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Kohlekonzerne durchleuchtet


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Braune Geschichte

Aus Henrik Paulitz (1994): "Manager der Klimakatastrophe", Die Werkstatt in Göttingen
Der Grundstein für den Aufstieg der Verbundwirtschaft wurde am 13. Dezember 1935 mit der Unterschrift Adolf Hitlers unter das "Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft", dem berüchtigten "Energiewirtschaftsgesetz", gelegt. Nach zähen Auseinandersetzungen um den "besten" Weg, die deutsche Kriegswirtschaft zuverlässig und möglichst billig mit Strom zu versorgen, setzte sich somit der damalige Reichswirtschaftsminister und Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht gegen die Kommunen und gegen diejenigen durch, die sich eine starke staatliche Aufsicht und dezentrale Industriekraftwerke wünschten. ... (S. 130)
Das Energiewirtschaftsgesetz sichert - zusammen mit dem Kartellrecht - bis zum heutigen Tag die Vorherrschaft der Verbundunternehmen. Wie Landesfürsten herrschen sie über ihre Territorien, die sie durch sogenannte "Demarkationsverträge" voneinander abgegrenzt haben, und sind damit beschäftigt, die untergeordneten Energieversorger unter Kontrolle zu halten bzw. zu unterwerfen. (S. 131)


Macht und Möglichkeiten heute

Aus Wolfgang Pomrehn, "Stromriesen am Jammern" in: Junge Welt, 16.8.2013 (S. 9)
E.on und RWE gehören weltweit zu den größten Unternehmen ihrer Art. Nur in wenigen anderen Staaten ist die Strom- und Gaswirtschaft so stark konzentriert wie hier. Bei den großen Parteien scheint das niemandem richtig zu interessieren. ...
Braunkohlekraftwerke laufen hingegen auf Hochtouren und sind hauptverantwortlich für den steigenden deutschen Stromexport. Das Nachsehen haben das Klima und der deutsche Steuerzahler: Bei der Verstromung von Braunkohle entstehen deutlich mehr Treibhausgase als in einem Gaskraftwerk. Und aufgrund alter Privilegien aus Kaiserszeiten können RWE, Vattenfall und Mibrag die Braunkohle aus dem Boden holen, ohne dafür nennenswerte Abgaben zu zahlen.


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