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BÜRGERMEISTER HAUMANN ERFINDET EINE BOMBENDROHUNG - AUS VERSEHEN!?

Das Geschehen


1. Einleitung und die Tage davor
2. Provisorisch eingefahren ... Verhaftungen am Vortrag
3. 12.12. - Der heiße Donnerstag
4. Das Geschehen
5. Law-and-Order-Mann Haumann
6. Hintergründe
7. Kommentare und Statements danach
8. Reaktionen
9. Nachschläge
10. Staatsanwaltschaft Gießen gegen unbequemen PDS-Abgeordneten
11. Videoübrwachung in Gießen
12. Bürgerinnen und Bürger für mehr Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt

Erfundene Bombendrohung vor der Stadtverordnetensitzung am 12. Dezember 2002

Hinweis: Mit den Erfindungen und Lügen des 12.12.2002 beginnen die fiesen Tricks von Polizei, Justiz, Politik und Medien gegenüber politischen AktivistInnen in Gießen. Mehr dazu hier ...

Der Sicherheitswahn der Law-and-Order-Politiker und Polizeiführer in Gießen ist seit langem gigantisch, der Aufwand an Sicherheitskräften ständig groß - so auch am 12.12.2002 vor und während einer Stadtverordnetensitzung in Gießen. In seiner Not erfand Bürgermeister Haumann einen Grund für sein brutales Vorgehen am 12. Dezember gegenüber DemonstrantInnen: Es hätte eine Bombendrohung gegeben. Erst Wochen später und durch beharrliches Nachforschen eines PDS-Stadtverordneten kam heraus: Haumann hatte sich die ausgedacht. Seine Lüge wurde strafrechtlich nicht verfolgt und beeinträchtigte auch die politische Karriere nicht. Ein halbes Jahr später wurde er von ca. 10 Prozent der Giessener EinwohnerInnen zum Oberbürgermeister gewählt – 10 Prozent der GießenerInnen sind beim geltenden Wahlrecht und der niedrigen Wahlbeteiligung die Mehrheit.
  • Erfindungen von Straftaten : Die Bombendrohung diente der Kriminalisierung von Protestgruppen. Erst auf intensive Nachforschung gab der Bürgermeister seine Lüge zu.
  • Verharmlosung von Straftaten : Eine Verfolgung der Handlung des Bürgermeisters, noch dazu im Amt ausgeführt, erfolgte nicht. Deutlich sichtbar wird, wie die Strafverfolgungsbehörden sehr unterschiedlich vorgehen – hart gegen Protestgruppen, blind auf beiden Augen gegenüber den Eliten.
  • Beweise : Die Berichte in der Presse zeigen eindeutig die Veränderung der Positionen – zuerst die Aussagen des Bürgermeisters und die später unter dem Druck der Recherchen des PDS-Abgeordneten zugegebene Lüge (siehe Abbildungen). Giessener Anzeiger am 18.3.2003: „In einer Acht-Punkte-Erklärung, stellte der Bürgermeister fest, dass es an jenem Tag in der Tat keine Bombendrohung gegeben habe. Die Polizei habe ihn aber gegen 13.30 informiert, dass mit so etwas zu rechnen sei. Begründung für das Polizeiaufgebot zur Stadtverordnetensitzung sei dies jedoch nicht gewesen, denn die Polizei habe die Stadt schon Tage zuvor über die Gefahrenlage in Kenntnis gesetzt. Und im Ältestenrat habe er vorgetragen, dass die Polizei einen Spürhund ins Stadthaus gebracht habe, weil eine Bombendrohung eingehen „könnte“. Haumann dann: „In der Stadtverordnetenversammlung habe ich die Befürchtungen aufgezählt, die im Vorfeld bestanden haben. Missverständlich und falsch ist – in der Tat meine Aussage in diesem Saal: ,Die Höhe der Befürchtungen ist eine Bombendrohung, die uns heute gegen 13 Uhr erreicht hat.‘ Es war nicht meine Absicht das Parlament zu belügen.“ Haumann betonte erneut: „Der Fehler liegt bei mir. Hätte ich es noch einmal zu tun, lautete der Satz wie folgt: „Die Höhe der Befürchtungen war eine mögliche Bombendrohung“.“


Die Gießener Allgemeine veröffentlichte den Wortlauf von Haumanns Erklärung


Haumann gibt Lüge zu ... und redet sich mit neuen Lügen heraus
Ausgangspunkt war ein Antrag aus der PDS-Fraktion, über die Mitteilung des Bürgermeisters zur erfundenen Bombendrohung zu diskutieren. Haumann hatte nach mehrwöchigen Leugnen schließlich zugegeben, die Bombendrohung erfunden zu haben. In dieser Phase ist er mehrfach darauf hingewiesen worden, dass Zweifel an seiner Version bestehen. Insofern ist klar, dass Haumann wahrscheinlich schon am 12.12., auf jedem Fall aber in den Wochen danach voll bewusst die Öffentlichkeit und das Parlament belog. Er legitimierte zudem damit die massive Polizeigewalt vom 12.12.2002, deren Opfer potentielle ZuschauerInnen, DemonstrantInnen und die beiden Projektwerkstättler waren, die einfach kurzerhand von der Polizei fernab jeder Aktion am Abend vorher eingesammelt wurden und "verschwanden" bis zum Ende der Sitzung - im Keller des Polizeipräsidiums ...

Auszüge aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung am 27.3.2003, Gießen: Rede von Bürgermeister Haumann:
„... Ich möchte Ihnen, aber auch allen anderen hier im Haus noch mal mit Nachdruck versichern, es war nicht meine Absicht und ob Sie es mir glauben oder nicht, ich habe nicht bewusst die Unwahrheit gesagt, von daher war es keine Lüge. Es gab auch keinen Anlass dazu, denn vieles, was jetzt reininterpretiert wird, ist so nicht gewesen. Von daher kann ich mich nur noch einmal für meine dann unglückliche Ausdruckweise und für den Fehler, den ich da gemacht habe, entschuldigen und bitte herzlichst, dieses anzuerkennen. Es gab keinen Vorsatz für eine Lüge, es war keine bewusste Unwahrheit und nehmen Sie mir das bitte ab, ich habe dieses auch so nicht gemeint. Ich kann nur um Entschuldigung bitten, einen anderen Weg sehe ich für mich persönlich an dieser Stelle nicht und ich bitte herzlichst, mir dieses abzunehmen und möglicherweise dann auch einen Fehler, dem Bürgermeister an dieser Stelle mal nachzusehen.“

StGB § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.

StGB § 145d Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen sucht.

Obwohl offensichtlich ist, dass Haumann hier auch Straftaten beging, wurde kein Polizist und kein Staatsanwalt aktiv. Niemand ermittelte gegen den Bürgermeister, obwohl sogar in der Zeitung sowohl seine Lüge wie auch sein Eingeständnis der Lüge stand. Schließlich stellt ein von der Repression Betroffener Strafanzeige. Doch der Gießener Staatsanwalt Vaupel verweigerte die Ermittlungen, u.a. weil eine Lüge ja nicht erkennbar sei. Die Beschwerde an den hessischen Generalstaatsanwalt brachte das gleiche Ergebnis. Das Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht wurde ebenfalls abgelehnt. Begründung: Geschädigt sei nur der Staat selbst - und deshalb könne nur der Klagen. Tja, wer die Macht hat, hat das Recht ... das alles ist dokumentiert hier!

Und gleich ein paar neue Lügen ...
Bei obiger Stadtverordnetensitzung waren mindestens fünf zivile PolizeibeamtInnen, darunter die Staatsschützerin Mutz, im Sitzungssaal anwesend. Die Stadtverordneten wurden davon nicht informiert. Als sich einige darüber aufregen, behaupteten Bürgermeister Haumann und Stadtverordneter Gail, von der Anwesenheit der Polizei nichts gewusst zu haben. Doch auch das war wieder gelogen - während einer Debatte, in der Haumann lügt, nicht gelogen zu haben, lügen er und sein CDU-Kumpel Gail offensichtlich gleich nochmal ... wieder gegenüber Stadtverordneten und Presse. Später wiederholt Gail diese Falschaussage sogar vor Gericht. Sein Pech: Einer der am 27.3.2003 im Ratssaal anwesenden Polizisten gibt fast zwei Jahre später das Gegenteil zu Protokoll ... damit dürften Haumann und Gail nicht nur der Lüge überführt sondern, sondern Gails Falschaussage vor Gericht wäre eine Straftat. Staatsanwalt Vaupel hatte die Anzeige aber schon in vorauseilendem Gehorsam eingestellt ... zumindest vorläufig. Wenn Menschen, die nicht der Obrigkeit angehören, solche Falschaussagen begehen, reagieren Staatsanwaltschaft und Gericht empfindlicher (Beispiel aus dem Februar 2005).


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