Antirepression

PROZESS UM FARBATTACKE AUF JUSTIZGEBÄUDE

Die spannenden Fragen des Prozesses


1. Vor dem ersten Termin: Anklageschrift, Verteidiger-Beiordnung
2. Vorab ... 4. Dez. 2003: Staatsschutz und Polizei in der Projektwerkstatt
3. 4.9.2006: Der erste Prozesstag
4. Das Drama des 4.9.: Versuchte Manipulation
5. Das absurde Gutachten: Schlechte Bilder besser zur Erkennung des Gewünschten!
6. 11.9.2006: Der zweite Prozesstag
7. 25.9.2006: Der dritte Prozesstag
8. Der vierte Verhandlungstag
9. 2.11.2006: Der fünfte Prozesstag
10. 20.11.2006: Der sechste Prozesstag
11. 20.11.2006, Urteil erster Instanz: Einzelauszüge und Gesamttext
12. Auf dem Weg zur zweiten Instanz
13. Die spannenden Fragen des Prozesses
14. Am 4. August 2008 sollte die Berufung starten ... aber es wurde nix!
15. Die Justiz gibt auf ... Einstellung - politisch brisant, juristisch spektakulär!

1. Dürfen RichterInnen über Aktionen gegen sie richten?

§ 22 StPO
Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen,
1. wenn er selbst durch die Straftat verletzt ist;

2. Gibt es ein Widerstandsrecht gegen RechtsbrecherInnen in Robe?
Die hessische Verfassung schreibt eine Widerstandspflicht gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt vor. Sind Anschläge auf Gießener Justiz daher nicht sogar rechtlich vorgeschrieben? Oder deshalb nicht, weil zwar offensichtlich die Gießener Justiz ständig Recht und auch die Verfassung bricht, aber das auch in diesem Fall einfach machen wird?

Hessische Verfassung, Artikel 147
Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht. Wer von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält, hat die Pflicht, die Strafverfolgung des Schuldigen durch Anrufung des Staatsgerichtshofes zu erzwingen. Näheres bestimmt das Gesetz.

Richter Wendel behauptete zudem im Urteil, dass die vorgebrachten Grundrechtsbrüche durch Staatsanwaltschaft und Amtsgericht nach der Tat lägen. Zwar ist richtig, dass beide fortwährend gegen Verfassung und Gesetze verstoßen - aber beide haben genügend solcher Rechtsbrüche auch vor dem 3.12.2003 begangen. Siehe dazu die Sonderseiten zu Rechtsbrüchen durch Gießener Gerichte und Staatsanwaltschaft.

3. Wieweit hat das Ergebnis schon zu Beginn festgestanden?
Sind die Ermittlungen nur noch unter dem Aspekt geführt worden, das feststehende Ergebnis zu bestätigen?

4. Welche illegalen Methoden haben die Ermittlungsbehörden angewendet?
Seit dem Urteil des OLG Frankfurt vom 18.6.2007 steht fest: Staatsschutz Gießen, Polizeiführung und etliche RichterInnen sind Straftäter in Uniform und Robe - ihnen wurden sogar Nazimethoden bescheinigt durch das Urteil. Die Ermittlungsergebnisse stammen genau aus diesen Abteilungen. In dem Prozess geht es um die gleiche Konfliktlinie wie die offiziell bestätigten Straftaten von Polizei und Justiz. Kann sowas verwendet werden?

5. Ist die Rechtssprechung ein rechtsfreier Raum?
Kann jederzeit beliebiges neues Recht geschaffen werden kann, um die erwünschten Ergebnisse zu erzielen?

Grundgesetz, Art. 20
Absatz 3: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Absatz 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Hessische Verfassung
Artikel 126
Die rechtsprechende Gewalt wird ausschließlich durch die nach den Gesetzen bestellten Gerichte ausgeübt. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

6. Lässt sich auf schlechten Bildern besonders gut die Person erkennen, die man erkennen will?
Das menschliche Gehirn ist in der Lage, aus schlechten Vorlagen präzise Wahrnehmungen zu produzieren. Darin fließen Erfahrungen, Erinnerungen und Wünsche ein. Zeigt der vorliegende Videofilm die angeklagte Person - oder wird sie in der schlechten Vorlage entdeckt, weil alle Richter, ErmittlerInnen, GutachterInnen usw. von Beginn an wussten, wen sie entdecken wollten? Extra-Seite dazu ...

Gerichtete Justiz: Nicht weit entfernt von Gießen zeigt die Justiz, dass sie auch genau umgekehrt entscheiden kann. Ein von einer Videokamera erfasster Täter wird vor Gericht gestellt. Als er das Bild sieht, gibt er sogar zu, auf dem Bild zu sehen zu sein. Zudem werden die auf dem Bild erkennbaren Kleidungsstücke in der Wohnung des Täters gefunden. Dieser gibt sie sogar freiwillig heraus - so eindeutig ist die Lage. Doch das anthropologische Gutachten erfolgt mit dem Auftrag, mit einer ominösen Abschlussformulierung den Freispruch vorzubereiten. So entsteht die groteske Situation: Das Bild ist völlig eindeutig, die darauf zu sehenden Kleidungsstücke werden beim Täter gefunden, der Täter gesteht sogar die Tat - doch der Amtsanwalt fordert selbst Freispruch, dieser erfolgt auch. Der einfache Grund: Der Täter handelte gegen einen Justizkritiker - und das muss die Justiz schließlich schützen! Die unglaubliche Geschichte gerichteter Justiz im Detail hier ... ++ dabei spielte ein anthropologisches Gutachten eine große Rolle. Gutachten dienen der Erzeugung von Beweismitteln für ein längst gefallenes Urteil!
  • Die gleiche Logik in einem weiteren Fall: Ein Foto mit deutlich besser erkennbaren Körperkonturen und sichtbarer Augenpartie wird als "nicht erkennbar" gewertet, da der Täter Sohn eines Polizeibeamten ist und nicht verurteilt werden soll ... mehr hier ++ weitere Attacke mit Aufzeichnung von Videobildern, ohne dass ein Verfahren ingang kam! Hier ist gut sichtbar, was gerichtete Justiz bedeutet: Das Ergebnis steht vorher fest - in einem Fall sind schlechte Bilder dann der Beweis und führen zur Verurteilung (weil das politisch gewollt ist), im anderen sind deutlich bessere Bilder nicht verwertbar und führen zur Einstellung der Ermittlungen (weil das politisch gewollt war).
  • Und noch ein Parallelfall: Ein Anthropologe wurde zu Schadenersatz verurteilt, weil er eine Person falsch identifiziert hatte - und die deshalb neun Jahre fälschlicherweise hinter Gitter saß ... mehr in der FR, 4.10.2007 (S. 47) ++ Urteil des Oberlandesgerichts dazu (PDF)
  • Wie die Anthrologin Dr. Kreutz das gewünschte Ergebnis herbeiuntersuchte ... das komplette Gutachten, also das Hauptbeweismittel dieses Prozesses, als PDF

Anekdote "Marsgesicht"
Ein schlechtes Bild zeigt nicht Genaueres, sondern regt die Phantasie an. Mensch sieht, was mensch sehen will. Das Gehirn interpretiert. So wird aus einem Berg ein Gesicht. Und wenn das Bild schärfer wird, verschwindet es wieder - weil das Gehirn zuviele Informationen bekommt.


Links: Unscharfes Foto einer Marssonde aus dem Jahr 1976. Rechts: Foto desselben Berges aus dem Jahr 2001 (Quelle: Telepolis am 23.9.2006).


7. Ist der Beweisvideo illegal erworben?
Dazu wurde ein Antrag gestellt mit dem Ziel, ein Beweisverwertungsverbot zu erreichen.

Beispiele zu diesen Fragen

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