Projektwerkstatt

Ö-PUNKTE 3/1998

Warum funktioniert es?


1. Tips und Tricks: Schnorren und zwar richtig!
2. Grundlagen erfolgreichen Schnorrens
3. Die richtigen Quellen
4. Ein paar nützliche Erkenntnisse über die jeweiligen AnsprechpartnerInnen
5. Kleines 1x1 der SchnorrerInnen
6. Warum funktioniert es?

Was versprechen sich die SpenderInnen?
- Kleine Sachspenden gehören zum guten Ton. Für gemeinnützige Zwecke, normalerweise Kindergärten, Feuerwehr, Rotes Kreuz hat jede Firma was auf Lager. Die Umweltaktiven machen sich mit einer Anfrage präsent und werden dann auch berücksichtigt. Auch
HerstellerInnen haben meist einen solchen Bestand. Selbst größere Spenden gibt es oft ohne Gegenleistung.
- Ein Werbeeffekt durch die Spende sehen alle Geschäftsleute gern. "Wir wollen gerne unser Büro mit umweltfreundlichen Gegenständen ausstatten, wir haben da auch immer interessierten Publikumsverkehr" kann ebenso die Eintrittskarte ins Spendengespräch
sein wie die Zusage, daß bei der Präsentation des Projektes die Presse auf die Unterstützung durch ... hingewiesen wird. Solche Zusagen aber nur dann machen, wenn es auch politisch und moralisch richtig erscheint, eine solche kleine Werbung für dieses
Unternehmen zu machen.
- Bei der Zusammenarbeit mit HandwerkerInnen spielt oft die persönliche Sympathie die größte Rolle.
- Alle SpenderInnen profitieren aber auch gerne von ihrem Entgegenkommen. Eine harmlose Variante ist die Spendenquittung. Dann können sie ihre Spende beim Finanzamt steuermindernd geltend machen.

- Eine weitere Möglichkeit ist ein Sponsoring. Dabei wirbt die Firma mit ihrer Förderung des tollen Umweltprojektes. Sie kann das selber machen (in Presseinfos, auf ihren Produkten, in ihrem Geschäftsbericht) und/oder das Projekt nennt die Firma bei
eigenen Veröffentlichungen, bringt den Namen (oder die Namen, mehrere können es auch sein) bei einer Präsentation irgendwie rüber.

- Spenden oder Dienstleistungen gegen eine Anzeige in der Zeitung: Vieles wird erst möglich, wenn die Umweltgruppe eine eigene Zeitung herausgibt oder eng mit einer Umweltzeitung zusammenarbeitet: Freianzeigen gegen Büromaterial, Bücher, Reparaturen etc!

Neue Adresse:

Ökofonds NRW

Seit September 1997 sitzt der Ökofonds NRW in der Jahnstr. 52, 40215 Düsseldorf. Neue Tel. 0211/ 38666-31. Der Ökofonds sitzt dort beim Landesverband von B'90/Grünen. Im Jahr 1996 wurden laut Geschäftsbericht ca. 200.000,- DM an Zuschüssen ausgezahlt, darunter viele Umweltprojekte.
Exkurs Spendenquittungen
Voraussetzung für Spendenquittungen ist zunächst die Gemeinnützigkeit. Die meisten Umweltgruppen, die über einen Verein als Organisationsstruktur verfügen, haben die vom Finanzamt auszusprechende Gemeinnützigkeit. Umweltschutzarbeit als Satzungsziel berechtigt - neben einigen Formalia in der Satzung - zu dieser Anerkennung. Vereine, die als unmittelbar gemeinnützig anerkannt sind, können selber Spendenbescheinigungen ausstellen. Das ist sehr angenehm beim Sachspenden-Organisieren. Die Firma, die spenden will, kann dann eine Rechnung schreiben (die ist notwendig!) mit dem Vermerk: "Gegen Spendenquittung verzichten wir auf Begleich". Sie erhält die Spendenquittung über den Betrag. Fertig. Wer nicht diese höchste Stufe der Gemeinnützigkeit erreicht hat, muß z.B. die Gemeinde/Stadt-Verwaltung zwischenschalten. Auf deren Konto muß die Spende eingehen, die Bescheinigung wird weitergeleitet und das Geld ohne Abzüge an den Spendenempfänger überwiesen. Das ist allerdings beim Umgang mit Sachspenden aufwendig. Da muß die Firma ihre Rechnung wirklich bezahlt bekommen und anschließend rückspenden. Wenn die Verantwortlichen solchen Aufwand scheuen kann die sicher geglaubte Spende doch noch flöten gehen. Unmittelbar gemeinnützig ist z.B. die Jugendarbeit oder Verbraucherberatung, Umweltschutzarbeit allerdings nicht. Vereine, die beides in ihrer Satzung verankert haben, werden meist vom Finanzamt abgestuft. Die Projektwerkstatt im Kreis Gießen z.B. hatte aber Erfolg mit ihrem Widerspruch: Sie trennt die Buchhaltung sauber nach dem Umwelt- und dem Jugendarbeitsbereich auf. Spenden für die Jugendarbeit darf ihr Förderverein nun selber quittieren, Spenden für den Umweltsektor müssen über das Gemeindekonto laufen. Etliche Umweltaktive sind nicht in einem Verein organisiert, manche Vereine erhalten auch trotz ihres Umweltengagementes nie die Gemeinnützigkeitsanerkennung (wie z.B. die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die mitten im Einflußgebiet des Mega-Konzerns beim Finanzamt strikt abgelehnt wird...). Hier ist es möglich, sich einen Verein zu suchen, der bereit ist, ein Konto für die Gruppe einzurichten. Es ist eine eindeutige Vereinbarung zu treffen, daß das Geld wirklich für die Gruppe zur Verfügung steht und auch erreichbar ist und daß im Gegenzug die Gruppe am Jahresende eine saubere Auflistung der Geldgeschäfte auf diesem Konto vorlegt. Bei einem solchen Unterstützungsverein, der nicht am selben Ort sitzen muß, kann sowohl eine uneingeschränkte, als auch die einfache Gemeinnützigkeit vorliegen. Im letzten Fall müssen Spenden wieder über ein Konto der Stadt laufen, bevor sie das Spendenkonto erreichen.
Exkurs Sponsoring
Hier ist immer Vorsicht geboten! Will die Umweltgruppe wirklich mit dieser Firma in Verbindung gebracht werden bzw. ihr zu einem grünen Öko-Mäntelchen verhelfen? An dieser Stelle nur einige kleine, unproblematische Varianten des Sponsorings. Sie gehören noch zum Kapitel "Schnorren" (Details, Tücken und mehr zum Sponsoring folgen in einer späteren Ausgabe der Ö-Punkte). Ein Copyshop kopiert kostenlos Plakate oder Flugblätter für eine Aktion. Die Gegenleistung: In einer Ecke wird sein Logo mitgedruckt. Eine Bio-Farben-Firma spendet Farben für den Neuanstrich des Umweltbüros. Dort weist dann ein kleines Schild auf den Hersteller hin. Die Firma ist aber "p.c." und die Kooperation finden beide Seiten gut. Bei einer Ausstellung zu einem Thema werden passende, glaubwürdige Ökobetriebe angesprochen, ob sie genannt werden wollen und was sie dafür geben (z.B. Ausstellung Müllvermeidung in der Schule, Nennung und Sachspende von UmweltpapierherstellerInnen, Stifte-Firma)



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Zuletzt überarbeitet am 3. Januar 1998
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