Antirepression

WEITERE PROZESSE ZUR GENTECHNIK

Anklagen zu Feldbefreiungen


1. Anklagen zu Feldbesetzungen
2. Zivilprozesse gegen AktivistInnen
3. Anklagen zu Feldbefreiungen
4. Anzeigen, Verwaltungsklagen und mehr gegen die Gentechnik-Mafia


Prozesse gegen FeldbefreierInnen bei "Gendreck weg" 2008 (nahe Kitzingen)
Gesammelte Anträge für einen der Prozesse (als Information und Anregung)

Berichte

Prozesse gegen die FeldbefreierInnen von Gatersleben

Die zweite Instanz vor dem Landgericht Magdeburg endete ebenfalls mit einer Verurteilung. Leider hatten nur noch drei der sechs AktivistInnen die Ausdauer, gegenzuhalten.

Gegen die Verurteilung reichten zwei AnwältInnen und ein Laienverteidiger Revision ein - und gewannen. Am 24.4.2013 wurde das Urteil gefällt - und könnte von grundsätzlicher Bedeutung sein. Denn die Revision zur Feldbefreiung in Gatersleben legte Kriterien für die Ablehnung des rechtfertigenden Notstandes fest!

Aus dem dpa-Text, am 8.5.2013 unter anderem in FR, MZ, Focus, Volksstimme
Fünf Jahre nach der Zerstörung eines Versuchsfeldes für gentechnisch veränderten Weizen in Gatersleben (Salzlandkreis) kommt der Fall erneut in Magdeburg vor Gericht. Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat ein Urteil des Landgerichts Magdeburg gegen drei Gentechnikgegner aufgehoben. Dies teilte eine Sprecherin des OLG am Mittwoch mit. Die Gentechnikgegner waren am 22. Juli 2012 wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision eingelegt.
Nach Ansicht des OLG ging das Landgericht nicht ausreichend auf die Genehmigung für die Pflanzung des gentechnisch veränderten Weizens ein. Die Angeklagten hatten den Genehmigungsbescheid als grob rechtswidrig gerügt. Der Ende 2006 gestartete Versuchsanbau des Leibnitz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben war im April 2008 teilweise zerstört worden.


Doch es kam noch ganz anders: Das Landgericht Magdeburg fürchtete die Neuauflage unter veränderten Bedingungen - und stellte das Verfahren ein, sogar auf volle Staatskosten. Sollten die Gentechnik-Seilschaften vor bohrenden Fragen und peinlichen Enthüllungen geschützt werden? Aus dem Schreiben vom 17.6.2013:



Prozesse überall im Land
  • 2006 und 2007: Mehrere FeldbefreierInnen verurteilt!
    Übersicht über laufende Prozesse bei Gendreck-weg auf der Rechtshilfeseite
  • Bericht vom Prozess am 16.4.2009 gegen den Imker Micha Grolm wegen Feldbefreiung, in: Junge Welt, 17.4.2009 (S. 2)

International: Freisprüche in Frankreich
In Frankreich kommt es zu vielen und großen Feldbefreiungen. Ein erster Prozess gegen GenfeldzerstörerInnen endet jetzt mit Freisprüchen - wegen Notstand! Mehr im Indymedia-Bericht ... - das wird spannend, wenn in Gießen die Hardcore-JustizbeamtInnen ganz anders loslegen wollen. ... Inzwischen sind die Freisprüche in der zweiten Instanz wohl wieder aufgehoben worden. Aber das Argument bleibt: Rechtfertigender Notstand. Auch in Polen gibt es dazu einen Freispruch. Die deutsche Justiz ist (noch) anders - und deshalb wird der Prozess in Gießen nicht nur wichtig, sondern eine politische Kampfszenerie um einen grundsätzlichen Punkt.

Zu einem Gerichtsurteil wegen der ersten Feldbefreiungsaktion 2005 (Auszug Presseinfo: www.gendreck-weg.de)
Vor Beginn des Prozesses gegen die beiden Imker Michael Grolm und Jürgen Binder heute in Rottenburg hängten Gentechnik-GegnerInnen ein Transparent am Gerichtsgebäude auf „Stoppt Genfood sofort!“. Die Zuschauerbänke des kleinen Saales im Amtsgericht waren voll besetzt, als Richterin Hannelore Bubeck-Rauch den Prozess eröffnete.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen warf Grolm und Binder vor, öffentlich zu Straftaten aufgerufen zu haben, indem sie auf einer Internetseite und per Post Gentechnik-Gegner und -Gegnerinnen über ihre Absicht informierten, ein Feld vom Genmais zu befreien. Rund 300 Menschen hatten sich der Aktion im letzten Jahr angeschlossen.
Im Gerichtssaal legten die beiden Männer ihre Beweggründe dar. Um die Anschaulichkeit zu erhöhen, errichtete Michael Grolm einen kleinen Honigstand im Gerichtssaal. Er hatte außerdem einen Bienenkasten mit seinen fleißigen Honigsammlerinnen mitgebracht: „Wir haben viele stichhaltige Argumente gegen die Agro-Gentechnik!“, sagte er, „Sie krabbeln hier im Bienenstock und fliegen draußen auch die manipulierten Pflanzen an. Genmaispollen verunreinigen meinen Honig. Darüber hinaus gefährdet Gentechnik die Existenz von Millionen von Bauern in aller Welt, die Gesundheit der KonsumentInnen und die Zukunft unserer Ernährung.“
Rechtsanwalt Wolfram Leyrer beantragte die Anhörung eines Sachverständigen zu den Risiken der Agro-Gentechnik.
Das Gericht verzichtete auf dessen Befragung, denn die Vorsitzende zweifelte die Richtigkeit der Argumentation nicht an. Damit, so RA Leyrer, werde deutlich, dass ein Notstand gegeben sei. Zwar trete der Schaden der Gentechnik erst mittelfristig in vollem Umfang zu Tage, aber es sei offensichtlich, dass diese Gefahr nur durch sofortiges Handeln abzuwenden sei.
Außerdem betonte Leyrer, dass sich beide Aktivisten keines öffentlichen Aufrufes zu einer Straftat schuldig gemacht hätten, da das Strafgesetzbuch für diesen Tatbestand eine direkte Aufforderung voraussetze, die über eine Befürwortung hinausgehe. Deshalb seien weder die persönlichen Ankündigungen noch ein saloppes „Viel Spaß bei der Ernte“ als Aufruf zu werten.
Viereinhalb Stunden nach Eröffnung der Sitzung verkündete die Richterin das Urteil: Sie folgte der Argumentation des Anwaltes nicht. Sie verurteilte Michael Grolm für die Versendung eines FeldbefreierInnen-Infobriefes zu zehn, Jürgen Binder, der darüber hinaus die Internetseite angemeldet hatte, zu fünfzehn Tagessätzen. Beide Gentechnikgegner kündigten an, in Berufung zu gehen. Jürgen Binder: „Dieses Urteil kann keinen Bestand haben. Ich bleibe außerdem dabei, dass ich die Eliminierung der gefährlichen Pflanzen begrüße.“ Michael Grolm ergänzte: „Wenn ich erneut verurteilt werde, werde ich für diese Sache auch ins Gefängnis gehen. Es steht zu viel auf dem Spiel!

Aktionen in Hessen 2008
Gegen die FeldbesetzerInnen 2008 in Gießen ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft, jedoch wurden alle Verfahren eingestellt. Wegen der Feldbesetzung in Groß Gerau hingegen erhob die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anklage gegen vier Personen.

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