Projektwerkstatt

NAZI-JUSTIZ

Ohne Brüche aus dem Nazi-Regime in die BRD


1. Ohne Brüche aus dem Nazi-Regime in die BRD
2. Fallbeispiele: Bundesweite Justiz
3. Fallbeispiele: Hessen
4. Richter, Drittes Reich und BRD
5. Und heute?
6. Justiz heute: Antifa-Symbolik verbieten?
7. Links
8. Buchvorstellungen zum Themenbereich

Landgericht Berlin im 1955 zur Frage, ob Attentate auf Hitler zulässig gewesen seien:
Das Leben Hitlers ist ... in gleicher Weise als geschütztes Rechtsgut anzuerkennen wie das Leben eines jeden anderen Menschen.

Diese Seite soll einen kleinen Eindruck davon vermitteln, wie wenig sich verändert hat im Übergang von Nazi-Deutschland in das moderne, demokratische Deutschland. Wer die Propaganda der Betroffenheit wegwischt, stellt fest, dass Gesetze und Exekutoren im Wesentlichen gleich geblieben sind. Darüber kann auch der Nürnberger Kriegsverbrecherprozess nicht hinwegtäuschen, der wertvoll war, um aufzuklären, der aber für die Frage der Entnazifizierung eher hinderlich war. Er hat den Anschein einer Generalabrechnung mit dem Nazi-Regime vermitteln, während längst die alten Kader wieder in die Leitungsfunktionen der Gesellschaft einrückten oder dort verblieben.
Ist die BRD also die Fortsetzung des Nazi-Regimes? Ja und nein. Ja, weil es offensichtlich nur wenig Brüche gab jenseits der Modernisierungen und Wandlungen von Gesellschaft, die auch andere Staaten erfassten und zum Wandel des Zeitgeistes zu rechnen sind, aber nicht zu einem bewussten politischen Bruch mit der Vergangenheit. Mit 'Nein' ist die Frage aber deshalb auch zu beantworten, weil sonst ein Missverständnis aufkommen würde. Die Nazi-Funktionäre blieben nicht deshalb an den Schalthebeln, weil sie Nazis waren, sondern in Prozess von Geschichte ist das fast immer gleichgültig. Die herrschende Ideologie, die bei allen Unterschiedenen immer auch eine Ideologie der Herrschaft und der Herrschaftsausübung war, bediente sich in der Geschichte immer des alten Personals und gab diesen nur eine neue Richtung. Das klappte, weil die Exekutoren der Herrschaft vor allem willige Vollstrecker waren. Ihnen war und ist grundsätzlich gleichgültig, gegen wen und für welche Interesse sie handeln. Zwar schlagen sich die hegemonialen Diskurse auch in ihren Köpfen nieder, so dass sie später auch selbständig danach handeln. Aber dass z.B. die antisemitische Propaganda und Diskurssteuerung der Nazis das Denken und Handeln derart grundlegend prägte, ist kein Beweis, dass es nicht auch eine beliebige andere Ideologie hätte sein können. Insofern ist das Weiterfungieren von Nazi-Kadern in der BRD nur die Fortschreibung der Geschichte. Auch Hitler brauchte nach seiner Machtübernahme nicht die Exekutoren der Macht auswechseln. Es hat es dort gemacht, wo er auf die diskursive Veränderung nicht warten wollte. Aber meist war der Personenaustausch gar nicht nötig, die willigen Vollstrecker waren bereits da und wären für jeden da gewesen.
Insofern ist also gar nicht überraschend, dass die Sieger über das Hitlerregime so handelten, wie es bei vorherigen Machtübernahmen auch geschah. Das Personal wird neu eingenordet und dann weitergemacht. Für die Justiz in Deutschland heißt das: Wer als Deserteur schon mal zum Tode verurteilt wurde, aber mit Glück den Schlächtern entkam, stand in der BRD wieder Richtern und Staatsanwälten gegenüber, die die solche Todesurteile im Dritten Reich gefällt hatten. Mit etwas Pech konnte es sogar die gleiche Person sein, denn - wie die folgenden Beispiele zeigten - viele Mörder blieben auf fast den gleichen Stellen. Für einen Herrschaftsbetrieb, den auch auch die BRD von Beginn an darstellte, ist so etwas effizient ...

Aus "Viele Nazi-Juristen zogen direkt ins Bundesjustizministerium um", auf: Zeit Online, 9.10.2016
In kaum einem Bonner Ministerium waren nach 1949 mehr ehemalige NSDAP-Mitglieder beschäftigt als im Justizministerium. ... Bis 1973 habe es im Bonner Ministerium insgesamt 170 Abteilungs-, Unterabteilungs- und Referatsleiter gegeben; 53 Prozent davon seien ehemalige NSDAP-Mitglieder gewesen. ... Im Durchschnitt lag dem Bericht zufolge die Zahl der ehemaligen NSDAP-Mitglieder im Untersuchungszeitraum von 1949/1950 bis 1973 deutlich über 50 Prozent und in manchen Abteilungen des Ministeriums zeitweilig sogar über 70 Prozent.
Die personelle Kontinuität habe bis heute fatale Folgen, heißt es in dem Bericht. Sie habe den demokratischen Neubeginn belastet, behindert und verzögert. Viele Gesetze seien nur oberflächlich "entnazifiziert" worden. Das führe dazu, dass bis heute in den Gesetzen Formulierungen und Ideen zu finden seien, die aus der NS-Zeit stammten – etwa der umstrittene Jugendarrest. Darüber hinaus seien in der jungen Bundesrepublik Opfer der Nazis weiter diskriminiert worden – etwa Homosexuelle. Und schließlich habe das Bundesjustizministerium Völkermördern und Kriegsverbrechern geholfen, indem es deren Strafverfolgung systematisch verhinderte.
Bei den Neueinstellungen, so der Bericht über die NS-Vergangenheit im Bundesjustizministerium der 1950er und 1960er Jahre, habe man vor allem auf vermeintlich unpolitische Juristen und auf die bürokratische Effizienz der Rechtstechniker gesetzt. Erfahrungen in der Nazi-Justiz seien offenkundig mehr geschätzt worden als eine konsequente rechtsstaatliche und damit auch antifaschistische Haltung.



Beispiele für gerichtete Justiz - auch in der Weimarer Republik

Im Original: Erklärungen und Übersichten
Zu den nachfolgend benannten Gerichtstypen
Aus dem "Braunbuch", Edition Ost im Verlag Das neue Berlin (S. 111 f.)
Die Sondergerichte hatten das Ziel, zunächst alle Hitlergegner mundtot zu machen, um durch Friedhofsruhe" im Innern die Aggression nach außen vorbereiten zu können. Die Angeklagten waren praktisch aller Rechte beraubt.
Diesen Charakter der Sondergerichte bestätigte das Reichsgericht in einer Entscheidung vom 9. November 1938 - Aktenzeichen 5 T 537/38 -, wo es heißt, daß die Sondergerichte nicht nur ihrem Namen, sondern auch ihrem Wesen nach außerhalb der öffentlichen Gerichtsbarkeit stehende Gerichte' seien.
Wolfgang Idel, heute Landgerichtsdirektor in Krefeld, schrieb in seiner Dissertation Die Sondergerichte für politische Strafsachen", Freiburg 1935, auf Seite 36, daß die Aufgabe dieser Gerichte darin bestehe, "die Gegner des 3. Reiches, hauptsächlich Kommunisten und Sozialdemokraten, vollständig auszurotten'.
Zu ähnlichen Schlußfolgerungen kamen in ihren Dissertationen Robert Fuchs, .Die Sondergerichtsbarkeit in Deutschland", Tübingen 1937, und Adolf Schlesinger, Die Entwicklung der deutschen Gerichtsorganisation seit 1879", jena 1938.
Aus der Aufgabenstellung für diese Terrorgerichte geht hervor, daß die Richter und Staatsanwälte die bewährtesten und rücksichtslosesten Faschisten gewesen sind.
Nach dem Überfall Hitlerdeutschlands auf die Nachbarstaaten wurden in fast allen okkupierten Ländern unter Mißachtung der Haager Landkriegsordnung Sondergerichte gebildet. Sie verwirklichten mit den Mitteln der Rechtsprechung" die hitlerschen und himmlerschen Ausrottungsbefehle.
Die grauenvollste Bilanz weisen die Nazi-Sondergerichte in Polen aus. Auf der Grundlage der berüchtigten Polen-Strafrechtsverordnung wurden Tausende polnische Bürger dem Schafott ausgeliefert, nur weil sie sich zu Polen bekannten, weil sie sich der Aushungerungspolitik widersetzten oder weil sie durch die globkeschen Volkslistenrichtlinien als "unwertes Leben" gestempelt wurden.
Die Sondergerichte, die zunächst zur Aburteilung politischer Delikte' geschaffen wurden, verhängten unter den Bedingungen des totalen Krieges in Deutschland sowie in den okkupierten Staaten wegen unbedeutender Verfehlungen, z. B. geringfügigen Lebensmitteldiebstahls, der in zivilisierten Ländern als Mundraub unbestraft bleibt, Todesstrafen.
Der Volksgerichtshof wurde 1934 gebildet und war zunächst für Hoch- und Landesverratssachen zuständig. Der Aufbau des Volksgerichtshofes läßt klar erkennen, da6 er ein wesentlicher Bestandteil der Sondergerichtsorganisation des faschistischen Staates war. Sichtbar zum Ausdruck kommt das darin, da5 die Mitglieder des Volksgerichtshofes von Hitler persönlich ernannt wurden, und die übrigen Mitarbeiter des Volksgerichtshofes von dem Reichsminister der Justiz. Neben den Berufsrichtern waren in jedem Senat Vertreter der Nazi-Partei und der faschistischen Wehrmacht als Fachrichter" zugegen.
Der Volksgerichtshof wurde besonders berüchtigt unter dem Vorsitz des Blutjuristen Freisler und durch Verfahren gegen solche aufrechte Deutsche wie Lieselotte Hermann, Judith Auer, Werner Seelenbinder, Anton Saefkow, Franz Jacob, Hilde und Hans Coppi, Georg Schumann, Bernhard Bästlein, Adam Kuckhoff sowie den tschechoslowakischen Patrioten und Journalisten Julius Fucik. Auch die Verfahren gegen die Beteiligten des Offiziersaufstandes vom 20. Juli 1944 vor dem Volksgerichtshof lenkten das Augenmerk der Weltöffentlichkeit auf dieses oberste Blutgericht.
Eine ähnliche Ausnahmejustiz wie die faschistischen Sondergerichte und der Volksgerichtshof war die Kriegsgerichtsbarkeit der Nazi-Wehrrnacht. Sie wurde fast zu gleicher Zeit wie die Sondergerichte eingeführt. Als oberstes Wehrmachtsgericht fungierte ab 26. Juni 1936 das Reichskriegsgericht. Die Wiedereinführung der Kriegsgerichte in Friedenszeiten beweist unter anderem, daß die Nazis vom ersten Tage ihrer Herrschaft im Jahre 1933 an einen Krieg gegen die europäischen Völker vorbereiteten; denn die Kriegsgerichte wurden geschaffen, um den Aufbau der Angriffsarmee gegen alle zersetzenden' Ideen der Demokratie und des Friedens abzusichern. Das wird noch dadurch unterstrichen, daß bereits am 17. August 1938 die Verordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege und bei besonderem Einsatz" und die berüchtigte ,Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz" erlassen wurden.
Während des Krieges maßten sich die Kriegsgerichte Hitlers zudem in einigen okkupierten Staaten, wie Holland, Belgien, Frankreich, Norwegen und Dänemark, die Rolle von Sondergerichten gegen die Zivilbevölkerung an. Auch in der Tschechoslowakei und in Polen wüteten sie vor der Einrichtung der Sondergerichte gegen Zivilisten.

Aus dem "Braunbuch", Edition Ost im Verlag Das neue Berlin (S. 123 f.)
DAS NEUE STRAFGESETZBUCH - EIN NAZI-GESETZ
Schafheutle ist zugleich der Verantwortliche im Bundesjustizministerium für die Ausarbeitung des Strafgesetzbuch-Entwurfs, der eine Reihe von verschärfenden Strafbestimmungen z. B. für Hoch- und Landesverrat" enthält, die zum Teil inhaltlich und wörtlich mit den von ihm selbst geprägten Formulierungen aus den Jahren 1933/34 übereinstimmen.
Neben Schafheutle wirken bzw. wirkten in der Großen Strafrechtskommission" 23 namhafte westdeutsche Juristen. 16 von ihnen hatten bereits während der nazistischen Gewaltherrschaft wichtige Justizfunktionen inne, unter ihnen
der ehemalige Senatspräsident des Bundesgerichtshofes, Dr. Kanter,
der Generalbundesanwalt von 1962, Fränkel, den die DDR des 50fachen Mordes überführte und der heute monatlich mindestens 2500 DM Pension bezieht, und
der frühere Sachbearbeiter für politische Strafsachen im Nazi-Justizministerium, Dr. Wilkerling, viele Jahre Ministerialdirigent im Justizministerium Niedersachsens.
Mit dem neuen Strafgesetzbuch-Entwurf soll die politische Gesinnungsjustiz, soll das Vorgehen gegen Patrioten, Atomkriegs- und Notstandsgegner weiter verschärft werden. Darüber hinaus dient er unmittelbar den aggressiven Absichten Bonns. In der amtlichen Begründung zu § 3 (.Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden") heißt es z. B.:
.Das Inland umfaßt nach der gegenwärtigen völkerrechtlichen Lage außer den Gebieten, die zum räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuches (also der Bundesrepublik) gehören, auch solche, die außerhalb dieses Geltungsbereiches liegen. Dazu gehören die sowjetische Besatzungszone Deutschlands, der Sowjetsektor von Berlin und die übrigen Gebiete des deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, die zur Zeit unter fremder Verwaltung stehen."
Im Entwurf heißt es weiter, daß ein Einführungsgesetz das Inkrafttreten der Strafbestimmungen für Taten regeln müsse, "die auf deutschem Gebiet, aber außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Strafgesetzbuches (also Bundesrepublik) begangen werden'. Es wird aber ausdrücklich betont: "Der Entwurf sieht jedoch davon ab, diese Grundsätze (für die Übergangszeit) in dem auf die Dauer bestimmten Strafgesetzbuch zu regeln."
Damit wird offen gesagt, welche Gebiete zu annektieren beabsichtigt sind. So steht das westdeutsche Strafgesetzbuch ganz im Dienst der Rüstungsmonopole und der Hitlergeneralität, deren einziges Ziel es ist, für die Niederlage im zweiten Weltkrieg Revanche zu nehmen.
Welche Wirkung das Strafgesetzbuch schon vor seiner Verabschiedung hat, zeigte die Verhaftung des Chefredakteurs des Deutschlandsenders, Dr. Grasnick, Ende Juli 1962. Selbst Bundesanwalt Loesdau hatte zugeben müssen, da6 sich Dr. brasnick auf dem Territorium Westdeutschlands nichts zuschulden kommen ließ. Der Grund seiner Verhaftung bestünde allein in seinem Wirken in der DDR.

Aus Christian Bommarius, "Ein Wille, kein Weg", in: FR, 13.9.2011
Lange Zeit waren etliche überlebende und die Hinterbliebenen getöteter Opfer der Nationalsozialisten darüber erstaunt und verbittert, dass die bundesdeutsche Justiz so wenige Täter ausfindig machte, anklagte und verurteilte. Die meisten ahnten, aber die wenigsten wussten, dass die Mehrheit der Richter und Staatsanwälte bis in die 60er-Jahre alte Nazis waren, in der nordrhein-westfälischen Nachkriegsjustiz mehr als 80 Prozent. Und niemand hat ihnen verraten, dass selbst in der zur intensivierten Verfolgung von NS-Verbrechern eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Dortmund anfangs ehemalige NS-Juristen saßen mit entsprechend kläglichen Aufklärungs- und Anklagequoten. Ihr Wille war offensichtlich, ihre Kompetenz und ihre Bereitschaft, zu seiner Durchsetzung jeden nur möglichen Weg zu finden und auch zu beschreiten, nicht zu bezweifeln.

BRD-Institutionen waren nicht nur durchseucht von ehemaligen Nazi-Funktionären, diese wollten auch keine Aufklärung. So wurde 1967 das "Braunbuch" auf der Frankfurter Buchmesse beschlagnahmt ... ganz im Geiste der Bücherverbrennungen im Dritten Reich.

Aus Matthias Krauß, "Maske in Braun", in: Junge Welt, 1.7.2015 (S. 10)
Die offizielle Bundesrepublik versuchte das Buch totzuschweigen, das war die bewährte Methode, mit der Nazivergangenheit umzugehen. "Offiziell nahm niemand in der BRD das Buch zur Kenntnis. Es hätte sowohl den Absender aufgewertet als auch eine Auseinandersetzung mit den genannten Personen gefordert. Beides sollte vermieden werden. Trotz Medienblockade kamen aber zahlreiche, vor allem jüngere Westdeutsche nach Ostberlin, um in dieser Sache nachzufragen. Viele von ihnen sollten später als ›68er‹ gegen die Verhältnisse der BRD auf die Straße gehen. Und es kamen auch Journalisten, die sich vertraulich informieren ließen", erinnerte sich Norbert Podewin, der bei den "Braunbuch"-Recherchen mitgearbeitet hatte, vor zehn Jahren in dieser Zeitung.
Auf der Frankfurter Buchmesse 1967 wurde das Buch beschlagnahmt, doch 1968 waren bereits 300 der darin erwähnten Amtsträger diskret von ihrem Posten zurückgetreten. Gleichwohl wurde die erweiterte Auflage als "Propaganda", "kommunistisches Machwerk" oder "politische Pornographie" abgetan. Heute muss man etwas kleinlauter sein. Der Historiker Götz Aly bescheinigt dem "Braunbuch" eine Fehlerquote von weniger als einem Prozent.


Aus dem Wikipedia-Eintrag zu "Braunbuch"
Das Buch wurde von den Regierenden in Bundesrepublik weitgehend als "kommunistisches Propagandawerk" abgelehnt, eine weitere Auflage 1967 auf der Frankfurter Buchmesse skandalträchtig beschlagnahmt. Die Bundesregierung erklärte, die erhobenen Vorwürfe träfen nicht zu. Für die Beschuldigten hatte die Veröffentlichung vorerst kaum Folgen; vielmehr halfen sie "im antikommunistischen Klima des Kalten Krieges den Beschuldigten eher, als dass sie ihnen schadeten."

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Kommentare

Erich Dworeck am 11.07.2023 - 19:00 Uhr
Vorsicht, wer zum diesem Artikel eine Meinung äußert, kann u. U. Aufgrund eines konstruierten „Beleidigungs-Vorwurfes“ zu einer Strafzahlung in Höhe von 1.800,00 EUR bedacht werden.
Nähere Info zu:
Beschluss vom 12.12.2019, Amtsgericht, Bergheim, Richter, Dr. von Danwitz.
Nachfrage unter E-Mail ernesto-humanum@web.de
Anmerkung:
Der Richter ist nur dem Gesetz und seinem Gewissen verantwortlich!
U.U. einem Gewissen, dass er bei Massenmörder, Menschenrechtsverbrecher und Völkermörder geschliffen und gestählt hat.
Nun darf die Frage gestellt werden:
Bei wem und von wem wurden denn nun die amtierenden Richter ausgebildet, beruflich Belehrt und zu „guten“ Richtern erzogen?
So wie die Bürger*innen zwischen 1939 und 1945 der Justiz und den Richtern ausgeliefert waren, so sind die Bürger*innen der Justiz und den Richtern nach 1945 bis heute ausgeliefert!


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