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DOKUMENTATION VON FÄLSCHUNGEN, ERFINDUNGEN UND HETZE DURCH PRESSE, POLITIK, POLIZEI UND JUSTIZ IN UND UM GIESSEN 2004

Der Rest der Anzeigen ... auch eingestellt


1. Schnellübersicht
2. Der Rest der Anzeigen ... auch eingestellt
3. Bericht zur Dokumentation 2004: Giessener Repressionsverhältnisse
4. Zum Inhalt der Dokumentation
5. Geschichte ...
6. Links und Infos zum Thema

Am 9.9.2004 ging der nächste Brief des Gießener Polit-Staatsanwaltes Vaupel ein - auch der Rest der Anzeigen wird eingestellt. Die Begründungen sind auch diesmal absurd ...





Gesetzesgrundlage zu der erfundenen Bombendrohung

StGB § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.

StGB § 145d Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu täuschen sucht.

Kommentierungen:
  • StA Vaupel behauptet, es sei bei keinem der Fälle "auch nur ansatzweise" erkennbar, dass die Angezeigten "wider besseren Wissens" gehandelt hätten. Einer der angezeigten Fälle ist die erfundene Bombendrohung vom Gießener Bürgermeister Haumann. Der mußte nach zweimonatigem Lügen seine Erfindung eingestehen und auch zugeben, die Bombendrohung wider besseren Wissens benannt zu haben. Das ist öffentlich, stand in der Presse und ist sicherlich auch dem in der gleichen Stadt agierenden Vaupel bekannt. Zudem wurde auch die Kriminalitätsstatistik der Polizei nach der Kritik an der Falschmeldung textlich leicht geändert. Auch hier scheinen die Verantwortlichen völlig klar zu haben, was sie tun. Staatsanwalt Vaupel aber schützt die Eliten und betreibt dafür Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt.
  • Zumindest in den beiden benannten Fällen ist die Lage bereits geklärt und eindeutig. In den anderen hätte Vaupel per Ermittlung schnell herausfinden können, was Sachlage ist. Aber gerade diese Ermittlungen lehnt er ab - es wird nicht auf eine Klageerhebung verzichtet, sondern bereits die Ermittlung abgelehnt. Das heißt: Das Ergebnis steht fest und soll nicht durch Hingucken gefährdet werden - eindeutige Strafvereitelung im Atm!
  • Hinsichtlich der Beleidigung ist interessant, wie Vaupel "öffentliches Interesse" bewertet. Wenn Beleidigungen in der Zeitung stehen, berührt der Vorgang nur "den Lebenskreis der Beteiligten". Wenn aber ein Politaktivist ein Wahlplakat mit einer Gießkanne naß macht, erhebt er eifrig Anklage wegen Beleidigung (siehe Infos zum Prozeß gegen Projektwerkstättler ...). Damals hat Vaupel nicht auf die Privatklagemöglichkeit verwiesen - aber damals handelte er ja auch für die Eliten gegen Oppositionelle.
Eigentlich müßte Vaupel ermitteln ... Auszug aus der Strafprozeßordnung:


2. Beschwerde beim Generalstaatsanwalt - auch verworfen
Auch hiergegen gab es eine Beschwerde beim Generalstaatsanwalt Hessen. Der wies Anfang November alle Beschwerden zurück. In den Gründen aber steckt es faustdick: Demokratie und Rechtsstaat in Hochform ...

Zunächst die allgemeine Feststellung, dass die die Begründung für das Nichtermitteln der Staatsanwaltschaft der Sachlage entspricht. Interessant: Die Staatsanwaltschaft verweigert, überhaupt zu ermitteln, kann aber trotzdem einschätzen, dass etwas der Sachlage entspricht ...


Damit zeigt der Hessische Generalstaatsanwalt sein deutliches Desinteresse an der Verfolgung von Obrigkeit. Zum einen (siehe oben) ist bemerkenswert, dass er sich auf eine Sachlage bezieht, die der Gießener Staatsanwalt ja gerade zu untersuchen verweigert hat. Zum anderen ist in einigen konkreten Fällen genau das Gegenteil offensichtlich (siehe unten, z.B. zur Bombendrohung und zur Kriminalitätsstatistik).
Hinzu kommt noch die bemerkenswerte unterschiedliche Behandlung. Während bei Anzeigen gegen die Obrigkeit selbst offensichtlichste Fälle nicht einmal zu Ermittlungen führen, werden andere selbst dann verfolgt, wenn offensichtlich ist, dass es keine falsche Verdächtigung ist. Selbst Briefe, die als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet werden müßten, werden zu Grundlagen nicht nur für Ermittlungen, sondern sogar für Anklagen und Verfahren ... siehe z.B. dieses Beispiel in Kirchhain (nahe Marburg).
Viel besser aber liest sich die Ablehnung, warum der Strafparagraph der politischen Verdächtigung bei Vorgängen in Deutschland gar nicht in Frage kommt. Da in Deutschland alles richtig läuft, kann es politische Verfolgung auch gar nicht geben. Sagen die Strafverfolgungsbehörden über sich selbst ...

Konkreter Fall: Es geht um die erfundene Bombendrohung des Gießener Bürgermeisters Haumann (CDU). Er hat das nach zwei Monaten aufgrund von Recherchen eines PDS-Stadtverordneten zugeben müssen. Die Bombendrohung legitimierte und verschärfte einen Polizeieinsatz gegen DemonstrantInnen am 12.12.2002 vor dem Rathaus - das war auch offen erkennbar sein Ziel. Die Information des Bürgermeisters war an Polizei, weitere BehördenvertreterInnen und die Presse gerichtet. Der Tatbestand der falschen Verdächtigung ist offensichtlich erfüllt. Die Drohung hatte auch (zusammen mit anderen Lügen z.B. der Presse über die Gewaltbereitschaft der Demonstrierenden eine klare Wirkung: Harter Polizeieinsatz, Unterbindungsgewahrsam, Nichteinlaß hunderter Personen zur eigentlich öffentlichen Ratssitzung). Dennoch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ... für Oberstaatsanwalt ist alles eindeutig keine Straftat. Selbst die Frage eines Mißverständnisses ist damals geklärt worden. Das hatte der Bürgermeister zwischenzeitlich als Ausrede versucht, mußte aber auch das zugeben, dass er sich nicht mißverständlich, sondern klar falsch ausgedrückt hatte. Krass ist die Bewertung des Generalstaatsanwaltes hinsichtlich der Wirkung der erfundenen Bombendrohung. Erstens ist offensichtlich falsch, dass sie nicht der Verschärfung der Polizeigewalt vor Ort diente. Und zum zweiten ist Strafbarkeit nicht daran gekoppelt, ob die Polizei eine Straftat durchschaut. Dann wäre in Deutschland nur noch wenig zu bestraßen. Was der Generalstaatsanwalt hier betreibt, ist offensichtlich Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Amt.

Konkreter Fall: In ihrer Kriminalitätsstatistik behauptet das Polizeipräsidium Gießen, vertreten durch den anwesenden Polizeipräsidenten, in einer Pressekonferenz und unter Übergabe der schriftlichen Fassung an die anwesende Presse, dass 138 Straftaten von Personen aus der Projektwerkstatt Saasen durchgeführt wurden. Der hessische Generalstaatsanwalt behauptet nun, dass "niemand einer konkreten Straftat beschuldigt wird" wird. Richtig daran ist, dass nicht "eine", sondern 138 Straftatsvorwürfe erfolgt sind - aber das meint der StA wahrscheinlich nicht. Vielmehr behauptet er, es seien keine konkreten Straftaten. Wenn das stimmt, stellt sich die Frage, wie eine Kriminalitätsstatistik entsteht. Werden dort nicht "konkrete" Fälle summiert? Wie entsteht dann die Zahl 138? Per Würfel oder Pokern? Zudem behauptet der Generalstaatsanwalt im Folgeabschnitt selbst, dass in alle 138 Fällen tatsächlich verdachtsbringende Tatsachen gäbe. Das würde zwar nicht für die Behauptung einer Vorverurteilung ausreichen (insofern macht sich der StA hier selbst der falschen Verdächtigung strafbar, in dem er behauptet, in allen 138 seien Verdachtsmomente sichtbar und die Vorwürfe eine "wahre Tatsache"), aber es zeigt, dass der StA entgegen seiner ersten Behauptung sehr wohl konkrete Straftatsvorwürfe entdeckt hat, sonst hätte er wohl nicht feststellen können, ob sie gerechtfertigt sind. Insofern ist Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Amt offensichtlich.

Recht spannend: Mit fast krimineller Energie verbiegen Staatsanwälte hier das ohnehin wenig emanzipatorische geltende Recht, um die Obrigkeit zu decken. Im Mittelpunkt standen Anzeigen wegen falscher Verdächtigung. Wenn der gleiche Paragraph allerdings gegen unbequeme Geister in Stellung zu bringen ist, regt sich die gleiche kriminelle Energie der Obrigkeitsschützer, um ja ein Verfahren und eine Verurteilung hinzubekommen. Der konkrete Fall: 75 Tagessätze für jemanden, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde über wahrhaft obertrottelige Streifenbullen und einen selbst mit übel-autoritärem Charakter versehenden Nazi-Sachbearbeiter des Staatsschutzes Marburg (der als Zeuge trotzdem mehrfach Zuschauer verprügelte, um Ruhe im Gerichtssaal durchzusetzen!) usw. verfaßte - und das einzige, was daraus folgte, eine Anzeige gegen ihn war ... mehr hier!

Klage gegen die Einstellungen beim Oberlandesgericht Frankfurt
Nach der Ablehnung wurde für ausgewählte Punkte Klage eingereicht. Dafür ist ein Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben, was die Handlungsmöglichkeiten erheblich einschränkt und der Justizkaste eine Monopolstellung und feste Einnahmen sichert. Es wurden daher einzelne Klagepunkte ausgewählt.

Rechts: Die Obrigkeit wird geschützt. Andere werden bestraft. Als Begründung wird angegeben, dass die Drohung dort kein Jux mehr war. Das war es bei Bürgermeister Haumann auch nicht. Ganz im Gegenteil: Haumann verbreitete seine Bombendrohung mit Kalkül, um andere zu schädigen. Bei ihm kommen weitere Strafparagraphen in Betracht. Das aber stört die Staatsanwaltschaft nicht. Sie schützt die Obrigkeit und attackiert die, die nicht zu den Eliten gehören.

2. Erfindung von Beweismitteln, Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung am 9.12.2003
Auch diese Klageerzwingung wurde vom Oberlandesgericht als nicht zulässig abgelehnt. Mehr hier ... 1. Bombendrohung des Gießener Bürgermeisters Haumann
Am 12.12.2002 erfand Bürgermeister Haumann eine Bombendrohung. Er legitimierte damit die ausufernde Polizeigewalt - u.a. auch die Ingewahrsamnahmen. Die in Gewahrsam genommenen dürfen als Hauptbetroffene dieser Legitimierung gelten. Das Oberlandesgericht lehnt die Klage jedoch als unzulässig ab. Betroffen von einer solchen Straftat eines Repräsentanten der Regierung können nur die "Rechtsgemeinschaft" selbst, aber nicht deren einzelne Mitglieder sein. Auf Deutsch: Nur die Regierung, Behörden usw. können betroffen sein, denn die "Rechtsgemeinschaft" existiert nur in Form ihrer Repräsentanten.


Strafanzeige gegen Staatsanwalt Vaupel wegen Strafvereitelung im Amt
Presseinformation dazu: Zehnmal Strafvereitelung im Amt:
Anzeige gegen Gießener Staatsanwalt Vaupel
Seit Jahren erhebt der für politische Straftaten zuständige Gießener Staatsanwalt Vaupel Anzeige um Anzeige gegen ihm und den politischen Eliten missliebige Personen. Kreativ beteiligt er sich an der Erfindung von Straftaten, deckt die Fälschung von Beweismitteln und erfindet Straftatbestände, die kein Gesetzbuch kennt. Nun ist er selbst angezeigt worden - und zwar gleich in zehn Fällen. Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung werfen ihm seine Kritiker aus dem Umfeld der Projektwerkstatt in Saasen vor.
"Staatsanwalt Vaupel ist fleißig, wenn er politische Gegner kriminalisieren kann. Wenn aber führende Politiker, Polizeibeamte oder Zeitungschefs Bombendrohungen erfinden, um sich schlagen, falsche Verdächtigungen aussprechen oder Meineid begehen, dann drückt er beide Augen zu", formuliert Jörg Bergstedt aus der Projektwerkstatt seine Kritik. Er ist, wie andere AkteurInnen in Gießen auch, von etlichen Gerichtsverfahren betroffen. Seine Anzeigen gegen politische Eliten der Stadt hat Staatsanwalt Vaupel dagegen abgelehnt - überwiegend hat er bereits die Aufnahme von Ermittlungen verweigert. "Das ist Strafvereitelung im Amt", sagt Bergstedt und fügt hinzu: "Zudem hat Vaupel mehrere Erfindungen der Polizei und Tageszeitungen selbst wiederholt. Daher hat er auch eine Anzeige wegen Rechtsbeugung erhalten".
Die Vorwürfe lassen sich grob zusammenfassen. So hat StA Vaupel behauptet, es sei bei keinem der von ihm nicht verfolgten Fälle "auch nur ansatzweise" erkennbar, dass die Angezeigten "wider besseren Wissens" gehandelt hätten. Einer der angezeigten Fälle ist die erfundene Bombendrohung vom Gießener Bürgermeister Haumann. Der musste nach zweimonatigem Lügen seine Erfindung eingestehen und auch zugeben, die Bombendrohung wider besseren Wissens benannt zu haben. Das ist öffentlich, stand in der Presse und ist sicherlich auch dem in der gleichen Stadt agierenden Vaupel bekannt. Gleiches gilt für die falschen Verdächtigungen in der Kriminalitätsstatistik 2003 der Gießener Polizei, denn diese wurde nach einer Kritik textlich leicht geändert. Die Verantwortlichen wissen, was sie tun. Staatsanwalt Vaupel aber schützt die Eliten und betreibt dafür Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt.
Zumindest in den beiden benannten Fällen ist die Lage bereits geklärt und eindeutig. In den anderen hätte Vaupel per Ermittlung schnell herausfinden können, was Sachlage ist. Aber gerade diese Ermittlungen lehnt er ab - es wird nicht auf eine Klageerhebung verzichtet, sondern bereits die Ermittlung abgelehnt. Das heißt: Das Ergebnis steht fest und soll nicht durch Ermittlungen gefährdet werden - eindeutige Strafvereitelung im Amt!
Hinsichtlich der angezeigten Beleidigungen ist interessant, wie Vaupel "öffentliches Interesse" bewertet. Wenn in der Zeitung gegen ProjektwerkstättlerInnen gehetzt wird, berührt das nur "den Lebenskreis der Beteiligten". Wenn aber ein Politaktivist ein Wahlplakat mit einer Gießkanne benässt, erhebt er eifrig Anklage wegen Beleidigung. Schlägt dann die auf dem Wahlplakat abgebildete Politikerin dem Aktivisten mit der Faust ins Gesicht, ist das nach Meinung von Vaupel wieder ohne "öffentliches Interesse".
Hinsichtlich der Aussichten seiner Anzeige macht Jörg Bergstedt sich wenig Hoffnung: "Die Eliten hängen zusammen und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Der jetzt angeschriebene Oberstaatsanwalt wird von sich aus oder durch Druck von außen wahrscheinlich auch diese Anzeige ablehnen. Vielleicht passiert ja mal ein Wunder - ansonsten ist es ein weiterer Beleg, wie Justiz funktioniert!"
Alle Hintergründe und die aktuellen Vorgänge sind im Internet über die Seite www.polizeidoku-giessen.siehe.website einsehbar.
Hinweise für JournalistInnen und Interessierte:
Mail- und Telefonkontakt zum Anzeigensteller über die Projektwerkstatt, 06401/903283
Und weil der es nicht besser macht: Strafanzeige gegen den Generalstaatsanwalt
Nachdem der Generalstaatsanwalt auch alle Anzeigen abwies, ist auch gegen ihn Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung gestellt worden. Der Strafantrag ging diesmal an die Staatsanwaltschaft Gießen. Eine unbefangene Staatsanwaltschaft gibt es in der Auseinandersetzung nicht mehr, weshalb auch mit keinem Erfolg zu rechnen ist. Die Staatsanwaltschaften haben sich auf jeden Fall auf Rechtsbeugung festgelegt, um die Obrigkeit zu schützen. Mal sehen, ob die Gießener Staatsanwaltschaft nun das Verfahren nach Frankfurt abgibt, damit die auch passenderweise über sich selbst entscheiden dürfen ...

Presseinfo dazu:
Auch die hessische Staatsanwaltschaft deckt angezeigte Politiker und Polizei ++ Jetzt Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt
Vor wenigen Wochen zeigten Aktivisten aus der Projektwerkstatt in Saasen den Giessener Staatsanwalt Vaupel an. Der Grund: Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung, weil er sich weigerte, gegen mittehessische PolitikerInnen, Zeitungsredakteure und führende Politiker zu ermitteln. Nachdem nun der hessische Generalstaatsanwalt alle Beschwerden abwies, ist auch gegen ihn Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung gestellt worden. Der Strafantrag ging an die Staatsanwaltschaft Gießen. Aktivist Jörg Bergstedt: "Eine unbefangene Staatsanwaltschaft gibt es in der Auseinandersetzung nicht mehr, weshalb auch mit keinem Erfolg zu rechnen ist. Die Staatsanwaltschaften haben sich in großem Umfang auf Rechtsbeugung als Mittel festgelegt, um die Obrigkeit zu schützen".
Die Vorwürfe gegen den Generalstaatsanwalt decken sich mit denen gegen die Giessener Staatsanwaltschaft. Beide behaupten, es sei bei keinem der von ihnen nicht verfolgten Fälle "auch nur ansatzweise" erkennbar, dass die Angezeigten "wider besseren Wissens" gehandelt hätten. Einer der angezeigten Fälle ist die erfundene Bombendrohung vom Gießener Bürgermeister Haumann. Der musste nach zweimonatigem Lügen seine Erfindung eingestehen und auch zugeben, die Bombendrohung wider besseren Wissens benannt zu haben. Das ist öffentlich bekannt und stand in der Presse, doch die Staatsanwaltschaften schließen alle Augen. Gleiches gilt für die falschen Verdächtigungen in der Kriminalitätsstatistik 2003 der Gießener Polizei, die der Presse mit falschen Verdächtigungen vorlegt wurden. Auch das ist bekannt. In einem dritten Fall ist interessant, wie die Staatsanwälte "öffentliches Interesse" bewerten. Wenn in der Zeitung gegen ProjektwerkstättlerInnen gehetzt wird, berührt das nur "den Lebenskreis der Beteiligten". Wenn aber ein Politaktivist ein Wahlplakat mit einer Gießkanne benässt, erhebt geanu derselbe Staatsanwalt eifrig Anklage wegen Beleidigung. Schlägt dann die auf dem Wahlplakat abgebildete Politikerin dem Aktivisten mit der Faust ins Gesicht, ist das nach Meinung der Staatsanwälte wieder ohne "öffentliches Interesse". Auch hinsichtlich der mehrfach angezeigten falschen Verdächtigung messen die Staatsanwaltschaften mit zweierlei Maß. Während offensichtliche Falschverdächtigungen verharmlost oder verleugnet werden, wurde am 4.11.2004 ein Mensch verurteilt, weil er in einer Dienstaufsichtsbeschwerde die Polizei kritisiert hatte. "Hier wird preußische Unterordnung organisiert - im Auftrag und unter Einfluß der Landesregierung mit ihrem Willen zum Law-and-Order-Staat", kritisiert Bergstedt die hessische Justiz.
Über die Anzeigen und alle Ablehnungen informiert diese Internetseite. Mehr Hintergründe über Justiz- und Polizieistrategien unter www.polizeidoku-giessen.siehe.website.
Hinweise für JournalistInnen und Interessierte:
Mail- und Telefonkontakt zum Anzeigensteller über die Projektwerkstatt, 06401/903283, saasen@projektwerkstatt.de.

Artikel im Giessener Express, 24.9.2004 (S. 5)


Und so kommt es ... kurz und knapp die Einstellung der Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft ... durch die Staatsanwaltschaft.


Das Unglaubliche wird wahr: Staatsanwaltschaft für Verfahren gegen sich selbst zuständig!

Aus einer Pressemitteilung dazu:
Am 17.9.2004 wurde der Gießener Staatsanwalt Vaupel wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung im Amt angezeigt. Er hatte unter anderem in mehreren Fällen die Aufnahme von Ermittlungen gegen Gießener PolitikerInnen und Polizeiführer abgelehnt. Das ist nach § 160 der Strafprozeßordnung nicht erlaubt - zudem waren die politischen Neigungen in der Entscheidung offensichtlich. Während Vaupel selbst immer wieder Anklagen gegen politisch Oppositionelle erhob, verneinte er in den gleichen Vorgängen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, wenn die Anzeigen gegen Angehörige der Giessener Obrigkeit gestellt wurden.
Nun ist die Auseinandersetzung um eine Episode reicher geworden: Das Unglaubliche ist Wahrheit geworden. Der hessische Generalstaatsanwalt hat das Strafvereitelungsverfahren gegen den Gießener Staatsanwalt Vaupel an die Staatsanwaltschaft Gießen weitergeleitet. Damit sollen die jetzt gegen sich selbst ermitteln - die Absurdität des Giessener Justizsumpfes nimmt immer bizarrere Formen an. Durch das Verhalten des hessischen Oberstaatsanwaltes dehnt sich der Skandal um Erfindungen von Straftaten, Fälschungen, Vorverurteilungen, Prozesstricks und Beweismittelunterschlagung/-fälschung auch auf die hessische Landesjustiz aus. Überraschend kann das nicht, ist doch als Scharfmacher von Beginn an der in Gießen wohnende Innenminister Bouffier in die Auseinandersetzungen involviert.
Für die Betroffenen aus politischen Gruppen im Raum Gießen führen die Rechtsbrüche von Polizei und Justiz zu einer immer schwierigeren Lage, denn gegen Filz und politische Aburteilungen durch die Rechtssprechung gibt es keine Gegenwehr. "Wenn dort alle zusammenhalten, können die Regierenden sich alles erlauben, während die Opposition nach Belieben kriminalisiert werden kann", berichtet ein Aktiver aus dem Umfeld der Saasener Projektwerkstatt, die besonders stark im Visier der regierungsloyalen Polizei- und Justizbehörden stehen. Auch die örtliche Presse hilft wenig weiter: "Wenn Polizeireporter selbst Vorstandsmitglied bei Pro Polizei Gießen sind oder seit Jahren wie Pressesprecher der Stadtregierung schreiben, ist nicht überraschend, dass über die ganzen Vorgänge bis heute gar nichts veröffentlicht wurde."

Bericht auf Indymedia dazu ...
Zuständig wird der Gießener Leitende Oberstaatsanwalt Kramer - und auch er wiegelt schon im ersten Brief vorauseilend, obwohl er noch nichts gesichtet hat

Download des Kapitels der Polizei-Doku 2005 über die Anzeigen und ihre Einstellung (PDF)

Staatsanwaltschaften als verlängerter Arm der Regierenden
  • HR-Sendung thematisiert Weisungen des hessischen Innenminsters Bouffier an Staatsanwälte
  • Richter in Frankfurt kritisiert in Urteil die regierungstreue Staatsanwaltschaft der Stadt (siehe Auszug rechts, Quelle: FR vom 2.10.2004, S. 25)
  • Kritik an Bouffier abgewiesen
  • Absurdes Urteil der Gießener Amtsrichterin Kaufmann: "Fuck the police" bei einer Aktion gegen die Bereitschaftspolizei in Lich beleidigt den Polizeibeamten Koch aus der Polizeistation Grünberg. Glaubt Ihr nicht? Gibts doch ... und zwar hier ...
  • Wenn allerdings Polizisten den Innenminister mal kritisieren, dann zeigt sich, dass die Obrigkeit auch ihre eigenen willigen Vollstrecker maßregelt. Denn in Anlehnung an preußisches Denken gilt: Du darfst Deine Obrigkeit nicht kritisieren. Und mensch sieht dann, wofür disziplinarisches Maßnahmen und Strafrecht alles gut sind ... Artikel links aus der FR vom 6.11.2004.
  • Wenn allerdings ein Polizei-Vizepräsident angeklagt ist, will auch die Staatsanwaltschaft keine Bestrafung mehr ...
  • Staatsanwalt mauert bei Tod eines Asylbewerbers: Hier dokumentiert ...
  • Staatsanwaltschaft bekriegt Journalistin, die Brutalität in Gefängnissen nachwies ... Justiz kritisieren ist wie Gotteslästerung - das darf es prinzipiell nicht geben, und die Justiz hat alle Instrumente, sich zu wehren.
  • CDU-Stadtverordnetenvorsteher lügt vor Gericht - und wird von Staatsanwälten gedeckt. Mehr ...
Zitate zu Strafvereitelung
Falsc
haussagen, falsche Verdächtigungen und Straftaten im Verlauf von Gerichtsverhandlungen
Bossi, Rolf (2006): „Halbgötter in Schwarz“, Goldmann in München (S. 175)
Die Strafprozessordnung verpflichtet die anwesenden Vertreter der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen unmissverständlich, entsprechende Einlassungen wörtlich protokollieren zu lassen, damit sie später Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen werden können.

Aus Forum Recht zu einer Studie über Anklagen nach Polizei-Straftaten
Bürger- und Menschenrechte gelten bei der Polizei im Rahmen der Umsetzung ihres staatlichen Gewaltmonopols oft als Hemmschuh der erstrebten Effektivität. Zu diesem Ergebnis kam unlängst eine Umfrage des Instituts für Friedens- und Konfliktforschung der Universität Bielefeld. Ungeachtet der Tatsache, daß regelmäßig Straftaten im Dienst festgestellt werden, belegt die Studie, daß man bei der Polizei den Kollegen faktisch nicht als Straftäter wahrnimmt. ... In der Regel bleibt dem potentiell betroffenen Bürger kaum ein Weg, sich gegen polizeiliche Übergriffe zur Wehr zu setzten. So ist ihm der Zugang zu den Strafgerichten durch das dazwischengeschobenene Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft erschwert. Stellt diese Verfahren gegen PolizeibeamtInnen ein, haben BürgerInnen wenig Möglichkeit, ein Klageerzwingungsverfahren durchzusetzen. Polizeiliche Eingriffsmaßnahmen (z.B.Durchsuchungen ) werden überwiegend im Rahmen des Rechtsinstitutes der "Gefahr im Verzug" ohne vorherige richterliche Entscheidung durchgeführt. Nach Abschluß dieser Maßnahmen ist nur unter erschwerten Bedingungen verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz (Fortsetzungsfeststellungsklage) zu erlangen. Noch schwieriger ist es nach abgeschlossenen Grundrechtseingriffen der Polizei, die ordentlichen Gerichte (§ 23 EGGVG) zur Überprüfung anzurufen.

Aktionen gegen Justiz- und Polizeiwillkür
  • und mehr Aktionen (nach Erscheinen der Doku 2004)
  • Diskussionsveranstaltung am 15.3.2004 mit absurder Polizeireaktion
  • Aktionstipps, Kritiktexte usw. gegen Justiz, Polizei, Knäste ...

Im Original: Aktionswoche 8.-15.3.2004 in Gießen
Aktionen rundherum
  • Diskussionsveranstaltung am 15.3. (Bericht)
  • "Versiegelung" und Doku-"Übergabe" an Giessener Allgemeine, Giessener Anzeiger, HR Studio Lahn, Verwaltungsgericht, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Landgericht, Gefängnis, Polizeistation Nord und Rathaus am 13. und 14. März 2004. Fotos zweier ausgewählter Aktionen: Giessener Allgemeine und Eingangstür des Landgerichts (mehr u.a. hier ...)
Aktionen Gießener Allgemeine
Aktion vor Landgericht

Aktion vor dem HRMit Bauband symbolisch versiegelt wurde auch das Studio Lahn des Hessischen Rundfunks am Kirchenplatz. Ein Plakat und die Doku wurden dazugehängt. Der HR hat bislang noch nie (!) über die Auseinandersetzungen, den Prozeß und die Verurteilung am 15.3.2003, die unrechtmäßigen Hausdurchsuchungen, Festnahmen usw. berichtet. Als die Aktion am 14.3. vor der HR-Tür lief, wußten die HRler offenbar gleich Bescheid und drohten sofort mit der Polizei. Als sie zu hören bekamen, dass sie sich das sparen könnten, da sie als Schleimer beim Staat wohlbekannt seien, machten sie eine Beleidigungsanzeige, die die Polizei (Staatsschutz, Herr Broers) auch emsig verfolgte und schon am 16.3. eine Vorladung an den Angezeigten rausschickte.

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