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Was bitte soll ein Verfassungsschutz?


1. Was bitte soll ein Verfassungsschutz?
3. Verfassungsschutz in Hessen bastelt seine Realität
4. Absurdes
5. Spitzel(eien)
6. Aktionen und Ideen
7. Links zum Thema


Aus dem Verfassungsschutzbericht 2003 und Kommentare

Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland gewährt den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl von Freiheitsrechten. Dazu gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG), Versammlungs- (Art. 8 GG) und Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG). Diese Rechte stehen selbst Gegnern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Staates zu.

Die Wahrheit: Das ist gelogen. Der Art. 18 sagt eindeutig, dass Pressefreiheit, Meinungsfreiheit usw. nicht genutzt werden dürfen, um gegen die Grundordnung zu kämpfen. Allerdings ist das Verfahren, die Grundrechte zu entziehen, kompliziert und wird daher selten angewendet.

Eine klare Grenze bei der Inanspruchnahme dieser Rechte ist allerdings dort zu ziehen, wo deutlich erkennbar wird, dass sie dazu missbraucht werden, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben und damit das Fundament dieser Freiheitsrechte zu beseitigen.

Die Wahrheit: Das ist weitgehend Blödsinn. Ein Großteil von Aktionen gegen die geltende Grundordnung will nicht die Freiheitsrechte beseitigen, sondern diese ausbauen gegenüber dem autoritären, die Freiheit einschränkenden Staat.

Die leidvollen Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Ende der Weimarer Republik, deren Verfassung keine wirksamen Abwehrmechanismen vorsah, haben dazu geführt, dass im Grundgesetz das Prinzip der wehrhaften und abwehrbereiten Demokratie verankert worden ist.

Anmerkung: Der Nationalsozialismus in Deutschland setzte sich auf demokratische Art und Weise durch. Die Gewaltenteilung gab es damals wie heute nicht. Verfassungsänderungen, diskrimierende Diskurse usw. setzen sich auch heute in der gesamten Breite der Gesellschaft oder zumindest der Eliten durch, so dass eine Kontrolle politisch unterbleibt. Glücklicherweise sind bis jetzt keine Strömungen mit eliminatorischen Zielen gegenüber Menschen zum dominanten Diskurs geworden, möglich erscheint das aber genauso wie Anfang der 30er Jahre. Dass ausgerechnet ein Verfassungsschutz das verhindern soll, erscheint absurd.

?Wehrhafte Demokratie?
Dieses Prinzip ist durch drei Wesensmerkmale gekennzeichnet:
- die Wertegebundenheit, d. h., unser Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen,


Das wirkt nicht so. Ganz im Gegenteil verändern sich auch sehr grundsätzliche Auffassungen im Zuge dominanter Diskurse - z.B. "von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen" zu einer regelmäßigen Teilnahme an Angriffskriegen. Dass Angriffskriege durch die Verfassung verboten sind, spielte keinerlei Rolle. Wo Eliten einig sind, wehrt sich der Rechtsstaat nicht gegen Verfassungsbruch, sondern organisiert ihn selbst.

- die Abwehrbereitschaft, d. h., der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegenüber extremistischen Positionen zu verteidigen,
und
- die Vorverlagerung des Verfassungsschutzes, d. h., der Staat reagiert nicht erst dann, wenn Extremisten gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.


Oder anders formuliert: Repression gibt es auch dann, wenn gar keine Straftaten vorliegen. Immerhin ehrlich. Wenn dabei noch eingerechnet ist, dass der Verfassungsschutz die Interessen der Eliten und nicht die Einhaltung der Verfassung absichert, wird klar, warum in Deutschland (und anderen Ländern) die Geheimdienste die Rolle spielen, die sie spielen.

Im Original: Mehr Erklärungsversuche
Hitler = Stalin = RAF = ..., VS = Antifa ...
Aus der Broschüre "Die Beobachtung des Extremismus durch den Verfassungsschutz" vom Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (Autor nicht angegeben)
Auch der Terrorismus ist nach meiner Überzeugung nur eine Spielart des Extremismus, der im gerade abgelaufenen Jahrhundert mehrfach in verschiedener Ausprügung versucht hat, diese Welt zu oerobern, sei es durch Hitlerismus, Stalinismus oder islamischen Fundamentalismus. Die Welt des 20. Jahrhunderts ist heimgesucht worden von ideologischen Auseinandersetzungen, die den Vergleich mit den Kreuzzügen ,den Glaubenskriegen der Nachreformationszeit oder schweren Konflikten nach der französischen Revolution nicht zu scheuen brauchen. ...
Aber in Deutschland liegen nun einmal besondere Erfahrungen mit dem Extremismus vor, die die Befassung durch eine Behörde notwendig machen. Der Verfassungsschutz ist nicht ein Kind des Kalten Krieges. Er beruht auf den erfhrungen der Weimarer Republik und des Dritten Reiches. ...
... streitbare Demokratie und behördlicher Verfassungsschutz gehören zusammen und haben sich in den letzten 40 Jahren als arbeits- und bestandsfähig erwiesen. ...

Verfassungsschutz und Behörden sind toll
Es ist nicht nur das sog. Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz, sondern es ist die gesamte Rechtskultur des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, die den Inlandsnachrichtendienst Verfassungsschutz in seinen Befugnissen begrenzt. Ein ganz wesentliches Merkmal der Verwaltung im demokratischen Rechtsstaat ist das objektive Verfahren, also nicht parteiliches Vorgehen auf Zuruf der herrschenden Klassse. Die Verwaltung ist eben nicht nur blosseer Überbau zur Durchsetzung von Klasseninteressen. Sie ist vom Prizip her schwer korrumpierbar, lässt sich nicht instrumentalisieren oder missbrauchen. Und sie hat sich wie alles in der Demokratie an der Normalität zu orientieren. ...

Grundwerte ...
Zu diesen Grundwerten der freiheitlich demokratischen Grundordnugn zählen: a) die Volkssouveränität, b) die Gewaltenteilung, c) die Gesetzmässigkeit der Verwaltung, d) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, e) die Regierungsverantwortung gegenüber dem Parlament, f) der Ausschluss jeder Gewalt und Willkürherrschaft, g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

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