Antirepression

IST KOEXISTENZ MÖGLICH? DIE FALLBEISPIELE

Schnell und unkaputtbar: Raps


1. Einleitung
2. Das Drama der Koexistenz: Gewollt, unmöglich, deshalb trickreich umschifft
3. Bienen und horizontaler Gentransfer: Einfach vergessen?
4. Schnell und unkaputtbar: Raps
5. Mais überall ...
6. Soja & Tierfutter
7. Baumwolle
8. Weitere Pflanzen und Organismen
9. 2006: Ein Selbstbestäuber verteilt sich weltweit - der Reis LL601
10. Honig, Bienen, Imkerei
11. Die unvermeidbare Folge: Gentechnik im Essen
12. "Ich frage mich, was eigentlich noch alles passieren muss"
13. Schlimmer: Auskreuzung ist einkalkuliert oder sogar gewollt!
14. Infoseiten zum Thema

Was es mit dem Raps auf sich hat, wissen ForscherInnen ebenso gut wie LandwirtInnen. Und das seit Langem. Raps gelangt überall hin und hält sich auch in der freien Natur. Austrag von Pollen über Bienen auf andere Rapspflanzen und viele Kreuzblütler sind ebenso Alltag wie der Durchwuchs der überwinterungsfähigen Samen. Die betriebsblinden Agro-GentechnikerInnen aber verdrängen dieses Allgemeinwissen ständig und zeigen sich dann scheinbar überrascht, wenn wieder mal gv-Raps gefunden wird. Im Jahre 1995 hatte die seit 2002 zu BAYER gehörende Firma Plant Genetic Systems in einem Freilandversuch Gentech-Rapspflanzen getestet, die gegen das Herbizid Liberty mit dem Wirkstoff Glufosinat oder andere Substanzen resistent sind. Nach Beendigung des Testlaufs besprühten die ForscherInnen das Feld mit Gift, pflügten es jedes Jahr um, pflanzten Weizen oder Gerste an und kappten rigoros jeden Halm, der sich zeigte. Aber es nützte alles nichts. WissenschaftlerInnen der schwedischen Lund-Universität und der TU Dänemark fanden 2005 noch 38 Rapspflanzen, davon 15 Glufosinat-resistente, die aller Unbill getrotzt hatten. Nach Meinung von Tina D'Hertefeldt, einer der Autorinnen der 2008 in der Zeitschrift biology letters veröffentlichen Studie, sind die Laborfrüchte unkaputtbar: Sie machen sich bis zum Ende aller Tage nicht mehr vom Acker (Quelle: "Ticker", Beilage zur Stichwort Bayer 2/08, S. 10). Das bestätigte sich im Jahr 2010 in den USA. "Wissenschaftler hatten stichprobenartig an 5400 Straßenkilometern 406 Rapspflanzen eingesammelt, fast alle waren Gen-Pflanzen. Die Funde stammten von Orten, die weit entfernt von Raps-Anbaugebieten lagen", schrieb die FR am 9.8.2010 (S. 15).

Aus dem Text "Gen-Pflanzen halten sich hartnäckig in der Umwelt", in: Die Welt, 2.4.2008
Eine schwedische Studie belegt, was Kritiker schon immer befürchtet haben: Gen-Pflanzen sind kaum auszumerzen. Noch zehn Jahre nach Ende eines Freisetzungsversuchs mit gentechnisch verändertem Raps haben Forscher Abkömmlinge der Pflanzen auf der ehemaligen Anbaufläche gefunden. ...
Um eine Verunreinigung von nicht gentechnisch veränderten Pflanzen zu vermeiden, hatten die „Gentechnik-Bauern“ schon bei der Ernte des Raps im Herbst des Jahres besondere Vorsicht walten lassen. Und auch direkt nach der Ernte sowie in den folgenden Jahren ergriffen sie besondere Schutzmaßnahmen, um eventuell zurückgebliebene Samen zu aufzuspüren und zu beseitigen.
Doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen fanden schwedische Forscher um DHertefeldt im Jahr 2005 Überreste des Freisetzungsversuchs auf dem Feld. Insgesamt sammelten sie in drei Stunden 38 Rapspflanzen. Sie behandelten diese mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat. 15 Pflanzen überlebten diese Behandlung und tatsächlich fanden die Wissenschaftler durch weitere Analysen das eingebaute Gen für die Herbizidresistenz in den Pflanzen.

Zu den Leute, die über den Raps Bescheid wussten, gehörten sicherlich auch zwei Mitte der 90er Jahre wichtige Protagonisten der Agro-Gentechnik in Deutschland: Dr. Gerhard Waitz von der Firma AgrEvo (nach einigen Verkäufen ist die Firma heute bei Bayer als deren Sparte CropScience gelandet) und Prof. Wolfgang Friedt von der Uni Gießen. Was sie als Begleitpropaganda für ihre Versuchsfelder öffentlich machten, spottet jeder Beschreibung. AgrEvo gehörte damals zu Schering und Hoechst, die Firma betrieb Versuchsfelder wie den hoch umkämpften Acker des Gentechniklandwirts Gottfried Glöckner in Melbach (Wetterau). In einem Interview (Stern Nr. 37/1996, S. 164) behauptete Waitz: "Genmaterial kann sich immer ausbreiten, es bleibt aber in der eigenen Pflanzenart." Das war Blödsinn, gerade Raps hat etliche Kreuzungspartner unter nahe verwandten Kreuzblütern. Deutlicher logMonsanto zum gleichen Thema: "Raps ist eine weit verbreitete Kulturpflanze, die keine Tendenz zur Invasion in Ökosystemen außerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen aufweist. Durch die eingefügten Proteine wird der neue Raps in der freien Natur nicht konkurrenzfähiger gegenüber anderen Pflanzen. Daher besitzt er keinen Selektionsvorteil, so daß das Ökosystem nicht beeinträchtigt werden kann.
Experten bewerten das Risiko einer Auskreuzung - d.h. einer Übertragung der Herbizid-Resistenz auf andere Arten - als äußerst gering. Bei Raps gibt es wildwachsende verwandte Arten, eine Auskreuzung durch Pollenflug ist daher theoretisch möglich. Dies wurde aber bisher in der freien Natur nicht beobachtet. Nach jüngsten großflächigen Versuchen in Frankreich kamen Experten zu dem Ergebnis, daß die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung im Abstand von bis zu 500 Metern bei maximal 0,01 bis 0,03 Prozent liegen. Die gekreuzten Pflanzen wären zudem nicht weiter vermehrungsfähig." Angesichts der Bilder aus Nordamerika, wo der gv-Raps inzwischen ganze Landschaften überzieht, wirkten die Worte von Monsanto nur noch bizarr ...
Doch es ging noch besser. Spitzenreiter dreister Lügen zum gv-Raps war der Gießener Prof. Friedt.
Als er 1997 auf seiner Versuchsstation in Rauischholzhausen Felder mit gv-Raps anlegen ließ, versuchte er den aufkeimenden Protest mit öffentlichen Erklärungen zu beruhigen. Am 18.4.1997verkündete er, alles sei sicher, schließlich "kann eine Ausbreitung der neuen Eigenschaften wegen nicht gegebener Kreuzbarkeit von Raps mit Kruziferen der hiesigen Flora ausgeschlossen werden." Wenige Tage später ergänzte er gegenüber der Gießener Allgemeinen, trotz fehlenden Risikos "sei der Versuchsstandort gleichwohl so gewählt worden, dass ein Kontakt zu anderen Rapsfeldern 'nach allgemein anerkannten Kriterien' habe 'ausgeschlossen' werden können." Die Selbstverständlichkeit, mit der ein Spitzenforscher hier die allgemeine Bevölkerung für blöd hielt und deshalb glaubte, sie schlicht belügen zu können, ist weit verbreitet. Die Verbreitung gezielter Falschinformationen hat für sie auch keine Konsequenzen. Friedt ist - wie andere WissenschaftlerInnen, die ständig mit Lügen ihre eigenen Projekte durchsetzen - bis heute unbeschadet weiter in der Agro-Gentechnik tätig.
Zehn Jahre später wiederholte sich die Taktik immer noch. Diesmal war es Dr. Antje Dietz-Pfeilstetter von der Bundesbehörde BBA (heute: JKI), die mit Formulierungen wie "Raps ist ein Selbstbefruchter und im Vergleich zu Mais ist die Auskreuzungsfreudigkeit eher gering" Beruhigungspillen schmiss. "Schon in einer Entfernung von fünf bis zehn Metern vom gv-Rapsfeld geht die Auskreuzungsrate stark zurück", hieß es noch 2007 - da waren die USA und Kanada schon großflächig vom gv-Raps überzoge - nur 3 Jahre später wurde sogar transgener Raps gefunden, der sich selbstständig in der Natur durchsetzte.

Im Original: Verharmlosungen und Lügen über Raps
Aus einem Interview mit Dr. Gerhard Waitz von der Firma AgrEvo, in: Stern Nr. 37/1996 (S. 164)
Besteht die Gefahr, daß sich genmanipuliertes Erbmaterial unkontrolliert ausbreitet?
Die Risiken sind bei gentechnisch veränderten Pflanzen nicht höher als bei herkömmlich gezüchteten Arten.

Aus „Gen-Rapsfeld der Universität mutwillig zerstört“, in: Gießener Allgemeine, 29.4.1997
In Rauischholzhausen hätte gentechnisch verändertes Saatgut im Vergleich zu anderen Sorten unter verschiedenen „Krankheitsüberwachungs-Regimen“ getestet werden sollen, sagte Friedt gestern. Die gentechnisch gezüchteten Hybride – die Ergebnisse von Kreuzungen – seien bereits einem Freisetzungsverfahren unterzogen worden, in dem die „Unbedenklichkeit“ gegenüber der Aussaat und dem Anbau des Materials „bereits hinreichend nachgewiesen“ worden sei. Dem von der EU genehmigten „Inverkehrbringen“ sei der Versuchsstandort gleichwohl so gewählt worden, dass ein Kontakt zu anderen Rapsfeldern „nach allgemein anerkannten Kriterien“ habe „ausgeschlossen“ werden können: als Abstand seien 1000 Meter gewählt worden, die auch für die Saatgutproduktion bei Fremdbefruchtern herangezogen werden. ...
Friedt betonte gestern noch einmal, daß aufgrund der technischen Möglichkeiten des Versuchsfeldes ein Verlust an Samenkörnern praktisch auszuschließen sei.Aus der Information „Neue Wege gehen: Gentechnisch veränderter Winterraps ist ebenso sicher wie herkömmlich gezüchteter Raps“ der Firma Monsanto, August 1997
Umfangreiche Analysen und strikte Kontrolluntersuchungen durch die Behörden in mehreren Ländern bestätigen die Sicherheit der neuen Rapspflanze für Mensch, Tier und Umwelt. Aufgrund des positiven Sicherheitsprofils wurde der gentechnisch veränderte Raps in Kanada bereits 1996 auf rund 30.000 Hektar kommerziell angebaut. ...
Raps ist eine weit verbreitete Kulturpflanze, die keine Tendenz zur Invasion in Ökosystemen außerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen aufweist. Durch die eingefügten Proteine wird der neue Raps in der freien Natur nicht konkurrenzfähiger gegenüber anderen Pflanzen. Daher besitzt er keinen Selektionsvorteil, so daß das Ökosystem nicht beeinträchtigt werden kann.
Experten bewerten das Risiko einer Auskreuzung - d.h. einer Übertragung der Herbizid-Resistenz auf andere Arten - als äußerst gering. Bei Raps gibt es wildwachsende verwandte Arten, eine Auskreuzung durch Pollenflug ist daher theoretisch möglich. Dies wurde aber bisher in der freien Natur nicht beobachtet. Nach jüngsten großflächigen Versuchen in Frankreich kamen Experten zu dem Ergebnis, daß die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung im Abstand von bis zu 500 Metern bei maximal 0,01 bis 0,03 Prozent liegen. Die gekreuzten Pflanzen wären zudem nicht weiter vermehrungsfähig. Auskreuzungen zu konventionellen Raps-Pflanzen könnten zwar stattfinden, Untersuchungen haben jedoch ergeben, daß die Wahrscheinlichkeit einer solchen Merkmalsübertragung bei einer Entfernung von 20 Metern bereits weniger als 0,2 Prozent beträgt. Nachkommen dieser Kreuzungen sind nicht oder nur sehr eingeschränkt vermehrungsfähig. Selbst wenn eine Auskreuzung stattfände, würde dies das positive Sicherheitsprofil nicht einschränken, weil von diesen Pflanzen keine Gefährdung für Mensch, Tier und Umwelt ausgeht. Um im Rahmen der Freilandversuche zu gewährleisten, daß eine Auskreuzung nicht stattfindet, umgibt das Versuchsfeld eine sechs Meter breite Mantelsaat mit herkömmlichem Raps als „Pollenfänger". Darauf folgt ein 50 Meter breiter Streifen, auf dem kein Raps angebaut wird. Aus einer „Erklärung zum Feldversuch mit gentechnisch gezüchtetem Raps auf dem Gelände des Lehr- und Versuchsbetriebes in Rauischholzhausen“ vom 18.4.1997, Autor: Prof. W. Friedt (Uni Gießen) ++ gesamt 2 Seiten
Bezüglich gentechnisch übertragener Herbizid-Resistenz hat zudem eine umfangreiche Diskussion zur Technologiefolgeabschätzung stattgefunden, die zu dem Ergebnis gekommen ist, daß keine Gefährdung der Bevölkerung bzw. nachhaltige Beeinträchtigung von Ökosystemen zu erwarten ist. Insbesondere kann eine Ausbreitung der neuen Eigenschaften wegen nicht gegebener Kreuzbarkeit von Raps mit Kruziferen der hiesigen Flora ausgeschlossen werden.


Aus einem Genehmigungsbescheid für Rapsversuchsfelder am 22.7.1998 (S. 34)

Selbst wenn die Möglichkeit einer Hybridisierung zwischen Brassica napus und einer in der Nähe der Freisetzung wachsenden verwandten Art gegeben ist, bedeutet die geringe Widerstandsfähigkeit und die hohe Sterilität der Hybride im allgemeinen, dass diese Hybride und ihre Nachkommen weder in einem landwirtschaftlichen noch natürlichen Lebensraum überleben werdenDr. Antje Dietz-Pfeilstetter von der Bundesbehörde BBA (heute: JKI) im Interview
Raps ist ein Selbstbefruchter und im Vergleich zu Mais ist die Auskreuzungsfreudigkeit eher gering. Eine Fremdbefruchtung findet selbst bei direktem Pflanzenkontakt nur zu 25 bis 30 Prozent statt. In Freilandversuchen, wo wir gv- und nicht-gv- Raps direkt benachbart angebaut haben, fanden wir in der Kontaktzone nur etwa ein bis zehn Prozent gv-Raps im nicht-gv-Rapsfeld. Schon in einer Entfernung von fünf bis zehn Metern vom gv-Rapsfeld geht die Auskreuzungsrate stark zurück.

Ab 2000: Immer wieder gv-verseuchtes Raps-Saatgut auf vielen Äckern
Die Serie der unkontrollierten und illegalen Auskreuzungen Raps ist lang. Dokumentiert ist selbst auf dem gentechnikfreundlichen Portal TransGen - wenn auch dort verharmlosend - die versehentlicher Ausbringung auf ca. 300 ha Fläche im Jahr 2000.
2005 wurde dann bekannt, dass bis dahin geheim gehaltene Felder mit gv-Raps außer Kontrolle geraten waren. Zunächst wurden Informationen auch auf Nachfrage verweigert: "Das Bundessortenamt sah sich trotz mehrfacher Anfragen der FR nicht in der Lage, Details zu den Aussaaten zu nennen. ... Allerdings bezeichnete es ein Sprecher des Amtes als "naheliegend", dass der Raps, der letztlich allerdings keine Zulassung bekommen hatte, an mehr als nur zwei Orten ausgesät worden sei", schrieb die FR am 24.11.2006.
Es ging Schlag auf Schlag weiter. 2007 wurde gv-Raps erneut großflächig gestreut. Diesmal waren ca. 1500 ha betroffen. Mit Folgen: "In allen Bundesländern, in denen das betroffene Saatgut bereits auf den Feldern ausgesät worden war, ordneten die zuständigen Landesbehörden unverzüglich das Vernichten des Aufwuchses durch Umbrechen der Felder oder durch Spritzen eines glyphosathaltigen Herbizides mit anschließendem Umbrechen der Felder an. Auf den betroffenen Flächen darf in den kommenden ein bis zwei Jahren kein Rapsnachbau betrieben und es müssen Nachkontrollen in diesen Jahren durchgeführt werden." Die genaue Herkunft der gv-Verunreinigung und der Weg, wie es in das Saatgut gelangen konnte, blieben unklar. Im WDR sagte der Geschäftsführer des Pflanzenzuchtunternehmens, "ihm sei völlig unklar, wie die Lieferung verunreinigt werden konnte. Gegenüber WDR.de stellte er klar, dass sein Unternehmen nicht mit gentechnisch verändertem Saatgut arbeite. Dies sei in Europa verboten. Zudem werde jede Liefereinheit vor dem Verkauf von zwei externen Laboren untersucht. Dies sei auch hier der Fall gewesen. "Beide Labore haben keine gentechnisch veränderten Organismen gefunden", so Lüdecke." Agro-Gentechnik zeigte sich als das, was es ist: Unverhersagtbar, unkontrollierbar. Doch die typische Konsequenz war wieder: Grenzwerte erhöhen. "Ungeachtet der Zweifel am Messergebnis des Ministeriums äußerte der Geschäftsführer der 'Deutschen Saatveredelung' die Hoffnung, dass dieser Fall die Politik 'wachrüttelt'. Nach seiner Einschätzung ist es möglich, dass Verunreinigungen als 'Folgen genehmigter Freisetzungsversuche in den 90er Jahren' auftreten. Daher plädiert er statt für ein absolutes Verbot von gentechnisch verändertem Raps für einen Schwellenwert von 0,1 Prozent." Jede Panne wird von den VersursacherInnen der gv-Ausbreitung noch für die Durchsetzung ihrer Profiteinteressen genutzt. Der BUND blickte düster in die Zukunft der Gentechnikfreiheit: "Dass ein Saatgutzüchter, der selber jahrelang Genraps zu Versuchszwecken angebaut hat, eine ungewollte Ausbreitung des genmanipulierten Saatguts nicht verhindern kann, bestätigt unsere Befürchtung, dass die Anwendung von Gentechnik über kurz oder lang zu einer schleichenden Kontamination der Ackerflächen und der Natur führt“.

Im Original: Rapsauskreuzungen, Runterspielen und Vertuschen
Verharmlosung auf TransGen am 19.5.2000
In Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern haben Landwirte in diesem Jahr unwissentlich Raps ausgesät, der zu einem geringen Anteil gentechnisch verändert ist. Das Saatgut stammt aus Kanada. Vermutlich hat es sich dort mit dem in Europa nicht zugelassenen gv-Raps vermischt.
Schon Mitte April wurden in der konventionellen Sommerraps-Sorte Hyola des niederländisch-britischen Saatgutunternehmens Advanta Seeds Bestandteile aus gentechnisch verändertem Raps gefunden - in einem Anteil zwischen 0,03 und 1 Prozent. In Deutschland wurden bisher zwei Tonnen des betroffenen Saatguts ausgeliefert und auf einer Fläche von 300 ha ausgesät - in ähnlichen Mengen auch in Frankreich und Schweden. In Großbritannien ist der Hyola-Raps bereits 1999 auf 9000 ha angebaut worden, in diesem Jahr auf 4700 ha.
Ursache unklar. Wie der Gen-Raps in das konventionelle Saatgut gelangt ist, steht noch nicht fest. Einiges deutet darauf hin, dass die zur Saatgutproduktion ausgebrachten Pflanzen durch Pollen der auf benachbarten Feldern blühenden gv-Raps befruchtet worden sind. ...
Saatgut: 100%-Reinheit gibt es nicht. Dass Pflanzen-Saatgut nicht 100% "sortenrein" sein kann, ist unabhängig von der Problematik gentechnischer "Verunreinigungen" bekannt. Es ist nie auszuschließen, dass andere Sorten der gleichen Pflanzenart auf die ein oder andere Art in das kommerziell angebotene Saatgut gelangen: sei es von Feldern in der Nachbarschaft, durch Vermischung beim Transport oder Abpacken. Der Fremdanteil lässt sich zwar durch größere Abstände zwischen den Feldern und technische Vorkehrungen minimieren, ganz auszuschalten ist er jedoch nicht. Üblicherweise garantieren Saatgutherstellen den Landwirten eine Sortenreinheit von 98%. ...
Die Regierungen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben erklärt, der bereits ausgesäte "gen-verunreinigte" Raps könne auf den Felder bleiben, da er "keine Gefahr für die Umwelt" darstelle. ...
In Deutschland und anderen europäischen Ländern wird nach dem "gen-verunreinigten" Raps gefahndet, als sei es eine hochgiftige Chemikalie. Inzwischen ist bekannt, dass die in Kanada vermehrte Rapssorte Hyola nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ausgesät wurde. Insgesamt sollen 2,1 t ausgeliefert worden sein. Die Angaben über den Anteil gentechnisch veränderter Rapssamen schwanken zwischen 0,03 und 1%. ...
(Zusatz am 27.5.2000)
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat im Eifelstädtchen Mechernich die Ernte zweier Rapsfelder von 3,5 ha aufgekauft und vernichten lassen. Das Verterinäruntersuchungsamt Detmold hatte Hinweise auf gv-Raps gefunden. Für Bundeslandwirtschaftsminister Funke ist die versehentliche Aussaat von GVO-haltigem Raps "kein gravierendes Problem". (Zusatz am 5.6.2000)


Aus "Genraps ,geheim' angebaut, in: FR, 24.11.2006 (S. 10)
In Deutschland wurde ohne Wissen von Anliegern nicht nur gentechnisch veränderter Mais, sondern auch Gen-Raps ausgesät. ...
Doch ob sich die von BUND und Bioland als "Geheim-Anbau" bezeichneten Aussaaten bundesweit auf zwei Orte beschränkte, wie eine Verwehung auf Nachbarfelder verhindert wurde und ob es Nachkontrollen gab, bleibt offen: Das Bundessortenamt sah sich trotz mehrfacher Anfragen der FR nicht in der Lage, Details zu den Aussaaten zu nennen. Eine umfassende Auskunft müsse auf höherer Ebene abgestimmt werden.
Allerdings bezeichnete es ein Sprecher des Amtes als "naheliegend", dass der Raps, der letztlich allerdings keine Zulassung bekommen hatte, an mehr als nur zwei Orten ausgesät worden sei.


Rechts: Scan aus Gießener Allgemeinen vom 25.11.06
Mehr Infos im Interview mit Dr. Broder Breckling zur Rapsauskreuzung
Links: Aus der Frankfurter Rundschau, 31.8.2007 (Hessenteil D4)Pressemitteilung des BVL am 24.10.2007 zur Verunreinigung mit GV-Raps (Quelle)

Gentechnisch veränderter Raps: Raps-Saatgut-Verunreinigung bei der Deutschen Saatveredelung (DSV)
In Nordrhein-Westfalen wurden bei der Überprüfung von Saatgut im Zuge der Saatgutanerkennung in je einer Partie der Sorten Taurus und Oase geringe Anteile (0,03 Prozent) von gentechnischer Veränderung nachgewiesen. Entgegen der Vereinbarung mit der Saatgutwirtschaft war Saatgut der betroffenen Partien vor dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse in den Handel gebracht und an verschiedene Bundesländer ausgeliefert worden. Die Saatgutfirma wurde umgehend in Kenntnis gesetzt und hat Rückrufaktionen veranlasst. Teilweise war das Saatgut jedoch bereits ausgesät worden.
Von der betroffenen Partie der Sorte Oase waren 301 Einheiten ausgeliefert worden. Von diesen Einheiten waren bereits vier in Bayern an vier Betriebe geliefert und auf insgesamt 7,5 Hektar ausgesät worden. Die restlichen Einheiten wurden rechtzeitig vor der Aussaat zurückgezogen.
Von der betroffenen Partie der Sorte Taurus waren 809 Einheiten ausgeliefert worden. Davon waren 404 Einheiten auf 67 Betrieben in den Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein auf insgesamt etwa 1300 Hektar bereits ausgesät worden. Die restlichen Einheiten konnten rechtzeitig vor der Aussaat zurückgenommen werden. In Hessen war auf 38 Hektar in zwei Betrieben, in Mecklenburg-Vorpommern auf etwa 650 Hektar in 17 Betrieben, in Niedersachsen auf 221 Hektar in 28 Betrieben, im Saarland auf 15 Hektar in einem Betrieb, in Sachsen-Anhalt auf 86 Hektar in fünf Betrieben und in Schleswig-Holstein auf etwa 300 Hektar in 20 Betrieben ausgesät worden.
In allen Bundesländern, in denen das betroffene Saatgut bereits auf den Feldern ausgesät worden war, ordneten die zuständigen Landesbehörden unverzüglich das Vernichten des Aufwuchses durch Umbrechen der Felder oder durch Spritzen eines glyphosathaltigen Herbizides mit anschließendem Umbrechen der Felder an. Auf den betroffenen Flächen darf in den kommenden ein bis zwei Jahren kein Rapsnachbau betrieben und es müssen Nachkontrollen in diesen Jahren durchgeführt werden.


Aus "EU stellt Gen-Mais in Frage", in: FR, 31.10.2007 (S. 16)
Wie heikel die Gentechnik ist, offenbart die unbeabsichtigte Aussaat von gentechnisch kontaminierten Raps der Deutschen Saatveredelung in diesem Herbst: Der wegen der Verunreinigung illegale Raps (Gen-Raps ist in der EU tabu) war etwa in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen auf 1500 Hektar ausgesät worden.

Aus einem WDR-Bericht vom 1.9.2007 ++ Radiobeitrag dazu
Der Geschäftsführer des Pflanzenzuchtunternehmens, Christoph Lüdecke, hatte zunächst gesagt, ihm sei völlig unklar, wie die Lieferung verunreinigt werden konnte. Gegenüber WDR.de stellte er klar, dass sein Unternehmen nicht mit gentechnisch verändertem Saatgut arbeite. Dies sei in Europa verboten. Zudem werde jede Liefereinheit vor dem Verkauf von zwei externen Laboren untersucht. Dies sei auch hier der Fall gewesen. "Beide Labore haben keine gentechnisch veränderten Organismen gefunden", so Lüdecke. ...
Insgesamt wurden von dem fraglichen Saatgut 800 Einheiten zu jeweils zehn Kilo ausgeliefert. Nach der Rückrufaktion, die das Unternehmen nach dem Befund des Ministerium am Montag (27. August) startete, sind nach Angaben von Lüdecke 3.000 Kilogramm Winterraps zurückgekommen. Die restlichen 5.000 Kilogramm seien auf etwa 1.500 Hektar Land ausgesät worden, der größte Teil in Mecklenburg-Vorpommern.
Die typische Konsequenz: Grenzwerte erhöhen ...
Ungeachtet der Zweifel am Messergebnis des Ministeriums äußerte der Geschäftsführer der "Deutschen Saatveredelung" die Hoffnung, dass dieser Fall die Politik "wachrüttelt". Nach seiner Einschätzung ist es möglich, dass Verunreinigungen als "Folgen genehmigter Freisetzungsversuche in den 90er Jahren" auftreten. Daher plädiert er statt für ein absolutes Verbot von gentechnisch verändertem Raps für einen Schwellenwert von 0,1 Prozent.


Gleiche Positionen im Bericht der Main-Spitze am 30.8.2007
Ein Saatgut-Züchter aus dem westfälischen Lippstadt hat gentechnisch verunreinigte Rapssaat nach Rheinland-Pfalz, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen geliefert. Das Pflanzenzuchtunternehmen „Deutsche Saatveredlung“ (DSV) habe einen Teil der Lieferungen zurückgerufen, berichtete DSV-Vorstand Christoph Lüdecke heute. Auf bis zu 1500 Hektar könne das mit 0,03 Prozent gentechnisch verunreinigte Saatgut aber bereits in die Erde gebracht sein. Das Saatgut sei bei internen Proben nicht als gentechnisch verunreinigt aufgefallen.
Entdeckt wurde die Verunreinigung durch eine Untersuchung des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums. Am Montag sei sein Unternehmen informiert worden. „Wir haben daraufhin sofort eine Rückruf-Aktion gestartet. Allerdings geht die Rapsaussaat derzeit zu Ende, so dass schon viel Saatgut von den Händlern an die Bauern gegangen ist.“ Nach Angaben Lüdeckes müssten die Landwirte das bereits ausgebrachte Saatgut voraussichtlich nach der Keimung sofort wieder unter die Erde bringen. ...
Nach seinen Angaben ist noch völlig unklar, wie der gentechnisch veränderte Anteil in die Lieferungen von insgesamt 800 Einheiten zu jeweils rund zehn Kilo gekommen sei. „Über unseren Produktionsprozess ist das auszuschließen, wir verwenden in Europa nur konventionellen Raps“, sagte er. Nach seiner Einschätzung seien Messfehler nicht auszuschließen. Es sei aber auch möglich, dass es sich bei den Verunreinigungen „um die Folgen genehmigter Freisetzungsversuche in den 90er Jahren“ handele. Deshalb forderte er statt des jetzigen absoluten Verbotes der Ausbringung gentechnisch veränderter Rapssaat einen Schwellenwert von 0,1 Prozent. „Die Diskussion in Europa ist gegen gentechnisch veränderte Organismen, aber da schon Freiland-Versuche gelaufen sind, muss man einen Schwellenwert festlegen.“


BUND Nordrhein-Westfalen kommentiert das in einer Pressemitteilung am 6.9.2007
„Dass ein Saatgutzüchter, der selber jahrelang Genraps zu Versuchszwecken angebaut hat, eine ungewollte Ausbreitung des genmanipulierten Saatguts nicht verhindern kann, bestätigt unsere Befürchtung, dass die Anwendung von Gentechnik über kurz oder lang zu einer schleichenden Kontamination der Ackerflächen und der Natur führt“, so Friedrich Ostendorff, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND NRW. ...
Nach derzeitigem Kenntnisstand enthielten sowohl Partien der Rapssorte ‚Taurus’ als auch der Sorte ‚Oase’ gentechnisch veränderte Rapssamen, die keinerlei Zulassung für den Anbau haben. Sie wurden an Landwirte in mehreren anderen Bundesländern, aber auch an zwei Bauern in NRW verkauft und größtenteils bereits ausgesät. Pressemitteilung der Grünen Hessen dazu (Quelle)
Effizientere Kontrollen und die Vernichtung des gentechnisch verunreinigten Rapsaatgutes fordert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Umweltminister Dietzel (CDU) nachdem gestern bekannt wurde, dass gentechnisch verunreinigtes Rapssaatgut auch an hessische Landwirte ausgeliefert und bereits in großen Mengen ausgesät wurde. Zudem verlangen DIE GRÜNEN, dass die betroffenen Landwirte nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, sondern der Verursacher für die Kosten aufkommt. 'Es muss sofort herausgefunden werden, wo dieser Raps ausgesät wurde. Bereits aufgegangene oder noch aufgehende Pflanzen müssen sofort untergepflügt werden.
Die betroffenen Flächen müssen noch mindestens fünf Jahre unter Beobachtung bleiben, um weitere Verunreinigungen durch gentechnischen Ausfallraps zu verhindern', fordert der verbraucherschutzpolitische Sprecher der GRÜNEN, Martin Häusling.
Zudem kritisieren DIE GRÜNEN, dass in Hessen nur Sommerrapssaatgut und nicht Winterraps auf gentechnische Verunreinigungen untersucht werde. 'Das Argument Dietzels, Saatgut von Winterraps könne nicht gentechnisch verunreinigt sein, da es aus Europa stamme, stimmt also nicht.' In Europa sind offiziell keine gentechnisch veränderten Rapssorten zugelassen.
'Fakt ist, dass die hessischen Kotrollbehörden offensichtlich Lücken haben und die Einschätzung Dietzels fahrlässig falsch ist. Wir wollen wissen, welche Verbesserungen der Kontrollen die Landesregierung aus diesem Vorfall zieht', fragt Martin Häusling. In diesem Zusammenhang erinnern DIE GRÜNEN daran, dass erst im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass in Hessen in den Jahren 2000 und 2001 Freisetzungen mit gentechnisch verändertem Raps durchgeführt wurden, von denen die Öffentlichkeit nichts wusste. 'Wir wollen auch wissen, ob es zu diesen Vorgängen einen Zusammenhang gibt.'

Mehr Fälle: gv-Raps an Stellen, wo er nicht hingehört
  • Kanada: Gen-Raps überall
    Seit dem großflächigen Anbau von genmanipuliertem Raps kann in Kanada kein gentechnikfreier Raps mehr angebaut werden. Raps kreuzt über extrem weite Distanzen aus, Untersuchungen wiesen Pollen noch in 26 km Entfernung nach. Angesichts von fünf Millionen Hektar Gen-Raps ist auch die Produktion von gentechnikfreiem Rapshonig unmöglich geworden. Bauern und Imker haben ihre Wahlfreiheit verloren.
  • Australien: Kontamination durch US-Raps
    In konventionellem Raps-Saatgut des Bayer-Konzerns wurden 2005 in Australien Verunreinigungen mit dem Gen-Konstrukt Topas 19/2 gefunden. Es macht den Raps resistent gegen das Bayer-Totalherbizid „Liberty“. Das kontaminierte Saatgut wurde in mehreren Bundesstaaten (Victoria, Western Australia, Südaustralien) gefunden, die z.T. langjährige Anbauverbote für Genpflanzen erlassen hatten. Das Saatgut stammte aus den USA. (Quelle: Faltblatt "Gen-Pflanzen außer Kontrolle" des Umweltinstituts München)
  • USA: Transgener Raps setzt sich selbständig in der Landschaft durch (August 2010) ++ Meldung aus 2011: gv-Raps überall (auch auf BioSicherheit, dem Regierungsportal)
  • Unverschämt: gv-Raps hält sich nicht an Verbot in der Schweiz - wilde Vorkommen entlang Bahnlinien (Dezember 2011)
  • 2012: Genraps überall in der Schweiz wild verbreitet, dazu aus der Bundestagsdrucksache 17/10373 vom 23.7.2012:
    Es ist seit Langem bekannt, dass Rapspflanzen generell an Bahnanlagen und in Hafengebieten in Folge von Körnerverlusten beim Transport und bei der Entladung wachsen. Gv-Raps der Linie GT73 ist seit 2007 zum Import zu Verarbeitungszwecken in die EU zugelassen. Beimischungen von bis zu 0,5 Prozent gv-Rapsanteil werden in der Schweiz toleriert. Importierter Raps wird in Schweizer Rheinhäfen entladen und per Bahn durch die Schweiz transportiert. Die Funde von gv-Rapspflanzen der Linie GT73 an entsprechenden Standorten in der Schweiz sind daher, sofern nicht entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, nicht überraschend.
  • Großflächige Verunreinigungen im Herbst 2018 durch Bayer/Monsanto-Genkonstrukt, welches keine Zulassung hat - auch hier ist der Verunreinigungsweg unbekannt: Bauernstimme am 29.12.2018 ++ Informationsdienst Gentechnik am 21.12.2018 ++ Offizielle Mitteilung des BVL am 21.12.2018

Im Original: Dabei war das zu erwarten
Aus Marcus Lemke (2002): "Gentechnik - Naturschutz - Ökolandbau", Nomos in Baden-Baden (S. 24)
Untersuchungen in Dänemark haben gezeigt, dass bereits nach 2 Generationen der Hybridisierung und Introgression von herbizidtolerantem Raps (Brassica napus) mit einer nahe verwandten Wildpflanze (Brassica campestris) fertile unkrautartige herbizidresistente Hybridpflanzen aufgetreten sind, was auf eine höhere als bisher vermutete Auskreuzungswahrscheinlichkeit hinzudeuten scheint.

Aus dem Positionspapier des BfN (2009), "Welternährung, Biodiversität und Gentechnik" (S. 7 f.)
Dafür soll ein Beispiel aus Kanada kurz dargestellt werden: Hier führte der großflächige Anbau von transgenem herbizidresistenten Raps dazu, dass dreifach herbizidresistenter Raps aufgefunden wurde. (Beckie et al. 2003). Neben dem damit verbundenen Problem der Durchwuchskontrolle, mit einem erhöhten Herbizideinsatz, musste als Folge der Anbau von Bioraps oder zertifiziertem gentechnikfreien Raps in Kanada eingestellt werden (Phillips 2003). Raps besitzt zusätzlich ein hohes Invasionspotenzial, da die Samen lange überdauern können. ...

Aus dem Greenpeace-Text "Gen-Raps in Deutschland außer Kontrolle" vom 31.8.2007
Gen-Raps birgt in vielfacher Hinsicht Gefahren und ist nicht in den Griff zu bekommen. Brendel warnt: So bleiben Rapskörner über viele Jahre hinweg im Boden keimfähig. Außerdem kann sich Rapspollen über extrem weite Entfernungen ausbreiten. Britische Wissenschaftler haben Auskreuzungen in bis zu 26 Kilometer Entfernung nachgewiesen.
Der Pollen kann durch Insekten, wie Bienen und Käfer, über weite Entfernungen transportiert werden. So kann sich der Gen-Raps nicht nur in benachbarte Rapsfelder, sondern auch in artverwandte Wildpflanzen, wie Senfarten, Hederich oder Rübsen, auskreuzen, die Kilometer entfernt blühen. Diese Gefahr ist besonders hoch, weil Bienen Rapspollen und -nektar als Futter lieben. Das führt zu weiteren unerwünschten Folgen: Über Honigbienen kann der Gen-Raps in unsere Lebensmittel gelangen.

Im Original: Gerichtsentscheid zu Gv-Verseuchung
Aus einem Urteil des OVG des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster am 27. Juli 2000 (Az. 21 B 1125/00)
Der Antragsteller baute auf seinen unmittelbar an die Freisetzungsfläche grenzenden Wirtschaftsflächen konventionellen, gentechnisch nicht veränderten Raps an. Im Februar 2000 teilte die Antragsgegnerin den Antragsteller ihre Einschätzung mit, der Raps könne von Einkreuzungen gentechnisch veränderten Erbgutes betroffen sein und äußerte die Ansicht, eine Veräußerung des Erntegutes sei in diesem Fall genehmigungspflichtig. Kurz vor der vom Antragsteller beabsichtigten Ernte erließ die Antragsgegnerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung eine auf § 26 Abs. 1 GenTG gestützte Ordnungsverfügung, mit der sie dem Antragsteller untersagte, den in einem Abstand von 50 Metern zur gentechnischen Freisetzungsfläche geernteten und keimungsfähigen Raps in den Verkehr zu bringen (1.), ihm aufgab, das betreffende Erntegut innerhalb von 3 Tagen nach der Ernte keimungsunfähig zumachen (2.) und ihn aufforderte. Erntearbeiten 3 Werktage vor ihrer Durchführung anzuzeigen (3.). Sie begründete die Verfügung damit, daß das Erntegut gentechnisch veränderte Organismen enthalte, nachdem es durch Bestäubungsvorgänge während der Vegetationsperiode zu Auskreuzungen gentechnisch veränderten Erbgutes von den Versuchspflanzen auf die Rapspflanzen des Antragstellers gekommen sei. Bei der Weitergabe dieses Erntegutes an Dritte handele es sich um Inverkehrbringen, für das der Antragsteller nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 GenTG einer Genehmigung bedürfte, über die er nicht verfüge. ...
Die nach 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung fällt zu Lasten des Antragstellers aus. Das öffentliche Interesse an einem Vollzug von Ziffer l. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 13. Juli 2000, mit der diese dem Antragsteller das Inverkehrbringen des in einem Abstand von 50 Metern zur gentechnischen Freisetzungsfläche der A. C. GmbH auf dem Grundstück in B., Flur 1, Flurstück 177 geernteten und keimungsfähigen Rapses untersagt hat, überwiegt das Interesse des Antragstellers daran, das fragliche Erntegut noch vor einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verfügung in einem Hauptsacheverfahren an Dritte abzugeben. ...
Bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - zumal angesichts der vom Antragsteller geltend gemachten besonderen Eilbedürftigkeit - allein möglichen und gebotenen summarischen Beurteilung der Sach- und Rechtslage sind durchgreifende, ein Offensichtlichkeitsurteil rechtfertigende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Verfügung nicht ersichtlich. Auch die Bewertung der beiderseitigen Interessen im Übrigen fällt angesichts der Basisrisiken und Gefahren des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Nutzpflanzen zu Lasten des Antragstellers aus. ...
Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand ist davon auszugehen, daß das streitbefangene Erntegut gentechnisch veränderte Organismen in Form von (im Gegensatz zu dem vom Antragsteller mehrfach angesprochenen Rapsblütenhonig) vermehrungsfähigen (vgl. § 3 Nr. l GenTG) Rapssamen enthält, die sich nach der Bestäubung gentechnisch nicht veränderter Rapspflanzen des Antragstellers mit Pollen von gentechnisch veränderten Rapspflanzen auf dem Freisetzungsgelände gebildet haben und demzufolge gentechnisch verändertes Erbgut enthalten. Das Stattfinden solcher Aus- und Einkreuzungsvorgänge in der näheren Umgebung von Freisetzungsflächen ergibt sich bereits aus der Freisetzungsgenehmigung des Robert-Koch-Instituts; die Antragsgegnerin verweist insofern zusätzlich auf naturwissenschaftliche Veröffentlichungen. Auch der Antragsteller geht in seiner Beschwerdeerwiderung davon aus, daß ein Teil der von ihm geernteten Rapspflanzen gentechnisch verändert sei, weil sie gentechnisch verändertes Erbgut enthielten. Davon, daß es sich bei solcherart veränderten Rapssamen um gentechnisch veränderte Organismen im Sinne von §3 Nr. 3 GenTG handelt, sind der Antragsteller und die Antragsgegnerin im bisherigen Verfahren übereinstimmend ausgegangen. ...
Hiernach stellt das Erntegut des Antragstellers ein Produkt dar, das gentechnisch veränderte Organismen enthält; ...
Auch im Übrigen begründen die vom Antragsteller vorgebrachten Gesichtspunkte,

  • daß er die Einkreuzungen nicht gezielt vorgenommen habe, sondern von ihnen zufällig betroffen worden und aufgrund dessen in eine "ausweglose Lage" ohne die Möglichkeit eigener Abhilfe geraten sei,
  • daß genehmigte Freisetzungen nach § 23 GenTG ohne Abwehrmöglichkeit geduldet werden müßten und
  • daß es ihm aus zeitlichen und/oder wirtschaftlichen Gründen unmöglich gewesen sei, eine Genehmigung für ein Inverkehrbringen zu erlangen,
keine in einem Eilverfahren festzustellende Offensichtlichkeit dafür, daß Fallkonstellationen der vorliegenden Art oder jedenfalls der hier gegebene Fall wegen "funktioneller Ungeeignetheit" oder Unverhältnismäßigkeit von dem in § 14 GenTG vorgesehenen Genehmigungserfordernis im Wege einer teleologischen Reduktion ausgenommen werden müßten.

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