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LET´S TAKE A WALK ON THE WILD SIDE

Turning the Tide


Einleitung · The White Side · The Black Side · The Gray Scale · And what happens now? · Turning the Tide · The End

Bleibt die bislang praktizierte Definitionsmacht so wie sie ist, dann istdas Erleben der Frau gleich einem objektivem Tatbestand, dann ist der Mannein Vergewaltiger und dann ist es nur folgerichtig, daß die Bekanntmachungüber Flugblättter erfolgt, also ohne den Versuch der Auseinandersetzung,und daß Sanktionen eingefordert werden.
Wir wollen nicht, daß die Entwicklung der letzten zehn Jahrean der Sexismus-Debatte haltmacht. Auch in der Sexismusfrage mußdie Aufhebung von schwarz-weiß Strukturen und dualistischen Opfer-TäterPerspektiven ein Ziel sein. Damit ist die von uns geforderte Umdeutungder Definitionsmacht kein Roll-Back sondern ein Weiterdenken dekonstruktivistischerIdeen.
Für uns bedeutet es, daß das subjektive Erleben der Fraurespektiert und gewürdigt wird und somit eine geäußerteVergewaltigung nicht in Frage gestellt wird. Für uns gibt es allerdingskeinen automatischen Wandel von der subjektiven Wahrnehmung in eine objektiveRealität. Es muß vielmehr eine Prüfung und kritische Auseinandersetzungsowohl mit der Frau wie mit dem Mann erfolgen. Hier stellt sich natürlichdie Frage, wer diese Auseinandesetzung führen soll.
Es kann nur sein, daß sich das Umfeld der Frau an das Umfelddes Mannes wendet, dieses mit dem Vowurf konfrontiert, um mit der ausdrücklichenBereitschaft zur Diskussion zu einer Einschätzung zu kommen. An dieserStelle ist das Umfeld des Mannes gefragt, denn es muß sich mit demMann auseinandersetzen und sollte den Diskussionsprozeß dem Umfeldder Frau gegenüber in einer angemessenen Zeit transparent machen.
Gelingt das nicht, was wohl nicht selten der Fall sein wird, gibt eseine Verantwortung der "Szene" in Form einer möglichen dritten Instanz, die in den Fall einzugreifen hat. Wenn wir tatsächlich über dieMechanismem des bürgerlichen Rechts hinauskommen wollen, dann mußes Leute von uns aus gemischtgeschlechtlichen Zusammenhängen geben,die eine solche Verantwortung übernehmen und regelnd und klärendeingreifen.
Falls die beteiligten Gruppen zu dem Schluß kommen, daßeine Vergewaltigung stattgefunden hat, erfolgt der bedingungslose Ausschlußaus unseren Zusammenhängen. Die weiteren Sanktionen gegen den Vergewaltigerermessen sich an der Schwere der Vergewaltigung.

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