Direct-Action

INNENMINISTER, RECHTSBRECHER UND DER KREIDEKRIEG

Kreide-Krieg, die Dritte: Kurz vor dem Strafprozess


1. Volker Bouffier - zur Person
2. Presse als Propagandaabteilung des Ministers
3. Bouffier mag Kritik nicht ...
4. Sicherheitswahn und Law-and-Order-Politik
5. Polizei- und Justizwahn in Bouffiers Heimatstadt Gießen
6. Volkersnahe Politik
7. Polizeiskandale zu Volkers Innenministerzeiten
8. Bouffier in Gießen, Mittelhessen und seine Kumpels bei der Landes-CDU
9. Aktionen gegen Bouffier & Co.
10. Links und Infos zum Thema
11. Kreidekrieg, die Erste: Die Anwaltskanzlei - Law-and-Order-Minister und Täterschützer
12. Kreidekrieg, die Zweite: Polizei überredet Minister zum Strafantrag
13. Kreide-Krieg, die Dritte: Kurz vor dem Strafprozess
14. Lift-Gate - Verordnungen missachten, die mensch selbst gemacht hat (April 2020)

Bevor das Innenminister-Duo und ihre an der Verteidigung mordender IM-Untergebener verdienenden Anwaltskollegen per Strafantrag den (sichtbar auch von Gießener Polizei und Staatsanwaltschaft herbeigewünschten) Prozess (siehe oben) ingangsetzten, kam es vor der Kanzlei bereits zu Auseinandersetzungen, in deren Verlauf die Gießener Polizei in ihrem Wahn, die Obrigkeit schützen zu müssen und zu wollen, mehrfach rechtswidrig Kreide beschlagnahmte und Platzverweise erteilte. Ein Anwalt aus der Kanzlei von Bouffier & Co. wurde sogar gewalttätig und trat nach einem der "Kreide-Terroristen". Die Polizei interessierte sich für diesen Vorgang nicht.

Kreidemalen vor der Kanzlei der Innenminister und Polizeimörder-Schützer
Im Jahr 2006 hatte sich die direkte Konfrontation zwischen dem Hessischen Ober-Law-and-Order-Mann einerseits und den KritikerInnen seiner Innenpolitik im Land sowie in der Stadt Gießen (wo Bouffier als Angehöriger der Männerclique um die Stadtregierung maßgeblichen Einfluss hat) andererseits zugespitzt. Höhepunkt war eine spektakuläre Polizeiaktion, bei der von filmreifen Szenen (Autocrash zweier Polizeiwagen bei der Festnahme) bis zu Skandalen um erfundene Straftaten und gefälschte Beweismittel alles zu haben war. Zumindest die Pressebegleitung ging vom Innenministerium direkt aus - wahrscheinlich aber die ganze Aktion des 14.5.2006. Inzwischen ist der Fall weitgehend aufgeklärt, bildet ein Kapitel im Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" (Kapitel als PDF) und ist Teil der Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz". Volker Bouffier war damals nicht der einzige Innenminister, der in der Kanzlei seinen Sitz hatte, sondern dort saß auch Dr. Karl-Heinz Gasser. Der Anwaltskanzleikollege war auch auch Innenministerkollege, nur eben in Thüringen. Was dort alles geschah, ist auch nicht ohne - die skandalösen Morde durch Polizeibeamte wurden vom Ministerium gedeckt und die Anwälte aus Bouffier/Gassers Kanzlei verteidigten jeweils die Mörder in Uniform.

Im Herbst 2006 kam es zu verschiedenen öffentlichen Aktionen mit Kreide an der Kanzlei. Die Anwälte der Ministerkanzlei zeigten sich als echte Männer und traktierten die Malenden auf dem öffentlichen Fußweg mit Fußtritten. Die Kritik am Minister wurde auf Staatskosten von Stadtreinigungsdienst beseitigt.
  • Am 25. September 2006 wurde im Zusammenhang mit einem politischen Verfahren in Gießen die direkt in der Nähe liegende Kanzlei von Bouffier und Gasser besucht. Mit Kreide wollte ein Aktivist kritische Parolen auf die Fußwege vor der etwas anderen Kanzlei schreiben. Nachdem das schon bei einem anderen Prozesstag auf Repression traf, ging es dieses Mal noch schneller: Schon vor Vollendung des ersten Kreidespruches auf dem öffentlichen Gehweg vor der Bouffier’schen Kanzlei wurde die Person von zwei Zivis angegangen, personalienkontrolliert, der Kreide beraubt und des Platzes verwiesen. Der Spruch stimmte also: "Diese Kanzlei ist gleicher als andere." Denn ob zur Verhinderung kritischer Meinungsäußerung auf öffentlichen Wegen vor anderen privaten Institutionen so ein Aufwand betrieben würde darf bezweifelt werden. ++ Bericht zum Vorfall auf Indymedia, Bericht zum Prozesstag am 25. September 2006.
  • Vorfall am 11.9.06 (dort wurde auch Kreide sichergestellt ... ein Widerspruch bei der Polizei ist eingereicht worden, aber noch unbearbeitet)

Dann kam der 2.11.2006 und wieder wurde mit Kreide gemalt - ähnliche Kritiken. Inzwischen war geklärt, dass solche Kreideaktionen nicht verboten waren. Doch in ihrer Wut über die AktivistInnen suchte der Staatsschutz Gießen nach neuen Ansatzpunkten für Repression. Sie fand sie in einer Anzeige wegen Beleidigung des Ministers. Was war geschehen? Ein Aktivist hatte mit Kreide "Rechtsbrecher und Innenminister" geschrieben. Das musste geahndet werden. Zwar hat die Polizei nie herausbekommen, wer überhaupt gemeint war - denkbar sind ja beide Innenminister oder auch gerade die nicht, sondern die anderen Anwälte, die ja dort zusammen mit den Ministers ihren Sitz hatten. Aber das interessierte den verfolgungswahnsinnigen Staatsschutz nicht - und erst recht nicht den seit Jahren blindwütig Oppositionelle verfolgenden Staatsanwalt Vaupel. Der erhob Anklage - am 26. August 2008 soll das Verfahren beginnen, in dessen Verlauf auch dieser Anklagepunkt verhandelt werden soll. Er ist nur der zweite Anklagepunkt, in der Hauptsache geht es in dem Verfahren um die Erstürmung eines Genversuchsfeldes im Jahr 2006. Aber Vaupel macht gleich wieder eine runde Sache daraus - Streuung ersetzt das Zielen. Und so wird nun gerichtlich geprüft, ob Bouffier überhaupt gemeint war und - wenn ja - ob er nicht vielleicht auch ein Rechtsbrecher ist. Der 14.5.2006 deutet das schließlich an. Manch andere Geschichten auch, z.B. sein Parteiverrat und die Manipulation von Verfahren gegen ihn und andere in hessischen Sicherheitsbehörden. Welch Zufall ... wenige Tage bevor zu dem Gerichtstermin geladen wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Bouffier wegen dem 14.5.2006 ein ...

Bevor das Innenminister-Duo und ihre an der Verteidigung mordender IM-Untergebener verdienenden Anwaltskollegen per Strafantrag den (sichtbar auch von Gießener Polizei und Staatsanwaltschaft herbeigewünschten) Prozess (siehe oben) ingangsetzten, kam es vor der Kanzlei bereits zu Auseinandersetzungen, in deren Verlauf die Gießener Polizei in ihrem Wahn, die Obrigkeit schützen zu müssen und zu wollen, mehrfach rechtswidrig Kreide beschlagnahmte und Platzverweise erteilte. Ein Anwalt aus der Kanzlei von Bouffier & Co. wurde sogar gewalttätig und trat nach einem der "Kreide-Terroristen". Die Polizei interessierte sich für diesen Vorgang nicht. Hier folgen Berichte und Dokumente der Auseinandersetzungen um Kreidesprüche vor der Bouffier/Gasser-Kanzlei:

Widersprüche
Nachdem die Polizei zum wiederholten Male Kreide beschlagnahmte und Platzverweise erteilten, legten zwei Betroffene Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht ein - der Schriftsatz eines Aktivistis lautete wie folgt:

Widerspruch gegen Sicherstellung von Kreide und Platzverweis
Am 25. September 2006 gegen 11 Uhr war ich im Begriff, auf den öffentlichen Gehweg an der Nordanlage (Ecke Weserstr.) mit Kreide kritische Sprüche zur dort befindlichen Rechtsanwaltskanzlei von Volker Bouffier und Kollegen zu malen. Angefangen hatte ich etwas wie "Diese Kanzlei ist gleicher als andere". Am vollständigen Auschreiben wurde ich gehindert, da unmittelbar zwei Zivilbeamte neben mir hielten uns aus ihrem Fahrzeug sprungen. Sie gaben an, eine verdachtsunabhänige Personenkontrolle durchzuführen und meinen Personalausweis sehen zu wollen. Danach wurde mir die Kreide weg genommen und mir ein Platzverweis für den Bereich um die Kanzlei erteilt. Als Rechtsgrundlage für beides wurde mir gegenüber das HSOG angegeben. Gegen die Sicherstellung und den Platzverweis lege ich Widerspruch ein und beantrage eine verwaltungsgerichtliche Prüfung. Zudem stelle ich Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH ist diesem Schreiben angefügt).

Begründung
1) Es ist nicht verboten, öffentliche, nicht überdachte Flächen mit Kreide zu bemalen. Um genau so eine Fläche handelte es sich im vorliegenden Fall.
2) Kreidemalen ist eine zulässige Ausdrucksform der persönlichen Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum, so lange
mit den Inhalten keine Beleidigungen o.Ä. begangen werden. Bei dem von mir aufgebrachten Spruch ist kein strafbarer Inhalt erkennbar.
3) Das Ziel der polizeilichen Handlung war nicht die Verhinderung bevorstehender Straftaten oder die Abwendung anderer Gefährdungen. Es ging einzig darum, eine kritische Meinungsäußerung zu unterbinden und mich gezielt in
meinen Grundrechten einzuschränken. Dieser Umstand ist offensichtlich: Es ist in der politischen Szene in
Gießen inzwischen üblich, auf Demonstrationen oder demonstrativen Anlässen per Kreidesprüchen politische Inhalte zu vermitteln. Diese Handlung als solche wurde bisher von der Polizei - mit wenigen Ausnahmen - nicht angegriffen oder unterbunden. So wurden auch bei Gerichtsverfahren die öffentlichen Gehwege vor den Gerichtsgebäuden mit Kreide gemalt. Die Polizei schritt nie ein - sie veranlasste höchstens einen der inzwischen eigens
dafür abgestellten Häftlinge, die Sprüche mit Wasser sofort zu entfernen (was ebenso wenig verboten ist wie die
Sprüche anzubringen). Es ist nicht einsichtig, warum die gleiche Handlung auf dem Kirchplatz, vor dem Amtsgericht oder auf einem beliebigen öffentlichen Gehweg erlaubt sein soll, aber nicht auf öffentlichen Flächen vor einer privaten Kanzlei. Der Unterzeichner geht daher davon aus, dass die Polizei an dieser Stelle aus höherem Interesse anders handelt - so wie es auch mein Kreidespruch zum Ausdruck bringen sollte: Weil es die Kanzlei des Innenministers ist, der gute Drähte zur Polizei in Gießen hat, gelten andere Regeln. Und wenn der keine kritische Meinunsäußerung vor seiner Rechtsanwaltskanzlei will wird das Erforderliche getan, damit das auch praktisch so ist.
4) Der gesamte Vorgang mag als unbedeutend erscheinen, hat meines Erachtens aber grundsätzliche Bedeutung. Denn dieser Akt kein Einzelfall mehr: Die Gehwege vor der Kanzlei wurden bereits mehrfach mit Kreidesprüchen versehen (die Kreidemalereien beschränkten sich übrigens immer auf die öffentlichen Flächen). Jeder dieser Vorgänge hat überdimensionale Polizeimaßnahmen hervorgerufen, über die ich auschießlich lachen würde, wenn der damit vorgenommene Eingriff in Grundrechte nicht so gravierend wäre. Ein vergleichbarer Vorgang ereignete sich z.B. am 11. September 2006, wo mir ebenfalls ein Platzverweis vor der Kanzlei erteilt wurde, weil dort zuvor Kreidesprüche auf den Gehweg gemalt wurden. Auch im Mai 2006 wurde bei gleicher Sachlage am gleichen Ort ein Platzverweis gegen mich ausgesprochen. Wenn dieser Praxis nicht ein Riegel vorgeschoben wird, ist zu befürchten, dass der öffentliche Raum um die Kanzlei nicht mehr ein solcher ist, dass Kritik an den mit der Kanzlei verbundenen Personen oder politischen Skandalen nicht möglich ist. Zudem dürfte die Polizei sich auch zu drastischeren Eingriffen in die Freiheit des Unterzeichners und anderer Personen berufen fühlen (ohne jegliche Rechtsgrundlage ... versteht sich). In Gießen ist
vorstellbar, dass Menschen in Unterbindungsgewahrsam genommen werden, damit sie keine Kreidesprüche auf öffentlichen Flächen anbringen können - und dass, weil ein hochrangiger Politiker wie Bouffier die Polizei für seine privaten Angelegenheiten nutzt und sie dabei auch willig mitmacht.

Mit freundlichen Grüßen

Reaktionen
Mit Schrieb vom 6. November 2006 äußerte sich der Versammlungsrechtsexperte und Präsident des Verwaltungsgericht, Dr. Fritz sehr deutlich zu den Vorgängen:

 



Und die Polizei gibt dann klein bei ... (Schreiben Polizeipräsidium Mittelhessen, 14.11.2006)


Und zahlen soll die Polizei auch ...


Zweites Verfahren wegen derselben Sache
Eine zweite Person reichte ebenfalls Beschwerde ein und bestand auf einem Beschluss des Gerichtes, weil aggressive Polizeiaktionen zugungsten herrschender PolitikerInnen in Gießen aufgrund des ständigen Vorkommens unter Wiederholungsgefahr stünden. Das Gericht gab ihm recht. Presseinfo dazu vom 13.6.2007:

Gericht stellt fest: Polizeihandeln am 11. September 2006 war rechtswidrig
Giessen/Magdeburg: Die Klage des Magdeburger Polit-Aktivisten Falk B. gegen die Giessener Polizei wurde vor wenigen Tagen vom Verwaltungsgericht Giessen positiv beschieden. Die Polizei hatte gewaltsam eine in der Form harmlose Meinungsbekundung mehrerer AktivistInnen unterbunden. Diese hatten sich gegen die „Law & Order“-Politik des hessischen Innenministers Volker Bouffier gerichtet. Im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzung musste das Polizeipräsidium Mittelhessen schließlich eingestehen, dass diese polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren.
Am 11. September 2006 brachten AktivistInnen, darunter der Kläger B., in Giessen vor der Anwaltskanzlei des hessischen Innenministers mit Kreide Botschaften gegen dessen „Law & Order“-Politik an. Diese Innenpolitik zeichnet sich einerseits im Abschmettern von Ermittlungen gegen straffällige Polizisten aus. Auf der anderen Seite fährt Bouffier die höchsten ihm zur Verfuegung stehenden Geschuetze auf, um ihm unliebe politische KritikerInnen loszuwerden. Ersteres spielt auf die tödlichen Schüsse eines thüringischen Polizisten auf einen angeblichen Zigarettenautomaten-Knacker an. Nach allerhand Vertuschung und der Suggestion, das Opfer sei an seiner Erschießung selbst Schuld gewesen, wurde der Todesschütze schließlich freigesprochen. Das Verfahren wurde von Bouffiers Kanzlei geführt.
Während also Polizisten vor der Strafverfolgung geschützt werden, scheute der Innenminister keine Mühe, um einen unlieben Polit-Aktivisten aus Giessen hinter Gitter zu bringen: Im 14. Mai 2006 wurde das „Mobile Einsatzkommando“ (MEK), eine Spezialeinheit der hessischen Polizei im Zusammenhang mit Farbanschlägen auf Bouffiers Kanzlei in Stellung gebracht. Fast alle Polizeikräfte aus Giessen und den umliegenden Polizeistationen bis zur Bereitschaftspolizei wurden zum Einsatz gebracht, um vier auf dem Giessener Justizgelände Badminton spielende AktivistInnen zu verhaften.
Gegen die öffentliche Thematisierung dieser Aspekte der bouffierschen „Law & Order“-Politik vor dessen Kanzlei trat sofort ein Mitarbeiter dieses Anwaltsbüros mit Tritten gegen einen Aktivisten und weiteren aggressiven Gesten auf. Die schnell hinzukommende Polizei nahm sich allerdings nicht etwa den Täter dieser Körperverletzungen vor, sondern dessen Opfer und die anderen AktivistInnen. Weitere Kreidemalereien wurden nun auch von den PolizeibeamtInnen aggressiv angegangen und schließlich griff Einsatzleiter PHK Klingelhoefer selbst handgreiflich ein. Die Kreide wurde „sichergestellt“, die öffentliche Meinungsäußerung unterbunden. Die Polizei hatte dabei selbst die Mindestanforderungen des Versammlungsrechts übergangen. Den daraufhin eingereichten Widerspruch gegen die Polizeimaßnahmen ließ das Polizeipräsidium trotz mehrfacher Nachfragen unbeschieden. Daher reichte B. eine Untätigkeitsklage gegen die Polizei ein. Das Verwaltungsgerichtsverfahren hatte die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeihandelns zum Ziel. Zuletzt beschloss die 10. Kammer des Giessener Verwaltungsgerichts die Einstellung des Verfahrens zu Lasten der Polizei und erklärte in der Begründung, dass sich diese durch ihre Prozesserklärung „in die Rolle des Unterlegenen begeben hat“ (VG Giessen, 10 E 726/07).
Falk B. resümiert: „Selbst Kreidemalereien, die weder straf- noch ordnungsrechtlich belangbar sind, attackiert die Giessener Polizei und bricht dabei Grundrechte. Diesmal wurde sie nicht vom Verwaltungsgericht gedeckt; offensichtlich ging da das Polizeihandeln doch zu weit. Trotz dieses Erfolges bleibt ein Beigeschmack: das Aussitzen der Widersprüche durch die Polizei und die schließlich unumgängliche Einstellung des Verfahrens auf Polizeikosten, aber ohne Urteil, zeigt wie schwer es ist gegen die häufigen Rechtsbrüche der Giessener „Staatsdiener“ vorzugehen.“
Inzwischen hat sich die Polizei neue Verfahren gegen die AktivistInnen ausgedacht: aus einer erlogenen Verweigerung der Personalienangabe bei einer Polizeikontrolle an einem Giessener Gentech-Versuchsfeld wurde ein Bußgeldverfahren gegen den Magdeburger Aktivisten und weitere Personen aus anderen Orten konstruiert. Die Repressionen gegen politisch aktive Personen laufen in Giessen also weiter, nur eben auf anderer Linie.



Kreide-Demo
Parallel zum Widerspruch vor dem VG meldete der Bertroffene für den 2. November 2006 - ein weiterer Prozesstag - eine Kreide-Kundgebung vor der Bouffier'schen Kanzlei an.

Nachdem an anderen Prozesstagen mehrfach bereits einfaches Kreidemalen auf den Gehwegen vor der Kanzlei von Bouffier und Gasser (beide CDU, beide Innenminister) von der Polizei unterbunden wurde, hatte einer der Betroffenen für diesen Tag eine Kreidedemo ganz förmlich angemeldet. Und siehe da: Das üppige Polizeiaufgebot (2 Wannen, zwei Zivis, zwei Kameramänner) und die Ordnungsamts-Menschen Drebes und Salzmann machte dieses mal nichts ... außer dem Abfilmen und anschließendem Gespräch mit einem Kanzlei-Anwalt, der sich äußern durfte, was er beleidigend finden könnte. Auch das Malen schulkritischer Parolen an einer Haltestelle direkt auf der anderen Straßenseite blieb ohne Angriffe. Zudem gab es dank des Schulschluss ein paar Gespräche mit SchülerInnen, die auf die bizarre Situation trafen. Faktisch ist damit die Grundrechtseinschränkung - so sieht es zumindest aus - gebannt, ein ganz kleiner 'Sieg' für politische Opposition in der Sicherheitsstadt Gießen ...

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