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Anträge, die oft passen
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Die folgenden Antragstexte sind Beispiele, die auch verändert werden können. Datum und Unterschrift nicht vergessen ...
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Zunächst der Bayern-Antrag, dann die für ganz Doitschland:
Antrag auf Herstellung eines bedrohungsfreien Raumes für die hier anstehende Gerichtsverhandlung
Es ist für ein faires Gerichtsverfahren von herausragender Bedeutung, dass alle Anwesenden möglichst wenig unter akuten oder symbolischen Bedrohungen leiden müssen. Dieses ist auch deshalb wichtig, weil ohnehin negative Folgen der bevorstehenden Auseinandersetzung ungleich verteilt sind. So verlieren Angeklagte oder Betroffene in Straf- und Ordnungswidrigkeiten Geld oder Freiheit, wenn sie unterliegen. Unterliegt aber die andere, hier z.B. die Anklageseite, so droht dieser keinerlei Ungemach. Ganz im Gegenteil bekommen sie selbst dann, wenn sie ihre Siege mit unlauteren Mitteln verfolgen, die gleiche Entlohnung wie wenn sie sich fair verhalten oder verlieren.Angesichts dieser ungleichen Verteilung von Verlustfolgen ist es von Bedeutung, ein Gerichtsverfahren nicht mit weiteren physischen, formalen und symbolischen Bedrohungen aufzuladen.
Daher beantrage ich die Gestaltung eines Raumes, der frei von bedrohenden Symboliken ist.
Ich beantrage im Konkreten die Entfernung jeglicher, auch in verkleinerter Form gezeigter Folter- und Hinrichtungsgegenstände und -symbole.
Begründung:
Dieser Antrag ist selbstbegründend. Es ist einem Betroffenen oder Angeklagten nicht zumutbar, während der gesamten Verhandlung immer auf ein Symbol von Hinrichtung und Folter schauen zu müssen. Die Abartigkeit, gerade ein solches Instrument in einem Gerichtssaal aufzuhängen, zeugt von dem Versuch der starken Einschüchterung oder von ausgeprägter Geschmacklosigkeit. Kreuze der Art, wie sie hier symbolisch dargestellt werden, dienten in europäischen Kulturraum massenhaft dem Morden und Foltern unerwünschter Menschen. Es wäre daher angemessener, solche Kreuze in die Museen über das Grauen der Geschichte von Herrschaft aufzustellen und nicht in Gerichtssälen an die Wand zu hängen.
Diese Zumutung gilt zumindest für alle Personen, die nicht den seltsamen Gemeinschaften angehören, die ihren Unwillen und ihre Unsicherheit, sich selbst zu organisieren und im Leben selbst zu entscheiden, mit einer recht wirren Projektion auf eine höhere Autorität kompensieren und diese dann mit Gesten der Unterwerfung, Selbstgeißelung und allerhand mythischem Getue sowie dem Aufbau eines gigantischen Apparates vermeintlich höherer Weihen praktisch umsetzen. Für alle klar Denkenden ist da nichts als ein Symbol von Folter und Mord. Und das hängt ausgerechnet in einem Gerichtssaal – wo nur eine Partei am Ende mit einem Urteil bedacht wird.
Ich bin überzeugt von der Richtigkeit, eine herrschaftsfreie Gesellschaft anzustreben. Daher versuche ich, die Logik machtförmiger Auseinandersetzung zu vermeiden. Eine Aufrüstung des Schreckens richtet sich allzu oft gegen alle Beteiligten. Es ist aber historisch nicht zu übersehen, dass Macht und Unterdrückung nicht immer nur mit Appellen zu überwinden sind.
Hilfsantrag:
Ich beantrage zu diesem Punkt für den Fall der Ablehnung hilfsweise, ein Bild einer Guillotine auf meinem Tisch platzieren zu können, um auf die gleichwertige, eben auch menschenfeindliche Art ein Symbol zu schaffen, dass es geschichtlich auch ein Andersherum der Erniedrigung, Unterdrückung und Vernichtung gab – und die Zukunft immer offen ist. Hinsichtlich der Frage, ob diese Tempel des Strafens und der Inszenierung von Recht und Ordnung nicht eines Tages in bunte Häuser des Lebens verwandelt werden, in denen Kreuze, Roben und privilegierte Positionen nur noch auf den Erinnerungsfotos Platz haben.
Ich beantrage zum Antrag und bei Ablehnung zum Hilfsantrag einen Gerichtsbeschluss.
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Antrag auf Herstellung eines bedrohungsfreien Raumes für die hier anstehende Gerichtsverhandlung
Es ist für ein faires Gerichtsverfahren von herausragender Bedeutung, dass alle Anwesenden möglichst wenig unter akuten oder symbolischen Bedrohungen leiden müssen. Dieses ist auch deshalb wichtig, weil ohnehin negative Folgen der bevorstehenden Auseinandersetzung ungleich verteilt sind. So verlieren Angeklagte oder Betroffene in Straf- und Ordnungswidrigkeiten Geld oder Freiheit, wenn sie unterliegen. Unterliegt aber die andere, hier z.B. die Anklageseite, so droht dieser keinerlei Ungemach. Ganz im Gegenteil bekommen sie selbst dann, wenn sie ihre Siege mit unlauteren Mitteln verfolgen, die gleiche Entlohnung wie wenn sie sich fair verhalten oder verlieren.Angesichts dieser ungleichen Verteilung von Verlustfolgen ist es von Bedeutung, ein Gerichtsverfahren nicht mit weiteren physischen, formalen und symbolischen Bedrohungen aufzuladen.
Daher beantrage ich die Gestaltung eine Verhandlungsordnung, der frei von Bedrohungen und bedrohenden Symboliken ist.
Ich beantrage im Konkreten die Untersagung des Tragens von Waffen im Gerichtssaal.
Begründung:
Der Antrag begründet sich von selbst. Waffen schaffen und sichern Privilegien. Zudem stellen sie eine permanente Bedrohung für alle Anwesenden dar. Dieses gilt insbesondere für PolizeibeamtInnen. Es ist gerichtsfest, dass Waffen im Besitz von PolizeibeamtInnen eine besondere und vor allem ständige Bedrohung darstellen.
Dieses wurde in einem polizeipsychologischen Gutachten für ein Verfahren am Gericht in Nordhausen (Thüringen) festgestellt. Das Gutachten wurde zum Zwecke der Strafvereitelung im Amt, in diesem Fall der Nichtverfolgung eines Mordes durch Uniforme erstellt und gerichtlich in der Weise anerkannt, dass das Urteil darauf basierte.
Nach diesem nicht für konkrete, sondern für alle PolizeibeamtInnen geltenden Gutachten könne sich bei diesen im Erregungsfall unbemerkt der Zeigefinger krümmen. Diese Gefahr besteht nach dem Wortlauf des Gutachten sichtbar immer, auch wenn das Gutachten in einem konkreten Prozess gegen zwei Polizeibeamte gefertigt wurde, die in Nordthüringen einen Rentner grundlos erschossen. Die Polizisten wurden planmäßig freigesprochen, jedoch ist das benannte Gutachten verallgemeinerbar. Ich beantrage daher, dass hier anwesende PolizeibeamtInnen entweder ohne Schusswaffe oder ohne Zeigefinger erscheinen.
Ich beantrage zum Antrag einen Gerichtsbeschluss.
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Antrag auf Herstellung eines bedrohungsfreien Rahmens für die hier anstehende Gerichtsverhandlung
Es ist für ein faires Gerichtsverfahren von herausragender Bedeutung, dass alle Anwesenden möglichst wenig unter akuten oder symbolischen Bedrohungen leiden müssen. Dieses ist auch deshalb wichtig, weil ohnehin negative Folgen der bevorstehenden Auseinandersetzung ungleich verteilt sind. So verlieren Angeklagte oder Betroffene in Straf- und Ordnungswidrigkeiten Geld oder Freiheit, wenn sie unterliegen. Unterliegt aber die andere, hier z.B. die Anklageseite, so droht dieser keinerlei Ungemach. Ganz im Gegenteil bekommen sie selbst dann, wenn sie ihre Siege mit unlauteren Mitteln verfolgen, die gleiche Entlohnung wie wenn sie sich fair verhalten oder verlieren.Angesichts dieser ungleichen Verteilung von Verlustfolgen ist es von Bedeutung, ein Gerichtsverfahren nicht mit weiteren formalen und symbolischen Bedrohungen aufzuladen.
Daher beantrage ich die Gestaltung eine Verhandlungsordnung, der frei von Bedrohungen und bedrohenden Symboliken ist.
Ich beantrage im Konkreten den Verzicht auf herausgehobene Kleidungen wie Uniformen, Roben oder ähnliche, Autorität und formale Überlegenheit ausdrückende Trachten.
Begründung:
Eine Kleiderordnung, der exklusive Kleidung als Symbol für privilegierte Stellung für bestimmte Beteiligte vorsieht und für andere untersagt, ist eine Dokumentation der Ungleichheit und damit ein Schlag gegen jegliche Fairness in einer Verhandlung.
Roben und Uniformen widersprechen dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz und der Grundforderung einer fairen Verhandlung.
Sie sind zudem Machtdemonstration eines Staates, der Nicht-Privilegierten im öffentlichen Raum Uniformen verbietet (im übrigen mindestens zum Teil mit für mich nachvollziehbaren Gründen), dieses Recht aber gleichzeitig für sich reklamiert an den Orten öffentliche Inszenierung eigener Macht – von Gelöbnissen bis Gerichtsverfahren.
Ich beantrage zum Antrag einen Gerichtsbeschluss.
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Antrag auf Herstellung eines kommunikativen Raumes und Rahmens für die hier anstehende Gerichtsverhandlung
Es ist für ein faires Gerichtsverfahren von herausragender Bedeutung, dass alle Anwesenden den Gegenstand der Verhandlung möglichst intensiv erörtern und Argumente, Beweise und Hinweise aufnehmen können. Dazu kann die Art der Gesprächsführung bis hin zur Gestaltung des Raumes einen wichtigen Beitrag leisten, um Menschen zu einer fairen Erörterung zu bewegen. Umgekehrt können Bedrohungen, Einschränkungen, Einschüchterungen und eine unpassende Gestaltung die Kommunikation stören bis verunmöglichen.Gerichtsverfahren unterliegen durch die einseitige Androhung von Sanktionen wie Urteil mit Bestrafung oder Ordnungsstrafen ohnehin erschwerten Ausgangsbedingungen. Hier hat der rechtliche Rahmen bereits bewusst eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen geschaffen und damit auch die Erreichung des Ziels einer fairen Verhandlung erschwert.
Angesichts dieser Vorbelastung ist es von Bedeutung, ein Gerichtsverfahren nicht mit weiteren formalen und gestalterischen Bedingungen so zu führen, dass Menschen sich schlecht sehen, hören und nur erschwert miteinander den Sachgegenstand erörtern können.
Daher beantrage ich die Gestaltung eines Raumes, der frei von zusätzlichen Einschränkungen und Störungen einer sachlichen Erörterung ist.
Ich beantrage im Konkreten die Herstellung einer Möblierung, die nicht schon von Sitzposition, -höhe und -komfort eine Ungleichbehandlung der AkteurInnen im Gerichtssaal verdeutlicht.
Begründung:
Es ist unerträglich, wenn bereits durch die Sitzposition die Frontalität oder sogar das „Von-oben-herab“ einer Gerichtsprozedur ausgedrückt wird. Gespräche sollten auf gleicher Ebene stattfinden.
Außerdem sollten nicht durch die Sitzordnung Prozessbeteiligte und die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit herabgesetzt werden in ihren Möglichkeiten, dem Verhandlungsverlauf zu folgen.
Hilfsantrag:
Hilfsweise im Fall der Ablehnung beantrage ich den Umzug in einen Raum, der diesen Erfordernissen gerecht wird.
Ich beantrage zum Antrag und bei Ablehnung zum Hilfsantrag einen Gerichtsbeschluss.
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Antrag auf Zulassung von Arbeitsgeräten auf der Anklagebank
zum Zwecke der Verteidigung und der Garantie eines fairen Prozesses
Genauer: Ich beantrage die Nutzung von
- einem Notebook/Computer,
- einem Drucker sowie
- einem dafür notwendigen Stromzugang für die Geräte
Begründung:
Die Zulassung der Laptops ist für einen fairen Prozess unerlässlich zum Verfassen von Anträgen, zur Recherche in Gesetzen und Kommentaren und zur Mitschrift der wesentlichen Abläufe.
Der Drucker ist notwendig, um Anträge schnell stellen zu können.
Die Nutzung der Arbeitsgeräte dient der Beschleunigung des Verfahrens, da im anderen Fall entsprechend lange Pausen, Mehrfachabschriften usw. notwendig würden.
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Antrag, wenn Fragen an ZeugInnen nicht zugelassen werden (um das als Beschluss ins Protokoll zu bringen)
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Antrag auf (Wieder-)Herstellung der Öffentlichkeit (wenn Leute rausfliegen u.ä.)
Rüge und Antrag auf (Wieder-)Herstellung der ÖffentlichkeitIch rüge die Beeinträchtigung der Öffentlichkeit und
beantrage zum Zwecke der Herstellung der durch § 169 GVG gesicherten Öffentlichkeit:
Hier jetzt konkrete Gründe hinzufügen ...
Begründung:
Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO.
- Ausschließungen von der Teilnahme an der Verhandlung dürfen nicht willkürlich erfolgen.
- Zur Öffentlichkeit gehört mehr als die rein physische Anwesenheit im gleichen oder durchsicht abgetrennten Raum. Vielmehr müssen auch die verhandelten Beweismittel für die Öffentlichkeit zumindest in Grundzügen erkennbar und das gesprochene Wort verständlich sein.
(Zutreffendes ankreuzen oder andere streichen)
Ich beantrage Gerichtsbeschluss.
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Befangenheitsantrag
Gibt keine Formvorschriften, außer:- Am Ende muss eine Glaubhaftmachung stehen. Was das genau ist, weiß niemand. Der Satz: "Glaubhaftmachung: Dienstliche Erklärung des Richter/der Richterin" reicht - also drunterschreiben, wenn nichts anderes einfällt. Dann muss die/der RichterIn eine Stellungnahme schreiben, auf deren Grundlage der Antrag dann entschieden (in der Regel: abgelehnt) wird.
Anträge, die Gerichtsverfahren insgesamt in Frage stellen
Im Original: RichterInnen und Essenszeiten
Urteile stark abhängig davon, wie lange RichterInnen nichts mehr gegessen haben (Kurzfassung der Studie)
Dazu zwei Medien: SZ am 13.4.2013
Um versteckte Einflussgrößen bei Justizentscheidungen zu entdecken, untersuchten die Wirtschaftspsychologen 1112 Urteile, die acht verschiedene Richter zweier israelischer Gerichtshöfe in 50 Verhandlungstagen fällten. Immer ging es um die Frage, ob Häftlinge auf Bewährung freigelassen oder Auflagen erlassen werden.
Das Ergebnis ist ernüchternd für Menschen, die an eine rationale Prozessführung glauben: Es zeigte sich nämlich, dass alle Richter zu Beginn eines Sitzungstages 65 Prozent der Anträge positiv beschieden, dann aber zunehmend ablehnender urteilten, bis sie schließlich jedes Gesuch ablehnten.
Nach einer Frühstückspause am Vormittag und dem Mittagessen wiederholte sich dieser Verlauf: Die Sitzungen begannen wiederum mit etwa 65 Prozent Zustimmungsraten und sanken dann kontinuierlich ab. Dieses Muster entdeckten die Forscher bei jedem Richter an jedem Verhandlungstag. Dabei wurde ausgeschlossen, dass andere Variablen für dieses Ergebnis verantwortlich sind, etwa eine nach bestimmten Kriterien organisierte Reihenfolge der vor Gericht verhandelten Fälle. "Man ist immer überrascht, wenn man Effekte findet, die man nicht finden will", sagte Studienautor Levav der Nachrichtenagentur AP. "Als Sozialwissenschaftler begeistert einen das, aber als normaler Bürger will man das lieber gar nicht wissen."
Nur spekulieren können die Forscher, woran das zunehmend negative Entscheidungsverhalten der Richter liegt, zumal sie nicht deren Stimmungsverlauf während des Gerichtstages erheben konnten. Die Autoren vermuten jedoch in Anlehnung an die allgemeine Forschungslage, dass eben auch Richter bei zunehmender geistiger Erschöpfung für den Status quo votieren, weil das am wenigsten Anstrengung bedeutet. Vermutlich zeigten auch Experten anderer professioneller Bereiche ähnliche Verhaltensmuster, wenn sie in Reihe über wichtige Dinge entscheiden müssten, etwa in der Gesetzgebung, in der Medizin, bei Finanzanlagen oder Bewerbungsgesprächen.
telepolis am 13.4.2011
Die Statistik der Forscher ist hier ganz eindeutig: Insgesamt wurden 64 Prozent der Bewährungsanfragen abgelehnt. Wenn ein Fall allerdings zu Tagesbeginn oder direkt nach einer Mahlzeit abgehandelt wurde, lag die Chance auf ein für den Delinquenten positives Urteil bei 65 Prozent. Diese Chance sank dann von Fall zu Fall rapide bis auf Null - um nach der nächsten Mahlzeit wieder auf über 65 Prozent zu steigen. Keine andere der Ko-Variablen hatte einen solchen Einfluss auf das Ergebnis - so notierten die Forscher auch den Tages-Prozentsatz günstiger Urteile, für den Fall, dass die Richter intern mit einer Ja- oder Nein-Quote hantieren. Ebensowenig hatte das Geschlecht des Täters oder die Art des Verbrechens Auswirkungen auf das Ergebnis der Bewährungs-Anhörung. Nur die Anzahl früherer Verurteilungen war relevant - je öfter eine Person rückfällig geworden war, desto seltener wurde ihr Bewährung zugestanden.
Es zeigte sich allerdings, dass nicht die reine Zeit nach der letzten Mahlzeit entscheidend war, sondern die Anzahl der Entscheidungen, die der Richter zu treffen hatte. Mit schwindender Kraft sind die am Pult sitzenden Menschen offenbar eher dazu bereit, den Status Quo (der hier die Haft darstellt) beizubehalten. Die Autoren der Studie nehmen an, dass an anderen Entscheidungspositionen ähnliche, mit der Natur der Sache nicht verbundene Faktoren zu berücksichtigen sind - Ärzte, Lehrer, Manager, selbst Käufer sollten sich ein Bewusstsein nicht nur für den Inhalt einer Entscheidung, sondern auch für ihren Zeitpunkt erarbeiten.