Projektwerkstatt

IMMANUEL KANT: ZUM EWIGEN FRIEDEN. EIN PHILOSOPHISCHER ENTWURF

Volk als Gesetzgeber


1. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein
2. Volk als Gesetzgeber

Aus Kant, Immanuel (hrsg. 1912), Werke Band VI, S. 378, zitiert nach Kühnl, Reinhard (1971): "Formen bürgerlicher Herrschaft", Rowohlt Taschenbuchverlag in Reinbek (S. 24)
Ein öffentliches Gesetz aber, welches für alle das, was ihnenrechtlich erlaubt oder unerlaubt sein soll, bestimmt, ist der Aktus eines öffentlichen Willens, von dem alles Recht ausgeht, und der also selbst niemand muß unrecht tun können. Hierzu aber ist kein anderer Wille als der des gesamten Volkes (da alle über all, mithin ein jeder über sich selbst beschließt) möglich.

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