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DIE UNHEIMLICHEN BEGEGNUNGEN DER NACHT ZUM 14.5.2006

Einzel-Aspekte beleuchtet


1. Einleitung
2. Vorspiele zum 14.5.2006
3. Der 14.5.2006: Unheimliche Begegung der Polizeiart
4. Der 14.5.2006 im Zeitplan
5. Das Federballspiel unter High-Tech-Überwachung
6. Festnahme gelungen, doch die Straftat fehlt ... Polizei als ErfinderInnen
7. Beihilfe zu Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung: Der Antrag der Polizei
8. Freiheitsberaubung in Robe: Amtsrichter Gotthardt und sein Beschluss
9. 5 Tage inhaftiert
10. Presse-Berichte
11. Erfinden, verschweigen, einsperren: 14.-18. Mai 2006
12. Sofortige Beschwerde und Beschluss des Landgericht
13. Mehr Merkwürdigkeiten
14. Beschwerde vor dem OLG und Stellungnahme der Polizei
15. OLG geißelt alle Beschlüsse als rechtswidrig
16. Das OLG zum 14.5.2006: Nazimethoden!
17. Der abschließende Beschluss und das Nachspiel
18. Sich beschweren
19. Anzeigen der Betroffenen, doch außer Vertuschung folgte nichts
20. Einzel-Aspekte beleuchtet
21. Nachwehen ... und Nachbeben
22. Infos, Links und mehr
23. Update (zum Buch "Tatort Gutfleischstraße")


Absurditäten ohne Ende
Hoher Aufwand zur Kriminalisierung

Aus einem FR-Bericht geht hervor, dass im Zuge der Anschläge auf die Kanzlei von Volker Bouffier (CDU, hessischer Innenminister) und bei der Polizei-Aktion am 14. Mai 2006 ein Mobiles Einsatzkommando eingesetzt wurde., das bei der Landespolizei angesiedelt ist. Das MEK war bzw. ist seit dem 8. Mai 2006 in Gießen. Wer diesen Aufwand veranlasst haben dürfte ist sicherlich schwer zu erraten ...

Rund um den Prozess am 4.9.2006 scheint die Projektwerkstatt wieder vom MEK überwacht zu werden.

Festnahme ... ohne Beweise
In keiner einzigen Meldung seitens der Polizei oder Medien (siehe: Presse-Texte) wird benannt, warum ausgerechnet die vier Personen festgenommen wurden. Im Bericht der Frankfurter Rundschau vom 17. Mai 2006 wird sogar explizit ausgesagt, dass keine Beweismittel bei drei der sog. "Tatverdächtigen" gefunden wurden. Über die vierte Person wird - tendenziös - gar keine Aussage gemacht. Die Polizei hat also gezielt vier Personen festgenommen - ohne Tatverdacht oder Beweismittel. Die Personen wurden festgesetzt ohne dass vorher eine Personalienfeststellung oder Durchsuchung statt gefunden hätte. Darauf verzichteten die Beamten ganz offensiv: So wurde z.B. die Satteltasche eines benutzen Fahrrades ohne Überprüfung in den Kofferraum des Streifenwagens verbracht. Die Überprüfung fand erst auf der Polizeistation Gießen-Süd statt.
  • Anzeige wegen schwerem Eingriff in den Straßenverkehr gegen Polizisten, der aus dem fahrenden Polizeiauto auf einen Radfahrer sprang (PDF)
  • Extra-Seite zum Widerspruch gegen die Festnahme
  • Extra-Seite zu den weiteren Widersprüchen, Beschwerden usw.

Unterbindungsgewahrsam als gezieltes Wegsperren
Im Beschluss von Amtsrichter Gotthardt findet sich kein einziger Beweis (Farbspuren, Zeugen o.Ä..), warum ausgerechnet Jörg aus dem Verkehr gezogen werden muss. Da bei ihm wie allen anderen Personen keine verdächtigen Utensilien gefunden wurden stellt sich die Frage, warum nur er überhaupt dem Haftrichter vorgeführt wurde - und die anderen nicht. Noch dramatischer aber ist der Blick in die Gerichtsakten. Danach wird klar, dass Jörg ständig observiert wurde. Die Polizei wusste also, dass er keinerlei Straftaten begangen hatte. Sie wies den Richter an, das nicht zu verraten, sondern Jörg einsperren zu lassen. Richter Gotthardt hielt sich dran ...
  • Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung gegen Richter Gotthardt und andere (PDF)
  • Extra-Seite zum Beschluss des Amtsgerichts, den Beschwerden und seltsamen Enthüllungen dazu.

Ziel der Polizei und Gießener Gerichte war es, die angesetzte Haftstrafe von Jörg, dem bekanntesten Justiz- und Polizeikritiker in Gießen, nach vorne zu verlängern, um endlich ihren politischen Gegner mundtot zu machen. Das klappte aber nicht, weil das Bundesverfassungsgericht die Haftstrafe am 17.5.2006 vorläufig aussetzte. Mehr zu dieser Verfassungsbeschwerde hier ...

DNA-Analysen
Die Polizei setzte noch einen oben drauf. Neben der rechtswidrigen Verhaftung und dem Unterbindungsgewahrsam, zusätzlich zu falschen Verdächtigungen und Beweismittelfälschung wollte sie auch gleich noch die DNA der Verhafteten haben. Die Gießener Gerichte - wie könnte es anders sein - unterstützen die Polizei bei ihrem Interesse an Datenmaterial.

Sicherstellungen
Alle in der Nacht auf den 14.5.2006 sichergestellten Gegenstände sind auf Listen aufgeführt, die den Hinweis des Verdachts auf "Sachbeschädigung (Farbschmiedereien) gemäß § 303 StGB Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund" tragen. Farbschmierereien mit politischem Hintergrund aber hat es überhaupt nicht gegeben. Die am Folgetag als Trick benutzten allgemeinen Sprayer-Tags (siehe folgenden Absatz) weisen keinerlei politischen Hintergrund auf. Insofern hat die Polizei die verfolgte Straftat frei erfunden. Das tat sie nicht zum ersten Mal ... schon früher erfand sie Graffitis oder sogar Brandsätze komplett selbst. Auch Politiker taten sich damit schon hervor, z.B. mit der Erfindung einer Bombendrohung.
  • Extra-Seite mit den ganzen Widersprüchen, Beschwerden und weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen

Hausdurchsuchung
Und als wäre noch nicht alles absurd genug, drang die Polizei vier Stunden nach der Festnahme in die Projektwerkstatt Saasen ein - ohne Durchsuchungsbefehl, ohne ZeugInnen, ohne eine anschließende Niederschrift. Was sie dort offiziell suchte, ist bis heute nicht bekannt. Zwar gab die Polizei mündlich später bekannt, sie hätte nach "Gefahr im Verzuge" gehandelt, aber was diese Gefahr sein sollte, ist bislang nicht benannt worden. Staatsschutzchef Reinhold Mann sagte irgendwann, sie würden eine weitere Person suchen - aber auch das war eine Lüge, denn in dem Haus waren ja Menschen, für die sich die Polizei aber gar nicht interessierte. Dafür nach sie Kalender und Adressenlisten mit ...
  • Extra-Seite zur Hausdurchsuchung, den Beschwerden und den polizeifreundlichen Gerichten

Anzeigen gegen RichterInnen und PolizistInnen

Bilder von den Sachbeschädigungen (Vergrößern durch Anklicken!)


Aus dem Polizeibericht und der Begründung des fortgesetzten Unterbindungsgewahrsam für Jörg ist zu entnehmen, dass der Schwerpunkt der nächtlichen Aktionen sog. "tags", also inhaltlich wenig aussagekräftige Kürzel bildeten. Unter anderem wurde mit einer Schablone ein sogenanntes tag, also ein Kürzel ohne eigene Aussage, auf diverse Objekte gesprayt, u.a. in Nähe der Wohnung von Volker Bouffier und Teilen der Universität Gießen.

Auffällig ist, dass diese Taten nicht einmal zum eigenen Täterprofil der Polizei zum "Umfeld der Projektwerkstatt" passen: Dabei wurden in der Vergangenheit bestimmte politische Parolen an Wänden verschiedenster Behörden und Gerichten in Zusammenhang mit öffentlich vertretenen Positionen einzelner Personen gebracht. Schon die typischen Argumentationsketten vom Staatsschutz Gießen a la "Wer öffentlich fordert, Knast abzuschaffen muss dann wohl auch nachts Parolen mit inhaltlicher Überschneidung an Wände schmieren" sind nicht für eine Beweisführung geeignet. Im konkreten Fall ist die Sachlage aber noch einmal merklich dünner, weil den Straftaten mehrheitlich keine politische Orientierung, und schon gar keine genau bestimmbare, zu entnehmen ist. All das macht überdeutlich, dass ganz gezielt Anlässe konstruiert wurden um Festnahmen umsetzen und Personen aus dem Verkehr ziehen zu können.

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