Antirepression

EIN KRIMINELLER ALS MINISTERPRÄSIDENT? PASST DOCH ...

Sicherheitswahn und Law-and-Order-Politik


1. Volker Bouffier - zur Person
2. Presse als Propagandaabteilung des Ministers
3. Bouffier mag Kritik nicht ...
4. Sicherheitswahn und Law-and-Order-Politik
5. Polizei- und Justizwahn in Bouffiers Heimatstadt Gießen
6. Volkersnahe Politik
7. Polizeiskandale zu Volkers Innenministerzeiten
8. Bouffier in Gießen, Mittelhessen und seine Kumpels bei der Landes-CDU
9. Aktionen gegen Bouffier & Co.
10. Links und Infos zum Thema
11. Kreidekrieg, die Erste: Die Anwaltskanzlei - Law-and-Order-Minister und Täterschützer
12. Kreidekrieg, die Zweite: Polizei überredet Minister zum Strafantrag
13. Kreide-Krieg, die Dritte: Kurz vor dem Strafprozess
14. Lift-Gate - Verordnungen missachten, die mensch selbst gemacht hat (April 2020)

  • 2002: Der BigBrotherAward der Kategorie "Politik" geht an den Hessischen Innenminister, Herrn Volker Bouffier.
    Das Innenministerium des Landes Hessen hat unter der Leitung von Herrn Bouffier eine Polizeirechtsnovelle zu verantworten, mit der die Voraussetzungen zur Rasterfahndung erheblich herabgesetzt wurden. Auf diese Weise wurde gleichsam eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main konterkariert.
    Herr Bouffier erhält den diesjährigen Preis stellvertretend für die Innenminister anderer Bundesländer, die nach dem 11. September 2001 ihre Polizeigesetze ad hoc ergänzten und dabei die Schwellen für eine Rasterfahndung - im Vergleich zu anderen Bundesländern - wesentlich herabsetzten.

Rechts: Ausschnitt aus der FR vom 27.11.2004 (S. 34) ... mehr zum neuen Polizeigesetz!

Bouffier war die harte Hand des autoritären Vordenkers Roland Koch.

Aus "Bouffier will alles sehen und hören", in: FR, 30.9.2008 (D1 Hessen)
Obwohl Experten in einer Landtagsanhörung erhebliche Zweifel angemeldet hatten, ob Kennzeichen-Erfassung und Rasterfahndung sinnvoll sind, besteht Bouffier darauf, sie künftig zu nutzen. Auch am Lauschangriff hält er fest. Daneben schlägt der Minister eine Reihe von zusätzlichen Möglichkeiten für die Polizei vor. Dazu zählen die Online-Durchsuchung, das Recht zum Einbruch in Wohnungen, um technische Mittel zu installieren, und die Erlaubnis, Online-Telefonate über das "Skype"-Programm mitzuhören.

Einsperren!
Im Original: Keine Unschuldsvermutung
Volker Bouffier im Interview des Deutschlandradios am 20.4.2007
Wenn Wolfgang Schäuble zum Beispiel darauf hinweist, dass die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr nicht gilt, dann ist das nun überhaupt nichts Neues. Das gilt seit 100 Jahren, das ist auch richtig. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung als zentrales Element in der Strafverfolgung. Bis jemand nicht bewiesen bekommen hat, dass er schuldig ist, gilt er als unschuldig. Was völlig anderes ist die Frage, wenn ich vor der Alternative stehe, wie kann ich eine Gefahr für Menschen vermeiden, also zum Beispiel den Schulbus der Kinder davor retten, dass er nicht in die Luft gesprengt wird. Da komme ich nicht mit der allgemeinen Unschuldsvermutung weiter, sondern da muss ich mir die Frage stellen, was können wir tun, um zu vermeiden, dass Unschuldige Opfer werden. Dazwischen verläuft die Grenze. Das, denke ich, muss man deutlich machen dürfen. Die Diskussion ist nicht immer ganz einfach. Aber ich glaube, wir dürfen zwei Dinge nicht tun. Wir dürfen auf der einen Seite die Ernsthaftigkeit der Gefahrensituation nicht einfach wegdiskutieren, und wir müssen auf der anderen Seite sehr sorgfältig gucken, wie weit kann man gehen. Nicht alles, was möglich ist, muss gemacht werden. Es gibt auch Grenzen.

Pressemitteilung der Antirepressionsgruppe K.O.B.R.A. dazu (21.4.2007)
Fehlende Unschuldsvermutung ist längst Praxis – die Folgen sind fatal!
Antirepressionsgruppe K.O.B.R.A. weist auf Polizeiwillkür als Folge hin

Aussagen der Innenminister Wolfgang Schäuble (Bund) und Volker Bouffier (Hessen) haben in den vergangenen Tagen Aufsehen erregt, weil beide die Unschuldsvermutung des Strafrechts in Frage stellten. Vor allem der hessische Innenminister wies aber auch darauf hin, dass dieses Prinzip, wonach eine Person als unschuldig gilt, bis das Gegenteil gerichtlich festgestellt wurde, bereits seit langem nicht mehr existiert. „Volker Bouffier hat recht. Allerdings macht das eine Sache nicht besser, wenn sie schon lange falsch läuft“, stellten KritikerInnen des geltenden Polizeirechts aus der Antirepressionsgruppe K.O.B.R.A. fest. Zudem würden gerade die Novellierungen des Straf- und des Polizeirechts in den letzten Jahrzehnten die Unschuldsvermutung durch Präventivstrafen verdrängen. So sei fast überall der Unterbindungsgewahrsam ins Polizeirecht eingeführt worden, mit dem Menschen über längere Zeit inhaftiert werden können, nur weil die Polizei annimmt, dass diese Straftaten begehen könnten. Gleiches gilt für Platzverweise, die exzessiv und ständig ausgesprochen würden. „Die Polizei muss in all diesen Fällen gar keine stichhaltigen Begründungen präsentieren. Sie handelt einfach nach eigenem Gusto“, kritisieren die K.O.B.R.A.-Aktiven. „Selbst wenn ein Verwaltungsgericht, was selten vorkommt, nachträglich eine solche Maßnahme kassiert, kann das der Polizei völlig egal sein, denn die gewünschte Wirkung tritt augenblicklich ein und kann im Nachhinein nicht mehr aufgehoben werden“.
Auch im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung schon seit längerem nicht mehr. Der Typus „Strafbefehl“ ist zu einer alltäglichen, urteilsgleichen Entscheidungsform geworden. Dieser wird Angeklagten zugestellt und enthält bereits eine Strafe, ohne dass irgendeine Anhörung oder ein gerichtliches Verfahren stattgefunden haben. „Gegen den Strafbefehl kann zwar Widerspruch eingelegt werden, aber dann sitzt mensch vor den gleichen RichterInnen, die bereits im Strafbefehl befunden haben, dass die betroffenen Person ausreichend tatverdächtig ist und eine Strafe verhängt werden sollte“. Ein Freispruch sei in solchen Fällen kaum möglich, weil dann die RichterInnen ihre eigene Fehlentscheidung einräumen müssten.


Krasse Auswirkungen fehlender Unschuldvermutung
Dass Nachweise über Tatverdacht oder Gefahren von der Polizei regelmäßig nicht vorgebracht werden müssen, ist diesen Ordnungskräften bekannt. Das fördere Willkür, schlussfolgern die KritikerInnen des geltenden Polizei- und Strafrechts. „Letztlich können Uniformierte mit der Berufung auf irgendwelche Gefahren, die sie nicht näher benennen brauchen, alles tun – selbst die Einengung der Bewegungsfreiheit oder gar den Freiheitsentzug, die ja beide Grundrechte tangieren“. Die Antirepressionsgruppe K.O.B.R.A. kann auf spektakuläre Fälle aus der eigenen Erfahrung verweisen, was fehlende Unschuldsvermutung in der Praxis bedeute. Sie hat etliche willkürliche Hausdurchsuchungen, Platzverweise und Festnahmen in jährlichen Dokumentationen untersucht und veröffentlicht. In fast allen Fällen wurde ohne konkreten Tatverdacht gehandelt. Beschwerden und Widersprüche seien kaum möglich: „Die Verwaltungsgerichte lehnen in den meisten Fällen die Prüfung ab“. Im Gegenteil könnten Beschwerden die Lage sogar noch verschlimmern: „Wenn jemand gegen eine willkürliche Maßnahme Beschwerde einlegt, müssen die Ordnungsbehörden ihr Handeln nachträglich begründen. Sie werden niemals einräumen, keinen Grund gehabt zu haben, sondern im schlimmsten Fall einen erfinden.“ Im Raum Gießen sei das regelmäßig der Fall gewesen, was die K.O.B.R.A. in den Dokumentationen umfangreich belegt hat. Als besonders krasses Beispiel verweisen die AktivistInnen der Gruppe auf den 14. Mai 2006. Ein erwiesenermaßen grundloser Überfall der Polizei auf vier RadfahrerInnen hatte zu mehrtätigen Inhaftierungen, Hausdurchsuchungen und umfangreichen Beschlagnahmen geführt. Dass die vier Betroffenen keinerlei Straftat begangen hatten, wusste die Polizei sogar, dass sie die Gruppe, wie sich später herausstellte, umfangreich observiert hatte. Um dennoch ihr Handeln zu rechtfertigen, dachte sich die Polizei Straftaten aus. „Das ist eindeutig bewiesen“, resümiert K.O.B.R.A. und verweist zusätzlich darauf, dass gerade der hessische Innenminister Bouffier Interesse am Wegfall der Unschuldsvermutung hat: „Der war damals Auftraggeber der gesamten Inszenierung, weil er politische Opposition mundtot machen wollte“. Der weitere Wegfall der Unschuldsvermutung würde die Willkür in der ohnehin wenig gleichberechtigten Lage zwischen Repressionsbehörden und ihren Opfern weiter zuspitzen, fürchten die Polizei- und JustizkritikerInnen.

  • Die Presseinformation als PDF
  • Zu finden auch bei der HU Marburg


Aus einem Wahlkampf-Flyer der CDU Hessen im Januar 2008

Bouffier in bester Gesellschaft: Die SPD

Das Buch zu den fiesen Tricks von Bouffier, Polizei und Justiz: "Tatort Gutfleischstraße"
12 Menschen machen eine Gedichtelesung ... und landen im Polizeiknast mit dem Vorwurf, einen Brandanschlag versucht zu haben. Einen Brandsatz haben sich die Bullen selbst gebastelt. Das glaubt niemand? Die Polizeiakten selbst belegen es. Aber das ist nur ein Fall: Verfolgung wegen Graffitis, die es nie gab. Gipsabdrücke von Schuhen des Täters, die aber nicht am Tatort, sondern von der Polizei später selbst hergestellt wurden. Videofilme der Polizei verschwinden, Falschaussagen werden gedeckt: Das Leben ist ein Bond-Film.
Ein erschreckendes, zuweilen witziges und immer spannendes Buch mit konkreten Fällen, Auszügen aus nichtöffentlichen Polizei- und Gerichtsakten – ein tiefer Blick hinter das Grauen von Polizei- und Justizalltag! Fast so spannend wie selbst Aktionen machen!
  • 196 S., quadratisches Großformat: 24cm hoch, 22,5cm breit.
  • Abbildungen: Viele OriginalAus Akten plus Fotos vom Geschehen (230 Fotos, davon 25 farbig; 384 Scans/Graphiken)
  • 18 Euro. ISBN 978-3-86747-016-2
  • Veranstaltung mit den Fallbeispielen - spannend aufgemacht als Mischung aus Vortrag, Kriminalroman, Kabarett und Straftat!
  • Bestellseite ++ Extra-Seite zum Buch mit Kapitelübersicht, genauem Inhaltsverzeichnis und Namensliste

Ausgewählte Kapitel zu brisanten Vorgängen:
  • Spektakulärer Polizeiüberfall, Hausdurchsuchung und Inhaftierungen im Auftrag und gegen KritikerInnen des hessischen Innenministers - mit ausgedachten Straftaten und Vertuschung der gleichzeitigen, die Unschuld klar beweisenden Observation: Kapitel 14 als PDF
  • Gerichtsprozess voller Manipulationen, inszenierter Zeugenauftritte mit Falschaussagen und jede Menge Falschbeschuldigungen im Herbst 2006: Kapitel 15 als PDF

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