Antirepression

EIN KRIMINELLER ALS MINISTERPRÄSIDENT? PASST DOCH ...

Bouffier mag Kritik nicht ...


1. Volker Bouffier - zur Person
2. Presse als Propagandaabteilung des Ministers
3. Bouffier mag Kritik nicht ...
4. Sicherheitswahn und Law-and-Order-Politik
5. Polizei- und Justizwahn in Bouffiers Heimatstadt Gießen
6. Volkersnahe Politik
7. Polizeiskandale zu Volkers Innenministerzeiten
8. Bouffier in Gießen, Mittelhessen und seine Kumpels bei der Landes-CDU
9. Aktionen gegen Bouffier & Co.
10. Links und Infos zum Thema
11. Kreidekrieg, die Erste: Die Anwaltskanzlei - Law-and-Order-Minister und Täterschützer
12. Kreidekrieg, die Zweite: Polizei überredet Minister zum Strafantrag
13. Kreide-Krieg, die Dritte: Kurz vor dem Strafprozess
14. Lift-Gate - Verordnungen missachten, die mensch selbst gemacht hat (April 2020)

Über Bouffier beschweren ... bringt Ärger!
Man muss zur Vorsicht - wenn Unliebsame sich mit Beschwerden an Volker B. wenden, kann das schon mal mit Anzeigen und Verurteilungen enden, wie z.B. ein Antifaschist aus Amöneburg feststellen musste (eine Polemik dazu). Auch Kritik von Polizisten ist in Volker's Welt nicht gern gesehen, wie folgender Zeitungsartikel aus der FR vom 6.11.2004 dokumentiert.

Foto: Hier wohnt Volker Bouffier, im Altenfeldsweg 42 in Gießen. Im BMW mit "GI FP 541" sitzen zwei zivile Polizisten, die Angst um ihn haben. Die Wohngegend liegt unmittelbar an der Mensa, der Fahrradweg von der Innenstadt zur Mensa führt direkt am Haus vorbei. Allerdings sind uns Berichte darüber bekannt, dass entsprechendes, verdächtiges Aussehen schnell zum "direkten" Kontakt mit den Sicherheitskräften führt. Besonders imposant soll die allmorgendliche Abfahrt von Volker B. inszeniert sein.
  • HR-Sendung thematisiert Weisungen des hessischen Innenminsters Boufier an Staatsanwälte - als (.pdf) oder Webseite.
  • Richter in Frankfurt kritisiert in Urteil die regierungstreue Staatsanwaltschaft der Stadt (siehe Auszug unten, Quelle: FR vom 2.10.2004, S. 25)
  • Polizei fädelt selbst Rauschgifthandel ein ... und wertet Aufdeckung als Erfolg: Infos in Netzeitung und LinksRheinNews
  • Sehr aufschlussreich ist der Umgang mit KritikerInnen. Legendär ist sein Auftritt am 11.1.2003 als CDU-Wahlkämpfer. Dort forderte er die Polizei auf, eine Demonstration gegen die hessische Sicherheitspolitik und gegen damals aktuelle Repressionsschläge der Polizei gewaltsam aufzulösen. Das machte die Polizei auch ohne Vorwarnung - brav unterwürfig dem obersten Dienstherrn, der aber eigentlich als Privatperson und Wahlkämpfer anwesend war. Der Bericht von dem Ereignis, der Eingriff von Bouffier wurde von den Polizisten bestätigt und in einem späteren Urteil gegen die Angegriffenen (!) auch so festgestellt: "Währenddessen meinten sowohl der Innenminister als auch der Polizeipräsident Meise gegenüber dem Zeugen Walter, der als Einsatzleiter der Polizei für Sicherheit und Ordnung vor Ort verantwortlich war, dass man sich "das", gemeint war die Aktion des Angeklagten Bergstedt, nicht bieten lassen wolle."
  • Bouffier hat mehrfach gegenüber Staatsanwaltschaft und anderen zu einem harten Vorgehen gegen seie KritikerInnen aufgerufen - diese und die Gießener Gerichte haben das auch brav umgesetzt zu einer ganzen Welle von Prozessen ...
  • Zensur: Diese Seite war bis Oktober 2005 über www.volker-bouffier.siehe.website zu erreichen. Dann verschwand die Adresse aus dem Netz und auch aus der Liste der Internetadressen der Person, die die Adresse angemeldet hatte. Ohne irgendeine Mitteilung, irgendeinen Vorgang, einfach so ... wer die Macht, hat ...? Damit ist aber auch die Werbung von www.nic.siehe.website widerlegt! Auf Anfragen antworteten die MacherInnen dieses Angebotes gar nicht.

Verfassungsgericht geißelt Bouffiers Attacke als Grundrechtsbruch
Der von Bouffier befohlene Angriff auf eine Demonstration am 11.1.2003 hatte für einen der Angegriffenen in drei Instanzen Verurteilungen zu Haftstrafen ohne Bewährung zur Folge. Seine Verfassungsklage aber hatte Erfolg: Bouffier, Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaft haben alle das Grundrecht missachtet. Mehr ...
  • Stress für Bouffier? Die Grüne Landtagsfraktion hat den Innenminister Bouffier gefragt, was er da am 11.1.2003 gemacht hätte. Der hat natürlich gesagt, er hätte nichts gemacht. Und so, wie sich der Grüne MdL Frömmrich dann ausdrückte, reicht das den angepassten Ex-Regierenden mit Alternativhintergrund schon wieder (eine Krähe hackt der anderen ...). Die Hessenschau strahlte am 19.6.2007 einen Beitrag zu dem Ganzen aus.
  • Und gleich das nächste: Eine von Bouffier angezettelte, krasse Polizeiaktion gegen KritikerInnen wird vom Oberlandesgericht Frankfurt nicht nur als rechtswidrig bezeichnet, sondern in eine Nähe mit Nazi-Methoden gerückt. Zudem deutet das OLG im Beschluss vom 18. Juni 2007 an, dass es eine strafrechtliche Aufarbeitung für nötig hält. Mehr: Infoseite zur Polizeiaktion ++ Urteil des OLG: Infoseite und PDF-Download ++ Indymedia-Text ++ Presseinfo und Veröffentlichung bei linkezeitung.de

Prozesswelle gegen KritikerInnen
In Bouffiers Heimatstadt Gießen, die er zur Law-and-Order-Stadt umbauen wollte (zusammen mit seinen vor Ort agierenden CDU-Freunden wie dem Erfinder einer Bombendrohung, Haumann), stachelte Bouffier immer wieder die Staatsanwaltschaft und die Polizei an, hart gegen KritikerInnen vorzugehen. So griff die Polizei rechtswidrig auf Befehl von Bouffier am 11.1.2003 eine Demonstration an, zudem wurden viele Ermittlungsverfahren eingeleitet - die z.T. auch mit fetten Verurteilungen endeten. Die eigenen Leute wurden dagegen vor Strafverfolgung geschützt, auch wenn sie bei alledem viele Straftaten begangen (Prügelnde Polizei, rechtswidrige Festnahmen und Hausdurchsuchungen, falsche Verdächtigungen, Vortäuschung einer Straftat, Falschaussage, Meineid ...)

Ins Bild passen würde auch das Verschwinden der Internetadresse www.volker-bouffier.siehe.website, mit Hilfe derer mensch auf diese Seite kam. Leider ist nie bekannt geworden, warum die Adresse aus dem Netz zensiert wurde. Aber schon das spricht ja Bände, dass die Anbieterfirma darauf lieber nicht antworten möchte ...
Und auf der Wikipedia-Seite zu Volker Bouffier ist Kritik auch nicht erwünscht. Der Link auf diese Seite wurde mehrfach entfernt und schließlich die Seite sogar gesperrt, damit nur Bouffiers Internetseite (die nicht einmal funktioniert ...) in der Linkliste zu finden ist! Auch als weitere Personen Kritik am Innenminister unterbringen wollten, griff die selbsternannte Zensur ein ... Dokumentation dazu hier!

Verfahren ab 26.8.2008 in Gießen (wurde eingestellt): Ist Bouffier ein Rechtsbrecher? Indymedia dazu ...
Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellt Ermittlungsverfahren gegen Bouffier ein ++ FR dazu ++ HR-Beitrag

Attacken gegen KritikerInnen

Rechts: Plakat (offenbar verändert) im Landtagswahlkampf 2008

Spannender als im Fernsehkrimi: Vom 14.-18. Mai 2006 spitzte sich im Gießener Raum eine Auseinandersetzung um die aktuelle Sicherheitspolitik der hessischen Landesregierung und der CDU-geführten Heimatstadt des Innenministers Bouffier auf absurde und teilweise dramatische Art zu. Nach der nächtlichen Festnahme im Rambostyle gab es ED-Behandlungen, eine Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl und 5 Tage Knast für einen Aktivisten. Versuchte gefährliche Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, falsche Beschuldigungen und üble Nachrede wären die Straftaten der Staatsbüttel, die allerdings angesichts dessen, dass die Justiz selbst zu den Tätern gehört, nie verfolgt werden dürften. Lügen und Gewalt kommen hinzu. Hinter allem: Der hessische Innenminister Bouffier.
  • Bouffier hatte schon am 11.1.2003 direkt die Polizei zu einem rechtswidrigen Angriff auf eine Demonstration in der Gießener Innenstadt aufgefordert, weil auf der Kundgebung seine Sicherheitspolitik kritisiert wurde. Dieser Angriff hatte zu der Verurteilung von Jörg B. geführt, der als Redner auf der Kundgebung von der Polizei ohne Vorwarnung angegriffen und verhaftet wurde (www.de.indymedia.org/2003/01/38556.shtml).
  • Seitdem hat er immer wieder mindestens Polizei und Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt, seine Kritiker aus dem Verkehr zu ziehen. Jahrelang gab es Aktionen in Gießen gegen die städtische und die Landes-Sicherheitspolitik.
  • Attacken auf die Kanzlei der beiden Innenminister von Hessen und Thüringen lösten dann die hektischen Aktivitäten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten aus (siehe Chronologie oben).
  • Bouffier schickte zudem LKA-Beamte und Mobiles Einsatzkommando gegen seine KritikerInnen, zudem wurden die Polizeipresseinformationen zu diesem Komplex im Innenministerium in Wiesbaden jeweils geprüft. Die Repressionsaktionen in Gießen vom 10.-18.5. waren Chefsache mit dem direkten Verantwortlichen, Volker Bouffier.
  • Der heftigste Angriff aber begann am 9. Mai, einen Tag nach der zweiten Attacke gegen die Anwaltskanzlei von Bouffier. Der Innenminister schickte seine Spezial-Observationseinheit MEK (sonst für Schwerstkriminalität zuständig) gegen die KritikerInnen. Am 14.5.2006 kam es zu einer folgenschweren Konfrontation - Festnahmen, Hausdurchsuchungen und mehr waren die Folge. Alles ohne jegliche Rechtsgrundlage - der Bericht zu diesen Tagen auf einer Sonderseite ... ++ Ermittlungsverfahren gegen Bouffier eingestellt - Presseinfo dazu als PDF
  • Selbst die eigenen Untergebenen beschimpft Bouffier: Eine Demonstration von Polizei in Kassel beschimpfte er im Februar 2007 als "Krawallmacher". Darüber stand viel in der Presse (z.B. hier) und SPD, Grüne & Co. fanden die Ministerschelte plötzlich falsch, wo sie die Polizei traf (sonst ist es wohl ok).
  • Die Kreide-Geschichte: Kritik am Innenminister per Kreidemalerei wird mit einem Polizeieinsatz quittiert ... die muss aber später einräumen, überreagiert zu haben. Extra-Seite dazu ...
  • Text "Zensur im Dienst von Volker Bouffier?" in: grünes blatt 3/2007 (Bestellseite)
  • Presseinformation zu Hetzreden von Innenminister Bouffier wegen angeblicher Rechtsbrüche beim Protest gegen die Erweiterung des Frankfurter Flughafens (Kontext zur Verfahrungseinstellung wegen vermeintlicher Beleidigung als "Rechtsbrecher")

Methoden aus der Nazi-Zeit: Bouffier als Auftraggeber für Straftaten in Robe und Uniform?
Am 18. Juni 2007 geißelte das Oberlandesgericht Polizei- und Justizangriffe auf politische AktivistInnen als Nazimethoden. Als Auftraggeber dieser Einsätze ist Innenminister Bouffier an mehreren Stellen deutlich erkennbar. Inzwischen sind die Vorgänge gut dokumentiert: In einem Buch mit dem Titel "Tatort Gutfleischstraße" und in der Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz".


Aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts vom 18.6.2007 (Az. 20 W 221/06).

Am 23. August 2010 griff die Frankfurter Rundschau diese Vorgänge noch einmal auf. Es war schon von der FR her kein Ruhmesblatt - die Redaktion wusste seit ca. 4 Jahren über alles Bescheid und hatte auch die Akten eingesehen. Veröffentlicht wurde nichts. Jetzt aber, als Bouffier Ministerpräsident wurde, nutzte sie die Story zu einem Angriff auf den CDU-Politiker. Das macht die Reportage nicht falsch oder richtig, aber es ist doch zu sehen, dass Berichterstattung über solches Geschehen nur stattfindet, wenn es Konkurrenzen in den Funktionseliten dieser Gesellschaft gibt. Sei's drum: Am 23.8. erschien eine Reportage - und zwar gleich richtig: Titelseite und 2 Innenseiten:
  • Titeltext (nicht mehr online)
  • Seite 16 und 17: "Bouffier unter Druck" (in der Printausgabe: "Feinde fürs Leben")

Andere Medien zogen nach - aber nur zögerlich. Die meisten verschwiegen alles weiter ...

Die FR blieb zunächst weiter dran und veröffentlichte ...

Es kam, wie es kommen musste: Die staatlichen Behörden schützten die StraftäterInnen in Robe, Uniform und Ministerrang - und stellten brav wenige Tage vor Bouffiers Amtseinführung als Ministerpräsident alle Ermittlungen ein. Es hätte sich nicht ergeben ... und das dürfte sogar stimmen, denn wer nicht nicht sucht, der findet auch nichts. Das war schon in der ersten Runde der Emittlungen klar. Das war ja schon das zweite Mal. Nach der ersten Einstellung hatte sich der Betroffene Jörg B. die Akte angesehen und feststellt, dass gar nicht ermittelt wurde. Trotz vieler Monate, die vergangen waren, war in der Akte einfach gar nichts enthalten, was Ergebnis einer Ermittlung hätte sein können. Nur ein paar Formblätter - fertig. Er hatte deshalb gegen die Einstellung Protest eingelegt und dadurch war das Verfahren offiziell nochmal in gang gekommen. Über vier Jahre nach dem Vorkommnis und "zufällig" wenige Tage vor der Ministerpräsidentenwahl wurden alle Verfahren eingestellt - selbst gegen den Ermittlungsrichter, der ja in einem Vermerk sogar selbst notiert hatte, dass absichtlich gelogen und manipuliert wurde. Aber: Eine Krähe hackt der anderen ...

Nun tauchte ein Schreiben von Bouffier auf - eine Antwort auf die Anfrage eines Grünenpolitikers. Grundaussage von Bouffier: Ich weiß von nichts. Soso. Die Blackouts und Gedächtnislücken haben in der CDU ja Tradition. Außerdem behauptete Bouffier, zu dem Vorgang schon mal Aussagen gemacht zu haben. Das stimmte aber nicht - vielmehr kam er bei der Fülle illegaler Festnahmen ein bisschen durcheinander und verwechselte die Sache des 14.5.2006 mit einer Festnahme Anfang Januar 2003.


Aus der Seite 1 des Schreibens

Peinlich war sein Schreiben für Staatsanwaltschaft und Polizei. Denn er schrieb auf Seite 2:



Damit aber bestätigte er genau, was der Betroffene Justiz und Polizei immer vorwarf - nämlich, dass sie gar nicht ermittelten. Wenn der Beschuldigte noch nicht einmal etwas davon bekommen hat, hat es wohl kein Ermittlungsverfahren gegeben ...
  • FR am 27.8.2010 zu den Gedächtnislücken von Bouffier sowie ein Kommentar im Wortlaut:
    "Eine gravierende Panne bei der Polizei bringt einen Mann zu Unrecht in den Knast. Wer für die Freiheitsberaubung strafrechtlich verantwortlich ist, kann die Justiz nach langen Ermittlungen nicht aufklären. Die politische Verantwortung jedoch liegt auf der Hand: Chef der Polizei ist Innenminister Volker Bouffier. Das ist jener Mann, der sich heute leider nicht mehr an die Umstände der Freiheitsberaubung erinnern kann. Am Dienstag will er zum Ministerpräsidenten gewählt werden. CDU und FDP zeigen keinerlei Interesse daran, dass das Unrecht aufgeklärt wird. Sie verweisen darauf, dass man den zu Unrecht inhaftierten Aktivisten mit Vorsicht genießen müsse, da er selbst in der Auseinandersetzung mit Politik und Polizei nicht vor Straftaten zurückschrecke. Doch nur umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wer verhindern will, dass Menschen Vertrauen in parlamentarische Politik und die Sicherheitsbehörden verlieren, muss solches Unrecht verhindern. Wenn es trotzdem geschieht, muss alles zur Aufklärung getan werden. Die hessischen Regierungsparteien tun jedoch genau das Gegenteil."
  • Bericht in der Gießener Allgemeinen am 28.12.2010 mit einer Kurzzusammenfassung der damaligen Abläufe und einem Zitat des Gießener FDP-Abgeordneten Greilich, der offenbar findet, dass selbst sein kläglicher Rechtsstaat nicht allen zustehen soll
  • Trotzfunk-Sendung " Der Innenminister und der Anarchist " auf Radio Unerhört Marburg (RUM) am 5.12.2010

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