Projektwerkstatt

Ö-PUNKTE 1/1998

Siemens boykottieren


1. Rubrik Anti-Atom: Wo bleiben die Millionen aus dem Bildungsetat?
2. Was tun?
3. Siemens boykottieren

Auch ein Boykottaufruf der deutschen StudentInnenschaft gegenüber Siemens würde sicherlich enorme Wirkung zeigen.

Weiteres Informations- und Aktionsmaterial kann beim Koordinationskreises Siemens-Boykott bestellt werden. Gerne schicken wir Euch auch diesen Text als Flugblatt in größerer Stückzahl zu.

Kontakt: Koordinationskreis Siemens-Boykott, Friedrichstr. 165, 10117 Berlin, Tel. 030/204 47 84, Fax 204 47 85, Siemens-Boykott@t-online.de

Sicherheit der Bevölkerung contra Wirtschaftlichkeit der Atomfirmen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen (BUND NW )hat sich mit der Atomrechtsnovelle des Jahres 1997 beschäftigt. Zur Bedeutung des neu eingefügten Satz 2 im zentralen Genehmigungsparagraphen des Atomgesetzes ( § 7 Absatz 2) nimmt der Verband wie folgt Stellung:

Dieser neue Satz 2 im § 7 Absatz 2 AtG hat den Sinn auf Gesetzesebene klarzustellen, daß die Wirtschaftlichkeit der Atomfirmen höher zu bewerten ist als die Sicherheit der Bevölkerung

Gegenstand dieses Satz 2 sind Nachrüstungen bei Altanlagen. In ihm wird per Gesetz den Atomfirmen bescheinigt, daß der Stand von Wissenschaft und Technik von ihnen nicht eingefordert werden kann, wenn er sich nicht rechnet. Der Gesetzgeber bekundet damit, daß es der Bevölkerung zuzumuten ist, alle Risiken und Schadensfolgen zu tragen, die aus einem verringerten Sicherheitsstandard resultiert. Ihr wird das Recht abgesprochen, sich gegen Risikoerhöhungen zu wehren und Einsprüche zu erheben.

Dem BUND NW ist es jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, daß mit diesem Satz, 2 kein neues Recht wird. Nach Auffassung des Verbandes beinhaltet die Bestimmung dieses Satzes nichts anderes als den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der schon seit längerem in der atomrechtlichen Praxis eine Rolle spielt. Dieser Grundsatz besagt, daß das technisch Machbare nur zum Tragen kommt, wenn es wirtschaftlich angemessen ist. Das heißt: Ehe Atomfirmen haben das Recht, alle Auflagen, die zusätzliche Kästen verursachen, aufgrund wirtschaftlicher Unangemessenheit abzulehnen. In diesem Prinzip der Verhältnismäßigkeit steckt also nichts anderes als die Höherbewertung der Wirtschaftlichkeit gegenüber der Sicherheit der Bevölkerung.

Nach Auffassung des BUND ist aber die unbeherrschbare Atomkraft nur zu betreiben unter eben dieser Voraussetzung, daß die Sicherheit der Bevölkerung zu beachtet ist. Seit Jahren wird von vielen Politikern und zunehmend von Gerichten unwidersprochen die These vertreten, Atomkraftwerke würden rechtmäßig und verfassungskonform betrieben. Diese These hat eine unausweichliche Konsequenz. Sie lautet: Das Eingehen j e g l i c h e r atomarer Risiken ist rechtmäßig und verfassungskonform. Bei unbeherrschbaren Risiken gibt es keine Grenze zwischen hinnehmbaren und nicht hinnehmbaren Risiken; denn die Sicherheit für die Bevölkerung ist n i e zu erreichen.

Die Atombehörden praktizieren daher folgerichtig schon seit vielen Jahren ein Recht, das keine, unterschiedlichen Risiken kennt. Eine Grenzziehung wird von ihnen nur vorgenommen zwischen nachweislich bevorstehenden Schadensereignissen und Risiken. Sämtliche atomaren Risiken gelten bei den Behörden als akzeptiert. Die Wirtschaftlichkeit der Atomfirmen hat also in der Praxis immer schon Vorrang vor dem Schutz der Bevölkerung gehabt. Sonst wären die Anlagen nicht in Betrieb.

Die Bunderegierung hat mit der neuen gesetzlichen Bestimmung nur die letzten Zweifel an der Schutz- und Rechtlosigkeit der Bevölkerung beseitigen wollen, mit dem Ziel, daß beantragte Nachrüstungen schnell und problemlos genehmigt werden können. Das hat sie auch in den Erläuterungen ihres Gesetzentwurfes zum Ausdruck gebracht. Da wird nämlich betont, daß Anlaß für die Novelle ein praktischer Regelungsbedarf ist.

Die Novelle hat also den Sinn, atomkritischen Politikern, Behördenvertretern und Richtern die Richtschnur für ihr Handeln zugunsten der Atomwirtschaft unmißverständlich vorzugeben. Den Atomkraftgegnern soll die Möglichkeit zur Nadelstichpolitik und zur Verzögerungstaktik genommen werden. Die Anwendung dieser Vorschriften ist nur zu verhindern, wenn ihnen die Grundlage entzogen wird. Diese besteht in der Behauptung der Rechtmäßigkeit der Atomkraft. Der BUND widerspricht dieser Behauptung, di Nutzung der Atomkraft sei rechtmäßig und verfassungskonform mit großem Nachdruck und folgender Begründung. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2; 2 des Grundgesetzes hat höchsten Rang. Das Interesse der Atomwirtschaft auf Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen muß dahin.



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Zuletzt überarbeitet am 5. Mai 1998
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