Prozesstipps

SKANDAL-URTEIL FÖRDERT POLIZEIÜBERGRIFFE!

Januar 2006: Anzeige eingestellt


1. Beschwerde gegen die Einstellung
2. Januar 2006: Anzeige eingestellt
3. Nächste Instanz
4. Rückblick I: Anklage und Urteile
5. Rückblick II: Polizeigewalt direkt nach Urteil
6. Presseinfo dazu
7. Bericht eines Verletzten
8. Pressemitteilung der Humanistischen Union 06/2005 am 14.04.2005
9. Der "grosse" Prozess ab dem 10.3.2005
10. Links und weitere Informationen

Am 10. Januar 2006 trudelte die Einstellung des Verfahrens gegen zwei Ordnungshüter ein, die an der eskalierenden Polizeigewalt nach dem fuck-the-police-Prozess' am 2.3.2005 beteiligt waren ... erstaunlich viel Mühe gibt sich Staatsanwalt Vaupel, Belastungszeugen zu "zerlegen" und darauf zu verweisen, dass Aussage gegen Aussage steht. Wäre das Opfer ein Bulle ... dann wäre es sicher anders gelaufen ... und wer das folgende Papier aufmerksam liest, wird zwar auch feststellen, wie schlecht ZeugInnen meist sind, aber auch, dass sechs (!) Personen angeben, dass Polizisten geschlagen haben. Dagegen stehen nur die Unschuldsbeteuerungen der Täter selbst. Aussage gegen Aussage ist also noch sehr schmeichelhaft formuliert.




Die "Story" des Prügelbullen Görzel ist bemerkenswert. Was er beschreibt, ist komplett ausgedacht. Was auch aus den Vernehmungen klar hervorgeht: Was Görzel beschreibt, wäre alles sehr auffällig gewesen (Zurufe, erhobener Zeigefinger ...). Aber keinE andereR ZeugIn hat irgendetwas davon mitbekommen, auch keine Justiz- oder PolizeibeamtInnen. Staatsanwalt Vaupel ficht das nicht an - er hat seinen Auftrag, die Täter zu schützen und verfolgt diesen stur.
Der letzte Absatz zu 1. in der Mitte obiger Seite ist bemerkenswert. Staatsanwalt Vaupel formuliert ein "Aussage gegen Aussage", wobei er selbst schon zwei ZeugInnen gegen einen Polizisten benennt. Im späteren Text kommen weitere ZeugInnen hinzu. Insofern ist der letzte Satz sogar eine Lüge, denn unter Punkt a. schildert eine weitere Zeugin, immerhin die Folgen des Schlages beobachtet zu haben. Unter b) auf der gleichen Seite schildert eine Person den Schlag - offensichtliche Indizien, die Vaupel allesamt ignoriert. Und auch auf der Folgeseite 3 erwähnt die Zeugin unter c) den Schlag. Deutlicher geht es nicht!
Bemerkenswert ist auch noch, dass die absurde Lügenstory des Täters Görzel von keinem einzigen Menschen auch nur annähernd bestätigt wird - auch von keinem anderen Polizeibeamten. Das ist umso auffälliger, als er mehrere nacheinanderfolgende Handlungen beschreibt, die durchaus recht auffällig waren.


Die Formulierung unter d) muss mensch sich auf der Zunge zergehen lassen: Zwei ZeugInnen bezeugen den Faustschlag, eine weitere beschreibt, dass die Getroffene sich gekrümmt hätte. Staatsanwalt Vaupel nennt das "unergiebig". Das muss mensch mal vergleichen mit umgekehrten Fällen, wo abstruse, sich widersprechende Polizistenaussagen ständig zu Verurteilungen führen, selbst wenn kein (!) anderer Polizist irgendwas gesehen hat und der sich als Opfer inszenierende Polizist nacheinander mehrere verschiedene Versionen erzählt (so geschehen im Prozess gegen Projektwerkstättler zum Anklagepunkt "Tritt gegen Polizistenkopf").


Typischer "Vaupel" sind die letzten Sätze des Absatz b) auf obiger Seite 4: Weil auf der Kamera nichts zu sehen ist, wäre eine Zeuginnenaussage widerlegt. Offenbar hat Vaupel selbst eingeschätzt, dass die Aussagen der Zeugin schwer belastend sind. Doch weil der Video nichts geworden ist, soll sie unglaubwürdig sein - absurder geht´s kaum!


Zusammenfassend: Es ist unstrittig, dass der Polizeibeamte einen am Boden liegenden Menschen mit dem Fuss ins Gesicht getreten hat. Mehrere ZeugInnen formulieren, dass Absicht erkennbar gewesen sei. Im Prozess gegen Projektwerkstättler ist bei deutlich schlechterer Beweislage (nur 1 Polizist will Tritt gesehen hat, widersprach sich mehrfach hinsichtlich Ort und Zeitpunkt des Trittes, mehrere andere Zeugen konnten Tritt definitiv ausschließen) verurteilt worden. Das Gericht hat dabei unterstellt, dass der Tritt aus Versehen geschah. Jetzt fährt das zum faktischen Freispruch im vorprozessoralen Wir-schützen-die-gewalttätige-Polizei-Getue der Gießener Staatsanwaltschaft. Aus dem Ganzen wird ein "reflexartiger Ausfallschritt" (siehe unten). Was auch immer das ist ... aber der Gießener Staatsanwalt Vaupel war schon immer findig in Ausreden, wenn es die Herrschenden und ihre willigen VollstreckerInnen zu schützen gilt ...


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