Zum Rechtsverhältnis von Bürger und Staat, u.a. zum Freiheit der Kritik an Staatsorganen. Aus Urteil: "Das Recht des Bürgers, Massnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsäusserungsfreiheit." (1 BvR 1770/91 vom 5.3.1992)"
Rechtstipps für Auseinandersetzungen um Inhalte von Internetseiten
Verwaltungsgerichtsordnung (dort ist geregelt, wie Verwaltungsgerichtsverfahren laufen, also z.B. bei Beschwerde gegen Demoverbote oder -auflagen bzw. sonstige Verfügungen der Verwaltung): PDF-Download und HTML-Seite
Fortsetzungsfeststellungsklage: Wer von einer Massnahme betroffen war und nachträglich feststellen will, dass die illegal waren (z.B. Platzverweis, Gewahrsam oder Beschlagnahme), kann eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Die sehen das natürlich nicht gerne wegen Arbeitsstress und außerdem richtet sich eine F.-Klage immer gegen ihre Kumpels von anderen Repressionsbehörden, aber es geht. Hier einige Internetseiten mit Tipps und Infos zu dieser Klageform. Infoseite zur Fortsetzungsfeststellungsklage ...
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