Antirepression

SICHERHEITSWAHN
AUF DEM WEG IN DEN AUTORITÄREN STAAT

Weitere Formen des Sicherheitswahns


1. Kriminalität wird erfunden
2. Überwachungswahn
3. Videoüberwachung
4. Weitere Formen des Sicherheitswahns
5. Immer mehr und immer härtere Polizei
6. Neue Technologien und Methoden
7. Tipps gegen Überwachung und weitere Links

Einschränken des Demorechts
Zwar meinen immer wieder auch viele "Linke", dass Demorecht verteidigen zu müssen, doch es ist bereits nur noch ein Schatten seiner selbst. Immer mehr Einschränkungen haben im Laufe der Zeit das Demonstrieren zu einem langweiligen Akt gemacht - eingekeilt zwischen Rechtsvorschriften und -auflagen. Den Eliten der Gesellschaft reicht das noch nicht - es soll noch mehr verhindert werden ...



Durchgreifen gegen Nicht-Deutsche

Kommentar von Dominik Straub in: FR, 15.5.2008 (S. 13)
Eine harte Hand gegen illegale Einwanderer in Italien kündigt die neue Regierung Berlusconi an. Da liegt die Schlussfolgerung nahe: Jetzt regieren in Rom wieder der populistische Multimilliardär und die Rechten, und schon ist es aus mit der Menschlichkeit. Doch die Schlussfolgerung ist falsch. Denn praktisch alle von der neuen Regierung ins Auge gefassten Maßnahmen wollte schon die linke Vorgängerregierung einführen. Das Paket war von den mitregierenden Kommunisten mit der ehrenwerten, aber letztlich fatalen Begründung blockiert worden, dass "Armut nicht kriminalisiert" werden dürfe. Fatal deswegen, weil sich die Bürgerinnen und Bürger in ihren - angesichts steigender Ausländerkriminalität berechtigten - Ängsten nicht ernstgenommen fühlten.

Im Original: Die private Stadtsicherheit ...
Wie in Deutschland eine milliardenschwere Sicherheitsindustrie an Einfluß gewinnt und ihre Macht die Grundrechte gefährdet
Gliederung:
1. Einführung/ Problembeschreibung
2. Der BVG-Skandal
3. Die PR der Privaten - BDWS Veranstaltungen
4. Securitas & Politiker
5. Kötter & Politiker
6. Einflußnahme der Sicherheitswirtschaft auf die Politik
7. Die Scholz-Kommission
8. Sicherheitsvereinbarungen/ -kooperationen zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten
9. Die Kötter-Berater im "Sicherheitsbeirat"
10. "Kötter-Knäste": Der Fall Starke
11. Die Securitas- Berater
12. Branchenberater und Chefs mit Vergangenheit
13. Einflußnahme der Sicherheitswirtschaft auf die Kriminalitätspolitik durch Präventionsräte
14. Die "Wirtschaftssicherheitsorganisationen"
15. Die Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe (FORSI)
16. Das "Security-Diplom"
17. Das neue Bewachungsgewerberecht - Der Sachkundenachweis
18. Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit"
19. Vergabe öffentlicher Aufträge nach DIN 77200
20. Dumpinglöhne im Sicherheitsgewerbe und ihre Ursachen am Beispiel Berlins
21. Gegen Billiglohn - für Gleichbehandlung: "Die Goldene Nase"
22. Rechtsradikale Tendenzen in privaten Sicherheitsdiensten
23. Klartext von Kennern und Insidern
24. Sicherheitsdienste im Auftrag von Städten und Gemeinden - Privatisierung kommunaler Ordnungsaufgaben
25. Zusammenfassung/ Schluß
26. Quellen
27. BDWS vom 25.08.2003: Verleihung des QUIP* AWARD 2002 an GSE
Von Thomas Brunst (aktualisiert im April 2004)

1. Einführung/ Problembeschreibung
Während der Einsatz privater Sicherheitsdienste im öffentlichen Bereich mehr und mehr ausgeweitet wird, steigt auch die Anzahl der Beschwerden. So sorgte jüngst das mit dem "QUIP* Award" prämierte Gütesiegelunternehmen GSE (Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz), das im Auftrag der Berliner Verkehrbetriebe (BVG) Fahrgastkontrollen in U- und S-Bahnen durchführt, für einen handfesten Skandal: Fahrgäste beklagten sich über rüde Fahrscheinkontrollen und Übergriffe von GSE-Kontrolleure. Touristen berichteten davon, vor Betreten des Verkehrsmittels Kontrolleuren die Fahrscheine vorgezeigt (wegen Auskunftsersuchen) zu haben. Unmittelbar danach seien sie dann in Bahnen als Schwarzfahrer notiert worden, weil die Fahrscheine nicht gestempelt waren (1) Das Fass zum überlaufen brachte die Statistik der Berlin Tourismus Marketing Gesellschaft (BTM), die angab das sich die Anzahl der Beschwerden über BVG-Kontrolleure in einem kurzen Zeitraum verzehnfacht hätten. Offensichtlich ließen mache Kontrolleure - wegen lockender Kopfprämien - vorwiegend ausländische Fahrgäste "gezielt ins offene Messer laufen", schrieb die "taz" Berlin auf ihrer Sonderseite vom 21.08.03 hierzu.
Übergriffe von privaten Sicherheitsdiensten beispielsweise im Bereich des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind an der Tagesordnung. Gemessen an der Anzahl der Beschwerden und Strafanzeigen von Betroffenen und Zeugen finden aber nur wenige spektakuläre Sachverhalte den Weg in die Tageszeitungen. Sind die schwarzen Sheriffs der Münchner U-Bahn fast schon in Vergessenheit geraten, gingen ähnliche Meldungen in den letzten Jahren aus Großstädten wie Frankfurt a. M., Düsseldorf und Hamburg durch die Medien.
Oft ist es der Fall eines Übergriffes, der publik wird, die Medien sensibilisiert und eine Welle von Beschwerden auslöst. 1999 wurde bekannt, dass in Hamburg Angestellte der Sicherheitsfirma Securitas Deutschland Holding GmbH einen ertappten Graffitisprüher "krankenhausreif" geschlagen hatten. Viele Leserzuschriften an die regionalen Tageszeitungen brachten weitere schwer wiegende Missstände zu Tage. Von "schwarzen Akten über Kunden" und rechtsradikalen Umgangsformen ("Hitlergruß" in Uniform) unter den Angestellten war die Rede - Branchenprimus Securitas kam in Erklärungsnöte. Der Fall beschäftigte auch die Hamburger Bürgerschaft (2).
Das Management gelobte Besserung und richtete ein Beschwerdentelefon (welche Erfahrungen?) ein. Einige Monate später geriet Securitas erneut in die Kritik, als bekannt wurde, dass Angestellte der Firma einen jungen Ausländer bei einer Fahrscheinkontrolle "auf Verdacht" nach Drogen durchsucht und mißhandelt hatten. Trotz gültigen Fahrscheins wollten die Securitas-Angestellten den Personalausweis sehen, was der junge Afrikaner ablehnte (3).
1998 sorgte in Frankfurt a.M. die Industrie- und Handelsschutz (IHS) GmbH für Aufsehen. Über den Sicherheitsdienst der im Auftrag der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) arbeitet wurden Beschwerden wegen "Brutalität" und "Ausländerfeindlichkeit" laut. Bedienstete der IHS sollen nationalsozialistische Umgangstöne ("Heil Hitler", "Herr Obersturmbannführer") gepflegt haben (4).
Auch die "Rheinbahn-Sheriffs" der Sicherheitsfirma I.S.O. machten in Düsseldorf wegen ihres Vorgehens gegen Obdachlose und Fahrgäste der Rheinbahn mehrfach von sich reden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelte in mehreren Fällen.
Polizeilich dokumentiert ist in diesem Zusammenhang auch ein Angriff auf einen Verkäufer der Straßenzeitung "fifty-fifty". Ein Polizeisprecher wurde in der Presse mit den Worten zitiert: "Nach den uns vorliegenden Zeugenaussagen ist es von Seiten der I.S.O.-Leute ohne wahrzunehmenden Grund zum tätlichen Angriff gekommen." Drei I.S.O.-Leute sollen nach einer Kneipentour, welche sich dem Dienst anschloss, gegen den Zeitungsverkäufer vorgegangen sein, einer sogar mit gezücktem Messer. Ein "EXPRESS"-Bericht vom 19.10.00 (Lokalteil Düsseldorf) nahm den Fall zum Anlass und stellte die Frage: "Geht das denn schon wieder los?"
Düsseldorf scheint in diesem Punkt ein heißes Pflaster zu sein. Denn: Auch vom DB-Sicherheitsdienst BSG (Bahnschutz & Service GmbH) sind Übergriffe auf Bahnkunden im Düsseldorfer Hauptbahnhof (Hbf) dokumentiert.
Weil ein Student im Hbf zu seiner letzten Bahn eilte, wurde er von einem BSG-Angestellten unsanft gestoppt. Nach Ansicht des BSG'lers stellte das Rennen auf dem Bahnsteig eine Ordnungswidrigkeit dar, welche eine Personalienfeststellung erforderte. Ein Faustschlag, der das Nasenbein des Studenten zertrümmerte, schien dem Sicherheitsangestellten hierfür das geeignete Mittel zu sein (5).
Am 29. März 02, gegen 05.30 Uhr beobachtete ein wartender Bahnkunde auf dem Düsseldorfer Hbf wie vier BSG'ler einen Mann aus der S1 (aus Richtung Dortmund kommend) schleiften und auf dem Bahnsteig auf diesen einschlugen und -traten (6).
Auch, wenn diese Fälle unterschiedliche Firmen betreffen und sich in verschiedenen Städten zugetragen haben, lassen sich Parallelen ableiten, die wiederum Tendenzen und Zustände die gesamte Branche betreffend, wiederspiegeln.
So stellen Rechtsradikale in Diensten der Sicherheitsfirmen mittlerweile ein so großes Problem dar, dass die Verfassungsschutzämter aufmerksam geworden sind. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Mitte 2002 unter den Landesämtern eine Umfrage zum Thema "Rechtsradikale in Wachdiensten" gestartet. Ein offizielles Ergebnis existiert nicht. "Wir beobachten und prüfen diese Entwicklung im Rahmen der Sicherheit", heißt es von der Pressestelle des BfV hierzu (7).
Waren es früher fast ausnahmslos Randgruppen, die die "harte Hand" des Sicherheitspersonals zu spüren bekamen, sind es heutzutage Menschen aller Schichten, die mit Beschwerden auf unkorrektes Verhalten der Angestellten aufmerksam machen. Personalienfeststellungen und Durchsuchungen von Personen durch Sicherheitspersonal sind - unzulässigerweise - häufig zu beobachten.
Interessant dabei ist, wie mit Vorwürfen und Kritik im Management der Sicherheitsfirmen umgegangen wird. Die Unternehmensführungen streiten generell erst einmal alles Unangenehme ab und opfern - je nach Vorwurfs- und Beweislage - gegebenenfalls Basispersonal. Selbst durch Medien veröffentlichte Übergriffsfälle führen in der Regel nicht dazu, dass eine Firma den Gesamtauftrag verliert.
Weil sich auch nach massiver Kritik, z.B. durch bekannt gewordene Übergriffserien, am Gesamtkonzept der Firmen nichts ändert, wundert es kaum, wenn sich die Vorfälle nach einiger Zeit wiederholen.
Obwohl die Auswertungen der Medienberichte ein anderes Bild ergeben, spricht die Branche von "Einzelfällen" und "schwarzen Schafen", die durch die Medien aufgebauscht würden. Der Wunschgedanke, der hier zum Tragen kommt: die Öffentlichkeit soll sich an diese Missstände gewöhnen - sie im Rahmen der Einsatzaufträge als unausweichlich und "normal" akzeptieren.
Bis auf die Firma I.S.O. sind alle genannten Firmen sog. "Gütesiegelunternehmen" des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) e.V. Jene Verbandsmitgliedschaft soll den Unternehmen, im harten Wettbewerb, Vorteile bei öffentlichen Auftragsvergaben verschaffen. Ausbildungsqualität der Mitarbeiter, Unternehmenszertifizierungen nach neuesten Qualitätsnormen (DIN EN ISO 9000 ff., DIN 77200) , Personalauswahlverfahren, Entlohnungstarife des Personals - alles Bestens bei BDWS-Unternehmen, so scheint es. Die Realität sieht leider in vielen Dingen anders aus, wie ein Blick auf die GSE-Kontrolleure der BVG zeigt.

2. Der BVG-Skandal
Es war ein Zusammenwirken unterschiedlichster Faktoren, der GSE und BVG im August 2003 in der Bundeshauptstadt tagelange Negativschlagzeilen bescherte und einen schwarzen Schatten auf die gesamte Sicherheitsbranche warf. Unmittelbar nach bekannt werden der Vorwürfe gegen die Sicherheitsfirma stellte der BDWS am 25.08.03 die schon ältere GSE-Pressemitteilung (Juni 2003) über die Verleihung des "Quality Innovation Partnership Award" an das Mitgliedsunternehmen auf seine Internetseite und demonstrierte damit uneingeschränkte Solidarität. Seit den ersten Presseberichten über die Kontrollfirma ist das Ansehen des Gütesiegelverbandes in der Bundeshauptstadt angekratzt, was sich in Bezug auf neue Branchenziele - nicht nur in Berlin - nachteilig auswirken könnte.
Wie inzwischen von Unternehmensseite eingeräumt, wird die Motivation der GSE-Kontrolleure durch eine Art Bonussystem gesteigert. Der BVG-Vorstand Hans Heino Dubbenkropp räumte ein, es gebe "eine gewisse Leistungsprämie, für deren Errechnung auch die Anzahl der Feststellungen ein Kriterium darstellt" (8). Laut Medienberichten gab ein Kontrolleur zu Protokoll, die BVG würde pro erwischtem Schwarzfahrer 20 Euro an die Sicherheitsfirma zahlen. Die einzelnen Kontrolleure würden mit Freizeit belohnt. Wer 16 Schwarzfahrer an einem Tag erwischt habe, bekomme frei und werde für volle 9 Stunden bezahlt, egal wie lange er dafür gebraucht habe. "Wer weniger als 12 pro Tag erwischt, wird entlassen." (9)
Ungeachtet dieser Medienschelten setzt die BVG neben den ca. 270 eigenen Kontrolleuren (bessere Bezahlung, keine Leistungsvorgaben) aus Kostengründen weiter auf die beiden Sicherheitsfirmen GSE und Wachschutzgesellschaft. Diese beiden Unternehmen bilden zusammen die Arbeitsgemeinschaft (Arge) BVG und stellen zusammen ca. 180 Kontrolleure.
2003 sollen zehn Millionen BVG-Kunden, ca. 27.000 pro Tag kontrolliert werden. Bei einer angenommenen Schwarzfahrerquote von sieben Prozent erwartet die BVG dadurch die Feststellung von 500.000 Leuten, die ohne gültiges Ticket unterwegs sind. Wird diese Zahl erreicht, gelten die zehn Millionen Kontrollen als erreicht. Auch jedes Kontrollteam (bis zu 12 Leute) orientiert sich an den sieben Prozent. Wird diese Schwarzfahrer-Quote schneller erreicht, darf das Team ebenfalls Feierabend machen. Offen bleibt, was passiert, wenn die sieben Prozent nicht erreicht werden. "Wir führen die Kontrollen so durch, dass wir das schaffen", sagt Michael Bock-Petzolt, Chef der GSE.
Diese indirekte Vorgabe einer "Trefferquote" wird vom Fahrgastverband IGEB und dem BVG-Personalrat kritisiert, da so der Druck auf die Kontrolleure steigt und bei manchen zu Überreaktionen führe. Für BVG-Vorstandschef Andreas von Arnim nur ein Abrechnungsproblem: "Wie sollen wir sonst die Leistung der Firmen bewerten, wir können die Fahrgäste doch nicht für die Kontrollen quittieren lassen."
Im nächsten Jahr sollen die Kontrollen sogar noch intensiviert und 16 Millionen Fahrgäste überprüft werden, mit dem Ziel 750.000 Schwarzfahrer zu erwischen (10).
In Verbindung mit den Vorwürfen der Tourismusagentur BTM wurden auch Gründe, die Kontrollpraxis der GSE-Kontrolleure betreffend, deutlich. Während die hauseigenen BVG-Kontrolleure Touristen, die ihre Fahrscheine unwissentlich nicht abstempeln, nach der nachträglichen Entwertung weiterfahren lassen können, ist das bei GSE-Kontrolleuren nicht der Fall. Sie sind gehalten, jeden Verstoß festzustellen und dürfen an Ort und Stelle keine Kulanz walten lassen. Erst Wochen später, nach der möglichen Einstellung eines Strafverfahrens, haben die Touristen Anspruch, zuviel gezahltes Fahrgeld zurückzufordern (11).
Eine Masche der Arge-Kontrolleure ist es auch, Stadtbesucher, die aus Unwissenheit ihren eben gezogenen Fahrschein nicht entwerten, umgehend zu kontrollieren, statt sie zunächst erst einmal auf die Pflicht zur Entwertung hinzuweisen (12). BTM berichtet von einer Frau aus Singapur, die 40 Euro zahlen mußte, obwohl sie eine "Welcome-Card" besaß, die sie aber aus Unwissenheit nicht abgestempelt hatte. Als sie nicht erklärungslos zahlen wollte, sei ihr gar eine Strafe von 300 Euro angedroht worden. Anderen Touristen denen der selbe Fehler unterlaufen war, sei von Arge-Kontrolleuren gedroht worden: "Wenn ihr nicht bezahlt, gibt's Probleme mit der Ausreise", so Natascha Kampatzki (13).
Christfried Tschepe, Vorstandsmitglied von IGEB, wies darauf hin, dass der Hinweis zum Stempeln der Fahrscheine an Fahrscheinautomaten viel deutlicher gemacht werden müsse: "Gelegenheitsfahrer und Touristen blicken da kaum durch", so Tschepe (14). Für Berlins Grüne ist das komplizierte Ticketsystem mit verantwortlich für Probleme auswärtiger BVG-Nutzer: "Jede Stadt hat ein eigenes System. In manchen Orten muss der Fahrschein abgestempelt werden, in anderen nicht." (15)
Von Fahrgästen bemängelt wird auch, dass Arge-Kontrolleure oft nicht ausreichend über Fahrscheine und Beförderungstarife informiert sind und von Fahrgästen belehrt werden müssten (16). Auch hierdurch sind Falschentscheidungen bzw. Konflikte vorprogrammiert.
Der Verdienst von Arge-Kontrolleuren ist nicht gerade üppig. 5,52 Euro wie in der Branche üblich, plus eines BVG-Tarifbonus von 1,02 Euro die Stunde. Im Monat macht das rund 1000 Euro Netto (17).
Der Kontrolleur Peter G. spricht dagegen von erheblich weniger Lohn: "Ich halte für 800 Euro meinen Kopf hin. Davon muß ich meine 2-Zimmer Wohnung bezahlen. Und leben will man ja auch. Wir haben Schichtarbeit, sechs Tage Dienst, einen Tag frei." (18)
Mit Stellenanzeigen ("Fahrausweiskontrolleure für die BVG gesucht ...") werben private Jobvermittler wie JUMP für das Berufsbild der privaten Kontrolleure. Bei JUMP äußert man sich nicht zu Bewerbertests oder Einstellungskriterien. Nur so viel: potenzielle Kontrolleure müssen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und mindestens 21Jahre alt sein, um als Fahrkartenkontrolleur an ein Sicherheitsunternehmen weitergeleitet zu werden. Das Sicherheitsunternehmen fordert dann einen sog. 34a-Schein (Gewerbeordnung) bei der IHK zu absolvieren. Die Kosten hierfür betragen 350 Euro. Laut IHK Sachbearbeiterin Astrit Kriener ist statt dessen seit Anfang des Jahres 2003 die Absolvierung einer sehr viel strengeren, so genannten Sachkundeprüfung (150 Euro) Pflicht. Auf diese Prüfung muss sich das künftige Sicherheitspersonal selbst vorbereiten. Eine Tatsache, die bei vielen Sicherheitsfirmen aber noch nicht angekommen ist - es herrscht Chaos. "Manche verlangen sie, andere nicht", meint Kriener. "Korrekt ist das nicht." Der 34a-Schein ist mit der Neuregelung hinfällig.
Zur Personalauswahl der Arge-Firmen äußerte sich BTM-Chef Hanns Peter Nerger. Für ihn sind viele Kontrolleure "charakterlich völlig überfordert" (19).
Der Fall GSE-Arge-BVG offenbart so viele Missstände, dass über ihn am 10.11.03 im ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtet wurde. An ihm lässt sich verdeutlichen, dass wirtschaftliche Interessen nur sehr schwer - wenn überhaupt - mit Moral und Grundrechten in Einklang zu bringen sind. Erschreckend sind die Eigendynamik und das unreflektierte Handeln die dieser Sache anhaften.
Zugegebenermaßen ist das Aufspüren von Schwarzfahrern im ÖPNV keine einfache Aufgabe, was zudem vom Kontrollpersonal viel Fingerspitzengefühl erfordert. Schlecht ausgebildete und unterbezahlte Kontrolleure, die zudem häufig "charakterlich völlig ungeeignet" sind, kommen für die BVG unter Leistungsvorgaben (die Kündigung stets vor Augen) zum Einsatz. Diesen Druck lassen die Kontrolleure oftmals an den Fahrgästen aus. Übergriffe und von Kontrolleuren provozierte Schlägereien sind an der Tagesordnung, gibt ein Mitarbeiter der Arge-Unternehmen gegenüber der "Berliner Morgenpost" (20) zu.
Aber auch die Ausgestaltung der Verträge zwischen BVG und Sicherheitsfirmen erzeugt einen "kopfgeldähnlichen Erfolgsdruck", weis der Fahrgastverband IGEB. Empörung löste hierzu die Aussage von BVG-Sprecherin Babara Mansfied aus. Diese hatte erklärt, die privaten Sicherheitsfirmen würden eine Dienstleistung erbringen. Wie sie das täten, sei der BVG egal (21).
Die BVG wollte sich in dieser Sache aus der Verantwortung stehlen, was ihr aber nicht gelangt. Sie nimmt als Auftraggeberin mit ihren Vorgaben direkten Einfluß auf Rahmen- bzw. Arbeitsbedingungen der Arge-Unternehmen und deren Mitarbeitern.
Von Qualität und Gütesiegel ist bei GSE wenig übrig geblieben. Eine Kontrolle, die korrigierend eingreift, hat hier nicht versagt, sie war (wieder einmal) schlichtweg nicht vorhanden.
Die Berliner Medien haben ihre Aufgabe gut gemacht. Sie waren unabhängige "Beschwerdensammelstellen" die nicht nur den geschädigten BVG-Nutzern ein Forum gaben und so für eine öffentliche Diskussion hierüber sorgten. Spätestens jetzt ist vielen klar, dass die BVG-Nutzer, zum einen durch den Kauf von Fahrscheinen und zum anderen als Steuerzahler über Subventionen, das BVG- und Arge-Personal finanzieren. Dies allein löst den Anspruch auf eine faire und freundliche Behandlung durch Kontrolleure aus.
Dieser Skandal macht auch deutlich, dass sich private Sicherheitsdienste mehr an den (wirtschaftlichen) Interessen der Auftraggeber orientieren als an Recht und Gesetz - daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

3. Die PR der Privaten - BDWS Veranstaltungen
Um das Ansehen privater Sicherheitsdienste in der Öffentlichkeit zu verbessern, was als eine Voraussetzung für die Erschließung neuer, umsatzsteigernder Aufgabenfelder gilt, sucht die Branchen - organisiert im BDWS - seit einigen Jahren verstärkt den Kontakt zu Politik, Polizei und Medien. Im BDWS, welcher nach Informationen der "Jungen Welt" (22) unter Mitgliederschwund leidet, sind 430 (von 2700) Unternehmen mit 80? Marktanteil organisiert (23). Der Branchenumsatz in Deutschland betrug im Jahr 2002 rund 3,8 Mrd. Euro (24).
Im November 2002 wurde Ralf Brümmer, Leiter der Unternehmenskommunikation bei Securitas gemeinsam mit Hendrik Pietsch, Securicor Sicherheitsdienste GmbH (Deutschland über 40 Standorte, ca. 6000 Angestellte, 207 Mil. Euro Umsatz 2001/ 02, www.securicor.de) vom Fachausschuß PR des BDWS zum Sprecher des Fachausschusses PR gewählt. In einer Securitas-Pressemitteilung heißt es hierzu: "Mit der Veröffentlichung von wichtigen Themen möchten die Verantwortlichen das Gewerbe transparenter gestalten, um eine Imageverbesserung für das private Sicherheitsgewerbe zu erreichen". (...) "Für eine einheitliche und konsequente PR in der Branche ist zudem geplant, dass die Mitgliedsunternehmen bei der Öffentlichkeitsarbeit Hilfestellung durch den Fachausschuss erhalten." (25)
Am Beispiel von Securitas Deutschland und Kötter Services, die aufgrund ihrer Unternehmensgröße in verschiedenen Landesgruppen des Verbandes vertreten und auch durch unterschiedlichste Gremienarbeiten (z.B. Präventionsräte/-foren) im BDWS sehr stimmgewichtig sind, läßt sich dies anschaulich verdeutlichen.
Neben dem Eigenengagement der Sicherheitsunternehmen bildet der BDWS einen Rahmen, um z.B. mit aufwendig inszenierten Veranstaltungen wie der Verleihung des BDWS-Medienpreises im Mai 2001 in München, die Brancheninteressen öffentlichkeitswirksam zu vertreten.
Der BDWS veranstaltete Anfang April 2003 zusammen mit dem Schwesterverband, der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) e.V., einen parlamentarischen Abend in Berlin. Eingeladen und erschienen waren Abgeordnete der Bundestagsausschüsse Innenpolitik, Finanzen, Justiz sowie Wirtschaft und Arbeit.
BDWS-Präsident Rolf Wackerhagen informierte die Gäste darüber, dass der BDWS seit geraumer Zeit mit dem Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz in einer Gesprächsrunde Fragen der künftig "noch engeren Zusammenarbeit mit der Polizei" erörtere (26).
Dr. Eckart Werthebach, früherer Innensenator von Berlin und Präsident des Verfassungsschutzes a.D., sprach sich in einer Rede für einen "arbeitsteiligen Sicherheitsverbund zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten" aus. Er sieht die Mitarbeiter der privaten Sicherheitsdienste künftig als "Verwaltungshelfer" oder "beliehene Hoheitsträger", die Polizei oder Ordnungsbehörden unterstützen (27).
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Rainer Wend, ging dabei in seiner Rede auf die große Zahl der Arbeitsplätze ein, die im Wach- und Sicherheitsgewerbe im letzten Jahrzehnt geschaffen worden seien (28).
Präsident Wackerhagen lies es sich nicht nehmen, am Ende seiner Rede Bundesinnenminister Otto Schily, zu dem der BDWS Kontakt hält, zu zitieren. Schily hatte vor der Bundestagswahl 2002 öffentlich erklärt: "Alles in allem ist festzustellen, dass die letzten Jahre in außergewöhnlicher Weise dazu genutzt worden sind, um die Grundlagen dafür zu schaffen, dass das private Sicherheitsgewerbe seine Aufgaben mit stets wachsendem Erfolg erfüllen kann. Für mich besteht daher aller Anlass für die Prognose, dass die Bedeutung der Branche in Zukunft weiter zunehmen wird!" (29).

4. Securitas & Politiker
Gerne werden von Securitas Deutschland (über 70 Standorte, ca. 17.500 Angestellte, 517 Mio. Euro Umsatz 2001, www.securitas-online.de) namhafte Politiker zu unterschiedlichen Anlässen eingeladen: Wolfgang Clement war Anfang 2002 als Ministerpräsident vom NRW einer Einladung des Unternehmens gefolgt und nahm an der Einweihungsfeier des "Haus der Sicherheit" in Düsseldorf teil (30).
Im August 2002 kam Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Wieland Niekisch zu einem Informationsbesuch in die Potsdamer Konzernfiliale (31).
Kurz zuvor hatte der Chef der brandenburgischen Staatskanzlei, Rainer Speer, die Eröffnungsfeier der neuen Not- und Serviceleitstelle im Haus besucht (32).
Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske und der Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs waren im September 2002 bei Securitas in Potsdam erschienen um sich über den seit August 2002 existierenden Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" und damit verbundene (freie) Ausbildungsplätze im Unternehmen kundig zu machen (33).

5. Kötter & Politiker
Auch Kötter Services (42 Standorte, ca. 7.600 Angestellte, 163 Mio. Euro Umsatz 2002, www.koetter.de) mit Firmensitz in Essen kann prominente Besuche vorweisen.
Im Frühjahr 2003 kamen NRW-Wirtschafts- und Arbeitsminister Harald Schartau und Wuppertals Oberbürgermeister Hans Kremendahl zu Besuchen nach Essen und Wuppertal. Sie informierten sich über das Lehrstellenangebot zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" im Haus Kötter (34).
Kurz zuvor, Ende Februar, war der Arbeitskreis "Innen und Recht" der NRW-FDP Landtagsfraktion zu Gast bei Kötter in Essen: "Am Beispiel der Abschiebehaft in Büren und der Fluggastkontrollen an den Flughäfen Leipzig und Dresden wurden insbesondere die Möglichkeiten der Privatisierung besprochen." Ein Gruppenbild im Internet zeigt im trauten Miteinander den Chef von Kötter Security, Friedrich P. Kötter, Gerhard Starke (Mitgl. d. Kötter-Sicherheitsbeirates) mit Jan Söffing und Robert Orth, beide MdL (35).
Securitas und Kötter Services wissen um die Signalwirkung die mit solch hohen Besuchen verbunden ist und lassen dies auch die Öffentlichkeit in Form von Pressemitteilungen wissen, ganz im Sinne der Verbandsphilosophie.

6. Einflußnahme der Sicherheitswirtschaft auf die Politik
Die PR-Vertreter der Sicherheitswirtschaft, die stets bemüht sind, den Bedarf an privaten Diensten und ihren gesamtgesellschaftlichen Nutzen darzustellen, tun dies mehr und mehr mit Verweis auf (freie) Arbeitsplätze (geschätzte 2500 offene Stelle in BRD, "Hamburger Abendblatt", "Wirtschaft", 14.02.03) und die seit Sommer 2002 existierenden Ausbildungsstellen "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" im kommerziellen Sicherheitsbereich. Nach Aussagen des BDWS sind derzeit in Deutschland rund 145.000 Unternehmensangestellte in Vollzeitbeschäftigung. Hinzu kommen noch ca. 100.000 Teilzeitbeschäftigungen (z.B. Minijobs) (36).
In punkto freier Ausbildungsstellen schauen dann auch gerne mal, wie bereits erwähnt, Politiker und IHK-Vertreter - in Begleitung der Presse - bei Sicherheitsunternehmen vorbei.
Neben dem klassischen Argument der stets zu hohen Kriminalitätsrate sollen die Terrorismusbedrohung, sowie ein als positiv prognostiziertes Wachstum der Sicherheitswirtschaft bei der Durchsetzung von Branchenzielen helfen.
Leicht entsteht hier der Eindruck, dass die unbefriedigende Wirtschaft- und Arbeitsmarktlage für die Durchsetzung neuer Betätigungsfelder von einer Sicherheitsindustrie mißbraucht wird: So geht beispielsweise die Hoffnung auf Personaleinstellungen und durch Marktwachstum erreichte Steuermehreinnahmen einher mit dem Signal an Politik und Gewerkschaften die Branche nicht zu behindern und sich auch nicht den eingeforderten neuen Aufgaben zu verschließen. Die Gewerkschaft ver.di bekommt dies bei Arbeitskämpfen, wie beispielsweise im Juli 2003 in Nordrhein-Westfahlen, deutlich zu spüren.

7. Die Scholz-Kommission
Das Vorrechnen von Einsparungspotenzialen in Bezug auf die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand gehört zur Strategie der Branche den Unternehmen, mehr Aufträge zu verschaffen - "Fremdvergabe" bzw. "Outsourcing" heißen die Zauberwörter. Nach Aussage des deutschen Städte- und Gemeindebundes vergeben die Kommunen bereits heute mehr als 50? ihrer Aufgaben fremd.
In der Vergangenheit hatten die Leitungen von BDWS und Securitas stets betont, dass sie von sich aus keine Übernahme von Polizeiaufgaben anstreben, allerdings die Möglichkeit hierfür prüfen, wenn die Ministerien derlei Aufgaben von sich aus privaten Sicherheitsfirmen anbieten. Nach Aussage von Securitas kommen derartige Überlegungen nicht von Seiten der Sicherheitsbranche (37).
Ausgerechnet der Aufsichtsratsvorsitzende von Securitas Deutschland, Dr. Jürgen Linde (Brandenburgischer Staatsminister a.D.), hatte in der sogenannte "Scholz-Kommission", die im März 2001 von der Diepgen-Regierung beauftragt wurde, für den hochverschuldeten Stadtstaat Berlin eine "Staatsaufgabenkritik" zu verfassen, mitgearbeitet. In diesem Papier (Abschlußbericht Nov. 2001) schlägt die Kommission vor, Berliner Polizeibehörden teilweise zu privatisieren und als Arbeitsbereich für private Sicherheitsdienste zu öffnen. Unter anderem sollen nach Kommissionsmeinung das Beschaffungs- und Instandhaltungswesen (z.B. in den Bereichen Bekleidung, Fuhrpark und Kfz-Werkstätten), sowie die Aus- und Fortbildung der Behördenmitarbeiter privatwirtschaftlich betrieben werden. Dieses soll viel Geld sparen.
Die Kommission empfiehlt auch, private Sicherheitsdienste direkt in die Verwaltung der Polizei einzubinden und mit Sicherheit- und Ordnungsaufgaben im öffentlichen Raum zu betrauen. Die Übernahme von Objektschutzaufgaben und die (Sach-)Bearbeitung von Verkehrsangelegenheiten (z.B. Ordnungswidrigkeiten, Unfallaufnahmen) durch private Sicherheitsdienste werden als wesentliche Entlastungen der Polizei erachtet.
Die Kommission merkt in ihrem Abschlußbericht auch an: "Voraussetzung ist aber, dass der Leistungsstandard der privaten Sicherheitsdienste zumindest dem der Polizeiangestellten entspricht, die privaten Sicherheitsdienste über hinreichend qualifiziertes Personal in erforderlicher Menge verfügen und die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Befugnisse eindeutig geregelt werden." (...) "Des weiteren ist zu klären, inwieweit eine Beleihung von privaten Sicherheitsdiensten als Verwaltungshelfer vorgenommen werden kann. Die hierfür erforderlichen gesetzlichen Regelungen sind darzustellen."
Bis heute umgehen Bund, Länder und Kommunen dieses Problem, indem sie Angestellte privater Sicherheitsdienste als "Verwaltungshelfer" einsetzen. Diese Verwaltungshelfer agieren dann - genauso wie Abschleppunternehmen - auf Weisung einer Behörde. Die Beleihung der Privaten mit hoheitlichen Kompetenzen, was als notwendiges Rechtsmittel für die Umsetzung der Kommissionsvorschläge gilt, ist unter den Landesregierungen heftig umstritten (38).
Ein Beispiel hierfür ist die Übertragung der Fluggastkontrolle auf Sicherheitsunternehmen an Deutschen Flughäfen. Nach einer vierwöchentlichen Unterrichtungszeit mit anschließender Prüfung, die vom Bundesgrenzschutz abgenommen wird, sind die Angestellten der beauftragten Sicherheitsunternehmen für ihren Aufgabenbereich mit hoheitlichen Befugnissen beliehen (39).
Die "Beleihung" als Rechtsmittel ist ein "altes" Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Realisierte Beispiele sind gegenwärtig: der Schornsteinfeger, technische Überwachungsfunktionen (Lebensmittel, Trinkwasser, TÜV-Funktionen usw.), Bauplanungsleistungen, Stadtplanung, Eich- und Vermessungswesen, Umweltschutz, Gesundheits- und Veterinärwesen usw.. Dies gilt auch für Funktionen, die gegebenenfalls mit Zwang verbunden sind. Professionalisierte Notwehr ist eine alte Funktion der Wach- und Schließgesellschaften, die es in Deutschland seit dem Auslaufen des städtischen Nachtwächtermodells gibt (40).
Übernahme von öffentlichen Objektschutzaufgaben, Aufnahme von Verkehrunfällen, Zwangsentstempelungen von Kfz-Kennzeichen und Einziehung des Kfz-Scheins, Einziehung von Fahrtenbüchern und Führerscheinen, Ermittlungen bei Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, Anschriften- und Aufenthaltsermittlungen, Unterstützung der Justizverwaltungen, Rückführungen von Asylbewerbern (in Hamburg bereits seit 2001 Realität), Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs werden als neue Aufgaben in teilprivatisierten Behördenstrukturen von privaten Sicherheitsdiensten seit längerem eingefordert (41).
Die FDP-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses hatte errechnet, dass bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Scholz-Kommission - bei einer direkten Zusammenarbeit zwischen der Berliner Polizei und Sicherheitsfirmen - im Durchschnitt rund 12,5 Mio. Euro einzusparen wären. Berlins Liberale fordern die Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen und die hierfür notwendige Beleihung der Sicherheitsunternehmen mit Hoheitsbefugnissen (42).
Die Scholz-Kommission gibt in ihrem Abschlussbericht an den Berliner Senat die Handlungsempfehlung ab, der Senat möge bis zum 30.06.2002 ein integriertes Gesamtkonzept "Verbund Polizei und private Sicherheitsdienste" auf Grundlage der Leitlinien der "Staatsaufgabenkritik" vorlegen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt naturgemäß jegliche Privatisierungspläne der Berliner Polizeibehörden ab. Das Konzept liefere die "Bürger Berlins der Willkür und dem Profitstreben schlecht ausgebildeter privater Sicherheitsdienste aus und beseitigt das staatliche Gewaltmonopol", sagte der Vorsitzende der Berliner GdP, Eberhard Schönberg (43). Der Bundesvorsitzende der GdP Konrad Freiberg hierzu: "Für die Bürger sind Unfälle keine Bagatelle." Außerdem würden Straftaten wie Trunkenheit am Steuer nicht erkannt, wenn nur Sicherheitsdienste kontrollieren. "Wir laufen Gefahr bei der Sicherheit nur noch eine Grundversorgung leisten zu können.", so Freiberg (44).
Generell lehnt die GdP aber nach einem Beschluß des Bundesvorstandes (Positionspapier) die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den privaten Sicherheitsdiensten nicht ab.
Größere Unternehmen wie Securitas und Kötter Services sind auf Grund ihrer vielfältigen Dienstleistungsangebote im Stande, die meisten von einer Polizeibehörde "outgesoursten" Aufgaben zu übernehmen. Beide Unternehmen bieten ihren Kunden nicht nur Dienste in klassischen Bereichen wie Werk-/ Objektschutz, Pforten-/ Empfangsdienste, Streifentätigkeiten, Messe-/ Veranstaltungsservice, Sicherheitsdienste/ Detektive für den Einzelhandel, Personenschutz, öffentlicher Verkehr (Sicherung-, Schutz- und Kontrollmaßnahmen im ÖPNV u. auf Flughäfen), Detektive (Ermittlungsdienste), Sicherheitsanalysen/ -konzepte, Alarmaufschaltungen/-verfolgung und Schließ-/ Öffnungsdienste an. Sie übernehmen heute auch Aufgaben wie die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs (Parkraumbewirtschaftung), Kurierdienste, Gebäudemanagement, Post-/ Telekommunikationsdienste sowie Transport-/ Logistikleistungen, Geld-/ Werttransporte, allgemeine Büro/ -Verwaltungstätigkeiten, EDV-Betreuung (Schutz vor Computerkriminalität), Akten-/ Datenverwaltung und Personalmanagement (z.B. für Verwaltung, Handel u. Dienstleistungsgewerbe). Die Kontrolle und Überwachung von Energie- und Versorgungssystemen gehört bei beiden Firmen ebenso zur Dienstleistungspalette, wie Installation und Wartung von Notruf-, Videoüberwachungs-, Einbruchs-, Brandmelde- und Zugangskontrollsystemen. Selbst mit einer Werksfeuerwehr können beide Unternehmen dienen.
Securitas betreibt ein eigenes Schulungscenter, das für Aus- und Fortbildung "auch von externen Kräften aus Behörden, Institutionen und Unternehmen der Wirtschaft genutzt" wird. Ähnliches geschieht bei Kötter im Rahmen des "Kötter Consulting Plus" ("Beratung-Konzepte-Durchführung") für Kunden und deren Mitarbeiter. "Kötter Consulting Plus ermittelt im Kundenauftrag umfassend Schwachstellen und erarbeitet und realisiert Optimierungspotenziale in Prozessen und Risikostrukturen", heißt es in der Kötter Werbung hierzu (45).
Beide Sicherheitsunternehmen sind bereits mit verschiedenen größeren (öffentlichen) Aufträgen betraut: Securitas ist im Bereich des ÖPNV in Städten wie Hamburg, München, Offenbach und Tübingen eingesetzt und führt auf dem Flughafen Berlin-Tegel neben allgemeinen Kontroll-/ Sicherheitsmaßnahmen Fluggast- und Gepäckkontrollen durch. Auch die Hafensicherheit in Hamburg liegt teilweise im Aufgabenbereich von Securitas.
Kötter Services stellt Justizkräfte (z.B. in der JVA Büren) und ist - mit gleichen Aufgaben wie Securitas in Berlin-Tegel - auf den Flughäfen Halle/Leipzig und Dresden vertreten. Nebenbei: Securitas sichert und schützt die AKW'S Krümmel und Gestacht.
Im Gegensatz zu Securitas verfügt Kötter Services noch über eine Unternehmenszweig Reinigung, welcher sich "Kötter Cleaning" nennt (46). Die Branche blickt in puncto Fremdvergabe positiv in die Zukunft: "Die Aufträge an private Sicherheitsdienste seitens der öffentlichen Hand werden steigen, nicht nur in JVA's.", meint Kötter-Firmensprecher Schulte-Fischediek (47). Nach Auskunft (26.11.03) der Senatsinnenverwaltung von Berlin besteht "nach wie vor die Absicht den Objektschutz für bestimmte polizeiliche Einrichtungen durch private Sicherheitsdienste in einem Pilotprojekt zu erproben."

8. Sicherheitsvereinbarungen/ -kooperationen zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten
Nicht nur durch Kontakte zur Politik, sondern auch durch (direkte) Beziehungen zu Polizeibehörden will die Branche einen Imagegewinn erreichen und dadurch zum "offiziellen Polizeipartner" heranreifen. Seit Ende der 90er Jahre existieren zahlreiche Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizei und BDWS-Unternehmen, die die Landessektionen des BDWS mit den zuständigen Polizeipräsidien oder den Innenressorts der Länder bzw. der Städte abgeschlossen haben. Einzige Ausnahme unter den Großstädten ist Berlin. Hier hat der Arbeitskreis für Unternehmenssicherheit (AKUS) der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin-Brandenburg die Kooperationsvereinbarung mit der Berliner Polizei unterzeichnet. Die Berliner Kooperationsvereinbarung umfaßt 11 Sicherheitsunternehmen, darunter auch Securitas, Kötter Services, Securicor und IHS (48). Gemeinsam wollen die Kooperationspartner in Berlin nach flüchtigen Personen fahnden und auch gemeinsame Qualifizierungsmaßnahmen durchführen (48a).
Diese Kooperationen gehen zurück auf einen 1999 vom LKA Baden-Würtemberg verfassten Leitlinienkatalog zur Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten.
Auf der Grundlage dieses Leitlinienkataloges wurde im gleichen Jahr vom Arbeitskreis II (AK II) der Innenministerkonferenz (IMK) folgender Beschluß verfaßt: "Private Sicherheitsdienste können professionelle Polizeiarbeit nicht ersetzen, aber außerhalb des hoheitlichen Bereiches einen wirksamen Beitrag zur Kriminalprävention leisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Wirtschaftsunternehmen und Veranstaltungen sowie Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr. Möglichkeiten ihrer Einbeziehung in Maßnahmen und Projekte der kommunalen Kriminalprävention sind zu prüfen." (49)
Bundesinnenminister Otto Schily möchte diese Kooperationen zwischen staatlichen und privaten Ordnungshütern "optimieren", mit dem Ziel, dass "sich hierdurch auch mögliche Vorbehalte auf der einen oder anderen Seite abbauen." (...) "So sollte insbesondere der Informationsaustausch zwischen der Polizei und den an der Sicherheitskooperation teilnehmenden privaten Sicherheitsunternehmen intensiviert und vor allem in beide Richtungen praktiziert werden. Noch bestehende technische und organisatorische Probleme bei der Informationsweiterleitung an die Polizei müssen weiter abgebaut werden", verkündete der Bundesinnenminister (50).
In Berlin, Frankfurt a.M., Wiesbaden, Düsseldorf, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hamburg "beobachten, erkennen und melden" die Gütesiegelunternehmen der Polizei, werden gemeinsame Lagebesprechungen und Fahndungen durchgeführt. Die Polizei bekommt sicherheitsrelevante Informationen zum Nulltarif, welche sich auch noch positiv auf die Kriminalitätsstatistik (z.B. höhere Aufklärungsquote) auswirken können. Die BDWS-Unternehmen erhoffen sich durch ihren kostenlosen Arbeitsbeitrag bei diesen Partnerschaften wenigstens Wettbewerbsvorteile gegenüber der statuslosen, nichtorganisierten "Billigkonkurrenz".
Der gute Draht zur Polizei erweist sich zudem für die Sicherheitsfirmen auch als direkter Vorteil, wenn es um die Informationsbeschaffung "auf dem kurzen Dienstweg" geht. Für die Auftragserfüllung ihrer Kunden benötigen Sicherheitsfirmen häufig, z.B. für private Ermittlungstätigkeiten (angeschlossene Detekteien), sowie im Objekt- und Personenschutz, Daten und Informationen aus Polizeibeständen.
Nach unserem Wissen ist kein Datenschutzbeauftragter über die Kooperationspläne informiert, geschweige denn hierzu um Rat und Meinung gefragt worden. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Werner Kessel, zeigte sich seiner Zeit verwundert darüber, dass er über die Pläne des Innenministeriums des Landes eine Kooperationsvereinbarung mit der Landesgruppe des BDWS abzuschießen aus der Zeitung erfahren mußte. Dies sei "bedenklich", so Kessel (51). Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, in dem eine Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei und privaten Diensten flächendeckend galt (52).
Am 24.10.01 wurde das überarbeitete Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern im Landtag verabschiedet. Auch zu Datenübermittlungen an andere Behörden oder Stellen enthält das novellierte Gesetz geänderte Regelungen. Es erlaubt nunmehr, Polizeidaten an private Stellen zu übermitteln, soweit sie an der "Abwehr von Gefahren" beteiligt sind. Das alte Sicherheits- und Ordnungsgesetz sah ein abgestuftes Verhältnis zwischen Datenübermittlungen aus dem Polizeibereich an öffentliche Stellen einerseits und an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs andererseits vor. Diese Unterscheidung wurde aufgehoben. Es ist der Polizei nach dem neuen Gesetz nun möglich, sensible Polizeidaten beispielsweise an private Sicherheitsdienste zu übermitteln, ohne vorher das Einverständnis der Betroffenen einzuholen. Nicht die Betroffenen selbst, sondern die Polizei bestimmt, ob und in welchen Umfang sie Daten weitergibt. Der Datenschutzbeauftragten merkt in seinem fünften Tätigkeitsbericht hierzu an: "Das Gesetz geht in diesem Punkt weit über die Regelungen der Polizeigesetze anderer Länder hinaus." (53)
Auch der Bundesgrenzschutz (BGS) als Bahnpolizei wurde im Nov. 2000 in eine Sicherheitspartnerschaft mit Privaten eingebunden und arbeitet seither mit dem DB-Sicherheitsdienst BSG auf Bahnhöfen und DB-Gelände eng zusammen. Bundesinnenminister Otto Schily und der Chef der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn, unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung die u.a. gemeinsame Aus- und Fortbildungseinheiten sowie gemeinsame Streifengänge von staatlichen und privaten Ordnungshütern vorsieht (54).
Das ARD-Magazin REPORT (München) meldete am 12.01.04: "Die Sicherheit bei der Bahn wird immer mehr zum Problem. Bahn-Chef Mehdorn will nun mehr eigene Sicherheitskräfte ausbilden und einstellen und deshalb weniger Geld an den Bundesgrenzschutz zahlen, der bisher für die Bewachung der Bahnanlagen eingesetzt wird. Diese Maßnahmen rufen Bundesinnenminister Schily auf den Plan: Er will keine finanziellen Zugeständnisse machen und keine Hilfspolizisten der privaten Sicherheitswacht der Bahn als Ersatz für den BGS". Ein Kritiker meint im Sendebeitrag hierzu, es sei gefährlich privatwirtschaftliche Interessen mit staatlichen (Macht)Befugnissen durchzusetzen. Und GdP-Chef Konrad Freiberg dazu wörtlich: "Das ist ein verheerender Weg, der da vorgeschlagen wird. Wir würden private Polizeien in der Bundesrepublik kriegen". Entgegen den eigenen Aussagen versucht die Wirtschaft, sich hoheitliche Befugnisse zu erschließen.
Wegen sich häufender Übergriffe durch privates Sicherheitspersonal in der Bundeshauptstadt klärte die "Berliner Zeitung" ihre Leser über die nicht vorhandenen Befugnisse der Privaten auf und gab eine Empfehlung ab: sie riet dazu, sich bei Ärger mit Sicherheitspersonal an die Polizei zu wenden, machte aber auch darauf aufmerksam, dass diese - wegen der bestehenden Kooperationsvereinbarung mit Berliner Sicherheitsunternehmen - "kein neutrales Verhältnis" mehr zu privaten Sicherheitsdiensten hat (55). Gerade Großereignisse wie Konzerte und Sportveranstaltungen sorgen in der Bundeshauptstadt immer wieder für Ärger über private Ordnungskräfte. 1999 gab es so viele Beschwerden über den Ordnungsdienst des Fußballvereins Hertha BSC, dass sich die damalige Fraktionsvorsitzende der Berliner Bündnisgrünen, Renate Künast, öffentlich zu Wort meldete. Die Polizei führte Ermittlungen gegen die von Hertha BSC beauftragte Sicherheitsfirma durch (56).
Wie "kollegial" das Verhältnis zwischen BGS und BSG sein kann, wird in einem Bericht über eine Misshandlung beschrieben, die sich in der Wache der Bahnpolizei im Düsseldorfer Hbf zugetragen haben soll und sich dem bereits anfangs beschriebenen Übergriffsfall anschloß. Dem Bericht zufolge hatte ein Bahnkunde, der Zeuge des Übergriffes geworden war, vier beschuldigten BSG-Angestellten gegenüber angekündigt, sie bei der Bahnpolizei anzuzeigen. Darauf hin sollen die BSG'ler den Mann zur Wache der Bahnpolizei begleitet haben. Nach einer sehr kollegialen Begrüßung zwischen Bahnpolizisten und BSG-Angestellten soll dann einer der BSG-Angestellten gesagt haben: "Hier, der Kollege will Anzeige erstatten!", worauf die Beamten den Raum verlassen hätten. Anschließend sei der Mann von den BSG'lern verprügelt worden. Die Strafanzeige sei von der Bahnpolizei nicht aufgenommen worden, so der Bericht (57). In Euskirchen ermittelt die Bahnpolizei seit April 2004 gegen einen Mitarbeiter ihres Kooperationspartners BSG. Dem beschuldigten BSG'ler werden Körperverletzung und Nötigung eines bahnfahrenden Schülers vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren wegen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit in die Hände der Bahnpolizeidienststelle des Euskirchener Bahnhofs gegeben. Die Bahnpolizei muß nun von Amtswegen gegen einen privaten "Kollegen" ermitteln. Die Strafanzeige wurde vom Vater des Geschädigten vorausgehend bei der Landespolizei erstattet (57a).
Trotz wiederholter Übergriffe und den bereits beschriebenen schweren Verfehlungen von Angestellten ist Securitas aufgrund des Hamburger S-Bahn-Einsatzes Anfang Mai 2002 in die DB-Kooperation mit Bahnpolizei, Hamburger Polizei und BSG integriert worden, was einer Beförderung des Unternehmens gleich kommt. Anzeigebemühungen z.B. von S-Bahn-Nutzern gegen Securitas-Angestellte werden durch das Kooperationsverhältnis wohl kaum gefördert werden.
Kurz nach Inkrafttreten der Hamburger Bahnhofskooperation wurden erste Datenschutzverletzungen i.V.m. Personalienüberprüfungen bekannt. Nach einem Bericht der taz Hamburg vom 23.07.01 notierten die BSG-Angestellten fleißig mit, wenn die Bahnpolizei Personen überprüfte: "'Ist das auch die Adresse wo sie gemeldet sind', fragt der Bahnpolizist und der BSG-Angestellte hakt notierend nach: 'Dort wohnen sie wirklich?'", war in diesem taz-Artikel zu lesen.
Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Rhein-Main) vom 18.12.03 sind mehrere Mitarbeiter der BSG in einen neuen DB-Korruptionsfall verwickelt: Im Zusammenhang mit Auftragsvergaben, den Flughafenbahnhof Frankfurt a.M. betreffend, ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen mehrere DB-Unternehmen und externe Firmen, darunter auch ein Anbieter für Sicherheitstechnik.
In allen Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizei und Privaten, die in deutschen Großstädten existieren, ist Securitas vertreten. Das die Polizei(-führung) längst ihre Scheu vor der Zusammenarbeit mit den privaten Diensten verloren hat und ebenfalls an einer engen Zusammenarbeit interessiert ist zeigt der Besuch der Polizei-Führungsakademie (PFA) Münster-Hiltrup bei Securitas. Im März 2002 kamen, unter der Leitung des Präsidenten der PFA, Prof. Dr. Rainer Schulte, 15 Dozenten der höchsten Bildungseinrichtung der deutschen Polizei im Rahmen eines Informationsgesprächs zu Securitas nach Düsseldorf. Dabei wurden zwischen den Polizeivertretern und der Geschäftsführung von Securitas Deutschland u.a. "weitere Möglichkeiten einer verstärkten operativen Kooperation" besprochen (58). Bereits 1993 hatten sich an der PFA Polizeiführer mit Vertretern des Sicherheitsgewerbes unter dem Kürzel BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) getroffen (59).
Am 28.02.02 haben der Polizeipräsident von Sachsen, Rainer Stock und der Vorsitzende der BDWS-Landesgruppe Sachsen, Franz Feuerstein, in Dresden eine Grundsatzerklärung über die Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten im Freistaat unterzeichnet. Dies geschah im Rahmen einer Arbeitstagung mit dem Titel "Polizei und privates Sicherheitsgewerbe - gemeinsam für die Sicherheit der Bürger", die von rund 80 Teilnehmern, überwiegend von der Polizei und des BDWS, besucht wurde. Die Kooperation wird als Erweiterung des "Aktionsbündnisses - Sichere Sächsische Städte" angesehen. Für diese Kooperation ist - wie bei diesen Kooperationen üblich - eine "zentrale Informations- und Ansprechstelle der Sicherheitsunternehmen" (IAS) auf der Ebene der Polizeipräsidien eingerichtet worden, wodurch ein schneller Informationsaustausch (z.B. im Zusammenhang mit Fahndungen, Versammlungen/ Veranstaltungen und allgemeine Ereignisse/ -kenntnisse Gruppen o. Einzelpersonen betreffend) zwischen Polizei und Sicherheitsunternehmen erreicht wird. Zusätzlich finden zwischen Vertretern der Polizei und beteiligter Sicherheitsunternehmen regelmäßig Arbeitsbesprechungen über die allgemeine Sicherheitslage statt. Im Zusammenhang mit Veranstaltungen werden gemeinsame Maßnahmen abgesprochen und durchgeführt. Die Mitarbeit der Sicherheitsunternehmen in kommunalen Präventionsräten wird nach der Grundsatzerklärung als sinnvoll erachtet.
Die sächsische Grundsatzerklärung geht davon aus, dass in Zukunft private Sicherheitsdienste im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum noch ausgedehnter eingesetzt werden können als bisher. Mit Hilfe der Privaten sollen im Freistaat aber schon jetzt die Straßenkriminalität, der Vandalismus und "Erscheinungen von Unordnung bekämpft werden". Der sächsische Staatsminister des Inneren, Klaus Hardraht, sagte in seiner Rede hierzu, dass das Sicherheitsgewerbe zunächst bei einem Informationsaustausch mitarbeiten könne und durch einen verstärkten Einsatz bei der Bekämpfung der "Bagatellkriminalität" (Ladendiebstahl, "Schwarzfahren") die Polizei entlasten könne. Es sei aber auch an die Videoüberwachung zu denken, da bei einer Überwachung durch Private verfassungsrechtliche Bedenken, die bei einem staatlichen Einsatz bestünden, geringer seien, so der Minister.
Einigkeit herrschte bei allen Veranstaltungsteilnehmern darin, dass es darum gehe, alle Kräfte gegen Kriminalität zu bündeln, dabei sei insbesondere gegen Straßenkriminalität und Unordnung im öffentlichen Raum verstärkt vorzugehen.
Auf der Dresdener Arbeitstagung kam auch der Securitas-Berater und Ministerialdirigent a.D., Reinhard Rupprecht, als Redner zu Wort. Er führte in seinem Vortrag zehn neue Aufgabenbereiche für private Sicherheitsdienste auf, die im arbeitsteiligen Sicherheits- und Ordnungsverbund mit der Polizei oder anderen Behörden künftig von Sicherheitsfirmen wahrgenommen werden könnten. Rupprecht nannte beispielweise die Überwachung des Ordnungsrechts im öffentlichen Raum, die Unterstützung der Polizei im Bereich des Straßenverkehrs (Unfallaufnahmen und Überwachung des fließenden Verkehrs), sowie die Durchführung von Häftlingstransporten.
Der Direktor des Landeskriminalamtes (LKA) Mecklenburg-Vorpommern, Ingmar Weitemeier, forderte in seine Rede die verstärkte Einbindung privater Sicherheitsdienste in Fahndungsmaßnahmen. Für den "Einsatz von Videotechnik für die Sicherheit der Bürger" sprach sich der Leiter des Vertriebs Bosch-Telekom Sicherheitssysteme, Berlin, Andreas Päßler, in seinem Redebeitrag aus.
Das Abschlußwort dieser Veranstaltung sprach der Inspekteur der sächsischen Polizei, Helmut Spang. Spang nahm die von Päßler genannte Ausweitung der Videoüberwachung positiv auf und machte in seiner Rede deutlich, dass nun eine neue Phase in der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten eingeläutet werde (60).
Am 28.08.03, rund eineinhalb Jahre später, trafen sich Sachsens Polizei und der BDWS erneut zu einer Arbeitstagung in Chemnitz, u.a. um ihre Erfolge der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Grundaussage hierzu war: "Alles läuft Bestens!"
Statistikdaten zur sächsischen Kooperation sollten dies dann auch untermauern: Im Freistaat führten in 18 Monaten 535 Mitteilungen an die Polizei von den in die Kooperation eingebundenen Sicherheitsfirmen zu 23 Festnahmen (hauptsächlich Diebstahl und Sachbeschädigung). Die Polizei richtete umgekehrt 77 übergreifende Mitwirkungsersuche an die Kooperationspartner.
Anlässlich der 3. Arbeitstagung im Polizeipräsidium Chemnitz wurde der Öffentlichkeit ein Logo (Aufkleber) vorgestellt, das auf den Fahrzeugen der "Polizeipartner" zu sehen ist. Der Aufkleber ist mit den Worten bedruckt: "Sicherheitspartner der Sächsischen Polizei" (61). Dieses "Kooperationssignal" per Aufkleber existiert sonst nur noch in der Hamburger Partnerschaft. Dort ist auf den Einsatzfahrzeugen der teilnehmenden Sicherheitsunternehmen zu lesen: "Wir unterstützen die Polizei Hamburg" (62).
In kaum einem anderen Bundesland macht der Lobbyverband BDWS bei der Durchsetzung seiner Interessen und Ziele so große Fortschritte, übt die Polizei so sehr den Schulterschluss mit den Privaten wie im Bundesland Sachsen. Wo findet es noch statt, dass ein profitstrebender Wirtschaftvertreter auf einer Polizei-Veranstaltung so offen für den Einsatz von Videoüberwachung werben darf und der höchste uniformierte Polizist im Land diesem Verkäufer vor Freude gleich um den Hals fällt, ein Innenminister eines Bundeslandes für eine öffentliche Videoüberwachung durch Private wirbt und alle klatschen, wenn der Vorschlag kommt Sicherheitsfirmen künftig - Gewaltmonopol hin oder her - bei der Zurückdrängung von Unordnung im öffentlichen Raum einzusetzen?
Der BDWS unterstützt diese Vorhaben, weil die BDWS-Unternehmen vorrangige (Ansprech)partner bei diesen Zielen sind. BDWS-Hauptgeschäftsführer Harald Olschok hierzu: "Der Kampf gegen Kriminalität und andere Formen ‚abweichenden Verhaltens' ist dabei nur ein Aufgabengebiet." (63)
Im Freistaat Sachsen scheint sicherheitspolitisch ohnehin vieles möglich zu sein, was anderen Bundesländern zu weit geht: offen kritisiert wurde, dass die sächsische Sicherheitswacht (ehrenamtliche Bürger unterstützen die Polizei) Personalien überprüfen darf. In anderen Bundesländern, in denen diese Projekte existieren, ist das nicht möglich (64).
Eine interessante Aussage zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten hat 2002 der bayerische Innenminister Günther Beckstein gemacht. Beckstein sagte: (...) "Daher halte ich auch wenig von einer generellen Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Innenbehörden und Unternehmen des Bewachungsgewerbes, wie es in einigen Bundesländern abgeschlossen wurde. Die in einer solchen Vereinbarung zwangsläufig enthaltene Abgrenzung der Aufgaben und Befugnisse des privaten Bewachungsgewerbes im Verhältnis zur Polizei wurde letztendlich zu einer teilweisen Beleihung von privaten Bewachungsunternehmen mit polizeilichen Aufgaben führen." (...) (65) Diese Aussage des CSU- Innenministers Beckstein stellt damit einen Gegenpol zu den Plänen von SPD Innenminister Schily dar und macht deutlich, dass Beckstein kein Freund der sächsischen Pläne ist.
Die jüngste Kooperationsvereinbarung, die für ein komplettes Bundesland abgeschlossen wurde, gilt in Brandenburg und besteht seit Oktober 2003. Laut dieser Vereinbarung arbeiten 10 Sicherheitsunternehmen, darunter ist auch GSE, mit der Polizei zusammen (66).

9. Die Kötter-Berater im "Sicherheitsbeirat"
Wie Securitas betreibt auch Kötter Services Lobbyarbeit für die Sicherheitswirtschaft und hält durch die Mitglieder des im Jahre 2000 gegründeten Kötter Sicherheitsbeirates enge Kontakte zu den Sicherheitsbehörden. Ziel dieses Sicherheitsbeirates ist es die "Verbindung zu Bundes- und Landesbehörden aufzunehmen, sowie den Dialog und die Kooperation unterschiedlicher Sicherheitsbereiche (Polizei, Bundeswehr, Landesämter für Verfassungsschutz) aufzubauen" und dadurch "zukünftig eine möglichst reibungslose und vernetzte Zusammenarbeit öffentlicher und privater Sicherheitsdienstleitungen herbeizuführen". Ferner berät der Kötter Sicherheitsbeirat im eigenen Unternehmen die Sparte Security. Mitglieder des Sicherheitsbeirates sind der Gründer und ehemalige Chef der GSG 9, General im BGS a.D. Ulrich Wegener, der ehem. Bundesvorsitzende des BGS-Verbandes Hubertus Grützner, der ehem. Präsident des BfV Dr. Peter Frisch, der erste Polizeihauptkommissar a.D. Klaus Homeyer und der ehemalige Ministerialdirigent im NRW-Justizministerium (Abteilungsleiter Strafvollzug) Erhard Starke. Tätigkeitsschwerpunkte dieses Beirates sind die "Vorbereitung und Konzeption neuer Dienstleistungsfelder in Bereichen wie z.B. 'Aviation Security', 'Öffentliche Sicherheit' und 'Justizdienste'" (67).
Beim Kötter-Sicherheitsbeirat entsteht der Eindruck, als hätten es sich die Mitglieder zur Aufgabe gemacht, eine Verschmelzung zwischen staatlichen und privaten Sicherheitsdienstleistern herbeizuführen.

10. "Kötter-Knäste": Der Fall Starke
Nach dem Willen von NRW-Justizminister Wolfgang Gerhard soll ein geplantes Großraumgefängnis im Raum Düsseldorf teilweise privatisiert betrieben werden. Im Rahmen eines public privat partnership (ppp) könnte dann ein Sicherheitsunternehmen in der Haftanstalt Kontroll-, Sicherungs-, und Versorgungsaufgaben übernehmen. Mit der Umsetzung ähnlicher Pläne soll schon bald in der Haftanstalt Köln-Ossendorf begonnen werden, so ein Beitrag des ARD-Magazin "Monitor" vom 28.08.03.
Wie bereits im nordrhein-westfählischen Büren werden auch in Bremen und Schleswig-Holstein Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten als Justizkräfte in Haftanstalten eingesetzt. Ähnliche Pläne existieren beispielweise in Hessen und Brandenburg bzw. sind dort in Vorbereitung.
Gerhards Vorhaben genießt bei den Regierungsparteien prinzipiell Zustimmung, selbst die oppositionelle FDP zieh mit. Das alles hört man bei Kötter Services gerne. Das Unternehmen, das seit 1994 "Justizfachkräfte" in Büren stellt, wittert ein Geschäft.
Die Kötter-Leute dort seien "hervorragend ausgebildet", könnten ihren Auftrag "zuverlässig erfüllen" und "Konfliktpotenziale unter den Insassen rechtzeitig erkennen", so der Kötter-Pressesprecher Marcus Schulte-Fischdiek.
Klaus Jäkel, Landesvorsitzender des Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD), ist da anderer Meinung. Mit Verweis auf die Häftlingsrevolte vom 18.04.95 in Büren, bei der nur ein Amtskollege im Haus war, sagt er: "Mit den Leuten von Kötter gab es zu viele Pannen". Private Bewacher hätten in Anstalten nichts zu suchen. Diese könnten nicht einmal das Bild eines Gefangenen während einer Videoüberwachung bewerten und nur "einfachste Leistungen erbringen". Christoph Gusy, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, hat gar verfassungsrechtliche Bedenken und argumentiert mit dem Artikel 33 (4) Grundgesetz. Er ist der Ansicht, dass besonders da, wo Verwaltungszwang gegenüber dem Bürger zum Einsatz kommt, auch nur hoheitlich befugtes Personal - also Amtsträger - zum Einsatz kommen dürfen.
Der Einsatz von Kötter-Sicherheitskräften in einer Essener Haftanstalt wurde wegen gehäufter Verfehlungen bereits 1999 von der NRW-Landesregierung gestoppt, berichtete der "Tagesspiegel" (Nachrichten) am 29.11.99.
Mitte September 2003 gelang drei Häftlingen des Bürener Abschiebegefängnisses bei einem Gefangenentransport die Flucht. Als sich anschließend herausstellte, dass nur der Fahrer Beamter war, sein Kollege ein privater Wachmann, fühlte sich die CDU-Landtagsfraktion in ihrer Einschätzung bestätigt. Private könne man in sensiblen Bereichen des Strafvollzugs nicht einsetzen. Die Union weiter: "Der vom Minister beabsichtigte Einsatz privater Dienstleister bringt den Anstalten statt der behaupteten Entlastung nur noch ein höheres Sicherheitsrisiko und auf Dauer höhere Kosten".
Die Initiative der NRW-Landesregierung sieht vor, dass künftig in teilprivatisierten Haftanstalten, beispielsweise in der Verwaltung bei Besucherkontrollen und dem Transport von Gefangenen private Dienste zum Einsatz kommen.
Im Zusammenhang mit den Auftragsvergaben, die im Rahmen von teilprivatisierten Haftanstalten entstehen werden, kam ein Mitglied des "Kötter Sicherheitsbeirates" ins Gerede. Pikanterweise war Gerhard Starke der zuständige Abteilungschef, als das Justizministerium den Bewachungsauftrag für die Anstalt Büren an Kötter vergab. Nun übt Pensionär Starke in dem genannten Gremium (ab Juli 2001) eine rege Nebentätigkeit für Kötter Services aus und möchte damit "seine Erfahrungen und Überzeugungen transferieren, dass die Grenzen zwischen staatlicher Sicherheitsgewährleistung und privaten Diensten fließend sind und sich je nach Haushaltslage zu den letzteren hin verschieben werden" (68).
Von dieser Mission scheint Starke so sehr durchdrungen zu sein, dass beim NRW-Justizminister alle Alarmglocken schrillten. Der Minister verbot den Mitarbeitern seiner Strafvollzugsabteilung "die Erteilung sachlicher/ fachlicher Auskünfte und die Herausgabe schriftlicher Unterlagen" an Starke. Inzwischen ging der Minister einen Schritt des Misstrauens gegen den aktiven Pensionär weiter: "Wir versuchen, uns über Art und Umfang der Nebentätigkeit zu informieren", so Justizsprecher Dieter Wendorff. Man wolle "Einblick in die Gestaltung des offenkundig existierenden Vertrages" mit Kötter (69).
Als Resonanz auf den erwähnten "Monitor"-Beitrag gab der BDWS eine Pressemitteilung mit dem Titel "BDWS begrüßt NRW-Initiative zur Gefängnisprivatisierung" heraus und handelte dadurch auch im Interesse seines Verbandsmitglieds Kötter Services: (...) "Leider haben sich auch die ARD-Sendung Monitor am 28.8.2003 vor den Karren der Funktionärsinteressen des BSBD spannen lassen. Olschok: 'Es entsteht fast der Eindruck, dass es "Monitor" aus politischen Gründen versäumt hat, eine umfassende Recherche zu diesem Thema vorzunehmen.' Die An- und Abmoderation des Beitrags durch Volker Happel sei schlichtweg skandalös gewesen." (...) (70)

11. Die Securitas Berater
Zwar gibt es bei Securitas Deutschland keinen Sicherheitsbeirat, dennoch leistet sich das größte deutsche Sicherheitsunternehmen einen Beraterstab aus Politik und Polizei. Hierzu zählten in den letzten Jahren beispielsweise der bereits erwähnte ehemalige Chef der Brandenburgischen Staatskanzlei und Minister a.D., Dr. Jürgen Linde, der ehemalige Abteilungsleiter "Innere Sicherheit" im Bundesinnenministerium, Ministerialdirigent a.D. Reinhard Rupprecht sowie die leitenden Polizeidirektoren a.D., Wolfgang Bülow und Horst Schult. Horst Schult, der früher Vizepräsident an der PFA Münster-Hiltrup war, beendete seine über neun Jahre währende Beratungstätigkeit im Oktober 2003. Berater Schult war stets für eine direkte Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Sicherheitsgewerbe eingetreten. Auf seine Initiative hin hatte sich der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz (IMK) mit dem Vorstand des BDWS zu zwei Sitzungen in Trier und München getroffen (71).

12. Branchenberater und Chefs mit Vergangenheit

Auch andere Sicherheitsunternehmen haben Berater oder Chefs mit Vergangenheit, die an dieser Stelle genannt werden sollen:
So nahm der ehemalige Polizeipräsident von Frankfurt a.M., Wolfhard Hoffmann, der 1999 wegen der sogenannten "Reiter-Affäre" aus dem Amt scheiden mußte und anschließend in den Ruhestand versetzt wurde, unmittelbar nach seiner Pensionierung eine Beratertätigkeit beim Sicherheitsunternehmen IHS Holding GmbH auf. Hoffmann hatte als Behördenchef im gleichen Jahr die Kooperationsvereinbarung zwischen der Frankfurter Polizei und privaten Sicherheitsdiensten unterzeichnet. IHS ist in mehreren Städten in Kooperationsabkommen mit der Polizei eingebunden (72).
Der einstige Hamburger Innensenator, Werner Hackmann, stieg ein Jahr nach seinem Rücktritt (Stichwort: "Hamburger Polizeiskandal") 1995 als Deutschland-Chef beim internationalen Sicherheitskonzern ASD Securicor ein. Prompt überreichte er seinem Nachfolger Hartmuth Wrocklage eine detaillierte Liste mit den Aufgaben, die sein ASD der Polizei abnehmen könne (73).
Winrich Granitzka war vor der Gründung seiner Security-Agentur Polizeidirektor in Köln. Sein Sicherheitsunternehmen schütz beispielsweise Staatsgäste die die Domstadt besuchen (73a).
Der ehemalige Leiter einer Hamburger Polizeidirektion, der leitende Kriminaldirektor a.D. Erwin Lebedicker, arbeitete nach seiner Pensionierung für das Hamburger Sicherheitsunternehmen Power. Im Internet wirbt das Unternehmen mit folgendem Text: "Unsere Detektive, Personenschützer und Sicherheitsberater verfügen über spezialisierte Berufsausbildungen - z.B. bei staatlichen Stellen - und nehmen ständig an umfangreichen und erstklassigen Trainingsmaßnahmen teil. Ausserdem beschäftigen wir ehemalige Kriminalhauptkommissare, leitende Kriminaldirektoren, einen leitenden Oberstaatsanwalt a.D. und einen Brandoberamtsrat, sowie ehemalige Mitarbeiter des MAD. Unsere Unternehmensgruppe verfügt damit über umfangreiches Wissen." (74) Jüngster Neuzugang bei Power ist der ehemalige Hamburger Polizei-Vizepräsident, Richard Peters, der nach 39 Dienstjahren bei der Polizei, nach seiner Pensionierung, Anfang 2004 als Berater zum Unternehmen kam. Dies berichtete das Hamburger Abendblatt vom 24.02.04 mit Berufung auf die Tageszeitung "Die Welt".
Volker Foertsch, einst hochrangiger Abwehrexperte beim Bundesnachrichtendienst (BND) wechselte Ende der 90er Jahre zur Gesellschaft für Sicherheitsberatung mbH, kurz KDM, mit Sitz in Frankfurt a.M.. Firmengründer und Chef von KDM ist der Kriminaloberrat a.D. und ehemalige Verfassungsschützer Klaus-Dieter Matschke. Auf der KDM-Internetseite finden sich ehemalige Spitzenkräfte des Bundeskriminalamts (BKA), wie der Abteilungspräsident a.D. Jürgen Zeiger und der Kriminaloberrat a.D. Werner Popp. Wolfgang Braun wird als "Innenminister a.D." und Klaus Volkmar Seidel als Ministerialdirigent (MinDir) a.D. und ehemaliger "Leiter eines Verfassungsschutzes" auf der Internetseite beschrieben und vorgestellt. KDM berät Firmen z.B. bei Industriespionage, Produktpiraterie, Auslandsengagements und Erpressung (75).
Auf der Internetseite www.shopping-deutschland.com (Suchbegriff: Detektei) finden sich weitere Detekteien, die damit werben, ehemalige Geheimdienstmitarbeiter und Kriminalbeamte zu beschäftigen. Auf ihrer Homepage www.agentursicher.net beschreibt die Detektei von Zimmermann und Kirchner, die in mehreren deutschen Großstädten vertreten ist, welche Voraussetzungen bei Privaten (Detekteien) vorhanden sein müssen, um beispielsweise Zeugen und Schuldner aufzuspüren: "Besonders Wert legen wir auf die Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen, Teamwork und überregionaler Kooperation."
Viele Sicherheitsunternehmen im Osten der Bundesrepublik, die nach 1989 gegründet wurden, beschäftigen Ex-Angehörige der "bewaffneten Organe der DDR" und werden von Stasi-Seilschaften geführt (76).
Die Sicherheitsfirma Espo, bekanntgeworden durch ihre Ermittlungsarbeit im Entführungsfall Jan Philip Reemtsma, ist ein Zusammenschluss von "ehemaligen Kriminalhauptkommissaren, Kriminaloberräten und Direktoren des BKA" (76a).
Durch dieses "old-boy-network" befürchtet BKA-Vizepräsident Bernhard Falk einen "illegitimen Transfer von Know-how und Informationen" (77). Der damals designierte BKA-Präsident, Jörg Ziercke, lies es sich nicht nehmen vor seinem Amtsantritt am 18.02.04 auf dem 5. Hamburger Sicherheitsgewerberechtstag zu sprechen und auf mögliche, neue Kooperationsfelder zwischen dem Sicherheitsgewerbe und den Sicherheitsbehörden hinzuweisen. Seiner Meinung nach könnte das Sicherheitsgewerbe die Polizei künftig verstärkt im Objekt- und Veranstaltungsschutz unterstützen und mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs betraut werden (77a). Der frühere BKA-Vizepräsident, Gerhard Köhler, dachte Anfang der 90er Jahre gar an eine Beleiung privater Sicherheitsdienste mit hoheitlichen Befugnissen (77b).

13. Einflußnahme der Sicherheitswirtschaft auf die Kriminalitätspolitik durch Präventionsräte
Die Mitarbeit in Präventionsräten und die Teilnahme an sogenannten "Montagsrunden" (Frankfurt a. M.), in denen private Sicherheitsdienste zum Informationsaustausch mit Vertretern der Polizei sowie Ordnungs- und Jugendämtern zusammen kommen, bietet den Sicherheitsunternehmen Möglichkeiten, Kontakte zu unterschiedlichen Behörden zu pflegen und auszubauen. Eine - wenn auch begrenzte - Einflußnahme auf die Kriminalpolitik ist hierdurch gegeben.
Securitas ist auf Grund seines dichten Filialnetzes in der Bundesrepublik in zahlreichen Gremien vertreten. Ähnliches gilt, in kleinerer Form, für Kötter Services, Securicor und IHS.
Im Oktober 2001 ist der Vorsitzende der Geschäftsführung von Securitas, Wolfgang Waschulewski vom Stifterrat des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK) zum Kuratoriumsmitglied gewählt worden. Nur kurz zuvor war Waschulewski zum Vizepräsidenten des BDWS ernannt worden (78). "Zu einem Leben in Sicherheit gehört eine umfassende Kriminalprävention, die in den verschiedensten Bereichen ansetzt und Kooperation aller gesellschaftlich relevanter Gruppierungen voraussetzt. Dafür setzt sich Securitas als Marktführer ein, darin sehe ich meine Aufgabe", kommentierte Waschulewski seine Wahl ins DFK-Kuratorium (79). Das im Juni 2001 gegründete DFK führt die Spitzen staatlicher wie nichtstaatlicher Stellen zusammen um konkrete Präventionsprojekte zu unterstützen oder selbst zu initiieren.
Im Stifterrat des DFK sind neben der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern 20 private Institutionen, Organisationen und Unternehmen durch Einzelpersonen vertreten (Stand 20.08.03). Die einzelnen Länder werden durch Mitarbeiter aus Innen- und Justizministerien, andere Mitglieder des DFK meistens durch ihre Vorstände vertreten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sind ebenso Forumsmitglieder wie beispielsweise die Deutsche Bahn AG, die Telecom AG, die Siemens AG, die Bosch Sicherheitssysteme GmbH, der Deutsche Mieterbund, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., der Weisse Ring e.V. und der BDWS e.V.
Kuratoriumsmitglieder des DFK sind neben Securitas die Bundesrepublik Deutschland, das Land Nordrhein- Westfahlen, die Bosch Sicherheitssysteme GmbH, die Consulting Plus Sicherheitsberatung & Service GmbH und die Deutsche Telecom AG. Bei den Kuratoriumsmitgliedern fällt auf, dass die Sicherheitswirtschaft stark vertreten ist (80).
Bundesinnenminister Otto Schily, der seit dem 24.11.01 Vorsitzender des DFK-Kuratoriums ist, macht als Befürworter privater Sicherdienste kein Geheimnis daraus, welche Rolle den Spitzenvertretern der Sicherheitswirtschaft im DFK zukommt: "Das Kuratorium beschließt unter anderem über die Schwerpunkte der Arbeit des DFK; die Kuratoriumsmitglieder haben somit Einfluß auf die inhaltliche Gestaltung der Präventionspolitik - also auch das private Sicherheitsgewerbe über seine Vertreter im Kuratorium", so Schily hierzu (81).
Seit Ende der 90er Jahre arbeiten Vertreter des BDWS auch in den Landespräventionsräten von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Reinland-Pfalz mit (82).

14. Die "Wirtschaftssicherheitsorganisationen"
"Die gegenwärtige aktuelle Situation erfordert einen intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch der Sicherheitsbehörden auf der einen und der Vertreter der deutschen Wirtschaft auf der anderen Seite. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, die begonnene vertrauensvolle gegenseitige Information zwischen Bundesregierung und Wirtschaft fortzusetzen und weiter zu intensivieren", ließ Otto Schily die Öffentlichkeit im Hinblick auf die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW) e.V. im Herbst 2003 wissen (83).
Im November 1993 wurde die ASW als "Zentralorganisation der Wirtschaft" in Sicherheitsfragen von Wirtschafsspitzenverbänden und den Landesverbänden/
-vereinigungen für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW) als gemeinnütziger Verein gegründet. Mitglieder sind neben den VSW für Sicherheit in der Wirtschaft der einzelnen Bundesländer, beispielsweise der Deutsche Industrie- u. Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) e.V., die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Arbeitskreis für Unternehmenssicherheit Berlin/ Brandenburg (AKUS), der Verband der Vereine Creditreform e.V., der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) und der BDWS e.V. Die ASW "fördert und vertieft die Zusammenarbeit zwischen Staat und gewerblicher Wirtschaft" und soll zugleich die "Sicherheitsbelange der gewerblichen Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung vertreten."
Für Bundesbehörden ist die ASW gemäß einer Rahmenregelung des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 30. Dez. 1994 "Koordinierungsstelle für die Weiterleitung von sicherheitsrelevanten Informationen der Behörden bzw. der gewerblichen Wirtschaft." Die Mitglieder der ASW sind in ein breitgefächertes Informationswesen eingebunden, das diesen ein aktuelles und umfassendes Lagebild der Sicherheit im In- und Ausland vermittelt.
Zur Aufgabe der ASW gehört beispielsweise das Einrichten von Arbeitskreisen, die in enger Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesbehörden Problemlösungen zu aktuellen Sicherheitsfragen erarbeiten und wirtschaftlich orientierte Empfehlungen und Broschüren herausgeben. Die Durchführung von Seminaren mit überregionaler "Sicherheitsproblematik" und präventiven Sicherheitslösungen in Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden gehört ebenso zur Arbeit, wie die Unterrichtung der Mitglieder über Sicherheitslagen.
Das Informationswesen der ASW gliedert sich in Sonderinformationen, Lageberichte/ Analysen und Länderanalysen/ Reisehinweise auf. Anfragen von Mitgliedern werden - wenn nötig - unter Einbeziehung von Behörden bearbeitet. Eine Mitwirkung in staatlichen und privaten Bereichen bei der Behandlung von Sicherheitsthemen, die die "Interessen der gewerblichen Wirtschaft" berühren findet seitens der ASW statt. Ein Beispiel hierfür ist die Mitwirkung der ASW an Gesetzgebungsverfahren (84).
Die ASW hat mit der Zeitschrift "WIK"(Zeitschrift für Sicherheit in der Wirtschaft) ein eigenes Publikationsorgan. BDWS-Präsident Wackerhagen machte zum 25-jährigen Jubiläum von "WIK" darauf aufmerksam, dass die Verbandszeitschrift heute Themen wie "Fremdvergabe" bzw. "Outsourcing" behandele und ein "Sprachrohr der Sicherheitsdienstleister" sei. Der BDWS-Präsident: "Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem BDWS und WIK sind seit fünf Jahren besonders intensiv." (85)
Betrachtet man das Organigramm der ASW, dann fällt auf, dass die Arbeitsgemeinschaft mit unterschiedlichen Stellen im direkten Informationsaustausch steht. Dazu zählen Kanzleramt und auswärtiges Amt, ebenso wie Bundesinnen- und Wirtschaftsministerium und die bereits aufgezählten deutschen Wirtschaftsspitzenverbände (86).
Ähnlich, wie in den Präventionsgremien von Bund und Ländern, lassen sich durch die ASW-Struktur leicht die Kontakte der Sicherheitswirtschaft in die Politik knüpfen, pflegen und ausbauen, was in Bezug auf die Eigeninteressen wichtig ist. Wie beschrieben, unterhält der BDWS Kontakt zum Arbeitskreis II der IMK und traf sich im Zusammenhang mit der Änderung der Bewachungsgewerbegesetzes auch mit Bundesinnenminister Otto Schily (87). Der BDWS hat deutlich seine Interessen ins neue Bewachungsgewerberecht einfließen lassen.
Gleiche und ähnliche Aufgaben wie der Zusammenschluß ASW auf Bundesebene erfüllen die einzelnen Verbände/ Vereinigungen für Sicherheit in der Wirtschaft (VSW) e.V., sowie der IHK-Arbeitskreis für Unternehmenssicherheit (AKUS) Berlin Brandenburg mit ihren Mitgliedsunternehmen, -organisationen und -institutionen auf Länderebene.
Ihre Existenzberechtigung ziehen diese "Wirtschaftssicherheitsorganisationen" aus der Tatsache, dass der Staat zwar über das Gewaltmonopol, nicht aber über ein Sicherheitsmonopol verfügt.
Der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e.V. schreibt unter der Überschrift "Die Rechtsgrundlage" hierzu: "Die Verantwortlichkeit des Staates für die Gefahrenabwehr schließt jedoch keineswegs aus, dass die Aufgaben der Gefahrenabwehr auch privaten Personen oder Organisationen zur selbständigen Wahrnehmung übertragen werden oder dass Private diese Aufgaben von sich aus übernehmen, ohne von staatlicher Seite damit beauftragt und mit besonderen Hoheitsbefugnissen ausgestattet worden zu sein. Dem gemäß ist auch die Privatwirtschaft dazu berechtigt, über Aufsichts-, Überwachungs- und Sicherheitspflichten hinaus, in Eigenhilfe gefahrenabwehrend tätig zu sein." (88)
Bereits 1968 gründeten Unternehmen wie die heutige DaimlerCrysler AG, Robert Bosch GmbH, BBC AG, Dornier GmbH, SEL AG, IBM Deutschland und die IHK Region Stuttgart die "Landesstelle für Betriebsschutz (LfB)", den damit ersten Verband dieser Art in Deutschland. Einer der Initiatoren der LfB war Dr. Hanns Martin Schleyer.
Die LfB wurde 1987 im Rahmen einer Namensangleichung an die anderen - mittlerweile gegründeten - Organisationen in "Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg (VSW-BW) e.V. umbenannt. Der satzungsmäßige Zweck des VSW-BW ist es, "...die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Körperschaften in allen für die Wirtschaft wichtigen Fragen des Sicherheitswesens zu beraten und zu betreuen..." (89).
Die Mitgliedsunternehmen dieser Organisationen gliedern sich grob in zwei Gruppen: auf der einen Seite stehen die "sicherheitsnehmenden" Mitglieder aus den Bereichen Handel, Industrie, Bank- und Versicherungswesen; auf der anderen Seite die "sicherheitsgebenden" Mitglieder der Sparten Wach- bzw. Sicherheitsdienste, Detektive sowie Hersteller und Einrichter von Sicherheitselektronik. Weitere Mitglieder sind Wirtschaftsorganisationen (z.B. DIHT, BDI, BDA), IHK's/ HK's und Einzelpersonen in Führungspositionen mit Sicherheitsfunktion.
Hauptaufgaben der VSW sind die Sicherheitsinteressen der Wirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung (z.B. Sicherheitsbehörden) zu vertreten und die Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen und Einrichtungen der Wirtschaft durch Information, Analyse, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung zu Stärken, um damit Risiken, die die Unternehmen bedrohen, zu minimieren.
Wie die ASW bilden die VSW ebenfalls Informationsschnittstellen zwischen den Mitgliedern und den Sicherheitsbehörden. Sie verteilen Informationen als "Eilinformation" oder als regelmäßigen Rundbrief z.B. "VSW Aktuell". Alle Mitglieder beziehen zudem die ASW-Verbandszeitschrift "WIK".
Die VSW-BW zum Thema "Information": "Der VSW-BW erhält und beschafft permanent aktuelle Sicherheitsinformationen, die ausgewertet und nach Dringlichkeit sowie Empfängerkreis selektiert werden. Bei entsprechender Eilbedürftigkeit werden Informationen von Mitgliedsunternehmen, der ASW, den Sicherheitsbehörden Polizei, Landeskriminalamt (LKA), Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) umgehend per Telefax an die jeweils Betroffenen der über 230 Mitgliedsunternehmen übermittelt und in den offenen bzw. nur für Mitglieder zugänglichen Bereich der VSW-BW-Homepage eingestellt." und weiter: "Die Themen und Aufgaben, die der VSW-BW anpackt, sind fast durchweg explosiv und brisant." (...) (90)
Die Gefahrenabwehr der Wirtschaft bezieht sich dabei auf Katastrophen/ Störfälle, Sachbeschädigungen/ Sabotageakte, Anschläge auf Personen/ Erpressungsfälle sowie Diebstahl von Sachen und sensiblen Informationen. Besonders Wirtschafts-/ Industriespionage und Computerkriminalität bereiten vielen Unternehmen Sorge. Neben Aus- und Weiterbildungslehrgängen, Seminaren, Schulungen und Informationsveranstaltungen - nicht nur - für die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen, vermitteln die VSW auch Sicherheitsgebende Mitgliedsunternehmen an nachfragende Unternehmen. Kerngebiete der Ausbildungstätigkeit der VSW waren und sind die Durchführung von Vorbereitungslehrgängen auf die IHK-Fortbildungsprüfung "Geprüfte Werkschutzfachkraft" und den Ausbildungsgang zum Werkschutzmeister. Ferner werden Kurse (z.B. Alarmverfolgung, Ermittlungstätigkeiten, Daten-/ Geheimschutz) für Wachleiter und Schichtführer im Sicherheitsbereich angeboten.
Auch in diesen Länderorganisationen besetzen führende Vertreter der Sicherheitswirtschaft zahlreiche Einfluss-Ämter, bekommen wichtige Informationen von den Sicherheitsbehörden und können - sogar satzungsgemäß - direkt auf die (Kriminalitäts)Politik in Deutschland einwirken und somit eigene Interessen vertreten. Das "Old-Boy-Network" existiert hier ganz offiziell.
Auffällig ist, dass auf unterschiedlichen Ebenen in verschiedensten Gremien häufig die gleichen Unternehmen, Organisationen und Institutionen durch ihre Vertreter - auch mit der Politik - zusammenkommen, um zu beratschlagen, zu planen und letztendlich Entscheidungen zu treffen. Securitas, Securicor und Kötter Services sind auch hier in mehreren VSW parallel vertreten. Zusätzlich werden diese Unternehmen noch durch den BDWS über die verschiedenen Landesgruppen in den VSW und direkt im ASW vertreten.
Diese "Wirtschaftssicherheitsorganisationen", sprich die ASW und die einzelnen VSW, zeichnen sich durch eine interessante Symbiose aus: Die Wirtschaftsunternehmen (z.B. Handel, Industrie, Banken- und Versicherungswesen) haben einerseits Kapital bzw. Sachwerte, Know-how und Einfluss, sind aber andererseits wegen der materiellen oder der technologischen Werte ein Angriffsziel und sehr verwundbar auf einer Ebene, auf der sie sich alleine nicht schützen können. Die Sicherheitsunternehmen haben die Möglichkeiten, den (Wirtschafts)unternehmen zu helfen und sich dies obendrein noch gut bezahlen zu lassen.
Die Unternehmen der "Wirtschaftssicherheitsorganisationen" haben im Verbund nicht nur das Ziel, Besitzstandswahrung zu betreiben, sondern sie streben durch Einflussnahme auf die Politik zu neuen Präsenzfeldern. Konkret heißt das, dass die Sicherheitswirtschaft - allem voran die BDWS-Unternehmen - über die Verbandspolitik stärker mit der öffentlichen Hand ins Geschäft kommen will: auch, um mittel- bis langfristig der billigen Konkurrenz und dem damit verbundenen Preiskrieg zu entkommen. Zwei wesentliche Grundlagen, nämlich das neue Bewachungsgewerberecht und die DIN 77200 existieren hierfür bereits.
Anfang des Jahres 2002 wurde BDWS-Präsident Wackerhagen erneut in den Präsidialrat der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM) gewählt. Dieser Zusammenschluss von annähernd 100 Verbänden der Dienstleistungswirtschaft fordert u.a. die Beschränkung des Staates auf hoheitliche Aufgaben (91).
Es wird in Zukunft der Sicherheitsbranche verstärkt darum gehen, die Wirtschaft nicht nur nach innen zu schützen, sondern beim Expandieren auch nach außen zu sichern. In Städten und Metropolen wird die Sicherheitswirtschaft als direkter und indirekter Partner der Sicherheitsbehörden, als Auftragnehmer der Wirtschaft und gleichzeitig der öffentlichen Hand Interessen durchsetzen. Zumindest punktuell ist - unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr - eine Verschmelzung zwischen Staat und Wirtschaft erwünscht, ähnlich der DB-Kooperation zwischen BGS und BSG.
In seinem Grußwort an den Bayerischen Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) e.V. sagte der Bayerische Staatsminister des Innern, Günther Beckstein: "Wir brauchen besonders einen flexiblen und vorrausschauenden Sicherheitsverbund zwischen Staat und Wirtschaft. Der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft leistet hier schon seit Jahren einen wichtigen Beitrag. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeichnete Zusammenarbeit des Verbandes mit den staatlichen Sicherheitsbehörden." (92)

15. Die Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe (FORSI)
Am 1. August 1999 hat die Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe (FORSI) an der Hamburger Universität ihre Arbeit aufgenommen. Sie steht unter der Leitung von Prof. Dr. Rolf Stober und wird von Securitas Deutschland gesponsert. Bei dieser Einrichtung handelt es sich um eine in Deutschland einzigartige Institution, die neben der Forschung auch die Ausrichtung von Seminarveranstaltungen, die Herausgabe einer eigenen Schriftenreihe, die Bereitstellung eines Stipendienprogramms für Dissertationsvorhaben, den Aufbau eines Dokumentationszentrums, sowie die Fortbildung von Führungskräften des Sicherheitsgewerbes zu ihren Aufgaben zählt. Zu den Forschungsgegenständen wird die Untersuchung der rechtlichen Grenzen privat betriebener Gefängnisse zählen.
FORSI arbeitet in wissenschaftlicher Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit wird institutionell garantiert durch den Vertrag zwischen Securitas und der Universität Hamburg. Im dem Vertrag heißt es dazu: "Securitas garantiert im Interesse der Wahrheitsfindung und der Qualitätssicherung die Unabhängigkeit der Arbeit der Forschungsstelle, die in einem Arbeitsplan festgelegt ist."
In Verbindung mit FORSI wird regelmäßig der "Securitas-Wissenschaftspreis" ausgelobt. Im Jahr 2001 fand die Preisverleihung (10.000 Mark) im Rahmen des 2. Hamburger Sicherheitsgewerberechtstages, Mitte Februar 2001, an der Universität Hamburg statt (93).
Auch wenn Securitas keinen Einfluss auf die Forschung und Arbeitsweise von FORSI nimmt, so dient das sponsern dieser Forschungsstelle und die Verleihung des "Securitas-Wissenschaftspreises" auch dem Zweck hierdurch das Ansehen von Securitas - und somit das der gesamten Sicherheitsbranche - zu fördern und dadurch einen Imagegewinn zu erzielen. Im Rahmen der Verleihung des Berliner Kriminalpräventionspreis im November 2003 tritt Securitas ebenfalls als Stifter auf. Das Unternehmen kann sich sicher sein, dass gerade in der Bundeshauptstadt mit ihren Privatisierungsplänen die Unternehmensbemühungen registriert werden.
Im Februar 2002 fand in Berlin das erste "Berliner rechtspolitische Gespräch" statt. Dieses "Gespräch" wurde von der Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe, der Universität Hamburg, in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), in Berlin veranstaltet.
Dr. Jürgen Linde trat bei dieser Veranstaltung als Aufsichtsratsvorsitzender von Securitas Deutschland auf und warb für die Umsetzung der Empfehlungen seiner "Scholz-Kommission" im Bereich Hauptstadtpolizei. "Die derzeitige Sicherheitslage, deren prognostizierte Verschärfung sowie die Leistungsgrenzen staatlich und kommunal gewährter Sicherheit erfordern eine sicherheitspolitische Bestandsaufnahme" so Linde. Der Securitas-Vertreter führte weiter aus, dass die steigende Kriminalitätsbelastung die Polizeien des Bundes und der Länder an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit bringe. Diese Rahmenbedingungen, sowie die gleichzeitig notwendigen Investitionen in Milliardenhöhe in die Kommunikationstechnik der Polizei, erzwingen eine neue Ordnung staatlicher Sicherheitsgewährleistung. Wie die Sicherheitsverantwortung aufzuteilen sei, wie viel Durchführungsverantwortung Private nach welchem Prinzip bekommen dürften oder nach dem Subsidiaritätsprinzip sogar bekommen sollten, dabei jedoch die Gewährleistungsverantwortung beim Staat zu verbleiben habe, diese Fragen, so Linde, gehörten dringend auf die Agenda der sicherheitspolitischen Diskussion. Es sei des weiteren zu prüfen, welche Aufgaben zur Entlastung staatlicher Organe auf private Sicherheitsdienste übertragen werden könnten (94).
Solche und ähnliche Veranstaltungen fanden nach dem 11. September 2001 häufiger statt.

16. Das "Security-Diplom"
Ein weiterer Schritt in die Richtung das Sicherheitsgewerbe aufzuwerten wurde 1999 mit der Einrichtung des "Kontaktstudium Sicherheitsmanagement/ Sicherheitsfachwirt" an der Verwaltungsfachhochschule (VFH) Altenholz (Schl.-Hol.) vollzogen. Dieser als "Security-Diplom" bezeichnete Abschluss
soll das künftige Führungspersonal der Sichicherheitsunternehmen qualifizieren. Das zweijährige Studium umfaßt 800 Stunden Theorie, in denen neben Personalführung, Psychologie, Betriebswirtschaft und "sozialer Kompetenz" auch kriminalistische und kriminologische Aspekte vermittelt werden sollen. Die Studenten werden neben den Dozenten der VFH Altenholz auch von nebenamtlichen Lehrkräften aus den Reihen der Sicherheitswirtschaft geschult. In Ergänzung zum Kontaktstudiengang ist an der VFH Altenholz ein Masterstudiengang "Sicherheitsmanagement" geplant, für den der Kontaktstudiengang die Zugangsvoraussetzung darstellt (95).
"Wir wollen aus der Grauzone herauskommen.", so Dozent Hans Duggen. Ein Security-Diplomant der VFH ließ seinen Gedanken freien Lauf und meinte: "Solange die Leute Angst haben, geben sie auch Geld für ihre Sicherheit aus" (96).
Diese "ehrliche" Meinung steht im Gegensatz zu der gebetsmühlenartig vorgetragenen Aussage der Branchelobby, man wolle, dass Deutschland sicherer werde und sich die Menschen hier auch sicherer fühlten. Auf rückläufige Kriminalitätszahlen, welche in den letzten Jahren von den Innenministern im Zusammenhang mit Kriminalitätsstatistiken verkündet wurden, reagierte die Brache zuweilen sehr nervös, weil dies negative Auswirkungen auf den Bedarf nach Sicherheitsdienstleitungen haben kann.
Securitas betreibt nach eigenen Angaben ein "Nachwuchsführungskräfteprogramm" in Kooperation mit der VFH Altenholz (97).

17. Das neue Bewachungsgewerberecht - Der Sachkundenachweis
Am 26.07.02 sind die Gesetzesänderungen des Bewachungsgewerberechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Änderungen der Gewerbeordnung (GewO) sind am 01.01.03 in Kraft getreten, die der Bewachungsverordnung (BewachV) am 15.01.03. Die Neuerungen des Gesetzes betreffen grundsätzlich alle Unternehmer im Wach-/ Sicherheitsgewerbe, sowie das gesamte Personal. Sie gelten auch für Unternehmer und Personal die bereits im Gewerbe tätig sind.
Die wesentlichste Änderung im Bewachungsgewerberecht betrifft die Qualifizierung des Personals. Der sogenannte "34a (Sitz-)Schein" wurde durch eine IHK Sachkundeprüfung abgelöst. Nun ist im § 34a (1) GewO festgeschrieben, dass vor der Aufnahme bestimmter Tätigkeiten im Sicherheits-/ Bewachungsgewerbe das Bestehen einer Sachkundeprüfung vor der IHK notwendig ist. Diese Tätigkeiten sind "Kontrollgänge im öffentlichen Raum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichen Verkehr, der Schutz vor Ladendieben und die Kontrollfunktion im Einlaßbereich von gastgewerblichen Diskotheken". Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass die in den vorgenannten Bereichen tätigen Personen über die fachspezifischen Kenntnisse verfügen, sowie mit den hierfür notwendigen rechtlichen Vorschriften und den eigenen Befugnissen vertraut sind. Die Sachkundeprüfung besteht aus einem mündlichen (ca. 15 min.) und schriftlichen (ca. 120 min.) Teil. Für den schriftlichen Teil sind Multiple-choice-Fragebögen zugelassen. Eine Unterrichtung, welche der Sachkundeprüfung voraus geht, wurde von 24 auf 40 Stunden (à 45 min.) hochgesetzt und behandelt nunmehr intensiver verschiedene Rechtsgebiete, Phychologie und "Grundzüge der Sicherheitstechnik". Die im Rahmen der Unterrichtung vermittelte Rechtskunde umfasst öffentliches Sicherheits- und Ordnungs-, Straf- und Strafverfahrens-, Gewerbe- und Datenschutzrecht. Auch das Waffengesetz, die Unfallverhütungsvorschriften (für Wach- und Sicherheitsdienste) und das Bürgerliche Gesetzbuch stehen auf dem Lehrplan.
Von einer Unterrichtung und anschließender Sachkundeprüfung ausgenommen sind beispielsweise nach § 5 (1) Nr. 3 BewachV ehemalige Vollzugskräfte aus den Reihen der Polizei, des BGS und der Justiz sowie Feldjäger der Bundeswehr, die über entsprechende Laufbahnabschlüsse verfügen. Gleiches gilt natürlich für die Berufsabschlüsse im Sicherheitsgewerbe. Langjährige Mitarbeiter von Wach- bzw. Sicherheitsunternehmen müssen ebenfalls keinen Sachkundenachweis erbringen. Nach § 17 (2) BewachV sind Personen, die bereits länger als drei Jahre vor Inkrafttreten des neuen Bewachungsgewerberechts ununterbrochen im Bewachungsgewerbe tätig waren, von einer Prüfungspflicht ausgenommen - für sie gilt der Sachkundenachweis als erbracht. Mitarbeiter, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens auf weniger als drei Jahre durchgängiger Beschäftigungszeit im Gewerbe zurückblicken können, profitieren zumindest von einer Übergangsfrist: Diese Mitarbeiter müssen bis zum 01.07.05 den Nachweis der bestandenen Sachkundeprüfung erbringen.
Für zukünftige Unternehmer der Sicherheitsbranche wurde mit Inkrafttreten des neuen Bewachungsgewerberechts die Unterrichtungszeit von 40 auf 80 Stunden (à 45 min.) erhöht. Sie durchlaufen vor ihrer IHK-Prüfung eine ähnliche, jetzt nur zeitlich wesentlich ausgeprägtere Unterrichtung, der o.a. Themengebiete. Auch hier brauchen Personen mit Laufbahn-/ Berufsabschlüssen der bereits genannten Berufsgruppen keine IHK-Prüfung abzulegen. Für Gewerbetreibende der Wach- und Sicherheitsbranche ändert sich durch Inkrafttreten des neuen Rechts nichts. Für sie gibt es keine Übergangsfristen.
Weitere Änderungen im Bewachungsgewerberecht sind eine Verschärfung der Zuverlässigkeit, das Personal sowie die Gewerbetreibenden betreffend. Die Behörden haben nun eine unbeschränkte Auskunft beim Bundeszentralregister einzuholen: Gerichte und Staatsanwaltschaften sind jetzt verpflichtet, nicht nur eine rechtskräftige Verurteilung, sondern schon die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Sicherheitsunternehmer bzw. dessen Beschäftigte dem Gewerbeaufsichtsamt mitzuteilen. Ferner muß das Personal, das in den o.a. drei Bereichen eingesetzt wird, ein Namensschild oder alternativ eine Kennnummer mit dem Unternehmensnamen tragen. Die Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurde erweitert. Außerdem gilt für die Waffenträger in der Branche nun ein verschärftes Waffenrecht (98).
Private Sicherheitsdienste dürfen jetzt nur noch Schusswaffen führen, wenn ein Auftrag durchgeführt wird, der dies aus Gründen der Sicherung einer besonders gefährdeten Person bzw. Objektes erfordert. Das Führen der Waffe ist somit auch an die Bedürftigkeit innerhalb eines Auftrages gebunden. Jeglicher Gebrauch einer Waffe (z.B. Stoß-/ Hiebwaffen, Reitzstoffsprühgeräte) ist nun meldepflichtig (99).
Der BDWS war in das Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Bewachungsgewerberechts von Beginn an eingebunden und hat im Sinne der Unternehmensinteressen seiner Mitglieder hier wesentlichen Einfluss genommen. Der Verband hat die Forderung der SPD nach "Befugniseindämmung" der privaten Sicherheitsdienste erfolgreich abgewehrt und auch dafür gesorgt, dass dem Personal nicht zuviel Unterrichtung zu Teil wird. In einer BDWS-Stellungnahme heißt es hierzu: "Die deutliche Verlängerung des Unterrichtungsverfahrens von 24 auf 40 Stunden für die künftigen Beschäftigten in der Branche wird vom BDWS kritisch beurteilt (100). Vergleicht man die im deutschen Bewachungsgewerberecht fixierten Unterrichtungszeiten der Angestellten mit denen anderer EU-Länder, dann bildet Deutschland (auch nach der Stundenanhebung der Unterrichtungszeiten) immer noch das Schlusslicht und liegt weit unter dem Europäischen Durchschnitt. In Italien sind 80, in Belgien 120 und in Schweden gar 217 Stunden gesetzlich vorgeschrieben - der EU-Durchschnitt liegt bei 80 Stunden!
Ein "Ankreuztest" (multiple-choice) bei der Sachkundeprüfung läßt zudem Zweifel an der Qualität diese Abschlussprüfung aufkommen. Wie durch den Kontrolleur-Skandal der BVG bekannt geworden ist, wird auch nach Inkrafttreten des neuen Bewachungsgewerberechts bei Neueinstellungen nicht immer darauf geachtet, dass der IHK-Sachkundenachweis erbracht wurde. Auch dies ein Beleg dafür, dass die Menschen trotz der Novellierung des Bewachungsrechts weiterhin mit unqualifizierten Personal konfrontiert werden.

18. Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit"
Mit der "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" hat das Sicherheitsgewerbe mit dem 01.08.02 einen eigenen Ausbildungsberuf erhalten. Der vermehrte Einsatz von Technik und eine damit verbundene Höherqualifizierung von Mitarbeitern erfordere dies, so heißt es. Zudem werde mit diesem Ausbildungsberuf eine wichtige Grundlage für den Nachwuchs im mittleren Führungsbereich geschaffen.
Dem Auszubildenden werden hierfür aus unterschiedlichen Bereichen verschiedenste Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Die Palette umfaßt die Darstellung einzelner "Leistungen von Sicherheitsdiensten" über die "Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsdienstleistungen" und "Qualitätssicherung" bis hin zur innerbetrieblichen und kundenorientierten Kommunikation. Unterrichts- bzw. Themenschwerpunkte bilden beispielsweise Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste, Sicherheitstechnik, Schutz und Sicherheit sowie situationsgerechtes Verhalten und Handeln. Ein enger Bezug zu Einsatzbereichen wie Objekt-/Anlagenschutz, Veranstaltungs-/ Verkehrsdienste und Personen-/ Werteschutz ist hiermit beabsichtigt.
Mit der Einführung des Ausbildungsberufes im Sicherheitsgewerbe soll die seit 1982 existierende Fortbildungsprüfung zur IHK-Geprüften Werkschutzfachkraft bis zum 31.12.05 auslaufen. Der BDWS wollte die geprüfte Werkschutzfachkraft mit der Begründung der Bedarfsnachfrage über dieses genannte Datum hinaus erhalten. Nach Ansicht der Unternehmerseite ist nun eine Lücke zwischen den Mitarbeitern mit IHK-Sachkundenachweis und den Fachkräften für Schutz und Sicherheit entstanden. Aus diesem Grund hat der BDWS ein "modulares Ausbildungskonzept" erarbeitet, durch das die Arbeitgeber in die Lage versetzt werden sollen, ihre Mitarbeiter je nach Aufgabenbereich punktuell zu qualifizieren. Unter anderen diese Arbeiten werden von der 2002 gegründeten Deutschen Sicherheitsakademie GmbH koordiniert (101).
Die Sicherheitsberufe kennen neben den o.a. genannten Titeln auch noch die IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft, den Meister für Schutz und Sicherheit, die DSA geprüfte Sicherungskraft/ -fachkraft und den Security und Safety Agent (ehem. "Security Officer"), welcher inzwischen in Sicherheitsdienstleistungsfachkraft umbenannt wurde.
In Weiterbildungseinrichtungen wie Sicherheitsakademien, Sicherheits-/ Werkschutzfachschulen und bei den bereits beschriebenen Verbänden/ Vereinigungen für Sicherheit in der Wirtschaft finden Seminare und Lehrgänge statt, die teilweise vom Arbeitsamt oder bei ausscheidenden Soldaten von der Bundeswehr gefördert werden. Damit soll auch Seiteneinsteigern der Berufszugang ermöglichen werden. Ob durch das Arbeitsamt, die Bundeswehr oder privat finanziert kosten diese Lehrgänge zwischen 150 und 6000 Euro für einen 6 monatigen Personenschutzlehrgang (102).
Wegen des Auslaufens der IHK geprüften Werkschutzfachkraft im Jahr 2005 sind BDWS und BDGW derzeit mit der Erarbeitung einer neuen öffentlich rechtlichen Prüfung für Seiteneinsteiger beschäftigt. Nach Verbandsangaben reichen die Zertifikatslehrgänge einzelner Bildungsträger für eine Bundesweite Anerkennung nicht aus (103).

19. Vergabe öffentlicher Aufträge nach DIN 77200
Mit der Einführung der Norm DIN 77200 (Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen) unternehmen die Vertreter der Sicherheitswirtschaft den Versuch, sich für neue Tätigkeitsbereiche, insbesondere im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen, zu empfehlen. Die DIN 77200 wurde somit in der Hoffnung geschaffen, dass die Behörden und die Vergabestellen im öffentlichen Bereich eine DIN-Norm ganz anders bewerten, als etwa ein verbandsinternes Gütesiegel oder eine Verbandsrichtlinie.
Es sind in dieser Norm Leistungsstufen festgeschrieben, die einem Auftraggeber als Anleitung zur Auswahl eines geeigneten Anbieters dienen sollen.
Auf einer gemeinsamen Veranstaltung des DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) und des BDWS wurde im Juni 2002 in Berlin die neue Norm vorgestellt. Im November 1998 hatte ein Arbeitskreis unter Leitung des BDWS-Vorstandsmitglieds Franz Feuerstein die Arbeit aufgenommen. Am "Norm"-Projekt beteiligt waren neben der Sicherheitswirtschaft dem Bundesinnen- und dem Bundeswirtschaftsministerium samt nachgeordneter Behörden auch Verbände, Berufsgenossenschaften und Gewerkschaften.
"Das Volumen und die zunehmende Komplexität der fremdvergebenen Sicherheitsdienstleistungen haben sowohl bei Auftraggebern, als auch beim Gewerbe selbst den Wunsch nach einer transparenten Auftragsvergabe entstehen lassen. Ein branchenspezifisches ‚Gütesiegel' könnte einen Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen bewirken. Die DIN 77200 bietet dafür eine objektive Grundlage", heißt es in einer Erklärung hierzu (104).
Auch Bundesinnenminister Otto Schily sieht den "damit verbundenen Wettbewerbsvorteil" der nach DIN 77200 zertifizierten Unternehmen als gegeben und meint das damit "ein weiterer wichtiger Schritt zur künftigen qualitativen Entwicklung des Wach- und Sicherheitsgewerbes eingeleitet worden" ist (105).
Richtlinien und Normen für die Sicherheitsbranche, die Qualitätskriterien zum Inhalt haben oder die Problemkreise Qualitätsmanagement (QM) und Vergabekriterien berühren, sind nichts Neues: Bereits 1991 wurde auf Initiative und in Zusammenarbeit des Bayerischen Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) und des BDWS "Richtlinien zur Beurteilung von externen Dienstleistungen bei der Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsaufträgen" erarbeitet. 1993 folgte die Einführung von so genannten
QM-Systemen im Zusammenhang mit der DIN EN ISO 9000 ff.
Das Problem der Sicherheitsbrache - insbesondere der BDWS-Unternehmen - ist bekannt: Die Qualitäts- und Gütesiegelbestrebungen der Sicherheitsunternehmen bleiben bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand meistens unberücksichtigt, wie man am Beispiel Berlins sehen kann. Die Vorgabe sich bei Auftragsvergaben für das "wirtschaftlichste Angebot" entscheiden zu müssen führt in der Regel dazu, dass der "billigste Anbieter" den Zuschlag von der Vergabestelle erhält (106).
Offene Kritik und zugleich ermutigende Worte an die Adresse des BDWS gibt es hierzu vom Bundesinnerminister: "Die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe sehen deshalb bereits heute explizit vor, das wirtschaftlichste und nicht das billigste Angebot auszuwählen. Im Hinblick darauf prüfen das Beschaffungsamt des BMI und die Vergabestelle des BMWi, um nur zwei Beispiele zu nennen, auch, ob und gegebenenfalls inwieweit in Ausschreibungen künftig auf die Qualitätskriterien der DIN 77200 Bezug genommen werden kann." (107)
Ob sich die neue Norm in Bezug auf öffentlichen Auftragsvergaben durchsetzen wird hängt entscheidend von ihrem Anwendungsgrat ab. Auftraggeber werden sich für eine Sicherheitsdienstleistung nach der neuen Norm nur entscheiden können, wenn das "tatsächlich wirtschaftlich günstigste Angebot" bevorzugt wird. Wird das Kriterium des "niedrigsten Preises" (Richtlinie 92/50/EWG) angenommen, so wird man sich gegen eine Sicherheitsdienstleistung nach dieser Norm entscheiden müssen.
Eine "Billigpreisvergabe" durch die öffentliche Hand und DIN 77200 sind nicht zu vereinbaren. Damit ist diese Norm nur anwendbar für diejenigen die konsequent auf das "wirtschaftlich günstigste Angebot" nach Qualitätskriterien abstellen. Das Ziel, das mit der Anwendung der DIN 77200 erreicht werden soll ist die transparente Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen auf das tatsächlich wirtschaftlichste Angebot nach Qualitätskriterien zu befördern.
Die DIN 77200 ist mit Zertifizierungen und QM-Systemen nach DIN EN ISO 9000 ff. aus mehreren Gründen nicht zu vergleichen. Im Gegensatz zu anderen Normen der Sicherheitsbrache bezieht sich die DIN 77200 nur auf die Sicherheitsdienstleistungen und nicht auf das Unternehmen. Der Norm unterzogen werden die Qualität des Schutzpersonals, das Auftragsmanagement, die Infrastruktur und die Unternehmensleistung. Es gibt bekanntlich drei Stufen: Stufe 1 "Qualität und Preis sind von gleicher Wichtigkeit"; Stufe 2 "Qualität ist wichtiger als der Preis, aber der Preis bleibt relevant"; Stufe 3 "Qualität ist von höchster Bedeutung, der Preis ist ein zweitrangiger Belang"
Für die neue Norm gibt es bundesweit einheitliche Kriterien; beim QM nach ISO 9001 werden individuell die für ein Unternehmen wichtigen Kriterien, welche vom Unternehmen selbst bestimmt werden, im Handbuch festgeschrieben. Es wird überprüft, ob die im Handbuch beschriebenen Prozesse in der Praxis auch ablaufen. Was Qualität nach ISO 9001 sein soll, war und ist aus Sicht der einzelnen Sicherheitsunternehmen sehr unterschiedlich, wie die Erfahrung zeigt (108).

20. Dumpinglöhne im Sicherheitsgewerbe und ihre Ursachen am Beispiel Berlins
Im Juni 2003 war im Stelleninformationssystem (SIS) auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeit (BA) folgendes Stellenangebot zu finden: "Wachmann-/ frau, Objektschutz, 3,96 + Zuschläge, Vollzeit/ 72 Stunden" Dieses Stellenangebot kam von der Sicherheitsfirma Securicor GmbH in Magdeburg, die zwei Wachschützer für das anhaltinische Klietz suchte oder vielleicht noch sucht. 4,12 Euro will ein unter Hebold Sicherheitsdienst (HS) GmbH firmierendes Unternehmen an seine Ostbeschäftigten zahlen, in der Bundeshauptstadt versucht das Unternehmen es gar mit 3,65 Euro. Fakt ist: Schon heute müssen Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe ergänzende Sozialhilfe beantragen, um sich und ihre Familien ernähren zu können (109).
Am Beispiel der Bundeshauptstadt lassen sich die Zusammenhänge des "Lohndumpings" gut darstellen und Zusammenhänge aufzeigen.
Die prominentesten Beispiele wurden hier in Verbindung mit der öffentlichen Hand bekannt: Die Bundestagsverwaltung läßt den Reichstag von einem Unternehmen bewachen, das seinen Angestellten 4,60 Euro bezahlt. Laut Insidern soll das Wachpersonal, das für das Gebäude der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin-Wilmersdorf verantwortlich ist, mit 3,86 Euro entlohnt werden. Dazu sagt die Pressesprecherin der BfA nur: "Wir müssen uns für den kostengünstigsten Anbieter entscheiden. Die Entscheidung, ob er zu dem Preis arbeitet oder nicht, obliegt jedem Mitarbeiter." Die Aussage der BfA-Pressesprecher trifft auf alle von öffentlichen Stellen vergebenen Bewachungsaufträge zu - die Verpflichtung, sich für den billigsten Anbieter zu entscheiden (110).
Angesichts der Tatsache, dass diese öffentlichen Bewachungsaufträge rund zwei Drittel der Gesamtaufträge der Berliner Sicherheitsbrache ausmachen, wird die Problematik deutlich. In Berlin teilen sich ca. 360 Sicherheitsunternehmen mit über 10.000 Mitarbeitern einen begrenzten Sicherheitsmarkt auf. Vor dem Fall der Mauer war Berlin ein in sich geschlossener Markt. Mit Beginn der 90er Jahre seien zunehmend kleinere, von ehemaligen Stasi-, Volkspolizei- oder NVA-Angehörigen gegründete Unternehmen in die Stadt gedrängt und hätten den Markt kaputt gemacht, beklagen sich die Firmen, die bereits vor '89 in Berlin waren. Heute herrscht im Berliner Sicherheitsgewerbe in eine "hire and fire"-Mentalität, die nach Meinung vieler Firmenchefs notwendig ist, um überhaupt noch etwas zu verdienen. Erst wenn ein Bewachungsauftrag vorliegt, wird die dafür notwendige Anzahl an Wachleuten über das Arbeitsamt eingestellt. Bei Langzeitarbeitslosen wird dadurch nicht nur die kurzzeitige Ausbildung, sondern auch noch ein Lohnkostenzuschuß gezahlt. Laufen die Förderungen irgendwann wieder aus, werden die Beschäftigten entlassen und alles beginnt von vorne.
Doch auch fest angestellte und ausgebildete Wachleute sind oft nicht besser dran.
Verliert ein Unternehmen einen Auftrag an einen billigeren Konkurrenten, so übernimmt dieser häufig auch gleich das bisherige Personal. Nur die Auftraggeber sind hierbei die Gewinner. Trotz des niedrigeren Preises den sie jetzt für die Bewachung zahlen, behalten sie das bisherige, mit den Arbeitsabläufen vertraute, Sicherheitspersonal. Die Mitarbeiter verlieren mit jedem "Umziehen", wie dieser Vorgang in der Branche heißt, einen Teil ihres bisherigen Lohns (111). Der Preiskampf um die Aufträge geht so weit, dass selbst Gütesiegelunternehmen wie Securitas seinen Mitarbeitern (ca. 2500 in Berlin) weniger als 4,25 Euro dafür zahlt, dass sie psychisch kranke Straftäter im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) in Reinickendorf bewachen. "Man sieht eigentlich nicht ein, warum man für diesen Hungerlohn Leib und Leben aufs Spiel setzen soll, um einen flüchtenden Insassen um jeden Preis aufzuhalten", sagt ein Securitas-Mitarbeiter (112).
Um diesem Lohndumping Einhalt zu gebieten, schloss kürzlich der BDWS mit ver.di einen Tarifvertrag für das Berliner Sicherheitsgewerbe ab. Der Tarifvertrag für die Hauptstadt, welcher Einstiegslöhne von 5,25 Euro brutto und eine maximale Monatsarbeitszeit von 245 Stunden vorsieht gilt nur für 27 BDWS-Unternehmen. Die anderen Firmen arbeiten weiter wie bisher. Sie bieten so genannte Sicherheit zum kostengünstigen Tiefstpreis. "Hauptsache es läuft einer rum, der so aussieht wie ein Sicherheitsgarant" (113).
In Berlin haben Sicherheitsunternehmen zudem noch ganz andere Möglichkeiten entdeckt um billig(e) Sicherheitskräfte rekrutieren zu können. Im Oktober 1991 gründete die Industrie- und Handelsschutz (IHS) GmbH (10 eigenst. Gesellschaften, 25 Niederlassungen, 90 Mil. Euro Umsatz 2001) eine gemeinnützige Tochtergesellschaft, die sich IHS BQ gGmbH nennt. BQ steht hier für Beschäftigung und Qualifizierung. Die IHS BQ ist mit dem Ziel gegründet worden, 500 Langzeitarbeitslose in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) zur Fahrgastbetreuung im Bereich der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einzusetzen und diese - aus der ABM heraus - in den ersten Arbeitsmarkt, beispielsweise an Sicherheitsunternehmen, zu vermitteln. So wünschte es sich seinerzeit der Berliner Senat als Auftraggeber. Auch wenn dieses Ziel nicht erreicht wurde, werden seit dem 18 bis 25 Prozent der Teilnehmer - nach Vorauswahl, öffentlich finanzierter, einjähriger Beschäftigung und der ebenfalls aus öffentlicher Hand finanzierten parallelen Grundschulung - in Wach- und Sicherheitsunternehmen vermittelt. In dieser "Security-ABM" gibt es keine Tarifbindung, da die Tarife an den gewerblichen Niedriglohnbereich angelehnt sind. Die Kosten pro Arbeitsplatz in der ABM sind bei der IHS BQ gGmbH rund ein Drittel geringer als der Durchschnitt (114).
Seit August 2003 betreibt die WISAG Service Holding, zu der auch IHS gehört, eine Personal Service Agentur (PSA). Die WISAG-PSA hat sich auf die Vermittlung der Berufsgruppen Reinigung, Transport, Sicherheit sowie Hotel und Gaststätten spezialisiert, heißt es in der "Jungen Welt" vom 09.12.03.
IHS lies sich vom Ex-DGB Vorsitzenden, Franz Steinkühler, beraten. Gegen die Firma wurde wegen gewerkschaftlicher Behinderung ermittelt. IHS schützte in der zweiten Hälfte der 90er Jahre das Bundeskanzleramt und arbeitete im Auftrag von Verkehrsgesellschaften im Bereich ÖPNV in der Städten Berlin, Frankfurt a.M., Köln und Ludwigsburg. (115)
Ein jüngeres Projekt begann im Herbst 1999 unter Beteiligung der Landesarbeitsanstalt Berlin in Kooperation mit dem Bildungswerk der Wirtschaft Berlin Brandenburg (bbw) e.V., der debis AG (DaimlerCriysler-Konzern) und den Sicherheitsdiensten Gegenbauer-Sicherheitsdienste und Securitas GmbH. Im Rahmen des Qualifizierungs-ABM-Projektes "Potsdamer Platz-Bewachungsdienste" sollten sogenannte benachteiligte junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren Aufgaben wie Tor-, Wach- und Streifendienste übernehmen. Unter Inanspruchnahme des von der Bundesregierung aufgelegten Jugendsofortprogramms für Jugendliche ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sollte bis August 2001 am "internationalen hauptstädtischen Brennpunkt der Geschäftswelt, des Shoppings, der Kultur und des Tourismus" junge Menschen die "Chance zu einer wirtschaftsnahen praktischen Tätigkeit gegeben" werden. Es werden lediglich Praktikumsverträge abgeschlossen, ein Berufsabschluss ist mit der Maßnahme nicht verbunden (116).
Ebenfalls mit Hilfe des Jugendsofortprogramms, sowie durch EU-Mittel finanziert wird die Unterstützung eines Bewachungsauftrages der Gegenbauer-Sicherheitsdienste durch 64 uniformierte Jugendliche im Bezirk Schöneberg. Auftraggeberin ist die WIR Wohnungsgesellschaft. Die Jugendlichen, die in Vierergruppen eingesetzt werden, sollen im Bereich der Wohnanlagen für Sicherheit und Sauberkeit sorgen, Drogenhandel und Überfälle verhindern. "Wir werden den Sicherheitsdienst immer dahin schicken, wo Jugendliche, Penner oder Drogensüchtige herumstehen", so der Gegenbauer-Geschäftsführer (117). Ähnliche Projekte laufen in Spandau, Steglitz und Kreuzberg.
Was ist an diesen Projekten zu erkennen? Unter Beteiligung sowohl großer
(Sicherheits-)Unternehmen, wie auch freier Träger wird ein Klientel mit öffentlichen Geldern in Vertreibung vorgeschult - diese Schulung wird zudem von den Beteiligten als Integrationsleistung aktiver Arbeitsmarktpolitik gefeiert. Bei den Akteuren spielen Arbeitsinhalte wie -bedingungen und -perspektiven keine Rolle.

21. Gegen Billiglohn - Für Gleichbehandlung: "Die Goldene Nase"
Am 5. August 2003 wurde die Thüringer Firma HS Sicherheitsdienste in Schwarza bei Suhl mit der "Goldenen Nase" (Negativpreis) ausgezeichnet. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte zusammen mit der Thüringer "Bürgerinitiative gegen Billiglohn - Für Gleichbehandlung" (BgBFG) die Sicherheitsfirma wegen Lohndumpings und mangelnder Fürsorge gegenüber seinen Beschäftigten mit dem ersten Preis bedacht, weil diese "jegliches Negativniveau" überschreite.
Die rund 1500 Beschäftigten würden trotz der Existenz eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe "nicht nach Tarif bezahlt" und für "Dumpingangebote in andere Bundesländer mißbraucht". Oft müßten die HS-Angestellten "14 Stunden pro Tag arbeiten" - freie Tage seien eine Seltenheit, schildert die "Goldene Nase"-Jury die Arbeitssituation bei HS in einer Erklärung (118). HS Sicherheitsdienste arbeiten beispielsweise für die Universität Kassel und die Stadt Celle.
Neben diversen anderen in Thüringen tätigen Unternehmen waren auch die PSD Piepenbrock Sicherheitsdienste (BDWS-Mitgliedsunternehmen) der Filiale Suhl für die "Goldene Nase" nominiert. Mit einem Protestbrief hatte sich die BgBFG an Bundespräsident Johannes Rau gewandt. Die Initiative kritisiert die Verleihung des großen Bundesverdienstkreuzes an Hartwig Piepenbrock, die Rau persönlich Anfang Oktober 2002 vorgenommen hatte.
Piepenbrock ist Vorstandsvorsitzender der gleichnamigen Unternehmensgruppe, die mit Gebäudedienstleistungen - vom Management bis zur Bewachung - einen Jahresumsatz von rund 400 Mil. Euro erwirtschaftet.
Die Erfurter Bürgerinitiative wirft dem Unternehmen Sozialversicherungsbetrug vor. Außerdem werde den Beschäftigten des Firmenbereichs Bewachung in Thüringen der tariflich vereinbarte Standardlohn verweigert. "Kollegen erhalten nach unseren Informationen keine Mehrarbeitszuschläge und können ihren Urlaub nur teilweise nehmen", berichtet Torsten Forgol, einer der Sprecher der BgBFG. Dabei sei der Branchentarif der einen Stundenlohn von 4,32 Euro vorsieht niedrig genug.
Corinna Hersel, bei ver.di Thüringen für die Bewachungsbranche zuständig, bestätigt den Vorwurf der unkorrekten Abrechnung und Abführung von Sozialbeiträgen. Die Firma Piepenbrock habe den Abrechnungsmodus der Entlohnung von Nachtarbeit verändert. Den Beschäftigten stehen bei Nachtarbeit der Grundlohn und sieben Prozent sozialversicherungsfreier Nachtzuschlag zu. Piepenbrock reduziere den Grundlohn und erhöhe dafür den Zuschlag auf 25 Prozent, so Hersel. Damit habe mancher Beschäftigte zwar sogar ein höheres Nettogehalt als bei ordnungsgemäßer Abrechnung, aber später ein niedrigeres Krankengeld und eine niedrigere Rente. Hersel: "Und die Firma hat beim Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung erheblich eingespart."
"Wir sind uns der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern bewußt", heißt es in einer Leitlinie des BDWS-Unternehmens. In dem Protestschreiben der BgBFG an den Bundespräsidenten bittet die Initiative, mehr als bisher darauf zu achten, dass Unternehmer, die ausgezeichnet werden sollen auch wirklich ihrer sozialen Verantwortung nachkommen (119). Der niedrigste - dokumentierte - Bruttostundenlohn im Wachgewerbe (Thüringen) beträgt derzeit 3,58 Euro. Dies berichtete die Tageszeitung Neues Deutschland am 22.01.04.

22. Rechtsradikale Tendenzen in privaten Sicherheitsdiensten
Seit einiger Zeit belasten Meldungen über rechtsextreme Tendenzen in Reihen privater Sicherheitsdiensten die Branche zusätzlich. Laut Medienberichten beschäftigen nicht selten Sicherheitsunternehmen - teilweise gerichtsbekannte - Neonazis.
Ein Unternehmensname der in diesem Zusammenhang häufig genannt wird, ist der des Brandenburgischen Sicherheitsdienstes Zarnikow. Firmeninhaber Rene Zarnikow war u.a. mit der Bewachung eines Asylbewerberheimes beauftragt worden, was diese Angelegen nicht minder brisant macht. Nachweislich arbeiteten bekannte Neonazis wie Maurice Kind, Daniel Kuhn, Jens Riedel und Christian Wendt, allesamt Mitglieder der rechtsextremen "Kameradschaft Hauptvolk", für Zarnikow. Zum Einsatz kamen diese Mitarbeiter beispielweise bei Wahlkampfbesuchen von Edmund Stoiber und Jörg Schönbohm im Jahr 2002.
Wendt hatte bis kurz vor seinem Arbeitsantritt bei Zarnikow eine fünfjährige Haftstrafe abgesessen, die er verbüßen mußte, weil er zusammen mit anderen Neonazis einen Bosnier in Rhinow "halb tot geschlagen" hatte. Daniel Kuhn ist wegen Waffenbesitzes und Körperverletzung vorbestraft.
Lange Zeit bewachte der Zarnikow Sicherheitsdienst das Asylbewerberheim der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Rathenow (Havelland). Der Umgang des Sicherheitsdienstes mit den Flüchtlingen wurde im Zusammenhang mit einem verbalen Angriff öffentlich: einer der "glatzköpfigen Freunde" eines Zarnikow-Wachhabenden soll einen 27-jährigen Togolesen angeschrieen haben, er solle zurück in seine Gefängniszelle, schildert Abdel Amine den Vorfall.
In einem offenen Brief an die Behörden baten die Heimbewohner um Hilfe, weil sie sich von den "bulligen Typen" des Sicherheitsdienstes alles andere als beschützt sahen. Das Haus werde von "der bekannten Neonazigruppe Zarnikow" bewacht, schrieben die Bewohner. Nichts daran, meinte das zuständige Ordnungsamt. Der Brief blieb für den Sicherheitsdienst ohne Folgen.
Ein internes Papier des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Brandenburg vom 07.08.02 belegt, dass mehrere Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Zarnikow "dem Kern der rechtsextremistischen Szene Rathenows angehören." Das LfV Brandenburg nennt die Namen der vier bereits erwähnten Mitarbeiter. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus bestätigte ein Sprecher des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm die Existenz dieses Papiers.
Obwohl das brandenburgische Innenministerium eine neue Zuverlässigkeitsprüfung verlangte, blieb Rene Zarnikow von Konsequenzen verschont. Brandenburgs Ausländerbeauftragte Almut Berger äußert sich fassungslos zu den Vorgängen: "Es kann nicht sein, dass erst etwas passieren muss, bevor die Behörden reagieren." (120)
Der Inhaber der Safe-Unternehmensgruppe, Hans Hinrich Karck aus Kiel gründete nach dem Mauerfall Niederlassungen in den neuen Bundesländern und arbeitet dort gelegentlich mit Rene Zarnikow zusammen. Karck gehörte bis Mitte der 90er Jahre zu den Organisatoren von Treffen der "Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger" im bayerischen Hammelburg. In Kassel organisierte Karck im April 2002 ein Treffen von Anhängern der "Leibstandarte Adolf Hitler".
Das LfV Sachsen-Anhalt warnt sogar vor Kommerzialisierungsbestrebungen des militanten "Selbstschutz Sachsen-Anhalt" (SS/SA) des Neonazis Mirko Appelt aus Salzwedel. Im LfV-Bericht wird darauf verwiesen, dass sich die Selbstschutz-Gruppe um kommerzielle Aufträge bemüht. Appels Mannen kommen auf Großveranstaltungen genauso zum Einsatz wie als Türsteher im Diskothekenbereich. Beim Verein "Miteinander - Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V." haben sich wiederholt Jugendliche gemeldet, die angaben, sie seien von Personen "aus dem Umfeld des SS/SA" bedroht worden.
Nach Informationen der Thüringer Lokalpresse sollen in Gera rechte Schläger in Erscheinung getreten sein, die auch aus den Reihen eines Wachdienstes gestammt hätten. Gegen zwei Geraer Sicherheitsfirmen Pollux und Patrol wurden Vorwürfe laut, Pauschalkräfte aus dem rechten Spektrum zu beschäftigen.
Wie die Fälle aus dem Bereich des ÖPNV zeigen, Securitas in Hamburg und IHS in Frankfurt a.M., ist dieses Thema kein reines ostdeutsches Problem: Auch aus dem niedersächsischen Göttingen gibt es hierzu Wissenswertes zu berichten. An der Göttinger Universität gab es im Juni 2003 eine Studentenkundgebung gegen den Präsidenten der Universität, weil dieser den NPD-Funktionär Daniel Huber als Wachmann an der Universität arbeiten lies. Huber führte im Mai 2002 einen Naziaufmarsch in Hannover mit an.
Trotz der Tatsache, dass rechtextreme Tendenzen auch in BDWS-Unternehmen wie Safe, Securitas und IHS belegbar sind sieht der BDWS selbst keinen besonderen Handlungsbedarf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet und prüft derweil diese Entwicklung im Rahmen der Sicherheit, wie es heißt (121).
Jüngstes Vorkommnis in bezug auf dieses Thema ist der sog. "Neonazi-Vorfall" von Kassel. Zwei uniformierte Mitarbeiter eines Kasseler Sicherheitsunternehmens hatten Mitte Februar 2004 vor einer Gaststätte einen Mann, den sie für einen Ausländer ("Du bist doch Pole?!") hielten, angegriffen und verletzt. Eine Kopfwunde, die das Opfer davon trug, mußte ärztlich behandelt werden. Ausgangsort dieses Übergriffes war der Innenbereich einer Kasseler Gaststätte. "Der stand auf, hat den Arm hochgehoben und ‚Heil Hitler' gerufen, erinnern sich Opfer und Zeugen des Vorfalls. Der polizeiliche Staatsschutz nahm die Ermittlungen auf. Tag darauf stellten sich beide Männer der Polizei um ihrer Festnahme zuvor zu kommen, berichtete die Hessisch Niedersächsische Allgemeine im Lokalteil vom 12.02. und 13.02.04.

23. Klartext von Kennern und Insidern
Die Urteile von Kennern und Insidern über die Sicherheitsbranche sind - auch außerhalb Berlins - vernichtend. "Da kraucht alles mögliche rum, es ist schlicht unseriös", sagt Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Joachim Gutsche, Betriebsratsmitglied bei Securitas in Berlin, meint: "Wir sind wirklich die letzte Branche, darunter gibt es nichts mehr", das Sicherheitsgewerbe sei ein "Auffangbecken für Unqualifizierte". Das Betriebsratsmitglied eines anderen großen Sicherheitsunternehmens sagt: Es ist "Sodom und Gomorrha, da sind viele, die anderswo keine Arbeit mehr finden." Die Branche sei "das Schlimmste" und "nicht mehr integer".
Alle diese Aussagen stammen aus dem Artikel "Die Unsicherheitsdienste", der am 10.09.03 in der "Berliner Zeitung" (Lokales) erschienen ist.

24. Sicherheitsdienste im Auftrag von Städten und Gemeinden - Privatisierung kommunaler Ordnungsaufgaben
Parallel zu den viel diskutierten Kooperationen zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten vollzieht sich auf kommunaler Ebene eine Entwicklung, die in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung der Privaten von größerer Bedeutung ist, aber weit weniger Beachtung findet. Im Zuge von Fremdvergabe beauftragen in zunehmendem Maße bundesdeutsche Städte und Gemeinden private Sicherheitsdienste mit immer weitreichenderen Aufgaben ohne dabei zu prüfen, ob das geltende Recht dies auch tatsächlich deckt. So werden Realitäten geschaffen, die dann anderen Orts einfach übernommen werden. Dadurch findet nicht nur eine schleichende Privatisierung kommunaler Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben, sondern auch eine faktische Statusaufwertung privater Sicherheitsdienste statt.
Obwohl seitens der beauftragenden Stadt-/ Gemeindeverwaltungen stets darauf hingewiesen wird, dass die Angestellten der beauftragten Sicherheitsunternehmen keine Sonderrechte wahrnehmen würden, führen diese auch Aufgaben durch die hoheitliche Befugnisse bzw. eine Amtsträgerschaft erfordern. Sie agieren damit über die viel beschriebene Grauzone hinaus, weil sie hier nicht nur "beobachten, erkennen und melden": Sie greifen direkt in die Grundrechte von Bürgern ein, wenn sie - wie es mancher Auftrag verlangt - Kommunalrecht (öffentliches Recht) durchsetzen. Der Status des "Verwaltungshelfers" reicht hierfür nicht aus.
Selbst eine Beleihung der Privaten mit hoheitlichen Befugnissen, was außerhalb von Flughäfen und Haftanstaltalten fast nie geschieht, ist unter Juristen ein höchst umstrittenes Rechtskonstrukt. Hierbei treten die Mitarbeiter dann auch nicht mehr als Repräsentanten ihres Sicherheitsunternehmens, sondern als Amtsträger für eine Behörde auf, auch dem Bürger gegenüber, was durch eine Erkennbarkeit, z.B. durch Hoheitswappen oder Uniform kenntlich zu machen ist.
Den Städten und Gemeinden obliegt die Pflicht zur Sicherheitsgestaltung und -vorsorge. Dieses geschieht durch Beauftragung von eigenen Verwaltungsangestellten und im Rahmen von "Outsourcing" durch eingekaufte Dienstleistungen.
Zu den von Stadt- und Gemeindeverwaltungen an private Sicherheitsdiensten vergebenen Aufgaben zählen der Schutz von öffentlichen Gebäuden (z.B. Museen, Rathäuser), Ordnungs- und Kontrolldienste in öffentlichen Gebäuden, Parks, Wohnsiedlungen u.a., Pforten- und Empfangsdienste in sensiblen Einrichtungen, Ordnungs- und Kontrolldienste im ÖPNV, Absicherung bei Sportveranstaltungen, Alarmausschaltungen und -verfolgungen, Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs, technische Rotlichtüberwachung, Organisation bei Veranstaltungen (Kongresse, Ausstellungen) (122).
Das UNI (Unternehmensinstitut der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer (ASU) e.V.) hat ein Papier verfasst, welches - ähnlich wie die Vorschläge der "Scholz-Kommission" - eine "Staatsaufgabenkritik" darstellt. Das Papier trägt den Namen: "Der Weg aus der staatlichen Schuldenfalle/ Konzepte und Beispiele für eine umfassende Privatisierung" (Band 10).
In diesem Papier werden vier Städte genannt, die private Sicherheitsdienste mit der "Wahrnehmung kommunaler Ordnungsaufgaben betraut" haben. Diese vorgenannte Information wurde zum Anlaß genommen, um bei den Stadtverwaltungen von Augsburg, Celle, Saarbrücken und Suhl nach der Grundlage dieser Aufgabenübertragungen auf die Privaten anzufragen. Die Anfrageergebnisse (123) waren überraschend. In keiner der vier Städte waren und sind die Mitarbeiter der beauftragten Sicherheitsunternehmen mit einer Amtsträgerschaft beliehen und nehmen selbst bei der Durchsetzung von kommunalen Ordnungsrecht keine hoheitlichen Befugnisse war. Im thüringischen Suhl wurde dieses Projekt, das nach Informationen der Stadtverwaltung wegen "Schwerpunkten/Treffpunkten von Jugendlichen" ins Leben gerufen worden war, zwischenzeitlich wieder eingestellt (124). In Saarbrücken übt die beauftragte Sicherheitsfirma in den Sommermonaten die "Hausrechtsfunktion" als Parkwächter aus, heißt es im Antwortschreiben der Stadtverwaltung Saarbrücken hierzu kurz und knapp (125).
Dem Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Celle (Nieders.), Joachim Cohrs, geht es bei der Beauftragung des Sicherheitsunternehmens HS-Sicherheitsdienste um die "Aufrechterhaltung von privater Sicherheit und Ordnung, Schutz vor Schäden und Gefahren" was von ihm als "wirksames Instrument der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, insbesondere im Innenstadtbereich" angesehen wird.
Die HS-Angestellten sollen beispielsweise gegen Störungen der Nachtruhe vorgehen, Alarmauslösungen verfolgen, hilflosen Personen helfen, Straßenmusizieren unterbinden, Parkverstöße melden, Gaststättenlärm unterbinden und melden, Streitigkeiten schlichten und auf randalierende Personen einwirken sowie allgem. Straftaten vereiteln.
Das Celler public privat partnership existiert seit 1997 und kostet die Stadt knapp 80.000 Euro jährlich (126).
1999 existierten in Northeim ähnliche Pläne wie die seit 1997 in Celle praktizierten. Im Gegensatz zu Celle wurde der Stadtverwaltung Northeim dieses Vorhaben vom niedersächsischen Innenministerium untersagt. Im Fall Northeims war die Bezirksregierung in Braunschweig mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Northeimer Vorhabens vom Innenministerium beauftragt worden. Die Bezirksregierung zweifelte damals die Rechtmäßigkeit dieser Pläne an, was zu einer Untersagung durch das Innenministerium führte. Auch der Bund der Steuerzahler Niedersachsens monierte damals das Vorhaben: "Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler auf der einen Seite die Polizei bezahlen müssen und dann auch noch einen Sicherheitsdienst finanzieren", so die Interessenvertretung damals (127).
Hintergrund für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes im bayerischen Augsburg waren Ordnungsprobleme im Bereich des zentralen Umsteigedreiecks am Königsplatz. Die Stadtwerke Augsburg Verkehrs GmbH hat seit Juni 2000 die Aichacher Firma Ecosec Security Service mit Ordnungsmaßnahmen nach der "Grünflächen-Verordnung" der Stadt im Bereich des Haltestellendreiecks (ÖPNV-Verkehrsknotenpunkt) betraut.
Obwohl hier nach eigenen Aussagen der Verkehrsbetriebe öffentliches Recht mittels Platzverweisen und Anzeigen von "unbeliehenen" Privaten durchgesetzt wird, legen die Auftraggeber Wert darauf, festzustellen, dass dabei keine hoheitlichen Befugnisse wahrgenommen werden. Rund 30 Anzeigen im Monat werden von den Ecosec-Angestellten, vorwiegend wegen Belästigung, Beleidigung und verbotenem Alkoholkonsums mit dazugehörigen Personaldaten eingereicht.
Der Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH, Reinhold Wenniger, hat die Privaten aufgefordert "hart durchzugreifen" (...) "Weicheier als Wachmänner wünscht sich Reinhold Wenniger nicht. Nicht furchtsam sollen diese vorgehen, die städtische Grünanlagensatzung konsequent durchsetzen", so Wenniger in der "Augsburger Allgemeinen" vom 06.06.00.
"Die "Schwarzen Sheriffs" seien von der Polizei über ihre Eingriffsmöglichkeiten aufgeklärt worden. Grundsätzlich begrüße die Polizei ein "zusätzliches Ordnungselement", meint Polizeidirektor Böhm im selben Artikel der "Augsburger Allgemeinen".
Zur Aufgabe der Ecosec-Angestellten gehört nach Zeitungsmeldungen nicht nur das Feststellen von Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten und damit verbundene Maßnahmen im Bereich des Haltestellendreiecks, sonder auch die gezielte Vertreibung unerwünschter Personen (z.B. Punks) aus diesem Bereich. "Die meisten wollen keinen Ärger und gehen dann", sagt ein Ecosec-Angestellter hierzu.
Im Gegensatz zum aktuellen Trend setzt man bei diesem Auftrag bewußt auf ein abschreckendes, martialisches Äußeres (schwarze Kleidung, Handschellen, Pfefferspray, Schlagstock) der Ecosec-Streifen, deren Einsatzbereich zwischenzeitlich in die Verkehrsmittel ausgedehnt wurde. "Das macht Eindruck, schafft Respekt" und "Das ‚Klientel' müsse wissen, das man mit dem Sicherheitsdienst nicht ‚Kasperle' spielen könne", meint Ecosec-Firmeninhaber Bernhard Oswald über seine vorwiegend aus einer Aichacher Kampfsportschule rekrutierten Angestellten.
Auf das Arbeitsergebnis des privaten Sicherheitsdienstes sind die Augsburger Verkehrsbetriebe stolz: "Da ist nichts mehr vergammelt, die Gestalten sind weg. Ich sehe den Platz jetzt so, wie ich ihn mir vorstelle", lobt Wenninger den Ecosec-Einsatz im September 2000. Der unbefristete Vertrag kostet die Verkehrsgesellschaft Augsburg rund 20.000 Euro im Monat (128).
Trotz dieser relativ hohen Einsatzkosten hat auch die Stadt Nörtingen (Bay.) Interesse an diesem rechtlich bedenkliche Sicherheitskonzept und Ecosec gezeigt.
Im nordrhein-westfälischen Bergheim beauftragte Bürgermeister Jürgen Peters Kötter Services mit der Durchführung einer City-Streife in der Innenstadt. Begründung hierfür war, dass im Oktober 2000 eine Person auf offener Straße zusammengeschlagen wurde und niemand eingriff. Obwohl dieser Auftrag eine ausschließlich präventive, rein gegen Straftaten gerichtete Tätigkeit sein sollte, führen die Kötter-Leute auch Ordnungsaufgaben in der Stadt durch. Sie gehen gegen Fahrradfahrer in der Fußgängerzone und unangeleinte Hunde vor. Jugendliche fühlten sich an ihrem Treffpunkt gar von den Kötter-Angestellten überwacht und belästigt erzählten sie dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Die gehen hier entlang, kennen uns nicht einmal und wollen uns anmeckern", äußerte sich ein Jugendlicher über Bergheims private Ordnungshüter (129).
Acht Wochen nach Arbeitsbeginn kündigte die Stadt Pfungstadt (Hess.) auf Weisung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt im Mai 2003 der Sicherheitsfirma TKS Sicherheitssysteme. Das Regierungspräsidium hatte Bedenken das Sicherheitsunternehmen könne hoheitliche Aufgaben übernehmen die ausschließlich Sache der Kommunen seien. TKS war von der Stadtverwaltung Pfungstadt engagiert worden um beispielsweise Müllsündern und Ruhestörern beizukommen sowie Sachbeschädigungen vorzubeugen. Außerdem sollte TKS "bewaffnet" den öffentlichen Raum bestreifen. Das Sicherheitsunternehmen sollte Spielplätze und Parks kontrollieren und Wertstoffcontainer wegen illegaler Müllablage überwachen. Das Überwachen der Nachtruhe und Sperrstunden, sowie die so genannte Umfeldüberwachung durch TKS um Straftaten vorzubeugen wurde vom RP Darmstadt scharf kritisiert.
Auch die Nachbargemeinden, für die TKS ebenfalls tätig ist, bekamen einen Brief vom RP Darmstadt. Die Stadtverwaltungen von Groß-Umstadt und Reinheim wurden darin ebenfalls aufgefordert, ihren Vertrag mit der Sicherheitsfirma zu überprüfen. Diese beiden Städte sehen aber im Gegensatz zu Pfungstadt keine Veranlassung, die Verträge nachzubessern, weil das Überwachen von Abfallcontainern und die Nachtruhe in beiden Städten nicht zu den Aufgaben von TKS zählen, sondern hier lediglich städtische Liegenschaften kontrolliert würden (130).
Nach einem Stadtratsbeschluß vom Februar 2004 soll künftig in Trier ein Sicherheitsunternehmen (offizielle Bezeichnung: "City-Scouts") im Stadtgebiet für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen. Dieser Beschluß sorgte innerhalb der Stadtratsfraktion der Trierer Bündnisgrünen für heftige Kritik: Stadträtin Uschi Britz sieht durch den Einsatz der City-Scouts das Gewaltmonopol und die Bürgerrechte in Gefahr (130a).
In Städten verschiedener Bundesländer sind private Sicherheitsdienste im Auftrag der Stadtverwaltungen teilweise mit Aufgaben betraut, die über die rechtliche Grauzone hinaus gehen. Das vom RP Darmstadt kritisierte Aufgabenspektrum des Sicherheitsunternehmens TKS in Pfungstadt ist fast identisch mit dem von HS-Sicherheitsdienste in Celle praktizierten. Obwohl das niedersächsische Innenministerium der Stadtverwaltung von Northeim ihr Vorhaben 1999 untersagt hatte, läßt man hier die Stadt Celle gewähren. Sehr wahrscheinlich sind aber die Augsburger Verhältnisse (Platzverweise durch Private nach öffentlichen Recht) weder in Hessen noch in Niedersachsen möglich. So wird dann auch die Pfungstädter Stadträtin Holder zur Kündigung des Sicherheitsunternehmens TKS mit Worten Zitiert die auch von Kollegen aus Niedersachsen und Bayern stammen könnten: "Weil keine Klarheit besteht, haben wir den Vertrag gekündigt." (131)
Für Klarheit gesorgt hatte vor kurzem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. mit dem sogenannten "Blitzer"-Urteil. Durch dieses Urteil wird Gemeinden und Städten untersagt, die Überwachung des fließenden Verkehrs - und deren Datenauswertung - auf Private zu übertragen.
In der OLG-Urteilsbegründung heißt es hierzu: "Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns." Diese OLG-Entscheidung ist damit ein deutliches Signal: Selbst wenn Behörden "Private" direkt mit der Durchführung von Ordnungsaufgaben betrauen, ist das nicht automatisch rechtmäßig (132)!
Mit dieser Entscheidung wird das staatliche Gewaltmonopol geschützt und dem Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz Rechnung getragen.
Nach unserem Wissen haben neben den bereits genannten Stadtverwaltungen beispielsweise noch Altötting (Bay.), Bad Langensalza (Sachs.), Langen und Stadtallendorf (beide Hess.) Sicherheitsunternehmen mit Ordnungsaufgaben im Rahmen von City-Streifen beauftragt.
In ca. 80 deutschen Städten gibt derzeit sogenannte "City-Streifen" die im Auftrag des Handels bzw. seiner Verbände Ladengeschäfte, sowie Einkaufszentren und -galerien bestreifen und von einem Zusammenschluss der örtlichen Kaufmannschaft bezahlt werden.
Hier ist der Auftrag klarer definiert, als bei den öffentlichen Auftraggebern. In den Geschäftsbereichen der Gewerbetreibenden soll Präsenz gezeigt und so potenzielle Ladendiebe und "unwillkommene Kunden" abgeschreckt werden. Dazu wird das Hausrecht der Auftraggeber per Vertrag auf die Sicherheitsunternehmen übertragen.
Bei der Verfolgung von Straftaten nimmt das Sicherheitspersonal keine Sonderrechte, sondern lediglich den sogenannten § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (Jedermannsparagraphen) in Anspruch.
Seitens der Polizei wurde schon oft betont, dass der öffentliche Raum von diesen City-Streifen nur im Rahmen der Verbindungsgänge zu den einzelnen Objekten durchquert wird, hierbei aber keine Ordnungsfunktionen ausgeübt werden dürfen.
In der Kasseler Innenstadt war bis Oktober 2000 die Sicherheitsfirma Protex mit einer "Hundestreife" im Einsatz. Obwohl der Auftrag an die Protex keine Ordnungsmaßnahmen beinhalten konnte schickte sich die aus zwei Personen und Hund bestehende Privatstreife an, gegen Obdachlose, Junkies und Trinker - im öffentlichen Raum - aggressiv vorzugehen. Das Ziel war die Vertreibung dieser Personenkreise von der Flaniermeile (Königsstraße). Die Situation eskalierte, als die Protex-Angestellten Personen am Szene-Treffpunkt portraitartig fotografierten. Wie eine spätere Anfrage ergab, geschah dies im Auftrag der Finaziers des Sicherheitsdienstes, der Einzelhändler der Neuen City e.V..
Das grundrechtsverletzende Vorgehen der Protex geschah offen und vor den Augen der Vollzugskräfte (Hilfspolizei) des Ordnungsamtes der Stadt Kassel, ohne dass diese eingriffen. Bei Streitigkeiten bzw. Auseinandersetzungen zwischen dem privaten Sicherheitsdienst und Personen der "Szene" ergriffen die Hilfspolizisten sofort Partei für das Sicherheitsunternehmen.
Der öffentliche Umgang zwischen Protex-Angestellten und den Hilfspolizisten war am "Brennpunkt" so kollegial, dass man den Eindruck gewinnen konnte, die städtische Hilfspolizei sei dort, um den privaten Sicherheitsdienst bei seinem fragwürdigen Tun zu schützen. Offen zu beobachten war, dass bei Personenüberprüfungen dem Sicherheitsdienst gestattet wurde, sich Personalien von überprüften Personen zu notieren - alles wohlgemerkt in der Öffentlichkeit auf der meist frequentiertesten Straße der Stadt. Kritischen Bürgern rieten die Sicherheitspartner "sich nicht einzumischen".
Als am 17.10.2000 die "Frankfurter Rundschau" unter dem Titel "Aus dem rechtlichen Niemandsland" hierüber berichtete, verschwand die Protex-Streife von der Königsstraße (133). Der Ermittlungsarm der Protex, dem auch die "City-Detektive" angehören, ist u.a. für den Kasseler Einzelhandel gegen Ladendiebe im Einsatz. Nach eigenen Aussagen verfügt die Protex, die auch Sachfahndung, Personensuche wie Zeugen-/ Schuldnerermittlung zu ihrer Dienstleistungspalette (www.protex.de) zählt, über gute Kontakte zu den Kasseler Sicherheitsbehörden: Die uniformierte Protex-Streife erledigte in der Vergangenheit teilweise die "Drecksarbeit" für die Vollzugskräfte des Kasseler Ordnungsamtes, während gleichzeitig die Ermittler (City-Detektive) des Hauses mit jedem erwischten Ladendieb einen (statistisch) aufgeklärten Fall an die Polizei übergaben.
Noch ein Beispiel aus Kassel zeigt, wie eng und selbstverständlich die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sicherheitsunternehmen in innerstädtischen Bereichen auch ohne Kooperationsvereinbarungen werden kann. Weil die Kasseler Königsgalerie keine Personen in ihrem Geschäftsbereich haben wollte, die augenscheinlich Randgruppen zuzuordnen waren, wies die Geschäftsleitung den Sicherheitsdienst des Hauses an, bestimmten Personen den Zutritt in die Galerie durch den Haupteingang zu verwehren. Da dennoch z.B. Stadttrinker häufig durch zwei ungesicherte Nebeneingänge in die Galerie gelangten, um sich im Galerie-Discounter mit alkoholischen Produkten einzudecken, wurden schriftliche Hausverbote gegen diese Personen vom Haussicherheitsdienst erteilt. Diese Praxis richtete sich auch gegen Personen die als "Versorgungseinkäufer" der - größtenteils schon mit Hausverboten belegten - Szene verdächtigt wurden. Dosenbier im Einkauf reichten aus, um in der Galerie vom Sicherheitsdienst angehalten und mit einem förmlichen Hausverbot belegt zu werden. Weigerten sich die Personen wegen des gegen sie verfügten Hausverbotes ihre Personalausweise auszuhändigen, wurde vom Sicherheitsdienst kurzerhand die Polizei gerufen, die dann ohne Prüfung der Sachverhalte die Personen überprüfte und die Ausweisdaten an den Sicherheitsdienst übergab.
Nur dem Petenten Jochen Z. und der Mithilfe des hessischen Datenschutzbeauftragten ist zu verdanken, dass diese Praxis öffentlich wurde. Der Kasseler Polizei wurde das beschriebene Handeln, das Mitwirken an willkürlichen und somit unrechtmäßigen Hausverboten mit folgender Begründung untersagt: nach der sogenannten "Taschenkontroll-Entscheidung" (BGHZ 124, 39) des Bundesgerichtshofs darf der Betreiber von öffentlich zugänglichen Geschäftsbereichen nicht ohne triftigen Grund den Zutritt verwehren. Eine Rechtsgrundlage für das beschriebene Handeln, die Personalienaufnahme und Weitergabe der Daten an den Haussicherheitsdienst durch die Polizei besteht nur dann, wenn Kundenverhalten vom üblichen stark abweicht. Unübliches Kundenverhalten sind neben Straftaten beispielsweise aggressive, gefährdende Verhaltensformen und Vandalismus im Hausbereich des Betreibers. Der Kauf von Alkohol zählt definitiv nicht dazu. Dem Vorschlag des hessischen Datenschutzbeauftragten, künftig die Datenweitergabe an Private zu protokollieren, wollte die Kasseler Polizei nicht nachkommen (134).
Im Februar 2004 saßen vier Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens Protex wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung auf der Anklagebank des Kasseler Amtsgerichts. Gegenüber der vorsitzenden Richterin mußten die Angeklagten einräumen das Opfer, einen jungen Mann, auch durchsucht zu haben, wodurch die Situation - innerhalb der die Körperverletzung entstanden war - überhaupt erst eskalierte. Die Richterin machte deutlich, dass das unrechtmässige Duchsuchen des Opfers durch das Sicherheitspersonal für die Körperverletzung ursächlich war und stellte mit deutlichen Worten fest: ..."durchsuchen, das darf nur die Polizei." (134a)

25. Zusammenfassung/ Schluß
Auf kommunaler Ebene existiert ein Beziehungsgeflecht zwischen der Polizei, den Ordnungsämtern und privaten Sicherheitsdiensten, das in seiner Arbeitsweise gegen randständige Personen und deren Grundrechte ausgerichtet ist. So sollen beispielsweise durch ordnungspolitische Vertreibung von Randgruppen innerstädtische "Wirtschaftsstandorte" wie Zentren und Citys gesichert und aufgewertet werden.
Im Zusammenhang mit der Auftragsumsetzung durch Sicherheitsunternehmen ist zu beobachten, dass die privaten Ordnungsvorstellungen über den Hausrechtsbereich hinaus in den öffentlichen Raum ausgedehnt werden. 1994 forderte der Vorsitzende der Douglas Holding, Jörg Kreke, dem Einzelhandel in Hamburgs City Hausrechtsfunktionen in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen einzuräumen, "um in eigener Regie gegen Kriminalität, Rüpeleien, Verunreinigungen und andere Auswüchse vorgehen zu können" (134b). Der Vorschlag stieß damals auf wenig Resonanz.
Bei der Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen treten die Privaten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern oftmals als höchstoffizielle Partner von Polizei und Ordnungsämtern auf, unabhängig davon, ob sie im öffentlichen Auftrag stehen oder nicht. Die Grenzen zwischen (örtlichen) Zuständigkeiten und tatsächlichen Befugnissen verschwimmen. Somit ist es für den Einzelnen - trotz des neuen Bewachungsgewerberechts - kaum noch möglich seine Rechte im Wust privater und öffentlicher Zuständigkeiten zu kennen. Darüber hinaus haben es private Sicherheitsdienste in den zurückliegenden zehn Jahren geschafft, sich auf unterschiedlichen Ebenen mit den Sicherheitsbehörden so zu verzahnen, dass ihnen Schutz und "Amtshilfe" dieser Stellen sicher sind. Durch die Aufnahme der Privaten in die staatliche "Schutzgemeinschaft" der Sicherheitsbehörden werden die Bürgerinnen und Bürger weder vor Willkür und Übergriffen durch privates Sicherheitspersonal besser geschützt noch findet eine intensivere Kontrolle der privaten "Kollegen" statt - das Gegenteil ist der Fall. Je geringer die Beschwerdemacht des Einzelnen ist, desto schneller überschreiten private Sicherheitsleute ihre Rechte.
Die Drohung der Privaten mit ihrem "Partner", der Polizei, spiegelt eine Machtposition wider und kommt immer dann zur Anwendung, wenn Personen den (teils willkürlichen) Weisungen nicht nachkommen. Polizei und Ordnungsämter helfen dabei die privaten Interessen der "Juniorpartner" durchzusetzen: So werden Obdachlose, Bettler, Trinker und Straßenmusikanten vor Geschäften und Galerien außerhalb der Hausrechtsbereiche auch mittels behördlicher Platzverweise vertrieben. Wie bereits beschrieben wurde das unrechtmäßige, provozierende Vorgehen der Protex-Security auf der Kasseler Königsstraße nicht nur von den städtischen Hilfspolizisten gedeckt, sondern die daraus resultierende Konflikte zum Nachteil der Betroffenen - z.B. durch Platzverweise - "staatlich geregelt". Der "arbeitsteilige Sicherheitsverbund" zwischen privaten und staatlichen Ordnungshütern, welcher auf Unterstützung und Information basiert, existiert auf kommunaler Ebene bereits - der Neutralitätsgrundsatz ist zu Gunsten des Sicherheitsgewerbes längst aufgegeben worden.
Diese enge Zusammenarbeit möchten die Partner weiter vertiefen. Das staatliche Gewaltmonopol bzw. der Artikel 33 (4) Grundgesetz alleine werden diese Entwicklung nicht aufhalten können, weil verschiedene (ökonomische) Faktoren wie beispielsweise Sparzwänge und Gewinnstreben sowie das subjektive Sicherheits-/ Bedrohungsgefühl in der Bevölkerung und Ordnungsbedürfnisse hierbei für Eigendynamik sorgen und längst einen Verschmelzungsprozeß zwischen staatlichen Stellen und privaten Dienstleistern in Gang gesetzt haben. Diese Entwicklung ist zumindest seitens der Wirtschaft (siehe Kötter-Sicherheitsberat) gewünscht, weil sie den Unternehmen nur Vorteile bringt.
Im Rahmen von Ermittlungstätigkeiten profitieren Polizei und Private (Detekteien) ebenfalls von einander. Private agieren da, wo den Ermittlungsbehörden z.B. aus strafprozessualen Gründen "die Hände gebunden sind" und liefern (gerichtsverwertbare) Informationen.
Aber auch umgekehrt funktioniert die Zusammenarbeit: Lothar Mahlberg verweist in
"'Privatpolizei' im System unserer Rechtsordnung" auf die Praxis des "moonlighting", bei der polizeiliche Fahnder gegen Bezahlung einzelne Fahndungsaufgaben von ihren privaten Kollegen übernehmen.
Eine Hauptaufgabe der privaten Sicherheitsdienste für die nächsten Jahre wird sein, öffentliche und private Aufträge im Sicherheitsverbund mit der Polizei und den Ordnungsämtern parallel zu managen und dabei die Auftragsinteressen gewinnorientiert zu vertreten. Gerade die BDWS-Unternehmen wollen dabei als "offizielle Polizeipartner" glänzen und dies auch werbetechnisch nutzen.
Durch public private partnerships (Sicherheitskooperationen und öffentliche Auftragsnahme) wird das staatliche Gewaltmonopol ausgehöhlt.
Der verfassungsgemäße Auftrag der Polizei ist es die freiheitlich-demokratische Grundordnung und damit auch Art. 33 (4) Grundgesetz (Gewaltmonopol der Bundesrepublik) zu schützen. Durch die Kooperation mit Privaten beseitigt die Polizei nicht nur das Gewaltmonopol sondern sie gefährdet auch die Bürgerrechte. Und noch ein ganz wesentlicher Punkt wird hierbei nicht bedacht. Zwischen der Sicherheitswirtschaft und den Sicherheitsbehörden herrscht ein großer Interessenkonflikt: Die Polizei möchte der Gesellschaft subjektive wie objektive Sicherheit geben. Kriminalitätsstatistiken, die Aufklärungsquoten, geben hierüber Aufschluß. Die Sicherheitswirtschaft profitiert von "schlechten" Kriminalitätsstatistiken und einer großen Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung. Auf sinkende Fallzahlen (Straftaten) reagiert die Sicherheitswirtschaft sehr nervös, weil dies Umsatzeinbußen zur Folge haben kann.
Die Sicherheitswirtschaft ist der Ansicht, dass sich die Polizei auf ihre Kernaufgaben (z.B. Strafverfolgung) beschränken solle. Klartext: Die Polizei soll lukrative öffentliche Aufgaben (z.B. Objekt- u. Veranstaltungsschutz) an die Privaten abtreten.
Längerfristige, stabilere Aufträge die von den Kommunen an die Sicherheitswirtschaft vergeben werden und für deren gesicherte Finanzierung ebenfalls das Kollektiv der Steuerzahler aufkommen muß wünscht sich die Lobby am meisten. Die Sicherheitswirtschaft möchte so ein fester Bestandteil der von Sparmaßnahmen betroffenen öffentlichen Verwaltung werden. Hierzu rechnet sich die Wirtschaft bei Ländern und Kommunen attraktiv. Neben günstigeren Personalkosten verspricht sie durch "publik private partnership (ppp)" eine effektivere Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, was sich in Form von Mehreinnahmen für die öffentlichen Kassen positiv auswirken soll. In den Auftragsvergaben der öffentlichen Hand sehen vor allem die BDWS-Unternehmen eine Alternative zum ruinösen privaten Markt und damit auch eine Change der "Billigkonkurenz" zu entfliehen. Eine Grundlage dafür wurden bereits mit der neuen "Vergabenorm" DIN 77200 geschaffen.
In Frankfurt a.M. war ein solcher "ppp"-Versuch mißglückt. Die Stadtverwaltung der Mainmetropole hatte Branchenprimus Securitas mit der Überwachung der ruhenden Verkehrs (Verteilung v. Strafzetteln) beauftragt. Aufgrund der schlampigen Arbeit der Securitas-Angestellten, wegen der hohen Anzahl von erfolgreichen Widersprüchen von Kfz-Haltern, überstiegen die Ausgaben für diese private Ordnungsdienstleistung die eingenommenen Buß-/ Verwarngelder bei weiten (Differenzsumme über 100.000 DM). Zudem wurde mangelnde Bürgerfreundlichkeit der Securitas-Angestellten beklagt. Nach einem Gutachten, welches die Stadt Frankfurt a.M. in Auftrag gegeben hatte konnte der Vertrag mit Securitas nicht aufrechterhalten werden, so die Frankfurter Rundschau vom 30.09.99.
Eine Kontrolle der Sicherheitsunternehmen, die der Gesetzgeber durch kommunale Gewerbe- und Ordnungsämter vorsieht, ist kaum möglich, wenn man bedenkt, dass die Privaten immer häufiger als Auftragnehmer für Kommunen tätig sind und dabei direkt oder indirekt mit den Ordnungsämtern zusammenarbeiten (135).
In Hamburg-Harburg wurde kürzlich von der "Sicherheitskonferenz" ein publik private partnership ins Leben gerufen, welches per Videokamera die Überwachung eines Fußgängertunnels (zwischen Lämmertwiete und Channel) vorsieht. Obwohl "der Durchgang laut Polizei kein Brennpunkt der Kriminalität" ist, haben sich die Verantwortlichen der Stadt unter Einbindung der Sicherheitswirtschaft für dieses Projekt entschieden. Die Überwachungstechnik ist aus Steuermitteln finanziert. Für die laufenden Kosten kommt die Wirtschaft auf. Denn: Die Bilder laufen nicht bei der Polizei auf, sondern beim "Wachmann von Channel Harburg."
Solche Projekte werden wohl Schule machen, weil nicht nur die Sicherheitswirtschaft, die dadurch Technik und Dienstleistungen verkaufen kann, an einer Ausweitung dieses Projektes interessiert ist. Alle in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen hatten dieser Videoüberwachung zugestimmt (136).
Clever bei solchen Projekten ist es, sie den Bürgerinnen und Bürgern so zu "verkaufen", als würde diese Überwachung von allen Menschen regelrecht eingefordert werden - die Notwendigkeit wird ohnehin schon seit Jahren von der Politik und Wirtschaft unterstrichen. So gewinnen die (privaten) Kontrollmechanismen nicht nur an Akzeptanz, sondern auch die Finanzierung gestaltet sich sehr viel leichter. Eine Wahrheit über Sicherheitsdienstleistungen ist: Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif!
Was eine effektive Kontrolle der privaten Sicherheitsdienste so notwendig macht, ist die Tatsache, dass die Privaten nicht dem Gemeinwohl gegenüber verpflichtet sind, sondern nur den Interessen ihrer Auftraggeber. Das private Sicherheitsdienste auch mit "Vertreibungsaufträgen" ("Problemverdrängungen" sind für die Branche lukrativ) Geld verdienen, wird von den Firmen offen zugegeben: "Irgendwo fällt immer Dreck an, durch unsere Arbeit eben nur woanders", äußerte einmal der Geschäftsführer der Berliner Wache (137). Will sagen: Es existiert keine Moral und die Grundrechte der Menschen stehen einer Auftragsumsetzung durch die Dienste oftmals im Wege. Es ist bekannt, dass die Arbeitsweise privater Sicherheitsdienste häufig Streitigkeiten auslöst, aus denen dann u.U. Handgreiflichkeiten bzw. Straftaten entstehen. Somit garantiert der Einsatz privater Sicherheitsdienste nicht unbedingt nur Sicherheit und Ordnung, sonder kann auch die o.a. Probleme verursachen wie Beispiele aus verschiedenen Städten zeigen.
Auch wenn die Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter des Sicherheitsgewerbes gewachsen sind, sorgen Dumpinglöhne, eine daraus resultierende Arbeitsüberlastung (bis zu 240 h/monl.) für Unzufriedenheit und Frustration des Basispersonals. Der Umstand, dass festangestellte Mitarbeiter der Branche gezwungen sind, zusätzlich zu ihrem Gehalt noch ergänzende Sozialhilfe zu beziehen, bedarf keiner Kommentierung. Gerade diese niedrigen Löhne und die "hire and fire"-Mentalität der Brache führen zu Übergriffen bzw. Skandalen. Negative Medienberichte, welche die Sicherheitsbranche belasten und zudem aufwendige PR-Bemühungen des BDWS zunichte machen, sind oftmals hausgemacht. Ungeachtet rechtlicher Hürden sind die Privaten "nicht fit" für die Übernahme polizeientlastender öffentlicher Aufgaben.
Wie bereits beschrieben können sich die Menschen in Deutschland nicht auf eine ausreichende Kontrolle der privaten Sicherheitsdienste bzw. des Personals durch öffentliche Stellen verlassen. Auch ein unternehmenseigenes Beschwerdentelefon, wie bei Securitas in Hamburg eingerichtet, ist nur ein Lippenbekenntnis. Es gibt vom Unternehmen keine unabhängigen Informationen über Qualität und Quantität der Beschwerdeneingänge. Damit taugt dieses Telefon lediglich zur internen Kontrolle.
Fast fünf Jahre (Start 1999) offiziell existierende Kooperationen zwischen den Sicherheitsbehörden und den Privaten zeigen das bei der Zusammenarbeit eine Eigendynamik entsteht. Die Kooperationsstrukturen sind undurchsichtig und die Kooperationspartner möchten sich einer (datenschutzrechtlichen) Kontrolle am liebsten entziehen wie Anfragen an den hess. Datenschutzbeauftragten und das Polizeipräsidium Frankfurt a.M. Ende 2003 ergaben. Die Polizei in Frankfurt a.M. kam ihrer Zusage, den Datenschutz (Weitergabe personenbezogener Daten) innerhalb der Kooperation mit den Sicherheitsunternehmen besser zu regeln, einfach nicht nach. Über eineinhalb Jahre waren vom Zeitpunkt dieser Ankündigung bereits vergangen, ohne das etwas geschah. Damit ist eine bestimmte Signalwirkung verbunden: Die Kooperationsinteressen - und damit auch die der privaten "Juniorpartner" - stehen über den Grundrechten (z.B.: "Recht auf Informationelle Selbstbestimmung") der Bürgerinnen und Bürger.
Wie wenig Wert dabei seitens der privaten Sicherheitsdienste auf den Datenschutz gelegt wird, zeigen bekanntgewordene Verfehlungen (z.B. in Augsburg, Kassel und Hamburg) und die Tatsache, dass vor allem die Unternehmen nicht den Dialog mit den Datenschutzbeauftragten suchen. Stets betont die Wirtschaft, dass der Datenschutz in Deutschland ausreichend geregelt sei, und weist damit gleichzeitig Gesetzesverschärfungen in diesem Bereich zurück, weil diese sich für die Branche als hinderlich erweisen könnten.
"old-boy-networks", "moonlighting" und die Berliner Pläne, private Sicherheitsdienste in die Polizeiverwaltung einzubinden machen das Problem nicht einfacher.
Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste treten heute verstärkt in der Öffentlichkeit auf und aufgrund vielfältiger Aufgaben dem Bürger auch im öffentlichen Raum gegenüber. Anders als die Polizei unterliegen sie keiner parlamentarischen Kontrolle, einem Beamten- und Disziplinarrecht. Zum Auftrag- und Arbeitgeber besteht ein starkes Abhängigkeitsverhältnis. Die Umsetzung des Auftrages, die Durchsetzung von (Auftraggeber-)Interessen (Stichwort: Kundenzufriedenheit), sind oft wichtiger als die Grundrechte Dritter. Ein Spannungsfeld in Bezug auf die Grundrechte ist beinahe zwingend. Mit Blick auf den bereits erwähnten Neutralitätsgrundsatz, der für die Sicherheitsbehörden gilt, stellt sich die Frage: Wie wird sich die Polizei künftig bei Konflikten zwischen Bürgern und ihrem kooperierenden "Juniorpartner" verhalten?
Wegen des beschriebenen behördlichen Kontrolldefizits in diesem Bereich wird die Rolle der Medien und informierender Bürger in Zukunft wichtiger denn je sein, weil nur durch Veröffentlichungen, durch Medien dokumentierte Übergriffe und Kritik, eine gewisse Transparenz garantiert ist und dadurch einem privaten "Befugniswildwuchs" Einhalt geboten werden kann. Nur durch Dokumentation kann der Mär der "bedauerlichen Einzelfälle" begegnet werden.
Der ehemalige Vizepräsident von Securitas AB in Stockholm, Hans Wermdalen, hat sich vor einigen Jahren darüber abfällig geäußert, dass besonders in Deutschland die Presse an dem schlechten Image der Sicherheitswirtschaft schuld sei, weil "die Klatschpresse unermüdlich nach ‚schwarzen Schafen' sucht". Aus meiner Sicht kann diese Meinung durchaus als Lob an eine unabhängige Kontrollinstanz verstanden werden.
Terrorbedrohung, Wirtschaftskriminalität und allgemeine Kriminalitätsängste werden der Branche auch in Zukunft gute Umsätze bescheren. An der Seite der Polizei werden die Privaten neue Aufgaben erhalten und somit weiter an Einfluß gewinnen. Wie beschrieben darf die Sicherheitswirtschaft kein Interesse an einem Rückgang der Kriminalität haben, sondern kann lediglich an einer (umsatzsteigernden) Verdrängung dieser Probleme in neue "Auftragsgebiete" interessiert sein: Kriminalitätszahlen und -ängste bestimmen auch hier das Angebot bzw. die Nachfrage und somit den Umsatz.
Der gesunde Menschenverstand verbietet es daher, dass private Sicherheitsdienste als Partner oder sogar im Auftrag von Behörden den öffentlichen Raum nach marktwirtschaftlichen Kriterien "Sicherheitsverwalten" und die Bürger ihre "private" Überwachung durch "Söldner" auch noch zusätzlich bezahlen müssen. Auch werden die Bürgerinnen und Bürger i. d. R. nicht gefragt, ob sie die ihnen aufgezwungene Sicherheit und Ordnung überhaupt möchten - dies entscheidet die Politik zusammen mit der Wirtschaft alleine. Die Wahrnehmung von Ordnungsaufgaben durch Private im öffentlichen Raum darf es daher nicht geben!
Vor über 25 Jahren hat der Hamburger Rechtsprofessor Hoffmann-Riehm sich schon Gedanken über die Rolle privater Sicherheitsdienste gemacht und gesagt: "Vielleicht könnte es in Zukunft eine ‚große Familie' privater Sicherheitsdienste geben, einen ‚Clan' der Schutz verspricht, aber Macht meint.

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(132) Az.: 2Ss OWi 388/02, Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, Menschen, 07.11.03
(133) www.is-kassel.de/~safercity/2000/pe_16102000.html
(134) Frankfurter Rundschau, Hessen, 20.02.98; www.is-kassel.de/~safercity/1998.05.07-04.html; 27. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Ziff. 5.4.2 "Das Hausverbot"
(134a) Hessisch Niedersächsische Allgemeine, Lokalteil, 03.02.04
(134b) Krölls a.a.O., Fn 6, S. 233
(135) Thüringer Allgemeine, Thüringen, 03.12.03
(136) Hamburger Abendblatt, Harburg, 09.12.03
(137) Die andere Seite der Stadt s. 30-41, M. Knecht
DSD = Der Sicherheitsdienst, Verbandszeitschrift des BDWS
PM = Pressemitteilung

27. BDWS vom 25.08.2003: Verleihung des QUIP* AWARD 2002 an GSE *Quality Innovation Partnership Award
Am 27. Juni 2003 wurden Vertreter der GSE Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz mbH & Co. Dienstleistungs KG von der M+W Zander Facility Management GmbH zur Auszeichnung im Rahmen einer Festveranstaltung nach Stuttgart eingeladen. Dort konnten Hellmuth Bindig und Gerald Gawer zum wiederholten Male den Quip Award im Empfang nehmen, mit dem M+W Zander die besten seiner Dienstleister aus über mehreren hundert für sie tätigen Unternehmen auszeichnet. "Im Dienstleistungsbereich Infrastrukturelle Dienste hat sich die GSE zu einer festen Größe als Anbieter von personellen Sicherheitsdienstleistungen entwickelt" So die Leiterin des Einkaufs Frau Susanne Peitz in Ihrer Laudatio zur Ehrung. M+W Zander ist ein Unternehmen, das Facility Management betreibt. Das bedeutet: Anders als beim traditionellen Gebäudemanagement berücksichtigt Facility Management die gesamte Lebensdauer und die umfassende Nutzungsbestimmung von Gebäuden. Als marktführendes Unternehmen bietet M+W Zander seinen Kunden einen echten Mehrwert: Dienstleistungen auf höchstem Niveau bei technisch anspruchsvollen und komplexen Aufgabenstellungen und Gebäuden (z. B. in der Pharma- und Mikroelektronik-Industrie). Das heißt, M+W Zander nimmt dem Kunden auch solche Arbeits-, Organisations- und Denkprozesse ab, die bis in die Nähe der eigentlichen Kernkompetenzen des Kunden reichen. So kann dieser sich voll und ganz auf seine ureigenen Stärken konzentrieren. GSE - das einzige ausgezeichnete Unternehmen in den neuen Bundesländern - leistet im Auftrag von M+W Zander dazu ihren professionellen Beitrag. Unser Engagement für das gemeinsames Ziel - die Zufriedenheit unseres Partners sowie dessen Kunden - wurden in der Festveranstaltung offiziell gewürdigt. Schön, dass uns nach der langjährigen Zusammenarbeit dieser motivierende Vertrauensbeweis nun zum wiederholten Male entgegengebracht wurde! Besonderer Dank gilt den Mitarbeitern der GSE, die mit ihrer vorbildlichen Leistung die Basis für diese Auszeichnung gelegt haben. (PM-BDWS, 25.08.03, www.bdws.de)

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