Aktionsversand

VERWEIGERTE (AKTEN)EINSICHTEN

Rechtliche Hintergründe


1. Einleitung
2. Vier Jahre Klagen und immer neue Tricks: Forschungszentrum Jülich
3. Der K(r)ampf bei der Genehmigungsbehörde BVL
4. Gleiches Unrecht durch alle!
5. Rechtliche Hintergründe


EU zwingt deutsche Behörden immer wieder zu Akteneinsicht
Deutsche Behörden sind penetrant rechtsbrüchig und müssen immer wieder dazu gezwungen werden, BürgerInnen Mitbestimmungs- und Informationsrechte zu gewähren.

Aus dem Taz-Blog zu Gentechnik am 19.6.2009
Die Vertragsparteien dürfen folgende Informationen nicht als vertraulich betrachten:
a) eine allgemeine Beschreibung des betreffenden gentechnisch veränderten Organismus oder der betreffenden genetisch veränderten Organismen, den Namen und die Anschrift des Antragstellers, der um die Genehmigung für die absichtliche Freisetzung ersucht, die vorgesehenen Verwendungszwecke und gegebenenfalls den Ort der Freisetzung;
b) die Verfahren und Pläne für die Überwachung des betreffenden genetisch veränderten Organismus oder der betreffenden gentechnisch veränderten Organismen und für Notmaßnahmen;
c) die Umweltverträglichkeitsprüfung.



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