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FÜR EINE WELT DES FAHRRADFAHRENS!

Zur Planung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen


1. Fahrradstraßen, ein Radnetz aus Hauptachsen und Verbindungen in jeden Orts(teil)
2. Zur Planung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen
3. Weitere Verbesserungen fürs Radfahren
4. Rechtsfragen zum Radeln und Fahrradstraßen
5. Allgemeine Infos zum Radverkehr
6. Gütertransport per Fahrrad
7. Hilfsmittel für Radeln: Karten & Co.

  • Fahrradstraßen sind das wirksamste Mittel, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen und dabei auch tatsächlich Autofahrten zu ersetzen. In manchen Orten ist der Umstieg so stark erfolgt, dass 60 Prozent aller Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Auto, Bus/Bahn und Fußwege teilen sich dann die restlichen 40 Prozent. Das entlastet vor allem die innerörtlichen Straßen.
  • Der wichtigste Effekt neben dem Umstieg vom Auto auf Fahrrad durch die deutlich verbesserten Verbindungen ist der Sicherheitseffekt. Auf Fahrradstraßen dürften Radler*innen nicht gedrängelt, also in der Regel gar nicht überholt werden. Für Anlieger ist das kein Problem, da sie nur die kurze Strecke zu ihrem Grundstück fahren würden. Für die Radler*innen bedeutet es aber, nicht durch Autos gefährdet zu werden. Damit sind Fahrradstraßen auch für unsichere Radler*innen, Kinder und Menschen mit Einschränkungen geeignete Wege.
  • Bei gezielt geschaffenen Verbindungen zu Einkaufszentren, Schulen usw. können diese Wege zu sehr sicheren Anfahrtsrouten werden.
  • Vorteile entstehen vor allem für die Anlieger solcher Straßen. Durch das Zusatzschild „Anlieger frei“ bleibt ihnen möglich, zu ihren Grundstücken zu kommen. Gleichzeitig wirkt eine Fahrradstraße wie eine Verkehrsberuhigung. Der Durchgangsverkehr ist ausgeschlossen.
  • Autos sollen (laut Verwaltungsrichtlinie) nur ausnahmsweise auf Fahrradstraßen zugelassen werden. Allgemeiner Verkehr gehört einfach nicht auf die Fahrradstraße, d.h. das weit verbreitete Schild "Kfz frei" ist Unsinn! Regelungen wie "Anlieger frei" können aber, zumindest für eine Übergangszeit, sinnvoll sein. Um illegalen Durchgangsverkehr zu verhindern, sollten solche Straßen mittig für Autos undurchlässig gemacht werden durch Poller oder durch gegenläufige Einbahnstraßen, die also im Verlauf der Fahrradstraße aufeinander stoßen bzw. auseinander laufen.

    Verwaltungsgericht Hannover stellt fest: Fahrradstraßen mit "KfZ frei" nur, wenn genug Platz (Urteil vom 17.07.2019 – 7 A 7457/17)


Auf der Seite zu Fahrradstraßen auf www.bussgeldkatalog.org
Was ist eine Fahrradstraße?
Bei einer Fahrradstraße handelt es sich um eine Straße, die in der Regel nur für den Radverkehr freigegeben ist. Sie unterscheidet sich baulich von einem Radweg.
Wie erkenne ich eine Fahrradstraße?
Das Verkehrsschild für die Fahrradstraße ist viereckig und weiß. Darauf ist ein blauer Kreis mit weißem Piktogramm eines Fahrrads abgebildet. Es handelt sich um das Verkehrszeichen 244.
Ist eine Fahrradstraße nur für Radfahrer erlaubt?
Andere Fahrzeuge dürfen auf einer Fahrradstraße fahren, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird. Dies kann zum Beispiel für Anlieger gelten.

Mehr als einzelne Straßen: Fahrradzone
Anfang November 2019 beschloss die Bundesregierung Veränderungen in der StVO. Davon betreffen mehrere den Radverkehr und schaffen Möglichkeiten, den Radverkehr noch besser zu fördern. Interessant dürfte vor allem die Fahrradzone sein, d.h. hier werden nicht mehr einzelne Straßen zur Fahrradstraße, sondern ein ganzer Bereich.
Aus "Neue Regeln: Auto-Sünder sollen härter bestraft werden", auf sol.de am 7.11.2019
Schutz für Radfahrer
Bisher müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern „ausreichenden" Abstand halten. Künftig sollen konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts vorgeschrieben sein. Lkw über 3,5 Tonnen sollen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren dürfen, also höchstens 11 Kilometer pro Stunde - denn diese Situation ist für Radfahrer besonders gefährlich. Es drohen 70 Euro Bußgeld.
An engen oder gefährlichen Stellen soll ein Schild verbieten können, dass Autos und Lkw einspurige Fahrzeuge, also auch Fahrräder, überholen. Vor Kreuzungen und Einmündungen soll künftig bis zu acht Meter Parkverbot gelten, wenn es einen Radweg gibt, um die Sicht zu verbessern.

Fahrradzonen
Es gibt schon jetzt Fahrradstraßen, künftig soll es ganze Zonen geben. Dort ist dann generell höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

Mehr Infos


Innerörtliche Gestaltung einer Fahrradstraße laut "Radnetz Hessen: Qualitätsstandards und Musterlösungen" ++ Unten: Außerörtliche Lösung

Kreuzungsgestaltung für Fahrräder in den Niederlanden: Obiger Film ++ Weiterer Film

Kritische Gedanken zur Fahrradstraße
Der Neubau von Fahrradwegen würde weitere Flächen versiegeln. Daher sollten möglichst immer bisherige Autostraßen zu Fahrradstraßen umgewidmet werden. Wo zwischen Orten neue Verbindungen nötig oder bestehende zu verbessern sind, sollte bevorzugt mit Spurbahnplatten gebaut werden, bei denen zwischen den Fahrspuren unversiegelter Boden bleiben und Gras wachsen kann.

Betonköpfe zu Fahrradstraßen


Aus "Verkehrspolitische Palliative" von Essayist Götz Eisenberg, in: Gießener Anzeiger am 23.11.2019 (S. 31)
Was bei den ganzen Debatten um eine Verkehrswende zu wenig berücksichtigt wird, ist die sozialpsychologische Funktion des Automobils. Menschen, die die ganze Woche über eine entfremdete und geisttötende Arbeit verrichten müssen, setzen sich abends und am Wochenende ans Steuer einer mächtigen Maschine, die ihrer Kontrolle unterliegt. Das Gaspedal ist der einzige Hebel, den sie betätigen können. Wenn die von den Verhältnissen erzeugte Aggressivität nicht in der Geschwindigkeit und der Stärke des Motors ein Ventil fände, würden die Leute auf ihren Aggressionen sitzen bleiben.
Eines Tages könnten sich diese gegen die herrschenden Gewalten richten. Das ist einer der Gründe, warum diese Gesellschaft so verbissen am motorisierten Individualverkehr festhält. Eine befriedete und versöhnte Gesellschaft, die den sozialdarwinistischen Konkurrenzkampf überwunden und Freundlichkeit zum vorherrschenden Kommunikationsstil erhoben hätte, fände im Fahrrad das ihr gemäße „konviviale“ Fortbewegungsmittel. „Konvivial“ nannte Ivan Illich technische Hilfsmittel, die vernünftigen Wachstumsbeschränkungen unterliegen. Das Fahrrad ermöglicht eine aus eigener Kraft betriebene Mobilität, die darin zugleich ihre Begrenzung findet.
Solange wir nicht in einer solchen Gesellschaft leben, sondern in einem nur notdürftig übertünchten Kriegszustand, werden wir mit Palliativen leben müssen, die den Wahnsinn hier und da ein wenig eindämmen. Das Projekt Fahrradstraßen erinnert an die staatlich geförderte Praxis von Landwirten, ihre mit Glyphosat besprühten Felder mit einem schmalen Streifen von Ringel- und Sonnenblumen zu umgeben.

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