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DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... 2. INSTANZ, 3. VERSUCH (2007)

Antrag auf erneute Beweisaufnahme


1. Berufungsverhandlung, die Dritte - Vorabinfos
2. Der Weg zur dritten Berufung
3. Das Prozess-Programm
4. Vorgeplänkel
5. Der bisherige Werdegang des Prozesses
6. Wichtige Informationen zu Polizei und Justiz in Gießen
7. Weitere Informationen zu den Hintergründen
8. Antrag auf Erklärung der anwesenden Angehörigen der Strafkammer
9. Antrag auf Aussetzung oder zumindest Unterbrechung des Verfahrens ...
10. Antrag auf erneute Beweisaufnahme
11. Antrag zur Wiederzulassung der soeben aus dem Gerichtssaal entfernten Person
12. Antrag zur Aufhebung des Anwesenheits- und Hausverbotes

Hiermit beantrage ist die erneute Beweisaufnahme zu den verbliebenden Anklagepunkten.

Begründung:
Im gesamten Verfahren habe ich die Position vertreten, dass Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei in großem Umfang Beweismittel und Ermittlungsergebnisse gegen mich manipuliert und gefälscht haben. Mir wurde jedoch weder Glauben geschenkt noch meinen Vorwürfen überhaupt nachgegangen. Stattdessen haben Gießener RichterInnen selbst dann die Lügen von Polizei und Staatsanwaltschaft noch gedeckt, wenn ihnen vorliegende Akten bereits bewiesen, dass Vorwürfe und Beweise frei konstruiert waren. Hier liegen koordinierte Verhaltensweisen vor, die den Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung nahe legen.
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18.6.2007 ist in einem Fall der Vorwurf hochrichterlich bescheinigt worden.

Ich zitiere aus dem Urteil: siehe Anlage (Anlage war dieses Urteil - hier als PDF)

Im hiesigen Prozess sind die gleichen Personen als ErmittlerInnen tätig gewesen wie in dem Fall, in dem das Oberlandesgericht die Maßnahmen nicht nur als rechtswidrig erklärt, sondern sogar mit Nazimethoden vergleichen hat. Außerdem hat die Polizei in ihrer Kriminalitätsstatistik zum Jahr 2003 in Gießen Personen aus der Projektwerkstatt für alle linken Straftaten benannt, ohne irgendwelche Belege vorzulegen. Aus dieser Veröffentlichung kann der Verdacht abgeleitet werden, dass die Polizei frühzeitig geplant hatte, eine Reihe unaufgeklärter Fälle aus politischen Interessen einer politisch unerwünschten Gruppe unterzuschieben. Sie hat das in diesem Prozess entsprechend auch umgesetzt. Die aktuell vorliegenden Erkenntnisse zur Erfindung von Straftaten und Fälschung von Beweismitteln legen nahe, dass auch dieser Prozess und die verbliebenen Anklagepunkte von solchen Fälschungen betroffen waren und sind. Die Beweisaufnahme ist daher erneut durchzuführen.
Dieses ist auch geboten, um einer sonst notwendigen Wiederaufnahme dieses Verfahrens vorzubeugen, die zwangsläufig spätestens dann erfolgen müsste, wenn die Manipulationen, die Verfolgung Unschuldiger und die falschen Verdächtigungen durch Staatsschutz, Polizeiführung, Staatsanwaltschaft und Gerichte in Gießen zu einer Verurteilung führen würden. Das kann aber nicht mehr ausgeschlossen werden, obwohl sicherlich damit zu rechnen ist, dass nach dem bekannten Eliten-Motto "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" die Ermittlungen gegen Uniform- und RobenträgerInnen in Gießen eher dem Reinwaschen von StraftäterInnen denn deren Überführung dienen dürften.

Hilfsweise stelle ich den Antrag, dieses Verfahren auszusetzen, bis geklärt ist, ob Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft Gießen in der Vergangenheit Verfahren manipuliert und Beweise gefälscht haben.

Das Gericht beschloss, dass für den Antrag keine Rechtsgrundlage bestünde. Der Hilfsantrag wurde nicht behandelt.

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