Antirepression

FIESE TRICKS VON POLIZEI UND JUSTIZ ÜBERALL

Marburg-Biedenkopf: Fallbeispiele aus Kirchhain


1. Beispiele aus Hessen
2. Fälle aus Gießen
3. Marburg-Biedenkopf: Fallbeispiele aus Kirchhain
4. Rhein-Main
5. Überall

Bill of Rights (England, 1689)
... 5. daß die Untertanen das Recht haben, Petitionen an den König zu richten, und daß eine jede Verhaftung oder gerichtliche Verfolgung wegen der Einreichung solcher Petitionen ungesetzlich ist ...

Ein Antifaschist wird angeklagt ...
November 2004: 75 Tagessätze wegen Dienstaufsichtsbeschwerde
Majestätsbeleidigung? Im Namen des Volkers ...

Am 4.11.2004 stand in Kirchhain ein Antifaschist vor Gericht, der sich in einer Dienstaufsichtsbeschwerde über die bei der Verfolgung von Neonazi-Aktivitäten eher träge Polizei beschwert hatte. Da Beschwerden offenbar als böse gelten, schlug die Justiz zurück und verurteilte den Absender. Über den Prozess schreib Dr. Peter Niehenke, Autor von www.beschwerdezentrum.de u.a.: „Was anlässlich dieser Verhandlung zum wiederholten Male in Richter Laudis Sitzungssaal in Kirchhain passierte, kann bei jedem rechtschaffenen Menschen nur Ekel erzeugen. Dem Berichterstatter jedenfalls drehte sich, obwohl er wahrlich einiges an richterlichem Nonsense gewohnt ist, der Magen um.“

Aus dem Text von Dr. Niehenke:
Das 'Recht auf Beschwerde' gehört in Deutschland zu den grundgesetzlich garantierten Rechten. In Artikel 17 heißt es lapidar: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Welchen Stellenwert Dorfrichter Laudi und der Marburger Oberstaatsanwalt Jörg diesem Grundrecht zubilligen, wurde in einer Verhandlung gegen den Physiker Dr. Ulrich Brosa (54) vom 4. November 2004 vor dem Amtsgericht in Kirchhain deutlich. Dr. Brosa wurde zu 75 Tagessätzen verurteilt, weil er es gewagt hatte, den zuständigen Ermittlungsbehörden (insbesondere der Staatsanwaltschaft Marburg) bei ihren Ermittlungen gegen Verursacher von Nazi-Schmierereien Untätigkeit vorzuwerfen und sich in seinem Ärger darüber an den zuständigen hessischen Innenminister Volker Bouffier zu wenden (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Ermittlungsbeamten unter www.althand.de/polnaz.html und gegen OStA Jörg unter www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/brosaDAB_Joerg.html). Dieses Verbrechen, einen Bürger wegen berechtigter Kritik an Behörden zu verurteilen, wurde von Laudi schon einmal begangen, als er Dr. Brosa im Jahre 2002 wegen 'Beleidigung von Staatsorganen' verurteilte (siehe: www.richterdatenbank.de/richterdatenbank/Urteile/57.html).
Oberstaatsanwalt Jörg ist der Auffassung, dass es sich bei den Vorwürfen von Dr. Brosa um 'falsche Verdächtigungen' handle, strafbar nach § 164 StGB (siehe die Klageschrift vom 7. 6. 2004 unter www.beschwerdezentrum.org/justizirrtum/faelle/Brosa/KlageschriftggBrosa.htm). In Absatz 1 heißt es dort: „Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Der Fokus dieses Paragraphen ist klar: Er soll das (speziell für totalitäre Systeme so typische) Denunziantentum verhindern oder zumindest erschweren. Ausgerechnet diesen Paragraphen dann gegen einen Bürger zu wenden, der sich über eine Behörde beschwert, ist an bösartigem Zynismus schwer zu überbieten. Selbst angenommen nämlich, die Vorwürfe von Dr. Brosa seien tatsächlich objektiv nicht berechtigt: Wenn das ausreichen würde, um nach § 164 wegen 'falscher Verdächtigung' verurteilt zu werden, dann müssten alle Ermittlungsbeamten (insbesondere alle Staatsanwälte), deren Beschuldigungen sich in einer Verhandlung als haltlos erweisen, anschließend ins Gefängnis. Und für den Fall, dass ein Urteil in der nächst höheren Instanz gekippt wird, müsste auch der Richter der Vorinstanz dann ins Gefängnis. Sie alle haben sich nämlich offensichtlich 'falscher Verdächtigungen' schuldig gemacht. Und sie haben, ihrer Aufgabe gemäß, ein 'behördliches Verfahren' dadurch herbeigeführt.
Das ist so offensichtlich, dass auch Jörg und Laudi das wissen müssen. Es ist unrealistisch anzunehmen, dass sie sich über den intendierten Anwendungsbereich dieses Paragraphen so fundamental täuschen. Unter dieser Voraussetzung stellt sich dann allerdings die brisante Frage, wie ihr Handeln juristisch zu bewerten ist, wenn sie Dr. Brosa dennoch anklagen bzw. verurteilen. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich meine, dass man keine besonderen juristischen Kenntnisse benötigt, um erkennen zu können, dass es sich dann um Rechtsbeugung handelt. Und Rechtsbeugung ist ein Verbrechen. ...
Jörg und Laudi unterstellen frech, Dr. Brosa sei in Wahrheit gar nicht wirklich wütend gewesen. Dies müssen sie unterstellen, wenn sie behaupten, er habe in Wahrheit ja gewusst, dass die Behörden eifrig an dem Fall arbeiten und sich wirklich Mühe mit der Aufklärung gaben (was sie nachweislich nicht taten). Denn wenn es erstens tatsächlich so gewesen wäre und er es zweitens auch gewusst hätte, dann könnte er ja nicht wütend werden, dann könnte seine Wut und seine Aufregung nur unecht, nur Heuchelei gewesen sein, nur dem einen Zwecke dienend, eine Anzeige gegen die Ermittlungsbehörden legitimieren zu können. Sie müssen also unterstellen, dass er sich buchstäblich nur 'künstlich' aufregte, sonst ist ihre Behauptung, er habe wissentlich falsche Anschuldigungen vorgebracht, unhaltbar. Doch die Absurdität dieser ihrer Unterstellung wird offensichtlich, wenn man sich verdeutlicht, dass Dr. Brosa, zusammen mit Frau Mensah-Schramm (59), beachtliche Anstrengungen unternahm, die Nazi-Schmierereien selbst zu entfernen (siehe die Wolfsangel-Affäre unter www.richterdatenbank.de/staatsanwaltdatenbank/StaatsanwaltSatiren/113.html), vor allem aber, dass er persönlich Opfer neonazistischer Gewalttaten in Amöneburg wurde (siehe: Staatsanwaltschaft Marburg unter Vertuschungs-Verdacht unter www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/2002kw28.htm)! Und selbst, wenn sie das nicht hätte von der Absurdität ihrer Unterstellung überzeugen können: Spätestens in dem Moment hätte es ihnen deutlich werden müssen, als sie die offensichtliche Erregung, die mühsam gezähmte Wut Brosas bei der Gerichtsverhandlung erlebten.
Für die regelmäßigen Leser des Beschwerdezentrums ist so etwas allerdings nicht neu. Sie wissen: Das Urteil stand für Laudi ohnehin schon vor der Verhandlung fest. Die ganze Verhandlung war eine (peinliche) Show. Wir wollen uns dennoch die Mühe machen, die Absurdität dieser peinlichen Show, dieser Farce von einer Gerichtsverhandlung noch etwas deutlicher hervortreten zu lassen. Dazu müssen wir uns vergegenwärtigen, worin die Anklage gegen Dr. Brosa im Einzelnen bestand. Dr. Brosa warf (und wirft) den Ermittlungsbeamten und der Staatsanwaltschaft 'Untätigkeit' vor. Dieser Vorwurf wird von Oberstaatsanwalt Jörg als ,falsche Verdächtigung' im Sinne des § 164 StGB gewertet. Eine falsche Verdächtigung kann nur in einer nicht zutreffenden Tatsachenbehauptung bestehen, denn Meinungsäußerungen oder Wertungen sind ihrem Wesen nach weder ,falsch' noch ,richtig', sind Ausdruck persönlicher ,Vorlieben'/Sichtweisen/Werturteile.
Die Frage ist daher zunächst, was denn diese Formulierung, eine Behörde sei ,untätig', bedeuten kann. Selbst für den Fall, dass Dr. Brosa tatsächlich 'wusste', was die Behörden in dieser Angelegenheit konkret unternommen haben, muss ein Staatsanwalt und ein Richter auf jeden Fall die Frage klären, ob der Vorwurf der Untätigkeit überhaupt eine falsche Tatsachenbehauptung darstellen kann. Das hat Richter Laudi nicht getan. Zu derartigen abstrakten und grundsätzlichen Überlegungen neigt Dorfrichter Laudi nämlich nicht. Er tendiert mehr zu 'Selbstgewissheit aus dem Bauch heraus' (allzu vielen seiner Kollegen in diesem Punkt nicht unähnlich). So wie auch andere hier gewürdigte Richter ist er halt mit sehr viel Macht ausgestattet, und es wird vermutlich auch ihn daher nicht sonderlich beunruhigen, dass er sich hier von einem Nicht-Juristen einen ans Kriminelle grenzenden Dilletantismus vorwerfen lassen muss. (Peinlich, Herr Richter Laudi, peinlich!) - Dorfrichter Laudi ist, so hoffen wir, jemand, der sich politisch informiert. Wie oft, sollte man ihn fragen, wirft die Opposition der Regierung 'Untätigkeit' vor, wissend, dass die Regierung sich sehr wohl 'auf ihre Art' intensiv mit dem Problemen beschäftigt bzw. beschäftigt hat? Sollen die Oppositionspolitiker jetzt alle ins Gefängnis wegen 'falscher Verdächtigungen'? ...
Dr. Brosas Vorwurf der Untätigkeit bedeutete selbstverständlich nicht, dass die Behörde 'gar nichts' tut bzw. tat (die Beamten sozusagen regungslos in ihrem Sessel sitzen) und es bedeutet auch nicht, dass die Ermittlungsbehörde in dem entsprechenden Fall buchstäblich nichts unternommen hat. Um es pointiert auszudrücken: Es genügt halt nicht, Akten von dem einen Zimmer in ein anderes Zimmer zu tragen, obwohl das durchaus eine Form von Tätigkeit darstellt. So sehen Ermittlungen nicht aus! Versuchen wir uns diesen Gedanken an einem Beispiel zu verdeutlichen, etwa den Vorwurf der 'unterlassenen Hilfeleistung': Wenn jemand zu einem Unfall kommt und einen hässlichen Mann, der in seinem Auto zu verbrennen droht, seinem Schicksal überlässt, um dafür einer hübschen Frau, die sich den Knöchel verstaucht hat, zu helfen, dann ist er zwar nicht 'untätig' - aber er macht sich dem Mann gegenüber dennoch der 'unterlassenen Hilfeleistung' schuldig. In anderen Worten: Mit 'Untätigkeit' ist selbstverständlich nicht gemeint, dass jemand 'gar nichts' tut; es ist gemeint, dass jemand das 'offensichtlich Notwendige (Angemessene)' nicht tut. Das meint in dem oben zitierten Beispiel auch die Opposition mit dem Begriff 'Untätigkeit' gegenüber der Regierung. Und nun die wichtige Feststellung: Eine solche Einschätzung ist selbstverständlich eine Meinung, eine subjektive Wertung, kann gar keine Tatsachenfeststellung sein. ...
Wenn man berücksichtigt, dass nicht nur eine bundesweit bekannte Bürgerrechtlerin wie Frau Mensah-Schramm (der am 6. 12. 1994 für ihr Engagement gegen Neonazi-Schmierereien die Bundesverdienstmedaille verliehen wurde), sondern auch der Bürgerrechtler Dr. Edmund Haferbeck (47), der als Rechtsbeistand von Dr. Brosa fungierte, ganz abgesehen von der gesamten Redaktion des Beschwerdezentrums, die Einschätzung von Dr. Brosa teilen, dass den Behörden hier zu Recht 'Untätigkeit' vorgeworfen wurde, dann kann man doch nicht mehr argumentieren, Dr. Brosa haben wissentlich falsche Verdächtigungen ausgesprochen. Dann ist dieser Vorwurf offensichtlich widersinnig.

  • Kommentar zu den Vorgängen auf mein-parteibuch.de
Richter und Zeuge schubsen und drohen!
In einer Verhandlungspause (ich betone: nicht während der Verhandlung) entfaltete der Aktivist der Projektwerkstatt Saasen, Jörg Bergstedt (40), zusammen mit einer Mitstreiterin vor den Zuschauern ein etwas größeres Transparent, das einen Fernsehbildschirm symbolisieren sollte. Wie schon bei anderen Anlässen wollte Bergstedt mit seiner äußerst harmlosen 'Einlage' einfach die Absurdität dieser 'Veranstaltung' (Gerichtsverhandlung) den Zuschauern vor Augen führen. Sicher: Im Gerichtssaal sind Demonstrationen nicht erlaubt. Doch kann das erklären, wieso Bergstedt mit dieser kleinen 'Einlage' einen regelrechten Tumult auszulösen imstande war? Er konnte gerade noch sagen: „Wir sind vom Mars-TV“, da stürzten sich auch schon die (überwiegend ja nur als Zeugen anwesenden!) Polizisten, vor allem aber der 'Gerichtsdiener' auf ihn, um ihm dieses Transparent zu entreißen bzw. es zu zerreißen (Bericht zum Prozess unter www.de.indymedia.org/2004/11/97736.shtml). Wieso diese ungeheure Aggressivität der Reaktion? Wie ist das geradezu hasserfüllte Gesicht des 'Gerichtsdieners' (Aufsichtsbeamten) zu erklären, dessen Gesichtsausdruck den Eindruck vermittelte, dass er diese harmlosen Demonstranten und 'Ruhe-Störer' scheinbar wie gefährliche Terroristen empfand?
... am Amtsgericht Kirchhain ist auch eine solche Peinlichkeit noch steigerbar. Der 2. Vorsitzende des Ortsverbandes Marburg der 'Humanistischen Union', Dragan Pavlovic (34, siehe obiges Foto), versuchte, von diesem absurd anmutenden 'Tumult' ein Foto zu schießen. Was er damit auslöste, spottet jeder Beschreibung: Dorfrichter Laudi höchst persönlich mischte bei der sich ergebenden Rangelei, bei dem die anwesenden 'Polizisten außer Dienst' Herrn Pavlovic die Kamera zu entwinden versuchten, eigenhändig mit. Unter Anwendung körperlicher Gewalt wurde ihm die Kamera schließlich abgenommen. Die Aufgebrachtheit der anwesenden Staatsmacht wirkte, als trage Dragan Paclociv nicht eine Fotokamera in seiner Hand, sondern eine Handgranate, die jeden Augenblick zu detonieren droht. Was, fragte man sich als unbeteiligter Beobachter, bringt einen Richter dazu, bei einem solchen Handgemenge mitzumischen, statt seinen Beamten ruhig die Anweisung zu geben, sich die Kamera aushändigen zu lassen oder den Besitzer direkt zur Herausgabe der Kamera aufzufordern? Wie ist diese völlig absurde Panik erklärbar, wo es doch nur um ein Foto ging, das in einer Verhandlungspause (zugegeben im Gerichtssaal, wo es nicht ausdrücklich erlaubt worden war) geschossen wurde?
Dr. Peter Niehenke, 8. 11. 2004

Die schriftliche Urteils'begründung' vom 8. 12. 2004 lesen Sie unter www.beschwerdezentrum.org/justizirrtum/faelle/Brosa/laudiurteil041208.jpg. Den Artikel als pdf-File gibt es unter www.beschwerdezentrum.org/Bilder_Grafiken/DorfrichterLaudi.pdf.

Anzeige gegen gewalttätigen Richter und Staatsschützer
Ein Betroffener stellte wegen der Gewalttätigkeiten von Richter, Zeuge und Gerichtsdiener Strafanzeige. Diese liegt der Staatsanwaltschaft Marburg vor. Wie immer wird nun zu sehen sein, ob die Staatsanwaltschaft Straftaten verfolgt, ob PolizistInnen Straftaten aufdecken und ermitteln - oder ob alle Einheiten im Dienste der Obrigkeit sind und als solche handeln: Ärger für die Obrigkeit abwehren, nach unten aber kräftig treten.

Aus der Anzeige:
Hiermit zeige ich die benannten und etwaige weitere Personen aus genannten und allen weiteren Gründen an.
Tatverlauf: Am 4.11.2004 fand im Amtsgericht Kirchhain eine Gerichtsverhandlung statt gegen Dr. Ulrich Brosa. Über die skandalöse Urteilsfindung ist berichtet worden und spielt hier keine Rolle. Diese Anzeige erfolgt aufgrund des Geschehens in der ersten Pause des Prozesses.
Ein Theatergruppe, verkleidet als Wesen vom Mars, ging in dieser Pause (der Prozeß war bereits unterbrochen) in den freien Bereich vor dem Richterpult und begann mit Interviews für die Sendung „Unterwegs in der Galaxis“ - dafür wird ein Stoff als Fernseher gehalten und eine weitere Person spielt ModeratorIn. Angriffe auf Personen oder Sachen erfolgen nicht. Richter Laudi stürzte sich auf die Theatergruppe und schubste sie sofort weg, ein Justizwachtmeister kam und riß den Stoffbildschirm mit viel Gewalt weg. Dass er nicht zerriss, ist purer Zufall. Der vorher als Zeuge aussagende Staatsschützer Seim drängelte,s schubste und stieß erneut einen Theaterspieler. In diesem Vorgang sind Tätlichkeit/Körperverletzung, Nötigung sowie versuchte Sachbeschädigung als Straftaten auszumachen.
Diese Straftaten wurden von einem unbeteiligten Zuschauer per Foto festgehalten. Wie von der Tarantel gestochen stürzten sich Richter und Staatsschützer auf den Fotografen, stellten sich auf die Stuhlreihe vor ihn und bedrohten ihn deutlich körperlich. Dabei verlangten sie die Herausgabe der Kamera. Eingeschüchtert folgte der Bedrohte. In diesem Vorgang ist eindeutig eine Nötigung vollzogen.
Daneben packte eine Frau einen weißen Overall aus, um ihn dem Gericht zu zeigen, weil sie den bei der vor Gericht verhandelten Aktion getragen hatte, während die Bullen trotzdem behaupteten, sie hätten sie nicht am Straßenrand gesehen. Ein Justizwaldmeister stürzte sich nun auf die Frau und entriß ihr das Kleidungsstück. In diesem Vorgang ist versuchte Sachbeschädigung zu sehen, da auch das Kleidungsstück mit erheblicher Gewalt entzogen wurde.
Der Staatsschützer Seim hatte wohl immer noch nicht genug und griff wieder einen des Mars-TV-Theater-Teams an, um ihn aus dem Raum zu schmeißen. Dabei schubste er erneut deutlich. Dieser fragte ihn, für wen er eigentlich grad handeln würde und es stellte sich heraus, dass er alles auf eigene Faust machte. Schließlich ordnete der Richter (offensichtlich wieder bei Sinnen) an, jetzt mit dem Prügeln aufzuhören und in die Pause zu gehen.
Es zeigt sich also, dass Staatsschützer Seim auf eigene Rechnung handelte. Körperverletzung und Nötigung ohne rechtlichte Grundlage sind deutlich sichtbar.
Verschiedene Polizeibeamte und Richter Laudi machten sich sodann an der entwendeten Kamera zu schaffen und löschten das Bild, auf dem ihre Straftat zu sehen war. Um sicher zu gehen, fotografierten sie ein neues Bild. Technisch bedeutet dies, dass das Bild auf keinen Fall mehr reproduzierbar ist, weil die Daten überschrieben sind. Das zeigt kriminelle Energie, eine bewusste Handlung. Folglich ist hier Beweismittelvernichtung sowie Strafvereitelung im Amt für alle Beteiligten deutlich zu erkennen. Da Richter Laudi als Amtsperson handelte, ist auch Rechtsbeugung im Amt unübersehbar.
Zu prüfen ist meines Erachtens, ob der anwesende Staatsanwalt bereits Ermittlungen aufgenommen hat. Gleiches gilt für die anwesenden PolizeibeamtInnen. Sie alle sind AugenzeugInnen mehrerer Straftaten gewesen. Dass sie nicht einschrieben, ist bereits ein Dienstvergehen. Sollten sie keine Ermittlungen aufgenommen bzw. ein Verfahren eingeleitet haben, wäre das als Strafvereitelung im Amt zu werten.


Staatsanwalt lehnt Verfahren ab: Nötigung und Bild löschen war Notwehr ...
Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Zurückweisung spricht für sich. Deutlicher kann Rechtsbeugung nicht ausfallen. Wenn ein Richter in einem Kreis von Polizisten ein Bild löscht, dass ihn belastet, dann ist das nicht Strafvereitelung und Beweismittelvernichtung, sondern ... tja, man glaubt es kaum ... Notwehr. Weil das Bild mit ihm drauf den Richter bedroht. Tut es auch - es droht ihm ein Strafverfahren. Der Brief sei hier trotzdem abgedruckt. Die Logik ist aber nicht zur Nachahmung empfohlen, weil danach ist ziemlich vieles in dieser Welt als Notwehr legitimiert ... auch die Gefahr einer Verhaftung, Verurteilung oder von Bullenstress ist dann eine Bedrohung und legitimiert Notwehr ...

Aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Marburg vom 25.5.2005:
Einstellung, Seite 1
Einstellung, Seite 1 Einstellung, Seite 2

Widerspruch gegen die Ablehnung der Ermittlungen
De Anzeigesteller legte am 4.6.2005 Widerspruch beim Generalstaatsanwalt ein. Der Wortlaut:

Widerspruch zur Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens
Az. 1 Js 595/05

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens ein. Die Abläufe und Gründe für meine Anzeige gegen Richter Laudi und KOK Seim habe ich bereits in der Strafanzeige geäußert. Sie ist in der Anlage beigefügt.
Die Ablehnung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft in Marburg ist insbesondere hinsichtlich des Punktes „Nötigung“ und „Strafvereitelung/Rechtsbeugung im Amt“ abwegig bzw. unbegründet.
1. Die Strafanzeige wegen Nötigung bezieht sich auf die Drohung mit körperlicher Gewalt durch den Richter Laudi gegenüber einem Zuschauer, der die vorangegangene Straftat des Richters fotografierte. Gegenüber dieser Person drohte der Richter Gewalt an, wenn er die Kamera nicht herausrücken würden. Die Person kam der Drohung nach. Das ist lupenreine Nötigung, wenn nicht gar Erpressung oder Raub, da ja die Herausgabe von etwas durch körperliche Gewalt bzw. deren Androhung angestrebt war.
Die Marburger Staatsanwaltschaft nun behauptet, dass die Attacke auf die Theaterspielgruppe keine Nötigung war. Das wurde auch gar nicht behauptet, die Staatsanwaltschaft hat hier nicht einmal die Anzeige richtig gelesen.
Insofern ist die Ablehnung der Strafanzeige unbegründet, weil sie gar nicht auf den eigentlichen Gegenstand der Strafanzeige eingeht.
2. Auf den Vorwurf der Strafvereitelung und Rechtsbeugung geht die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht direkt ein. Auch hier behauptet die Staatsanwaltschaft zunächst Unsinn, der auch aus der Strafanzeige selbst schon eindeutig anders hervorgeht. Sie behauptet nämlich, dass das Foto von einem Mitglied der Theatergruppe gefertigt wurde. Das stimmt nicht, sondern – wie beschrieben – es wurde von einem Zuschauer aufgenommen. Dass die Staatsanwaltschaft ständig die Theatergruppe in eine Verbindung mit dem Foto, der durch Gewaltandrohung erzwungenen Herausgabe des Fotoapparates und der Löschung des Fotos bringt, zeigt, dass sie nicht ermittelt, sondern nach Gründen sucht, nicht ermitteln zu müssen. Alle genannten Verbindungen zwischen Foto und Theatergruppe sind aber frei erfunden.
3. Die Behauptung, dass allein die Tatsache, auf einem Foto zu sehen zu sein, würde das Recht hervorrufen, den Fotografen körperlich zu bedrohen, ihm die Kamera wegzunehmen und ein Foto zu löschen, ist nicht nur völlig abstrus, sondern selbst dann, wenn es einen Grund gäbe, eine ungeheuerliche Legitimation von Selbstjustiz. Die Staatsanwaltschaft Marburg verlässt hier eindeutig jeglichen rechtsstaatlichen Weg und billigt einer Person (dem Richter Laudi) zu, dass er selbst handeln darf, wenn es um die Vernichtung von möglichen Beweismitteln bei einer möglichen Straftat von ihm geht. Dieses Akzeptanz ist zwar in der deutschen Justiz fraglos üblich, wenn Polizei, Staatsanwälte und Richter die einzigen sind, die bei eigenen Straftaten auch die Ermittlungen führen könnten, aber es ist selten so schwarz auf weiss lesbar, dass Rechtsstaatlichkeit für die, die den Rechtsstaat ausführen, nicht gilt.
4. Hinzu kommt, dass die rechtliche Bewertung als solches absurd ist. Von dem Bild ging keinerlei Gefahr für den Richter aus. Wäre das der Fall, könnte sich jede in Zukunft auf einem Bild festgehaltene Person gewaltsam um dessen Vernichtung kümmern – auch z.B. DemonstrantInnen, die von der Polizei gefilmt oder fotografiert werden. Dass das Bild den Richter gefährden könnte, liegt eher daran, dass darauf möglicherweise eine Straftat des Richters festgehalten war. Die rechtliche Wertung, dass das Recht am eigenen Bild höher zu bewerten ist als die Aufklärung einer Straftat ist genauso abwegig wie die rechtliche Auffassung, dass aus dem Recht am eigenen Bild gewaltsame Drohungen und die Zerstörung eines Bildes ableitbar sind. Die Staatsanwaltschaft Marburg übertrifft diese abwegigen Überlegungen sogar noch, in dem sie ein Notwehrrecht einräumt – d.h. sie will tatsächlich glauben machen, dass ausgerechnet die Person, die das Hausrecht ausübte, als einzige aggressiv agierte, ungehindert andere Menschen bereits angreifen konnte und von einer Vielzahl anwesender Polizisten geschützt und unterstützt wurde, ein Notwehrrecht besitzen würde. Das Bild wurde gelöscht, als der Richter und die Polizei bereits außerhalb des Gerichtssaales standen – unbedrängt. Woraus da die Notwehr abgeleitet wird, ist völlig unklar.
5. Der Vernichtung des Bildes diente der Verhinderung einer Strafverfolgung. Dieses Beweismittel wäre auch nötig gewesen, da die Staatsanwaltschaft ja sichtbar ausschließlich ein Interesse entwickelt, Richter und Polizisten zu schützen und Ermittlungsverfahren abzuwehren. Das ist typisch für das Verhalten der Justiz. Es zeigt aber eben umso deutlicher, dass es sich tatsächlich um Strafverteilung handelt – nicht nur das Verhalten von Richter Laudi und KOK Seim, sondern auch die Ablehnung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
Aus allen genannten Gründen lege ich Widerspruch ein. Angesichts der Tatsache, dass in einem Rechtsstaat nur die Rechtssprechungs- und Ermittlungsorgane über Anzeigen und Widersprüche auch bei Vorwürfen gegen sich selbst entscheiden, ist dieser Widerspruch selbstverständlich aussichtslos, denn als Angehörige der Justizsphären ist es Ihr Auftrag, Kritik an den Organen des Rechtsstaates abzuwehren.
Eine entsprechende Ablehnung erwartend verbleibe ich

Ablehnung des Widerspruchs
Natürlich lehnt auch der Oberstaatsanwalt ab - die Kaste der Justiz ist eben ein widerlicher Filzhaufen, der sich und andere Obrigkeit deckt, u.a. in der erst Strafverfolgung von RichterInnen und StaatsanwältInnen blockt. Das Schreiben (Auszug ... das Gesamt als .gif hier: Seite 1 und Seite 2).
Ablehnung Widerspruch
Vieles an den Ausführungen ist absurd:
  • Dass das Foto eine Straftat ablichtete, erwähnt der Oberstaatsanwalt gar nicht mehr. Es wurde genau deshalb aufgenommen. Nach der Logik des OStA werden Menschen mit diesem Schreiben geradezu aufgefordert, keine Zivilcourage mehr zu zeigen, denn nichts ist mehr erlaubt, was nicht ausdrücklich von der Obrigkeit genehmigt wurde.
  • Die Behauptung, der Richter hätte die Sicherstellung der Kamera angeordnet, ist schlicht gelogen. Vielmehr hat er sofort und ohne Vorwarnung mittels Androhung körperlicher Gewalt die Kamera selbst dem Fotografen entnommen. Das ist nicht nur Nötigung, sondern auch schlicht Selbstjustiz. Es waren genügend Polizeikräfte im Raum, so dass der Richter nicht hätte selbst handeln brauchen.
  • Die Aussage, dass es für Fotografieren eine Genehmigung braucht, ist falsch, denn das höherrangige Interesse der Ahndung einer Straftat überwiegt das Hausrecht. Das aber erwähnt und erwägt der Oberstaatsanwalt gar nicht - weil er es nicht will!
  • Dass Straftäter ein Recht auf ihr Bild haben, ist neu. Es stellt sich die Frage, ob nun auch alle Bilder, die z.B. von Videokameras der Polizei oder Überwachungskameras aufgenommen werden, grundsätzlich illegal sind. Und ob mensch das Recht hat, einen filmenden Polizisten direkt und körperlich zu bedrohen, um ihm dabei die Kamera abzunehmen. Sicherlich würde der gleiche Staatsanwalt das gaaaaaaaanz anders sehen, wenn es sich gegen die Obrigkeit richten würde.
  • Der Hinweis auf den "happening-ähnlichen Charakter" ist unsinnig, weil der Fotograf damit gar nichts zu tun hatte, sondern nur fotografierte, WEIL der Richter eine Straftat beging.
  • Da die Ablehnung der beiden Staatsanwaltschaften eine direkte Auswirkung auf einen Richterspruch hat (den es jetzt nämlich nicht mehr geben kann), ist nicht nur Strafvereitelung im Amt, sondern auch Rechtsbeugung im Amt gegeben. Das verfolgen in Deutschland aber StaatsanwältInnen ...
Auch nicht schlecht ... wer sich wehrt, wird bestraft
Bei einem Antifaschisten nahe Marburg haben prollige bis rechtsorientierte Männer öfter randaliert, die Haustür zerstört usw. Einige Male konnte er die Täter fotografieren. Das hat er dann öffentlich gemacht. Verfolgt wird von der interessensorientierte Justiz nun aber nicht der Täter, sondern der Geschädigte:
Scan

Weiterer Fall aus Marburg
Bericht des Betroffenen auf einer Veranstaltung zu Polizeiwillkürz am 10.4.2004 in Marburg
Ein Teilnehmer einer Demonstration wird im Jahr 2003 von Polizeihunden in die Ecke gedrängt. Da er Angst von Hunden hat, ruft er dem hundeführenden Polizisten zu, sich nicht zu wehren. Dieser läßt dennoch seinen Hund nach dem Demonstranten schnappen. Als Kollegen hereineilen und die Situation erblicken, greift der Polizist eine auf der Straße neben einem Mülleimer herumliegende Flasche und behauptet: "Die hat er nach mir geworfen".

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