5. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
Dokumentation zu Machenschaften bei Polizei, Justiz, Politik und der hetzenden Presse
Das "große" Verfahren gegen Projektwerkstättler ... Lügen, Erfindungen, Fälschungen! (1. Instanz, 1. Versuch zweite Instanz, 2. Versuch zweite Instanz) [mehr]
Das "große" Verfahren gegen Projektwerkstättler ... Lügen, Erfindungen, Fälschungen! (1. Instanz, 1. Versuch zweite Instanz, 2. Versuch zweite Instanz) [mehr]
ZUGANG ZUM GERICHT
Klageerzwingung
1. Aus dem Grundgesetz
2. Urteile zum Zugang zu Gerichten
3. Klageerzwingung
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5. Schema: Welche Rechtswege gibt es?
Das ist ein Spezialfall, wenn die Staatsanwaltschaft sich weigert, Anklage zu erheben. Das ist durchaus üblich, wenn PolizistInnen, PolitikerInnen oder RichterInnen Straftaten begehen und angezeigt werden. Die Klageerzwingung folgt auf die Ablehnung einer Anklage und ist beim Oberlandesgericht zu stellen. Leider ist da dann einE RechtsanwältIn vorgeschrieben. Der Schriftsatz muss alles Wichtige selbst enthalten und aus sich selbst heraus verständlich sein. [mehr]
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Urteile zum Zugang zu Gerichten
1. Aus dem Grundgesetz
2. Urteile zum Zugang zu Gerichten
3. Klageerzwingung
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Gerichte
Gießener Verwaltungsgericht und Hessischer Verwaltungsgerichtshof verweigern Überprüfung von Polizei-Zwangsmassnahmen am 10.7.2004
Anzeigen gegen Polizeigewalt werden massenweise eingestellt oder gar nicht erst angenommen: Übersicht ++ Fusstritt und Faustschläge am 2.3.2005 ++ Übergriff am 11.4. [mehr]
Gießener Verwaltungsgericht und Hessischer Verwaltungsgerichtshof verweigern Überprüfung von Polizei-Zwangsmassnahmen am 10.7.2004
Anzeigen gegen Polizeigewalt werden massenweise eingestellt oder gar nicht erst angenommen: Übersicht ++ Fusstritt und Faustschläge am 2.3.2005 ++ Übergriff am 11.4. [mehr]
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