Antirepression

PROZESS UM FARBATTACKE AUF JUSTIZGEBÄUDE

2.11.2006: Der fünfte Prozesstag


1. Vor dem ersten Termin: Anklageschrift, Verteidiger-Beiordnung
2. Vorab ... 4. Dez. 2003: Staatsschutz und Polizei in der Projektwerkstatt
3. 4.9.2006: Der erste Prozesstag
4. Das Drama des 4.9.: Versuchte Manipulation
5. Das absurde Gutachten: Schlechte Bilder besser zur Erkennung des Gewünschten!
6. 11.9.2006: Der zweite Prozesstag
7. 25.9.2006: Der dritte Prozesstag
8. Der vierte Verhandlungstag
9. 2.11.2006: Der fünfte Prozesstag
10. 20.11.2006: Der sechste Prozesstag
11. 20.11.2006, Urteil erster Instanz: Einzelauszüge und Gesamttext
12. Auf dem Weg zur zweiten Instanz
13. Die spannenden Fragen des Prozesses
14. Am 4. August 2008 sollte die Berufung starten ... aber es wurde nix!
15. Die Justiz gibt auf ... Einstellung - politisch brisant, juristisch spektakulär!

Der Plan von Richter Wendel für den 2. November 2006, 8.30 Uhr im Amtsgericht
Zeugenladung
  • Staatsschützer Broers
  • Ex-Staatsschutzchef Puff

Hier wird es um sehr spannende Fragen gehen, u.a. um bereits mehrfache Lügen (= Falschaussagen) der beiden im laufenden Gerichtsverfahren. Im Mittelpunkt stehen zudem die Klärungen, warum die Kameras angebracht wurden, wer für wann auf welcher Rechtsgrundlage diese anforderte und was auf dem dritten Film zu sehen war, den die Bullen vernichtet haben (warum auch immer ...).
Infos zum Staatsschutz Gießen und spezielle zu Puff
  • Dann folgt als dritter Zeuge der Polizeibeamte Scherer: Auch hier geht es um die Kamera und die Frage, warum die dort hing (Rechtsgrundlage, Verdachtsmomente ...).
  • Als letztes werden zwei Personen der Firma vernommen, die die Wände gestrichen haben. Hier gerät der Prozess an einem weiteren Punkt in eine peinliche Sackgasse für die Anklage. Sie kann nicht recht beweisen, dass überhaupt etwas kaputt ging. Dass die Schlösser gar nicht kaputt waren, ist nebenbei herausgekommen, aber geklärt. Nun ist die Frage, ob nach der alten, 2003 noch gültigen Rechtssprechung die Farbe auf den Wänden eine Sachbeschädigung war. Sonst droht der Anklage und Gießener Justiz neues Ungemach: Nachdem alle (!) Gutachten zerlegt sind, die Anklage ohnehin nur noch auf den Aussagen der Staatsschützer Puff und Broers beruht, diese aber beide mit etliche Lügen im laufenden Prozess auffällig wurden, und dann noch das einzig verbliebende Beweismittel in Gefahr ist (der verschwommene Video), stellt sich nun die Frage, ob überhaupt etwas bleibend beschädigt wurde ...

Die grundlegende Frage des Prozesses aber ist noch nicht einmal vorgetragen worden: Ist ein Angriff auf eine permanent rechtsbrecherisch tätige Justiz überhaupt strafbar? Der Paragraph 147 der Hessischen Verfassung erklärt Widerstand gegen solche RechtsbeugerInnen wie die in Staatsanwaltschaft und Gerichten Gießens sogar zur Pflicht! Entsprechende Beweisanträge und Vorträge zu dieser Frage werden vom Angeklagten aber erst eingebracht, wenn die Fragen darüber geklärt sind, ob überhaupt eine Straftat vorliegt und ob es überhaupt noch verwendbare Beweismittel gibt.

Weiterer und letzter Termin (mit Plädoyers und Urteil!!!)
  • Montag, 20. November 2006 ab 8.30 im Saal 100 A... immer im Amtsgericht Gießen

Presseinformation am 28.10.2006
Fünfter Tag verspricht Spannung im politischen Prozess: Falschaussagende Staatsschützer müssen erneut erscheinen!

Für Anklage und die verurteilungswillige Justiz von Gießen sollte es ein leichtes Spiel werden. Präpariert mit DNA-, Farb-, Fußspuren-, Nagel- und anthropologischen Gutachten zogen sie in einen Prozess, bei dem es um einfache Sachbeschädigungen mit politischem Hintergrund gehen sollte: Verklebte Schlösser zu den Gerichtsgebäuden und bunte Wände mit justizkritischen Parolen an diesen. Die Anklage und das ganze Ermittlungsverfahren richtet sind ausschließlich gegen eine Person, die seit Jahren die Methoden von Polizei und Justiz kritisiert und deshalb immer wieder vor Gericht steht und auf der Basis skandalöser Beweiserhebungen, Erfindungen und Falschaussagen bestraft wird. Jeder Prozess wurde dabei zu einem öffentlichen Schlagabtausch von politischer Justiz und ebenso politisch motivierter Ablehnung der Justizbehörden in Gießen. Diesmal wollten es Staatsanwaltschaft und Gericht genau wissen und gaben viele Tausend Euro für Gutachten aus.
Doch das alles blieb Theorie. Der Prozess startete am 4. September 2006 vor dem Amtsgericht Gießen. Aus dem zunächst nur auf 3 Verhandlungstage angesetzten Gerichtsverfahren wird aber nun doch ein Marathon. Dabei geraten Anklage und die für sie ermittelnde Polizei noch deutlicher unter Druck. Amtsrichter Wendel gelingt es von Prozesstag zu Prozesstag immer schwerer, die Weiterführung der Verhandlung überhaupt noch zu begründen. Stück für Stück fielen alle in der Anklageschrift genannten Beweismittel in sich zusammen. In ihrer Verzweifelung griffen die Strafverfolgungsbehörden dann wieder in die schmutzigen Trickkisten von Falschaussagen und Beweismittelfälschung. Doch vieles davon ist aufgeflogen – und so gibt auch dieser Prozess inzwischen wieder dem Angeklagten Recht, der mehrfach laut die Abläufe der Verhandlung und die Auftritte von Polizei- und Justizbeamten mit den Worten quittierte: „Das sind alles kriminelle Vereinigungen!“ Am fünften Prozesstag, der am Donnerstag, den 2. November 2006 ab 8.30 Uhr im Amtsgericht Gießen stattfinden wird, stehen viele dieser Manipulationen und Falschaussagen auf dem Prüfstand. Wichtige Zeugen sind dafür ein zweites Mal geladen worden.

An den ersten beiden Verhandlungstagen konnten der Angeklagte und sein Verteidiger nacheinander alle vorgelegten Gutachten ‚zerlegen’. Die Anklage stützte sich danach nur noch auf die persönlichen Eindrücke der Staatsschützer Puff und Broers beim Betrachten des heimlich und rechtswidrig aufgenommenen Überwachungsvideos. Bislang störte sich das Gericht auch nicht daran, dass Staatsschützer Broers zwar behauptete, auf dem Video den Angeklagten beim Besprühen von Gerichtswänden eindeutig erkannt zu haben, aber inzwischen festgestellt werden konnte, dass in den auf der Kamera erfassten Wandabschnitten nie Sprayereien stattgefunden hatten. Zudem wurden beide Staatsschützer bereits mit etlichen Lügen im laufenden Prozess auffällig. Genau diese sollen nun am fünften Prozesstag, wo die Zeugen Broers und Puff ein zweites Mal geladen wurden, nochmals zur Sprache kommen.
Das inzwischen einzig verbliebende Beweismittel ist aber ohnehin in Gefahr, denn der verschwommene Videofilm wurde illegal erstellt; es fehlten Hinweisschilder, da der überwachte Bereich ein öffentlicher Raum ist und dieser nur offen überwacht werden darf. Bislang vertritt Richter Wendel noch tapfer die Auffassung, dass die Frage, ob das Beweismittel illegal beschafft wurde, nicht erheblich, d.h. schlicht egal sei. Damit bewegt er sich nach Auffassung der Verteidigung bereits jenseits des Grundgesetzes, dass die Rechtssprechung explizit an die bestehenden Gesetze bindet. Mit neuen Trickkisten versuchen zur Zeit Polizei und Staatsanwaltschaft, die Legalität des Videos herbeizulügen. Das wird ein zweites Schwerpunktthema des fünften Prozesstages. Leider ist der politische Staatsanwalt Vaupel immer noch auf dem Anklagestuhl, während ihn der Angeklagte wegen fortgesetzter Rechtsbeugung schon längst aus dem Verfahren drängen und als Zeugen zu den Manipulationen von Verfahren der Vergangenheit vernehmen wollte.
Damit nicht genug, der Anklage und Gießener Justiz droht neues Ungemach. Verhandelt wird am 2. November erstmals auch die Frage, ob überhaupt etwas bleibend beschädigt wurde. Dafür sollen zwei Personen der Firma vernommen werden, welche die Wände neu gestrichen hat. Die Anklage kann bisher nicht recht beweisen, dass überhaupt etwas kaputt ging. Dass die in der Anklageschrift aufgeführten Schlösser gar nicht zerstört waren, ist bei einer Zeugenaussage eher nebenbei herausgekommen, kann jetzt aber als geklärt gelten. Offen ist aber auch die Frage, ob nach der alten, 2003 noch gültigen Rechtssprechung die Farbe auf den Wänden eine Sachbeschädigung war. Könnte das nicht belegt werden, gab es keine Tat mehr, die zur Anklage steht.

Die grundlegende Frage des Prozesses aber ist noch nicht einmal vorgetragen worden: Ist ein Angriff auf eine permanent rechtsbrecherisch tätige Justiz überhaupt strafbar? Der Paragraph 147 der Hessischen Verfassung erklärt Widerstand gegen solche RechtsbeugerInnen wie die in Staatsanwaltschaft und Gerichten Gießens sogar zur Pflicht! Entsprechende Beweisanträge und Vorträge zu dieser Frage werden vom Angeklagten aber erst eingebracht, wenn die Fragen darüber geklärt sind, ob überhaupt eine Straftat vorliegt und ob es überhaupt noch verwendbare Beweismittel gibt.

Die Zeugenladungen im Überblick
1. Staatsschützer Broers
2. Ex-Staatsschutzchef Puff
Hier wird es um sehr spannende Fragen gehen, u.a. um bereits mehrfache Lügen (= Falschaussagen) der beiden im laufenden Gerichtsverfahren. Im Mittelpunkt stehen zudem die Klärungen, warum die Kameras angebracht wurden, wer für wann auf welcher Rechtsgrundlage diese anforderte und was auf dem dritten Film zu sehen war, den die Bullen vernichtet haben (warum auch immer ...).
Infos zum Staatsschutz Gießen und spezielle zu Puff hier.

3. Polizeibeamter Scherer: Auch hier geht es um die Kamera und die Frage, warum die dort hing (Rechtsgrundlage, Verdachtsmomente ...).

4. und 5. Die beiden Angestellten der Malerfirma
Hintergrund ist die Frage, ob überhaupt Sachbeschädigungen vorgelegen haben, denn nach der 2003 noch gültigen Rechtslage muss eine Substanzverletzung nachgewiesen sein.

Da die Zeugenladung Sache des Richters ist, kann für diesen Ablauf nicht garantiert werden.


Befangenheitsantrag Nr. 2 gegen Richter Wendel
Richter Wendel lässt sich durch sachfremde Themen und Aspekte in seiner Verhandlungsführung beeinflussen. Das lässt eine unbefangene Durchführung der Hauptverhandlung kaum möglich erscheinen.

1.
Der Beschluss von Richter Wendel zur Frage der Verwertung des im Prozess als Beweismittel nun gegen den Willen der Verteidigung und des Angeklagten Videos war in der Form, wie er vorgebracht wurde, zunächst unbegründet. Als Ergebnis der heute geschilderten Abwägung bleibt er abwegig, da deutlich sichtbar Grundrechte gegenüber einer höchstens geringen Sachbeschädigung überwiegen müssen. Richter Wendel steht aber im Verdacht, seinen Beschluss aus einem ganz anderen Grund gefällt zu haben. Am 4.9.2006, dem ersten Verhandlungstag dieses Prozesses, versuchte ein noch unbekannter Personenkreis, durch eine gezielte Manipulation des Verfahrens über eine inszenierte Falschaussage die weitere Verwertung des Videos sicherzustellen. Eine Überprüfung der Frage, ob die Videoüberwachung rechtmäßig erfolgte, hätte nicht nur ergeben, dass das nicht der Fall war, sondern auch die Falschaussage offen gelegt. Damit wäre ein Verfahren wegen dieser Falschaussage notwendig geworden. Der Beschluss, dass die Frage der Legalität irrelevant sei, dient allein dem Interesse, den Manipulationsversuch zu vertuschen. Es besteht der Verdacht, dass Richter Wendel in diesem Prozess nicht mehr nur das Ziel verfolgt, die Sachfragen der Verhandlung aufzuklären (falls er das überhaupt noch tut), sondern gleichzeitig auch noch, offensichtliche Falschaussagen und Rechtsbrüche aus seinem eigenen Amt und weiteren verbundenen Personen zu decken. Fraglos stellt ein solches Nebeninteresse eine Befangenheit dar. Es birgt die Gefahr, dass sich der Richter von verfahrens- und sachfremden Zielen leiten lässt.
Die näheren Gründe, warum aus dem Beschluss zur Videoverwertung der Verdacht der Befangenheit resultiert, sind der Gegendarstellung zum Beschluss zur Videoverwertung zu entnehmen.

2.
In dem genannten Beschluss zur Frage der Beweisverwertung hat Richter Wendel – ohne jegliche Begründung – festgestellt, dass das Beweismittel unabhängig von der Frage, ob es rechtmäßig entstanden ist, verwertet werden kann. Damit zeigt Wendel, dass er es nicht für wichtig hält, sich an das geltende Gesetz zu halten. Ein Richter, der die Beachtung der Gesetze und der gültigen Rechtsprechung aber nicht für bedeutend hält, z.B. indem er (wie in diesem Fall) bei einer zu entscheidenden Frage nicht für bedeutend hält, ob etwas rechtskonform war, handelt sachfremd.
Dieser Punkt ist auch deshalb von Bedeutung, weil Richter Wendel nicht das erste Mal zeigt, dass ihm geltendes Recht gleichgültig ist. In der absurden Verurteilung meiner Person am 15.12.2003 hat Richter Wendel schon mal etwas sehr ähnliches gemacht. Dort schrieb er in der Urteilsbegründung: „Der Angeklagte Bergstedt ist daher schuldig des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Diensthandlung des Zeugen Walter (Verbringung zum Polizeibus) war rechtmäßig. Dabei kann dahinstehen, ob die Versammlung des Angeklagten und seiner Anhänger als Spontandemonstration erlaubt war oder nicht. Denn jedenfalls störte der Angeklagte eine angemeldete Wahlveranstaltung durch lautstarke Ansagen mittels Megaphon. Dies durfte durch die Polizei mit den von ihr gewählten Mitteln unterbunden werden, unabhängig davon, wer letztlich die Anordnung zum Polizeieinsatz gegeben hatte.“ Damit vertritt Wendel die Auffassung, dass ein Polizeiangriff auf eine Demonstration immer erlaubt ist, wenn die Polizei meint, von der Demonstration ginge eine Störung anderer aus. Die konkreten rechtlichen Voraussetzungen sind ihm also schlicht gleichgültig.
Zusammenfassend muss ich zwar anerkennen, dass die von Richter Wendel nachweislich bereits mehrfach gezeigte politische Orientierung einer Abneigung gegenüber Recht und Ordnung zwar bei mir durchaus auf Sympathie stößt. Das „Legal, illegal, scheiß egal“, dass Richter Wendel hier zeigte, könnte ja auch auf eine herrschaftskritische Grundeinstellung hindeuten, schließlich gibt es gute Gründe, das geltende Recht als Recht der Stärkeren (weil es eben von diesen gemacht und durchgesetzt wird) abzulehnen. Allerdings deutet einiges darauf hin, dass Richter Wendel nicht Recht und Gesetz insgesamt ablehnt, sondern die geltenden Gesetze, die ihn bei der rücksichtslosen Durchsetzung seiner oder der Interessen der Obrigkeit stören, erkennt er nicht an. Er bastelt also eher ein eigenes Rechtsinstrumentarium bzw. benutzt das, was ich in Gießen schon öfter mit der Polemik „Bouffiersches Recht“ umschrieben habe: Was den Herrschenden nützt, ist Recht. Das andere gibt es nicht bzw. es muss, wie Richter Wendel hier im Prozess deutlich zeigt, nicht beachtet werden.
Ich denke aber, es ist verständlich, dass ich einen Richter ablehne, der das geltende Recht für unwichtig empfindet, aber gleichzeitig meint, dieses (nun von ihm selbst umgebastelte) Recht als Keule gegen unerwünschte Personen einsetzen zu können. Herr Wendel: Anarchie entsteht nicht in schwarzer Robe und von oben herab. Wenn Sie Gesetze überflüssig halten, bauen Sie mit an einer horizontalen Gesellschaft.

Ich beantrage zudem, dass die Entscheidung über die Befangenheit nicht von Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Gießen bearbeitet wird, weil diese selbst Angegriffene der Tat sind, die im laufenden Verfahren zur Aufklärung steht.

Gestellt am 2.11.2006 (5. Prozesstag)

Beschluss des Richters am 2.11.
Wendel entschied über seine Befangenheit selbst und erklärte sich nicht für befangen.

Gegendarstellung am 20.11.
Nach meiner Auffassung hat Richter Wendel bei der Ablehnung des Befangenheitsantrags die Dimension und die Argumentation des Antrags nicht richtig erfasst. Der Befangenheitsantrag zielte im Kern darauf ab, bei Richter Wendel das Bemühen offenzulegen, den laufenden Prozess so zu führen, dass der Schaden für Bedienstete mindestens des Amtsgerichts Gießen, möglicherweise auch der Polizeistrukturen der Region möglichst gering bleibt – vor allem in strafrechtlicher Hinsicht.

Zwei Handlungen des Richters waren dabei besonders auffällig. Zum einen versuchte er mit der Ablehnung des Beweisverwertungsverbotsantrags eine Auseinandersetzung über die Frage der Beschilderung zu umgehen, in dem er formulierte, dass das Beweismittel unabhängig von der Frage der Rechtsmäßigkeit benutzt werden dürfe. Es entstand zumindest der Verdacht, dass die konkrete Formulierung dem Ziel dient, eine Aufarbeitung des Wahrheitsgehalts der Zeugenaussage des Justizangestellten Weiß zu verhindern. Dass dieses im weiteren Prozessverlauf nicht gelang, ist auf andere Gründe zurückzuführen als auf die Verhandlungsführung von Richter Wendel. Vielmehr waren es weitere skandalöse Aussagen verschiedener Polizeiangehöriger, die eine Prüfung doch notwendig machten.

Zum zweiten hat Richter Wendel trotz begründetem Antrags den Zeugen Weiß nicht mehr geladen. Am 19.9.2006 habe ich in einem Antrag auf Zeugenladungen formuliert: „Herrn Weiß (Justizwachtmeister) zu der Frage, was mit den Nägeln nach dem Entfernen aus den

Schlössern geschehen ist.“ Dieser Antrag war wohlbegründet. Bis heute ist in diesem Verfahren kein Nachweis erfolgt, woher die im HLKA-Gutachten verwendeten Nägel eigentlich stammen. Das Gutachten ist deshalb wertlos, weil nicht bewiesen ist, dass überhaupt die Nägel zur Untersuchung kamen, die auch in den Schlössern stammten. Vielmehr ist denkbar, dass die Nägel aus dem Bauwagen an der Projektwerkstatt stammten, was dann auch leicht erklären könnte, warum sie Ähnlichkeiten mit Nägeln aus dem Bauwagen an der Projektwerkstatt aufwiesen. Die Aufklärung wurde von Richter Wendel behindert. Da ein Grund nicht ersichtlich ist, warum Herr Wendel das Nagelgutachten selbst torpedieren wollte, entsteht der Verdacht, dass er den Zeugen Weiß aus dem Verfahren heraushalten wollte. Ob er damit nun die Person Weiß schützen wollte (wofür ich Verständnis habe) oder den gesamten Sachverhalt nicht weiter aufklären wollte (was ich skandalös fände) – so oder so wäre seine Verhandlungsleitung von sachfremden Motiven beeinflusst, was eine Befangenheit sehr wohl begründet.

Daher bleibe ich bei meiner Auffassung. Es liegt bei Richter Wendel selbst, ob er den Verdacht ausräumt, in dem er auf den bislang nicht behandelten Antrag auf Zeugenladung noch reagiert.


Ein Kurzbericht
Langer Verhandlungstag (bis 17 Uhr) ++ zu Beginn der erwartete krasse Schlagabtausch mit Ex-Staatsschutzchef Puff. Der erfand mehrere neue Verdächtigungen für irgendwelche Fakes, über die er sich ärgerte und gleich mal verkündete, dass das der Angeklagte gewesen. Immer wieder wurde er wiederlegt, dabei auch als Lügner bezeichnet. Mehrfach eskalierte es, er bezeichnete den Angeklagten als „krank“, als „Guru“ usw. Selbst die mehrfach widerlegte Plattitüde, dass www.projektwerkstatt.de und de.indymedia.orgssen Internetseiten seien, kam wieder. Fazit: Jede einigermaßen helle Person hat geblickt: Dieser Staatsschützer ist schlicht einem Verfolgungswahn gegen Projektwerkstättler verfallen, erblickt hinter allem, was ihm nicht passt, die von ihm gehaßten Personen und verfolgt die mit einem Eifer, dass es kracht. Glaubwürdigkeit ist auf Null - bei Gießener Richtern kann das aber reichen. Weiteres Detail als Beispiel: Puff behauptete, der Angeklagte hätte schon am Tag nach der Tat Flugblätter mit dieser drauf gehabt. Die Tat geschah am 3.12. um 1 Uhr. Die Flugblätter beschlagnahmte Puff am 4.12. mittags. Als der Angeklagte Puff vorhielt, da seien wohl zwei Morgende dazwischen, antwortete der, das sei Auslegungssache! ++ Der zweite Staatsschützer (Broers) war weniger aufgeregt und wiederholte seine Falschaussagen eher ruhig wieder bzw. bestand darauf, dass sie richtig seien. Ein gang ähnlicher Vorgang noch als Beispiel wie bei Puff: Broers hatte in einem Text geschrieben, der Angeklagte sei bei einer anderen Sachbeschädigung (2.7.2003) am „in der Tatnacht“ in Tatortnähe kontrolliert worden. Die Tat war am 2.7.2003 um 3 Uhr früh. Die Kontrolle des Angeklagten war am 2.7.2003 abends nach 21 Uhr. Auf die Frage, ob das dieselbe Tatnacht sei, gab Broers immerhin zu, dass das wohl nicht so ist. Da die Sache mit der gleichen Tatnacht auch in der Anklageschrift von Staatsanwalt Vaupel stand, wurde der auch befragt, verweigerte aber eine Aussage dazu. Er fand, dass hätte mit dem Verfahren nichts zu tun. Wie? Die Anklage hat mit dem Verfahren ncihts zu tun? Sehr interessant ...
Danach wurde noch ein Oberbulle zu der Kamerafrage vernommen und schließlich zwei Maler/Gebäudereiniger. Da gab es auch zwei schöne Dinge: Einerseits erzählte einer von der zerstörungsträchtigsten Parole auf der Wand (weil auf Sandstein). Im Verlauf der Vernehmung kam dem Angeklagten der Verdacht, dass er das verwechselte und die Parole bei einer ganz anderen Gelegenheit gesprüht und von ihm beseitigt wurde. Da sagte Staatsanwalt Vaupel wieder, dass sei ohne Bedeutung - sprich: Ob die vorgeworfene Tat überhaupt da stattgefunden hat, sei egal ... das sagte Vaupel. Der Richter überprüfte das Ganze aber anhand der Fotos, die Parole war nicht zu entdecken. Sie wurde dann beim Durchblättern von Akten zu anderen Taten (die dem Angeklagten gar nciht vorgeworfen werden) von dem Gebäudereiniger entdeckt und klargestellt, dass er es verwechselte. Auf deutsch: Hier wäre beinahe eine Straftat verurteilt worden, die es zu dem Tag, um den es ging, gar nicht gegeben hatte. „Ist doch egal“ - findet der Staatsanwalt.
Schließlich stellte der Angeklagte noch jede Menge Anträge, die alle sofort als „ohne Bedeutung“ abgelehnt wurden (ca. 10-15 Anträge). Ohne Bedeutung war danach auch, ob die Tat eventuell durch die Hessische Verfassung gedeckt sein könnte. Auch ein Befangenheitsantrag war dabei, den der Richter selbst entschied - und er fand sich nicht befangen.
Außerdem deutete er eine neue Variante an, warum er verurteilen könnte: Nachdem alle Beweise (Gutachten und zeugen) im Arsch sind, wäre auch eine Verurteilung ohne Beweis möglich - nämlich dass er selbst einfach den Angeklagten erkannt hätte. Prost.
Staatsanwalt Vaupel machte auch noch eine nette Bemerkung und bat um den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung zu gemeinschaftlicher Tat möglich sei - ganz plötzlich wird die gesamte Strategie auf den Kopf gestellt. ERst wird der Angeklagte isoliert und alle anderen Verdachtsmomente gegen andere bewusst übersehen, um den Angeklagten ranzukriegen. Als das scheitert, sind irgendwelche Unbekannten doch noch gut genug als Krücke für das Urteil. Präzisiert wurde das alles gar nicht.

Urteil am 20.11.!!!!
Das Wichtigste: Der Prozess ist nun durch. Am 20.11. gibt es Plädoyers und Urteil. Überraschungen wirken unwahrscheinlich. Ein abschließender Schlagabtausch Vaupel gegen Angeklagten/Verteidigung ist nicht auszuschließen.

Anträge
Es wurden zu einigen Anträge Beschlüsse verkündet oder Begründungen auf Nachfrage gegeben. Neben den unten aufgeführten gab es ...

Anträge zur Arbeitsweise der Polizei, vor allem des Staatsschutzes
  • Mehrere Anträge zur fehlenden Glaubwürdigkeit der Zeugen vom Staatsschutz Gießen (Lügen, falsche Verdächtigungen, Beweismittelfälschungen in der Vergangenheit) - sie wurden alle sofort vom Richter verworfen.

Anträge zum §147 der Hessischen Verfassung
  • Antrag mit Bezug auf Demorechtbrüche (basierend auf einem Kapitel der Polizeidokumentation 2006)
  • Antrag mit Bezug zum 15. Mai 2006 (basierend auf einem Kapitel der Polizeidokumentation 2006)

Zurückgewiesen, da ohne Bedeutung für die Entscheidung. Verfassungsbrüche sind bedeutungslos ...

Antrag dazu, dass Gerichte nicht dem öffentlichen Nutzen dienen
Bevor es richtig zu einem Antrag wurde, zog Staatsanwalt Vaupel selbst zurück - und damit ist amtlich festgestellt, dass Gerichte keinen öffentlichen Nutzen haben. ++ Das wäre der Antrag gewesen ...


Aus dem Gerichtsprotokoll des 2.11.2006 (S. 15)


Antrag zu grundrechtswidriger Hausdurchsuchung
In der Strafsache gegen Jörg Bergstedt wird beantragt, Herrn Patrick Neuhaus, Ludwigstraße 11, 35447 Reiskirchen-Saasen zu laden und in der Hauptyerhandlung als Zeugen zu vernehmen.
Der Zeuge Neuhaus wird als Bewohner des Hausgrundstückes Ludwigstraße 11 in 35447 Reiskirchen-Saasen zu folgendem Beweisthema benannt: Am 4.12.2003 sind die Räumlichkeiten der "Projektwerkstatt" in 35447 Reiskirchen-Saasen durchsucht worden. Dabei kam es in Anwesenheit von Herrn Staatsanwalt Vaupel zur Durchsuchung des Pressedienstes "bunter.nachrichten.dienst". Durchsucht wurde ein Redaktionsraum der Redaktion des Landkreises Gießen. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung war der durchsuchte Raum mit einer eindeutigen Beschilderung als Redaktionsraum gekennzeichnet.

Gründe:
Grundlage der Durchsuchung war ein Beschluss des Amtsgerichtes Gießen, der am 03.12.2003 unter dem Geschäftszeichen 5610 Gs 501, UJs 59506/03 erlassen worden ist. Die Durchsuchung der benannten Redaktionsräume war durch den Durchsuchungsbeschluss nicht gedeckt (§§ 97 V, 98 1 StPO; BGH, Beschluss vom 13.01.1999 - StB 14/98). Gelegentlich der Durchsuchung der Redaktionsräume sind Flugblätter in größerer Anzahl beschlagnahmt worden. Wenngleich die beschlagnahmten Flugblätter sowie deren Inhalt für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens im Hinblick auf die Schuldfrage ohne Bedeutung sein dürften, muss nach Ansicht der Verteidigung dem Beweisbegehren dennoch nachgegangen werden. Sollte das Gericht nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, so muss die Durchsuchung der Redaktionsräume eines Pressedienstes, dem auch der Angeklagte angehört, als schwerwiegende Folge der Tat im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (§ 46 StGB).
Auf Grund der Durchsuchungsaktion muss der Angeklagte als Redaktionsmitglied seit Ende 2003 befürchten, dass die Gießener Ermittlungsbehörden den, besonders vom Grundgesetz geschützten Bereich der Redaktionsräume eines Pressedienstes nicht beachten. Für die Zukunft musste der Angeklagte im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Pressedienst mit weiteren massiven Grundrechtseingriffen rechnen. Außerdem steht seither zu befürchten, dass die Vertraulichkeit der Informationsquellen nicht mehr gesichert ist. Damit sind zugleich die Recherchemöglichkeiten des Angeklagten erheblich eingeschränkt worden.
Diese Folgen der vermeintlichen Tat wiegen aus der Sicht des Angeklagten deshalb besonders schwer, weil der Grundrechtseingriff unter den Augen eines vor Ort anwesenden Vertreters der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Gießen erfolgte. Dieser wäre nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen("Legalitätsprinzip"- ) und der für ihn geltenden Dienstvorschriften (RiStBV) verpflichtet gewesen, die Durchsuchung der Redaktionsräume unverzüglich zu stoppen. Er blieb jedoch untätig, obwohl er auf Cirund der Beschilderung des Redaktionsraumes wusste, dass es sich um Redaktionsräume handelt.
Dass dem Schutz der Pressefreiheit gegen Übergriffe staatlicher Ermittlungsbehörden durch die Gerichtsbarkeit gerade in Deutschland besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, bedarf keiner weitergehenden Hervorhebung.

Beschluss Richter Wendel
Zurückgewiesen, da ohne Bedeutung für die Entscheidung.

Antrag des Verteidigers auf ein neues Gutachten
Beantragt wurde ein neues anthropologisches Gutachten, da die Gutachterin Dr. Kreutz sich als fachlich nicht ausreichend kompetent herausgestellt und mehrere wichtige Punkte nicht beachtet hat.

Stellungnahme von Staatsanwalt Vaupel
Nicht nötig, er hält die Gutachterin für kompetent (sehr bemerkenswert nach deren Auftritt!).

Beschluss Richter Wendel
Am 2.11.2006 noch nicht entschieden, sondern vertagt.

Aktionen



Presse zum fünften Tag

Verdächtigungen und Unfreundlichkeiten
Prozess gegen Politaktivisten um Farbschmierereien fortgesetzt

GIESSEN (hh). Die eine Familie musste den gewaltsamen Tod eines Sohnes hinnehmen. Die andere den beinahe tdlichen Angriff auf einen ihrer mnnlichen Nachkommen. Und da "Blutrache" das Motiv für weitere Gewaltakte sein knnte, waren vorgestern am Landgericht im Prozess um die Beilattacke auf der Baustelle am Neustdter Tor strenge Sicherheitsmanahmen angeordnet worden. Absperrungen vor Saal 207, einige Justizwachtmeister zur Aufsicht auf dem Gerichtsflur und Kontrollen am Treppenaufgang. Am Amtsgericht hingegen ging es gestern lediglich um Sachbeschdigung. Die Sicherheitsvorkehrungen aber waren weitaus aufwndiger. Drei Polizeibeamte versahen stehend vor dem Justizgebude ihren Dienst, rund ein halbes Dutzend verteilte sich im Eingangsbereich, beinahe ebenso viele hatten die Aufsicht auf dem Gerichtsflur bernommen. Und obendrein beobachteten vier Wachtmeister den Prozessverlauf. Das war aber keineswegs der einzige Unterschied zwischen den beiden unterschiedlichen Prozessen. Denn whrend vor der Schwurgerichtskammer ruhig die offensichtlich tiefe Feindschaft zwischen zwei albanischen Familien aufgearbeitet wurde, konnte sich die Verhandlung vor dem Strafrichter zeitweise mit den schrillen Gerichtsshows einiger Privatsender messen. Denn dabei beschimpfte ein Zeuge - immerhin frher Leiter des Staatsschutzes - den Angeklagten. Daraufhin beschimpfte der Angeklagte - als Politaktivist stndig im Visier der Strafverfolger - den Zeugen. Und dann mischten sich noch Verteidiger, Staatsanwalt und Strafrichter in die ausgetauschten Unfreundlichkeiten ein.

Zur Last gelegt wird dem 42-Jhrigen, in der Nacht zum zum 3. Dezember 2003 die Gebude des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft beschmiert zu haben. Zudem soll er acht Trschlsser mit Klebstoff zugefllt haben. Sachschaden: Rund 5000 Euro. Fr den Ex-Staatsschtzer besteht an der Tterschaft des 42-Jhrigen keinerlei Zweifel. Denn schlielich will er ihn eindeutig auf der Videoaufzeichnung des Vorfalls erkannt haben, die schemenhaft eine Person zeigt. Zudem sei er berzeugt, ohne allerdings Belege dafr zu liefern, dass der Politaktivist auch für andere "Aktionen" verantwortlich sei. Fr die Verteilung von irrefhrenden Flugblttern, einen Brandanschlag auf das Amtsgericht und frhere Farbschmierereien an den Justizgebuden.

Letztere begrndeten aber augenscheinlich auch für Staatsanwalt Martin Vaupel den Tatverdacht für die Farbattacke in der Nacht zum 3. Dezember. Schlielich heit es in Anklage, dass "bereits zu einem frheren Zeitpunkt", nmlich bei Graffitischmierereien an den Justizbehrden in der Nacht zum 2. Juli 2003, der Angeklagte und ein Begleiter "in der Tatnacht in unmittelbarer Nhe des Tatortes berprft" worden seien. Bemerkenswert allerdings, dass aus den Akten hervorgeht, dass diese Schmierereien in der Nacht vom 1. auf den 2. Juli gegen 3 Uhr angebracht wurden, die vermeintlichen Tatverdchtigen aber am 2. Juli zwischen 21 und 23 Uhr in "Tatortnhe" kontrolliert wurden. Da musste selbst ein zweiter Staatsschtzer einrumen, dass das nicht mehr in unmittelbarer Nhe zur Tatzeit gewesen sei. Neben einem Befangenheitsantrag gegen Strafrichter Wendel und mehreren - abgelehnten - Beweisantrgen, hat Verteidiger Tronje Dhmer ein zweites anthropologisches Gutachten gefordert. Die erste Expertise, in der die Sachverstndige den Angeklagten eindeutig auf dem Videoband erkannt haben will, erflle nicht die Anforderungen an ein Gutachten. Der Prozess wird am 20. November fortgesetzt.

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