IM VISIER VON BIG BROTHER: REPRESSIONSBEHÖRDEN GEGEN PROJEKTWERKSTATT 2002 BIS 2006
§ 129a ... Terrorismus ...
1. Einleitung
2. Verfassungsschutzberichte
3. Verurteilungen und Strafen
4. Die absurdeste Konfrontation: Vom Federballspiel in den Knast zum Skandal
5. Ständige Scharmützel mit der Polizei
6. Dokumentationen zu Erfindungen und Hetze durch Polizei, Justiz & Co.
7. Die ganze Breite an Behörden tritt zum K(r)ampf an ...
8. Hausdurchsuchungen
9. § 129a ... Terrorismus ...
10. Links
Der Paragraph 129a dient zwei Zwecken. Zum einen ist er ein Ermittlungsparagraph, d.h. damit können Menschen unter Generalverdacht gestellt, beobachtet, überwacht und kriminalisiert werden, denen nix Konkretes vorgeworfen werden kann (weil es nix gibt, die ErmittlerInnen zu blöd oder die Aktivistis zu geschickt sind oder warum auch immer ... das spielt ja gar keine Rolle). Manche landen gleich jahrelang in Untersuchungshaft, ohne daß irgendeine Verurteilung existiert (folgt meist auch nie ...). Der zweite Sinn ist die öffentliche Wirkung: Wer will schon mit Leuten zu tun haben, die unter Terrorismusverdacht stehen. Die Medien hetzen. Und ... Bullenwillkür wird dann verständlicher usw. (z.B. das "Verschwindenlassen" von zwei Projektwerkstättlern am 11.12. um Mitternacht, kurz vor den Aktionen gegen Sicherheit&Ordnung in Gießen ... mehr hier). Entsolidarisierung folgt. Die funktioniert auch im Raum Gießen ganz gut bei etlichen politischen Gruppen ...