Organisierung

STRAFE - RECHT AUF GEWALT

„Strafe ist ein notwendiges Übel“


1. „Wenn nichts mehr geschützt ist, kann nichts mehr gelebt werden“
2. „Kriminalität ist ein gesellschaftlicher Prozess“
3. „Strafe macht zwischenmenschlich keinen Sinn!“
4. „Strafe ist ein notwendiges Übel“
5. „Eine Empörung gegen unsere Selbstgerechtigkeit“
6. „Es gibt weder Recht noch Gerechtigkeit“
7. „Es gibt eine gewisse Eigenverantwortung“

Fritz Aebi ist Präsident des Kreisgerichts IV Aarwangen-Wangen / Oberaargau, BE (Strafgericht).

Was für Straftaten begehen die Oberaargauer?
Als Einzelrichter machen Strassenverkehrsdelikte wesentlich mehr als 50% der Fälle aus, mit denen ich zu tun habe. Strassenverkehr ist sicherlich am dominantesten – und es kommen nur jene Fälle zu uns, wo es um eine Freiheits- oder Geldstrafe von über 30 Tagen geht oder Einspruch erhoben wurde. Im Kreisgericht hingegen, wo Freiheitsstrafe von über einem Jahr ansteht, liegen die Schwergewichte natürlich anders. Ein grosser Teil sind Vermögensdelikte, banden- und gewerbsmässige Diebstähle, Raub und Drogenhandel. Im letzten Jahr hatten wir auch aussergewöhnlich viele Fälle von Hehlerei[1] zu beurteilen.

Was bleibt schliesslich nebst dem Strassenverkehr und Eigentumsdelikten?
Sexualdelikte, letztes Jahr hatten wir ca. 4-5 solche Fälle, seltener, aber mit eher zunehmender Tendenz, Gewaltdelikte. Im Einzelrichter-Bereich gibt es viele Antragsdelikte[2] wegen Ehrverletzung – Beschimpfungen oder Verleumdungen. Dort ist das Vergeltungsbedürfnis aber häufig bereits gestillt, bevor es zu einer Beurteilung kommt.

Wo sehen Sie die Ursachen der meisten Arten von Kriminalität? Was ist die Motivation, die ein Täter dazu antreibt?
Im Strassenverkehr haben wir es praktisch nur mit Fahrlässigkeitsdelikten zu tun. Man macht sich zwar strafbar, aber nicht absichtlich, nicht vorsätzlich, sondern weil man sich zuwenig pflichtbewusst verhält. Bei vorsätzlichen Delikten muss man je nach Deliktart unterscheiden. Bei Vermögensdelikten gibt es jene, die auf grossem Fuss leben aber das Geld nicht haben. Beim Drogenhandel liegt die Ursache meist ebenfalls bei Geldschwierigkeiten. Bei Sexualdelikten spielen natürlich sexuelle oder Gewaltmotive mit. Es ist schwierig, generell über Motive zu sprechen. Aber sehr oft entstehen Delikte, auch ausserhalb des Strassenverkehrs, aus Fahrlässigkeit heraus.

Kommen die Delinquenten aus allen Bereichen der Gesellschaft oder liegen der Kriminalität auch soziale Ursachen zu Grunde?
Soziale Ursachen gibt es ganz bestimmt. In der Drogenkriminalität sind die kleineren Dealer häufig selber süchtig und bewegen sich im sozialen Stand sehr weit im unteren Bereich der Gesellschaft. Vermögensdelikte haben ebenfalls meist soziale Ursachen. So gibt es auch jene, die einmal gesellschaftlich viel besser dagestanden sind, plötzlich entlassen wurden, alles verloren haben und auf irgend eine Art wieder versuchen an Geld zu kommen.

Sind die Mehrheit der Straftaten erstmalige und einmalige Fälle oder Rückfälle?
Es gibt natürlich viele Rückfälle. Das hängt auch davon ab, wie oft man zum Beispiel Auto fährt und wie oft man somit in Gefahr läuft, sich straffällig zu verhalten. Bei den Fällen, die ich als Einzelrichter betreue, hat es zwar viele Einzelfälle darunter, wo eine Strafe auch bewirkt, dass es kein zweites Mal geschieht. Im Strassenverkehr oder bei Fahrlässigkeitsdelikten ist es auch eine etwas andere Situation. Im Kreisgericht hingegen, bei grösseren Delikten, sind die allermeisten Fälle solche mit Vorstrafendossiers. Menschen, die einmal mit kleinen Delikten angefangen haben und immer tiefer in die Kriminalität hineingerutscht sind. Dass wir dort jemanden haben, der gar nichts vorher gehabt hat, kommt selten vor. Aber auch hier gibt es natürlich erstmalige Delinquenten.

Haben sie auch Frauen als Täterinnen erlebt?
Deutlich weniger. Ab und zu in Drogendelikten und einmal hatten wir eine Frau die an einem Raubüberfall beteiligt war. Im Strassenverkehr ist es etwas ausgeglichener. Aber sonst haben wir wesentlich mehr Männer.

Worauf führen Sie das zurück?
Das ist ganz eindeutig ein gesellschaftliches Phänomen. Frauen sind viel weniger in Stellungen, wo sie zum Beispiel Veruntreuungen begehen können, sind weniger im Arbeitsprozess und so gibt es noch viele ganz praktische Gründe, die zu dem führen. Ich war aber auch schon erstaunt, dass jüngere Frauen, oft mit Drogenhintergrund, bereit sind, Gewalt anzuwenden, zu nötigen, Druck auszuüben und zu drohen, um an Geld zu kommen.

Wie erleben Sie als Richter die Akzeptanz von Strafen?
Die Akzeptanz von Strafen ist eigentlich erstaunlich hoch. Im Innern wissen die meisten, dass es zu einer Strafe kommen wird und dass man bestraft werden muss. Die Tatsache, dass viele, die zwar während den Verhandlungen alles bestreiten und sogar Freispruch fordern, später das Urteil nicht an eine höhere Instanz weiterziehen, spricht dafür, dass sie mindestens aus praktischen Überlegungen heraus dieses Urteil akzeptieren. Wie fest sie sich dann auch mit ihrer Tat auseinandersetzen, sie als schlecht einstufen, verarbeiten und die richtigen Schlüsse daraus ziehen können, ist eine andere Frage. Viele haben dann natürlich Ressentiments und finden, sie seien trotzdem zu unrecht verurteilt worden. Aber eigentlich sollte man mit sich selbst so im Reinen sein, dass man sagt, ich habe die Strafe akzeptiert, sie ist rechtskräftig, also muss ich sie auch annehmen und für mich selbst abarbeiten. Wesentlich wäre dann, auch sein Verhalten nach dieser Straferfahrung zu ändern.

Wo sehen Sie den Zweck der Strafe? Welche Chancen hat die Strafe wirklich?
Ich will das Strafrecht nicht glorifizieren. Aber mit meinen zwanzig Jahren Erfahrung muss ich sagen, Strafe ist ein notwendiges Übel, ein Instrument, welches ein Rechtsstaat haben muss um gewisse Normen durchzusetzen. Sobald man ein Zusammenleben organisieren muss, wo die eigene Freiheit bei der Freiheit des anderen seine Grenzen findet, braucht man gute Sanktionen. Das Strafrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Aufrechterhaltung einer gesellschaftlichen Ordnung. Und es besteht schliesslich ein gewisser Konsens, dass man diese Ordnung haben will.

Sicherlich wirkt Strafe auch auf der generalpräventiven Ebene, aber da kann man sich nicht alles erhoffen, sonst gäbe es nicht immer wieder Straftaten. Letztes Jahr hatten wir einen Mörder, wo ein derart hohes Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung da war, dass man diesen Täter möglichst hart bestrafen und möglichst lange einsperren musste.[3] Wo ein solches Gewaltpotential vorhanden ist, hat man natürlich ein Interesse, diese Person möglichst von der Gesellschaft fernzuhalten. Diese Möglichkeit hat man nur über das Strafrecht. Vergeltung spielt in einem solchen Fall sicher auch eine Rolle, andererseits geht es aber vor allem um Sicherheitsüberlegungen. Resozialisierung bei einem solchen Menschen ist hingegen schwierig.

Der ehemalige Gefängnisdirektor von Lenzburg, Herr Pfunder, sagte einst, dass jede Gefängnisstrafe über sieben Jahre für den Betroffenen nur noch kontraproduktiv ist.
Das ist möglich, dort frage ich mich aber nach der Alternative. Im Fall dieses Mörders, den wir zu Lebenslänglich verurteilten, der bereits in Deutschland fünf Jahre abgesessen hat, sieben Jahre noch offen hatte und hier auch nach diesem Mord ungebremst weitere Raubüberfälle beging – was gibt es für eine solche Person noch für eine Alternative? Wenn der sich nicht ändert, kann man ihn nur noch wegsperren. Positiv entwickeln kann er sich. Dass er das eher tun würde, hätte er nur sieben Jahre, erscheint mir aufgrund seiner Biografie höchst unwahrscheinlich. Genau so wahrscheinlich oder eben unwahrscheinlich, wie dass er sich nach fünfzehn Jahren ändern wird.

Wie stehen Sie in diesem Fall zum Thema Todesstrafe?
Das ist für uns kein Thema, das ist für mich ganz klar. Ich bin froh, haben wir das nicht. Schon eine lebenslängliche Strafe gibt einem zu denken, wenn man das verhängt. Auf der anderen Seite waren wir in dem Fall als Gericht überzeugt, dass das die richtige Sanktion ist. Aber der Tod als Sanktion, das könnte ich nie verantworten.

Was ist dann für die Perspektive des Einzelnen der Unterschied zwischen einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und der Todesstrafe?
Lebenslänglich heisst, nach fünfzehn Jahren wird eine Entlassung geprüft. Wenn jemand dreissig ist, hat er immerhin die Möglichkeit mit 45 Jahren wieder frei zu kommen. Ich denke das ist nicht völlig perspektivlos. Ausserdem kann er in diesem Betrieb auch funktionieren, wenn er sich gut verhält. Die Todesstrafe hingegen ist endgültig – diese Verantwortung könnte ich nicht übernehmen. Ich bin überzeugt, es gibt Menschen, die nach einer lebenslänglichen Strafe sich wieder in die Gesellschaft eingliedern und ein anderes Leben führen können. Aber nicht alle, das ist klar. Doch gäbe es vier von hundert Menschen, die sich nach fünfzehn Jahren bessern, so wäre es das schon diese Massnahme wert. Ich habe Menschen erlebt, die lange Strafen absitzen mussten, sechs bis acht Jahre, und danach wieder wunderbar liefen. Das gibt es.

In Ländern, wo heute noch die Todesstrafe verhängt wird, ist diese oft auch in der Bevölkerung akzeptiert und wird für richtig empfunden. Bei unserem Strafmass verhält es sich ähnlich – lebenslängliche Strafen oder die Verwahrung gewisser Täter geniesst eine breite Unterstützung. In der Vergangenheit wurden Strafen ausgesprochen, die man damals als richtig empfunden hat und aus heutiger Sicht absolut daneben waren. Die Art, wie man heute straft, ist aus einem zukünftigen Blickwinkel unter Umständen genauso falsch. Wie gehen Sie damit um?
Ich kann mit den heute ausgesprochenen Strafen gut umgehen. Mit der Endgültigkeit der Todesstrafe hingegen nicht. Dass man vielleicht einmal der Meinung ist, die heutigen Gefängnisstrafen seinen nicht immer das Beste und der Weisheit letzter Schluss gewesen, damit kann ich gut leben. Ich habe das Gefühl, es ist sowohl bei den Behörden wie bei der Bevölkerung eine Akzeptanz da für die Art, wie wir strafen. Und solange das der Fall ist, bin ich der Meinung, dass diese Art im Grossen und Ganzen richtig ist.

Sie denken also, dass man in Zukunft auf die Art von Strafe, wie wir sie heute kennen, nicht so zurückblicken wird wie man heute die früheren Strafen betrachtet.
Ja, unsere Strafen haben auch nicht dieselbe Endgültigkeit. Man wird in Zukunft nicht so über unsere jetzige Strafkultur urteilen, wie man heute über das urteilt, was in diesem Schloss auch schon geschehen ist. Ich sah einmal die Akten einer Frau, welche 1765 hier als Kindsmörderin zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Die Frau hat nichts anderes getan, als ein uneheliches, neugeborenes Kind getötet, weil sie sonst gesellschaftlich geächtet worden wäre. Da wusste man nichts gescheiteres, als sie zu enthaupten.

Horst Schüler-Springorum[4] schrieb, „eine jede Gesellschaft hat die Kriminalität, die sie verdient“. Kann man Kriminalität also gesellschaftlichen Phänomenen und Ursachen zuordnen?
Man kann in vielen Zusammenhängen so argumentieren, dass man das hat, was man verdient. (überlegt) Es ist eine interessante Frage, aber ich bin sicher, dass man das Problem der Kriminalität in einer Gesellschaft nicht wegbringen kann. Wir werden auch weiterhin unvollkommen sein und man wird die gesellschaftlichen Unterschiede nie so ausgleichen können, damit es zum Beispiel keine Eigentumsdelikte mehr gibt – das war auch unter sozialistischen Systemen nicht möglich. Ich denke, dieses Phänomen ist nicht nur gesellschaftsbedingt sondern liegt auch in der Natur des Menschen. Es gibt aggressivere und weniger aggressive Menschen. Und bei Raubüberfällen oder Beziehungskonflikten spielt dies eine erhebliche Rolle. Das wird man nicht einfach so wegbringen. Letztlich ist das Individuum entscheidend, ob es zu einer Straftat kommt oder nicht. Gerade im Bereich Gewaltdelikte geht es auch oft um das Ausschalten eines Konkurrenten oder Nebenbuhlers. Solche Konfliktsituationen wird man nicht so einfach mit gesellschaftlichen Veränderungen vom Tisch fegen. 

Gibt es eine Möglichkeit, um die heutige Kriminalitätsrate zu senken?
Sicherlich. Mit Präventionsprogrammen kann man viel bewirken. Diebstahl-, Einbruch- oder Drogenprävention. Aber genau so wie man nicht von einer drogenfreien Gesellschaft ausgehen kann, kann man nicht von einer deliktfreien Gesellschaft ausgehen. Das hindert einem aber nicht daran, bessere Voraussetzungen zu schaffen.



[1] Verkauf von Diebesgut, meist im Zusammenhang mit bandenmässigem Autodiebstahl.

[2] Ein Antragsdelikt ist eine Straftat, die nur auf Antrag des Verletzten von den Behörden verfolgt wird. Einem Offizialdelikt hingegen wird in jedem Fall und ohne Antrag des Verletzten nachgegangen.

[3] B.G. wurde am 24.11.2006 zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt, u.A. wegen Mord an einem Rentner in Roggwil/BE nach einem Einbruch. „Der Angeschuldigte verliess im Jahr 1992 seine Heimat Kosovo Richtung Deutschland, um, wie er sagte, dem Militärdienst zu entgehen. Dort wurde er im Verlauf der folgenden zehn Jahre viermal verurteilt wegen Diebstahl, Raub, Körperverletzung und der Einschleusung von Ausländern. Vor vier Jahren flüchtete er in die Schweiz.“ [News-Artikel auf www.szonline.ch]

[4] 1991. Kriminalpolitik für Menschen, Frankfurt am Main, S. 16. Prof. Dr. Horst Schüler-Springorum war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

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