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EINMISCHEN: BETEILIGUNGSRECHTE

Zur Geschichte der Kinder- und Jugendbeteiligung

Preußische SchülerInnen und Lehrlinge durften noch Ende des letzten Jahrhunderts gar nicht in Vereine aufgenommen werden, die (auch) politische Themen in ihren Versammlungen erörterten.
1908 schrieb das Reichsvereinsgesetz fest, daß Jugendliche unter 18 Jahren nicht an Veranstaltungen mit politischem Inhalt teilnehmen durften. Politisch war alles, was den Staat betraf, von Gesetzen bis hin zu Innen- und Außenpolitik. Auf die Gesellschaft bezogene Inhalte galten als unpolitisch.
1919 kam mit der neuen Verfassung die Vereinigungsfreiheit. Jugendliche durften in Jugendverbänden einiges mitgestalten, AußenvertreterInnen waren aber Erwachsene.
1927 versuchte die "Kinderfreundebewegung" etwas ganz Neues: Große Zeltlager mit bis zu 2.000 Kindern von 12-14 Jahren wurden zu Kinderrepubliken erklärt. Darin klärten Dorfräte und Lagerparlamente die Fragen des Lagerlebens.
Hauptlernziel war, Verantwortung für das eigene System zu übernehmen und nicht nur eigene Bedürfnisse durchsetzen zu wollen. Erwachsene kümmerten sich um die Finanzierung und die Lebensmittelversorgung dieser Kindercamps.
Ende der 50iger Jahre versuchten Gruppen wie die Falkenbewegung an die Kinderrepubliken anzuknüpfen. Dazu kam die Forderung nach Selbsttätigkeit und Selbstverantwortung. Aber meist wurde nur beklagt, daß die Jugend politisch desinteressiert sei.
Ende der 60iger forderten zunächst StudentInnen, dann auch Auszubildende sowie SchülerInnen Mitbestimmung und Selbstgestaltung. Auch rund um die Kinder tat sich einiges. Kinderläden, Spielplatzinitiativen u.ä.
Spätestens seit Beginn der 80iger wird allerorts über erneute Entpolitisierung von jungen Leuten geklagt. Die, die dürfen, wollen nicht wählen; nur wenige betätigen sich in der Friedens- oder Ökologiebewegung.
Seit Beginn der 90iger gibt es mehr und mehr Aktivitäten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, vor allem im kommunalpolitischen Bereich.
Quelle: G. Afflerbach-Schneider, Uni Marburg

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