Antirepression

REGIONALES AUS BERLIN

Protokoll des Treffens der AG Organisationsformen am 14.2.2001


1. Berliner Initiative "Energie von unten"
2. Protokoll des Treffens der AG Organisationsformen am 14.2.2001
3. WORKSHOP "Lokale Energieversorgung selbst organisieren"
4. Bericht

Diese Sammlung ist eher als eine Anregung oder Diskussionsgrundlage zu verstehen. Sie beinhaltet keine geschlossenen Modelle für Organisationsformen.
Um über Gesellschaftsformen jedoch weiter nachdenken zu können, denken wir, müßten zunächst einige Essentials geklärt werden.

Allgemeine Kriterien/Fragen für die Diskussion um Gesellschaftsformen:

I. Wer bestimmt/Entscheidungsstrukturen?

II. Wie sehen die Besitzverhältnisse aus?

III. Finanzierung:
- Gemeinnützigkeit (evtl. auch von Teilen der Organ.)
- Größe des Gesamtprojekts
- Anbindung an Forschungseinrichtungen als Forschungsprojekte
steuerliche Fragen

IV. Wie ist Zu- und Abwanderung von Mitgliedern geregelt?

V. Wer haftet?
Unabhängigkeit von Personen / Wie kann Versorgungssicherheit garantiert werden?

I. Entscheidungsstrukturen:
  • Sollen unterschiedliche Einlagen (Kapital & Produtionsmittel) ins Projekt in den Entscheidungstrukturen wiedergespiegelt werden? (One Women/men - one vote?)
  • Wenig Entscheidungsmacht führt zu geringerem Engagement
  • Entscheidungsstrukturen der Größe anpassen
  • Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium
  • Delegation von Entscheidungsamcht in bestimtem Rahmen muß möglich sein
  • Grundsatzfragen werden von allen entschieden

  • - Konsens (aufschiebend oder absolut?)
    - Mehrheitsentscheid
    - qualifizierte Mehrheit

Entscheidungsfähigkeit muß sichergestelt sein
Informationsfluß otrganisieren (z.B. mit Bezirksräten)

II. Besitzverhältnisse:
drei (grobe) Varianten
1) Alles gehört der EVG als jur. Person
a) Einlagen können nicht zurückfließen zu EinzahlerInnen
b) Einlagen fließen (verzinst bzw. 1:1) zurück
c) Einlagen fließen mit Rendite zurück

2) Alles gehört allen Mitgliedern (zu gleichen Teilen bzw. zu unterschiedlichen Teilen)
a) Anteile können gehandelt werden bzw. nicht.
b) Anteile sind an Wertzuwachs / Schwund der Gesamtorgan. gebunden.

3) Alles gehört Fremden
a) EVG betreibt und mietet Produktionsmittel - langfristige Nutzungsvereinbarungen
b) EVG kauft fertiges Produkt (Strom/Wärme) - Risiko beiM EigentümerIn

III. Finanzen:
- Mitgliederbeiträge
- verbrauchsabhängige Finanzierung/Einnahmen
- Einmalige Einlagen / Genossenschafts-Anteile
- Fixe oder verschieden hohe Einlagen?
- Rückerstattung der Einlagen bei Ausscheiden?
- Wer trägt Investitionskosten?
- Wee werden laufende Kosten gedeckt?
- Wie kann Kreditwürdigkeit erreicht werden?
- Ordentliche Buchführung
- Transparente Finanzen nach innen und außen

IV. Zu- und Abwanderung von Mitgliedern:
- Abwanderung soll EVG nicht beeinträchtigen/gefährden
- Ein- und Ausstieg soll problemlos sein
- Aufnahme / Ausschlußkriterien regeln
- Absicherung gegen "Unterwanderung"
- Karteileichenbeerdigung sicherstellen

V. Haftungsfragen:
- nach aussen möglichst geringe Haftung
- im Havariefall solidarisch
- persönliche Haftung der Mitglieder ausschließen

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