VERWEIGERTE (AKTEN)EINSICHTEN
Gleiches Unrecht durch alle!
1. Einleitung
2. Vier Jahre Klagen und immer neue Tricks: Forschungszentrum Jülich
3. Der K(r)ampf bei der Genehmigungsbehörde BVL
4. Gleiches Unrecht durch alle!
5. Rechtliche Hintergründe
Julius-Kühn-Institut
Unglaublich: Neben dem BVL wollte sich im Frühjahr 2009 auch die zweite relevante Bundesbehörde nicht in die Karten schauen lassen. Das Julius-Kühn-Institut, als Bundesfachanstalt für Pflanzenbau intensiv mit gentechnischen Experimenten beschäftigt, weigerte sich im Frühjahr 2009 vollständig, Akteneinsicht zu gewähren. Die absurde Begründung: "Die von Ihnen angesprochenen Versuche werden im Rahmen eines vom BlvlELV in Auftrag gegebenen undfinanzierten Projektes durchgeführt, bei em es sich um ein Forschungsvorhaben und nicht um einen behördlichen Vorgang handelt." (Schreiben vom 27.2.2009)Nachdem der Antragsteller Widerspruch einlegte, wiederholte das JKI diese Auffassung in der formalen Ablehnung am 7.4.2009: "Der Widerspruch soll zurückgewiesen werden. Die begehrte Akteneinsicht zu dem Projekt: "Bundesforschungsprogramm zur Sicherung der Koexistenz" dürfte keine Umweltinformation im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz darstellen. Es handelt sich vielmehr, wie bereits in dem Bescheid vom 27.02.2009 mitgeteilt wurde, um ein Forschungsprojekt."
Die Rechtsauffassung der Behörde ist völlig wird. Das UIG unterscheidet nicht in offizielle Vorgänge und Forschungsarbeit. Auch Universitäten müssen ihre Forschungen offenlegen - und tun das auch. Gerade die Bundesbehörden aber weigern sich ...