DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... ZWEITE INSTANZ
4.4.2005: Rund um den 4. Prozesstag
1. Startschuss für die Berufung (2. Versuch)
2. Gerichte ...
3. Auf dem Weg zum Prozess
4. 10.3.2005: Rund um den ersten Prozesstag
5. Bericht vom 2. Fair..handlungstag: Mo., 21.03.05
6. 24.3.2005: Der dritte Prozesstag
7. 4.4.2005: Rund um den 4. Prozesstag
8. 7.4.2005: Berichte vom 5. Verha...ha..ndlungstag
9. 11.4.2005: Berichte vom 6. Verhandlungstag
10. 14.4.2005: Berichte vom 7. Verhörungstag
11. 18.4.2005: Rund um den achten Prozesstag
12. Berichte vom 9. Verhandlungstag: Mo., 21.04.05
13. 25.4.2005: Der zehnte Verhandlungstag
14. 29.4.2005: Berichte vom 11. Verhandlungstag
15. 3.5.2005: Zwölfter Tag und das Urteil: Wieder politische Justiz!
16. Spass am Rande: Rechnungen und mehr
17. Rückblick auf den Prozesszeitraum
18. Politische Prozesse der Folgezeit in Mittelhessen
19. Weitere Ermittlungsverfahren und Anklagen
20. Sonderseite zur neuen Polizeidokumentation!!!
21. Links zu verschiedenen Seiten zum Thema
Ankündigungen
Am 9.1.2003 nahm die Polizei die am 15.12.2003 angeklagten N. und B. fest. Dabei wurde B. zum einen vom Staatsschutzbeamten Steyskal mehrfach getreten. Nach einem Streit darüber schlug Staatsschutzchef Puff dem B. ins Gesicht. Erst einige Tage später legt Puff ein Attest und einen Bericht vor, in dem er eine Verletzung durch B. erfindet. Attest und Bericht passen nicht zusammen, zudem fällt auf, dass in Aktenvermerken der Polizei vom Tag der Verhaftung keinerlei Hinweise auf die vermeintliche Körperverletzung zu finden sind (siehe Punkt E.1). Diese Fakten werden in der Gerichtsverhandlung vom 15.12.2003 benannt. Das Motiv für die Erfindung durch Puff ist offensichtlich. Sein Ziel war eine längerdauernde Inhaftierung von N. und B. Das misslang, so dass er im Nachhinein einen neuen Grund konstruieren wollte. Amtsrichter Wendel verurteilte dem Angeklagten B. trotz der offensichtlichen Lage im Prozeß am 15.12.2003. ...
Am 10. Januar 2003 durchsuchten Polizeieinheiten die Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen und nahmen die gesamte technische Ausstattung mit. Die Aktion wurde vom Landgericht für rechtswidrig erklärt (Auszüge siehe hier ...) - eine genauere Begründung erübrigt sich hier daher. Dennoch ist der Ablauf ein typisches Beispiel für Polizeiwillkür und das diese deckende Amtsgericht Gießen.
Beweisantrag zum Anklagepunkt "Sachbeschädigung an der Gallushalle"
Die Tatsachen:
Die Angeklagten Bergstedt und Neuhaus befanden sich am 9. Januar 2003 vor der Fahrt zur Wahlveranstaltung Roland Kochs in Grünberg durchgehend in der Projektwerkstatt und waren dort kontinuierlich erreichbar. Während dieser Zeit hat es keinen Versuch der Polizei gegeben, sie festzunehmen. Die Behauptung durch den Leiter des Staatsschutzes, Gerhard Puff, die mit der vorläufigen Festnahme beauftragte Grünberger Polizei habe die beiden dort nicht angetroffen, ist eine eindeutige Lüge (vgl. dazu: Ermittlungs- und Festnahmevermerk von EKHK Puff vom 14.01.03, Blatt 2, Punkt 4 und 4.1). Diese Lüge soll darüber hinwegtäuschen, dass die Festnahme vor der Gallushalle sowie die nachfolgende, stümperhaft ausgeführte Hausdurchsuchung der Projektwerkstatt auf eine von Hass und Hilflosigkeit geprägte Stimmung innerhalb der Staatsschutzabteilung beim PP Mittelhessen zurück geht. Nicht die Aufklärung von Straftaten, das Verschwindenlassen zweier Personen und die Zerschlagung unabhängiger politischer Strukturen war das Ziel all dieser Polizei-Aktionen.
Die zu beweisende Tatsache, also die einer gezielten Lüge wirft kein gutes Licht auf den Leiter des politischen Staatsschutzes, steht aber zugleich im Kontext sich wiederholender Erfindungen seitens EKHK Puff. Genannt seien die Erfindungen von Puff während der Hauptverhandlung in erster Instanz, wo dieser eine abenteuerliche Geschichte erfand um zu begründen, wie ein Farbfleck auf die Kapuze der beim Angeklagten Neuhaus beschlagnahmten Jacke gelangen konnte. So sei es in der Nacht windig gewesen und beim Aufziehen der Kapuze sei Farbe auf diese gelangt. Daraufhin wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass das Farbgutachten des LKA bereits festgestellt habe, dass es keine Farbübereinstimmungen gäbe. Dieser Hinweis war allerdings völlig überflüssig: Das Gutachten war bereits am 15. April 2003 (Blatt 28a) an das PP Mittelhessen geschickt worden und muss Puff als mit dem Fall beschäftigtem Beamten bekannt gewesen sein. Neben dieser Lüge unterstelle EKHK Puff dem Angeklagten Neuhaus in der erstinstanzlichen Zeugenbefragung, "illegal" in der Projektwerkstatt zu wohnen. Auf Nachfrage führte er als Begründung aus, seine Eltern wüssten nichts davon. Auch in der Zeugenbefragung der aktuellen Hauptverhandlung im zweiter Instanz arbeitete Puff mehrfach mit unbelegten Unterstellungen und Lügen.
Die zu beweisende Tatsachen steht ist daher von erheblicher Bedeutung, um die grundsätzliche Glaubwürdigkeit dieses Zeugen zu prüfen, zumal der Verdacht besteht, dass führenden Beamten der Giessener Polizei inklusive dem Staatsschutz zur Kriminalisierung jedes Mittel auch jenseits rechtstaatlicher Grundsätze recht ist.
Beweismittel
Zeugen für die kontinuierliche Anwesenheit von Neuhaus am 9. Januar 2003 in der Projektwerkstatt:
- Zeuge xxx
- Zeuge xxx
Erfindung eines Festnahmeversuchs:
- Ermittlungs- und Festnahmevermerk von EKHK Puff vom 14.01.03, Blatt 2, Punkt 4 und 4.1
Beweisantrag zum Anklagepunkt "Sachbeschädigung an der Gallushalle"
Die Tatsachen:
Rund um den Koch-Besuch befanden sich immer eine größere Anzahl AktivistInnen in der Projektwerkstatt, die für die Sachbeschädigungen an der Gallushalle in Frage kommen (sofern mensch der polizei-üblichen Unterstellung folgt, dass sämtliche Ani-Wahl-Aktionen die "Handschrift der Projektwerkstatt" trugen). Der Polizei war das auch bekannt - bei der Hausdurchsuchung nach dem gezielten Weghaften von Neuhaus und Bergstedt traf das staatliche "Raubkommando" der Polizei auf verschiedene Personen (Vermerke zur Durchsuchung der Projektwerkstatt dürften in diesem Zusammenhang interessant sein).
Zudem gab es auch weitere Personen, die am 9. Januar 2003 in der Gallushalle die gleichen Flugblätter gegen Koch, dessen Politik und "law and order" insgesamt verteilten, welche bei dem Angeklagten beschlagnahmt wurden. Auf dem Flugblatt waren Bezüge zu www.wahlquark.siehe.website gegeben. Sie wurden nicht festgenommen oder durchsucht, obwohl sie offenkundig dem "Umfeld der Projektwerkstatt" zuzurechnen waren, wie es im Polizeijargon heisst.
Rechnet mensch die Sachbeschädigung an der Gallushalle dem Umfeld der Projektwerkstatt zu, so kommen sie alle als mögliche TäterInnen oder ZeugInnen in Betracht. Mit der gegebenen Beweislage ist eine zweifelsfreie Festlegung auf den Angeklagten Neuhaus jedenfalls nicht möglich. Dennoch fanden keinerlei Untersuchungen oder Ermittlungen in diese Richtung statt - obwohl die Polizei alle Möglichkeiten und auch den Zugriff auf den oben genannten Personenkreis hatte, wurden keine weiteren Kleidungsstücke beschlagnahmt o.ä.
Neuhaus und Bergstedt wurden ohne jeglichen konkreten Hinweis festgenommen, der auf sie als TäterInnen gedeutet hätte. Auch hier zeigt sich, dass es gar nicht um präzise Ermittlungen ging, sondern um die Kriminalisierung unerwünschter Personen.
Beweismittel:
- Zeuge xxx
- Zeuge xxx
Beweisantrag zum Anklagepunkt "Sachbeschädigung an der Gallushalle"
Die Tatsachen:
Die bei dem Angeklagten Neuhaus beschlagnahmten Schuhe sind kein eindeutiges Indiz für den Vorwurf der vor dem Koch-Besuch mit politischen Parolen versehenen Gallushalle in Grünberg. In der Projektwerkstatt, die ein offener Raum ist, gibt es kein Eigentum. Alles kann von allen jederzeit gleichberechtigt genutzt werden und der konkrete Personenkreis, der dies tut, ist nicht überschaubar. Zudem sind die Schuhe dem Angeklagten Neuhaus viel zu groß und damit mindestens in Bezug auf seine Person unpassend, um damit Nachts Spaziergänge auf Dächern zu absolvieren.
Beweismittel:
Mögliche ZeugInnen bezüglich der Eigentumsverhältnisse in der Projektwerkstatt sowie der Funktion und Praxis der Umsonstläden in Mittelhessen (gemeinsame Nutzung bzw. ständiger Austausch von Kleidung)
- Zeuge xxx
- Das beschlagnahmte Schuhpaar, Wohnort unbekannt
Gerichtsbeschluss
Der Antrag auf Vernehmung der Zeugen ... (Anlagen 5 und 6 zum Protokoll vom 4.4.2005) werden zurückgewiesen, da die zu beweisenden Tatsachen so behandelt werden als wären sie wahr (§ 244, Abs. 3, S. 2, 7. Alt. StPO)
Dies betrifft folgendes:
a) die Anwesenheit einer größeren Anzahl von AktivistInnen in der Projektwerkstatt "rund um den Koch-Besuch", von denen einige bei der Hausdurchsuchung durch die Polizei nach der Festnahme der Angeklagten an der Gallushalle angetroffen worden waren,
b) die Beteiligung weiterer AktivistInnen am Verteilen von Flugblättern anlässlich des Besuchs von Ministerpräsident Koch in Grünberg, die nicht durchsucht oder festgenommen wurden,
c) den Umstand, dass keine Untersuchungen bzw. Ermittlungen, insbesondere die Beschlagnahme weiterer Kleidungsstücke bei der Hausdurchsuchung stattfand, um die Angeklagten als Täter bezüglich des Vorwurfs Sachbeschädigung an der Gallushalle zu überführen,
d) den Umstand, dass die sichergestellten und in Augenschein genommenen Turnschuhe dem Angeklagten Neuhaus zu groß sind und in der Projektwerkstatt "alles von allen jederzeit gleichberechtigt benutzt werden kann und der konkrete Personenkreis, der dies tut, nicht überschaubar ist".
Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass die in den oben bezeichneten Anträgen enthaltenen Schlussfolgerungen hiervon nicht berührt und von der Kammer möglicherweise nicht gezogen werden.
Ich habe die konkreten Abläufe vom 9.1. beschrieben. Aber all das, was in diesem Vorgang nicht direkt sichtbar wird, ist interessanter dafür, warum es diesen Anklagepunkt gab, warum Puff zuschlug und warum er das Attest fälschte oder fälschlicherweise eine Verletzung mir in die Schuhe schob.
Die Lage der Polizei war am 9.1.2003 nämlich nicht besonders gut. Sie stand unter Erfolgsdruck ... In einem Gespräch zwischen Polizeiführung und politischen Gruppen im Sommer 2004 nannte sogar Polizeipräsident Meise eine neue Zeitrechnung „Andere rechnen nach vor und nach Christi Geburt. Wir sprechen von vor und nach der Gefahrenabwehrverordnung“. Bis dahin entstand langsam, aber sicher, eine bemerkenswerte Spannung zwischen Polizei und politischen AktivistInnen in Gießen. Der Beginn war der Hochsommer 2002 und der damalige Bundestagswahlkampf: Zu Beginn gab es noch wenig Bekanntschaft zwischen Politik und AktivistInnen. Die erste große Aktion war die gegen Guido Westerwelle und die FDP (Kritik an Neoliberalismus, Regierungen und Antisemitismus). Danach gab es die erste Reaktion des Staatsschutzes in Form der Abriegelung der Wahlkampfveranstaltung von Joschka Fischer gegenüber Menschen aus der Projektwerkstatt (genaue Abläufe wurden berichtet, im Internet unter archive.ph/http://de.indymedia.org/2002/08/28061.shtml). Im Herbst 2002 folgten zum Wahlkampf und anderen Themen weitere Aktionen. Das führte zu einer zunehmend nervösen Polizei, aber zunächst noch wenig direkte Auseinandersetzung. Aber:
Der Abend des 12.12.2002 selbst: Polizeigewalt, erfundene Bombendrohung des Bürgermeisters, prügelnder Puff (Zu Puffs Gewalttaten Aus Doku 2004, E.1, S. 27 unteres Drittel).
Genauerer Bericht zum 12.12.2002 hier ...
Die Angeklagten sind in den vergangenen Jahren vielfache Autoren, Trainer und Ausbilder zu subversiver Kommunikation und kreativer Antirepression gewesen. Dieses bedeutet, dass per Kommunikation, Theatralik und Gestik die Rolle der Obrigkeit und der diese durchsetzenden Personen demaskiert wird. Straßentheaterszenen oder Kommunikationsstrategien werden so entworfen, dass das vorhersehbare Verhalten der in Befehlsstrukturen stehenden Ausführenden der Obrigkeit als Rolle eingebaut wird. Darüber betreiben die Angeklagten zudem eine Internetseite und haben u.a. die Schriften „Kommunikation subversiv“ und „Kreative Antirepression“ herausgegeben.
Für die Durchsetzungsorgane der Obrigkeit ergibt sich bereits seit längerem die Schwierigkeit, mit dieser Form der Aktion nicht klarzukommen. Die Aktion stellt keine Straftat und auch keinen Widerstand gegen Vollzugsbeamte dar, dennoch macht sie die BeamtInnen regelmäßig hilfslos. Manche flüchten, andere reagieren cool und versuchen, die besondere Gesprächssituation zu meistern. Viele aber werden aggressiv, gekoppelt mit Frustration, wenn sie merken, dass ihre Aggression wiederum als vorhersehbare Entwicklung in die Kommunikation oder das Improvisationstheater eingebaut wird.
Einige Male ist es im Zuge dieser Begegnungen zu Gewaltausbrüchen der überforderten PolizeibeamtInnen gekommen – nicht nur in Gießen (wir verhandeln ja über zwei Fälle hier plus einem Gewaltausbruch einer Politikerin). Sie verhafteten ohne Grund, offensichtlich aus Ohnmacht, und prügelten manchmal, wenn sogar diese Festnahmen noch theatralisch begleitet wird. Letzteres wurde auch geübt, d.h. die eigene Festnahme als Training zur Vermittlung von Obrigkeitsinteressen nutzt. Das geschah auch mir inzwischen einige Male, weil bei Straßentheater oft Polizei überfordert war und zudem ein gewisser Prominenzstatus mich häufiger als andere in Gewahrsam brachte (auch überregional)
Ich möchte dabei aber noch deutlich machen, dass es mir immer eine Politisierung von Herrschafts- und Unterdrückungsverhältnissen im Alltag ging, nicht um persönliche Anmache, Erniedrigung der Menschen hinter den Rollen und Uniformen ... Zitat „Subversive Kommunikation, S. 12 rechts 2. Absatz, Download der Hefte über ... )
Und die Bombendrohung ... Aufhetzen nach innen und außen ... war damals noch nicht aufgeklärt!
Zudem vermehrte Zuspitzung auf meine Person statt politische AkteurInnen allgemein. Beispiel Hetzer Tamme (Faltblatt „Hüter der Ordnung“, Innenteil dritte Spalte, 2. Zitat, index.php?domain_id=27&p=12790 ).
Scharfmacher im Hintergrund: Bouffier, Haumann ... vielleicht kann Herr Vaupel dazu was sagen – er gehört ja zu diesen Scharfmachern bzw. ist deren wichtigster williger Vollstrecker in Gießen. Wieviele Anrufe oder Anfragen der Herren Bouffier, Haumann und Umfeld haben sie bekommen – direkt oder indirekt?
Stimmung von Puff (siehe Akte zur Strafanzeige, ab Blatt 3 ... vorlesen!). Daher ist der weitere Verlauf gar nicht überraschen. ... Puffs Schlag im Verlauf. Wohlgemerkt: Puff war schon mit den Nerven ziemlich am Ende und der Staatsschutz insgesamt (siehe Akten). Während nun ich und P. Neuhaus zunächst zur Polizei ... nackig ausziehen ... dann Ferniestr. Fliesen zählen ... begann für Herrn Puff die Serie von Frustrationen.
Als die Niederlage feststand, verdrehte die Polizei die Geschehnisse gezielt so, um aus den an Unverschämtheit kaum zu überbietenden Polizei- und Amtsgerichtsaktionen Anklagen gegen die Betroffenen zu basteln. Die rechtswidrige, weil grundlose Festnahme am 9.1.2003 (sah selbst Richter Wendel so ... Puffs Erklärung nennt keine Belege, siehe Nr. 118-120) mit Fußtritten von Staatsschützer Steyskal und einem Faustschlag von Staatsschutzchef Puff wurde so verändert, dass nun ein Betroffener Gewalt ausgeübt und der Staatsschutzchef dadurch verletzt worden sei. Vertuscht wird damit auch die Freiheitsberaubung, denn die Polizei entschied eigenmächtig, die Angeklagten in Haft zu lassen, obwohl schon um 17.50 Uhr feststand, dass es zu keiner richterlichen Haftanweisung mehr kommen würde (siehe Blatt 11).
Dann in Panik die Hausdurchsuchung (Voss sagte im Polizeigespräch immer noch, dass sie gerechtfertigt war) ...... der angegebene Grund ist ja nicht so neu – aber die Eile zeigt, dass sie erst nach dem schlechten Verlauf der anderen Versuche ausgeheckt wurde – und zwar klar mit dem Ziel, der Projektwerkstatt zu schaden.
Das ist eine Wiederholung der Logiken des 9.1.2003 – in beiden Fällen wir der Ablauf provoziert und dann so gefälscht, dass Anklagen möglich werden. Das wird spätestens ab dem 11.1. zum neuen Ziel, nachdem der erste Versuch der längeren Inhaftierung scheiterte und die Projektwerkstättler mit der Spontandemo am 11.1. auch zeigten, dass sie nicht zerschlagen waren (wenn auch das Flugblatt handschriftlich war). Zudem versuchte der Staatsschutz, die Stadt Gießen noch zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Lärmbelästigung durch Megaphongebrauch bei der Demo zu bewegen – unglaublich!
Damit ist der Rahmen abgesteckt ... was der Prozess klären muss: Abläufe und die dahinterstehenden Interesse/Handlungen ..
- Samstag, 2. April, 12-17 Uhr: Umsonstladen unterwegs ... und Infos zum laufenden Prozess
Ort: Gießen, Drei Schwätzer/Seltersweg
Bericht davon und von einigen Aktionen mehr ... - Montag, 4. April, 8.30 Uhr: Party, Malen und mehr vor dem Landgerichtseingang
9 Uhr: 4. Prozess-Tag: Faustschlag des Staatsschutz-Chefs Puff
Ort: Landgericht Gießen, Ostanlage, Raum E 15 (Erdgeschoss)
Geladene ZeugInnen und geplante Themen (ursprünglich - der Zeitplan ist aber schon durcheinandergeraten!):
9 Uhr: Ex-Staatsschutzchef Puff zur vermeintlichen Körperverletzung (als er einem der Angeklagten mit der Faust ins Gesicht schlug ...)
11 Uhr: Staatsschützer Steyskal zum gleichen Thema
14 Uhr: Polizist Momberger zum gleichen Thema
Das Wochenende, dass im Prozess im Mittelpunkt steht: 9.-11. Januar 2003. An diesen Tagen drehte die Polizei Gießen völlig durch - offensichtlich hochgradig entnervt durch kreative Aktionen gegen die Gefahrenabwehrverordnung. Zunächst plante sie die langandauernde Festnahme von zwei Projektwerktstättlern. Bei einer Wahlkampfveranstaltung von Roland Koch (Ministerpräsident) kassierte die beiden ein, die vor dem Gebäude Flugblätter verteilen wollten. Als jedoch eine lange Haft an der im Dienst befindlichen Staatsanwältin scheiterte, ließen sie die zwei immer noch nicht frei (was klar rechtswidrig war), sondern organisierten eine planlose und überstürzte Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt - mit Unterstützung von AmtsrichterInnen, die per Telefon einen Durchsuchungsbefehl ohne genauen Grund und Eingrenzung der zu durchsuchenden Räume genehmigten. Das Staatsschutzkommando suchte aber gar nicht, sondern schleppte alle Technik aus der Projektwerkstatt. Es ging ihnen offensichtlich darum, die Projektwerkstatt handlungsunfähig zu machen. Das Landgericht stufte die Durchsuchung später als rechtswidrig ein - die Schadenersatzforderung aus der Projektwerkstatt wurde einfach nie bearbeitet. Doch der Hass der StaatsschützerInnen war nur gesteigert, die nächste Auseinandersetzung folgte einen Tag später und ist der nächste Anklagepunkt ... Mehr ...
Artikel in der Jungen Welt vor dem 4. Prozesstag hier ...
Berichte: Seite zum 4. Prozesstag ++ Bericht auf Indymedia ++ Gießener Anzeiger vom 5.4.2005 ++ Abgefahrener Allgemeine-Text und Gegendarstellung
Anschließend: Kochen, Klönen, Diskutieren, Essen, Berichte vom Prozess für alle, die nicht da waren, und Planen für weitere Tage im Cafe Ö.
Achtung!!! Die Unileitung(en) haben die Räume untersagt und Schlösser ausgetauscht, um das Umfeld der Projektwerkstatt auszusperren - welch ein widerlicher Filz! Es werden zu Veranstaltungsbeginn Menschen da sein und mitteilen, wo ein neuer Treffpunkt ist. Ansonsten am Montag nachmittag/abend über 0171/8348430 nachfragen. - 18 Uhr: Montagsdemo meets Prozessbeteiligte
Ort: Drei Schwätzer, Gießen/Seltersweg - 20 Uhr: Vortrag und Diskussion zu „Gesellschaft ohne Strafe und Knäste“; Referent u.a.: Jörg Bergstedt
Ort: Margarete-Bieber-Saal, Ludwigstr. 34
Was sind die Alternativen zu Strafe, Knast und Kontrolle? Wie gehen Menschen in einer herrschaftsfreien Gesellschaft mit gewaltförmigen Verhalten um? Thesen von Mitautoren des neuen Buches „Autonomie und Kooperation“ (erscheint Ende 2005) und Diskussion. Vorab? www.herrschaft.siehe.website - Donnerstag, 7. April, 8.30 Uhr: Party, Malen und mehr vor dem Landgerichtseingang
9 Uhr: 5. Prozess-Tag: Weiter zum Faustschlag von Puff (siehe 4.4.) sowie event. Angriff auf Demo und erfundener Fusstritt gegen Polizist
Ort: Landgericht Gießen, Ostanlage, Raum E 15 (Erdgeschoss)
Geladene ZeugInnen und geplante Themen:
9 Uhr: Polizist Koch zur vermeintlichen Körperverletzung beim Angriff auf die Demo am 11.1.2003 oder zum Faustschlag von Puff (unklar!)
10 Uhr (eingeschoben): Polizist Haberkorn, nachgeholt zum ersten Anklagepunkt, siehe zweiter Prozess-Tag
10.30 Uhr: Polizist Kromm zum gleichen Fall (auch unklar!)
anschließend: Staatsschützer Steyskal (verlegt vom 4. Prozesstag hierher)
anschließend wahrscheinlich: Einlassungen der Angeklagten zum nächsten Angeklagepunkt (vermeintlicher Fußtritt, Angriff auf Demo)
Einen Tag später (11.1.2003) kam es zu einer Spontandemonstration in Gießen. Dort hetzte Innenminister Bouffier, der als Privatperson und CDUler dort Wahlkampf machte, die Polizei auf die Demo - assistiert von Polizeipräsident Meise. Dabei gingen die PolizistInnen äußerst ungeschickt, aber gleichzeitig brutal vor, zudem prügelte ein CDUler wild mit. In der offensichtlichen Wut, die durch den Misserfolg des Wochenende noch gesteigert wurde, erfanden zwei Polizeibeamte anschließend Verletzungen, die sie bei ihren Aktionen davongetragen haben wollen und die durch DemonstrantInnen verursacht worden seien. Zwar gab es schon in der ersten Instanz außer den betroffenen Polizeibeamten nur ZeugInnen, die das anders wahrgenommen hatten, aber der obrigkeitshörige Richter Wendel verurteilte die Angeklagten dennoch in allen Fällen.
anschließend wahrscheinlich: Einlassungen der Angeklagten zum nächsten Angeklagepunkt (vermeintlicher Fußtritt, Angriff auf Demo)
Eventuell noch 14 Uhr: Polizist Walter. Er will der Getretene gewesen sein. Auf jeden Fall war er am 11.1.2003 Einsatzleiter und zeigte in der ersten Instanz deutliches Unwissen über das Demonstrationsrecht - sehr überraschend für einen Einsatzleiter bei einer Demonstration. Polizist Walter schilderte bei der Vernehmung in der ersten Instanz, dass nur zwei Polizisten den Angeklagten festgenommen und weggeschleppt hätten. Daher überrascht bereits, dass nun fünf (diese Zahl nannten alle anderen ZeugInnen, die aber von Amtsrichter Wendel als unglaubwürdig bezeichnet wurden!) geladen wurden. Mehr zu damals: www.de.indymedia.org/2003/01/38556.shtml
Berichte: Bericht vom 5. Prozesstag ... ++ Extra-Seite zum 5. Prozesstag
Anschließend: Kochen, Klönen, Diskutieren, Essen, Berichte vom Prozess für alle, die nicht da waren, und Planen für weitere Tage im Cafe Ö. - 18 Uhr: Vortrag „Justizwillkür überwinden - Beispiele aus der Praxis“, Ref. Dr. Peter Niehenke, Leiter der Richterdatenbank
Ort: Alte UB, Raum 2
Justizwillkür überwinden - Beispiele aus der Praxis: Präsentiert wird das brisanteste Projekt des Beschwerdezentrums: Ziel ist, alle Richter in Deutschland zu erfassen mit Alter und Zahl der Dienstjahre, und vor allem mit der Liste ihrer Verfehlungen - das Pendant zum ,Vorstrafen-Register'. JEDER Mensch hat, wenn er sich ein wenig Mühe macht, über die Richterdatenbank die Möglichkeit, ein Stück ,Gegenmacht' zu der ,absoluten Macht der Richter' aufzubauen. Die BesucherInnen der Veranstaltung können auch weitere Ideen einbringen und diskutieren. Achtung: Früher Beginn um 18 Uhr! - Montag, 11. April, 8.30 Uhr: Party, Malen und mehr vor dem Landgerichtseingang
9 Uhr: 6. Prozess-Tag: Angriff auf Demo und erfundener Fusstritt gegen Polizist
Ort: Landgericht Gießen, Ostanlage, Raum E 15 (Erdgeschoss)
Geladene ZeugInnen und geplante Themen:
Unklarer Ablauf, da Hauptbelastungszeuge POK Walter beim letzten Mal nicht mehr drankam ... daher wahrscheinlich um 9 Uhr: Polizist Walter. Er will der Getretene gewesen sein. Auf jeden Fall war er am 11.1.2003 Einsatzleiter und zeigte in der ersten Instanz deutliches Unwissen über das Demonstrationsrecht - sehr überraschend für einen Einsatzleiter bei einer Demonstration. Polizist Walter schilderte bei der Vernehmung in der ersten Instanz, dass nur zwei Polizisten den Angeklagten festgenommen und weggeschleppt hätten. Daher überrascht bereits, dass nun fünf (diese Zahl nannten alle anderen ZeugInnen, die aber von Amtsrichter Wendel als unglaubwürdig bezeichnet wurden!) geladen wurden. Mehr zu damals: www.de.indymedia.org/2003/01/38556.shtml
Eigentlich danach: Polizist Ernst zum gleichen Fall wie am 7. April und noch später: Polizist Hinkel, gleicher Fall. Aber es kam ganz anders ...
ab ca. mittags: ZeugInnen, die von den Angeklagten benannt wurden, u.a. Michael Janitzki (wird eventuell hier auch zum 27.3.2003 und den Gail-Lügen befragt)
Extra-Seite zum 6. Prozesstag ++ Bericht vom 6. Prozesstag auf Indymedia ++ Bericht im Gießener Anzeiger
Ausgefallen wegen ausgetauschter Schlösser: Kochen, Klönen, Diskutieren, Essen, Berichte vom Prozess für alle, die nicht da waren, und Planen für weitere Tage im Cafe Ö. - 18 Uhr: Montagsdemo meets Prozessbeteiligte
Ort: Drei Schwätzer, Gießen/Seltersweg - 20 Uhr: Informationsveranstaltung "Bundesdeutsche Justizbehörden: Eine kriminelle Vereinigung?"
Ort: Alte UB, Raum 2. Referent: Dr. Edmund Haferbeck, Stuttgart. Der Referent ist Autor des gleichnamigen Buches.
Die deutsche Strafjustiz, immer wieder gerne „Hure der Mächtigen“, agiert nicht, wie Justitia vorgesehen, nach dem Grundsatz: Das Delikt ist entscheidend, nicht der Täter, sondern nach dem Verdikt: Wer ist der Täter? Dabei wird willkürlich unterschieden zwischen Tätern, die dem Establishment angehören (und geschont werden) und staatskritischen BürgerInnen, die die ganze Härte des Strafrechts trifft. Gießen findet in Marburg, Detmold, Hamm, München und vielen anderen Städten statt, von der Politik her weisungsgebundene Staatsanwaltschaften beugen das Recht, willfährige Richter machen mit und bilden damit eine kriminelle Vereinigung. Wer - aus guten Gründen und von der Verfassung her ausdrücklich vorgesehen - staatskritisch ist, hat bei der Hure der Mächtigen in 9 von 10 Fällen schon verloren. Umwel t- und Tierschützer, Menschenrechtler, Altruisten, Vegetarier und Veganer haben bei dieser Gesinnungsjustiz schlechte Karten. - Dienstag, 12. April, 22-24 Uhr: Sondersendung zum Prozess und den Polizeistrategien in Gießen auf Radio Unerhört Marburg
In Marburg und teilweise auch in Gießen bzw. nördlich von Gießen unter UKW 90,1 zu hören!!! - Donnerstag, 14. April, 8.30 Uhr: Party, Malen und mehr vor dem Landgerichtseingang
9 Uhr: 7. Prozess-Tag: Weiter geht es mit Vernehmungen von Polizisten und sonstigen Zeugen zum Geschehen am 11.1.2003 weiter – siehe hier ...)
Ort: Landgericht Gießen, Ostanlage, Raum E 15 (Erdgeschoss)
9.45 Uhr: Polizist Ernst
10.30 Uhr: Polizisten Fett und Dietermann
ab 11 Uhr: ZeugInnen, die von den Angeklagten benannt wurden
Nachmittags: Einlassung und Schilderungen der Angeklagten zum nächsten Anklagepunkt (Stadtverordnetensitzung/Gail, siehe 18.4.)
Extraseite zum 7. Prozesstag ...
Berichte: Ist genauso gelaufen plus Bonus-Track: Der Video von der Bullengewalt beim Prozess vorher ... sehr informativ. Ansonsten: Bericht auf Indymedia ++ Bericht im Giessener Anzeiger vom 15.4.2005
Berichte vom 4. Verschandlungstag
9 Uhr, Landgericht Gießen (Ostanlage), Raum E 15 (EG)Das Programm
- Faustschlag von Puff bei Verhaftung am 09.01.03 in Grünberg (Puff hat sich dabei verletzt und so gibt's eine Anklage gegen den Geschlagenen)
- Internetseite zum Ex-Staatsschutzchef Puff
- Indymediabericht im Vorfeld des 4. Prozesstages
- Bericht bei Indymedia
- Radiobeitrag auf ZIP-fm zu den Vorgängesn rund um den Koch-Besuch (festnahme vor der Gallushalle in Grünberg usw.)
- Anträge zum Anklagepunkt "Graffitis auf Gallushalle"
- Bullenfreund Altmeppen: Unglaublicher Pressetext am Tag danach in der Gießener Allgemeinen
- Übersichsseite zur Berufungsverhandlung
- Übersicht zum Rahmenprogramm des Verfahrens (u.a. Veranstaltungsreihe zu Repression, Knast und Justiz)
- Polizeidoku Giessen- über Fälschungen und Hetzte seitens Polizei, Presse und Politik
Hintergrund: Der Staatsschutz dreht durch - turbulente Ereignisse rund um den 9.1.2003
Das Wochenende, dass im Prozess im Mittelpunkt steht: 9.-11. Januar 2003. An diesen Tagen drehte die Polizei Gießen völlig durch - offensichtlich hochgradig entnervt durch kreative Aktionen gegen die Gefahrenabwehrverordnung. Zunächst plante sie die langandauernde Festnahme von zwei Projektwerktstättlern. Bei einer Wahlkampfveranstaltung von Roland Koch (Ministerpräsident) kassierte die beiden ein, die vor dem Gebäude Flugblätter verteilen wollten. Als jedoch eine lange Haft an der im Dienst befindlichen Staatsanwältin scheiterte, ließen sie die zwei immer noch nicht frei (was klar rechtswidrig war), sondern organisierten eine planlose und überstürzte Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt - mit Unterstützung von AmtsrichterInnen, die per Telefon einen Durchsuchungsbefehl ohne genauen Grund und Eingrenzung der zu durchsuchenden Räume genehmigten. Das Staatsschutzkommando suchte aber gar nicht, sondern schleppte alle Technik aus der Projektwerkstatt. Es ging ihnen offensichtlich darum, die Projektwerkstatt handlungsunfähig zu machen. Das Landgericht stufte die Durchsuchung später als rechtswidrig ein - die Schadenersatzforderung aus der Projektwerkstatt wurde einfach nie bearbeitet. Doch der Hass der StaatsschützerInnen war nur gesteigert, die nächste Auseinandersetzung folgte einen Tag später und ist der nächste Anklagepunkt ...Staatsschutzchef verletzt sich beim Prügeln
Wie dramatisch interessensorientiert Polizei und Justiz arbeiten, zeigt der Fall des Ex-Staatsschützer-Chefs (SPD). Sein Faustschlag wurde zur Körperverletzung gegen ihn umgedreht, d.h. der Täter wurde zum Opfer, der Geschlagene in erster Instanz verurteilt. In ihrer Wut griff die Polizei tags drauf die Projektwerkstatt an. Auszüge aus der Doku 2004:Am 9.1.2003 nahm die Polizei die am 15.12.2003 angeklagten N. und B. fest. Dabei wurde B. zum einen vom Staatsschutzbeamten Steyskal mehrfach getreten. Nach einem Streit darüber schlug Staatsschutzchef Puff dem B. ins Gesicht. Erst einige Tage später legt Puff ein Attest und einen Bericht vor, in dem er eine Verletzung durch B. erfindet. Attest und Bericht passen nicht zusammen, zudem fällt auf, dass in Aktenvermerken der Polizei vom Tag der Verhaftung keinerlei Hinweise auf die vermeintliche Körperverletzung zu finden sind (siehe Punkt E.1). Diese Fakten werden in der Gerichtsverhandlung vom 15.12.2003 benannt. Das Motiv für die Erfindung durch Puff ist offensichtlich. Sein Ziel war eine längerdauernde Inhaftierung von N. und B. Das misslang, so dass er im Nachhinein einen neuen Grund konstruieren wollte. Amtsrichter Wendel verurteilte dem Angeklagten B. trotz der offensichtlichen Lage im Prozeß am 15.12.2003. ...
Am 10. Januar 2003 durchsuchten Polizeieinheiten die Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen und nahmen die gesamte technische Ausstattung mit. Die Aktion wurde vom Landgericht für rechtswidrig erklärt (Auszüge siehe hier ...) - eine genauere Begründung erübrigt sich hier daher. Dennoch ist der Ablauf ein typisches Beispiel für Polizeiwillkür und das diese deckende Amtsgericht Gießen.
- Presseinfo vor dem vierten Verhandlungstag
Anträge zum Anklagepunkt "Sachbeschädigung an der Gallushalle"
Die hier dokumentierten Anträge wurden am 04.04.2005 beim 4. Prozesstag im Berufungsverfahren gegen zwei Aktive aus dem Umfeld der Projektwerkstatt gestellt. Sie beziehen sich auf den Vorwurf gegen eine Person, vor dem Besuch des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) die Gallushalle in Grünberg mit politischen Grafittis gegen "law and order" verändert zu haben.Beweisantrag zum Anklagepunkt "Sachbeschädigung an der Gallushalle"
Die Tatsachen:
Die Angeklagten Bergstedt und Neuhaus befanden sich am 9. Januar 2003 vor der Fahrt zur Wahlveranstaltung Roland Kochs in Grünberg durchgehend in der Projektwerkstatt und waren dort kontinuierlich erreichbar. Während dieser Zeit hat es keinen Versuch der Polizei gegeben, sie festzunehmen. Die Behauptung durch den Leiter des Staatsschutzes, Gerhard Puff, die mit der vorläufigen Festnahme beauftragte Grünberger Polizei habe die beiden dort nicht angetroffen, ist eine eindeutige Lüge (vgl. dazu: Ermittlungs- und Festnahmevermerk von EKHK Puff vom 14.01.03, Blatt 2, Punkt 4 und 4.1). Diese Lüge soll darüber hinwegtäuschen, dass die Festnahme vor der Gallushalle sowie die nachfolgende, stümperhaft ausgeführte Hausdurchsuchung der Projektwerkstatt auf eine von Hass und Hilflosigkeit geprägte Stimmung innerhalb der Staatsschutzabteilung beim PP Mittelhessen zurück geht. Nicht die Aufklärung von Straftaten, das Verschwindenlassen zweier Personen und die Zerschlagung unabhängiger politischer Strukturen war das Ziel all dieser Polizei-Aktionen.
Die zu beweisende Tatsache, also die einer gezielten Lüge wirft kein gutes Licht auf den Leiter des politischen Staatsschutzes, steht aber zugleich im Kontext sich wiederholender Erfindungen seitens EKHK Puff. Genannt seien die Erfindungen von Puff während der Hauptverhandlung in erster Instanz, wo dieser eine abenteuerliche Geschichte erfand um zu begründen, wie ein Farbfleck auf die Kapuze der beim Angeklagten Neuhaus beschlagnahmten Jacke gelangen konnte. So sei es in der Nacht windig gewesen und beim Aufziehen der Kapuze sei Farbe auf diese gelangt. Daraufhin wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass das Farbgutachten des LKA bereits festgestellt habe, dass es keine Farbübereinstimmungen gäbe. Dieser Hinweis war allerdings völlig überflüssig: Das Gutachten war bereits am 15. April 2003 (Blatt 28a) an das PP Mittelhessen geschickt worden und muss Puff als mit dem Fall beschäftigtem Beamten bekannt gewesen sein. Neben dieser Lüge unterstelle EKHK Puff dem Angeklagten Neuhaus in der erstinstanzlichen Zeugenbefragung, "illegal" in der Projektwerkstatt zu wohnen. Auf Nachfrage führte er als Begründung aus, seine Eltern wüssten nichts davon. Auch in der Zeugenbefragung der aktuellen Hauptverhandlung im zweiter Instanz arbeitete Puff mehrfach mit unbelegten Unterstellungen und Lügen.
Die zu beweisende Tatsachen steht ist daher von erheblicher Bedeutung, um die grundsätzliche Glaubwürdigkeit dieses Zeugen zu prüfen, zumal der Verdacht besteht, dass führenden Beamten der Giessener Polizei inklusive dem Staatsschutz zur Kriminalisierung jedes Mittel auch jenseits rechtstaatlicher Grundsätze recht ist.
Beweismittel
Zeugen für die kontinuierliche Anwesenheit von Neuhaus am 9. Januar 2003 in der Projektwerkstatt:
- Zeuge xxx
- Zeuge xxx
Erfindung eines Festnahmeversuchs:
- Ermittlungs- und Festnahmevermerk von EKHK Puff vom 14.01.03, Blatt 2, Punkt 4 und 4.1
Beweisantrag zum Anklagepunkt "Sachbeschädigung an der Gallushalle"
Die Tatsachen:
Rund um den Koch-Besuch befanden sich immer eine größere Anzahl AktivistInnen in der Projektwerkstatt, die für die Sachbeschädigungen an der Gallushalle in Frage kommen (sofern mensch der polizei-üblichen Unterstellung folgt, dass sämtliche Ani-Wahl-Aktionen die "Handschrift der Projektwerkstatt" trugen). Der Polizei war das auch bekannt - bei der Hausdurchsuchung nach dem gezielten Weghaften von Neuhaus und Bergstedt traf das staatliche "Raubkommando" der Polizei auf verschiedene Personen (Vermerke zur Durchsuchung der Projektwerkstatt dürften in diesem Zusammenhang interessant sein).
Zudem gab es auch weitere Personen, die am 9. Januar 2003 in der Gallushalle die gleichen Flugblätter gegen Koch, dessen Politik und "law and order" insgesamt verteilten, welche bei dem Angeklagten beschlagnahmt wurden. Auf dem Flugblatt waren Bezüge zu www.wahlquark.siehe.website gegeben. Sie wurden nicht festgenommen oder durchsucht, obwohl sie offenkundig dem "Umfeld der Projektwerkstatt" zuzurechnen waren, wie es im Polizeijargon heisst.
Rechnet mensch die Sachbeschädigung an der Gallushalle dem Umfeld der Projektwerkstatt zu, so kommen sie alle als mögliche TäterInnen oder ZeugInnen in Betracht. Mit der gegebenen Beweislage ist eine zweifelsfreie Festlegung auf den Angeklagten Neuhaus jedenfalls nicht möglich. Dennoch fanden keinerlei Untersuchungen oder Ermittlungen in diese Richtung statt - obwohl die Polizei alle Möglichkeiten und auch den Zugriff auf den oben genannten Personenkreis hatte, wurden keine weiteren Kleidungsstücke beschlagnahmt o.ä.
Neuhaus und Bergstedt wurden ohne jeglichen konkreten Hinweis festgenommen, der auf sie als TäterInnen gedeutet hätte. Auch hier zeigt sich, dass es gar nicht um präzise Ermittlungen ging, sondern um die Kriminalisierung unerwünschter Personen.
Beweismittel:
- Zeuge xxx
- Zeuge xxx
Beweisantrag zum Anklagepunkt "Sachbeschädigung an der Gallushalle"
Die Tatsachen:
Die bei dem Angeklagten Neuhaus beschlagnahmten Schuhe sind kein eindeutiges Indiz für den Vorwurf der vor dem Koch-Besuch mit politischen Parolen versehenen Gallushalle in Grünberg. In der Projektwerkstatt, die ein offener Raum ist, gibt es kein Eigentum. Alles kann von allen jederzeit gleichberechtigt genutzt werden und der konkrete Personenkreis, der dies tut, ist nicht überschaubar. Zudem sind die Schuhe dem Angeklagten Neuhaus viel zu groß und damit mindestens in Bezug auf seine Person unpassend, um damit Nachts Spaziergänge auf Dächern zu absolvieren.
Beweismittel:
Mögliche ZeugInnen bezüglich der Eigentumsverhältnisse in der Projektwerkstatt sowie der Funktion und Praxis der Umsonstläden in Mittelhessen (gemeinsame Nutzung bzw. ständiger Austausch von Kleidung)
- Zeuge xxx
- Das beschlagnahmte Schuhpaar, Wohnort unbekannt
Gerichtsbeschluss
Der Antrag auf Vernehmung der Zeugen ... (Anlagen 5 und 6 zum Protokoll vom 4.4.2005) werden zurückgewiesen, da die zu beweisenden Tatsachen so behandelt werden als wären sie wahr (§ 244, Abs. 3, S. 2, 7. Alt. StPO)
Dies betrifft folgendes:
a) die Anwesenheit einer größeren Anzahl von AktivistInnen in der Projektwerkstatt "rund um den Koch-Besuch", von denen einige bei der Hausdurchsuchung durch die Polizei nach der Festnahme der Angeklagten an der Gallushalle angetroffen worden waren,
b) die Beteiligung weiterer AktivistInnen am Verteilen von Flugblättern anlässlich des Besuchs von Ministerpräsident Koch in Grünberg, die nicht durchsucht oder festgenommen wurden,
c) den Umstand, dass keine Untersuchungen bzw. Ermittlungen, insbesondere die Beschlagnahme weiterer Kleidungsstücke bei der Hausdurchsuchung stattfand, um die Angeklagten als Täter bezüglich des Vorwurfs Sachbeschädigung an der Gallushalle zu überführen,
d) den Umstand, dass die sichergestellten und in Augenschein genommenen Turnschuhe dem Angeklagten Neuhaus zu groß sind und in der Projektwerkstatt "alles von allen jederzeit gleichberechtigt benutzt werden kann und der konkrete Personenkreis, der dies tut, nicht überschaubar ist".
Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass die in den oben bezeichneten Anträgen enthaltenen Schlussfolgerungen hiervon nicht berührt und von der Kammer möglicherweise nicht gezogen werden.
Einlassung der Angeklagen (erst an diesem Tag)
Das folgende ist eine Kurzfassung des etwas einstündigen Vortrags während des Prozesses. Ziel war, die Rahmenbedingungen der Abläufe am von Polizeiübergriffen und Kriminalisierung angereicherten verlängerten Wochenendes 9.-13.1.2003 zu durchleuchten, denn die drei Hauptanklagepunkte im laufenden Prozess stammen aus dieser Zeit.
Ich habe die konkreten Abläufe vom 9.1. beschrieben. Aber all das, was in diesem Vorgang nicht direkt sichtbar wird, ist interessanter dafür, warum es diesen Anklagepunkt gab, warum Puff zuschlug und warum er das Attest fälschte oder fälschlicherweise eine Verletzung mir in die Schuhe schob.
Die Lage der Polizei war am 9.1.2003 nämlich nicht besonders gut. Sie stand unter Erfolgsdruck ... In einem Gespräch zwischen Polizeiführung und politischen Gruppen im Sommer 2004 nannte sogar Polizeipräsident Meise eine neue Zeitrechnung „Andere rechnen nach vor und nach Christi Geburt. Wir sprechen von vor und nach der Gefahrenabwehrverordnung“. Bis dahin entstand langsam, aber sicher, eine bemerkenswerte Spannung zwischen Polizei und politischen AktivistInnen in Gießen. Der Beginn war der Hochsommer 2002 und der damalige Bundestagswahlkampf: Zu Beginn gab es noch wenig Bekanntschaft zwischen Politik und AktivistInnen. Die erste große Aktion war die gegen Guido Westerwelle und die FDP (Kritik an Neoliberalismus, Regierungen und Antisemitismus). Danach gab es die erste Reaktion des Staatsschutzes in Form der Abriegelung der Wahlkampfveranstaltung von Joschka Fischer gegenüber Menschen aus der Projektwerkstatt (genaue Abläufe wurden berichtet, im Internet unter archive.ph/http://de.indymedia.org/2002/08/28061.shtml). Im Herbst 2002 folgten zum Wahlkampf und anderen Themen weitere Aktionen. Das führte zu einer zunehmend nervösen Polizei, aber zunächst noch wenig direkte Auseinandersetzung. Aber:
- Beginnende Pressehetze: Blondine-Zitat und verdeckter Aufruf zu mehr Härte durch Allgemeine Stadt-Chefredakteur Guido Tamme schon nach der ersten Aktion – Tamme ist fraglos der früheste Hetzer, Polizei und Politik brauchten ein paar Wochen, bis sie ihm folgten (Zitat zur Westerwelle-Aktion im Faltblatt „Hüter der Ordnung“, Innenteil linke Spalte, 1. Zitat, sie auch index.php?domain_id=27&p=12790)
- Aktionstag am 14.9. mit ersten Ausrastern: Beschlagnahme Wahlmobil plus Zerstörung (Express-Text) ... und Fälschungen, z.B. „Handvoll Demonstranten“ unter Foto, wo die ca. 150 auch zu sehen sind (siehe Faltblatt „Hüter der Ordnung“, Innenteil zweite Spalte, 1. Zitat und archive.ph/http://de.indymedia.org/2002/09/29670.shtml).
Zuspitzung Dezember 2002: Gefahrenabwehrverordnung:
Vorfeld: Kommunikationsguerilla, Pressehetze („Autonome von außerhalb“ usw.). Dann erster harter Schlag: Ingewahrsam am 11.12. Mitternacht ... Amtsrichterin Kaufmann und Staatschutz als handelnde Einheit ... „ist schon mal jemand die Treppe runtergefallen“, Tasche um Hals hängen ... und Lüge mit Graffiti (auch in Presse: Doku 2004, A.1 unten = S.6, siehe www.polizeidoku-giessen.siehe.website oder Faltblatt „Hüter der Ordnung“, Innenteil 2./3.Spalte, 1. Zitat). Bericht von Haftrichterin-Vorführung ... Gespräch dort ... Drohung mit Treppe-runterfallen (wiederholte sich in den Folgemonaten einige Male) ... Tasche umgehängt mit diskriminierenden Worten usw.Der Abend des 12.12.2002 selbst: Polizeigewalt, erfundene Bombendrohung des Bürgermeisters, prügelnder Puff (Zu Puffs Gewalttaten Aus Doku 2004, E.1, S. 27 unteres Drittel).
Genauerer Bericht zum 12.12.2002 hier ...
Neue Aktionsformen und hohe Aktionsdichte danach
- Polizei kam darauf nicht klar
- Straßentheater und Kommunikationsguerilla als nicht kriminalisierbare Aktionsformen
- öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Teilweise hoher Bekanntheitsgrad (Wahlplakate, rote Gerichte), deutliche Sympathien auf der Straße für solche Aktionen. Presse ruft zum Handeln gegen Projektwerkstatt auf, wobei Projektwerkstatt als Synonym für das Unbekannte benutzt wird.
- Aber das Schlimmste war ... (siehe nächster Punkt)
Das Besondere: Kreative Antirepression/Subversion
Will das näher erklären, weil wichtig für das Verständnis der Mischung aus Hilflosigkeit und Aggression der Polizei ... im Herbst 2002, wie ich schon erwähnte, also nach der Geschichte in Reiskirchen sind die ersten Idee der kreativen Antirepression entwickelt und dann immer weiter ausgebaut worden. Prinzip erkärt ... Beispiele: Kameragottesdienst, ISG-Demo für mehr Polizei/ISG überhaupt, Putztruppen z.B. bei Freiwilligem Polizeidiensteinweihung – Meisespruch dazu ... zur kreativen Antirepression mehr unter www.antirepression.siehe.website.Die Angeklagten sind in den vergangenen Jahren vielfache Autoren, Trainer und Ausbilder zu subversiver Kommunikation und kreativer Antirepression gewesen. Dieses bedeutet, dass per Kommunikation, Theatralik und Gestik die Rolle der Obrigkeit und der diese durchsetzenden Personen demaskiert wird. Straßentheaterszenen oder Kommunikationsstrategien werden so entworfen, dass das vorhersehbare Verhalten der in Befehlsstrukturen stehenden Ausführenden der Obrigkeit als Rolle eingebaut wird. Darüber betreiben die Angeklagten zudem eine Internetseite und haben u.a. die Schriften „Kommunikation subversiv“ und „Kreative Antirepression“ herausgegeben.
Für die Durchsetzungsorgane der Obrigkeit ergibt sich bereits seit längerem die Schwierigkeit, mit dieser Form der Aktion nicht klarzukommen. Die Aktion stellt keine Straftat und auch keinen Widerstand gegen Vollzugsbeamte dar, dennoch macht sie die BeamtInnen regelmäßig hilfslos. Manche flüchten, andere reagieren cool und versuchen, die besondere Gesprächssituation zu meistern. Viele aber werden aggressiv, gekoppelt mit Frustration, wenn sie merken, dass ihre Aggression wiederum als vorhersehbare Entwicklung in die Kommunikation oder das Improvisationstheater eingebaut wird.
Beispiele:
- Ausbildungsworkshop am Bombodrom im August 2003 in Schweinrich bei Wittstock (Bericht unter archive.ph/http://de.indymedia.org/2003/07/58119.shtml).
- Kameragottesdienste in Frankfurt und Gießen im Frühjahr 2003 (archive.ph/http://de.indymedia.org/2002/12/37826.shtml).
- Demonstrationen des Bündnis zur Verteidigung der bürgerlichen Werte in Darmstadt am 31.12.2003 (archive.ph/http://de.indymedia.org/2003/12/71060.shtml), dabei Vorführung der Verwandlung in eine rechtspopulistische Figur mit Hilfe einer entsprechenden Mütze im Gericht.
Einige Male ist es im Zuge dieser Begegnungen zu Gewaltausbrüchen der überforderten PolizeibeamtInnen gekommen – nicht nur in Gießen (wir verhandeln ja über zwei Fälle hier plus einem Gewaltausbruch einer Politikerin). Sie verhafteten ohne Grund, offensichtlich aus Ohnmacht, und prügelten manchmal, wenn sogar diese Festnahmen noch theatralisch begleitet wird. Letzteres wurde auch geübt, d.h. die eigene Festnahme als Training zur Vermittlung von Obrigkeitsinteressen nutzt. Das geschah auch mir inzwischen einige Male, weil bei Straßentheater oft Polizei überfordert war und zudem ein gewisser Prominenzstatus mich häufiger als andere in Gewahrsam brachte (auch überregional)
- Beispiel: Verhaftung in Hamburg (jede Gewaltanwendung ankündigen) und in Halle (Brutalität in Bahnhofshalle gegen vermeintliche Obdachlose)
- So auch am 9.1.2003 in Grünberg, als Herr Puff und Anhang mich festnahmen ... Rufe in Richtung Veranstaltungsort, die Festnahmen kommentieren, aber Widerstand vermittelt nichts. Nicht nur zwecklos, da keine Chance, sondern auch sinnlos, da keine Aussage. Die Rufe eher – und genau das ärgerte Herrn Puff und die anderen, dass wir ihr Handeln gegen sie kehren.
Ich möchte dabei aber noch deutlich machen, dass es mir immer eine Politisierung von Herrschafts- und Unterdrückungsverhältnissen im Alltag ging, nicht um persönliche Anmache, Erniedrigung der Menschen hinter den Rollen und Uniformen ... Zitat „Subversive Kommunikation, S. 12 rechts 2. Absatz, Download der Hefte über ... )
Das weitere Geschehen in Gießen als Folge
Reaktionen bei Polizei ... Stress für Beamte, Hilflosigkeit, Presseberichte über Hilflosigkeit, Gewalt und Gewahrsamnahmen – Aussage von Meise im Polizeigespräch „diese kreative Antirepression ist unser größtes Problem“ ... später sogar interne Sprüche „die greifen auch Menschen an“ (nicht nur ausgedacht, sondern auch abwegig hinsichtlich von vielen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt immer wieder sichtbaren politischen Positionen und Aktionsmethoden. Für mich gilt ... Vermittlung und befreiendes Moment einer Aktion ist wichtig ... aber die Hetze hatte natürlich ein Ziel. Was ich denke und will, interessiert in der Gießener Tagespresse und bei den Repressionsbehörden ohnehin niemand – es soll ein Bild geschaffen werden, das dann kriminalisierbar ist.Und die Bombendrohung ... Aufhetzen nach innen und außen ... war damals noch nicht aufgeklärt!
Zunehmende Pressehetze, Beispiele für Pressehetze:
- Giessener Anzeiger am 24.8.2003 (siehe Doku 2004, G, S. 33 erstes Zitat oben)
- Zum Protest gegen die Gefahrenabwehrverordnung in der GI Allg., 14.12.2002, Autor: Guido Tamme (siehe Doku 2004, G, S. 32 unten vorletzter Absatz)
- Nach der ersten Instanz machte die Presse Stimmung: “… weil er einem Polizeibeamten ins Gesicht getreten hatte” (siehe Doku 2004, G, S. 32 letzter Absatz von Tamme, zudem Original in Folie vom 16.12.2003 zu Ankündigungen von mehr Strafen, Autor Altmeppen). Das Gleiche vor und während des ersten Berufungsversuches im Juni 2004 hier im Landgericht (siehe Text in Folie der GI Allg. vom 24.6.2004, Autor Altmeppen, und Aufforderung zu härterer Verfahrensführung und Unterstellung, es ginge nicht um Aufklärung, Text in Folie der GI Allg. vom 25.6.2004)
- Ohnehin: Aufforderungen zu hartem Durchgreifen auch früh in der Presse, Polizei als ohnmächtige Trottel dargestellt = Aufhetzen zu Härten (Text in Folie der GI Allg. vom 1.3.2003)
- Im Polizeigespräch sagte Meise: „Es gab einen gewissen Druck“ und „Mitarbeiter sind Samstags oder nachts auch lieber bei Frau und Kinder“
Zudem vermehrte Zuspitzung auf meine Person statt politische AkteurInnen allgemein. Beispiel Hetzer Tamme (Faltblatt „Hüter der Ordnung“, Innenteil dritte Spalte, 2. Zitat, index.php?domain_id=27&p=12790 ).
Scharfmacher im Hintergrund: Bouffier, Haumann ... vielleicht kann Herr Vaupel dazu was sagen – er gehört ja zu diesen Scharfmachern bzw. ist deren wichtigster williger Vollstrecker in Gießen. Wieviele Anrufe oder Anfragen der Herren Bouffier, Haumann und Umfeld haben sie bekommen – direkt oder indirekt?
Weiter nach 12.12.:
Riesenpolizeiaufgebote bei Aktionen, z.B. Abriegelung Seltersweg, Kessel (Demoleiterin gekesselt!).In dieser Stimmung kam der 9.1. ...
Geplant: Längere Verhaftung geplant (Mitteilung der Polizei und siehe Aktenvermerke über Gespräche mit StAin, Blatt 5+11). Antreiber u.a. Puff – und der ist jähzornig, cholerisch (siehe andere Gewaltakte von ihm).Stimmung von Puff (siehe Akte zur Strafanzeige, ab Blatt 3 ... vorlesen!). Daher ist der weitere Verlauf gar nicht überraschen. ... Puffs Schlag im Verlauf. Wohlgemerkt: Puff war schon mit den Nerven ziemlich am Ende und der Staatsschutz insgesamt (siehe Akten). Während nun ich und P. Neuhaus zunächst zur Polizei ... nackig ausziehen ... dann Ferniestr. Fliesen zählen ... begann für Herrn Puff die Serie von Frustrationen.
- Die Versammlung vor Störung bewahren ... misslungen: Flugblatt direkt an Koch, direkt neben Puff und Worte zu Puff
- missglückter Versuch, die beiden Angeklagten aus dem Verkehr zu ziehen: Das scheiterte an der im Dienst befindlichen Bereitschaftsstaatsanwältin (siehe Akten, Blatt 11) ... nicht wie teilweise von Staatsschutzseite angegeben, an der fehlenden Erreichbarkeit einer RichterIn
- Dann eine dramatische Aktion, fernsehreif: Als die Inhaftierung bereits illegal war (weil keine Vorführung vor RichterIn mehr geplant/möglich und auch keine Gefahr im Verzuge) entstand die Idee, die Projektwerkstatt zu zerschlagen. Die Polizei und das Amtsgericht Gießen, gemeinschaftlich handelnd, haben in diesen Tagen Rechtsbrüche aneinandergereiht und gleichzeitig vergeblich versucht, die Angeklagten für längere Zeit in Untersuchungshaft zu bringen., auch später wurde die technische Zerschlagung der Projektwerkstatt für rechtswidrig erklärt. Insgesamt brachte das Wochenende also keinen Erfolg bei dem Ziel, Opposition auszuschalten.
Als die Niederlage feststand, verdrehte die Polizei die Geschehnisse gezielt so, um aus den an Unverschämtheit kaum zu überbietenden Polizei- und Amtsgerichtsaktionen Anklagen gegen die Betroffenen zu basteln. Die rechtswidrige, weil grundlose Festnahme am 9.1.2003 (sah selbst Richter Wendel so ... Puffs Erklärung nennt keine Belege, siehe Nr. 118-120) mit Fußtritten von Staatsschützer Steyskal und einem Faustschlag von Staatsschutzchef Puff wurde so verändert, dass nun ein Betroffener Gewalt ausgeübt und der Staatsschutzchef dadurch verletzt worden sei. Vertuscht wird damit auch die Freiheitsberaubung, denn die Polizei entschied eigenmächtig, die Angeklagten in Haft zu lassen, obwohl schon um 17.50 Uhr feststand, dass es zu keiner richterlichen Haftanweisung mehr kommen würde (siehe Blatt 11).
Weiter ... der 10.1.
Erfolgloser Verlauf, zweiter U-Haft-Versuch scheitert – die Haft ist längst illegal (aber das kann die Polizei ruhig machen – AmtsrichterInnen wie Wendel und Kaufmann werden das schon bestätigen und der Herr Vaupel deckt den Laden auch totsicher).Dann in Panik die Hausdurchsuchung (Voss sagte im Polizeigespräch immer noch, dass sie gerechtfertigt war) ...... der angegebene Grund ist ja nicht so neu – aber die Eile zeigt, dass sie erst nach dem schlechten Verlauf der anderen Versuche ausgeheckt wurde – und zwar klar mit dem Ziel, der Projektwerkstatt zu schaden.
- Lügen in Presse zu Durchsuchungsbeschluss, die wieder Polizei schützt (Faltblatt „Hüter der Ordnung“, Innenteil 5. Spalte, 1. Zitat).
- Vorlesen des Gedächtnisprotokolls ... und Kommentieren
- Auszüge Rechtswidrigkeitserklärung ... Hinweis auf Nichtbearbeitung unserer Schadenersatzrechnung durch die Staatsanwaltschaft – diese Behörde ist eben nur gut, wenn es der Obrigkeit nützt.
Und dann eben der 11.1.
Der rechtswidrige Angriff auf die Demonstration am 11.1.2003 und die Gewaltanwendung gegen mich wurde so verdreht, dass dieser einen Polizisten an den Kopf getreten hätte. So versucht die Polizei im Nachhinein, das verfehlte Ziel der von Wut und einem eher Wild-West-Stil zugeneigten Auffassung von staatlichem Handeln gekennzeichneten Aktionen am 9.-11.1.2003 doch noch zu erreichen über fingierte Anzeigen wegen Körperverletzung.Das ist eine Wiederholung der Logiken des 9.1.2003 – in beiden Fällen wir der Ablauf provoziert und dann so gefälscht, dass Anklagen möglich werden. Das wird spätestens ab dem 11.1. zum neuen Ziel, nachdem der erste Versuch der längeren Inhaftierung scheiterte und die Projektwerkstättler mit der Spontandemo am 11.1. auch zeigten, dass sie nicht zerschlagen waren (wenn auch das Flugblatt handschriftlich war). Zudem versuchte der Staatsschutz, die Stadt Gießen noch zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Lärmbelästigung durch Megaphongebrauch bei der Demo zu bewegen – unglaublich!
Damit ist der Rahmen abgesteckt ... was der Prozess klären muss: Abläufe und die dahinterstehenden Interesse/Handlungen ..
Der zweite Angeklagte fügte den Ausführungen einige weitere Hinweise auf die Hilflosigkeit und Aggressivität der überforderten Polizei hinzu.
Die Giessener Allgemeine berichtete ...
Links: Text aus der Gießener AllgemeinenGegendarstellung der Angeklagten
Der Text "Zwei Polizisten bestätigen Widerstandshandlungen" enthält eine Reihe offensichtlicher Unwahrheiten über den Verlauf des Prozesses gegen Projektwerkstättler am 4. April 2005 vor dem Landgericht Gießen. Die meisten Formulierungen des Redakteurs Bernd Altmeppen, der die meiste Zeit nicht im Gerichtssaal weilte, sondern davor im Flur mit Polizisten redete, suggerieren, dass Aussagen und Gutachten im Prozess die Angeklagten belasteten. Das Gegenteil ist der Fall. Im Einzelnen: Die Behauptung, politische Graffitis sollen "auf das Konto der Angeklagten" gehen, ist falsch. Es ist nur einer der beiden wegen dieser Aktion angeklagt. Dass "zwei Polizisten im Zeugenstand" die Widerstandshandlungen bei einer anschließenden Festnahme bestätigten, verschweig, dass sich diese bei der Beschreibung des Ablaufs erheblich widersprachen und so ganz unterschiedliche Handlungen "bestätigten". Dass Schuhe "im Laufe der Durchsuchung" der Projektwerkstatt am 10.1.2003 sichergestellt wurden, ist ebenfalls nie vor Gericht behauptet worden, sondern eine Erfindung des Redakteurs. Tatsächlich wurden sie nach der Festnahme einem der Angeklagten in Gießen abgenommen. Der am 4.4.2005 vor Gericht aussagende Gutachter bestätigte entgegen der Darstellung in der Gießener Allgemeinen gerade nicht, dass die Schuhe den Spuren im Schnee zuzuordnen seien, sondern dass sie nur "in Betracht" kämen. Selbst in den Details seiner Beschreibung berichtet Altmeppen wahrheitswidrig. So ist falsch, dass B. die Verhandlung zeitweise barfuß verfolgte und N. in Socken zum Richtertisch ging. Es war vielmehr umgekehrt - abgesehen davon, welchen Informationswert solche billige Hetze haben soll. Was mit "seinem Publikum" gemeint sein soll, läßt der Text schließlich ganz offen. Umfangreiche Berichte von Prozessablauf einschließlich der Texte unabhängiger Prozessbeobachter werden hier im Netz eingestellt.Hinweis: Altmeppen ist Teil der Stadtredaktion der Gießener Allgemeine. Sein Chef ist Guido Tamme ... und auch das erklärt einiges ... Mehr über Tamme hier ...