JEAN-JACQUES ROUSSEAU
Gegen Stellvertretung
Vom Gesellschaftsvertrag · Ob der Gemeinwille irren kann · Gegen Stellvertretung
Aus Jean-Jacques Rousseau (hrsg. 1959): Staat und Gesellschaft, Goldmann Verlag in München (S. 81)
Die Souveränität kann nicht stellvertretend ausgeübt werden, und zwar aus demselben Grund, aus dem sie nicht übereignet werden kann. Sie besteht wesensmäßig in dem Gemeinwillen, und der Wille ist unvertretbar: er ist er selbst oder er ist ein anderer. Ein Mittleres gibt es nicht. Die Abgeordneten des Volkes sind also weder seine Stellvertreter noch können sie es sein. Sie sind nur seine Beauftragten; sie können nicht endgültig beschließen. Jedes Gesetz, das das Volk nicht in Person ratifiziert hat, ist nicht; es ist kein Gesetz.