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WAS STEHT IN DER AGENDA 21?

Auszüge im Wortlaut


1. Auszüge im Wortlaut
2. Wo kommt die Agenda 21 her und was macht sie so wichtig?
3. Positionen aus der Agenda 21 - Arbeit
4. Links


Globalisierung, Neoliberalismus (verschiedene Kapitel)
Die Agenda 21 definiert an mehreren Stellen den freien Warenverkehr weltweit als Grundlage aller Prozesse zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensbedingungen. So wird im Kapitel 8 "Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in die Entscheidungsfindung" ganz positiv über den "gezielten Einsatz wirtschaftspolitsicher Instrumente sowie marktwirtschaftlicher und anderer Anreize" gesprochen.
Weitere Beispiele:
"2.7 ... Aus diesem Grund soll die Liberalisierung des Handels auf globaler Grundlage und unter Einbeziehung aller Wirtschaftssektoren erfolgen und so einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten ..."
"2.12 Daher sollen alle Länder früher eingegangene Verpflichtungen im Hinblick auf die Beendigung und Umkehrung des Protektionismus und die weitere Öffnung der Märkte, insbesondere in Bereichen, die für Entwicklungsländer von Interesse sind, in die Praxis umsetzen. ... Besonders vordringlich sind demnächst die Verbesserung der Marktzugänge für Rohstoffe ..."
"2.37 ... wichtigstes Ziel wäre die Vereinfachung oder Beseitigung der Beschränkungen, Vorschriften und Formalitäten, welche in vielen Entwicklungsländern die Gründung und Führung von Unternehmen erschweren, verteuern und verzögern ..."
"33.6 sowohl binnenwirtschaftliche als auch internationale wirtschaftliche Bedingungen, die den Freihandel und den Zugang zu den Märkten unterstützen, tragen dazu bei, daß sich Wirtschaftswachstum und Umweltschutz in allen Ländern - insbesondere in den Entwicklungsländern und in Ländern, die sich im Stadium des Übergangs zur Marktwirtschaft befinden - wechselseitig unterstützen ..."


Wirtschaft und Umwelt
Der moderne Umweltschutz soll das Wirtschaftswachstum unterstützen, Unternehmen sind die größten Umweltschutzorganisationen ... Diesem Trend entspricht auch die Agenda an vielen Stellen, u.a.
"2.9 ... d) Förderung und Unterstützung einer Politik - und zwar sowohl national als auch international -, die sicherstellt, daß Wirtschaftswachstum und Umweltschutz einander unterstützen."
"2.19 Umwelt- und Handelspolitik sollen sich gegenseitig unterstützen. Ein offenes multilaterales Handelssystem ermöglicht eine effizientere Allokation und Nutzung der vorhandenen Ressourcen und trägt damit zu einer Steigerung von Produktion und Einkommen und einer geringeren Inanspruchnahme der Umwelt bei ..."


Beteiligung von Wirtschaft/Konzernen (Kapitel 30, Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft)
In Kapitel 30 wird die "zentrale Rolle" der Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes betont.
"30.1 ... Die Privatwirtschaft einschließlich transnationaler Unternehmen und die sie vertretenden Verbände sollen gleichberechtigte Partner bei der Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Agenda 21 sein".

Beteiligung weiterer Gruppen
Bei der Beteiligung von Konzernen fällt die sehr weit gehende Formulierung "gleichberechtigte Partner" auf. Im Gegensatz dazu spricht Kapitel 24 nur von der "aktiven Einbeziehung der Frau". In Kapitel 25 wird gefordert, die Jugendlichen aktiv an Entscheidungsprozessen zu "beteiligen". Mit den NGOs soll es nach Kapitel 27 "eine möglichst intensive Kommunikation und Zusammenarbeit geben" und die Arbeitnehmer (Kapitel 29) sollen "umfassend ... beteiligt werden". Am dramatischsten ist die Formulierung bei den "indigenen Bevölkerungsgruppen", denn "ihre Fähigkeit zur uneingeschränkten Mitwirkung an einem auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Umgang mit ihrem Land hat sich ... als begrenzt erwiesen." Da sie also zu dumm sind, mit der Erde sorgsam umzugehen, soll ihre Rolle "angepaßt" werden. So oder so - bei keiner Bevölkerungsgruppe gehen die Formulierungen so weit wie bei der Einbeziehung der Privatwirtschaft.

Indigene Bevölkerungsgruppen
Die sogenannten Ureinwohner werden im Kapitel 26 als dumm und zurückgeblieben beschrieben, eine Beteiligung ist gar nicht vorgesehen, sondern eine Anpassung an den vorgegebenen Lebensstil der Nachhaltigkeit (Nachhaltigkeit von oben!).
"26.1 ... Indigene Bevölkerungsgruppen ... Ihre Fähigkeit zur uneingeschränkten Mitwirkung an einem auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Umgang mit ihrem Land hat sich aufgrund wirtschaftlicher, sozialer und historischer Faktoren bisher als begrenzt erwiesen. Angesichts der Wechselbeziehung zwischen der natürlichen Umwelt und ihrer nachhaltigen Entwicklung einerseits und dem kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und physischen Wohlergehen der indigenen Bevölkerungsgruppen andererseits soll bei nationalen und internationalen Anstrengungen zur Einführung einer umweltverträglichen und nachhaltigen Entwicklung die Rolle dieser Menschen und ihrer Gemeinschaften anerkannt, angepaßt, gefördert und gestärkt werden".

Verkehr
... Im Verkehrsbereich ist das Hauptziel die "Förderung kosteneffizienter verkehrspolitischer Konzepte" und nur "gegebenenfalls Programme zur Begrenzung, Reduzierung oder aber Kontrolle von Schadstoffemissionen in die Atmosphäre". Als eine Maßnahme werden auch "umweltverträgliche Straßennetze" gefordert.

Gentechnik (Kapitel 16, Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie)
Kapitel 16 beschreibt die Biotechnologie als ideale Fortschrittstechnolgie. "Als innovativer, wissensintensiver Forschungsbereich bietet sie eine Vielzahl nützlicher Verfahrenstechnologien für vom Menschen vorgenommene Veränderungen der DNS (Erbgut), oder des genetischen Materials in Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen, deren Ergebnis überaus nützliche Produkte und Technologien sind". Die Sicherheitsverfahren sollen lediglich "unter Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte" festgelegt werden. Unter anderem wird der internationale Patentschutz auf Leben hervorgehoben. Die Gentechnik wird als Lösung der Ernährungsprobleme propagiert, obwohl schon die Fragestellung falsch ist, denn Hunger ist kein Problem der Produktionshöhen, sondern der Verteilung.

Abfall (Kapitel 21, umweltfreundlicher Umgang mit festen Abfällen)
Müllverbrennung als "Rückgewinnung der Energie aus Abfällen" ist ausdrücklich gleichberechtigt zur Wiederverwendung/Recycling.

Kernenergie (Kapitel 22, Sicherer und umweltverträglicher Umgang mit radioaktiven Abfällen)
Das Problem der "kerntechnischen Anlagen" wird auf die sichere Zwischen- und Endlagerung reduziert. Wie schwach die Agenda ist, zeigt sich bei der Frage der Versenkung radioaktiver Abfälle ins Meer - nicht einmal hier gibt es ein klares Nein:
"22.5 Die Staaten sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen, a)... b)im Rahmen des Londoner Dumping-Übereinkommen (...) darauf hinwirken, daß die Bemühungen um die Beendigung der Untersuchungen über einen Ersatz des freiwilligen Moratoriums über die Einbringung schwachradioaktiver Abfälle ins Meer durch ein Verbot unter Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes beschleunigt werden, damit eine gut informierte und baldige Entscheidung in dieser Frage getroffen werden kann."

Schlimmer aber sind die Formulierung zum Ausbau der Kerntechnik:
"22.4 Die Staaten sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen, a)... c) eine sichere Zwischenlagerung, Beförderung und Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie zur Endlagerung vorgesehener abgeklungener Strahlungsquellen und abgebrannter Kernelemente aus Kernreaktoren in allen Ländern, insbesondere aber in den Entwicklungsländern, durch Erleichterung der Transfer einschlägiger Technologien an diese Länder und/oder durch Rückgabe der Strahlungsquellen an den Lieferanten nach beendetem Gebrauch ... fördern; ..."
Das Ganze begründet die Agenda, denn "mit zunehmender Zahl neu in Betrieb genommener Kernkraftwerke ... nehmen diese Abfallmengen zu".

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