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GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: BfR


1. Teil C: Übersicht und die Player (Institutionen, Firmen, Lobbyisten ...)
2. Gentechnik-Steckbrief: KWS Saat AG
3. Gentechnik-Steckbrief: Syngenta
4. Gentechnik-Steckbrief: Monsanto
5. Gentechnik-Steckbrief: Bayer
6. Gentechnik-Steckbrief: BASF
7. Gentechnik-Steckbrief: BMELV
8. Gentechnik-Steckbrief: JKI
9. Gentechnik-Steckbrief: EFSA
10. Gentechnik-Steckbrief: BVL
11. Gentechnik-Steckbrief: ZKBS
12. Gentechnik-Steckbrief: BMBF
13. Gentechnik-Steckbrief: BfR
14. Gentechnik-Steckbrief: InnoPlanta & AGIL
15. Gentechnik-Steckbrief: FNL
16. Gentechnik-Steckbrief: BDP
17. Gentechnik-Steckbrief: TransGen
18. Gentechnik-Steckbrief: BioTechFarm
19. Gentechnik-Steckbrief: AgroBioTechnikum
20. Gentechnik-Steckbrief: IPK Gatersleben

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist Benehmigungsbehörde in den Genehmigungsverfahren für Versuchsfelder, d.h. sie muss befragt werden, aber die Stellungnahme muss vom BVL nur berücksichtigt, nicht befolgt werden. Das BfR stimmt Versuchsfeldern immer zu.

Gentechnik

Das BfR gibt Stellungnahmen bei Freisetzungen von gv-Pflanzen ab. Die fallen regelmäßig recht kurz aus. So wurde z.B. in der Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung vom 21.3. [mehr]
 

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: BDP


1. Teil C: Übersicht und die Player (Institutionen, Firmen, Lobbyisten ...)
2. Gentechnik-Steckbrief: KWS Saat AG
3. Gentechnik-Steckbrief: Syngenta
4. Gentechnik-Steckbrief: Monsanto
5. Gentechnik-Steckbrief: Bayer
6. Gentechnik-Steckbrief: BASF
7. Gentechnik-Steckbrief: BMELV
8. Gentechnik-Steckbrief: JKI
9. Gentechnik-Steckbrief: EFSA
10. Gentechnik-Steckbrief: BVL
11. Gentechnik-Steckbrief: ZKBS
12. Gentechnik-Steckbrief: BMBF
13. Gentechnik-Steckbrief: BfR
14. Gentechnik-Steckbrief: InnoPlanta & AGIL
15. Gentechnik-Steckbrief: FNL
16. Gentechnik-Steckbrief: BDP
17. Gentechnik-Steckbrief: TransGen
18. Gentechnik-Steckbrief: BioTechFarm
19. Gentechnik-Steckbrief: AgroBioTechnikum
20. Gentechnik-Steckbrief: IPK Gatersleben

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) ist Industrievereinigung und Lobbyverband derer, die Pflanzen züchten und damit möglichst viel Geld verdienen und Marktmacht erzeugen wollen. Er "engagiert sich in der EU, im Bund und in den Ländern. Er bündelt die Interessen seiner 130 deutschen Mitglieder, bei denen es sich um landwirtschaftliche und gartenbauliche Züchtungs- und Handelsunternehmen handelt. [mehr]
 

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: Bayer


1. Teil C: Übersicht und die Player (Institutionen, Firmen, Lobbyisten ...)
2. Gentechnik-Steckbrief: KWS Saat AG
3. Gentechnik-Steckbrief: Syngenta
4. Gentechnik-Steckbrief: Monsanto
5. Gentechnik-Steckbrief: Bayer
6. Gentechnik-Steckbrief: BASF
7. Gentechnik-Steckbrief: BMELV
8. Gentechnik-Steckbrief: JKI
9. Gentechnik-Steckbrief: EFSA
10. Gentechnik-Steckbrief: BVL
11. Gentechnik-Steckbrief: ZKBS
12. Gentechnik-Steckbrief: BMBF
13. Gentechnik-Steckbrief: BfR
14. Gentechnik-Steckbrief: InnoPlanta & AGIL
15. Gentechnik-Steckbrief: FNL
16. Gentechnik-Steckbrief: BDP
17. Gentechnik-Steckbrief: TransGen
18. Gentechnik-Steckbrief: BioTechFarm
19. Gentechnik-Steckbrief: AgroBioTechnikum
20. Gentechnik-Steckbrief: IPK Gatersleben

Die Bayer AG ist die Holding-Gesellschaft des Bayer-Konzerns, der aus über 350 Gesellschaften mit insgesamt 111.800 Mitarbeitern besteht (Stand Ende 2011). Schwerpunkt des Konzerns ist die chemische und pharmazeutische Industrie. Die drei Teilkonzerne, die weitgehend selbstständig operieren, sind die Bayer HealthCare, Bayer CropScience und Bayer MaterialScience. Im Jahr 2011 erwirtschaftete Bayer bei einem Gesamterlös von rund 36,5 Milliarden Euro. [mehr]
 

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: BASF


1. Teil C: Übersicht und die Player (Institutionen, Firmen, Lobbyisten ...)
2. Gentechnik-Steckbrief: KWS Saat AG
3. Gentechnik-Steckbrief: Syngenta
4. Gentechnik-Steckbrief: Monsanto
5. Gentechnik-Steckbrief: Bayer
6. Gentechnik-Steckbrief: BASF
7. Gentechnik-Steckbrief: BMELV
8. Gentechnik-Steckbrief: JKI
9. Gentechnik-Steckbrief: EFSA
10. Gentechnik-Steckbrief: BVL
11. Gentechnik-Steckbrief: ZKBS
12. Gentechnik-Steckbrief: BMBF
13. Gentechnik-Steckbrief: BfR
14. Gentechnik-Steckbrief: InnoPlanta & AGIL
15. Gentechnik-Steckbrief: FNL
16. Gentechnik-Steckbrief: BDP
17. Gentechnik-Steckbrief: TransGen
18. Gentechnik-Steckbrief: BioTechFarm
19. Gentechnik-Steckbrief: AgroBioTechnikum
20. Gentechnik-Steckbrief: IPK Gatersleben

Die BASF SE (ehemals: „Badische Anilin- & Soda-Fabrik“) ist der nach Umsatz und Marktkapitalisierung weltweit größte Chemiekonzern. Weltweit sind (inklusive der akquirierten Cognis-Gesellschaften) etwa 111.000 Mitarbeiter in mehr als 80 Ländern bei der BASF beschäftigt. Die BASF betreibt über 390 Produktionsstandorte weltweit, ihr Hauptsitz befindet sich in Ludwigshafen am Rhein. 2011 erzielte das Unternehmen bei einem Umsatz von 73,5 Mrd. €. [mehr]
 

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: Anbau


1. Teil B: Übersicht und Themenseiten
2. Gentechnik-Steckbrief: Anbau
3. Gentechnik-Steckbrief: Freisetzungen
4. Gentechnik-Steckbrief: Den Hunger besiegen?
5. Gentechnik-Steckbrief: Weniger spritzen?
6. Gentechnik-Steckbrief: Bio-Ökonomie
7. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Gesundheit
8. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Umwelt
9. Gentechnik-Steckbrief: Nebenwirkungen
10. Gentechnik-Steckbrief: Lebensmittel
11. Gentechnik-Steckbrief: Futtermittel
12. Gentechnik-Steckbrief: Koexistenz
13. Gentechnik-Steckbrief: Horizontaler Gentransfer
14. Gentechnik-Steckbrief: Grenz-/Schwellenwerte
15. Gentechnik-Steckbrief: Abstandsregelungen
16. Gentechnik-Steckbrief: Haftung
17. Gentechnik-Steckbrief: Terminatortechnologie
18. Gentechnik-Steckbrief: Cis- und transgen
19. Gentechnik-Steckbrief: Bt-Pflanzen (z.B. MON810)
20. Gentechnik-Steckbrief: RR-Pflanzen (z.B. Soja, Raps)
21. Gentechnik-Steckbrief: Amflora
22. Gentechnik-Steckbrief: LL601

Anbau gentechnischer Pflanzen bedeutet das Ausbringen des dafür zugelassenen Saatgutes. Das Gentechnikgesetz spricht im § 3 vom Inverkehrbringen: „die Abgabe von Produkten an Dritte, einschließlich der Bereitstellung für Dritte, und das Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes, soweit die Produkte nicht zu gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen oder für genehmigte Freisetzungen bestimmt sind“. [mehr]
 

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: Amflora


1. Teil B: Übersicht und Themenseiten
2. Gentechnik-Steckbrief: Anbau
3. Gentechnik-Steckbrief: Freisetzungen
4. Gentechnik-Steckbrief: Den Hunger besiegen?
5. Gentechnik-Steckbrief: Weniger spritzen?
6. Gentechnik-Steckbrief: Bio-Ökonomie
7. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Gesundheit
8. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Umwelt
9. Gentechnik-Steckbrief: Nebenwirkungen
10. Gentechnik-Steckbrief: Lebensmittel
11. Gentechnik-Steckbrief: Futtermittel
12. Gentechnik-Steckbrief: Koexistenz
13. Gentechnik-Steckbrief: Horizontaler Gentransfer
14. Gentechnik-Steckbrief: Grenz-/Schwellenwerte
15. Gentechnik-Steckbrief: Abstandsregelungen
16. Gentechnik-Steckbrief: Haftung
17. Gentechnik-Steckbrief: Terminatortechnologie
18. Gentechnik-Steckbrief: Cis- und transgen
19. Gentechnik-Steckbrief: Bt-Pflanzen (z.B. MON810)
20. Gentechnik-Steckbrief: RR-Pflanzen (z.B. Soja, Raps)
21. Gentechnik-Steckbrief: Amflora
22. Gentechnik-Steckbrief: LL601

Amflora (offizielle Bezeichnung EH92-527-1, auf EU-Ebene BPS-25271-9) ist eine von der BASF Plant Science gentechnisch veränderte Stärke-Kartoffelsorte, die als nachwachsender Rohstoff für die Kartoffelstärkeindustrie entwickelt wurde. Die neu entwickelte Kartoffelsorte bildet aufgrund einer gentechnischen Veränderung eine Stärke aus, die vollständig aus Amylopektin besteht. [mehr]
 

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: AgroBioTechnikum


1. Teil C: Übersicht und die Player (Institutionen, Firmen, Lobbyisten ...)
2. Gentechnik-Steckbrief: KWS Saat AG
3. Gentechnik-Steckbrief: Syngenta
4. Gentechnik-Steckbrief: Monsanto
5. Gentechnik-Steckbrief: Bayer
6. Gentechnik-Steckbrief: BASF
7. Gentechnik-Steckbrief: BMELV
8. Gentechnik-Steckbrief: JKI
9. Gentechnik-Steckbrief: EFSA
10. Gentechnik-Steckbrief: BVL
11. Gentechnik-Steckbrief: ZKBS
12. Gentechnik-Steckbrief: BMBF
13. Gentechnik-Steckbrief: BfR
14. Gentechnik-Steckbrief: InnoPlanta & AGIL
15. Gentechnik-Steckbrief: FNL
16. Gentechnik-Steckbrief: BDP
17. Gentechnik-Steckbrief: TransGen
18. Gentechnik-Steckbrief: BioTechFarm
19. Gentechnik-Steckbrief: AgroBioTechnikum
20. Gentechnik-Steckbrief: IPK Gatersleben

Das AgroBioTechnikum entstand auf Initiativen des wichtigsten Gentechnik-Lobbyvereins in Mecklenburg-Vorpommern, dem Verein zur Förderung innovativer und nachhaltiger Agrobiotechnologie. Aus dessen Internetseite: "Der gemeinnützige Verein FINAB e.V. wurde 1999 mit dem Ziel der Förderung der Agrobiotechnologie in MV gegründet. Wichtiger Meilenstein hierfür war die Errichtung eines Kompetenz- und Gründerzentrums für Agrobiotechnologie. [mehr]
 

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: Abstandsregelungen


1. Teil B: Übersicht und Themenseiten
2. Gentechnik-Steckbrief: Anbau
3. Gentechnik-Steckbrief: Freisetzungen
4. Gentechnik-Steckbrief: Den Hunger besiegen?
5. Gentechnik-Steckbrief: Weniger spritzen?
6. Gentechnik-Steckbrief: Bio-Ökonomie
7. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Gesundheit
8. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Umwelt
9. Gentechnik-Steckbrief: Nebenwirkungen
10. Gentechnik-Steckbrief: Lebensmittel
11. Gentechnik-Steckbrief: Futtermittel
12. Gentechnik-Steckbrief: Koexistenz
13. Gentechnik-Steckbrief: Horizontaler Gentransfer
14. Gentechnik-Steckbrief: Grenz-/Schwellenwerte
15. Gentechnik-Steckbrief: Abstandsregelungen
16. Gentechnik-Steckbrief: Haftung
17. Gentechnik-Steckbrief: Terminatortechnologie
18. Gentechnik-Steckbrief: Cis- und transgen
19. Gentechnik-Steckbrief: Bt-Pflanzen (z.B. MON810)
20. Gentechnik-Steckbrief: RR-Pflanzen (z.B. Soja, Raps)
21. Gentechnik-Steckbrief: Amflora
22. Gentechnik-Steckbrief: LL601

Abstandsregelungen sind ein Konzept zur Sicherung der nach Gentechnikgesetz vorgeschriebenen ->Koexistenz. Sie beruhen auf dem Gedanken, dass eine Durchmischung von Pflanzenbeständen mit und ohne gentechnische Veränderungen vermieden werden kann, wenn die Felder ausreichende Abstände zueinander aufweisen.

Rechtliche Regelungen

Abstandsregelungen sind heute das rechtliche geltende System zur Sicherung der ->Koexistenz. [mehr]
 

IRRTÜMER DER GENTECHNIKKRITIK

Umwelt- und Biolandverbände fordern mehr Genversuchsfelder und -gelder!!!


1. Einleitung
2. Schwächen der Gentechnikkritik von NGOs und Bewegungsagenturen
3. Umwelt- und Biolandverbände fordern mehr Genversuchsfelder und -gelder!!!
4. In einem Boot? Die überraschende Nähe zwischen Ökos und Gentechnikfirmen
5. Warum passiert das? Von kulturellen Hintergründen verbandlicher Arbeit
6. Sonderfall Kirche: Für und gegen Gentechnik
7. Spalten, abgrenzen, distanzieren: Umwelt-NGOs und direkte Aktionen
8. Bio-Firmen als Nutznießer
9. Die Rolle der Medien
10. Gentechnikkritik von rechts oder aus dem Off
11. Links und Materialien

Neben durchaus richtiger Kritik an der Ausrichtung von Forschung in der Agro-Gentechnik beklagen die Umwelt- und Landbauverbände auch "eine unzureichende finanzielle Ausstattung zur Erforschung existierender Risiken" und dass "eine systematische Risikoanalyse zu Freisetzungen und Monitoring der Folgen für Mensch, Natur und Umwelt völlig untergewichtet" sei (S. 1 f.). [mehr]
 

WAS WOLLEN DIE AGRO-GENTECHNIKER?

Aus einer Schrift der DFG ... mit Kommentaren


1. Herzlich willkommen zu einer Lektüre, die keinen Spaß machen wird
2. Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit"
3. Wenn Gentechnik Häuslebauen wäre ...
4. Gute und böse Gentechnik?
5. Stichwort- und Personenverzeichnis
6. Fussnoten
7. Die Chronik des K(r)ampfes
8. Aus einer Schrift der DFG ... mit Kommentaren
9. Seilschaft im Fernsehen
10. Theoriebücher aus dem SeitenHieb-Verlag zum Thema und rundherum

Modernisierte Propanda (vor Jahren noch anders behauptet):

Interessanterweise benutzt man zur Herstellung transgener Pflanzen bestimmte Bakterien, die natürlicherweise in der Lage sind, bakterielle Gene in das Pflanzengenom zu übertragen – die Schlüsselmethode der Grünen Gentechnik ist also gleichsam „der Natur abgeschaut“. (S. 5)

Was davon zu halten ist:

Immerhin geben sie es jetzt zu. [mehr]
 

FÄLSCHUNGEN, BETRUG, PROPAGANDA? VERSUCHSFELD MIT TRANSGENER GERSTE

Links


1. Die Uni, die Stadt und das Beet
2. Die Ziele des Gerstenversuchs: Täuschung und Wahrheit
3. Sicherheitsforschung war es nicht - was aber dann? Die tatsächlichen Versuchsziele
4. Umgang mit Fördergeldern und anderen Geldbeträgen
5. Vertuschte Risiken: Lügen und Täuschungen zu Auskreuzung und Gentransfer
6. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit
7. Stellungnahmen zum Versuch und zum Bedarf an transgener Gerste
8. Kritik an den MacherInnen des Gersten-Versuchsfeldes
9. Zusatzinfos zum Gengerstefeld
10. Wer wird da tätig? Kogel, das IFZ und sein Kollege Sonnewald
11. Der lange Weg zur Aussaat: Viele Jahre Labor, wenige Monate PR-Kampagne!
12. Einblicke in den Versuchsablauf
13. 2008: Eine Besetzung beendete den Versuch - aber nicht die Lügen!
14. Nachschlag 2009: Versuch in Groß Lüsewitz
15. Links

Sammlung von Argumenten

Infos auf der Pro-Gentechnik-Seite TransGen [mehr]
 

FÄLSCHUNGEN, BETRUG, PROPAGANDA? VERSUCHSFELD MIT TRANSGENER GERSTE

Stellungnahmen zum Versuch und zum Bedarf an transgener Gerste


1. Die Uni, die Stadt und das Beet
2. Die Ziele des Gerstenversuchs: Täuschung und Wahrheit
3. Sicherheitsforschung war es nicht - was aber dann? Die tatsächlichen Versuchsziele
4. Umgang mit Fördergeldern und anderen Geldbeträgen
5. Vertuschte Risiken: Lügen und Täuschungen zu Auskreuzung und Gentransfer
6. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit
7. Stellungnahmen zum Versuch und zum Bedarf an transgener Gerste
8. Kritik an den MacherInnen des Gersten-Versuchsfeldes
9. Zusatzinfos zum Gengerstefeld
10. Wer wird da tätig? Kogel, das IFZ und sein Kollege Sonnewald
11. Der lange Weg zur Aussaat: Viele Jahre Labor, wenige Monate PR-Kampagne!
12. Einblicke in den Versuchsablauf
13. 2008: Eine Besetzung beendete den Versuch - aber nicht die Lügen!
14. Nachschlag 2009: Versuch in Groß Lüsewitz
15. Links

Aus der Infoseite der BI Zivilcourage (Text der FR)

Doch längst geht es nicht mehr um Tierfutter, bald geht es um Brot und Bier. [mehr]
 

FÄLSCHUNGEN, BETRUG, PROPAGANDA? VERSUCHSFELD MIT TRANSGENER GERSTE

Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit


1. Die Uni, die Stadt und das Beet
2. Die Ziele des Gerstenversuchs: Täuschung und Wahrheit
3. Sicherheitsforschung war es nicht - was aber dann? Die tatsächlichen Versuchsziele
4. Umgang mit Fördergeldern und anderen Geldbeträgen
5. Vertuschte Risiken: Lügen und Täuschungen zu Auskreuzung und Gentransfer
6. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit
7. Stellungnahmen zum Versuch und zum Bedarf an transgener Gerste
8. Kritik an den MacherInnen des Gersten-Versuchsfeldes
9. Zusatzinfos zum Gengerstefeld
10. Wer wird da tätig? Kogel, das IFZ und sein Kollege Sonnewald
11. Der lange Weg zur Aussaat: Viele Jahre Labor, wenige Monate PR-Kampagne!
12. Einblicke in den Versuchsablauf
13. 2008: Eine Besetzung beendete den Versuch - aber nicht die Lügen!
14. Nachschlag 2009: Versuch in Groß Lüsewitz
15. Links

Täuschung: Kogel behauptete immer wieder, seine Versuche transparent machen zu wollen ...

Wahrheit: AnwohnerInnen einschließlich Schule usw. wurden gar nicht direkt informiert

Aus dem Stern, 28.5.2006

Auf die Proteste, die das Projekt von Anfang an begleitet haben, reagiert Kogel mit Information. Das Versuchsfeld ist gekennzeichnet, Besucher werden bereitwillig hingeführt. [mehr]
 

FÄLSCHUNGEN, BETRUG, PROPAGANDA? VERSUCHSFELD MIT TRANSGENER GERSTE

Umgang mit Fördergeldern und anderen Geldbeträgen


1. Die Uni, die Stadt und das Beet
2. Die Ziele des Gerstenversuchs: Täuschung und Wahrheit
3. Sicherheitsforschung war es nicht - was aber dann? Die tatsächlichen Versuchsziele
4. Umgang mit Fördergeldern und anderen Geldbeträgen
5. Vertuschte Risiken: Lügen und Täuschungen zu Auskreuzung und Gentransfer
6. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit
7. Stellungnahmen zum Versuch und zum Bedarf an transgener Gerste
8. Kritik an den MacherInnen des Gersten-Versuchsfeldes
9. Zusatzinfos zum Gengerstefeld
10. Wer wird da tätig? Kogel, das IFZ und sein Kollege Sonnewald
11. Der lange Weg zur Aussaat: Viele Jahre Labor, wenige Monate PR-Kampagne!
12. Einblicke in den Versuchsablauf
13. 2008: Eine Besetzung beendete den Versuch - aber nicht die Lügen!
14. Nachschlag 2009: Versuch in Groß Lüsewitz
15. Links

Passend-Machen des Förderantrages

Im Schriftwechsel mit der Finanzierungsstelle hatte Kogel keinerlei Probleme, eine Veränderung der Zielsetzung in den Förderantrag zu formulieren. Auch das ist für ein überlegtes Forschungsprojekt zumindest fragwürdig, denn auch hier stellt sich die Frage, wie eine wissenschaftliche Planung so leicht umgeworfen werden kann. [mehr]
 

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL DER BERUFUNG GEGEN FELDBEFREIERINNEN (9.10.2009)

Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Keine erste Instanz

Der Angeklagte wurde im Verlauf der Verhandlung der ersten Instanz durch Amtsrichter Dr. Frank Oehm rausgeworfen. Dann wurde ohne ihn weiterverhandelt. Im Urteil wurden die Gründe, wie sie im Ausschließungsbeschluss vorhanden waren, verfälscht wiedergegeben, um das Weiterverhandeln ohne Angeklagten zu rechtfertigen. Diese nachträglich benannten Gründe entsprechen nicht der Wahrheit, sind aus keinem Beschluss, Gerichtsprotokoll u.ä. [mehr]
 

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL DER BERUFUNG GEGEN FELDBEFREIERINNEN (9.10.2009)

Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen





Urteil vom 9.10.2009, S. 21/22





Ohne explizite Feststellung, ob das Gericht eine Notstandsituation im Grunde bejaht, muss davon aus dem Tenor des Urteils ausgegangen werden. [mehr]
 

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL DER BERUFUNG GEGEN FELDBEFREIERINNEN (9.10.2009)

Motive der Angeklagten


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Im Laufe des Prozesses biss sich Richter Nink immer mehr daran fest, dass es den Angeklagten und ihren Verteidigern gelang, die Verstrickung des geliebten Rechtsstaats in die kriminellen und gefährlichen Handlungen zur Durchsetzung der Agro-Gentechnik nachzuweisen. Die daraus folgende Justiz- und Rechtsstaatskritik mindestens von einem der Angeklagten wurde von Richter immer uncooler zur Kenntnis genommen. [mehr]
 

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL DER BERUFUNG GEGEN FELDBEFREIERINNEN (9.10.2009)

Die Polizeitaktik


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Eine umfangreiche Rolle nahm die Polizeitaktik ein. Das Gericht glaubte einseitig der Polizei, dass die Attacke auf das Feldes nur aufgrund von Blödheit der Polizei gelang. Etliche Indizien sprachen aber dafür, dass zumindest die Polizeiführung das Feld opfern wollte, um einige AktivistInnen, die auch an polizei- und justizkritische Aktionen beteiligt waren, endlich wegsperren zu können. Dazu waren auch entsprechende Beweisanträge gestellt worden, z.B. [mehr]
 

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL DER BERUFUNG GEGEN FELDBEFREIERINNEN (9.10.2009)

Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Interessant ist, dass das Gericht gar nicht bezweifelte, dass der Versuch riskant und schludrig durchgeführt war.



Urteil vom 9.10.2009, S. 19 und 20



Dem Urteil fehlen Feststellungen zur Frage des rechtfertigenden Notstandes, auf denen sich die Angeklagten berufen haben und daher eine Überprüfung durch das Gericht notwendig war. [mehr]
 

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL DER BERUFUNG GEGEN FELDBEFREIERINNEN (9.10.2009)

Tatablauf und Schadenshöhe


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Als drittes folgt die Beschreibung des sogenannten "Tatablaufs" - beginnenden mit einem kleinen Fehler:



Der Aufruf zur Feldbefreiung war wesentlich früher. So, wie es hier steht, hatte es auch niemand behauptet.

Dann folgt das Urteil in seiner Logik dem Eingangsfehler. Es wird angenommen, dass an Sicherheitsfragen geforscht wurde - folglich sei auch ein entsprechender Schaden für solche Forschungen entstanden. [mehr]
 

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL DER BERUFUNG GEGEN FELDBEFREIERINNEN (9.10.2009)

Beschreibung des Versuchsfeldes


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Dann folgt eine Beschreibung des Versuchs - und hier geht es los: Das Gericht übernimmt einseitig und ohne Überprüfung die Darstellungsweise von Prof. Kogel und Mitarbeitern, um was es bei dem Feld ging.



Urteil vom 9.10.2009, S. 12

Das ist nicht nur skandalös, weil Kogel eine Menge Falschangaben gemacht hat. [mehr]
 

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL IM PROZESS GEGEN FELDBEFREIERINNEN (4.9.08)

Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Da hatte Richter Oehm wohl ein Problem. Am dritten Verhandlungstag hatte er den Angeklagten Bergstedt aus dem Prozess geworfen und dann vor leerer Angeklagtenbank weiterverhandelt. In seinem Beschluss dazu hat er als Gründe ausschließlich die Kritik des Angeklagten am Richter aufgeführt, sonst nichts. [mehr]
 

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL IM PROZESS GEGEN FELDBEFREIERINNEN (4.9.08)

Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Während der Vernehmungen waren alle Fragen mit Bezug zum Genversuch oder zur Gentechnik verboten. An mehreren Punkten weist das offizielle Gerichtsprotokoll auch aus, wie Richter Oehm das Thema verbot:



Gerichtsprotokoll vom 26.8.2008, S. 20 (Vernehmung der Uni-Dezernentin Kraus)





Gerichtsprotokoll vom 29.8.2008, S. [mehr]
 

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL IM PROZESS GEGEN FELDBEFREIERINNEN (4.9.08)

Rettet die Straftäter in Uniform


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Wie üblich bei den politisch motivierten Prozessen in Gießen, glänzte auch diesmal wieder der als Zeuge geladene Staatsschützer mit einer prägnanten Falschaussage. KOK Schöller behauptete, dass die Polizei keinen Versuch unternommen hätte, bei der Versammlungsbehörde ein Verbot der am Genversuchsfeld ab dem 2.6.2006 beantragten Mahnwache zu erwirken.

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IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL IM PROZESS GEGEN FELDBEFREIERINNEN (4.9.08)

Tatablauf und Schadenshöhe


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Nun beginnt die Achterbahnfahrt des Urteils. Richter Oehm füllt die durch seine Verhandlungsführung (Frageverbote, Antragsablehnungen, Ausschluss eines Angeklagten) entstandenen Lücken mit freier Phantasie, Vorurteilen und nachträglichen Konstrukten.

Rädelsführer Bergstedt und Umfeld der Projektwerkstatt

Über das Verhältnis der Tatverdächtigen ist im gesamten Prozessverlauf nicht gesprochen worden. [mehr]
 
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