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POLIZEI UND RECHTE - HAND IN HAND ...

Rechtsradikaler Übergriff durch Polizistensohn gedeckt


1. Einleitung
2. Weggucken hat Geschichte
3. Beispiele aus Marburg: Manfred Thierau & durchgestrichene Hakenkreuze
4. Wolfsangel-Affäre
5. Rechtsradikaler Übergriff durch Polizistensohn gedeckt
6. Öffentliche Thematisierung
7. Links

Am 6.4.1998 versuchten zwei Männer in Amöneburg in das Haus eines dort lebenden unbequemen älteren Antifaschisten und Justizkritikers einzudringen. Dabei entstand nebenstehendes Foto. Es identifiziert den Sohn eines örtlichen Polizisten. Die Ermittlungsbehörden greifen ein - und decken den Täter. Die Gesichtszüge seien nicht allzu deutlich zu erkennen und auch die Kleidung sei nicht deutlich sichtbar, behauotet der Generalstaatsanwalt. Wer mag, kann auf das Bild klicken und es in Vergrößerung anschauen, um das selbst einzuschätzen. Im Gegensatz zu anderen Verfahren, bei denen ein verschwommener Pixelbrei zur Identifizierung eines politisch unbeliebten Aktivisten genügen soll, sei diese recht deutliche Bild nicht ausreichend. Aha.
Angreifer: Sohn eines örtlichen Polizisten

Mit dem Foto ging der Angegriffene zu Amöneburger BürgerInnen und fragte, ob sie die Person kennen. Viele gaben zu verstehen, dass dies der Fall sei, sie aber Angst vor Racheaktionen hätten, wenn sie etwas sagen würden. Ein Burschenschaftler sei es, kam zunächst heraus. Und wenig später: sein Vater ist Polizeibeamter. Im Herbst 1998 wurde der Täter wieder aktiv. Von Ermittlungen der ansässigen Polizei war bis dahin nichts zu bemerken gewesen. Reaktionen gab es erst, als der Betroffene sich beim Innenminister über das Verhalten der Polizei beschwerte: gleich drei RechtsanwältInnen attackierten ihn und verlangten, er solle seine Unzurechnungsfähigkeit erklären. Vier Polizisten zeigten ihn wegen falscher Verdächtigung an, weil ein Polizistensohn in sein Haus einbrechen wollte. Die Strafverfahren wurden erst eingestellt, als der Betroffene klar machte, dass er auf einen öffentlichen Prozess über die Sache bestehen würde.

Der abgebildete Angreifer heißt Frank Ludwig und ist Sohn des Polizisten Jürgen Ludwig. Außerdem ist er Vorsitzender der rechtsextremen Burschenschaft "Berger -88-" aus Amöneburg - ein eingetragener Verein! Der gewalttätige Burschenschaftler wurde dann doch von der Polizei vorgeladen, wo zwei Polizisten meinen, "nicht sicher angeben zu können", dass es sich auf dem Foto um den Polizistensohn handele. Statt angesichts einer Inaugenscheinnahme per Selbsteinschätzung unfähigen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft (das ist die Funktion der Polizei) sich nun selbst von der Sache ein Bild zu machen, ließ Oberamtsanwalt Poitzmann die Akte einfach ein Jahr lang liegen. Nach einer Beschwerde des Betroffenen reagiert Poitzmann dann doch - mit der Einstellung des Verfahrens. "Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, daß das vom Anzeigeerstatter beigefügte Täterbild nicht den Beschuldigten zeigt." (Poitzmann) Im Gegensatz zu den Dorfpolizisten hat sich der Staatsanwalt nicht nur herausgeredet, sondern gleich gelogen. Die daraufhin eingereichte Beschwerde behandelte die Oberstaatsanwältin Muth, die von Poitzmanns Lüge Abstand nach, und wieder behauptete, das Foto sei zu undeutlich.

Das hinzugezogene Innenministerium wurde in diesem Fall von einer gewissen Frau Opitz vertreten. Diese ging überhaupt nicht mehr darauf ein, wer auf dem Foto zu sehen sei, sondern gestand den StaatsanwältInnen Muth und Poitzmann Fahrlässigkeit ohne Strafbarkeit zu, da sie ohne Absicht gehandelt hätten. Und das, obwohl sie die Akten kannten und durch die vorhergehenden Beschwerden allen Grund gehabt hatten besonders gründlich zu arbeiten. Später wurde Frau Opitz leitende Oberstaatsanwältin in Marburg, von wo sie aber im September 2006 wegversetzt worden ist.

Dass Polizistensohn Frank Ludwig damals straffrei davonkam, sprach sich bei den Bergern-88- und ihren Komplizen rasch herum. Die offenkundige Strafvereitelung zugunsten Rechtsextremer löste pogromartige Ausschreitungen in Amöneburg aus. Es folgten diverse Angriffe auf das Haus des Betroffenen, bei denen mehrfach Scheiben zerschmissen, die Tür eingeschlagen und andere Gegenstände zerstört wurden. Gezielt wurde der Betroffene auch körperlich attackiert. Am 2.2.2003 wurde die Haustür gar mit einem riesigen Beil attackiert.

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