Antirepression

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: Futtermittel


1. Teil B: Übersicht und Themenseiten
2. Gentechnik-Steckbrief: Anbau
3. Gentechnik-Steckbrief: Freisetzungen
4. Gentechnik-Steckbrief: Den Hunger besiegen?
5. Gentechnik-Steckbrief: Weniger spritzen?
6. Gentechnik-Steckbrief: Bio-Ökonomie
7. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Gesundheit
8. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Umwelt
9. Gentechnik-Steckbrief: Nebenwirkungen
10. Gentechnik-Steckbrief: Lebensmittel
11. Gentechnik-Steckbrief: Futtermittel
12. Gentechnik-Steckbrief: Koexistenz
13. Gentechnik-Steckbrief: Horizontaler Gentransfer
14. Gentechnik-Steckbrief: Grenz-/Schwellenwerte
15. Gentechnik-Steckbrief: Abstandsregelungen
16. Gentechnik-Steckbrief: Haftung
17. Gentechnik-Steckbrief: Terminatortechnologie
18. Gentechnik-Steckbrief: Cis- und transgen
19. Gentechnik-Steckbrief: Bt-Pflanzen (z.B. MON810)
20. Gentechnik-Steckbrief: RR-Pflanzen (z.B. Soja, Raps)
21. Gentechnik-Steckbrief: Amflora
22. Gentechnik-Steckbrief: LL601

Ein großer Teil importierter Futtermittel ist gentechnisch verändert.

Kennzeichnung und erlaubte Beimengungen
Es sind mehrere gv-Futtermittel in der EU zugelasse und dürften verfüttert werden. Futtermittel ohne Kennzeichnung dürfen 0,9% Beimenungen von in der EU zugelassenen gv-Futtermitteln enthalten. Ansonsten müssen sie als gentechnik verändert markiert sein. Auf die mit diesen Futtermitteln gewonnenen ->Lebensmittel (Milch, Eier, Fleisch usw.) hat dieses Verfüttern keine oder - bei Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" - nur geringe Auswirkungen. Soll das entstehende Produkt "Ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden, dürfen GVO wie folgt eingesetzt werden:
  • Das Verbot von gv-Futterpflanzen bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum vor der Verwertung. Bei Schweinen sind es etwa die letzten vier Monate vor der Schlachtung, bei Milch produzierenden Tieren die letzten drei Monate und bei Hühnern für die Eiererzeugung die letzten sechs Wochen.
  • "Zufällige, technisch unvermeidbare" Beimischungen von zugelassenen gv-Pflanzen in den Futtermitteln sind erlaubt, sofern sie unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozents bleiben.
  • Zulässig sind zudem Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme erlaubt, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden. Die Tiere dürfen auch mit gentechnisch hergestellten Arzneimitteln oder Impfstoffen behandelt werden. (Quelle: TransGen)

Einige Firmen verzichten jedoch freiwillig ganz oder für einige ihrer Marken ganz auf gv-Futter (z.B. "Faire Milch").

Bestehende ->Risiken
Entgegen jahrelangen, anderslautenden Behauptungen der GentechnikbefürworterInnen ist inzwischen sowohl die Aufnahme der in den gv-Pflanzen produzierten Toxine (Bt-Gifte) wie auch einzelner gv-Konstrukte zumindest in den Organismus der gefütterten Tiere nachgewiesen. Der Übergang auf den Menschen ist damit prinzipiell auch möglich. Die Vergiftung der Nutztiere ist aber bereits auch selbst ein Problem.

Handlungsoption
Da es viele weitere Gründe gibt, den Konsum tierischer Produkte aufzugeben oder zumindest einzuschränken, bietet sich hier die Lösung an, sich umzustellen - auf "Bio" und am besten bio-vegan.

Die Forderung nach gentechnikfreier Soja ist verkürzt. Der gesamte Sojaimport stellt eine große Umweltbelastung dar und zerstört die Ernährungssouveränität vor allem in Südamerika. Es ist daher eine wichtige Forderung, den Futtermittelbedarf insgesamt zu reduzieren und für den verbleibenden Rest die Grünlandwirtschaft und heimische Kraftfutterversorgung zu stärken.

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