Anti-Zwangspsychiatrie

IST KOEXISTENZ MÖGLICH?

Einleitung


1. Einleitung
2. Das Drama der Koexistenz: Gewollt, unmöglich, deshalb trickreich umschifft
3. Bienen und horizontaler Gentransfer: Einfach vergessen?
4. Schnell und unkaputtbar: Raps
5. Mais überall ...
6. Soja & Tierfutter
7. Baumwolle
8. Weitere Pflanzen und Organismen
9. 2006: Ein Selbstbestäuber verteilt sich weltweit - der Reis LL601
10. Honig, Bienen, Imkerei
11. Die unvermeidbare Folge: Gentechnik im Essen
12. "Ich frage mich, was eigentlich noch alles passieren muss"
13. Schlimmer: Auskreuzung ist einkalkuliert oder sogar gewollt!
14. Infoseiten zum Thema

Definition von Auskreuzung in der BVL-Broschüre "Die Grüne Gentechnik" (2008)
Vererbung einer bestimmten Eigenschaft aus einer Individuengemeinschaft (Population, Kulturpflanzensorte) in eine andere.

Wenn Ihnen das mit den Geflechten, Fördermittelbetrug und einseitiger Strafverfolgung nur gegen GentechnikgegnerInnen noch nicht reicht, wärenoch eineSteigerung möglich. Denn derHöhepunktmafiöser Agro-Gentechnik liegt in der fortschreitenden Verseuchung von Saatgut und Lebensmitteln. Der Skandal liegt dabei nicht nur in der Tatsache des ständigen Fortschreitens dieser Durchmischung, sondern vor allem inder sie begleitenden Debatte um Koexistenz zwischen gentechnischer und gentechnikfreier Landwirtschaft und den deutlichen Anzeichen, dass die totale Auskreuzung nicht nur akzeptiert, sondern gewollt und organisiert ist. Schon die Debatte spottetjeder Beschreibung: Da fliegen alle Pollen gleich weit - egal welcher Pflanzen und bei welcher Windstärke. Nach 150m fallen sieauf Kommando auf die Erde und kein Leben regt sich mehr in ihnen. Es sei denn, in der Nähe ist ein Feld mit ökologischem Anbau. Die positiven Schwingungen, die von solchen Feldern offenbar ausgehen, verdoppeln die Reichweite der Pollen. Jetzt, wenn Bioäcker in der Nähe sind, können sie plötzlich 300m fliegen. Sie finden das absurd? Ist es auch. Aber trotzdem steht es genauso in den Rechtsvorschriften zum Gentechnikanbau. Ob die Pollen sich dran halten, sollenForschungen herausfinden. Im Nachhinein, versteht sich. Ist ja auch nicht gefährlich, weil sichdie Pollenans Gesetz halten müssen und deshalb sicher auch nicht weiter fliegen - egal, wie der Wind weht. In den Amtsstuben der hochverfilzten Forschungsinstitutionen wird derweil in - selbstverständlich unabhängigen - Untersuchungen mit- selbstverständlich rein - wissenschaftlichen Methodenein Ergebnis produziert, welches die ForscherInnen schonvorabin Interviews zwecks Unterstützung der notleidenden Gentechnikindustriebekannt geben. Sie wissen nämlich, dass der Pollen sich doch nicht an das Gesetz hält und unverschämterweise in die Verbotszonen nach 150 oder 300m Entfernung hineinfliegt. Der Plan der GrenzwertforscherInnen ist nun aber nicht, den Pollen zu bestrefen für sein gesetzesuntreues Verhalten, sondern das Gesetz so zu ändern, dass der Pollen, der weiter fliegt, nicht mitgezählt werden muss. Gentechnikfreiheit bei Nahrungs- und Futtermittel Gentechnik wird einfach so definiert, dass diese auch Gentechnik enthalten dürfen. Dann wäre doch alles viel einfacher, denken sich die GentechnikbefürworterInnen und schrauben an Grenzwerten herum.

Im Original: Experte zu Abstandsregelungen
Aus aus dem Forschungsbericht "Grüne Gentechnik und ökologische Landwirtschaft" des Umweltbundesamtes vom 2001 (S. 33 ff.)
Wird von einem flächendeckenden Anbau transgener Pflanzen ausgegangen, stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß durch einzuhaltende Abstände zwischen Feldern mit transgenen und nichttransgenen Nutzpflanzen (ökologisch oder konventionell angebaut) der Polleneintrag minimiert werden kann. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Basisdaten der verschiedenen Nutzpflanzen bezüglich des ökologischen Verhaltens, des Hybridisierungspotenzials, der Pollenausbreitung und der Verbreitungshäufigkeit noch unvollständig sind und daher vervollständigt werden müssen. Auf diesen Schwachpunkt hat bereits der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Gutachten von 1998 hingewiesen (Menzel & Mathes 1999; SRU 1998). Die Qualität der zu reglementierenden Isolierungsdistanzen und die Einhaltung von noch festzulegenden Grenzwerten hängt nicht zuletzt von der Verfügbarkeit der notwendigen Daten ab (Schieferstein 1999).
Im einzelnen müssen beispielsweise die Untersuchungen zu den an der Ausbreitung von Pollen beteiligten Insekten intensiviert werden, reicht doch die Erfassung des Artenspektrums alleine nicht aus, sondern muss auch ermittelt werden, ob und wie weit die einzelnen Insektenarten tatsächlich fliegen (Menzel & Mathes 1999). Auch wurden nicht alle Brassica-Arten auf die Kreuzbarkeit mit Raps geprüft (Gerdemann-Knörck & Tegeder 1997). Zur Dauer der Bestäubungsfähigkeit von Kartoffelpollen liegen ebenfalls keine Daten vor (Treu & Emberlin 2000). Weitere Einzelaspekte wurden bereits z.T. bei den verschiedenen Nutzpflanzen in Abschnitt 5 angesprochen.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Frage, ob Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen Unterschiede in Größe, Gewicht und Oberflächenbeschaffenheit aufweisen, die Auswirkungen auf Distanzen für Pollenflug und Einkreuzung haben. Hinweise dazu gibt es in der Literatur (Brauner et al. 2000).
Werden Abstandsregelungen diskutiert, wird häufig auf bereits gesetzlich festgelegte Isolierungsabstände zur Saatgutproduktion verwiesen. Beispielsweise sind in Deutschland für die Gewährleistung der Sortenreinheit von konventionellem Raps Iscrlierdistanzen von 100 bzw. 200m für die Produktion von zertifiziertem bzw. Basissaatgut vorgeschrieben (Gerdemann-Knörck & Tegeder 1997). Zur Wahrung der Sortenreinheit von Zuckerrüben werden Abstände zwischen 1000 und 3200m empfohlen (Treu & Emberlin 2000). Es stellt sich aber die Frage, ob diese Abstände ausreichen, um eine ,,Gentechnikfreiheit" zu gewbhrleisten, insbesondere wenn berücksichtigt wird, dass die durch diese Isolierungsdistanzen erreichten Reinheitsgrade nicht auf einer molekularbiologischen Überprüfung basieren.
Bei der Diskussion um Abstandsregelungen ist weiterhin zu berücksichtigen, dass in der Regel nur das durch Pollenflug einer transgenen Sorte gegebene Einkreuzungspotenzial berücksichtigt wird (Ingram 2000), das zudem durch kleinflächig angelegte Versuche unterschätzt werden kann (Treu & Emberlin 2000). Werden transgene Sorten mit unterschiedlichen neuen Eigenschaften parallel angebaut, können sich die rekombinanten Gene in einzelnen Pflanzen durch Auskreuzung akkumulieren (Tappeser et al. 2000; Schütte et al. 2000). Dies ist nicht nur für den ökologischen Anbau von Bedeutung, sondern in Zukunft auch für solche transgenen Sorten, die eine besondere Qualität der Inhaltsstoffzusamrnensetzung aufweisen, die für eine erfolgreiche Vemarktung auch erhalten bleiben sollte (wie z.B. eine veränderte Ölzusammensetzung).
Die aufgeführten Punkte machen deutlich, dass bei einer Gewährleistung einer ökologischen gentechnikfreien Produktion Festlegungen zu Abständen getroffen und damit staatliche Regelungen für den Anbau bzw. Anbaumanagement getroffen werden müssen. Wie dieser weitere Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Landwirte von den Betroffenen selbst beurteilt wird, wie er organisiert, realisiert, überwacht und finanziert werden soll, ist ein bis heute kaum beleuchtetes Gebiet, insbesondere aus ökonomischer wie juristischer Sicht.
Offene Fragen zu Abstandsregelungen:

  • Grundlagen für eine juristische Umsetzung
  • Informationsfluss, Meldepflicht
  • Kontrolle und Verwaltung
  • Implementation eines Anbaumanagement (Koordination)
  • Wissenschaftliche Grundlagen für Regelungen bei den verschiedenen
  • Kulturpflanzen
  • Finanzierung

7.2.2 Meinungsbild während des Fachgesprächs
Es herrscht Konsens, dass auch im normalen Anbau Abstandsregelungen implementiert werden müssen, die aber auf keinen Fall auf Kosten des ökologischen Landbaus gehen dürfen. Bei der Umsetzung von Abstandregelungen wird es schwierig werden, einheitliche Regelungen festzulegen, da Anbauflächen und damit auch Kontaminationsgefahr in verschiedenen Regionen unterschiedlich groß sind. Ein weiteres Problem stellt die Kontrolle dar, sowie die Frage der Zuständigkeit bei der Durchführung und der Kostenübernahme. Aus diesem Grund sollten vorerst die offenen Fragen im Zusammenhang mit Abstandsregelungen juristisch geklärt werden, anschließend können die nötigen Abstände ermittelt werden.
Als ergänzende Lösung wurde während des Fachgesprächs diskutiert, neben den räumlichen Abständen auch zeitliche zur Minimierung des Genflusses heranzuziehen, beispielsweise über die Fruchtfolgenwahl. Eine weitere Möglichkeit wird eventuell durch Vegetationsbarrieren wie Hecken und Sträuchern gesehen. Während des Fachgesprächs kam die Forderung auf, die bisher naturwissenschaftlich basierte Technikfolgenabschätzung durch eine sozioökonomische zu ergänzen. Darin sollen die bei einer Einführung des kommerziellen GVO-Anbaus entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten errechnet werden. Dies schließt beispielsweise sämtliche Maßnahmen ein, die notwendig werden, um eine zuverlässige Trennung der Prozessketten vom Saatgut bis zum Verkaufsregal in einer zweigeteilten Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu gewährleisten, wie beispielsweise den zusätzlichen Management- und Kontrollaufwand für die Einhaltung von ausreichenden Abständen im Anbau.

  • Bei Abstandregelungen muss klar das Verursacherprinzip angewendet werden. Abstandregelungen dürfen nicht auf Kosten der ökologisch wirtschaftenden Landwirte eingeführt werden.
  • Ungeklärt blieb die Frage, ob ausreichend Kenntnisse für Abstandsregelungen für die einzelnen Kulturen, also beispielsweise auch für Getreide und bestimmte Gemüse, vorhanden sind.
  • Es braucht ein Rechtsgutachten sowie eine sozio-ökonomisch orientierte Technikfolgenabschätzung zum Thema Abstandsregelungen, Trennung von Warenflüssen, Verwaltungs- und Kontrollaufwand etc..

Ach ja - so ganz klappte aber selbst das nicht. Denn irgendwann tauchte in dieser skurillen Debatte noch ein Wesen auf, welches vorher niemand kannte. Es stammte aus fernen Galaxien und konnte deshalb in der ganzen Debatte um Koexistenz nicht berücksichtigt werden. Das Mini-Aliens ist außerdem nur auf die Erde gekommen, um bei der Durchsetzung der Agro-Gentechnik zu stören. Denn - welche fiese Masche - es sammelte von sich aus Pollen und verstreute den in der Gegend. Sechs Kilometer und mehr konnte es dabei überwinden, das war schon ein bisschen mehr als die erlaubten 150m. Der Versuch, die kleinen Wesen mit wohldosierten Pestizidgaben aus dem Hause Bayer und anderer wieder zu vertreiben ging ebgenso schief wie nette Sonnenblumenwiesen, damit die kleinen Wesen sich dort tummeln konnten und doch bitte den gv-Pollen in Ruhe ließen. Die Hilfstruppen der offenbar auf der Erde bis dahin unbekannten Mini-Aliens, aktivunter Decknamen wie "Deutscher Imkerbund" und anderen behaupten völlig dreist, Bienen seien in der Natur unersetzlich und Landwirtschaft ohne sie gar nicht möglich. Das kann doch gar nicht sein, schließlich waren die erst vor wenigen Jahren auf die Erde gekommen. Sonst hätte die weisen Gesetzgeber sie doch nicht im Gentechnikgesetz vergessen! Oder wollen Sie denen da oben etwas schlechte Absichten unterstellen? Nicht doch ...
So ließen sich die Geschichten und Anekdoten aneinanderreihen. Wäre es nicht so traurig, ließe sich auch gut drüber lachen. Das Gerangel um die Koexistenz istabsurd und läuft, zusammengefasst, in vier Schritten ab:
  1. Alle wollen Koexistenz (oder behaupten es zumindest). Zudem ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
  2. Koexistenz ist allerdings unmöglich, was - inzwischen - auch alle zugeben.
  3. Leider fehlt zudem anDurchsetzungsinstrumenten für einen Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Die sind im Gesetz leider"vergessen" worden ...
  4. Deshalb muss getrickst werden, um den permanenten Rechtsbruch der Auskreuzung und sonstigen Verbreitung von veränderten Gensequenzen zu vertuschen und, der Gipfel der Absurdität, sogar zu legalisieren.
Das schauen wir uns genauer an ...
Das Kapitel zur Koexistenzlüge im Buch "Monsanto auf Deutsch" als PDF-Download!

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