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GESINNUNGSJUSTIZ IN GIESSEN&ÜBERALL
RECHTSBEUGUNG, STRAFVEREITELUNG ...

Justiz-Praxis


1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links

Wahrheitsfindung mit Drohung
Aus dem Gießener Anzeiger vom 8.3.2006 zu einem Gerichtsprozess in Gießen
Nachdem das Gericht dem jungen Mann signalisiert hatte, dass er bei einem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe davon kommen könne, gab der dann zu, bei der Drogenfahrt beteiligt gewesen zu sein.

Antirassistische Justiz
Aus der Internetseite einer Gießener Rechtsanwaltskanzlei
Um Missverständnissen vorzubeugen muß darauf hingewiesen werden, dass nach der bekannten mittelhessischen Rechtsprechung verheiratete Paare, die den Schutz von Art. 6 GG genießen möchten, im Rahmen ihrer Scheinehen durchaus echte Beziehungen unterhalten dürfen. Sie sollen das aber bitte woanders tun, wenn sie nicht in Konflikt mit Strafjustizia kommen wollen.

Es wird schlimmer ...

Aus dem Gießener Anzeiger, 27.10.2006
Zu den Eckpunkten der Initiative gehörten unter anderem die Ausdehnung des Strafbefehlsverfahrens auf die Land- und Oberlandesgerichte.
Wird der Vorschlag zum Gesetz, dann würde das bedeuten, dass in bestimmten Fällen auch die beiden höheren Instanzen eine Strafe ohne eine Hauptverhandlung verhängen dürften. Insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren könnten sich somit neue Handlungsspielräume für die Gerichte eröffnen, erklärte der Justizminister. Der Strafbefehl soll nach dem Vorschlag des Justizministeriums auch eine bis zu zwei- anstatt einjährige Bewährungsstrafe ermöglichen. Im gleichen Zuge soll dann auch der Strafrahmen bei Freiheitsstrafen von einem auf zwei Jahre angehoben werden. Das hessische Justizministerium erhofft sich davon eine "konzentriertere und Zeit sparendere" Arbeitsweise bei Strafverfahren, so Banzer. Ein weiterer Vorschlag zur Erneuerung betrifft die Annahmeberufung. Bisher mussten die Landgerichte als zweite Instanz in Strafsachen, eine Berufung ab einer Verurteilung des Amtsgerichtes zu mindestens 15 Tagessätzen und einem Freispruch mit 30 Tagessätzen annehmen. Diesen "Schwellenwert" wolle man auf 60 Tagessätze anheben und so aufwändige Berufungsverhandlungen in Fällen vermeiden, in denen dies unbegründet sei, erklärte Banzer den Vorschlag. Prozessbeschleunigend solle außerdem die Neuerung wirken, die es Gerichten erleichtern würde, Prozess verschleppende Beweisanträge abzulehnen. Diese bewirkten nämlich erhebliche Verzögerungen.


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