Prozesstipps

POLIZEIGEWALT IN GIESSEN

Fallbeispiel Gießener Polizeigewalt aus alten Zeiten


1. Einleitung
2. Viele Fälle von Polizeigewalt in Gießen samt Vertuschung
3. Tote durch Polizeieinsätze! In Gießen definieren die Täter den Tatablauf...
4. Fallbeispiel Gießener Polizeigewalt aus alten Zeiten
5. Die Hintermänner und -frauen
6. Links und Infos zum Thema

Verdamp lang her ... ein Fallbeispiel Gießener Polizeigewalt aus alten Zeiten
Die Geschichtsschreibung von Konflikten mit der Gießener Polizei verläuft, so sie überhaupt öffentlich wird, nach immer denselben Mustern ab:
  • Schritt 1: Gewalttaten der Polizei und Vertuschung
    Meist ist hier schon Ende - nichts davon wird bekannt, das Opfer ausreichend eingeschüchtert, so dass es weder öffentlich noch juristisch gegen die Polizei vorgeht. Wenn das nicht eintritt, folgt ...
  • Schritt 2: Einseitige Presseinformation
    Die Presse veröffentlicht einfach nur die Pressemitteilung der Polizei, aber als Tatsachenbehauptung. "Normale" Menschen haben diese Möglichkeit nicht: Eine Mitteilung an die Presse zuschicken und diese druckt selbige ohne jegliche Recherche als Tatsache, d.h. noch nicht mal als "wie ... sagte, soll es so und so gewesen sein". Meist hat es sich damit. Ausnahmen sind sehr selten. Sind sie politischer Art, folgt ...
  • Schritt 3: Hetze
    Oberhetzer mit klar sozialrassistischen Attitüden ist in Gießen der Chefredakteur der Gießener Allgemeine, Guido Tamme. Noch platter ist sein Polizeiberichtserstattungs-Adlatus Bernd Altmeppen, der für politische Bericht aber schlicht zu blöd ist. Es folgt nun also die politische Anpisse gegen das Opfer von Polizeigewalt. Nur wenn selbiges zu hochrangig ist, folgt ...
  • Schritt 4: Gegendarstellungen und politische Auseinandersetzung

Im Konflikt zwischen politischen AkteurInnen und der Gießener Polizei sind solche Abläufe in den Jahren 2002 bis 2005 Alltag gewesen. Schritt 4 klappte dabei regelmäßig nicht, insbesondere Guido Tamme persönlich sorgte dafür, dass Gegendarstellungen z.B. von Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt nie veröffentlicht wurden. Seine Hetze aber war beachtlich - von persönlichen Anmachen ("Blondine") bis zur Unterstellung von Straftaten.
Sicherlich ist es eher unüblich, dass Angehörige gesellschaftlicher Eliten Opfer der Gießener Polizei werden. Aber es kommt vor - und bevor sich Tamme & Co. dessen völlig klar werden, laufen die Schritte 1 bis 3 im klassischen Stil ab. Zurückgeblättert ... das Jahr 1997:

Im Original: Das Geschehen ...
Schritt 1: Polizisten attackieren PunkerInnen im Gießener Hauptbahnhof, zwei der Punker werden festgenommen. Nach dem Grund erkundigte sich eine Person, die daraufhin einfach auch festgenommen wird ... Gießener Polizei halt.
Schritt 2: Die Polizei sendet eine Pressemitteilung raus und die wird in der Gießener Allgemeine als Tatsachenbehauptung abgedruckt.


Gießener Allgemeine, 10.3.1997
Alles im Tatsachenstil: "randalierten ... wurden Reisende und Beamte beleidigt ...". Kann ja sein, aber weil es die Polizei behauptet, ist es deshalb noch lange nicht so gewesen! Recherchen aber haben offenbar nie stattgefunden! Auch über die "47jährige Frau" wird so geschrieben: "Diese Festnahme versuchte eine 47jährige Frau aus Gießen zu verhindern".

Schritt 3: Nun stellt sich heraus, dass die Polizei aus Versehen die Falsche attackiert hat. Wenn PunkerInnen, Obdachlose, politische AktivistInnen usw. festgenommen, verprügelt oder angepöbelt werden, ist das Polizeialltag und niemand kümmert sich drum. Die Sache wäre nach Schritt 2 erledigt gewesen. Doch, welch Pech, die Festgenommene war Landtagsabgeordnete. Da muss Guido Tamme mit seiner besonderen Stärke in Erscheinung treten: Hetze. Das macht er auch gleich ordentlich - für ihn ist sogar die Karriere der Festgenommenen (also des Opfers von Polizeihandlungen) futsch.

Rechts: Gießener Allgemeine, 11.3.1997

Doch das alles hilft nichts mehr. Die Festgenommene wehrt sich, reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Zeitungsartikel unten vom 12.3.1997) und sogar eine Gegendarstellung ein. Anders als bei PunkerInnen, Obdachlosen oder politischen AktivistInnen, deren Gegendarstellungen weder in Gießener Anzeiger noch in der Gießener Allgemeine jemals eine Chance hätten (insofern ist auch der Vermerk, die Zeitung sei zum Abdruck verpflichtet, falsch - ist sie nur, wenn mensch auch die Mittel hat, es durchzusetzen), gehört eine Landtagsabgeordnete eben zur Elite der Gesellschaft und kann mit solchen Aktionen punkten.




Links: Gießener Allgemeine, 14.3.1997
Die weiteren Pressetexte: CDUler stimmen in die Hetze mit ein, wobei auch der Name Volker Bouffier auftaucht - auch damals schon CDU-Obermacker von Gießen. Später wurde er Innenminister und in den Jahren ab 2002 zum wichtigsten politischen Scharfmacher gegen politische KritikerInnen.


Gießener Allgemeine, 12.3.1997 (oben) und 13.7.1997 (unten)




Gießener Allgemeine, 18.3. (links) und 19.3.1997 (oben)


Gießener Allgemeine, 21.3.1997



Ins absurde Spiel griff auch die Justiz noch ein. Wer sich in Polizeihandlungen einmischt, begeht Hausfriedensbruch - muss mensch auch erstmal drauf kommen ...

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