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FELDBEFREIUNGSPROZESS GIESSEN

Dann doch eine erste Instanz


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Bevor es losging, fand der (zu dieser Zeit ja noch auf Projektwerkstättler-Verfolgung fokussierte) Staatsschutz einen Interneteintrag, rechnete den trotz anonymer Veröffentlichungen ihrem Lieblingsangekagten zu - und behauptete auch noch, den auf dessen Internetseite gefunden zu haben (was definitiv falsch ist - solch ein Design hat keine Seite aus der Projektwerkstatt). Tatsächlich war der Eintrag wohl eher ein Fake und sollte die Polizei zu Panikhandlungen bringen ... und das gelang offenbar. Aus der Gerichtsakte:



Mitschriften der Verhandlungstage
Es gab drei Verhandlungstage. Der erste verlief weitgehend normal. Der zweite endete abrupt, als es um das Thema Gentechnik gehen sollte und der Richter befand, das gehöre nicht dazu. Der Streit wurde nicht ausgefochten, sondern vertagt.
Am dritten Tag dann verfolgte der Richter einen Notplan, der es in sich hatte. Er schmiss den Angeklagten raus, untersagte alle Fragen, verurteilte dann hoch und ließ die Staatsanwältin trotzdem eine Sperrberufung einlegen, damit sein vom Recht kein Stück gedecktes Verhalten nicht in eine Rechtsfehlerüberprüfung münden konnten.

Zusammengefasst: Rechtsbeugung pur!

Das folgende sind Abschriften von Tonbandmitschnitten, wobei einzelne, uninteressante Passagen zusammenfassend beschrieben werden.

Tag 1 ... der (noch einigermaßen "normale") Anfang - abgesehen von der Haft in der Nacht davor
23.00 am Vortag

0.10 Uhr Entlassung einer Festgenommenen, nachdem ED-Behandlungsanlage versagt

7.45 Uhr Entlassung der zwei aus dem Polizeipräsidium in der Ferniestr.
8.20 Uhr Ankunft in der Gutfleischstraße

8.30 Uhr hätte es losgehen sollen, geht aber nicht. Lange Schlange vor dem Gericht. Einem Angeklagten fehlen noch die Akten und Unterlagen - er war ja in der Nacht im Polizeigewahrsam.

10.05 Uhr Fortsetzung der Verhandlung. Ein Angeklagter moniert, dass noch Platz im Raum ist und noch nicht alle Leute reinkonnten. Richter bestätigt, dass das schon geregelt werde. Keine weiteren Ansagen.

10.07 Uhr: Verlesung der Anklage

10.10 Uhr: Angeklagte werden gefragt, ob sie sich einlassen zur Sache. Beide lehnen ab.

10.12 Uhr: Debatte über Einstellung für zwei und Nichtbeiziehung der BVL-Akten
Oehm:
- BVL nach derzeitigem Stand nicht relevant

StA und Richter wissen nicht, warum gegen die beiden anderen eingestellt wurde und warum gegen uns nicht

10.20 Uhr: Unterbrechung für Aufbau der Fernseher
- In Pause wird geklärt, dass doch keine Leute mehr reinkonnten. Nochmal protestiert, soll nochmal geklärt werden

10.35 Uhr: Technische Probleme mit Beamer. Angeklagte führen auf ihrem Laptop Gatersleben-Film vor und ein Anti-Gentech-Song

10.45 Uhr: 2 HR-Filme vorgeführt
- Uni-Film: Straße mitgefilmt
- dann 1 weiterer HR-Film

11.15 Uhr: Erklärung, dass Überwachungsvideo illegal war, weil Straße

11.17 Uhr: Zeugin KKin Keller:
kann nicht viel sagen, wir haben Meldung bekommen von Kollegen, die Objektschutz durchgeführt haben. Es seien Genfeldgegner aufs Feld gelaufen und randaliert worden sei. Bin mit einer Praktikantin hingefahren, dann hat Dr. Langen zur Schadenshöhe sein: "Das werden so 500.000 Euro sein". Wir haben aufgenommen, was beschädigt wurde. Es wurden Pflanzen gezählt.
Oehm: Welchen Schaden?
Beschreibt Lattenkonstruktion, z.T. zerstört. Teilweise Pflanzen plattgetrampelt, "so lagen, dass man sagen konnte: waren rausgerissen". Wieviele kann ich nicht sagen. Oehm: Wie groß war die Fläche?
Kann ich nicht sagen.
Oehm: Nachfrage wegen Kamera
Wurde mir erzählt. Nicht drum gekümmert.
Oehm: Gab es Schilder?
Ich glaube nicht.
STA Schellenberg: Tatortbericht von ihr
Ja
Da steht: 40-50 Pflanzen?
Grobe Schätzung.
Können auch weniger gewesen sein?
Ja, können auch weniger gewesen sein.
Herausgerissene Pflanzen - in eine Richtung oder willkürlich?
Keine Ahnung. Ob durch Umtreten oder Herausreißen.
Was war mit dem Zaun?
Der Zaun war, glaub ich, an vier Seiten aufgeschnitten worden. Mir wurde gesagt, dass die Leute aus vier Richtungen gekommen seien. Am Alten Steinbacher Weg ein Einschnitt. Hat an der Mitte angefangen, bis oben
... FRAGEN VON MIR ...
Espi: Keine Fragen.
11.36 Uhr Ende der Vernehmung

11.37 Uhr Vernehmung Birkenstock
mit mehreren anderen Kollegen in Zivil eingesetzt, um das Feld im Auge zu halten und zu schützen
gab Vermutungen, dass jemand versuchen wollte, das Feld zu beschädigen.
ich war mit Einsatzleiter (Koch) im Wirtschaftsgebäude unterwegs, um Schlüssel entgegenzunehmen
vorher gab es schon Mahnwache und Transpis, die zum Besuch des Feldes einluden
Blickkontakt war kurz verwehrt. Dann sah ich eine Person von links, drei von rechts. Distanz zu den Leuten 50-70m, aufgrund der Bekleidung kann ich jetzt sagen, wer woher kommt, von links Herr B., von rechts der Herr N. und andere. Namen vergessen.
Zielgerichtet zum Feld hingelaufen
Ca. halbe Minute dauerte es, bis wir auch am Feld waren. Forderte zum Verlassen auf. Brachte nichts, Aktion wurde forciert. Versuchten dann, uns an Füßen und Händen rauszuziehen. Was dann nach Hinzukommen weiterer Kräfte auch gelangt.
Oehm: Vorher schon beobachtet mit Rundfunk
Beschreibt Situation.
Oehm: Haben sich die Personen gewehrt?
Nein, in keiner Weise.
Oehm: Welche Art von Zwang.
Gezerrt mit Händen, gezerrt, geschubst. Keine Gewalt.
Oehm: Was wurde bei den Personen gefunden?
Bei B. ein Seitenschneider.
Oehm: Sind Belehrungen erfolgt?
Auf der Dienststelle bestimmt.
Oehm hakt nochmal nach:
Weiß nicht, ob Belehrung erfolgt ist.
Oehm: Was wurde von Angeklagten und was durch Polizeimaßnahme beschädigt?
Zum Tatbeitrag der einzelnen Personen kann ich nichts sagen. Ich weiß noch nicht einmal, an wem ich herumgezerrt habe. Ich habe gesehen, dass Personen Pflanzen ausgerissen haben. Ich hab mit Sicherheit Pflanzen niedergetreten, aber nicht ausgerissen.
Oehm: Wieviel Schäden durch den Zugriff entstanden sind?
Keine Aussage möglich. Fakt ist, dass wir da auch einiges niedergetrampelt und -getreten haben, aber nur um die abzuhalten.
Oehm zum Zaun
Hab ich nicht selbst in Augenschein genommen. 1 oder 2 Löcher beim Alten Steinbacher Weg.
Sta zum Ablauf
Beim Hinrennen nichts weiter gesehen. Hat nicht gesehen, wie Seitenschneider benutzt wurden. Als ich B. das erste mal sah, war er 10-20m auf dem Feld.
Sta: Wie lange insgesamt?
Einige wenige Sekunden, bis ich auf dem Feld war. Während des Kampfes ging immer weiter. Wir haben gezogen und sie haben gerupft.
Sta: Wieviele Leute der Polizei auf dem Feld?
Kann ich nicht mehr sagen?
Espi: Wann Einsatz bekannt?
Das sind taktische Sachen, da möchte ich nichts zu sagen.
Oehm: Er muss nichts sagen, da es hier um Sachbeschädigung.
Kleiner Streit darum ... Espi: Ablauf Dienst
Ich war ganz regulär im Dienst. Mittags wurden Leute gesucht zur Aufklärung. Sind dann da zivil rumgefahren, wurden aber begrüßt, hätten auch in Uniform rumfahren können - man kennt sich ja.
Espi: Wer stand wo und war wo eingesetzt.
Ich war auf dem Wirtschaftsgelände eingesetzt, um das Feld zu sichern
Warum Schlüssel entgegengenommen?
Um schneller aufs Feld zu kommen?
Wo waren Kollegen?
Direkt bei mir war der Herr Koch. Wer sich sonst wo befand, kann ich nicht sagen.
Oehm: Dass sie vor Ort waren, war reiner Zufall?
Ja, war reiner Zufall. Wir waren nur wegen dem Schlüssel da und nicht zur Bewachung des Feldes.

13.30 - 14.30 Uhr Mittagspause

14.30 Uhr Drei Erklärungen eines Angeklagten: Lachen, Vermerke vor sich liegen, Verhalten von Sta und Richter

14.40 Uhr: Sicherstellung eines Rucksackes aus dem Publikum wird von einem Angeklagten gerügt und von Sta überprüft

14.50 Uhr: Vernehmung Ganz
Koch, Birkenstock und Ganz auf Fläche drauf. "Birkenstock wollte uns das Gelände zeigen". Birkenstock rief, alle dahin. Ganz hat Böhringer angegangen. Berichtet von ständigem Zureden und dass die Leute bereits durch Zureden von der Fläche zu bringen waren. Haben Personen übergeben und sind dann zurückgefahren.
Oehm: Gelände nochmal angesehen?
Sind abends nochmal hingefahren. Mahnwache, die da auch aufgebaut war, lief ja weiter.
Oehm: In welcher Reihenfolge auf Feld?
Birkenstock, Ganz, Koch.
Oehm: Uniform?
Koch, Ganz in Uniform. Birkenstock in Zivil.
Oehm: zu Harke und Böhringer
Hat Pflanzen rausgeharkt. Hat definitiv Pflanzen rausgezupft. Die Dame auch.
Oehm: Hatte sie dann Pflanzen in der Hand?
Kann ich nicht genau sagen. Hab mich nur auf den Älteren und die Dame konzentriert.
Oehm: Freiwillig verlassen?
Mindestens Herr B. hat es nicht freiwillig verlassen. Ist gefallen und hat sich auch noch aufgeregt.
Oehm: Gab es irgendwelche Gewalt?
Kann ich nichts zu sagen.
Oehm: Wie lange von Ihrem ersten Sichtkontakt bis zum Eintreffen am Feld?
Schätzung: Wir mussten über den Zaun, 20-25m bis zum Feld. Vielleicht 15sec. Deutlich unter 1 min, eher einige Sekunden.
Oehm: Was war ihre Aufgabe?
Mahnwache und Gelände überwachen. Herr Koch und ich wurden recht kurzfristig eingeteilt und kannten das Gelände nicht. Sind zu einer Inaugenscheinnahme des Geländes dort gewesen. War also Zufall.
Oehm: Wieviel Polizeikräfte waren in der Umgebung des Geländes?
Weiß nicht. Eher nur schwache Kräfte.
Oehm: Wieviele Pflanzen waren schon rausgerissen, bevor Polizei kam? Wieviele durch Einsatz?
Nicht drauf geachtet. Ich kann nicht ausschließen, dass wir oder auch ich Pflanzen zertreten habe. Sind mit Sicherheit welche kaputtgegangen.
... MEINE FRAGEN ...
Espi: Wie hat sich Herr Birkenstock zum Feld bewegt.
Ist irgendwie über den Zaun, ganzes Stück vor uns. Wir hinterher und daben das gleiche gesehen wie Herr Birkenstock.
Espi: Wer hat mitgeteilt, dass Feldbefreiung zu erwarten ist?
Weiß nicht.

14.17 Uhr zuende, 14.18 Uhr Herr Koch
Es ging um einen genehmigten Informationsstand und um einen angekündigten Feldbefreiungsversuch. Ich wollte mir nochmal das Gelände angucken. ... wir haben dann vier Personen unter dem Vogelschutznetz gesehen. Wir sind dann hinterher, ich hab mir Herrn Neuhaus gegriffen und den rausgezogen. Selbiges geschah auch mit den anderen. Berichtet dann von Begegnung mit Pressemensch (jens) und zwei weiteren Personen. Dann aufs PP gebracht ... ich hab mich weiter um Lage vor Ort gekümmert. Es erging dann eine Verbotsverfügung für die Mahnwache. Habe dann die Pavillons sichergestellt.
Oehm: Warum sichergestellt?
Wurden nicht freiwillig rausgegeben.
Oehm: Weitere Polizeikräfte?
Soweit ich weiß: Nein.
O: Auch im weiteren Gebiet um dieses Feld herum. Streife bei der Mahnwache?
Kann sein.
Birkenstock vorweggelaufen, wir hinterher?
O: Bei erstem Blick auf Gelände, was sahen sie?
Personen unter dem Netz. Birkenstock war schon losgelaufen und kurz vor dem Ziel.
O: Haben Sie gesehen, ob an Pflanzen hantiert wurde.
Hab ich erst vor Ort gesehen. Man sah vorher schon Bewegungen. Vor Ort gesehen: Teilweise mit bloßen Händen, teilweise mit der Harke versucht wurde, Pflanzen herauszuziehen. Neuhaus mit bloßen Händen - mit beiden Händen voll reingreifen und rupfen. Mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel rauszureißen. Teilweise mit Wurzeln herausgerissene Pflanzen, teilweise abgerissene Pflanzen zu sehen.
O: Bei B.?
Nur gesehen, wie er rausgezogen wurde und dabei zu Fall kam. Ich hab mich auf den Herrn Neuhaus konzentriert. Ich hab ihn an den Jackenenden gepackt und rückwärts rausgezogen. Hat sich nicht gewehrt. hat sich nicht gesperrt gegen Wegführen vom Feld.
O: Gewalt bei Stehen am Feld?
An Gewalttätigkeiten keine Erinnerung
Sta: Wieviele unter dem Netz?
4 Festgenommenen und Ganz/Birkenstock/Koch
Sta: Wer stand neben dem Feld?
Stand niemand neben dem Feld.
Sta: Zaun?
Weiß nicht. Vogelschutznetz wurde hochgehoben, dann konnte man drunter. Zaun außen weiß er nicht.
Sta: Wie war Feld regulär begehbar?
Gute Frage. Wo der reguläre Zugang war, habe ich nicht mitbekommen.
Sta: Schlüssel?
Gab eine Schlüsselübergabe.Tor für Zufahrt für gesamtes Gelände vom Alten Steinbacher Weg - dafür Schlüssel. Kann sein, dass Herr Birkenstock mir den Schlüssel gegeben hat - aber weiß nicht mehr.
O: Alle rausgezogen?
Ich glaube, dass alle vier mehr oder weniger rausgezogen werden mussten.
O: Wieviele Schäden bis Polizeieintreffen, wieviele danach?
Von uns allenfalls zertrampelt, nicht rausgerissen.
O: Wie groß die zertrampelte Fläche?
War ja nicht sonderlich groß insgesamt.
O: Schaden?
Hab von Kogel gehört und war geschockt über die hohe Summe - bis zu einer halben Million.
O: Warum waren sie geschockt?
Naja, wusste nicht, dass da so Versuche laufen, die so teuer sind.
O: Was sagte Kogel, warum das so teuer war?
Doktorarbeiten ...
O: Hat sich die Summe bestätigt?
Weiß nicht
Espi: Erkenntnisse über mögliche Straftaten vorher?
Mindestens im Internet angekündigt worden, dass an Pfingsten Feldbefreiungsversuche stattfinden sollten. Nicht selbst recherchiert, sondern kurzfristig eingeteilt. Erst an diesem Tag mit Einsatz betraut. Kräfteeinweisung 13 Uhr, danach habe ich beschlossen, mit das Gelände mal anzugucken.
E: Mahnwache ab wann angemeldet?
Nein. Stand war aufgebaut, als ich hinkam.
E: Warum waren so wenig Beamte vor Ort?
Weil wir zu diesem Zeitpunkt mit einem solchen Einsatz gerechnet haben.
E: Was ist sonst bei Leuten gefunden worden?
Soweit ich weiß, Seitenschneider. Ich habe aber keinen durchsucht.
E: Einweghandschuhe?
Kann ich nichts zu sagen?
... Meine FRAGEN ...
15.04 Uhr: Wegen ständiger Nachfragen zu Strafantrag wird dieser offiziell eingeführt und zusammengefasst dargestellt

15.30 Uhr: Debatte um Anklagepunkt "Rechtsbrecher" ... wollen gerne einstellen. Debatte darum, Angeklagter ist dagegen. Muss aber nicht zustimmen. Beschluss: Wird eingestellt. § 154, Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt, soweit es Punkt 2 der Anklage betrifft. Mit Rücksicht auf das rechtskräftige Urteil vom 29.11.2007 (100 Tagessätze).

15.45 Uhr: Vernehmung Schöller
War an Kooperationsgespräch zu Mahnwache im Vorfeld beteiligt. Beginn der Mahnwache sollte am 2.6. sein. Wir fanden die Mahnwache im Internet in Zusammenhang mit Feldbefreiung. Ziel war Zerstörung, wurde angekündigt, sollte über Pfingsten passieren. Namen standen drunter, die sich beteiligten wollen, und Leute konnten sich anmelden als Unterstützer, mussten so ein paar Felder ausfüllen. Anmelderin hätte gemeint, die beiden Sachen hätten nichts miteinander zu tun. Am 2.6. ist Einsatzbefehl rausgegangen, dass die Aktion nicht durchgeführt wird (?). Zunächst zivile Kräfte eingesetzt und nach der Aktion wurde ich Sachbearbeiter des daraus entstehenden Verfahrens.
O: Waren Sie vorher schon mal da?
Ja, einige Tage vorher schon da, z.B. Sicherungsmaßnahmen. Angedacht waren personelle Sicherungskräfte sowie optische und akustische Sicherungsmaßnahmen.
O: Sicherheitsdienst der Uni?
Uni hat nachher privaten Sicherheitsdienst (soweit ich weiß nachts) diese Anlage überwacht hat. Sollte auch schon, soviel ich weiß, vorher sein, z.B. wo ich da war, an einem Wochenende, haben studentische Kräfte bewacht, dann Wachschutz.
O: Hat sich die Uni nicht gesorgt?
Ich sag mal so: Die Uni hat sich weniger gesorgt als wir.
... viele Fragen usw. von Oehm
Vier Schnittstellen an Zaun. Seitenschneider nicht zuordnebar. DNA-Gutachten nicht auswertbar.
O: Webseiten der Projektwerkstatt ab 24.5.
Ich hab einige Ausdrucke gemacht. Erster Anlass war angekündigte Mahnwache. Dazu hab ich im Internet recherchiert. Da stand dann diese angekündigte Feldbefreiung über Pfingsten. Nachher so eine Art Bekennerschreiben. Ausdrucke waren bekannt und Grundlage der polizeilichen Maßnahmen.
O: Lichtbildermappe?
Ich habe nur die Mappen in Auftrag gegeben. Digitalkamerabilder auf Festplatte - abgerauscht, alle Daten kaputt.

17.10 Uhr: Pause
17.15 Uhr: Debatte um abzuladende Zeugen

17.20 Uhr: Anträge gestellt zu Polizei von Angeklagtem

17.30 Uhr: Langen weg, Kraus Vernehmung beginnt
Leiterin des Rechts-Dez. der JLU, wissenschaftlich mit dem Ganzen gar nicht befasst. Vor Pflingsten, standen schon in Kontakt mit Polizei, waren ein Stück weit in Alarmstellung. Ich war zuständig, mich mit dem Liegenschaftsdez. um Wachdienst zu kümmern. Weiß nicht, ob ich 2006 mit das schon mal angeguckt habe. Mahnwache sollte stattfinden. Freitag abend sah ich Auto vom Präsidenten stehen und wunderte mich schon ein bisschen. „Als ich zuhause ankam, da rief mich unser Kanzler an und erzählte mir, dass das Feld zerstört worden ist an dem Nachmittag. Es hätte wohl in der Überwachung auch eine Lücke gegeben und das sei genutzt worden von den Versuchsgegnern. Mehr kann ich dazu, als zu den Vorfällen selbst, zur Feldbefreiung nicht sagen.“ War danach ein paar Tage in Urlaub. „Die Anzeige war, wie ich jetzt auch noch mal aus den Akten entnommen habe, das war ein Vordruck von der Polizei und die ist vom Kanzler unterschrieben worden.“
O: Schadenshöhe?
„Wir hatten grob geschätzt und großzügig geschätzt – als ich hab das auch nicht alleine gemacht, weil da fehlt mir die Sachkenntnis, das hab ich in Rücksprache mit den Wissenschaftlern, die hab ich gefragt und um Stellungnahme gebeten. Da wurde die Zahl von 20000 Euro genannt für die Pflanzen, die in einem sehr aufwändigen Verfahren in den USA hergestellt worden sind, das ist ein molekularbiologisches Verfahren. Wenn man hier zum Herstellungsprozess rechnet den Wert von 20000 Euro, und 35000 Euro ist ein Teil dieses zerstörten Versuches. Wenn man diesen Satz von 352.000 Euro sieht, die das Projekt über drei Jahre gefördert wird. ...Und 800 bis 900 Euro war die Beschädigung des Zaunes. ... Es ist immer schwer, im wissenschaftlichen Bereich Schäden überhaupt zu bemessen. Der materielle Schaden ist oftmals gar nicht so groß, sondern es sind oft die wissenschaftlichen Folgen, die da dranhängen, die Diplom- oder Masterarbeiten. ... Das lässt sich alles schwer schätzen.
O: Wieviel Diplom-/Masterarbeiten?
„Nachdem, was mir her Kogel gesagt hat, gab es zwei. ... Zwei Masterarbeiten.“
Oehm: „Also 20.000 Euro für die Pflanzen?“
„Ja“
„Das waren aber, nachdem was wir bisher wissen, nicht alle Pflanzen zerstört worden.“
„Nein, 20 Prozent nur“
Oehm: „Und diese 20.000 Euro sind dann die Kosten für 20 Prozent der Pflanzen“
„Genau. Also so ist es mir von den Wissenschaftlern gesagt worden.“
O: „Und diese 35000 Euro sind als Teil des zerstörten Versuches 10 Prozent des gesamten Förderbetrages?“
„Ja ... wir haben versucht, das ein Stück weit herzuleiten. Die 352000 Euro sind ja über vier Jahre dann auch angelegt. Und es gibt wohl in jedem Jahr zwei Fragestellungen wissenschaftlicher Art zu untersuchen und die eine Fragestellung, die kann jetzt aufgrund der Zerstörungen nicht mehr weiter verfolgt werden. Aber da kann ich Ihnen im Detail nichts zu sagen.“
Oehm: „Wurden Ihnen diese Zahlen zugeliefert oder haben Sie diese Zahlen selber errechnet.“
„Die hat man mir zugeliefert. Ich habe mit Herrn Kogel telefoniert.“
Oehm: „Das wäre meine nächste Frage. Wie ist denn der Herr Kogel ... er soll, so hat es ein Polizeibeamter ausgesagt, etwas von 400000 bis 500000 Euro Schaden gesagt haben gegenüber der Polizei.“
„Da kann ich nichts zu sagen. Mir hat er diese Zahlen genannt. Das war möglicherweise ... ich kanns mir nur so erklären, dass Wissenschaftler oft den ideellen Schaden, der da entstanden ist, auch berücksichtigten.“

Oehm: „Sie sagten mit der Schadenshöhe, sie sei groß und großzügig geschätzt worden?
„Weil man das sehr schwer schätzen kann, eher Pi mal Daumen. Also eher eine Schätzung, die groß festgelegt worden ist, was man auch nicht kann.“
Oehm: „Hat man Ihnen denn einen Rahmen genannt – materieller Schaden mindestens?“
„Nein“
Oehm: „Und maximal?“
„Nein“
O erklärt, dass er irgendwann die Schadenshöhe festlegen muss und deshalb da Informationen braucht.

„Die Pflanzen, die hat die Universität nicht gekauft. In den USA werden die hergestellt, es gibt eine Zusammenarbeit zwischen der Universität Gießen und der Washington State University, dazu kann der Herr Langen aber sicherlich noch etwas genauer erklären. Aufgrund dieser Kooperation werden die Pflanzen zur Verfügung gestellt.“
Oehm: „Wollte die Washington State University die Pflanzen wieder zurückhaben ... ?“
„Das kann ich mir nicht vorstellen.“

O: Sachschadensversicherung?
Nein. Selbstversicherungsprinzip des Landes Hessen.

Oehm: „Wenn Sie sagen Selbstversicherung, bedeutet das, dass die Uni den entstandenen Schaden aus ihrem Budget ausgleichen musste oder konnte sie den Schaden an eine Landesstelle weiterreichen ...?
„Nein, das war ja ein Drittmittelprojekt. Das ist ja nicht aus dem Landesbudget finanziert worden. Das war ja eine Förderung des Bundes im Rahmen der BioSicherheitsforschung, und da hat Prof. Kogel als Versuchsleiter einen Antrag gestellt und der Antrag ist bewilligt worden. Und diese Bewilligungssumme waren die 352.000 Euro gewesen.“
Benennt als Bundeszuschussgeber die BVL (weiß aber nicht, wofür die Abkürzung steht).
Oehm: „Gab es Zuschüsse seitens privater Dritter?“ „Nein. Meines Wissens nicht. Das ist nicht üblich bei derartigen Projekten.“

O: Wachdienst rund um die Uhr
Seitens des Instituts, dass immer jemand vor Ort war. Ab 18 Uhr dann Wachdienst. Das galt auch schon vor dem 2.6.2006.
O: Kamera?
Institut hat Kamera installiert, war wohl auch schon 2006 so. Meines Wissens keine Schilder.
Sta: Förderung
4 Jahre, 2006 war erstes Jahr, 20000 Euro stellt möglicherweise die Obergrenze dar. „Großzügig ... ich würde zunächst mal unter großzügig verstehen, es ist eine nach oben vorgenommene Schätzung. Ist dem so?“
„Ja also möglicherweise stellt es die Obergrenze dar, diese 20000.“
Sta: „Okay. Dann muss ich noch mal fragen ... die Untergrenze?“
„Die haben wir nie besprochen. Da kann ich nichts zu sagen.“
Sta: „Wer hat Ihnen von den Wissenschaftlern bei der Ermittlung der Schadenssumme geholfen?“
„Das ist Herr Prof. Kogel, der Versuchsleiter.“
Sta: „Also in diesem Zusammenhang.“
„Ja, wir haben telefoniert darüber. Wir hatten ja keine Rechnungen, das hat ja das Ganze erschwert.“

Sta: Bewachung tagsüber?
Es sollten halt immer Leute da gewesen sein, die mal guckten. Geschehen am 2.6. hat Aufregung gemacht. Wir habens versucht, irgendwie zu rekonstruieren.
„Es muss vorher wohl eine Panne gegeben haben ... so richtig aufklären, wie es dazu kommen konnte, konnten wir nicht.“
Kann keine Person benennen, die Beobachtungen gemacht hat am konkreten Tag.

Sta: Zwei Masterarbeiten – „was hat das konkret für die jetzt bedeutet“
„Da kann ich nichts zu sagen. Das könnte der Herr Kogel oder der Herr Langen sagen.“

Oehm: „Weiß der Herr Langen auch über die Beträge Bescheid?“
„Ja“

20:29
JB: „Ich hab noch mal eine Nachfrage zu den Fördergeldern. Die Schadenssummenberechnung besteht ja aus diesen 20.000 Euro und den 35.000 Euro, die an den 10 Prozent an der Gesamtsumme gemacht wurden. Und dann haben Sie gesagt, dass das eine Schätzung war, dass 10 Prozent irgendwie des Gesamtprojektes geschädigt wurden“. „Ja“ „Und das bezieht sich auf den vierjährigen Zeitraum.“ „Ja“ „Das heißt also, durch die Aktion in den einen Jahr von den vier Jahren sind 10 Prozent der Dinge für die ganzen vier Jahre zerstört worden.“ „Ja“ „Jetzt ist die Frage: Sind Fördermittel gestrichen worden?“ „Bisher noch nicht.“ „Ist zu erwarten, dass Fördermittel gestrichen werden?“ „Ich kann nicht in die Zukunft gucken.“ „Nun, Sie haben in Ihre Berechnung des Schadens aber 35000 Euro Schaden eingerechnet, die wenn die Fördermittel gar nicht gestrichen werden, diese 35000, ich Probleme habe den Berechnungsmodus nachzuvollziehen.“ (Pause und ähhs) „Ja, diese 10 Prozent sind wohl diese Ziele untersucht worden, wie mir die Wissenschaftler gesagt haben, und dieses eine Ziel konnte aufgrund der Zerstörung nicht mehr weiterverfolgt werden und so sind diese 35000 Euro zustande gekommen. Zu dieser Fragestellung liegen keine Ergebnisse vor – und ob das BVL uns irgendwie zur Rückzahlung auffordern wird, das wird man abwarten müssen“ ... „Wenn es das aber nicht täte, dann hätte man weniger Arbeit gehabt und kriegt genauso viel Geld?“ „Ja, aber das Personal ist ja eingestellt worden, um diese Fragestellung zu untersuchen und das Personal hat aufgrund dieser Zerstörung da auch keine Ergebnisse mehr rausfinden können.“ „Richtig, aber wenn die Fördergelder nicht gestrichen werden, ist etwas unklar, wo die 35000 Euro dann herkommen als Schadenssumme.“
JB: „Das Projekt war für vier Jahre angelegt. Wissen Sie, wie viele Jahre auf der Fläche stattfinden sollten davon?“ „Nee, das weiß ich nicht.“ „Sie wissen nicht, wie oft auf der Fläche ausgesät werden sollte.“ „Nein“

Fragen und Antworten zur Sicherheitslage und Überwachung.
Meine Nachfrage, ob sich Panne 2007 nochmal wiederholt hat
„Zu 2007 ... da ich jetzt nichts zu sagen. Aber ich gehe nicht davon aus, dass es systematische Pannen gab. Ich denke, wenn es 2006 eine Panne gegeben hat, dann wird man sicherlich aus den Erfahrungen auch gelernt haben für 2007.“
Wendet sich an Richter: „Zu 2007, muss ich da jetzt was sagen?“
Oehm: „Gehört nicht zur Sache.“
Zeugin Kraus: „Dann möchte ich dazu auch nichts sagen.“
Jb: „Das finde ich eine schwierige Interpretation, weil ich habe entsprechend meine Anträge dazu schon gestellt und es ist eigentlich schon klar, welcher Zusammenhang bestehen könnte, wenn es eben doch nicht nur zufällige ...“
Oehm unterbricht: „Gegenstand der Anklage und Hauptverhandlung ist die konkrete Tat am 2.6.2006 und ihre Vorbereitung.“ „Nein, nein, nein.“ Oehm: „Und was ein Jahr später stattfand ...“ JB: „... kann Hinweise darauf geben, wie die Verhältnisse an der Universität waren und ob diese Überwachungen, wie sie behauptet wurden, auch so stattfanden“.

Nachfrage zu vorbereitenden Gesprächen an Uni: Waren da Personen dabei, die Kritik an dem Gengerstenversuch geäußert haben.
„Nein, das war überhaupt kein Thema bei den Besprechungen.“

Gibt es eine Rechnung für die Zäune?
„Die gibt es mit Sicherheit.“
„Wissen Sie, wie diese Reparatur ausgesehen hat?“ „Nein, das gehört nicht zu meinem Zuständigkeitsbereich.“ „Aber Sie sind sich sicher, dass eine Reparatur stattgefunden hat?“ „Davon gehe ich aus. Ich habe keinen Grund zu zweifeln daran, was mit Kolleginnen und Kollegen aus dem entsprechenden Dezernat gesagt haben.“
Auch bei Nachfragen Verweis auf andere Personen
Jb: „Also Sie wissen gar nicht, auf welche Art und Weise der Zaun tatsächlich behandelt wurde.“ „Nein“
Jb: „Und die Rechnung, die eben angefragt habe, ist tatsächlich eine interne Aufrechnung der aufgewendeten Zeit mit den üblichen Stundensätzen der Mitarbeiter gewesen.“ „Ja“ „Also keine Fremdfirma.“ „Ja“ „D.h. also eine Rechnung gibt es eigentlich nicht, sondern eine Berechnung.“ „Ja“ „Schon ein anderes Wort.“

Debatte um Strafantrag, wann der gewesen ist. „Wissen sie wann?“ „Ich glaub, entweder war das noch am Wochenende oder ...“ Blättert in ihren Akten und liest vor. Protest des Angeklagten. Oehm: „Die Zeugin hat das Recht, zu ihrer Gedächtnisunterstützung auf ihre Aufzeichnungen zurückzugreifen“. Streit um diese Bemerkung des Richters. Danach wiederholt der Richter: „Die Zeugin hat das Recht, ihre eigenen Aufzeichnungen mitzubringen und zu verwenden.“

Zur Zuständigkeit der Zeugin:
Zeugin „Ich bin die Dezernentin des Dezernates B: Recht, Zentrale Aufgaben, Sicherheit und Angelegenheiten der Studierenden.“ „Gut. Bin ich recht informiert, dass just dieses Dezernat sämtliche Anträge der Universität für gentechnische Versuche offiziell stellt?“ „Der Bereich Gentechnik gehört auch in mein Dezernat, das ist richtig.“ „Machen Sie das auch selbst?“ „Nein“ „Wer stellt die Anträge für die gentechnischen Versuche an die zuständigen Behörden?“ „Das wird bearbeitet von einem Kollegen von mir, von dem Herrn Dr. Lühs.“ „Und wie stell ich mir das Verfahren vor? Weil der ist ja nicht der Versuchsdurchführende, der kann das nicht aus eigenem Wissen stellen, so einen Antrag.“ „Nein, er ist die Mittelsperson zwischen dem Versuchsleitern und dem Regierungspräsidium. Er stellt auf der einen Seite sicher ... er ist sozusagen die Mittlerposition zwischen den beiden Bereichen. Er guckt, dass die Anträge vollständig sind, dass die richtig ausgefüllt sind. Er gibt Anfragen weiter vom Regierungspräsidium an die Wissenschaftler, guckt, ob die plausibel und schlüssig beantwortet sind, das sind seine Aufgaben.“ „Und was entsteht dabei für ein Vorgang? Gibt es eine Akte, die dann auch in Ihrem Dezernat steht?“ „Ja, es gibt auch eine Akte.“ „D.h. ich gehe davon aus, dass innerhalb der Universität Gießen zwei Akten zu dem Gengersteversuch mindestens existieren, eine bei dem Institut und eine bei Ihnen.“ „Es gibt eine, die bei uns ist und es gibt sicherlich auch eine Kopie der Aufzeichnungen in den Instituten.“ „Aber der Schriftverkehr mit den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden findet ausschließlich von Ihrem Dezernat statt – oder gibt’s da auch direkten Schriftverkehr des Instituts?“ „Soviel ich weiß, ausschließlich von Herrn Lühs. ... Bin ich jetzt aber überfragt.“ „Müsste mal klären, aber der Herr Lühs wäre da der richtige Ansprechpartner.“ ...

Kraus hat mit den Anträgen nichts zu tun. „Das macht der Herr Dr. Lühs.“

Jb: „Wissen Sie die konkreten Personen, die nach GentG und AufzVO die konkreten Funktionsmenschen bei den Versuchen sind ...?“ „Das ist meines Wissens, der Versuchsleiter war der Herr Kogel und der Beauftragte für die Biologische Sicherheit weiß ich jetzt nicht, ich glaube ein Herr Schäfer. Ich bin mir aber unsicher. ... Möglicherweise war es auch der Herr Langen.“ ...
„Wissen Sie, welche Schulungen die MitarbeiterInnen an gentechnischen Anlagen der Universität Gießen bekommen?“ „Nein“ „Gar nichts?“ „Nein“ „Ist ja nach GentG vorgeschrieben, dass Mitarbeiter eine Schulung bekommen ...“ „Da kümmert sich der Herr Dr. Lühs drum. Es ist auch bisher noch zu keinen irgendwelchen Widrigkeiten gekommen.“ „Ja, das ist ja erst mal nicht der Punkt, sondern wenn Sie es nicht wissen, ist ja gut.“
Oehm mischt sich ein: „Herr Bergstedt, wir kommen jetzt sehr weit vom Thema ab.“ „Das ist Ihre Sicht der Dinge.“ „Ja, genau. Wie Sie aus meinem Beschluss gegen Pflichtverteidigung ersehen konnten, spielen Fragen der Gentechnik nach der bisherigen Bewertung ... keine Rolle bei der Frage, ob hier eine Sachbeschädigung vorliegt ... Hausfriedensbruch auch nicht ... ich habe mir das selbst lange angehört ... aber wir sind an einem Punkt angekommen, wo ihre gentechnischen Fragestellungen ... mit der Frage eines Hausfriedensbruches und einer Sachbeschädigung nichts zu tun haben. Damit ist die Grenze zuweit vom Thema überschritten.“
„Das würde aber sicherlich ein Punkt werden, an dem wir uns sehr sehr deutlich auseinanderbewegen würden, denn wenn sie von Anfang an ohne jegliche Sachprüfung sagen, nach dem derzeitigen Stand, der ja aus nichts herrührt, spielt das Thema Gentechnik keine Rolle, dann die Fragen zur Gentechnik unterbinden wollen, dann sich Ihre Meinung ja auch gar nicht ändern.“ Pause.
Oehm: „Die Frage, die gentechnischen Grundlagen für das Institut spielt keine Rolle für die Frage, ob die Angeklagten es waren, ob die es waren, die daran beteiligt waren, auf das Genfeld einzudringen und Pflanzen zu zerstören. Ob dieser Gentechnikversuch wirksam genehmigt war, ob die Mitarbeiter geschult waren usw., spielt für die strafrechtliche Bewertung dieses konkreten Sachverhaltes nach derzeitiger Belehrung - ich lass mich gerne belehren - keine Rolle. Denn sie wollen wahrscheinlich darauf hinaus, dass hier Notstandshandlungen, Widerstandshandlungen oder so was vorliegen ... da sehe ich nicht den Hauch eines Ansatzpunktes. Und deshalb sind Fragestellungen dieser Art - und da bin ich mir sicher, dass wir jedenfalls derzeit unterschiedliche Auffassungen haben, ohne Bedeutung. Und deshalb sind Fragestellungen dieser Art nicht zulässig.“
„Da weichen Sie aber inzwischen – ich meine, Sie müssen sich nicht an andere halten -, aber da sind sie wirklich allein, auf weiter Flur völlig allein mit Ihrer rechtlichen Auffassung. Es gibt keine Richter oder Richterinnen mehr, die sagen, bei Prozessen dieser Art werden Dinge wie der § 34 oder so etwas überhaupt nicht beachtet. In allen anderen Prozessen wird das geprüft. Das ist offensichtlich ausschließlich bei Ihnen noch der Fall, da sind Sie, glaub ich, wirklich der Zeit hinterher. Und zum zweiten möchte ich auch darauf hinweisen, das selbst die Staatsanwaltschaft schon eine andere Auffassung gemacht hat. In den Akten ist ganz eindeutig ein handschriftlicher Vermerk – und zwar genau zu der Frage der Pflichtbeiordnung -, dass diese Frage nur bei der Frage der Strafzumessung eine Rolle spielt, aber da wird nicht ausgesagt, dass sie gar keine Rolle spielt. Das ist jetzt nur Ihre Auffassung."
Oehm: „Das ist die Auffassung der Staatsanwaltes, aber sie wissen sicherlich auch, aber sie wissen sicherlich auch, dass die mit drei Richtern besetzte Beschwerdekammer des Landgerichts, die ja eine Instanz über uns sind, diesen Beschluss nicht beanstandet hat, d.h. sie haben den Beschluss mitgetragen.“
„Nein, dass kann man daraus nicht ableiten. ... Daraus kann man nicht ableiten, dass es von vorneherein klar ist, dass man selbst dadurch, dass man die Fragen dazu nicht mehr stellen darf, auch nicht eine andere Thematisierung geben kann.“
„Nein, ich werde Ihnen sicherlich keine Plattform für eine politische Kundgebung gegen die Gentechnik geben. Das ist nicht Gegenstand dieses Prozesses, damit überschreiten Sie die zulässigen Grenzen dieses Prozesses. Gibt es weitere Fragen – wenn Sie fragen noch zur Sache haben, Herr Bergstedt, bitte.“

Ich beantrage Pause, um Befangenheitsantrag wegen dieser Aussage zu stellen. Verfahren wird entsprechend unterbrochen nach kurzem Streit über StPO.

Oehm: „Haben Sie noch Fragen an den Zeugen?“
„Ja, das ist eigentlich eine gegenstandslose Frage. Sie haben mir meine Fragen verboten. Daher habe ich natürlich noch Fragen, dieses Verbot ist Gegenstand des Befangenheitsantrages, insbesondere Ihre Begründung. Ich habe selbstverständlich noch Fragen und dieses muss vorgreiflich sowieso geklärt werden, weil alle weiteren Zeugen, die jetzt kommen, wenn Sie sagen, über Gentechnik darf nicht geredet werden, dann bin ich hier im falschen Film.“
Oehm: „Nein nein, sie sind an der richtigen Stelle. Sie sind an der Stelle, wo über die Anklage gegen Sie wegen des Tatverdachtds der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs verhandelt wird.“
“Ja, aber Sie scheinen bestimmte Paragraphen des Strafgesetzbuches als nicht existent zu bewerten.“
Oehm: „Die Gentechnik ist nach derzeitiger Bewertung der Sach- und Rechtslage für die Entscheidung ohne Bedeutung.“
„Ja, weil sie § 34 nicht ...“
Oehm: „Das hat das Landgericht bestätigt und da hab ich ein ganz reines Gewissen.“ ...
Oehm: „Ich möchte diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen nicht auf dem Rücken der Zeugin austragen. Deshalb die Frage: Haben Sie noch Fragen außerhalb des Bereichs der Gentechnik an die Zeugin?“
Streit um Entlassung der Zeugin.
Oehm: „Ich frage Sie jetzt: Haben Sie noch Fragen außerhalb der Gentechnik an die Zeugin?“ „Dazu sage ich jetzt nichts mehr. Das geht nämlich nicht. Wir sind hier bei einem Gentechnikprozess.“ Richter diktiert Protokoll und fragt den Angeklagten Neuhaus, ob er noch Fragen außerhalb der Gentechnik hat. Dann entlässt er die Zeugin und beendet die Sitzung.

Tag 2 ... als es um Gentechnik gehen sollte, bricht der Richter ab
8.33 Uhr: Oehm erklärt, was neu vorliegt und mit dem Befangenheitsantrag begonnen wird
8.35 Uhr: Verlesung Befangenheitsantrag
8.44 Uhr: Stellungnahme Sta: Soll zurückgewiesen wiesen. Bestätigt die entscheidende Mitschriftspassage und bewertet: "War eine vorläufige, juristische Bewertung, die absolut im Rahmen des Zulässigen war".
8.47 Uhr: Stellungnahme Döhmer: Geht auf § 34 an und begründet, warum er nun der Auffassung ist, dass der § 34 geprüft werden muss.
8.56 Uhr: Weitere Stellungnahmen und Debatten über Zeitplan Pause bis 10.40 Uhr
9.41 Uhr: Oehm zu den Urteilen bei Gendreck
"natürlich muss man hier auch notstandsrechtliche Aspekte einbeziehen"
gab aber andere Mittel, z.B. "nach Gefahrenabwehr ... klassische Aufgabe der Polizei"
bleibt daher bei seiner Meinung: "nach vorläufiger Bewertung möchte ich daran feststellen, dass explizit gentechnische Fragestellung, z.B. Verbreitung von Pollen oder ..., hier mit der Entscheidung nichts zu tun habe"
"vom rechtlichen her interessanter Prozess"
9.45 Uhr: verliest dienstliche Erklärung "ich sehe mich nicht als befangen" zitiert aus Internetseite die Ankündigung "Gentechnik grundsätzlich zu hinterfragen"
9.49 Uhr: Stellungnahme Sta: bestätigt Erklärung des Richters
9.50 Uhr: Stellungnahme Döhmer - er widerspricht der Rechtsauffassung des Richters und verweist auf zusätzliche Paragraphen, die darauf hinweisen, dass die Frage z.B. der Rechtmäßigkeit des Bescheides geprüft werden muss. Kündigt an, dass sonst bei jeder untersagten Frage ein Gerichtsbeschluss erforderlich wird "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Gerichtsprotokollanten" "diese Fragen sind das entscheidende in diesem Verfahren"
9.56 Uhr: Bei Strafzumessung, "da gebe ich Ihnen in einem Teilaspekt recht", ist das schon wichtig, weil es auf den Schuldgehalt ankommt. "D.h. ich muss die Welt aus den Augen des Angeklagten sehen". Motive müssen geprüft werden. "Ich kann aus den Fernsehinterviews ableiten, das dieser Genversuch nicht mit dem gelten Recht in Einklang stehen und von ihm erhebliche Gefahren ausgehen" "sie seien deshalb dem Versuch entgegenzutreten" "ich kann sagen ... ich sind Motive verfolgt worden, die ich nicht als abseitig abtun kann ... jeder, der hier mit offenen Augen durch die Welt geht, sieht, dass hier die Auffassungen gespalten sind" kann nachvollziehen, "dass sich die Angeklagten 100%ig im Recht gefühlt haben" "ich habe keinen Anlass zu der Annahme, dass hier aus verachtenswerten Motiven gehandelt wurde"
10.01 Uhr: Nochmal Widerspruch Döhmer - Verweis auf Hamburger Urteil Hausabbruch - Diskussion
10.08 Uhr: Verlesung von zwei Anträgen des Angeklagten zu Mahnwache/KOK Schöller
10.32 Uhr: Langen kommt, eine Frau holt geht mit einem Getränk in den Zuschauerbereich
Oehm zu dieser Zuschauerin: „Tschuldigung, die Dame, die da grad sich was zu Essen geholt hat – hallo: Das hier ist ein Gerichtssaal und kein Restaurant. Ich bitte Sie, das Essen und Trinken einzustellen. Oder Sie müssen draußen essen und trinken.“ „Also darf das denn hier noch behalten oder soll ich es mit rausnehmen.“ „Sie können es behalten, aber ich möchte Sie bitten, nicht zu essen und nicht zu trinken, weil wir sind alle schon groß und erwachsen, und sie haben das ja schon das letzte Mal gesehen, wenn Sie dabei waren: Die Leute, die sich wie Kinder benehmen, die behandele ich auch wie Kinder. Und schicke sie zum Spielen auf die Straße.“ Protest unter ZuschauerInnen.
JB: „So behandeln Sie Kinder?“ Weiterer Protest. JB: „Das war schon eine ziemlich kinderfeindliche Bemerkung, finde ich.“ Kleine Pause.
Oehm: „So, jetzt warten wir, bis sich alle beruhigt haben und stillsitzen wie Erwachsene.“
JB in ruhiger Tonlage: „Jetzt hören Sie doch mal mit den ganzen kinderfeindlichen Sprüchen auf. Kinder – Kinder würden sich hier hinstellen und sagen: Die haben alle voll einen an der Waffel, wie die miteinander reden.“ Lachen im Saal.
Oehm belehrt Zeugen.
Langen zur Person: Gregor Langen, 44 Jahre, Biologe, wohnt in Gießen, Aussagegenehmigung liegt vor
„Ich war zur Zeit der Zerstörung nicht vor Ort, bin dann angerufen worden, bin am fraglichen Tag dann auch noch da hingefahren. Da waren noch Polizeibeamte vor Ort, aber halt sonst niemand mehr. Wir haben die Schäden dann besichtigt und festgestellt. Dann wurde halt beratschlag, was als nächste Maßnahme zu tun wäre. Prof. Kogel war auch da. Er ist ja der verantwortliche Projektleiter. Ich war in meiner Funktion als Beauftragter für die Biologische Sicherheit deshalb auch vor Ort."
Oehm fragt Funktion noch mal nach.
L: „Das ist der Beauftragter für die Biologische Sicherheit. Das ist bei allen gentechnologischen Experimenten: Sowohl was Anlagen als auch was Freisetzungsexperimente angeht, gibt es halt immer einen verantwortlichen Projektleiter, der für die Durchführung verantwortlich ist – Prof. Dr. Kogel – und dann gibt’s noch den Beauftragten für die Biologische Sicherheit, das ist eine mehr oder weniger unabhängige Kontrollinstanz, d.h. bei Rückfragen zur Durchführung, die die Sicherheit gentechnologischer Experimente betreffen, stehe ich sozusagen beratend zur Verfügung und es gibt dann noch weiter natürlich noch von der Uni den Beauftragter für die Biologische Sicherheit für die Gesamtuni dann noch zuständig. Und als Überwachungsbehörde war auch noch das Regierungspräsidium Gießen daran beteiligt. Also mehrstufig.“
Oehm: „Was sind denn da für Schäden entstanden?“
„Zum einen natürlich an dem Zaun, es war ja ein gesichertes Gelände. Dann an dem Vogelschutzzaun und Latten, die halt als Auflage von der Behörde errichtet worden waren. Plus natürlich die Schäden am Versuch selber, d.h. es waren ja mehrere Parzellen mit transgenen und nicht transgenen Pflanzen angelegt und diese Parzellen wurden unterschiedlich stark zerstört. Insgesamt ca. 20 Prozent." Oehm: „Der Fläche?“ „Der Fläche – und zwar auf der eigentlichen Versuchsfläche, Randbereich oder so war ausgenommen, das war ja konventionelle Gerste. ... Ein Großteil der Pflanzen, es waren ja herausgerissene Pflanzen, zertrampelte Pflanzen, umgeknickte Pflanzen. Das waren diese 20 Prozent, von den umgeknickten Pflanzen habe ich noch welche aufgerichtet, die sind aber trotzdem für den Versuch nicht mehr verwendbar gewesen."
O: „Was kostet denn sowas?“
„Laut Aussage von Prof. Kogel 55.000 Euro und als Wissenschaftler ist das für mich auch eine sehr realistische Zahl.“
Oehm: „Wie setzt sich das zusammen?“
„Zum einen war der Versuch ja nur zum Teil noch auswertbar. Es wurden deshalb Parallelexperimente, die aber nicht vergleichbare Ergebnisse liefern können, ins Gewächshaus verlagert. Das ist dann in Abstimmung mit dem BMBF, dem Geldgeber, halt geschehen. Wir haben halt geschildert, dass in dem beantragten Umfang die Arbeiten nicht in diesem Jahr durchgeführt werden konnten. Dafür wurde neues Saatgutmaterial benötigt. Das musste erst erstellt werden und zusätzliche Experimente wie gesagt im Gewächshaus und im Labor dadurch notwendig.“
Oehm: „Konnte der Gesamtversuch dann noch durchgeführt werden durch diese Ausweichmaßnahmen?“
„Teile des Versuches konnten nicht durchgeführt werden. Die verschiedenen Versuchsziele waren in dem Antrag auch formuliert, was wir halt erforschen wollten auf diesem Feld. Zum einen ging es um die Wurzeln und Bodenlebewesen, die Mykorrhizierung dieser Pflanzen, ob die verändert ist. Diese Untersuchungen konnten gemacht werden. Es sollten aber auch mit den Blättern Experimente erfolgen, epidemiologische Studien, d.h. wir wollten untersuchen, ob diese Pflanzen auch eine veränderte Resistenz gegen Blattkrankheiten haben. Und dafür braucht man deutlich mehr Vergleichspflanzen, d.h. wenn ein Teil zerstört ist, konnten wir diese Untersuchungen nicht durchführfen. Und es sollten Ertragsstudien gemacht werden, ob diese transgenen Pflanzen einen höheren oder niedrigeren, sich veränderten Ertrag gegenüber den Kontrollpflanzen haben. Dafür braucht man natürlich auch entsprechend viele Pflanzen, d.h. diese Ertragsstudien und diese epidemiologischen Studien, diese zwei Punkte, diese zwei Ziele konnten nicht bearbeitet, konnten nicht ausgewertet werden.“
Oehm: „Welches war denn das Hauptziel?“
„Das Hauptziel war die Untersuchung der Bodenorganismen, sprich die Mykorrhizierung.“
Oehm: „Wir hatten das letzte Mal gehört: 352000 Euro Fördermittel für den Versuch. Das war das Gesamtvolumen. Und der eingetretene Schaden waren 10 Prozent davon gewertet worden, so hat es uns die Frau Kraus gesagt, entsprechend 35000 Euro. Wenn ich das jetzt übertrage auf das, was Sie ausgesagt haben, dann würden diese epidemiologischen Studien und die Ertragsstudien wohl einen Gesamtanteil von 10 Prozent im Ranking der Ziele ausmachen und die Veränderung der Bodenlebewesen 90 Prozent – oder wie soll ich das verstehen?“
„Also das eine sind die wissenschaftlichen Fragestellungen, da würde ich sagen, 10, 20 Prozent, also die Ertragsstudien und diese Studien an den Blättern waren nicht Hauptziel der Forschung. Aber es geht ja um Schäden, spirch um die zusätzlichen Analysen und Arbeitszeiten, die entstanden sind.“
Oehm: „Kann man das irgendwie quantifizieren?“
Langen: „Man kann die Rechnungen natürlich raussuchen, was an zusätzlichen Arbeiten notwendig geworden ist. Aber wie gesagt, ich selber bin ja nicht mit der Durchführung der Versuche betraut.“
Oehm: „Aber Sie waren befasst damit, jedenfalls in Ihrer Eigenschaft als Beauftragter für die Biologische Sicherheit. Können Sie eine Untergrenze angeben für den materiellen Schaden oder eine Spanne von bis?“
„Die 55000 Euro sind praktisch schon die Untergrenze. Es sind ja noch weitere Schäden der Universität entstanden, z.B. einen natürlich an dem Zaun und zum anderen durch diese Überwachung, die halt notwendig wurde. Das waren dann nochmal ca. 20000 Euro, die gar nicht in diesen 55000 Euro drin sind. Also der Schaden für die Universität ist noch mal höher als der Schaden für den Versuch selber.“

Debatte darüber, ob der Sicherheitsdienst wegen der Zerstörung anfiel. Sicherheitsdienst war schon vorher beauftragt, wäre auch ohne die stattgefundene Zerstörung geschehen.

Oehm: „55000 Euro Gesamtschaden, sagten Sie. 20000 Euro für die Pflanzen und 35000 Euro für?“
„... für die zusätzlichen Arbeiten im Labor an.“ Es sollte in drei Vegetationsperioden im Freiland ausgesät werden.
O: „Was macht diese Pflanzen so teuer?“
„... Diese Pflanzen sind im Gewächshaus vermehrt worden, in Töpfen, da muss gewässert werden. ... Dann müssen die Pflanzen einzeln getütet werden, damit sie sich nicht vermischen werden im Gewächst. Die müssen dann von Hand geerntet werden und gedroschen werden. ... dann molekulargenetisch getestet werden.“
Oehm: „Muss so ein Projekt genehmigt werden?“ „Ja natürlich“ „Hatten Sie einen Genehmigungsbescheid?“ „Ja, einen Genehmigungsbescheid. Und das Ganze war ja ein Projekt, finanziert vom Bundesministerium, dem BMBF, zur Forschung. Dort wurde ein Antrag gestellt, der wurde von unabhängigen Gutachtern dann positiv beschieden. Daraufhin hat die Universität und das Institut diese Mittelzusage bekommen. Daraufhin konnten wir dann dieses Freisetzungsexperiment genau planen. Und dafür braucht man natürlich noch mal eine andere Genehmigung, die kommt vom BVL, Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft“ (wird korrigiert) „Entschuldigung, Lebensmittelsicherheit. Dort wurde ein entsprechender Antrag gestellt und der wurde auch mit Bescheid vom 3.4. als positiv beschieden. Vor dem 3.4. konnten wir halt auch noch nicht exakte Planungen machen. Und nach dem 3.4., da das ganze ein für drei Jahre bewilligtes Projekt war, sollten drei Jahre Feldstudien gemacht werden, in drei Vegetationsperioden, und deshalb wurde halt, weil es schon sehr spät im April war, am 25.4. nach Absprache mit dem Regierungspräsidium Gießen, das vorab als Kontrollbehörde darüber informiert werden musste, wurde halt die Aussaat durchgeführt. Vorab gab es noch Besprechungen im Regierungspräsidium, wo über die Auflagen, die Sicherheitsauflagen, die im Bescheid vermerkt sind, im Detail abgesprochen wurde, wie diese umzusetzen sind. Und jemand vom Regierungspräsidium war bei der Aussaat auch vor Ort.“
Oehm: „War gegen einen der Bescheide, insbesondere den letzten, irgend ein Rechtsmittel eingelegt worden? Gab es Widersprüche oder ähnliches?“ „Im Bescheid sind hinten glaube ich, dort sind mehrere benannt, die aber von der Behörde negativ beschieden wurden, wodurch dann dieser Bescheid uns zugeschickt worden ist, dass wir jetzt mit der Planung und Durchführung beginnen können.“
Oehm: „Wurde das Projekt mal gerichtlich untersagt?“ „Nein“
Oehm: „Wie weit waren denn die Pflänzchen bis zum 2.6.2006 gediehen?“
„Das waren ja nur ein paar Wochen, d.h. sie haben noch lange nicht geblüht. Ich hab auch ein paar Fotos mitgebracht von der Aussaat und auch von der Zerstörung. Also ungefähr 20 cm hoch.“

Fotos werden angeguckt.

Oehm: „Wann hätte die denn angefangen zu blühen?“
„Also die Aussaat ist ja relativ spät schon erfolgt, aber die Gerste holt das praktisch noch mal ein. Also normalerweise wäre die Ernste halt, also abgereift ist eine Gerstenpflanze Ende Juni, Anfang Juli. Das ist normal die Erntezeit.“
Oehm: „Und die Blüte?“
„Auf jeden Fall noch lange nicht zu dem Zeitpunkt, wo halt diese Teilzerstörung stattgefunden hatte.“
Oehm: „Das ist ein dehnbarer Begriff.“
„Äh – also Sie meinen diese Zeit selber, bis die dann anfangen zu blühen. Also ich bin kein Landwirt. Aber ähhh, also ich denke, die hätten Ende Mai/Anfang Juni geblüht. Das ist ein bisschen schwierig, weil das für die Gerste nicht der typische Aussaatzeitpunkt war. Das waren wir ja schon relativ in der Vegetationsperiode.“
Oehm: „Und sie meinten: Blütezeit Ende Mai oder Anfang Juni. Jetzt sind wir aber am 2. Juni.“
„Ja, wie gesagt, dadurch dass wir spät ausgesät haben, ...“
Oehm: „Wenn Sie es nicht wissen, dann ...“
„Ja, ich sach ja, kann ich so schlecht abschätzen.“
Oehm: „Dann will ich sie auch auf nichts festlegen. Zu der Zeit haben sie jedenfalls noch nicht geblüht?“
„Nein, auf keinen Fall. Das hätte also noch drei, vier Wochen gedauert.“
Oehm: „Sie sagten, Blütezeit ca. drei bis vier Wochen später. Aber während der Blütezeit wären sie ja noch nicht geerntet worden.“ „Nein.“ „Wann den der Rest, der noch stand, tatsächlich abgeerntet worden?“
„Es ist ja keine Ernte erfolgt. Es sollten ja wie schon gesagt, Ertragsstudien gemacht werden, ob mehr Körner, größere Körner. Oder weniger Körner halt gebildet worden sind. Dieser Teil wurde nicht verfolgt, weil zu viel zerstört worden war. Und es wurden noch mal Wurzelproben entnommen, also Probenmaterial wurde geerntet, also Pflanzenmaterial vom Versuchsfeld entnommen. Das war am 5.7. und danach durch Fräsen das Material eingearbeitet, weil es zu diesem Zeitpunkt noch keine reifen Körner, vermehrungsfähige Körner gegeben hat.“
Oehm: „Damit war dieser Feldversuch für dieses Jahr dann beendet?“ „Ja“
Oehm: „Es sollen wissenschaftliche Arbeiten ... zugeordnet worden sein, zwei Masterarbeiten wären wohl beeinträchtigt gewesen.“
„Ja, wir hatten halt Studenten in dieser Richtung, die dort gerne ihre Arbeiten gemacht hätten. Die waren auch vor Ort schon bei diesem Versuch mit beteiligt. Wir haben dann diese Masterarbeiten als Arbeitsplatz nicht vergeben, weil dann das wissenschaftliche Risiko für diese Studenten zu hoch gewesen wäre, dass sie halt nicht die entsprechenden Arbeiten in dem Umfange hätten zuende führen können. D.h. diese geplanten Arbeiten sind gar nicht durchgeführt worden.“
Oehm: „Waren denn schon Masterarbeiten begonnen worden?“
„Wie gesagt, die Studenten waren schon – die waren noch nicht angemeldet worden bei der Universität als Thema, aber die Studenten hatten schon auf dem Versuchsfeld gearbeitet, ja.“
Oehm: „Brachte das denn Verzögerungen im Studienabschluss mit sich?“
„Das könnten Ihnen die Studenten nur selber sagen. Ich vermute, eher nicht, da wir ja quasi rechtzeitig die Notbremse gezogen haben.“
Oehm: „Ich frage das, weil die Frau Kraus gesagt hatte, zwei Masterarbeiten seien verzögert worden.“
„Wie gesagt, da kann ich selber nur vermuten.“

10.59 Uhr: Unterbrechung der Vernehmung wegen Befangenheitssache - Befangenheitsantrag wird zurückgewiesen. Verliest den Beschluss, am Ende wird als Unterzeichner der Richter Wendel genannt. ZuschauerInnen lachen, dass ausgerechnet der bereits als mehrfacher und verfassungswidrig urteilender Richter gegen politische Aktivisten hier tätig wurde.
Oehm: „Wenn noch einmal in so einer Weise despektierlich über einen Kollegen des Amtsgericht lachen, schicke ich Sie für den Rest des Tages aus dem Saal.“
Zuschauerin fragt etwas nach. Oehm: „Letzte Warnung. Ein Wort – und Sie sind draußen.“ Nichts weiteres passiert.

(Hinweis: Damit sind Behauptungen, z.B. in der Presse, die Eskalation mit Rauswürfen sei in dieser Phase gewesen, widerlegt.)

Oehm: „So, die Verfahrensbeteiligten erhalten Ausfertigungen hiervon.“ (wird verteilt, dann Zeuge wieder reingerufen)

Oehm: „D.h. also neben einem rein sachlichen Schaden ist dann ein wissenschaftlicher Schaden eingetreten, der im wesentlichen – ich versuche das zu bewerten – immateriell sein dürfte. Oder können Sie das irgendwie in Euro quantifizieren?“
„Ich kann das nicht.“
Oehm: „Ja. Noch eine Frage: Wo hatten Sie diese Versuchspflanzen her? Ich frage deswegen, weil die Zeugin Kraus vom Rechtsdezernat gesagt hat, es hätte ein Austauschprojekt gegeben mit der Washington State University gegeben und die hätten Ihnen die Pflanzen quasi umsonst gegeben.“
„Das Saatgut ist nach Amerika geschickt worden, die Universität ist ja kein kommerzielles Unternehmen. Dort sind diese Pflanzen erzeugt worden. Dort sind auch schon entsprechende Studien gelaufen. Aber noch nicht, was diese Bodenpilze und die Mykorrhizierung betrifft. D.h. diese Biosicherheitsaspekte wurden in Amerika bislang nicht untersucht.“
Oehm: „Saatgut aus Amerika geschickt worden, bezahlt haben sie nichts dafür ... durfte die Uni damit verfahren mit diesem Saatgut?“ „Ja, es war eine Kooperation. Es war der entsprechende Wissenschaftler an der Washington State University kannte den Antrag und wusste, welche Arbeiten hier mit diesem Saatgut durchgeführt würden.“
Oehm: „D.h., es wurde der Universität übereignet und zur Verfügung gestellt.“ Langen bestätigt.

Fragerecht geht an Staatsanwältin Sehlbach-Schellenberg.
Sta: Weitere Positionen neben dem BBS?
„Ich bin als akademischer Rat am Institut für Phytopathologie in der Abteilung von Prof. Kogel. Dort betreue ich Praktika, führe die Praktika durch, halte Vorlesungen, habe meine eigene Arbeitsgruppe im Labor, hab also eigene Forschungsprojekte, an denen ich halt arbeite.“
S-S: „Sie waren also schon recht intensiv in die beabsichtigen Abläufe dieser Untersuchungsreihen eingebunden. Kann man das so sagen?
„Was die Planung und die Sicherheitsaspekte angeht, ja. Aber an der eigentlichen Versuchsdurchführung, sprich die Analysen, die nachher im Labor gelaufen sind, z.B. nicht. Also was die wissenschaftliche Arbeit angeht, nicht, aber an der Planung und Durchführung schon.“
S-S: „Sind Sie der Auffassung, dass bis zum 2.6.06 das Feld ausreichend geschützt war?“
„Was heißt ausreichend, also mehr schützen kann man fast nicht, außer man stellt da 50 Leute hin. Da ist die Frage, wer soll das bezahlen, das kann sich eine Universität nicht leisten. Ich denke, von unserer Seite ist das Mögliche getan worden, das Feld zu schützen.“

Weitere Fragen zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen. Langen bericht: Einmal auf einem Gelände Uni, in direkter Nachbarschaft Gebäude der Uni, eingezäunt, weiterer Zaun für Wildschutz und Vogelschutz. Dann gab es die Ankündigung, dass das Feld zerstört werden sollte. Daraufhin wurde das Feld mit dem Sicherheitsdienst gesichert und vor Pfingsten eine Absprache mit der Polizei getroffen. Da war ich aber nicht dabei und weiß auch nicht, wann das stattfand.
Dann noch mal Debatte über Schäden an Pflanzen.

Sta: „Zu dem Aspekt der 35000 Euro ... 35000 Euro beinhalten unter anderem den Aspekt weiteren zusätzlichen Personals. Hab ich mir das jetzt so naiv einfach vorzustellen, das für diesen Teilaspekt der Verfahrensfrage 3, 4 neue Leute eingestellt wurden, die nur diesen Blickwinkel verfolgt haben? Sind die dann hinterher entlassen worden?“
„Zusätzliche Arbeit heißt einfach: Es wurden weitere Experimente durchgeführt im Gewächshaus, die ursprünglich nicht geplant gewesen sind.“
Sta: „Also nicht zusätzliches Personal insofern, sondern das Personal wurde eben verstärkt mit zusätzlicher Arbeit eingesetzt.“
„Man konnte dafür andere Sachen natürlich nicht verfolgen.“ „Für die dann zusätzliches Personal eingestellt wurde?“ „Nicht“.

Debatte um Aussaatzeitpunkt und Aufbau des Versuchsfeldes.
Wieviele Pflänzchen gab es und wieviel zerstört?
80x100cm-Parzellen: 2 transgene Sorten und 2 Kontrollsorten. 300-320 Pflanzen pro 0,8qm.


Döhmer: Was sind ihre konkreten sicherheitstechnischen Arbeiten gewesen?
Im Vorfeld wurde abgeklärt, wie die Auflagen umzusetzen sind.
Doehmer will es konkreter wissen und fragt als Beispiel nach dem Vogelschutzzaun: „Könnte ich mir jetzt vorstellen, dass Sie etwas mit diesem Zaun zu tun haben?“
„Ja, ich war vor Ort, als dieser Zaun ... aufgestellt wurde.“
D: „Sie sind für die Errichtung des Zaunes, die Planung des Zaunes verantwortlich oder haben zumindest organisiert.“
„Nein ich habe sicherzustellen, dass der Zaun tatsächlich aufgestellt wird, ich habe nicht die Durchführung der Arbeiten vorzunehmen.“
D: „Ja, das ist ja klar. Sie sagen: Bitteschön, der der Zaun zum Beispiel oder auch das Netz, dass da gespannt wird, muss eine bestimmte Dichte haben muss, damit keine Vögel durchkönnen.“
„Das waren aber Abstimmungen vom Regierungspräsidium, halt Auflagen. Also die haben ja auch diesen Bescheid und sind für die Durchführung oder die Überwachung der Durchführung zuständig noch mal als externe Kontrollbehörde und ein Mitarbeiter vom Regierungspräsidium war vor Ort und hat diese Maßnahmen gutgeheißen bzw. ...“
D: „Also die Vorstellung, dass jetzt z.B. die Dichte des Netzes, dass Sie damit Ihnen etwas zu tun haben, die ist richtig. Als Biosicherheitsbeauftragter.“
„Ja, auch.“
D: „Weil, Sie haben ja gesagt, wir müssen sicherstellen das da keine Vögel rein können, um z.B. die Pflanzen zu beschädigen, das aufzupicken, was da herunterfällt oder was auch immer.“
„Nein, Idee dabei ist natürlich, Auflage war, dass nach der Aussaat das Vogelnetz errichtet wird, weil dann natürlich Körner im Boden sind und Vögel kommen und picken diese Körner auf und könnten die wegtragen und dann wieder ausspucken oder was auch immer, aber das wäre ja vorstellbar. Und zum anderen sollte dieses Vogelnetz da sein, wenn die Ähren abreifen. Aber soweit ist es ja gar nicht gekommen.“
D: „Wenn ich das richtig sehe, ist das Vogelnetz ein Kontaminationsschutz.“
“Ein Ausbreitungsschutz.“
D: „Das nächste ist jetzt für mich die Frage zu dem Bereich der Biosicherheit gehört zum Beispiel auch die Frage, inwieweit denn dieses Netz durchlässig war für Insekten.“
Oehm: „Diese Frage gehört nicht mehr zum Gegenstand der Anklage und in Bereiche hinein, die mit der Frage, ob hier Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vorliegen, nichts ... (unverständlich). Ob da Insekten durch das Netz fliegen können oder nicht, ist für die Fragestellung, die sich hier im strafprozessoralen Rahmen ergibt, ohne Bedeutung.“
D: „Wir haben doch gerade erörtert, dass er Sicherheitsbeauftragter ist ...“
Oehm: „Es geht nicht darum, wie sicher das Netz war – nein!“
D: „Es spielt selbstverständlich eine Rolle, welche Gefahren von diesem Feld ausgingen.“
Oehm: „Nein“
D: „Dann müssen Sie die Frage bitte aufnehmen und als unzulässig zurückweisen.“
Oehm: „Bevor ich das mache, würde ich von Ihnen gerne wissen, ob Sie an den Zeugen noch Fragen außerhalb des gentechnischen ...“
D: „Weitere Fragen hab ich selbstverständlich.“
Oehm: „Fragen, die sich außerhalb des gentechnischen Bereiches ...“
D: „Ja, praktisch die Fragen in dem gleichen Bereich, wie Sie sie gestellt haben und wie die Staatsanwaltschaft sie gestellt hat.“
Oehm: „Wären Sie denn bereit, die Fragen zu benennen?“
D: „Ja, also als erstes hab ich die Frage, ...“
Oehm: „Ich meine nicht, was Sie noch fragen wollen, was mit Gentechnik zu tun hat, sondern was Sie noch fragen wollen, was nicht mit Gentechnik zu tun hat.“
Zuschauerin: „Was soll das sein, was nichts mit Gentechnik zu tun hat?“
D: „Das hätte ich auch gerne ...“
Oehm: „Der nächste, der redet da hinten und despektierlich den Kopf schüttelt, wird wegen Missachtung des Gerichtes unverzüglich aus dem Saal entfernt.“
Jb: „Sie können unmöglich Kopfschütteln verbieten. Das geht nicht.“
Oehm: „Die letzte Warnung.“
D: „Kopfschütteln ist ...“
Oehm: „Meine Herrschaften, die Dame in den dunklen Haaren und dem grauen Oberteil verlässt bitte den Saal. Ja, die da ...“ Unruhe im Saal, Stuhlgeschiebe. Oehm: „... und Hausverbot für den Rest des Tages“. Weiter Unruhe.
Oehm (laut): „Wer von Ihnen möchte noch auf die Straße zum Spielen gehen oder können wir uns verhalten wie erwachsene Menschen“
Jb: „Jetzt hören Sie mit Ihren ganzen kinderfeindlichen Scheiß endlich auf.“
Oehm: „Herr Bergstedt, bleiben wir doch auf der sachlichen Ebene.
Jb: „Nein, Sie sind nicht mehr sachlich.“
Angeklagter pn: „Sie sind auch nicht sachlich.“
D: „Wollen wir erst mal eine kurze Pause machen, vielleicht fünf Minuten.“
Oehm: „Nein, ich würde gerne von Ihnen wissen, Herr Döhmer, welche Fragen jenseits der Gentechnik ...“
D: „Erstens rüge ich jetzt den Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie haben eine nicht durch das Gerichtsverfassungsgesetz gedeckte Maßnahme ergriffe, indem Sie einen Zuschauer, der den Kopf schüttelt, des Saales verwiesen haben – und das ist gewaltsam geschehen, ich war selbst dabei. Und ich rüge jetzt, dass die Öffentlichkeit hier in der Hauptverhandlung nicht mehr gewährleistet ist. Ich bitte, diese Rüge zu Protokoll zu nehmen und auch Ihre Maßnahmen zu begründen. Denn Kopfschütteln, ja, stellt keine Missachtung des Gerichts dar, sondern nur eine Missbilligung dessen, was das Gericht gerade getan hat. Und selbstverständlich dürfen Zuschauer auch insoweit durch Kopfschütteln das zum Ausdruck bringen. Weil hier war nicht einmal das vom Gericht vormals gerügte despektierliche Lachen dabei. Das geht jetzt zu weit.“
Oehm: „Herr Döhmer, Sie können keine Augen haben hinten“.
D: „Ja, sie müssen das jetzt erst mal ins ...“
Oehm: „Nein nein, Sie sind nicht befugt, die Interessen der betreffenden Dame zu vertreten.“
D: „Nein, ich vertrete nur die Interessen des Angeklagten, und vertrete natürlich die Auffassung, dass hier die Hauptverhandlung öffentlich zu sein hat. Und die Hauptverhandlung darf nicht durch Ausschluss, die Öffentlichkeit darf nicht durch unberechtigten Ausschluss von Zuschauern beschränkt werden. Und das liegt jetzt hier vor.“
Oehm: „Das Gerichtsverfassungsgesetz gibt mir gemäß § 177 die Möglichkeit, Personen, die Anordnungen nicht Folge leisten, aus dem Sitzungszimmer zu entfernen.“
D: „Aber Sie haben eine unzulässige Anordnung getroffen, die darin besteht, dass ein Zuschauer nicht mit dem Kopf schütteln darf und von daher ist das Ganze ganz sicher nicht durch das Gerichtsverfassungsgesetz gedeckt. Also ich schlage vor, dass Sie diese Anordnung rückgängig machen, Wir können auch kurz Pause machen, aber wichtig ist für mich nur die Rüge, ja? Ich möchte das gerne rügen.“
Oehm: „Das hatte ich schon, Sie haben es gerügt.“
D: „... und diese müsste festgehalten werden und Sie müssten meines Erachtens auch Ihre Entscheidung begründen, damit das mit der Rüge auch festgehalten wird, sonst müssten wir hier ja alles aufschreiben. Also: Kopfschütteln, Herr Dr. Oehm, ist kein Grund einen Zuschauer ...“
Oehm: „Nach entsprechender Belehrung durch das Gericht hat die Dame demonstrativ despektierlich den Kopf geschüttelt, das muss ich nicht hinnehmen. Ich hätte auch Ordnungshaft verhängen können. ... Wenn das so weitergeht, werde ich auch nicht mehr bei Saalverweisen es belassen, sondern den Menschen wird es auch am Ende Ordnungshaft geben.“
D: „Ich bin der Auffassung, dass das jetzt der Art und Weise, wie wir verhandelt haben, überhaupt nicht gerecht wird. Und zielt meines Erachtens schlicht über das Ziel hinaus und fördert auch nicht die Autorität des Gerichts, die hier überhaupt nicht in Zweifel gezogen wurde.“
Oehm: „Herr Döhmer, dass es von Ihnen und Herrn Bergstedt und Herrn Neuhaus nicht in Zweifel gezogen wurde und ich mich mit juristischen Verfahrensbeteiligten - die Öffentlichkeit ist keine Verfahrensbeteiligte – also mit allen Verfahrensbeteiligten in einer absolut sachlichen und aus meiner Sicht angenehmen Atmosphäre verhandelt werden konnte, steht außer Frage. Das Kompliment der Fairness des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, das der Herr Bergstedt geäußert hatte und auch in seinem Befangenheitsantrag sich widerspiegelt, kann ich genauso gut wiedergeben. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass hier auf irgendeine Art und Weise versucht würde, das Gericht anzugreifen oder sonst was zu machen.“

***KOMMENTAR***
Diese Sätze fallen lange Zeit nach dem Vorkommnis, das Richter Oehm am nächsten Verhandlungstag als Grund für den Ausschluss des Angeklagten benutzen wird!!!

D: „Ja, aber jetzt ... Sie haben unberechtigt Teile der Öffentlichkeit ausgeschlossen. Wir haben das jetzt gerügt, es ist im Protokoll, mehr können wir nicht tun.“
Oehm: „Genau. Aber Herr Döhmer, bitte geben Sie mir eins zu: Wenn Menschen, die sich, weil sie keine Erziehung genossen haben ...“ Massiver Protest aus dem Publikum. Personen verlassen den Raum unter Protest. Oehm: „Danke, dass Sie freiwillig den Saal verlassen.“ Zuschauerin: „Wer ist denn jetzt hier despektierlich?“ Zuschauerin: „Also ich möchte mal was sagen.“ Oehm: „Nein, Sie sagen jetzt nichts.“ Zuschauerin: „Im Namen des Volkes“. Oehm: „Okay, die Dame geht bitte raus!“ Mehrere weitere gehen unter Protest. Stühlerücken, eine Person protestiert, dass sie von Justizwachtmeistern ausgezogen wird. Keine Reaktion vom Richter in der ganzen Phase des Tumults. Gespräch, wer alles noch raussoll, zwischen Wachtmeister und Richter. Nur Frauen fliegen raus. Irgendwann ruhig.
Oehm: „Es geht folgender Beschluss:“ (diktiert Beschluss zu Rauswürfen)

Döhmer beantragt Unterbrechung von 10 min: „Das Gericht nach Auffassung der Verteidigung zu einer Eskalation beigetragen, die völlig unverständlich ist, ausgelöst durch eine Zuhörerin, die aufgrund eines Dialogs zwischen dem Gericht und der Verteidigung den Kopf schüttelte. Diese Zuschauerin wurde daraufhin ausgeschlossen. Es kam daraufhin zu einer Auseinandersetzung über den unberechtigten Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein weiterer Teil der Öffentlichkeit empörte sich über das Verhalten des Gerichts – zu Recht. Und darauf beruht jetzt dieser falsche Beschluss. Ich möchte jetzt gern eine Richtigstellung zu Protokoll geben.“
Oehm zum Protokollanten: „Haben Sie das mitgeschrieben, was der Herr Döhmer gesagt hat?“ Protokollant schüttelt den Kopf. Oehm zu Döhmer: „Bitte sagen Sie es noch mal, was Sie eben gesagt haben.“
D: „Ja, ich würds jetzt schriftlich gerne niederlegen, weil das einfach seine Ordnung hat und dass wir in Ruhe und Gelassenheit weitermachen können. Ich kann nur an das Gericht appellieren, wie gesagt, das zu überprüfen und anhand der Kommentierungen mal nachzuschauen, wie so etwas zu gehen hat. Also, es ist in der Tat so, das sucht seinesgleichen, was gerade hier passiert ist.“
Pause.
Danach D: „Ich möchte das zu den Akten reichen zur Vervollständigung des Protokolls mit dem Hinweis, dass ich auch schon an strafrechtlichen Hauptverhandlungen in Peking teilgenommen habe – einem Rechtssystem, was sich grundlegend von dem deutschen unterscheidet. Selbst dort war es so, dass der Vorsitzende ein sehr strenger Vorsitzender war, der aber keinesfalls sich gehindert sah, zustimmende, ablehnende Zuschauerreaktionen zu verbieten oder etwa deshalb anwesende Zuschauer aus dem Gerichtssaal zu verweisen. Hier haben wir einen Fall, wo ein Zuschauer scheinbar den Kopf geschüttelt hat und seinen Unmut über das Verhalten des Gerichts auf diese Weise zum Ausdruck gebracht hat, und das soll in der Bundesrepublik Deutschland unter der Geltung des Grundgesetzes dazu führen, dass eine Person aus einem Gerichtsaal von der Teilnahme an einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgeschlossen wird. Die Verteidigung ist empört über diese Maßnahme.“ Verliest dann Erklärung zu Protokoll und gibt Text ab.
Oehm bittet Sta um Erklärung. Sta: „Ich möchte eigentlich nur die kurze Erklärung abgeben, dass das Gericht die sitzungspolizeiliche Gewalt auszuüben hat und dass das Gericht nach meiner persönlichen Auffassung schon von Anbeginn an schon einen sehr großen Langmut bewiesen hat, was auch häufige Reaktionen der Öffentlichkeit hier zum Gegenstand hatte und es vielfältige Situation gegeben hätte, in denen das Gericht schon viel früher eine Ungebühr mit entsprechender Konsequenz hätte feststellen können und auch aussprechen können. In diesem Falle, der jetzt hier dem ganzen Geschehen zugrunde liegt, bin ich der Auffassung, dass das Gericht hier völlig richtig erklärt hat im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Ich kann mich des persönlichen Eindrucks nicht verwehren, dass eine solche Situation, die hier entstanden ist, nicht rein zufällig entstanden ist.“ Protest von Angeklagten und Publikum. Sta: „Das ist eigentlich alles, was ich dazu sagen will“.
Oehm bitten Angeklagten Jb um Stellungnahme. Jb: „Ich würde ja gern von der Staatsanwältin irgendeinen Hauch eines Ansatzpunktes (Zitat des Richters in einem anderen Fall) benannt haben, wie Sie zu dieser Unterstellung kommt, dass das hier eine Inszenierung gewesen sein könnte. Das ist ja ziemlich unverschämt.“
Sta: „Ich kann mich des Eindruckes verwehren.“ Jb: „Und woher kommt der?“ „Das ist meine subjektive Auffassung.“ „Auch subjektive Auffassungen haben einen Grund.“ „Das ist ein Gesamtgeschehen und ich möchte mich an dieser Stelle, Herr Bergstedt, nicht mit Ihnen in eine Diskussion begeben.“ Jb: „Aber einfach mal das so daher erzählen.“ Sta: „Ich erzähle nicht einfach so etwas daher.“ Oehm: „Herr Bergstedt, möchten Sie eine Erklärung abgeben zu dem, was Ihr Verteidiger hier eben vorgetragen hat?“ „Nein“.
Oehm: „Herr Neuhaus?“ pn: „Ja, ich will eine Erklärung abgeben“ Diskussion um Erklärung zu Döhmer Erklärung. Dazu sagt pn nichts, gibt aber dann eine eigene Erklärung ab (liest vor und reicht den Ausdruck zum Gericht).
Oehm: „Erklärungen dazu?“ jb: „Dem schließe ich mich an“. Sonst keine Erklärungen.
Oehm: „So es ist jetzt 12. Mich würde jetzt interessieren, Herr Döhmer.“ Gibt zu Protokoll: „Das Gericht fragt den Verteidiger, welche konkreten Fragen, die den Gegenstand der Hauptverhandlung betreffen und nichts mit Gentechnik zu tun haben ... Gentechnik als solcher ... er noch an den Zeugen zu richten gedenkt.“
D: „Das Gericht hat nicht das Recht, Fragen an den Verteidiger zu stellen, sondern der Verteidiger hat das Recht, Fragen an Zeugen zu stellen. Das ist meine Erklärung dazu.“ Wird ins Protokoll eingeben. D: „Und jetzt möchte ich gerne die Frage stellen, welche Maßnahmen getroffen worden sind, gegen den ...“. Oehm: „Nein, ich unterbreche jetzt die Hauptverhandlung und wir machen einen neuen Termin. Die Zeit für heute ist erreicht.“ D: „Also heute kann ich keine Fragen mehr stellen dann aus zeitlichen Gründen, nicht etwa, weil sie etwas unzulässig wären oder sie schon als unzulässig zurückgewiesen wurden.“
Oehm: „Ich werde mir meine Gedanken machen.“ D: „Weil dann müssten wir ja die Formalien erst mal einhalten.“ Oehm: „Ich habe zur Kenntnis genommen, dass meine konkrete Frage, welche aus meiner Sicht erlaubten Fragen Sie stellen wollen, Sie nicht ...“ D: „Ja, jetzt habe ich mich bewusst erst mal auf einen sehr formalen Standpunkt gestellt ...“ Oehm: „Das ist in Ordnung, dazu werd ich dann in der nächsten Hauptverhandlung mich sicherlich äußern.“

*** Was er nicht tat!

Debatte um Termin. Für Do wird geladen. Oehm formuliert, dass er Döhmer gerne weiter dabei hätte. Terminklärung wird nur mit Döhmer gemacht. Es gibt Fahrtkosten gegen Vorlage einer Fahrkarte.

Tag 3 ... Rauswürfe, Verbote und das schnelle Ende mit hoher Strafe
Vor Beginn: Eine Person wird mit Hausverbot belegt (Grund zunächst unklar)


8.40 Uhr: Oehm droht Angeklagtem Bergstedt mit Ausschluss von der Verhandlung. Begründung sei seine Kritik an kinderfeindlichen Sprüchen des Richters am vergangenen Prozesstag (siehe Protokollierung dieses Tages).
Betroffener kündigt an, dazu eine Erklärung abgeben zu wollen, und will dafür eine Pause. Oehm will vorher noch einige Beschlüsse verkünden und macht das erst mal.

8.48 Uhr folgt erst mal ein Beschluss zum Dauer-Ausschluss einer Zuschauerin für alle Verhandlungstage. Die Betroffene war zu dem Zeitpunkt noch gar nicht da. Das Publikum wird ermahnt, dass jede Äußerung zu sofortigem Rausschmiss führt. Zu dem Zeitpunkt hatte es noch gar keine auch nur klitzekleine Störung gegeben.

*** Völlig klar war: Der Richter wollte eine Eskalation, um möglichst viele rausräumen zu können (incl. Angeklagte) und dann den Prozess einfach zum Ende zu bringen ohne weitere Vernehmungen, Beweisanträge usw.

Erklärung des Verteidigers D zum Ausschluss der Zuschauerin: „Sie sind die Person, die durch die Art der Verhandlungsführung hier für erheblichen Unmut sowohl auf Seiten der Anklagebank und der Verteidigung als auch bei der Öffentlichkeit erzeugt hat, in dem Sie z.B. anwesende Teile der Öffentlichkeit beleidigt haben und Ihre Missachtung zum Ausdruck gebracht haben in der Form, dass sie beispielsweise sagten, dass hier erwachsene Menschen seien, die sich verhielten wie Kinder und keine Bildung hätten.“ Oehm: „Das hab ich nicht gesagt. Ich habe gesagt: dass sie keine Erziehung hätten“. D: „So ist das. ... Aber das ist ja jetzt noch mal eine Bestätigung: Sie sind mit dem Publikum so umgegangen. Das Publikum, das hier ist und von Gesetzes und Verfassung wegen aufgerufen ist, die Verhandlungsführung und das, was hier passiert, zu kontrollieren, und mit dem Publikum können und dürfen Sie als Richter nicht so umgehen. Das ist meine Meinung. Natürlich haben sie sitzungspolizeiliche Gewalt. Allerdings war durch die Art und Weise des Verhaltens des Publikums oder einzelner Zuschauer die Verhandlung in keinster Weise tangiert oder gefährdet. Man hätte durchaus ruhig und sachlich weiterverhandeln können.“ Oehm: „Noch was?“ D: „Im Moment nicht, nein.“

Eine andere Zuschauerin wird von Polizei in den Saal geführt.
Oehm: „So, Sie sind die Frau ... (Name). Es ergeht folgender Beschluss: ...“ (wird von der Verhandlung ausgeschlossen und erhält Hausverbot). „Gründe: Der Ausschluss von Frau ... beruht auf § 177 GVG. Frau ... hat die Hauptverhandlung ... durch provozierende Gesten (Tuch vor dem Mund) gestört. ... Deshalb musste sie des Verhandlungssaales verwiesen werden ...“ (wird ins Protokoll diktiert)

Oehm entgegnet Döhmer auf dessen Erklärung. Döhmer widerspricht: „Es offensichtlich mehrere Personen, die anwesend waren, die haben Protokolle geschrieben, die haben sie mir zukommen lassen, und ich war selbst dabei und habe auch mitbekommen, was passiert ist.“ Oehm weist Döhmer an, ihn nicht zu unterbrechen, sonst könne er auch Meldung bei der Anwaltskammer machen.

Dann Oehm zum Angeklagten jb: „Herr Bergstedt, was für einen Antrag möchten Sie nun stellen, was für eine Erklärung, damit ich abschätzen kann, wie lange die Pause sein soll.“ Jb: „Ich möchte aus meiner Sicht darstellen, was beim letzten Mal stattgefunden hat. Denn das was Sie eben gesagt haben, ist schlicht gelogen. Das wissen Sie auch, dass Sie lügen. Und damit eine korrekte Darstellung ...“ Oehm redet zum Protokollanten, dass dieses die Kritik protokollieren soll. Jb: „Hey, lassen Sie mich mal ausreden“. Oehm beachtet den Angeklagten gar nicht und redet weiter mit dem Protokollanten. Darauf unterbricht der Angeklagte seine Rede und sagt: „Ich will die Pause. Weitere Angaben mache ich nicht.“ Oehm: „Er will eine Pause beantragen.“ Jb: Das habe ich bereits getan.“ Oehm verkündet Pause und dass er den Ausschluss des Angeklagten beschließen wird. Unruhe im Publikum. Proteste. Ende der Aufzeichnung.

Zusammenfassende Darstellung des weiteren Ablaufs:
Nach Pause dürfen alle Erklärungen dazu abgeben. Die Erklärung des Betroffenen erfolgt schriftlich und wird zu Protokoll gegeben.
9.38 Uhr: Der Angeklagte Bergstedt wird vom Prozess ausgeschlossen.
Kurz danach verlässt auch Rechtsanwalt Döhmer den Prozess und gibt eine Erklärung dazu ab.

Der zweite Angeklagte sitzt nun allein auf der Anklagebank. Er beantrage die Beiordnung eines Verteidigers wegen der unübersichtlichen Rechtslage hinsichtlich Fragerecht, Ordnungsstrafen usw. Richter Oehm lehnt ab, der Angeklagte legt Beschwerde ein. Diese müsste vom höheren Gericht entschieden werden. Oehm hält ein Abwarten nicht für nötig und zieht den Prozess durch.
Dr. Langen kommt als Zeuge. Dem Angeklagten pn werden die Fragen verboten. Der Zeuge wird entlassen.
Danach passiert nicht mehr viel. Auch der zweite Angeklagte verlässt den Prozess. Das Urteil wird vor leerer Angeklagtenbank verlesen: 2x sechs Monate Haft ohne Bewährung. FDPler Oehm zeigt sich als Kapitalfreund.

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